Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte – 2. Teil: Plädoyer der Verteidigung

19. Februar 2024von 11,7 Minuten Lesezeit

Nachdem der Prozess am 20.2. gegen Dr. Monika Jiang fortgesetzt wird, soll in diesem zweiten Bericht über den „Maskenprozess“ vor dem Landgericht Mannheim gegen sie auf die Sicht der Verteidigung im bisherigen Prozessverlauf eingegangen werden.

Der Verhandlungstag am 8. Februar 2024 erwartete die Besucher gleich mit einer ersten Überraschung. Im Gegensatz zu den vorherigen Verhandlungen war diesmal nur der kleine Saal reserviert. Unmut machte sich unter den Besuchern – deutlich mehr als je zuvor – sehr schnell breit. Die Verteidiger konnten sich jedoch mit dem Richter schnell auf einen Wechsel zum gewohnten großen Saal I einigen.

Die rechtswidrigen Einlasskontrollen wurden stellenweise erleichtert, indem erstmals der Zutritt zum Saal ohne Scannen der Personalausweise möglich war und Journalisten ihre Mobiltelefone in den Saal mitnehmen durften.

Die Verhandlung startete mit der Ankündigung des Richters, prophylaktisch vier weitere Verhandlungstage bis in den April anzusetzen. Da viele Besucher an dem bis dato letzten offiziellen Verhandlungstag ein Urteil erwarteten, kam diese Ankündigung für viele überraschend.

Fehlende Wirksamkeit von Mund-Nase-Bedeckungen

Im Nachfolgenden stellte die Verteidigung einen Beweisantrag, in dem Herr RA Willanzheimer, vor vier Jahren noch stellvertretender Leiter einer Staatsanwaltschaft, und später auch RAe Ivan Künnemann und Sven Lausen ein 71seitiges medizinisches Gutachten zu Mund-Nase-Bedeckungen verlasen. Dieses bezieht sich überwiegend auf Gutachten der Cochrane-Gesellschaft, die höchste wissenschaftliche Evidenz für Erkenntnisse liefert und sich auf der allerhöchsten wissenschaftlichen analytischen Ebene bewegt. Sie wertet mit ihren systematischen, meta-analytischen Übersichtsarbeiten randomisierte klinische Studien/Experimente aus, sogenannte RCTs (Randomized Controlled Trials). RCTs sind hochwertige kontrollierte Studien bzw. Experimente mit jeweils einer Behandlungs- und Kontrollgruppe, deren Ergebnisse damit sehr hohe wissenschaftlicher Evidenz besitzen.

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gerichts-Gutachtens lagen in der wissenschaftlichen Literatur 16 RCTs vor, in denen die Wirksamkeit von Masken bei der Prävention der Übertragung von Atemwegsviren untersucht wurden (Maskenträger versus Kontrollgruppe ohne Maske). Nur 2 von 16, demnach 12,5 % dieser klinischen Studien zeigten einen statistisch signifikanten Nutzen von Masken. Eine fehlende Wirksamkeit wurde hingegen gezeigt in 8 von 8 (100 %) der RCTs bezüglich Masken im häuslichen Umfeld. Eine fehlende Wirksamkeit wurde ebenfalls gezeigt in 4 von 5 (80 %) der RCTs für das Tragen von Masken in der Allgemeinbevölkerung. Zudem wurde eine fehlende Wirksamkeit auch gezeigt in 100% der RCTs mit Fokus auf dem Gesundheitswesen. Hauptgrund für die fehlende Wirksamkeit ist die Weitmaschigkeit des Maskengewebes bei deutlich kleineren Virusgrößen. Hierzu wurde ein Foto zur Veranschaulichung gezeigt.

Ein spannender Aspekt des Gutachtens ist die Aspekt, dass viele der Studien bereits deutlich vor der Coronazeit Stand der Wissenschaft waren. Die Erkenntnisse sind vor allem in die Arbeitsschutzgesetzgebung eingeflossen.

