Tägliche Briefkasten-Kontrolle ist Bürgerpflicht

28. Februar 2024von 12,8 Minuten Lesezeit

Es ist in Zeiten wie diesen besser, den Briefkasten zeitnah – genauer täglich – zu kontrollieren. Dies nicht täglich zu tun, könnte böse Folgen nach sich ziehen. Zumindest wenn man als Ungeimpfter seit über 30 Jahren für das Land Berlin arbeitet und in Zeiten von Lockdown und 3G nicht tätig werden darf. Worum geht es?

Am Montag erhielt ich folgende Mail gleich mehrfach über meine Kontakte. Unter der Überschrift „Fristlose Kündigung eines Beschäftigten nach 36 Jahren, weil er zu spät in den Briefkasten geschaut hat“ verbarg sich der Hilferuf eines Gartenbauamt-Mitarbeiters aus Berlin.

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

ich wurde am 8.4.22 im Zuge der 3G- Maßnahmen nach 36 Jahren beim Straßen- und Grünflächenamt Berlin fristlos gekündigt, weil ich offenbar nicht stündlich in meinen Briefkasten geschaut habe. Dieses Berufungsurteil des LAG Berlin-Brandenburg erging im Januar 2024, nachdem ich in erster Instanz noch gewonnen habe.

Vertreten werde ich von Rechtsanwalt Tobias Gall (Anwälte für Aufklärung e.V.), der fassungslos über dieses krasse Fehlurteil ist … eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen muss ich nun Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. … Meine Hoffnung besteht nun darin, dass Sie evtl. einen Artikel über meinen Fall schreiben und somit Aufmerksamkeit auch beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt erzeugen. Nur 7% der Revisionen werden dort angenommen – wohl nur dann, wenn der Fall in der Öffentlichkeit ein gewisses Aufsehen erregen konnte.

Meine Existenz ist zerstört und meine Mittel fast aufgebraucht, da ich nun auch noch die Kosten der gegnerischen Seite (dem Land Berlin!) tragen muss. Für genauere Auskünfte, wie es zu diesem Urteil kam, stehen ich und mein Rechtsanwalt Herr Gall gerne zur Verfügung.

Ich hoffe sehr Gehör zu finden und verbleibe mit der Hoffnung auf Kontaktaufnahme Ihrerseits mit freundlichen Grüßen

Markus Sierig

Die Hintergründe des Falles erfuhr ich im Gespräch mit Tobias Gall, der als Spezialist für Arbeitsrecht schon unzählige Maßnahmenkritiker vor Gericht vertrat.

Juristische Grundlagen

Nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) galt in Deutschland ab Herbst 2021 3G am Arbeitsplatz befristet bis zum 19.3.2022. Diese Regelung, die wohl ohne Unterstützung der Ministerien im Bundestag formuliert wurde, legte fest, dass Ungeimpfte in manchen Betrieben nur noch bei täglichen Tests arbeiten durften.

Das galt aber nicht für alle Betriebe. Lt. Gesetz waren nur die Betriebe betroffen, in denen physische Kontakte zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern oder Dirtten nicht ausgeschlossen werden können. Es liegt nahe, dass mit dieser Formulierung sog. „körpernahe Dienstleistungen“ gemeint waren. Bei Kosmetikern, Friseuren oder Fußpflegern sind physische Kontakte nicht zu vermeiden. Man kann keine Abstände einhalten, den Arbeitsplatz nicht durch Plastikschilder trennen. Trotzdem war nur eine Teilmenge der Betriebe wirklich betroffen, denn es gab unzählige Maßnahmen, körperliche Nähe zu unterbinden.

Es gab zwar Gesetzgebungsmaterialien, lt. denen Fraktionsabgeordnete sagten, gemeint seien alle Betriebe, aber bei bußgeldbewährten Regelungen muss man von klaren Formulierungen ausgehen können. Hätte es alle Betriebe betroffen, wäre der Gesetzestext anders ausgefallen.

Die öffentliche Debatte darüber fiel entsprechend hart aus. Nach 9 Monaten Impfung sollten Millionen Ungeimpfte offensichtlich diskriminiert werden.

Darüberhinaus wurde in juristischen Kreisen diskutiert, dass es nicht zulässig ist, dass seitens des Gesetzgebers die Inhalte von Arbeitsverträgen geändert werden. In einem freiheitlichen Verfassungsstaat mit Privatautonomie, in dem Vereinbarungen durch Verträge geregelt werden, ist ein derartiger Eingriff unzulässig.

Arbeitsverbot für drei Mitarbeiter des Landes Berlin

Es kam – berechtigt oder nicht – in fast allen Betrieben zu einem letztlich vom Staat angeordneten Betretungsverbot, das mit Bußgeld geahndet wurde und dazu führte, dass Ungeimpfte ohne Test nicht mehr arbeiten durften. Das erzeugte in vielen Fällen Widerstand. So auch im Fall von Markus Sierig und zwei seiner Kollegen, einem Ehepaar, die alle drei als Arbeitnehmer beim Land Berlin über dreissig Jahre tätig und damit auch ordentlich unkündbar waren.

Der weiblicher Teil des Ehepaars war als Ausbildungsleiterin mit Einzelbüro von Anfang an darauf bedacht, Abstand zu halten, was auch rigoros überwacht wurde. Aber sie konnte physische Kontakte sehr gut vermeiden. Ihr Ehemann und sein Kollege waren als Gärtner ausschließlich draußen unter freien Himmel tätig. Keiner von beiden kam in den Betrieb. Sie fuhren einzeln zu ihrem jeweiligen Park und erledigten die dort anfallenden Aufgaben. Kommunikation erfolgte per Telefon, physische Kontakte konnten also sicher ausgeschlossen werden.

Tobias Gall, der den widerständigen Mitarbeitern frühzeitig zur Seite stand, erzählt: „Die drei wollten sich durch den 28b nicht schikanieren lassen, sind aber erst mal länger auf Urlaub gegangen, um Konflikte zu vermeiden. Als sie Anfang 2022 in den Betrieb zurück kamen, um zu arbeiten, wurden sie vor dem Betrieb abgefangen – und da sie keinen Test vorlegen konnten, nach Hause geschickt.

Er empfahl, am nächsten Tag wieder vor Ort die Arbeitskraft anzubieten und im Falle einer Verweigerung sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. Wichtig dabei – um eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zu vermeiden – war das tatsächliche Arbeitsangebot am richtigen Ort, zur richtigen Zeit. Dieses erfolgte und ihnen wurde schriftlich bestätigt, dass ihre Abeitsleistung durch 28b untersagt ist und sie auch kein Lohnfortzahlung erhalten. Ungetestet brauchen sie nicht wiederkommen.

Die drei Mitarbeiter waren von Tobias Gall vorgewarnt und beraten worden. Sie wussten, dass das Risiko einer außerordentlichen Kündigung bestand und sie erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen mussten. Sie wollten sich aber nicht beugen und die Zeit bis 19.3.2022 schien für alle überbrückbar, sodass sie sich nicht mal arbeitslos meldeten, um Geld zu bekommen. Nach ein paar Wochen kam eine erste Abmahnung mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Maßnahmen, einige Wochen später die zweite – mit ähnlichen Aussagen.

Kurz vor dem 19.3. begann die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegeberufe, die allgemeine Impfpflicht wurde aber vom Bundestag abgelehnt. Der zeitlichen Befristung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz bis zum 19.3. sahen die drei daher fast entspannt entgegen, auch wenn eine Übergangsfrist bestand. In dieser konnte der Arbeitgeber selbst die 3G-Regel noch vorgeben, was beim Land Berlin – wie die drei aus dem Intranet mitbekamen – auch zunächst so gemacht wurde.

