
Impfzwang für Babys und Kinder – Lizenz zur Körperverletzung
Die Pharmalobby setzt sich international immer mehr mit zunehmenden Impfzwang durch. Spitzenreiter sind derzeit das UK mit dem Urteil zu Impfzwang für Säuglinge und Deutschland mit der Masernimpfpflicht.
Wie berichtet hat ein Richter des High Court in Nord-London entschieden, dass der Staat – und nicht die Eltern – das letzte Wort darüber hat, was einem Kind injiziert wird. Ein acht Monate altes Baby darf gegen den Willen seiner Mutter zwangsweise geimpft werden. Die Folgen von allfälligen unewünschten Nebenwirkungen wie Autismus oder andere chronische Krankheiten haben Mutter und Kind zu tragen und nicht der Richter.
Allerdings ist bei dem wie die Politik im UK seit Jahrhunderten agiert, so ein Urteil wenig überraschend. Das UK war Jahrhunderte die führende Kolonialmacht mit unzähligen grausamen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Sklavenhandel. Die Welle an Vergewaltigungen von hunderttausenden Mädchen der Unterschicht, als „Grooming“ verharmlost, wird unter den Tisch gekehrt und es werden die Aufdecker verfolgt, aber die Vergewaltiger geschützt.
Mit dabei sind natürlich auch Aktivitäten eines Jugendamtes, das seit Februar die Vormundschaft über das Kind übernommen, nachdem Beamte behaupteten, die Mutter könne die „grundlegenden Betreuungsbedürfnisse“ ihrer Kinder nicht erfüllen.
Kindesraub durch Jungendämter
Inobhutnahmen und regelrechter Kindesraub nimmt ebenfalls zu. In Österreich gibt es gerade einen Skandal um eine große Kinderbetreuungsorganisation. Die Jugendämter schauen bei so großen Organisationen bemüht weg, wie aus den Bezirksämtern zu hören ist, gehen aber übereifrig gegen alleinerziehende Mütter der Unterschicht vor, eben dort wo leichte „Erfolge“ zu erzielen sind.
In Deutschland ist der beamtete Kindesraub regelrecht explodiert wie kla.tv berichtet. 2014 wurden rund 48.000 Kinder in Obhut genommen, 2019 waren es schon 50.000 Kinder und im Jahr 2023 stieg die Zahl bereits auf 80.000 Kinder. In etwa 90 % der Fälle wird mangelnde Erziehungsfähigkeit als Begründung für die Inobhutnahme angegeben. Jugendämter sind hierbei die entscheidende Instanz, die vorläufige Fremd-Unterbringungen veranlassen dürfen, wenn eine angebliche Kindeswohlgefährdung vorliegt. Diese allerdings liegt im jeweiligen Ermessen des Jugendamtes. Es gebe Beweise und Akten, die davon zeugen, dass viele Inobhutnahmen unrechtmäßig vorgenommen und sehr häufig falsche Gutachten, wie z. B. eine angeblich zu enge Mutter-Kind-Bindung, erstellt wurden.
Der deutsche Rechtsanwalt Rainer Bohm klagte, dass z.B. im Jahr 2015 über 35.000 Kinder von den Jugendämtern aus ihren Familien gerissen wurden. Dabei lag in „nur“ 12.223 Fällen der Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch vor. Rund 23.000 Kinder, über die Hälfte der Kinder, wurden laut seiner Aussage allein aufgrund von Beziehungsproblemen, Krankheit, Depressionen eines Elternteils, schulischen Schwierigkeiten, Überforderung nach Scheidung der Eltern oder Rivalitäten zwischen Geschwistern aus den Familien herausgenommen. Dies sind Umstände, die temporär in jeder Familie vorkommen könnten.
Masernimpfpflicht in Deutschland
Das zweite Beispiel ist das Masernimpfgesetz in Deutschland. Die MWGFD (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V) veranstalten dazu ein Pressesympoium am 15. November.
Im November 2019, kurz vor der sog. „Corona-Pandemie“ wurde im Deutschen Bundestag unter der Ägide von Gesundheitsminister Jens Spahn noch schnell ein sehr umstrittenes Gesetz verabschiedet, das im März 2020 in Kraft trat. Dieses sog. „Masernschutzgesetz“ beinhaltet eine de facto Impfpflicht gegen Masern für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag, die in Kitas, Kindergärten und Schulen betreut werden, und für alle nach 1970 geboren Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Laut STIKO-Empfehlung soll die Masernimpfung, die in Deutschland nur als Drei- bzw. Vierfachimpfung, zusammen mit einer Mumps- und Röteln- bzw. zusätzlich noch Windpocken-Impfung verfügbar ist, zweimal verabreicht werden, und zwar mit 11 und 15 Monaten.