Gesundheitliche Gefahren durch das Tragen von Masken

Die Verteidigung führte mit dem Gutachten weiter aus, welche gesundheitlichen Risiken mit dem Tragen von Masken verbunden sind:

    • Rückatmung beim Maske tragen (Totraumproblematik)
      Elf wissenschaftliche Arbeiten, davon 5 vor Ende des Jahres 2021, beschreiben die Kausalität von Maskentragen und Totraum-Vergrößerung ausführlich. Masken erweitern den natürlichen Totraum (Nase, Rachen, Luftrohre, Bronchien) nach außen über Mund und Nase hinaus bis hin zu einer Verdopplung desselben. Die dadurch bedingte Pendelvolumen-Atmung bei einer Maske geht mit einer relativen Verkleinerung des für die Lunge pro Atemzug zur Verfügung stehenden Gasaustauschvolumens um bis zu 37 % einher.
    • Atemwegswiderstand und Lungen-Minderbelüftung
      Zehn wissenschaftliche Arbeiten vor Ende des Jahres 2021 beschreiben die Kausalität von Maskentragen und Atemwiderstand-Vergrößerung ausführlich. Das ist von großer Bedeutung, denn die Zunahme des Atemwiderstandes beim Maske tragen kann bis zum Zweifachen des Normwerts betragen. Damit wirkt die Maske als Störfaktor bei der Atmung und führt unweigerlich zu einer relativen Minderbelüftung der Lunge durch Atembehinderung und erhöht damit den Stresslevel.
    • Abnahme des Atemzug- und Minutenvolumens
      Das Atemzugvolumen (L/min) während der Maskenbenutzung ist messbar und signifikant verringert. Meta-analytische Auswertungen von Primärstudien zeigen, dass Masken das Atemminutenvolumen im Durchschnitt um 19 % reduzieren, bei N95-Masken (FFP2) sogar um 24 %. Das hat weitreichende Konsequenzen, primär für den ungestörten Gasaustausch (Aufnahme von Sauerstoff O2 und Abgabe von Kohlendioxid CO2), welcher eine allgemeine Lebensgrundlage ist.
    • Kohlendioxid-Anstieg
      Ganze 36 wissenschaftliche Arbeiten beschreiben die Kausalität von Maskentragen und CO2-Anreicherung/Rückatmung ausführlich, 26 vor Ende 2021. Ein signifikanter Anstieg des Kohlendioxids im Totraum einer Maske (Atemzone) ist in vielen Studien wissenschaftlich belegt. Frischluft hat einen CO2-Gehalt von ca. 0,04%, während Masken in zuverlässigen Humanexperimenten eine mögliche chronische Exposition gegenüber einem Kohlendioxidgehalt von 1,41-3,2% CO2 (FFP2/N95: 2,8-3,2% CO2) der eingeatmeten Luft aufweisen Das ist eine 80-fache Überschreitung. Somit macht sich, trotz Stoffwechsel- und Kompensationsmechanismen, die Rückatmung des CO2 aus dem Totraum der Masken auch im Blut der Träger bemerkbar. Es gibt mehrere allgemeine kurzfristige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die auf eine CO2-Inhalation in geringer Konzentration zurückzuführen sind:
      Physiologische Veränderungen treten bereits bei Werten zwischen 0,05 % und 0,5 % CO2 auf. Diese äußern sich in einer erhöhten Herzfrequenz, einem erhöhten Blutdruck und einem insgesamt gesteigerten Kreislauf mit den Symptomen Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Schwindel, Schnupfen und trockenem Husten.
      Bei Überschreitung des Grenzwerts von 1% CO2 sind die schädlichen Auswirkungen u. a. respiratorische Azidose (Übersäuerung), metabolischer Stress, erhöhter Blutfluss und verringerte Belastungstoleranz. Daher gibt es für die CO2-Exposition bei niedrigen Konzentrationen eine EN149:2001 + A1 (Europäische Norm) und eine NIOSH-Norm (National Institute for Occupational Safety & Health). Schädliche Langzeitwirkungen von erhöhtem CO2 in der Atemluft können zu Zerstörung von Nervenzellen, Beeinträchtigung des Gedächtnisses und der Lernfähigkeit, erhöhter Ängstlichkeit, Zerstörung von Zellen in den Hoden, Totgeburten und Geburtsfehler führen. Das Risiko für eine gestörte geistige Entwicklung von Kindern beginnt bei Werten über 0,3 %, für die sexuelle Entwicklung heranwachsender Mäner bei Werten über 0,5 % und für das ungeborene Leben bei Werten über 0,8 %.