Keiner erhielt eine einfache Aufforderung nach Ablauf von §28b doch wieder in den Betrieb zu kommen. Alle drei erhielten jedoch eine dritte Abmahnung, datiert mit 18.3., mit der Aufforderung wieder zur Arbeit zu kommen, da es sonst bei Wiederholung zur Kündigung komme. Der 18.3. war Freitag, die Abmahnung wurde aber erst am Donnerstag bzw. Freitag der Folgewoche in die Briefkästen der Betroffenen zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt war das Arbeitsverbot nach 28b nicht mehr in Kraft und alle drei waren ja arbeitswillig – sofern sie nicht zu Test oder Impfung gezwungen waren.

Zeitgleiche Klagen, gleicher Sachverhalt, gleiche Richterin, unterschiedliche Urteile

Alle drei haben das Schreiben, das per Einwurf-Einschreiben ohne Unterschrift – am Freitagnachmittag aus dem Briefkasten geholt. Das ist ein Zeitpunkt, bei dem in ihrem Bezirksamt niemand mehr arbeitet, da dieses um 14 Uhr schließt, eine Tatsache, die seitens der Behörden auch nicht in Abrede gestellt wurde.

Das Ehepaar rief den Kollegen an und fragte ihn, ob er den Brief auch bekommen habe. Dieser ging erst dann zum Postkasten und entnahm ihm die – eigentlich gute – Nachricht, dass auch er am Montag wieder arbeiten durfte.

Alle drei traten Montagfrüh wie gewohnt ihren Dienst an und gingen davon aus, dass die Zeit ohne Einkommen ein Ende hat. Völlig überrascht wurden sie aber ein paar Tage später, als jeder von ihnen eine fristlose bzw. hilfsweise eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist zum Jahresende aufgrund von Arbeitsverweigerung erhielt – ohne Angabe weiterer Gründe.

Vertreten durch Tobias Gall haben alle drei dagegen parallel geklagt, insgesamt wurde über sechs Kündigungen in drei Prozessen gestritten, die parallel von der gleichen Richterin verhandelt wurden.

Ich war zuversichtlich, dass es in allen Fällen gut geht, da es bei Pflichtverstößen zwei Maßnahmen gibt, die sich ausschließen. Stellt man einen Pflichtenverstoß fest, hat man die Wahl, entweder mit Abmahnung oder mit einer Kündigung zu reagieren. Eine Abmahnung bedeutet, dass der Vorwurf nicht als hinreichender Anlass für eine Kündigung angesehen wurde. Mit den drei Abmahnungen für den Pflichtverstoß am Arbeitsplatz aufgrund von 3G nicht zu erscheinen, war die Sache eigentlich erledigt, eine nachträgliche Kündigung war nicht möglich„, sagt Tobias Gall, der von dem Urteil in einem Punkt völlig überrascht wurde.

Von den insgesamt sechs Kündigungen wurde in fünf Fällen durch die Richterin am Arbeitsgericht die Unwirksamkeit festgestellt. Nur im Fall von Markus Sierig kam es zu einer teilweisen Abweisung der Klage. Die Richterin erkannte in seinem Fall nicht an, dass eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum Jahresende 2022 durch die Abmahnung hinfällig geworden sei. Denn er habe das Schreiben ja bereits am Donnerstag im Briefkasten liegen gehabt und wäre daher zum Arbeitsantritt am Freitag verpflichtet gewesen. Da er nicht gekommen sei, wäre dies eine Arbeitsverweigerung, die zur Kündigung berechtigen würde.

Tobias Gall ist entsetzt: „Nach der Rechtssprechung ist das nur dann ein außerordentlicher Kündigungsgrund, wenn die Arbeitsverweigerung beharrlich nicht erfolgt. Einmal zu verschlafen ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Denn eine Arbeitsverweigerung muss 1. vorsätzlich und 2. nachdrücklich also immer wieder erfolgen. Dieser eine Tag im Zusammenhang mit den 3G-Verletzung ist überhaupt kein Argument – insbesondere da Markus Sierig ja anschließend von 14 Tage beschäftigt war.“

Aus Sicht der Richterin in I. Instanz war es für das Land unzumutbar, Markus Sierig weiter zu beschäftigen, wobei die Begründung für Tobias Gall grotesk war: „Es war nicht unzumutbar, ihn sofort zu beschäftigen, denn er war ja noch 14 Tage im Dienst. Es war aber unzumutbar, ihn ab Januar des Folgejahres weiter zu beschäftigen, weil es nicht ausgeschlossen werden könne, dass vergleichbare Regeln noch mal gesetzlich bestimmt werden. Es bestünde also Wiederholungsgefahr, dass er eine Arbeitsverweigerung wie an diese Freitag nochmal tun könne. Und dieses Urteilsbegründung wurde erst im Mai 2023 formuliert – also lange nach dem 1.1.2023.

Absurde Berufung ohne Erfolg

Markus Sierig ging mit Hilfe von Tobias Gall in Berufung. Das Land Berlin verzichtete auf eine Berufung, sodass die beiden Kollegen von Sierig weiter zu beschäftigen waren.

Warum es zu solch unterschiedlichen Urteilen kommen konnte, ist für Tobias Gall unerklärlich: „Bei den anderen beiden war es unstreitig, dass sie den Brief erst am Freitag mittag erhalten haben. Bei Herrn Sierig konnten wir dagegen nicht behaupten, dass der Brief am Donnerstag nicht im Kasten war oder dass er nicht reingeschaut hat. Ein alleinstehender Gärtner erwartet keine Post, er ging ja auch erst am Freitag an den Postkasten, als er von seinen Kollegen von deren Briefen erfahren hatte. Aber in der Berufungsinstanz kam genau das wieder hoch.

In der Berufungsverhandlung am Landesarbeitsgericht waren neben einer Berufsrichterin auch zwei Ehrenamtliche dabei. Die Stimmung war angespannt.

Wir wurden gefragt, ob wir bestreiten wollten, dass die Arbeitsaufforderung am Donnerstag zuging. Aber was heißt Zugang für eine Arbeitsverweigerung? Zumindest dafür muss das Schreiben doch zur Kenntnis genommen worden sein! Dass die Richterin uns Maßnahmenkritikern – sehr vorsichtig ausgedrückt – nicht wohlgesonnen war, war zu erahnen, da sie die Geltung von §28b für alle Betriebe in keiner Weise infrage stellte„, erinnert sich Tobias Gall.

Eine Einigungsaufforderung wurde seitens der Gegenseite abgelehnt, die Einigung auf das erstinstanzliche Urteil wurde nach Beratung mit seinem Anwalt, von Markus Sierig zurückgewiesen. Zwei Tage später kam die Information, dass die Berufung zurückgewiesen wurde und auf die Anschlussberufung sogar die fristlose Kündigung für wirksam gehalten wurde.

Die Begründung ist aus Sicht von Tobias Gall absurd. „Der einzige Unterschied der drei Fälle besteht darin, dass die Aufforderung angeblich am Donnerstag im Briefkasten war und man sich nicht für den Mandanten darauf berufen dürfe, dass er sie am Freitag erst entnommen hat. Das sei – so das LAG – treuwidrig. Es steht zwar nicht im Urteil, dass ein Arbeitnehmer täglich in den Briefkasten schauen muss, er soll sich aber nicht darauf berufen dürfen, dass das erst am Freitag passiert ist. Wie kann man dann aber von einer beharrlichen Arbeitsverweigerung ausgehen? Monatelang dürfte mein Mandant nicht arbeiten, dann soll in einem Tag Abwesenheit eine beharrliche Arbeitsverweigerung liegen?

