Brigitte ein Mann? Macron verliert vor Gericht

14. Juli 2025von 2,9 Minuten Lesezeit

Frankreichs First Lady hat mehrere Personen geklagt, die behauptet haben, sie wäre ein Mann. Zwei Frauen konnten gegen Macron nun gewinnen, das Gericht entschied für die Meinungsfreiheit. 

Um die Hintergründe von Brigitte Macron ranken sich viele Mythen und Theorien. Nun hat sie eine Niederlage vor Gericht kassiert, nachdem sie zwei Frauen geklagt hatte, die behauptet hatten, sie sei ein Mann. Das französische Gericht hob ein Urteil auf, wonach dies Verleumdung sei, und argumentierte, dass der Vorwurf unter freie Meinung falle.

Letzte Woche wies das Pariser Berufungsgericht alle Anklagen gegen die selbsternannte Hellseherin Amandine Roy und die Bloggerin Natacha Rey ab. Das Gericht begründete, dass ihre öffentlichen Äußerungen keine strafbare Verleumdung darstellten. Demnach seien die Aussagen, die in einem vierstündigen YouTube-Video getätigt worden waren, von der Meinungsfreiheit geschützt. Das Berufungsgericht sprach die beiden Frauen frei und hob die zuvor verhängten Geldstrafen auf.

Roy und Rey hatten behauptet, Brigitte Macron sei ursprünglich als Mann unter dem Namen Jean-Michel Trogneux geboren worden, einem Namen, der ihrem echten Bruder gehört. Sie stellten auch die Existenz von Macrons erstem Ehemann in Frage.

Obwohl diese Behauptungen heftig bestritten wurden, befand das Gericht, dass sie nicht die Schwelle zur Strafbarkeit erreichten. Das Gericht sah in den Äußerungen keine böswillige Verleumdung, sondern eine Meinungsäußerung zu Angelegenheiten, die eine in der Öffentlichkeit stehende Person betreffen.

Die Klage von Macron sorgte von Beginn an für Aufsehen und führte zu einer größeren Debatte. Kritiker warfen ihr vor, sie würde versuchen, die Justiz zu instrumentalisieren, um unangenehmen Tratsch zum Schweigen zu bringen. Ihre Unterstützer dagegen sagen, dass man sich „nicht alles“ gefallen lassen müsse. So stellte sich also die Frage: Soll die Frau eines amtierenden Präsidenten die Justiz nutzen, um gegen Bürger wegen Spekulationen vorzugehen?

Macrons Anwaltsteam erklärte, dass man beim höchsten Gericht Frankreichs Berufung einlegen werde. Die Anwälte von Roy und Rey begrüßten die Entscheidung des Gerichts dagegen. Maud Marian, die Roy vertrat, sagte: „Wir sind freigesprochen“, während François Danglehant, der Rey vertrat, sich ebenfalls zufrieden mit dem Urteil zeigte.

Beide Frauen bezeichneten den Fall als politisch motiviert und behaupteten auch, sie seien von einflussreichen Kreisen in Paris unter Druck gesetzt worden.

Macrons juristischer Feldzug geht indes weiter. Reclaim the Net berichtet ausführlich über den Fall:

Vier Männer müssen sich demnächst wegen Cybermobbing vor Gericht verantworten, weil sie sich im Internet über ihr Geschlecht und ihr Privatleben geäußert haben.

Einer von ihnen, Aurelien Poirson-Atlan, der im Internet als „Zoe Sagan“ bekannt ist, befindet sich bis zum Prozess in Untersuchungshaft. Sein Anwalt, Juan Branco, hat den Fall als politisch motiviert bezeichnet und argumentiert, dass die Veröffentlichung persönlicher Ansichten, egal wie umstritten, nicht zu einer Inhaftierung führen sollte.

Die Tatsache, dass das Gericht die Anklage gegen Roy und Rey abgewiesen hat, verstärkt die Befürchtung, dass sich einflussreiche Persönlichkeiten auf das Verleumdungsrecht berufen, um sich einer Überprüfung zu entziehen.

In einer demokratischen Gesellschaft wirft dies die kritische Frage auf, ob Beamte und ihre Ehepartner Immunität vor öffentlichen Spekulationen erwarten sollten oder ob sie die rauen Kanten eines offenen Dialogs akzeptieren müssen.

Bild President.gov.uaBrigitte Macron and Emmanuel Macron – November 2018 (1541931666)CC BY 4.0

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8 Kommentare

  1. cwsuisse 8. September 2025 um 16:08 Uhr - Antworten

    Ich verstehe das nicht! Wie kann man als Staatspräsident mit einem Mann verheiratet sein, der behauptet eine Frau zu sein. Das spricht nach meiner Meinung für seriöse kognitive Probleme.