    • Sauerstoff-Abfall
      Ganze 44 einschlägige wissenschaftliche Arbeiten, 27 vor Ende 2021, beschreiben die Kausalität von Maskentragen und O2-Abfall ausführlich. Das liegt zum einen an dem geringeren Sauerstoffgehalt im Maskentotraum, aber auch an dem verringerten Atemminutenvolumen unter Maskentragen mit relativer Verkleinerung des für die Lunge pro Atemzug zur Verfügung stehenden Gasaustauschvolumens um bis zu minus 37%. Bei zahlreichen vergleichenden Experimenten zeigten sich bei Maskenträgern signifikant niedrigere Sauerstoffsättigungswerte (SpO2 %) in Ruhe als auch unter Belastung, was sich ebenfalls durch die oben diskutierten maskenbedingten vergrößerten Totraumvolumina und einem vergrößerten Widerstand bei der Atmung erklären lässt. Die gemessenen Sauerstoff-Sättigungs-Werte unterschritten in einigen Experimenten in der Gruppe der Maskenträger sogar signifikant die Norm/Grenzwerte, was eine klinische Relevanz eindeutig belegt. Aber auch unterschwellige Abnahmen der Sauerstoffsättigung beim Maske tragen zeigen Effekte, die klinisch relevant sind. Der insgesamt mögliche, resultierende, messbare Abfall der Sauerstoffsättigung O2 des Blutes einerseits, und der Anstieg des Kohlendioxids (CO2) andererseits, tragen zu einer verstärkten Stressreaktion mit Herz- und Atemfrequenzsteigerungen, in einigen Fällen auch zur signifikanten Blutdrucksteigerung bei.
    • Verkeimungsprobleme beim längeren Tragen
      Ganze 15 primäre einschlägige wissenschaftliche Arbeiten sind bekannt, die die Kausalität von Maske tragen und Mikroorganismen-Belastung (Bakterien- und Pilzkontamination) ausführlich beschreiben, 12 davon vor Ende 2021. Sowohl eigene experimentelle Studien als auch die veröffentlichte Literatur zeigen, dass Masken zahlreiche Mikroorganismen, einschließlich Krankheitserregern, anreichern / bewirten. Die mikrobielle Masken-Keim-Belastung ist bis zu mehreren hundert Mal höher als der Grenzwert der deutschen Norm VDI 6022 für Lüftungsanlagen-Oberflächen. Die Kontamination steigt mit längeren Tragezeiten und ist bei N95/FFP2-Masken höher als bei chirurgischen Masken. Vereinfacht ausgedrückt wirkt die Maske wie eine Filterfalle, auf deren Außen- und Innenflähen sich Bakterien ansammeln; sozusagen als „mikrobiologischer Inkubator“ am Eingang der Atemwege. Mikroorganismen sowie Bakterien und Pilze können innerhalb der Maske wachsen, genährt von Hautresten, Schleim und „ausgeatmetem Atemkondensat”. Interessanterweise gibt es kaum eine Oberfläche, ein Material, selbst die blanke Haut nicht, das den Viren ein derartiges Überleben und den langfristigen Erhalt der Infektiosität sichert, wie das Polypropylen-Netzwerk der Masken, in dem SARS-CoV-2 Viren sich einlagern und – selbst getrocknet – bis zu zwei Wochen infektiös bleiben können.
    • Giftstoffe aus Masken einschließlich Mikro- und Nanoplastikpartikel
      Eine zum Teil erhebliche Verunreinigung mit und Freisetzung von Mikroplastik und organischen- als auch anorganischen Giftstoffen aus Masken ist in zumindest 25 Studien beschrieben. Natürlich filtern Masken Bakterien, Schmutz und Kunststoffpartikel und -fasern aus der Atemluft, aber o.g. Daten zufolge bergen sie auch das Risiko des Einatmens von Mikroplastik- und Nanoplastikpartikeln und potenziell toxischen Substanzen, die aus dem Maskenmaterial selbst stammen.