Das Urteil ist in der Zuspitzung unerträglich. Es gab nicht mal ein vorsätzliches oder böswilliges Fehlen an jenem Freitag. Ein faktisch unkündbarer Mitarbeiter wurde wegen eines Tages Abwesenheit gekündigt, zu dem es nur kam, weil Herr Sierig nicht jeden Tag in den Briefkasten schaute. Ich habe ganz einfach den Eindruck, dass hier ein Arbeitnehmer und letztlich auch ich als Anwalt, die als Maßnahmengegner bekannt sind, abgestraft werden sollten. Dieses Berufungsurteil ist fundamental ungerecht.

Die letzte Möglichkeit, die Markus Sierig noch bleibt ist die Revision beim Bundesarbeitsgericht, die aber bis dato nicht zugelassen ist. Dagegen muss er jetzt Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, wobei lt. Tobias Gall nur geschätzt rd. 5% der Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich sind: „Man hat vor allem aus zwei Gründen Anspruch auf Zulassung der Revision beim Bundesarbeitsgericht. Diese ist möglich, wenn das Urteil von einem anderen Urteil eines Landes- oder des Bundesarbeitsgerichtes abweicht – dann handelt es sich um eine Divergenzbeschwerde. Eine weitere Möglichkeit ist eine Grundsatzbeschwerde, also wenn es um die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage geht. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wehrt sich der Betroffene gegen die Entscheidung der Nichtzulassung der Revision und begründet, warum sie zugelassen hätte werden müssen. Gewinnt man diese, was aber wie gesagt sehr selten vorkommt, ist die Erfolgswahrscheinlichkeit der Revision beim Bundesarbeitsgericht sehr hoch.“

Trotz dieser geringen Erfolgsaussichten, auf die ihn Tobias Gall hingewiesen hat, will Markus Sierig weitermachen. Auf die Frage, warum er sich durch alle Instanzen klagt, antwortet er: „Ich lasse mir von keinem vorschreiben, was ich zu tun und zu lassen habe. Der Arbeitgeber hat Polizei gespielt, das war ja nur eine Ordnungswidrigkeit, kein Kündigungsgrund. Ich muss das jetzt tun, mir ist ja der ganze Lohn entgangen. Ich muss kämpfen bis zum Ende, wenn das durch geht, hat das Auswirkungen auch auf andere Betroffene. Da kann ich jetzt doch nicht aufhören!

Gemeinsam mit seinen beiden Kollegen, die inzwischen auch nicht mehr für das Land Berlin tätig sind, hat man ein Konto eingerichtet, um die inzwischen erheblichen Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten des Landes Berlin decken zu können.

Bestrafe einen, erziehe hundert

In diesem Fall drängt sich mir der Eindruck auf, dass man an Markus Sierig ein Exempel statuierten will, um Widerständige zu verunsichern, um – im Falle einer Wiederholung – dafür zu sorgen, dass erst gar kein Widerstand aufkommt.

Darum ist gerade der Widerstand und die Revision von Markus Sierig beim Bundesarbeitsgericht so wichtig. Wer ihn unterstützen möchte:

Empfänger Markus Sierig
IBAN DE37 1001 0010 0183 1321 03

Ich bin seinem Aufruf nach redaktioneller Unterstützung gerne gefolgt. Dieser Text darf – unter Referenz auf TKP als Erstveröffentlichung – von jedem Medium und Blog – auch in Auszügen – übernommen werden. Sorgen wir gemeinsam für die notwendige Öffentlichkeit, sodass es zu einer Grundsatzrevision kommt.

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Wenn die Justiz menschelt. Ein leicht geschönter Gerichtsreport

Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte – 2. Teil: Plädoyer der Verteidigung

Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte

49 Kommentare

  1. Markus Sierig 3. März 2024 um 23:47 Uhr - Antworten

    Hallo, ich grüße EUCH!
    Ich möchte mich bei allen lieben
    Menschen,recht Herzlicht bedanken,
    die mich so zahlreich Unterstützen.
    Es grüßt Euch ganz Herzlich
    Markus Sierig

  2. Markus Sierig 1. März 2024 um 21:58 Uhr - Antworten

    Liebe Frau Drescher!
    Herzlichen Dank für Ihre Berichterstattung.
    Herzlichen Dank an Euch alle, die Ihren
    Kommentar dazu beigetragen haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Sierig.

  3. Dr. Hans-Joachim Kremer 29. Februar 2024 um 15:32 Uhr - Antworten

    Vielen Dank für diesen wichtigen Artikel zu diesem erschütternden Fall!
    Ich wünsche Herrn Sierig alles Gute und werde ihn unterstützen.
    Ich empfinde das als himmelschreiende Ungerechtigkeit.
    Danaben: Natürlich sind nach solchen Streitereien die Tischtücher oft zerschnitten. Trotzdem darf man solche Machenschaften nicht durchgehen lassen. Deshalb: Nächste Instanz in ein Muss!

    • Markus Sierig 29. Februar 2024 um 20:02 Uhr - Antworten

      Sehr geehrter Dr.H Joachim Kremer
      Herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
      Leider habe ich fast keine Chancen mehr,diesen Prozess zu gewinnen.
      Es ist wie beim Lotto spielen.
      Danke für Ihre Unterstützung.
      Herzliche Grüße von
      Markus Sierig

  4. Henry Bleckert 29. Februar 2024 um 14:16 Uhr - Antworten

    Mal ehrlich – sollte man einer solchen Pixxbude wirklich auch nur eine Träne nachweinen? Dass es in Berlin regelmäßig nicht unbedingt die hellsten Kerzen sind, welche die Torte erleuchten, ist wohl nicht nur mir als Bewohner Berlins hinreichend bekannt …

    Solange im Besten Deutschland aller Zeiten™ nach wie vor Artikel 30 des Einigungsvertrages zwischen der BRD und der DDR auf seine Umsetzung wartet, sollte man von der Justiz – auch – im Bereich Arbeitsrecht nicht allzu viel erwarten.

  5. Michael Schauberger 28. Februar 2024 um 22:48 Uhr - Antworten

    Das Ganze krankt doch schon daran, daß diese „2G/3G“-„Richtlinien“ „nur“ Landesverordnungen waren. Diese sind weder demokratisch legitim noch können diese Grundgesetze außer Kraft setzen. Wir erinnern uns an die Gesetzes-Pyramide: Grundgesetze stehen ganz oben, dann kommen die Bundesgesetze, dann Landesgesetze, und irgendwann, gaaanz weit hinten, kommen Verordnungen. Nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit (die, übrigens, in KEINEM Bundesland je stattgefunden hat), der Prioritäten der Gesetze sowie Verordnungen und erst recht nach Abwägung Grundrechte versus irgendwelche Gesetze/Verordnungen, hätte es NIEMALS (!) eine Billigung dieser Verordnungen geben dürfen. 3G/2G oder sonstwelche „Gs“ waren ALLESAMT RECHTSWIDRIG — und sind es noch. Das sind politische Urteile, die in Deutschland verboten sind — zumindest nach dem Papier.

    Demzufolge ist es vollkommen irrelevant, darüber zu debattieren, welche Betriebe nun von diesen -illegalen!- Verordnungen „betroffen“ sein könnten. Illegal ist illegal — und demnach unanwendbar.

    Allein diese Diskriminierung „Ungeimpft“ — „geimpft“ (wobei wir heute wissen, daß diese „Corona“-„Impfungen“ keine Impfungen sind, siehe Multipolar-Faktencheck) ist verfassungswidrig. Haben die Richter die allgemeine Gleichbehandlung schon vergessen? Unfaßbar.