Trotz der Tatsache, dass mit diesem Gesetz u.a. auch gravierende Verletzungen von wichtigen Grundrechten einhergehen, wie z.B. des in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) verankerten Rechts auf körperliche Unversehrtheit, oder des im Art. 6 GG verankerten Elternrechts, wurde im Juli 2022 durch die sehr fragwürdige sog. „KiTa-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts dieses Gesetz als angeblich „verfassungskonform“ bestätigt.
Die von der MWGFD e.V. gegründete „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“, bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen, hat sich gebildet, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung aus ihrer Sicht eindeutig negativ ausfällt. Die Mitglieder sehen es als ihre Pflicht an, Eltern eindringlich vor dieser Impfung zu warnen. Eine invasive medizinische Maßnahme an gesunden Kindern sei – so ihre Überzeugung – ethisch nicht vertretbar, wenn das Risiko schwerer Nebenwirkungen den möglichen Nutzen deutlich übersteigt.
Zudem, so die Arbeitsgruppe, seien die Masern eine in der Regel harmlose Kinderkrankheit, die dem kindlichen Immunsystem ein wertvolles Training bietet und nachweislich langfristig positive Effekte auf die Gesundheit haben könne – etwa ein geringeres Risiko für Autoimmunerkrankungen oder Krebs nach durchgemachter Infektion.
So ist, wenn man die aktuellen epidemiologischen Zahlen in Deutschland heranzieht, beispielsweise das Risiko einer schweren Masern-Impfnebenwirkungen 5.700-mal so hoch wie das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden, und das Risiko in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, mehr als 200-mal so hoch wie das Lebenszeit-Risiko, an Masern zu versterben.
Medizinische Behandlung ist eine Körperverletzung – straffrei nur bei informierter Zustimmung
Tatsächlich ist jede medizinische Behandlung faktisch und rechtlich eine Körperverletzung. Zumindest galt dies so auch bei Gerichten noch vor 2019. Mir ist beispielsweise ein Fall bekannt wo ein Zahnarzt vor Gericht angab, er hätte den Patienten über Risiken und Folgen aufgeklärt, aber angesichts der Stellung im politischen Leben des Patienten eine Prothese gar nicht erst erwähnt. Das Gericht beurteilte das als klare Verletzung der Pflicht zur Aufklärung um eben diese informierte Zustimmung zu ermöglichen und verurteilte den Zahnarzt.
Diese schützende Gesetzgebung passt der Pharmalobby gar nicht, denn bei den lukrativen Massenimpfungen insbesondere der Kinder – laut Impfplan 70 Impfung bis zum 15ten Lebensjahr – ist sie geschäftsschädigend.
Die Gesetzgeber machen mit und die Justiz ebenfalls. Ein Tiefpunkt war der Beschluss der Corona-Impfpflicht in Österreich, die auch eine klare Verletzung des Nürnberger Kodex war. Der Kodex wurde 1947 veröffentlicht in Aufarbeitung der medizinischen Verbrechen der Nazis bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen. Er fordert umfassende Information von Patienten bei medizinischen Versuchen und fordert eben auch die informierte Zustimmung. Bei Verabschiedung des Impfpflichtgesetzes in Österreich durch die Abgeordneten von ÖVP, SPO, Grüne und Neos war die Corona Impfung noch im Versuchsstadium.
Für keinen einzigen der Kinderimpfstoffe existieren korrekte Zulassungsverfahren auf Basis placebokontrollierter Studien. Der US Gesundheitsminister hat in Kenntnis der in seinem Ministerium vorliegenden Daten via X/Twitter erklärt: „Kein einziger routinemäßig verabreichter Impfstoff aus dem CDC-Impfplan wurde für Kinder auf der Grundlage einer placebokontrollierten Studie zugelassen. Das ist keine Vermutung, sondern eine Tatsache, die auf den Daten klinischer Studien der FDA basiert.“
Damit wären bei korrekter Vorgangsweise alle diese Impfstoffe noch im Versuchsstadium, den Zulassungen fehlt die rechtliche Grundlage.
Es ist kein Zufall, dass das deutsche WHO-Gesetz die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit aufhebt oder zumindest einschränkt, um der Pharmalobby und Pharmaindustrie freie Hand bei Massenimpfungen auch von Kleinstkinder einzuräumen.
Impfung zum Schutz des „Volkskörpers“
Impfpflicht und Impfzwang werden immer mit dem Schutz von anderen jedoch nicht mit dem Schutz der zu impfenden Person begründet. Gerichte urteilen und Abgeordnet beschließen also, dass die Körperverletzung von 8 Monate alten Säuglingen in Ordnung ist um andere Personen zu schützen. Bei der Corona-Pandemie wurde das auf- und ab-gebetet und gefordert Kinder zu impfen um die Oma zu schützen.