Zu den vorgenannten Risiken kommen soziale und psychische Problematiken wie Angstzustände, Hautreizungen, Schwindel sowie das masken-induzierte Erschöpfungs-Syndrom (MIES).

Die Konsequenzen

Aus all den vorgenannten Risiken sollte klar hervorgehen, dass die Vorteile und Risiken der Verwendung von Mund-Nase-Bedeckungen sorgfältig durch einen Arzt abgewogen werden müssen. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass die Nebenwirkungen immer geringer sein sollten als das Risiko, keine Maske zu tragen.

In Deutschland herrscht Behandlungsfreiheit. Es gibt keine Vorschrift, wie der Arzt behandeln muss. Er ist nur dem Wohl des Patienten verpflichtet. Weitere Wirkungen, z. B. auf die Allgemeinheit, dürfen keine Rolle spielen. Der Arzt muss unabhängig agieren und darf auf keine äußere Beeinflussung reagieren, die zum Schaden des Patienten sein würde.

Wenn man diese Pflichten des Arztes im Genfer Gelöbnis oder dem Nürnberger Gesetz nachliest, kommt automatisch die Frage auf, was mit den Ärzten ist, die keine Atteste bei Notwendigkeit ausgestellt hatten, teilweise aus Angst vor den Konsequenzen durch die ärztlichen Organisationen oder staatliche Institutionen.

Die Plädoyers

Noch vor der Mittagspause begannen die Plädoyers der Verteidigung. Zunächst ging Herr RA Willanzheimer auf den von deutschen Staatsanwaltschaften bei solchen Prozessen viel zitierten sog. „Dirnenfall“ ein, einem Urteil des Reichsgerichtshofes von 1940. Es war nach seiner Aussage sehr schwierig, an das Originalurteil zu kommen; meist sind nur Kommentare zu finden. Dort bescheinigte ein Arzt einer Prostituierten die Gesundheit, ohne diese untersucht zu haben. Herr RA Willanzheimer zeigte deutlich auf, dass dieser Fall juristisch gänzlich anders gelagert und keinesfalls mit dem Sachverhalt des aktuellen Prozesses gleichzusetzen sei. Damals gab es einen Vertrag mit dem zuständigen Gesundheitsamt, gegen den der Arzt verstoßen hatte. Der Zusammenhang beim Prozess gegen Frau Dr. Jiang ist ein völlig anderer. Hier muss der Arzt eine Abwägung im Sinn und zum Schutz des Patienten durchführen nach Glaubhaftmachung des Patienten über dessen Gesundheitszustand.

Es folgte sein Kollege Künnemann. Dieser stellte klar, dass der Begriff „Befund“ bisher nicht definiert wurde. Befund ist das Ergebnis einer Untersuchung. Bei einer Glaubhaftmachung durch den Patienten geht es um die innere Tatsache. Es wurde in jedem Fall eine Beurteilung getroffen seitens der Angeklagten und eine Beurteilung ist das Ausüben von Ermessen. Die ausgestellten Bescheinigungen, von denen kein Original in den Prozessakten enthalten ist (siehe Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte – Teil 1) wurden im Alltag genutzt, nicht für Behörden etc.. Niemals hatte die Angeklagte vorsätzlich gehandelt; sie stellte eben nur Bescheinigungen aus, keine Gesundheitszeugnisse. Diese Bescheinigungen können gar nicht unrichtig sein, weil nie ein Befund behauptet wurde. Sinngemäß schloss RA Künnemann: „Wer sind wir Juristen, dass wir uns anmaßen, den Ärzten vorzuschreiben, wie sie ihren Beruf auszuüben haben.“ Das alles vor dem Hintergrund, dass kein Patient zu Schaden gekommen war. Es sei nur ein Freispruch möglich und es würden Überlegungen angestellt, einen Strafantrag gegen den Staatsanwalt zu stellen, der das Berufsverbot für Frau Dr. Jiang fordert.