    Aber was will man sagen: Das „Land“ Berlin ist Vorreiter in Sachen totalitärer Regierungsstrukturen. Bin ich froh, niemals dorthin gezogen zu sein…

    Hier werden Willkür-Urteile gesprochen, mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen, die nicht nur bar jeder Logik sind, sondern auch den Verstand beleidigen.

    Auch §28b IfSG ist verfassungswidrig, schon allein aus dem Grund, weil SARS-CoV-2 ein gewöhnliches Atemwegsvirus mit einer IFR von 0,15 bis maximal 0,35% ist (Studie von John Ioannidis et al). Diese Sonderbehandlung hatte noch nie eine Evidenz. Mit dieser Begründung könnte man auch jeden anderen der rund 200 Atemwegsviren zu einer „PLandemie“ hochjazzen. RSV ist IMHO schon in der Pipeline, siehe auch modRNS-„Impfungen“: Vielleicht der nächste „Virus X“?

    Auch mir wurde, trotz Vorhandenseins eines Attestes, von dem damaligen Betriebs“arzt“ „bescheinigt“, daß ich eine Maske tragen könne — ohne jedwede medizinische Untersuchung! Hier wurde man auf Konformität getrimmt, alles andere war irrelevant.

    Allein das Erscheinen am Arbeitsplatz — die Anbietung der arbeitsvertraglichen Leistung — kann nur bei Verweigerung seitens des Arbeit“gebers“ als ein Annahmeverzug gewertet werden, der den vollen Lohnausgleich zur Folge haben muß. Dabei spielen die Gründe für den Annahmeverzug keine Rolle, solange dem Arbeit“nehmer“ kein Vorsatz nachgewiesen werden kann.

    Herr Sierig hat sich bestimmt besonders hervorgetan in der Kritisierung der Maßnahmen, etwa durch Beratung von Kollegen oder öffentlichen Äußerungen, daß die „G“-Regeln rechtswidrig seien? Anders kann ich mir die Abweichung nicht erklären: Maßnahmenkritikern wird gerne hinterher gemacht, wenn sie sich öffentlich dagegenstellen.

    Den Vogel schießt aber die folgende „Begründung“ ab:

    „Es war aber unzumutbar, ihn ab Januar des Folgejahres weiter zu beschäftigen, weil es nicht ausgeschlossen werden könne, dass vergleichbare Regeln noch mal gesetzlich bestimmt werden.“

    Ist es nicht so, daß Unbestimmtheiten qua Gesetz zu einer Erlöschung rechtlicher Bindung führen? Denn genau das soll Willkür ausschließen, um eben keine Gesetze auf den Weg bringen zu dürfen, die nach Gutdünken ausgelegt werden können. Damit hat sich der Richter abseits des Gesetzes gestellt — und sich sprichwörtlich selbst deligitimiert.

    Und:
    Soweit mir bekannt ist, ist es einer Privatperson nicht zuzumuten, JEDEN Tag in den Briefkasten zu schauen. Eine Karenzzeit von 3 Arbeits-(!)-Tagen ist der letzte mir bekannte Zeitraum, den jeder Briefeschreiber gewähren muß. Das bedeutet nach Treu & Glauben, daß, selbst wenn die Kündigung am Donnerstag zugestellt worden ist, die Frist erst am darauffolgenden Montag zu laufen beginnt (ab da an 3 Tage, übrigens). Man schaue in das Betriebsverfassungsgesetz.

    Man sollte in Betracht ziehen, den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in dieser Sache anzurufen. Je breiter & öffentlicher dieser offensichtliche Unfug in die Öffentlichkeit getragen wird, desto höher stehen die Chancen, daß anstatt Willkür auch wieder Recht herrscht.

    Ich wünsche viel Glück, denn Hoffnung auf Re-Aktivierung des gesunden Menschenverstandes bei Richtern habe ich mittlerweile immer seltener, wohlwissend, daß diese (leider!) politisch abhängig sind. Das System wird seit 2020 immer totalitärer und stellt dieses immer ungenierter zur Schau. Da hilft irgendwann nur noch ziviler Ungehorsam. Zur Hölle mit den Fehlurteilen!

    • Martina Schudeleit 1. März 2024 um 15:55 Uhr - Antworten

      Vielen Dank für Ihre Worte. Sie haben so Recht. Es ist und bleibt Willkür von weisungsgebundenen nicht unabhängigen Richtern. Ich bin die andere Betroffene aus dem obigen Artikel und hoffe für Markus und auch für mich und meinen Mann, dass das Blatt sich mal wendet. Mit freundlichem Gruß Martina

    • Markus Sierig 1. März 2024 um 17:26 Uhr - Antworten

      Sehr geehrter Herr
      Michael Schauberger!
      Herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
      Leider sind die Ungeümften,nur
      Menschen zweiter Klasse.
      Mit freundlichen Grüßen
      Markus Sierig

  6. Karl Schlosser 28. Februar 2024 um 16:24 Uhr - Antworten

    Wieder und wieder und immer wieder! Proletarier vereinigt euch! Euer Hoffen auf bürgerliche Gerechtigkeit ist illusionär. Ihr seid viele, habt Gewerkschaften, und könnt die, bei nur einem minimum an Klassenbewußtsein und Mut, zum Aufbau einer wahrlich menschlichen, freien und friedlichen, Gesellschaft transferieren. Also: „jagt die Bonzen aus ihren Palästen“! Mehr kann man zu den ganzen Geschehnissen rundherum nicht mehr sagen..

  7. Peter Ruzsicska 28. Februar 2024 um 14:19 Uhr - Antworten

    Diese Zustellungspraxis kann ich selbst und zwar in vielfältigsten Variationen seit ca. 2004 angewadt von Österreichischen Behörden aller Art grundsätzlich bestätigen.
    Ja mehr noch, schöpft staatlich organisierte Gewalt im Verbund mit verschiedenst ausgelagerten Repressionsfunktionalitäten aller Art „situationskreativ“ als auch in inhärent sorgsamst geübtest widerlichster Perfidie sämtliche Möglichkeiten aus, den Untertan bis zu dessen völliger Existenzvernichtung zu kujonieren –
    Solche sich gnadenlosest selbstverstetigende Amtsgebarungspraxis exkaliert in dem Maße immer extremistischer, je totalitärer sich Herrschaft verausmasst.
    Niemals wieder ist immer schon ins immer wieder eskaliert gewesen –
    Sage nie mehr irgend jemand, er hätte nichts gewußt als auch nichts und niemals irgend etwas wissen können.

    Herrschaft ist immer kriminell.

  8. Pet van de Werft 28. Februar 2024 um 13:38 Uhr - Antworten

    Spezialität deutscher Gerichte sind Einwurf-Einschreiben kurz vor Weihnachten. Wie immer mit 14-tägiger Frist über die Feiertage.
    Ich befürchte dass die meisten Menschen in unserer Gesellschaft vollkommen verkommen sind. Ich meine ethisch und moralisch, nicht in ihrer Unterwäsche. Arbeiten in der Justiz erfordert dies nach meinem Empfinden als Schlüsselelement bereits im Einstellungsverfahren.

  9. Pierre 28. Februar 2024 um 13:22 Uhr - Antworten

    Ich durfte auch über Monate täglich einen Testnachweis beibringen. Und selbst nach Ablauf der gesetzlichen Regelung musste ich das nochmal monatelang machen, obwohl es eigentlich keine rechtliche Grundlage seitens des Betriebs gab…
    Ich habe zwar ständig protestiert. Aber wenn ich mich total quer gestellt hätte, wäre ich vermutlich geflogen. Und das konnte ich meiner Familie nicht antun.