Abgesehen davon, dass eine Impfung in den Oberam den Schutz von Anderen nie leisten kann, ist es ein moralischer und ethischer Tiefstpunkt, der damit erreicht wird. Im Dritten Reich wurden medizinische Maßnahmen auch mit dem „Schutz des Volkskörpers“ begründet.
Bei Infektionskrankheiten wird immer die Fata Morgana des „Herdenschutzs“ aufgebaut. Dabei ist alleine das schon der Beleg für den Zweifel an der Schutzwirkung der Impfung. Schützt die Impfung, so braucht der Geimpfte keine Angst vor Ungeimpften zu haben. Schützt sie nicht, ist sie sinnlos und schädlich.
TKP-Gastautor Univ.-Doz.(Wien) Dr. med. Gerd Reuther hat die Behauptungen zu Impfpflicht und Herdenschutz in diesem Artikel analysiert und zerlegt. Er kommt zum Schluss:
Auch für Menschen, die an das Impfprinzip glauben, gibt es keinen Grund, andere Menschen zu einer Impfung zu nötigen. Eine höhere Quote geimpfter Menschen begünstigt weder den Eigen- noch den Fremdschutz. Im Gegenteil, durch einen steigenden Anteil von Individuen mit einer – wenn überhaupt – inkompletten Immunität wird eine Gemeinschaft anfälliger.
Den Vogel abgeschossen hat wohl die Verantwortliche des Südtiroler Sanitätsbetriebes für den Bereich Hygiene und Prävention, Dr. Silvia Spertini (Mitglied der dreiköpfigen Südtiroler Impfkommission) als sie auf der Pressekonferenz zum Auftakt der Covid- und Grippeimpfung Kleinkinder als Virenmultiplikatoren zu bezeichnen beliebte. Weder Grippe- noch Corna-Impfungen produzieren Fremdschutz, die Kinderfeindlichkeit der Behauptung ist unglaublich.
Die Südtiroler Landtagsabgeordnete und Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen brachte darauf einen hervorragend wissenschaftlich belegten Antrag im Landtag ein, um diese Schädigung der Gesundheit von Kindern zu stoppen. Der Antrag wurde von den allermeisten Abgeordneten abgelehnt, wie Holzeisen berichtet. Warum wählen Eltern noch diese Abgeordneten?
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Warum eine „Impfpflich“ nie Sinn macht
Neues deutsches WHO-Gesetz hebelt Grundrechte aus
Diesen leichten Anflug von Bitterkeit kann ich nachvollziehen.
ABER – angebracht wären eher Glück und Heiterkeit! Endlich werden die Dumpfbacken reduziert! Wenn man denen das Kind aus der Familie nimmt, laufen sie sofort und wählen die Partei wieder, die das verantwortet hat. Wird die Tochter vergewaltigt – sofort die Verantwortlichen wieder wählen! Impfschaden, Autismus, Lähmung oder Schlaganfall? Jemand anderen zu wählen, wäre so Rräächtss!!
Es macht überhaupt gar keinen Sinn, Dumpfbacken schützen zu wollen, die treten einem nur ins Gesicht.
Also überlassen wir sie doch freudig ihrem selbst gewähltem Schicksal!
Immer schön, wenn Leute bekommen, was sie sich so dringend gewünscht haben!
Impfschaden ist das Ende der Dumpfbacke aus selbstverschuldeter Dummheit!
Ich weiß, was jetzt kommt: Die gemeine Dumpfbacke sei Opfer! Nein, sie ist Täter, da sie Zwang für jene fordert, die intelligenter sind als sie.
In NÖ ist ab 13.11.2025 wieder der Impfbus unterwegs. MMR, HPV und Influenza Impfungen werden angeboten.
Es wird informiert, dass bis Jahresende alle zwischen 21 und 30 Jahren die Möglichkeit haben, die HPV-Impfung nachzuholen, weil ab 2026 die Altersgrenze wieder unter 21 Jahren liegen wird. Da kommt sogleich der Verdacht auf, sie wollen den Impfstoff los werden. Anders kann man sich die Überlegungen dahinter nicht vorstellen.
https://noe.orf.at/stories/3329194
In Österreich wenigstens arbeiten die mit einem 4 fach Lebendimpfstoff! Es könnte allerdings auch reiner Zufall sein oder es wird gemacht weil es teurer ist?
Das verhindert vorerst einmal das allerschlimmste. Auch wenn die ausführenden Ärzte__falls das inzwischen nicht auch der Rauchfangkehrer oder Paketbote oder als ausgesuchter Spitzenexperte der Portier vom Pharmapalast, der geschickt genug ist sich nicht selbst zu Ich nehme an es hat diesen Gesundheitsverbrechern irgendjemand etwas eingesagt!