Der Prozesstag endete mit dem Abschlussplädoyer des Verteidigers Sven Lausen. Für viele Zuhörer hatte es fast schon historischen Charakter.

Seiner Meinung nach ist der Prozess ungeheuerlich und hat politischen Charakter. Eine Prüfung von Tatbestandsmerkmalen blieb aus und es sei kein Attest in der Akte zu finden. 4374 Fälle zu konstruieren, ohne ein einziges Original vorzulegen, ist in seinen Augen Verfolgung Unschuldiger. Auf keiner einzigen Bescheinigung stand der Vermerk „Zur Vorlage bei einer Behörde“. Da die Verordnung nicht eindeutig war, erfolgte seitens des Gesetzgebers die Änderung am 24.11.2021, so dass die Begriffe „Behörde“ und „Versicherungsgesellschaft“ durch den Begriff „allg. Rechtsverkehr“ ersetzt worden waren. Dies war jedoch nach dem Anklagezeitpunkt. Aus einer pdf-Datei eine Urkunde oder ein Gesundheitszeugnis definieren zu wollen, hält Lausen für komplett abwegig. Man braucht seiner Meinung nach zwingend ein Original. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die das gleiche Plädoyer wie in der Erstinstanz beim AG Weinheim hielt, empfand Lausen als sehr schwierig. Auch die Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, die Wahrheit zu finden. Er sprach von einer Arbeitsverweigerung derselben. Auf einer solchen Basis einer „erfundenen Strafbarkeit“ (Lausen) soll ein Mensch vier Jahre ins Gefängnis gehen. Zitat: „Wenn Politik in das Recht kommt, dann geht das Recht baden.“

Modellierte Schuld

Für die Prozessbeobachter ist klar zu Tage getreten, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise für die Schuld der Angeklagten vorlegen konnte. Eine „Modellierung“ von 4374 Fällen nach den Regeln der Wirtschaftskriminalität über Zahlenspiele und auf Grundlage der Einnahmen auf dem betreffenden Konto der Ärztin zu schaffen, entbehrt jeder Evidenz. Eine solche Beweisführung als kühn zu bezeichnen, wäre noch schmeichelhaft formuliert. Die Eisdecke für die Staatsanwaltschaft und den Richter zu einer Verurteilung ist dünn. Bis dato konnten sie in Mannheim ohne große Medienpräsenz agieren, jedoch tut sich auch bei den Medien etwas und der Fall hat die Aufmerksamkeit einiger Redaktionen auf sich gezogen. Die Akteure, von denen man im Laufe des Prozesses die Überzeugung gewinnen musste, dass sie verurteilen wollen – womöglich, um politischem Druck nachzugeben – sind nicht mehr unbeobachtet. Vielleicht können damit Kräfte einer demokratischen Zivilgesellschaft aktiviert werden, um dem historisch gewachsene Rechtsverständnis der Unschuldsvermutung und der Gültigkeit von Recht und Gesetz Geltung und Gewicht zu geben. Dieser Prozess ist ein Fanal, dass in Deutschland niemals mehr politische Prozesse stattfinden dürfen.

Die Verhandlung wird am 20. Februar 2024 fortgesetzt. Was an diesem Tag passiert und ob bereits das Urteil gesprochen wird, ist völlig offen.