    Genau das war ja die beabsichtigte Drohkulisse, um die Leute in den Gehorsam zu zwingen. 😠

    Was da abgezogen wurde, geht auf keine Kuhhaut.

    • Andreas I. 28. Februar 2024 um 13:36 Uhr - Antworten

      Hallo,
      ab einer kritischen Masse Angestellter könnte eine Betriebsleitung nicht mehr einzelne Angestellte erpressen, denn sobald dem Betrieb droht, dass er wegen Arbeitskräftemangel seine Aufträge nicht mehr erfüllen kann, geht es für die Eigentümer des Betriebs ans Eingemachte.
      Aber wenn leider die Masse mitmacht …

    • Martina 28. Februar 2024 um 15:55 Uhr - Antworten

      Hallo. Ja da haben Sie so Recht…Alle Kollegen haben brav mitgemacht…Ich kann Sie verstehen, das Sie an Ihre Familie gedacht haben und darum diese sinnlose Testerei mitgemacht haben…Lieben Gruß eine Betroffene aus dem obigen Text

  10. Georg Uttenthaler 28. Februar 2024 um 12:46 Uhr - Antworten

    Politiker und der Mainstream versucht seit Jahrzehnten, aus unserer nach dem Krieg gut funktionierenden Werte- Gesellschaft eine völlig „WERTELOSE GESELLSCHAFT“ zu machen. Speziell die LINKEN- Blasen-Versagerparteien versuchen uns ständig in einer totalen „TOLERANZ- BESOFFENHEIT“ von einer normalen „NORMALITÄT“ zu einer „GEISTESKRANKEN NORMALITÄT“ zu transferieren.

    Das fängt bei der Bildung an, also bei der „Aufzucht von Idioten“, die dann als Schulabbrecher und Analphabeten ihren geistigen Müll produzieren, die uns dann im Bundesrat oder anderen Parlamenten mit völlig unsinnigen Verornungen quälen dürfen.

    Daraus entstehen auch „wertelose „Massenvergewaltiger und Frauen- Mörder“ die dann in einer Wertlosen Streichel- Justiz mit einer Täter- Opfer Umkehr auch noch belohnt werden.

    Wenn wir nicht anfangen, die EINZIG Partei, die an unseren Grundwerten HOCH und festhält, werden wir Bürger in einem „demokratischen Saustall“ aufwachen.

  11. hordenwesen 28. Februar 2024 um 12:32 Uhr - Antworten

    Immer wieder: Herzlichen Dank an Frau Drescher für Ihre Berichterstattung!

    Leider sind die Aussagen von RA Gall und die Auszüge aus den Phantastereien des Gerichts in dieser Veröffentlichung so voller Schreibfehler, dass sie dadurch (zusätzlich zur Absurdität der Vorgänge) teils sogar inhaltlich unklar werden.
    Es wäre für die Benachrichtigung Dritter / zur Verwendung in möglichen anderen Fällen wünschenswert, dass die Fehler nachträglich korrigiert würden (so sie nicht aus dem Original übernommen wären). –

    §262 BGB erkklärt Schikane für unzulässig.
    Wie beruhigend, dass wenigstens das nicht einklagbare Recht einige brauchbare Vorschriften enthält.

  12. Andreas I. 28. Februar 2024 um 12:29 Uhr - Antworten

    Hallo,
    „Nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) galt in Deutschland ab Herbst 2021 3G am Arbeitsplatz befristet bis zum 19.3.2022.“

    Und in einem Rechtsstaat würde es Gewaltenteilung geben, was bedeutet, dass die Justiz kontrollieren würde, ob diese Anwendung des Infektionsschutzgesetzes rechtens ist oder ob es poilitische Willkür ist.
    Mit der Überprüfung der Anordnungen der Regierungsolitiker würde in einem Rechtsstaat jedes ähnliche juristische Verfahren beginnen müssen. Und zwar nicht mit pro-forma-„Überprüfung“, sondern die Anordnungen der Regierungsolitiker müssten so gründlich überprüft werden,wie es bei notorischen Verbrechern nunmal geboten ist.

    Aber naja, wahrscheinlich waren 90% der (späteren) deutschen Richter nicht täglich im Vorlesungssaal, als das Thema Rechtsstaatlichkeit dran war.

  13. Micaelle 28. Februar 2024 um 12:25 Uhr - Antworten

    Man denkt es ist Satire, aber es ist bitterer Ernst in unserem
    besten Deutschland aller Zeiten.

  14. Tom 28. Februar 2024 um 11:43 Uhr - Antworten

    Hat der Arbeitgeber eigene Testmöglichkeiten angeboten oder verwieß man auf private Testzentren?
    Habe noch irgendwo ein Dokument des „Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags“ wo genau dieses gefordert/ausgeschlossen wird, da die Allgemeinheit nicht für 3G am Arbeitsplatz aufkommen darf/soll…

  15. Beatrix D. 28. Februar 2024 um 11:39 Uhr - Antworten

    Es bestand keine Impfpflicht !
    Sie haben trotzdem alles getan um die Menschen zur Impfung zu pressen! Noch dazu ziemlich schnell klar war, dass diese sogenannte Impfung vor Erkrankung, aber auch vor Übertragung nicht schützt. Auch bekannt wurden recht schnell bedrohliche gesundheitliche Zwischenfälle für Geimpfte!
    Abgesehen davon war auch bezüglich Erkrankungsfällen, Krankenhausauslastungen und Übersterblichkeit recht schnell klar, dass diese Pandemie eigentlich nicht einmal einer Grippe in heftigen Grippejahren gleichkam!

    Die Politik hat hier geltenden Gesetzen zuwider gehandelt, Rechte der Einzelnen beinhart überrolt und wie unser BK Kurz es meinte: „… bis Gerichte entscheiden ob oder ob nicht rechtens, gilt das eh schon nicht mehr, ist alles anders!“

    Diese Menschenrechte, Menschenwürde, Freiheiten einschränkende Politikerrige gehört gestoppt und zur Verantwortung gezogen. Gerade durch die Politik sind Rechte der Menschen zu schützen, Gesetze einzuhalten und Verfassungen aufs i-Tüpfelchen zu beachten!
    Wer das nicht befolgt, nicht einhält, hat in der Politik eines demokartischen Landes nichts verloren!

  16. Hannes Mitterer 28. Februar 2024 um 11:06 Uhr - Antworten

    „Gemeinsam mit seinen beiden Kollegen, die inzwischen auch „nicht mehr“ für das Land Berlin tätig sind….“

    Sicher ist es gut, Ideale hochzuhalten und dafür zu kämpfen.
    Allerdings muss man sich darüber
    Bewusst sein dass dies Zeit, Geld und Nerven kostet und dass man verlieren kann.
    Außer einen idealistischem Sieg der Beiden, die jetzt „nicht mehr“ für den Arbeitgeber, gegen den sie geklagt haben, tätig sind, sehe ich keinen Erfolg.
    Herr Sierig wird wohl oder übel für seinen Idealismus teuer bezahlen müssen.
    Wenn einem der Arbeitgeber nicht mehr haben will, aus welchen Gründen auch immer, hat der Arbeitnehmer immer die Arschkarte, auch dann wenn er gewinnt.
    Klar kann mancher, sich sein Recht auf Verbleib erstreiten, im Regelfall hat dies aber keinen Bestand. Ich kenne niemand der gegen seinen Arbeitgeber vorgegangen ist und dadurch dauerhaft seinen Arbeitsplatz gesichert hat.
    In der Regel sucht man eine für einen selbst, vorteilhafte, einvernehmliche Lösung, die es fast immer dann gibt wenn sich ein Arbeitgeber unbedingt eines Arbeitnehmers entledigen möchte.
    Wer meint den harten Weg gehen zu müssen, bitte gerne, aber dann nicht rumheulen und zu dem stehen was man im Bewusstsein dass es auch schief gehen könnte, angefangen hat.
    Ich finde der Herr Anwalt hat die drei Herrn, ganz schlecht beraten.
    Naja, zumindest der hat Geld damit verdient.

