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Politik

Montenegro: Kindergarten nur mit Impfungen

8 Kommentare 6. Oktober 2026 3 Minuten Lesezeit von Thomas Oysmüller

Kinder in Montenegro sind künftig vom Kindergarten ausgeschlossen, wenn sie nicht alle Pflichtimpfungen erhalten haben. Das Verfassungsgericht hat das neue Gesetz nach Protesten der Zivilgesellschaft bestätigt.

Richtungsweisender Spruch des Verfassungsgerichts in Montenegro. Am 29. September hat das Höchstgericht mit fünf zu zwei Stimmen entschieden, dass der Kindergartenbesuch an Pflichtimpfungen gekoppelt werden darf. Wer die geforderten Impfungen nicht hat, darf nicht in den Kindergarten. Dies sei verfassungskonform.

Die Regelung gilt seit dem neuen Schuljahr: In öffentlichen und privaten Vorschuleinrichtungen dürfen nur Kinder bleiben, die die vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben. Initiativen haben versucht, das Gesetz zu Fall zu bringen.

Das Gericht argumentierte mit den üblichen Schlüssen der orthodoxen Wissenschaft: Der Schutz der Gesundheit der Kinder und der Gesamtbevölkerung sei ein legitimes Ziel, für das der Gesetzgeber eine Impfpflicht vorsehen dürfe. Die Maßnahme schütze sowohl das geimpfte Kind als auch andere, insbesondere Kinder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Eine Impfpflicht könne als Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität verlangt werden.

Montenegro will damit wohl die Impfrate erhöhen, die im Land recht niedrig ist. Frühere Maßnahmen, darunter Ordnungswidrigkeitssanktionen, hätten keine ausreichende Wirkung gezeigt. Das Gericht unterschied allerdings ausdrücklich zwischen der gesetzlichen Impfpflicht und einer Zwangsimpfung: Eine physische Erzwingung sei nicht vorgesehen. Doch wer die Pflichtimpfung ablehnt, dessen Kind wird vom Kindergarten ausgeschlossen. Das sei „nicht unverhältnismäßig“ zum Gesundheitsschutz, so die Höchstrichter.

Dem Urteil vorausgegangen waren eine öffentliche Anhörung am 15. September sowie Proteste von Eltern vor dem Gericht unter dem Motto „Kinder haben ein Recht auf den Kindergarten“. Wortführer der Initiative haben nach dem Urteil ihren Widerstand nicht aufgegeben. Anđela Anđić von „Luča slobode“ bezeichnete die Entscheidung als beschämend und kündigte an, den Kampf mit allen rechtlichen Mitteln fortzusetzen, einschließlich einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und weiterer Proteste. Der Gang nach Straßburg wird aber, wie man aus Corona-Urteilen weiß, ziemlich aussichtslos bleiben. Vertreter der Zivilgesellschaft hatten zuvor auf die Oviedo-Konvention und das Recht verwiesen, medizinische Eingriffe abzulehnen, und an eine Petition mit mehreren Tausend Unterschriften an das Parlament erinnert.

Die Liste der Impfungen, die ein Kind in Montenegro für den Kindergarten künftig benötigt, ist lang. Bis zum Vorschulalter umfasst der Impfplan BCG gegen Tuberkulose bei der Geburt, die Grundserie gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Polio, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B, die Pneumokokken-Impfung samt Auffrischung sowie ab dem zwölften Lebensmonat die erste MMR-Dosis gegen Masern, Mumps und Röteln. Die zweite MMR-Dosis und die nächste Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio dann zur Einschulung fällig.


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8 Kommentare

  1. Oekologe
    Antworten

    Jetzt hatte ich schon überlegt, dass Montenegro ein gutes Auswanderungsland wäre. Aber wenn ich so etwas lese -, vielleicht doch einfach die Antarktis? :-)

  2. lotus998dc2ac81f3
    Antworten

    Wenn montenigrinische Eltern schlau wären, würden sie daraus lernen, das Kindergärten keine gute Idee für Kinder sind- das wäre dann ein Fortschritt.

  3. ibido
    Antworten

    Zitat: „Die Liste der Impfungen, die ein Kind in Montenegro für den Kindergarten künftig benötigt, ist lang.“
    Ja, die ist gewaltig lang! Speib!
    Hepatitis B ist GANZ wichtig, weil Säuglinge ja so viele Sexualtkontakte haben.
    Und BCG wird in Ö schon lange nicht mehr geimpft. Ist zw. 1990 u 1994 irgendwann aus dem Impfplan genommen worden, ohne dass die Katastrophe ausgebrochen wäre.

    Ich denk mir schon länger eine Parallelgesellschaft wäre wohl der einzige Weg. Aber das ist auch illusorisch.

  4. bribrei
    Antworten

    „Eine Impfpflicht könne als Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität verlangt werden.“
    Kann sogar von den Kleinsten verlangt werden?? Die sich nicht wehren können, die der Entscheidung der Eltern ausgeliefert sind – hatten wir doch alles schon… Krimineller geht’s kaum. So müssen jetzt auch die Kleinen zwecks „gesellschaftlicher Solidarität“ ihr Scherflein dazu beitragen, dass keine Oma stirbt – auch das hatten wir schon. Gefragt werden sie natürlich nicht, ob es ihnen was ausmacht, nach dem ‚Nur-ein-Pieks‘ womöglich ein Leben lang mit z.T. schweren Krankheiten zu kämpfen haben oder gar ihr Leben für die Solidarität opfern. Dieses Jahrhundertverbrechen endet offenbar nicht mehr…

    1. Informationsbefreier
      Antworten

      Diese erpresste Solidarität wäre mit dem Grundgesetz zum Beispiel gar nicht zu vereinbaren. Man wollte nach dem Dritten Reich gerade nicht mehr, dass sich Menschen für einen Volkskörper und dessen von Führern behauptetes Wohl aufopfern müssen. Das war die Idee der Menschenwürde in Art. 1 GG. Hierzulande lesen Verfassungsrichter aber auch eher selten im Grundgesetz nach.

  5. VerarmterAdel
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    Überall nur noch Bekloppte und Kriminelle an den Schaltstellen der Macht.

  6. Charles M.
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    Was der Herr Reitschuster in seinem schönen Montenegro wohl dazubsagt?

    1. Gabriele
      Antworten

      Ja, Montenegro war bisher ein Fluchtpunkt für viele Ungeimpfte – das wird sich jetzt ändern, da die Politik auch dort vor der EU kriecht und das Land unbedingt zur „besseren Hälfte“ gehören will. Was sie nicht behirnen ist zweiffellos, um welche Art von „Impfungen“ es sich künftig handeln wird.
      Nirgends impft man außerdem noch gegen Tuberkulose. Und will man Ungeimpften später auch die Schule verweigern? Mobbing ist dann jedenfalls angesagt.

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