  2. bekir 12. August 2025 um 15:47 Uhr - Antworten

    Eine rechte US-Aktivistin hat in einem Podcast ebenfalls behauptet, Frankreichs Präsidentengattin Brigitte Macron sei eigentlich als Mann geboren worden.

    „Macrons setzten Privatermittler auf US-Influencerin an“ – so die Überschrift heute im SPIEGEL:
    https://www.spiegel.de/ausland/frankreich-emmanuel-und-brigitte-macron-setzte-privatermittler-auf-us-influencerin-candace-owens-an-a-b1baabae-5030-4b16-95f9-d68f818aa8a7

    Im Text ist missverständlich teils von „Ermittlern“ die Rede (=klingt nach staatlichen Beamten), teils und wohl korrekt von „Privatdetektiven“.

    Die Aufgabe der Ermittler bestand laut SPIEGEL darin, Owens’ veröffentlichte Aussagen zu dokumentieren und ein Profil von ihr auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen zu erstellen:
    – Verbindungen zur extremen Rechten in Frankreich,
    – Kontakte zu rechten Akteuren in den USA und Großbritannien sowie
    – Online-Interaktionen mit dem russischen Ultranationalisten Alexander Dugin

    Auf Deutsch: Man sammelte nicht eigene Belege, um die eigene Version zu beweisen, sondern man sucht nach Schmutz bei der Angreiferin.
    Ganz modisch: Kann man ihr die Schmutz-Etikette „rechts“ oder“russenfreundlich“ anhängen, dann ist sie quasi entehrt und diskreditiert. Und alles was sie sagt, gilt dann als falsch?

    Strenggenommen muss natürlich schon der Anschuldigende Beweise für seine Behauptungen vorlegen.
    Klüger wäre aber allemal, die Macrons würden nicht jeden einzelnen Angreifer mit dessen Lebenslauf individuell zurückzubeißern versuchen, sondern ihren eigenen Lebenslauf ein für allemal öffentlich klären.

    Das könnte man doch bequem jedem Angreifer – auch künftigen – ganz bequem vor die Nase halten und sich viel Arbeit sparen. Es sei denn, in den präsidialen Lebensläufen befinden sich Details, die die Öffentlickeit dann doch nicht erfahren sollen …

  3. local.man 15. Juli 2025 um 8:57 Uhr - Antworten

    Wen interessiert das?
    Was diese Leute privat tun, ohne anderen zu schaden, ist mir völlig egal. Ob die sich ihre Würste zusammenbinden oder was auch immer.. sollen sie.

    Wenn sich Menschen damit befassen, der Sache nachzugehen.. von mir aus..

    Interessant ist für mich nur, ob dieser Herr Politik für die Menschen, also gegen das Herrschaftsgebilde macht und uns somit immer mehr entlastet und befreit usw., oder ob eben nicht und somit ein Verbrecher ist, der sich als Politiker, als Volksvertreter tarnt, aber eben der Machtstruktur dient und somit gegen die 99% aufgestellt ist..
    Was wird hier wohl zutreffen?

    • no-op 15. Juli 2025 um 10:10 Uhr - Antworten

      Anfangs hatte ich es auch so gesehen.

      Aber es geht um sexuellen Missbrauch des Präsidenten durch seine „Frau“ (er war 15, sie seine Lehrerin), um riesige pädophile Netzwerke um das Präsidentenpaar (worin auch immer die Brücke zu Transsexualität besteht), Einschüchterung von Journalisten und Zeugen, die Instrumentalisierung des Staatsapparats zu privaten Zwecken, um die Kontrolle des Präsidenten durch die „First Lady“ und Identitätsmissbrauch; sowie anscheinend auch inszestiöse Familienverhältnissen mit Rothschilds im Hintergrund und ähnliches mehr…

  4. Daisy 15. Juli 2025 um 5:44 Uhr - Antworten

    Mir eigentlich mehr oder weniger wurst. Dass Macron ein Schwuchti ist, weiß eh jeder. Allein wieviel Steuergeld er für Schminke ausgibt! Was er an seiner Frau findet, weiß man nicht. Vielleicht hat er wie viele Warme einen Mutterkomplex. Der Herrgott hat einen großen Tiergarten. Macron ist längst abgewählt und das ist der Grund, warum sich dieses Rothschild-Puppie endlich schleichen sollte.

  5. cwsuisse 15. Juli 2025 um 3:32 Uhr - Antworten

    Die Grammatik in diesem Artikel ist so schlecht, dass man nicht präzise verstehen kann, was eigentlich gemeint ist.

  6. Patient Null 14. Juli 2025 um 12:37 Uhr - Antworten

    Wobei ich an der Stelle gesagt hätte wenn man etwas behauptet sollte man einen Beweis oder wenigstens eine Indiz vorbringen.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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