    • Dors Venabili 28. Februar 2024 um 11:44 Uhr - Antworten

      Ja, jetzt verstehe ich die Menschen, die im Journalistenverband und in der „Rechtssprechung“ arbeiten besser dank Ihres Kommentars (@Mitterer,11:06). Dieses Land ist für die nächste Zeit verloren…

      • Verloren im Un-"Sinn" 29. Februar 2024 um 5:11 Uhr

        Dieses Lsnd ist nicht nur für die nächste Zeit verloren, das ist es bereits seit mindestens 2020.

    • Andreas I. 28. Februar 2024 um 12:55 Uhr - Antworten

      An Hannes Mitterer Hallo,
      apropos Ideale; Sie behaupteten, dass angeblich SU-34 abgeschossen worden wären. Und nun weiß ich nicht, ob es schon ein Ideal ist oder schlichter Anstand, dass man nur etwas behauptet, was man auch belegen kann – oder falls man sich mal irrt, irren ist menschlich, zu seinem Irrtum steht und sagt: ich habe mich geirrt.
      Also Hannes; kommen da noch Beweise für Ihre Behauptung?

      Zum Thema; der Arbeitnehmer (das ist der, der Arbeit nimmt und Geld gibt) sitzt so lange am längeren Hebel, wie nur einzelne Arbeitgeber verweigern. Sobald so viele Arbeitgeber verweigern, dass eine kritische Masse an Arbeit unerledigt bleibt, hat der Arbeitnehmer ein Problem.

      Außerdem hat so ein Misserfolg vor Gericht zwei Seiten, denn damit hat sich das Gericht, konkret die Richterin, demaskiert. Und das ist auch ein Ergebnis.
      Wenn deutsche Richter:Innen so regierungshörig entscheiden, können wir hier kaum noch Angst vor China oder Russland haben. Denn wir haben hier die gleichen Zustände und sind die schon gewohnt, aber wenn man etwas gewohnt ist, funktioniert Angst nicht. :-D

      • Hannes Mitterer 28. Februar 2024 um 13:43 Uhr

        Andreas I.
        28. Februar 2024 at 12:55Antworten
        „Sobald so viele Arbeitgeber verweigern, dass eine kritische Masse an Arbeit unerledigt bleibt, hat der Arbeitnehmer ein Problem.“

        Das, werter Andreas I wird nicht passieren, auch wenn sie davon Träumen.
        Die alllerallllermeisten Arbeitnehmer können sich das einfach nicht leisten.
        Zu den abgeschossenen Flugzeugen werden Sie von mir keine Links kriegen.
        Erstens können Sie nichts davon lesen und zweitens können Sie selbst recherchieren, was Sie anscheinend nicht tun möchten um nicht in die Verlegenheit zu kommen, mit Ihnen, nicht genehmen Fakten konfrontiert zu werden.
        Selbstschutz, versteh ich voll und ganz.
        Ich halte Sie aber jedenfalls auf dem Laufendem

      • Andreas I. 28. Februar 2024 um 15:07 Uhr

        An Hannes Mitterer Hallo,
        „Das, werter Andreas I wird nicht passieren“, auch wenn sie davon Träumen.“

        Das passiert regelmäßig wegen Lohnforderungen, das nennt sich Streik.

        „auch wenn sie davon Träumen.“

        Ad personam mal wieder, naja Sie haben ja sonst nichts.
        Trotzdem ein Tipp für Sie:
        Sich etwas zu wünschen, aber zu wissen, dass es anders ist (2020-2022 zeigte ganz klar, wie die Mehrheit tickt), das ist was anderes als träumen.

      • Andreas I. 28. Februar 2024 um 15:26 Uhr

        An Hannes Mitterer Hallo nochmal,
        Sie betreiben Fehlinformation und ich kann es begründen.
        Was Ihre Behauptung angeblich abgeschossener SU-24 betrifft, wiederhole ich gerne meinen Kommentar an Sie vom 26. Februar 2024 at 20:53.
        Wahrscheinlich haben Sie den einfach übersehen, denn ignorieren würden Sie sowas ja sicherlich nicht [räusper]

        Also hier nochmal mein Kommentar vom vom 26. Februar 2024 at 20:53
        An Hannes Mitterer Hallo,
        so betreiben Sie Fehlinformation, ich zeige es Schritt für Schritt:

        Erst behaupten Sie:
        „Hannes Mitterer
        25. Februar 2024 at 14:30
        4 Su 34
        2 Su 35
        1 Berijew A-100
        1 Berijew A-50 Schmel“

        Als Quellen geben Sie später auf Nachfrage an:
        „Nur um einige Russische Militärblogger zu nennen denen ich folge:
        VDV Za Chenost I Spravedlivost, Vladimir Romanov, Roman Alekhin und Voenniy Osvedomitel,“

        Wenn Sie denen folgen, wären direkte Links nett gewesen, aber naja.

        Die Suche nach „VDV Za Chenost I Spravedlivost“ führt zu einen Artikel der Frankfurter Rundschau und die schreibt:

        „Seit dem 17. Februar soll Russland fünf Kampfflugzeuge vom Typ Su-34 … und zwei vom Typ Su-35… verloren haben. Das ließen zumindest die ukrainischen Streitkräfte verlauten.“

        Haha; schon bei „soll“ … aber dann auch noch vorsichtshalber die Einschränkung „Das ließen zumindest die ukrainischen Streitkräfte verlauten.“
        Gute Güte, wer da die Zeitungsente nicht watscheln sieht …

        Was mir aber besonders auffällt, das ist, wie Sie den Artikel der FR fast zitieren:
        Hannes Mitterer:
        „Nur um einige Russische Militärblogger zu nennen denen ich folge:
        VDV Za Chenost I Spravedlivost, gibt die Schuld den Russischen Kommandeuren.
        Vladimir Romanov, schiebt die Schuld auf schlecht ausgebildetes Bodenpersonal.
        Roman Alekhin und Voenniy Osvedomitel, sehen friendly Fire aufgrund von Alkohol und Drogen als Ursache der Abschüsse.
        Alle bestätigen die Abschüsse.“
        FR:
        „Der Blogger VDV Za Chenost I Spravedlivost machte trotzdem die russischen Kommandeure verantwortlich. …
        Vladimir Romanov, ein anderer russischer Militärblogger, schob die Schuld dagegen auf schlecht ausgebildetes Bodenpersonal. …
        Zwei andere Blogger, Roman Alekhin und Voenniy Osvedomitel, der mehr als eine halbe Million Follower hat, sahen stattdessen friendly fire am Werk.“

        So ein Zufall, wie ähnlich Sie das formulieren und auch in der selben Reihenfolge.

        Die Suche nach Vladimir Romanov führt zu etlichem, darunter immerhin zu einem Artikel des Telegraph, der zwar hinter einer Abofalle versteckt ist, aber sagt „watch!“, also vom Abschuss einer Beriev A-50 gibt es wohl Bilder.