Dass die von selber draufgekommen sind grenzt jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ans Unmögliche!stechen, machen darf__ nicht das geringste begriffen haben werden, warum das so ist!
…..geschickt genug ist sich nicht selbst zu stechen……
….die Tastatur hüpft schon wieder????
„Dieses sog. „Masernschutzgesetz“ beinhaltet eine de facto Impfpflicht gegen Masern für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag, die in Kitas, Kindergärten und Schulen betreut werden“
Blick ins Gesetz:
IfSG §20(9) Satz 9: Eine Person, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegt, darf in Abweichung von Satz 6 in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 3 betreut werden.
Beck Online Kommentar zum inzwischen weggefallenen IfSG §73 (1a) Nr. 7 h (bezog sich auf Erwachsene, die in Arztpraxen usw tätig waren):
Nicht etwa das Nichtaufweisen, sondern das Nicht-Vorlegen auf Anforderung des Gesundheitsamtes sei bußgeldbewehrt. Auch IfSG §73 (1a) Nr. 7 d liefert für ein Bussgeldverfahren keine Grundlage, ausser man besitzt einen Nachweis und legt ihn (lt. Gesetzestext) „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ vor.
Mit dem BverfGE vom 21. Juli 2022 – 1 BvR 469/20 (RN 145) wurde klargestellt, dass auch für andere Einrichtungen kein Impfzwang vorliege:
„Dabei wird das Gewicht des Eingriffs in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch dadurch abgemildert, dass die angegriffenen Maßnahmen die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern als solche nicht aufheben und diesen damit die Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz belassen. Sie ordnen keine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht an (vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG). Vielmehr verbleibt den für die Ausübung der Gesundheitssorge zuständigen Eltern im Ergebnis ein relevanter Freiheitsraum … Sorgeberechtigte Eltern können auf eine Schutzimpfung des Kindes verzichten. Dann müssen sie allerdings den Nachteil in Kauf nehmen, dass sie eine andere Form der Kinderbetreuung (bspw. in der nicht erlaubnispflichtigen Tagespflege) finden müssen.“
Bei Stress mit dem Gesundheitsamt :
– Prüfen, ob die vom GA zitierten Paragraphen überhaupt die richtigen sind.
– Gesetzestexte lesen. Die Erweiterung von Bussgeld-Tatbeständen über den Wortlaut hinaus ist in unserer Gesetzessystematik grundsätzlich ausgeschlossen.
– Auf Zeit zu spielen, bis das Verfahren eingestellt wird. Die wollen ja auch irgendwo produktiv arbeiten.
– Vernetzen. Beispiele: Levana Kids(Organisation privater Kinderbetreuung), die Telegram-Gruppe https://t.me/Masernschutzgesetz, eine Masern-Gruppe bei Facebook, oder eine Zusammenstellung von Infos und Textbausteinen zum Thema Masern als PDF zum Download bei der AG-Kindeswohl (https://tinyurl.com/47sbvmse) Stand 2023; daneben gibt es einen tollen Leitfaden zum Umgang mit den zuständigen Behörden unter freilerner-kompass.de.
Die 70% Dummen, die das mitmachen, sind bald ausgestorben. Dann geht die Pharma eh pleite.
Zeit für Eltern in Großbritannien, sofort aus Großbritannien auszuwandern, um ihre Kinder vor dem Zugriff des Staates zu schützen.
Die reichen Briten zieht es nach Dubai, Kanada oder Australien. Dubai hat sogar noch mehr Kameras als London…
In die genannten Länder auszuwandern, ist m.M.n. ein Umzug vom Regen in die Traufe.
„Impfzwang für Babys und Kinder – Lizenz zur Körperverletzung“
Und das wird solange weitergehen, wie man selbst im „Blog für Science & Politik“ immer noch nicht verstanden hat – oder verstehen will? -, dass es gar kein krankmachen Viren gibt.
Verstehen Sie die Dimension des Verbrechens, das hier stattfindet, wie lange das stattfindet, wer davon profitiert, und was am Ende damit erreicht werden soll.
Dr. Stefan Lanka – Viruswiderlegung – https://coronistan.blogspot.com/2022/03/dr-stefan-lanka-viruswiderlegung-demo.html
Es ist das künstliche Schaffen neuer „Märkte“. Es gibt viele Biologen, Wirrologen, Chemiker, die alle in ihren Berufen beschäftigt werden wollen. Deshalb das Schaffen künstlicher Giftspritzmärkte. Es ging niemals um den Menschen, der von dieser und jener gesundheitlichen Schwierigkeit „geheilt“ werden sollte, sondern darum, die Arbeitsplätzchen der Biologen, Wirrologen, Chemiker et.al. gesichert werden soll(t)en. Und die Aktionäre an den jeweiligen Giftmüll-Unternehmen soll(t)en ebenfalls befriedigt werden.