        Die Suche nach Roman Alekhin und Voenniy Osvedomitel führt zu dem selben FR-Artikel.

        Also:
        Von Ihrer ursprünglichen Behauptung:
        „Hannes Mitterer
        25. Februar 2024 at 14:30
        4 Su 34
        2 Su 35
        1 Berijew A-100
        1 Berijew A-50 Schmel“
        davon bleibt übrig:
        1 Beriev A-50
        Nur für diesen Abschuss gibt es einen Beweis (Bilder).
        Der Rest ist erfunden oder von westlicher Propaganda, wie z.B. diesem FR-Artikel, rezitiert.
        So betreiben Sie Fehlinformation.

        Weiterhin schreiben Sie:
        „Sie können den Bloggern gerne folgen, müssen aber Russisch lesen können.“

        Russisch lesen kann ich, nur nicht kyrillisch tippen, also können Sie mir die Links dieser Blogger nennen? Ich meine, Sie folgen doch diesen Bloggern, da sollten es wenige Mausklicks sein.
        Oder könnte es Ihr Kalkül sein, dass Deutsche üblicherweise kein Russisch können?!

        „Sie finden aber auch im MSM die Berichte.“

        Haha ja fand ich, besagten FR-Artikel mit „soll“ und „nach Angaben des ukrainischen…“
        Sie verbreiten Fehlinformation und wie Sie das tun, konnte man an diesem Beispiel exemplarisch nachvollziehen.

        Und übrigens ist es ein bekanntes Propagandamuster, Fehlinformationen einfach nur ständig zu wiederholen.
        Ach ja, ad personam wird auch gerne als Mittel von Propaganda verwendet.

      • Andreas I. 28. Februar 2024 um 16:26 Uhr

        An Hannes Mitterer Hallo,
        da mein anderer Kommentar wahrscheinlich nicht durch kommt:
        Sie verbreiten Fehlinformation.
        Pics! Or it didn’t happen.
        Es gibt kein einziges Bild einer abgeschossenen SU-34, wohlgemerkt nichtmal einer einzigen, geschweige den mehrerer.
        Es gibt nur Behauptungen.
        Angeblich hätten Blogger was behauptet oder „soll … nach ukrainischen Angaben“ (Zitat FR), alles ohne jeden Beleg, ein typisches. Propagandamuster..

      • lbrecht torz 29. Februar 2024 um 10:43 Uhr

        Das „Hannes Mitterer“ ist nichts als ein wahrscheinlich KI-gefütterter (liefert die Pseudoinformationen automatisch) PR-Troll (dieser strickt nur ein paar Worte um und gibt dem Text einen „menschlichen Touch“ – oder soll es zumindest versuchen, klappt meisten aber nicht – denn eines fehlt auf der ganzen Linie: ein vorstellbar-glaubwürdiges Motiv für einen angeblich vernunftbegabten Menschen für das „Mitterers“ Tun hier).

        Was soll das also, warum wird dafür Geld an einen Troll gezahlt?

        Das Solomon-Asch-Konformitätsexperiment liefert die einzig sinnvolle Erklärung dafür: das „Hannes Mitterer“ ist ein digitaler Solomon-Asch-Schauspieler der uns vorgaukeln soll, dass es tatsächlich solche völlig Konzertmedien-gläubigen, traurige Gestalten gäbe. Ja solche vielleicht sogar eine Mehrheit bilden könnten.

        Zum Glück: solche traurige Gestalten gibt es nicht. Sie sind simuliert. Potemkinsche Bewohner potemkinscher Dörfer. Ausgeburten von PR-Agenturen und Denkfabriken.

    • Reinhard Hardtke 28. Februar 2024 um 13:55 Uhr - Antworten

      Hallo Herr Mitterer,

      während alle anderen den rechten Arm gehoben haben und dem schreienden Unrecht nachgegeben haben, widersetzten sich einige offen dagegen. Denn nichts anderes war es. Unrecht. Tatalitär und sogar Faschistisch. Es sind eindeutich Grenzen überschritten worden. Dazu gehört die uneingeschränkte Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Denn kein Gesetz dieser Welt kann meine Selbstbestimmung einschränken. Sie können mir jetzt entgegnen: Hat ja auch niemand. Jeder war frei zu entscheiden. Niemand wurde abgeführt und gezwungen sich zu impfen oder sich zu testen.

      Was hier gemacht wurde, ist fast schlimmer. Soziale Wesen aus einer Gruppe auszuschließen, ist unmenschlich. Ihm die Lebensgrundlage zu entziehen. Ihn (vor Gericht) zu entwürdigen. Das alles ist unmenschlich. Und ein großer Anteil der Bevölkerung hat applaudiert, als dies mit einer Minderheit gemacht wurde. Erinnert Sie dies vielleicht an eine dunkle Epoche der Deutschen?

      • Hannes Mitterer 28. Februar 2024 um 14:18 Uhr

        Reinhard Hardtke
        28. Februar 2024 at 13:55Antworten
        Lassen Sie bitte die dämlichen NS Zeit Vergleiche.
        Das ist unterirdisch und ja, ich bin dafür dass solche Vergleiche bestraft werden, denn sie sind eine Verhöhnung der damalig Betroffenen.

      • Andreas I. 28. Februar 2024 um 15:38 Uhr

        An Reinhard Hardtke Hallo,
        und in diesem Zusammenhang ist anzufügen, dass totalitäre Regime nur funktionieren können, wenn es keine Gewaltenteilung gibt, sondern die Richter Teil des Regimes sind.

      • Andreas I. 28. Februar 2024 um 15:54 Uhr

        An Hannes Mitterer Hallo,
        also wenn vor einem Unwetter gewarnt wird, dann wird damit Unwetter verharmlost?!
        Das finde ich reichlich verdreht, denn eine Warnung vor etwas bedeutet, dass das, wovor gewarnt wird, gefährlich ist.

        Weil die düstere deutsche Zeit so außergewöhnlich gefährlich und grausam war, deswegen wird vor den Anfängen gewarnt.
        Die Warnung davor betont die Gefährlichkeit und Grausamkeit.

      • rudi fluegl 28. Februar 2024 um 16:37 Uhr

        Mitterer! Wenn ich Leute sehen kann, setze ich Ihnen ab und zu, ja nach deren Erzählungen gedanklich ein Uniformkapperl auf! Es ist erstaunlich wie oft das passt!
        Bei Ihnen funktioniert das umgekehrt. Ihre Visage erschließt sich mir zum alleinig passenden „Kapperl“ samt der zugehörigen Ausstaffierung!
        Zum Glück gibt es die Stelle nicht mehr, bei der Ihre Denunzierungsversuche greifen. Oder doch???

      • Markus Sierig 29. Februar 2024 um 20:39 Uhr

        Sehr geehrter Reinhard Hardtke!
        Herzlichen Dank für Ihren Kommentar an Herrn Mittlerer.
        Herzlichen Dank.
        Markus Sierig.

  17. Isidor 28. Februar 2024 um 10:34 Uhr - Antworten

    Unfassbar, solche unmenschlichen Handlungen!

    Aber, diese Kategorie Menschen, welche derart perfide, evidenzbefreite und gegen jeden menschlichen Hausverstand vollstreckten Verbrechen / Kündigungen durchgezogen haben, sitzen nahezu in jedem Amt.

    Ich wünsche Ihnen als betroffener Mensch viel Kraft gegen diese Handlanger der Eliten. Am Ende schließt sich der Kreis und auch diese Verbrecher werden erkennen müssen, dass die Gerechtigkeit sie in der Hölle schmoren wird!!!

    Nicht den Kopf in den Sand stecken-es gibt sicher eine Lösung für Sie!!!

    Ich bin zwar aus Österreich, werde sie aber bewusst unterstützen!

    LG

    • Bernd 28. Februar 2024 um 11:09 Uhr - Antworten

      Gibt es denn keine Urteile, wie eine solche Abmahnung/Arbeitsaufforderung zugestellt werden muss? Reicht in einem solchen Fall tatsächlich ein Einwruf-Einschreiben statt Einschreiben mit persönlicher Entgegennahme?

      Abgesehen vom rechtlichen ist das ganze so lächerlich und bekloppt, vor allem aber nicht nur in der Rückschau.

    • Andreas I. 28. Februar 2024 um 13:26 Uhr - Antworten

      Hallo,
      „gegen jeden menschlichen Hausverstand“

      Schlimmer.

      Artikel 23
      1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

      Zwar sind Menschenrechte leider kein geltendes Recht in Deutschland, allerdings sagt das Grundgesetz Art. 1 Abs. 2 „Darum bekennt sich das deutsche Volk zu den unveräußerlichen Menschenrechten“.

      In der Praxis der deutschen Rechtssprechung ist es aber so, dass irgendwelche formalen Kleinigkeiten – so wie hier ein Tag Differenz bei Kenntnisnahme eines Schreibens – über Menschenrechte gestellt wird.
      Und das bedeutet, das auf deutschen Richterstühlen Personen sitzen, die nicht den geringsten Funken Bewusstsein für Menschenrechte haben.
      Und das ist brandgefährlich, denn dann brauchen Regierungspolitiker nur die kleinen Gesetze und Verordnungen so zu drehen, wie z.B. die Aktionäre von Pfizer&Co es gerade brauchen und schon befinden wir uns in astreinem Totalitarismus, in dem „Rechtssprechung“ nur noch pro forma existiert.

      • Hannes Mitterer 28. Februar 2024 um 14:07 Uhr

        Andreas I.
        28. Februar 2024 at 13:26Antworten

        Damit Sie sehen wie Russland “ funktioniert „

        Der russische Militärblogger „Murs“ ist tot.
        Laut Russischen Medien war es Selbstmord.
        Murs hat es gewagt die hohen Verluste von 16.000 Männern und die Verluste von ein paar Hundert Fahrzeugen und einigen Flugzeugen beim Sturm auf
        Awdijiwka In seinem Blog zu veröffentlichen und zu kritisieren.
        Tot – Selbstmord , ja klar.
        So geht das in Russland in dem Land Ihres Vertrauens.

      • Martina 28. Februar 2024 um 16:01 Uhr

        Sie haben so Recht. Einen Rechtstaat haben wir schon lange nicht mehr…Alle Richter sind auf Linie und Weisungsgebunden…auch darf das Narrativ der tödlichen Pandemie nicht zusammenbrechen…wir werden sehen wie es weitergeht…

      • Andreas I. 28. Februar 2024 um 21:21 Uhr

        An Martina Hallo,
        ich wünsche Ihnen noch viel Kraft! Die nicht-autoritätshörigen kritischen Bürger sind zwar in einer Minderheit von 30 bis (optimistisch) 40 %, aber immerhin gibt es sie und so wenig sind das nun auch wieder nicht.

      • Andreas I. 28. Februar 2024 um 22:12 Uhr

        An Hannes Mitterer Hallo,
        „Damit Sie sehen wie Russland “ funktioniert“

        Ein Geographie-Genie sind Sie auch noch!
        Das LAG Berlin-Brandenburg befindet sich in Russland?!

        „Der russische Militärblogger „Murs“ ist tot. Laut Russischen Medien war es Selbstmord. Murs hat es gewagt die hohen Verluste von 16.000 Männern und die Verluste von ein paar Hundert Fahrzeugen und einigen Flugzeugen“

        Na abaa sischaaa! Das ist garantiert alles so wahr wie Ihre Behauptung von angeblich abgeschossenen SU-34.
        Im Ernst; Sicherlich hatte Russland auch Verluste, das liegt in der Natur der Sache, aber 16.000 ist so maßlos übertrieben, dass es nur noch lächerlich ist. Und von Flugzeugabschüssen egal welcher Art gab und gibt es keinerlei Bilder (außer die eine Beriew Aufklärungsmaschine vor Wochen).
        Pics! Or it didn’t happen.

        Sie verbreiten Fehlinformationen, aber wozu?! Wer außer Ihnen selber soll das denn glauben?!
        Lügen einfach ständig zu Wiederholen ist ein bekanntes Propagandamuster, das verfängt nur noch bei Zombies, die echt noch Tagesschau glotzen.

    • Martina 28. Februar 2024 um 15:57 Uhr - Antworten

      Vielen Dank für Ihre Worte…Eine Betroffene aus dem obigen Artikel

    • Markus Sierig 29. Februar 2024 um 20:17 Uhr - Antworten

      Hallo ich Grüße Sie !
      Herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
      Danke für Ihre Unterstützung.
      Habe leider keine große Hoffnung mehr
      diesen Prozess zu gewinnen.
      Liebe nach Österreich.
      Markus Sierig

  18. LX 28. Februar 2024 um 9:37 Uhr - Antworten

    Durch die sog. Bereinigungsgesetze wurden nahezu allen Gesetzen der Geltungsbereich genommen, was das für die Rechtsprechung bedeutet kann sich jeder selbst mal überlegen.
    Artikel 15 GVG wurde gestrichen, hier hieß es in 15.1 Alle Gerichte sind Staatsgerichte, auch mal drüber nachdenken.
    Ist die Bundesrepublik denn ein Staat oder nur eine NGO, die das handlungsunfähige Deztsche Reich verwaltet, z.B. Rede von Carlo Schmid anhören.
    Wenn man das verstanden hat, weiss man auch wie solche Urteile zustande kommen und dass Personen die der BAR angehören das nicht wissen sollen…..

  19. George 28. Februar 2024 um 9:23 Uhr - Antworten

    danke für den Beitrag

    Herzlich willkommen im Paradies der Irren
    weiters Beispiel:
    Der Berufsverband dreht frei. Sein Chef fordert unübersehbarer Warnhinweis wie auf Zigarettenschachteln in Artikeln“ über die AfD. Das ist leider keine Satire – sondern totalitärer Ernst. (Quelle: Reitschuster)

    • Sabine Schönfelder 28. Februar 2024 um 9:59 Uhr - Antworten

      GUTE Reklame ! Wir produzieren IRRSINN und schreiben auf jede Schachtel welche ALTERNATIVE zu wählen ist ! 😂👍

      • George 28. Februar 2024 um 16:39 Uhr

        ja, lache mich auch krumm; besonders schräg finde ich auch die Deutsche Bischofskonferenz, die auch nach dem Motto handelt: Liebe deine Feinde und grenzt die die AFD total aus.

        Deutsche Bischofskonferenz outet sich also auch als ein Paradies für Komiker

      • Journalisten sind auch nur Menschen - und was für welche. 29. Februar 2024 um 5:19 Uhr

        „… und schreiben auf jede Schachtel welche ALTERNATIVE zu wählen ist ! “
        :-) :-) :-) … :-)

        Da schießt der Journalistendarsteller-Kriminellen-Verband sich selber ins Knie. In die Eier zu schießen, geht ja nicht mehr; die meisten Journalisten hatten während des Irr-Unsinns namens „Corona“ ja bereits keine Eier mehr.
        Außerdem betreibt der Journalistendarsteller-Kriminellen-Verband Wahlwerbung – und diese ist diesen Deppen gesetzlich verboten vorzunehmen.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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