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Ärztin Frau Dr. Jiang wegen Maskenattesten in Deutschland vor Gericht

Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte

 

8 Kommentare

  1. Henning 21. Februar 2024 at 12:13Antworten

    Warum lange Gutachten über die Sinnlosigkeit von Masken verfassen? Einfach Herrn Drosten als Zeugen laden. Der hat selbst gesagt, dass Masken für die Allgemeinheit nutzlos sind, und diejenigen Masken, die nützlich wären, da würde man nach einer halben Stunde das Gefühl bekommen, man bekomme keine Luft mehr. Das hat er gesagt. Und er hat immer recht. Zumindest vor dem März 2020 hat er das gesagt und sich dabei auf Studien berufen.

  2. Manfred Müller 20. Februar 2024 at 7:13Antworten

    Vielen Dank für die Berichterstattung. Man liest tatsächlich nirgens was von dem Prozess. Ob das wohl Zufall ist?

    • Hannes Mitterer 20. Februar 2024 at 18:12Antworten

      Manfred Müller
      20. Februar 2024 at 7:13Antworten

      Kein Zufall, interessiert nur niemand.
      Urteil:
      2 Jahre auf Bewährung, 18.000 Euro Geldstrafe.

  3. Jan 19. Februar 2024 at 22:20Antworten

    Aktuell wird eine Fehlablesung der mRNA diskutiert, die zu unerwünschten Eiweißen führen kann: Amyloide. Liest man den mRNA-Strang rückwärts, was bei Verwendung von SV40 passieren kann, entspricht der „Bauplan“ offenbar zumindest teilweise „Spinnenseide“. Ausgerechnet. Ob Zufall oder nicht. Das ist aktuelle Forschung von Kevin McKernan, Links zB bei Jessica Rose. Damit werden aktuell weiße, gummiartige Verstopfungen der Gefäße erklärt, zu sehen zB bei Dr Campbell.

    Spinnenseidenprotein ist zunächst flüssig oder gelartig und fällt bei ph-Wert-Änderungen aus.

    ph-Wert-Änderungen werden durch CO2-Abatmung gepuffert. Wenn man diese behindert – zB durch eine Maske – ändert sich der ph-Wert.

  4. Bruce Pascal 19. Februar 2024 at 22:11Antworten

    Es wäre erfreulich für die Ärztin wenn sich in DE ein Richter findet der angesichts der Umstände Diese Frau spricht.
    Aber man sollte selbst dann keine Illusionen haben, dieser Prozess ist nur ein kleines Puzzle Teilchen der Entmachtung der Bürger zu Gunsten des Staates einerseits und dieser Regierung. Ein FRreispruch hätte ausser für diese Frau keinerlei Bedeutung, oder gar Konsequenzen.
    Weder Frau vdLeyen, noch Faru Merkel , noch diverse andere Herren werden je vor Gericht stehen.

    Ganz im Gegenteil. Die Macht der Gesundheits Minister, auch in DE, geht an die WHO über, und die Masse der „Bürger“, also der Urnenpöbel, sieht völlig ungerührt zu. Und selbst die Macht zur Ausrufung einer Pandemie mit all ihren Konsequenzen, an eine ungewählte Organisation, die die Interessen der Pharma Industrie und totalitärer Politiker vertritt, ist ebenfalls nur ein Mosaiksteinchen in der langsamen Abschaffung dessen, was man schon heute nur mehr dem Namen nach eine Demokratie nennt.

    Die Manipulation und Verdummung der Bevölkerung durch die Propaganda Maschine von Staat, Konzernen und Medien, funktioniert mal wieder reibungslos in Deutschland.. und wie die Konsequenzen von so etwas aussehen können, das wissen wir ja…

  5. Dr. Claus-D. Dudel 19. Februar 2024 at 20:55Antworten

    Mir ist nicht klar, ob es sich bei dem hier behandelten Maskengebot um das Tragen eines Fremdschutzes (leichtes Einatmen, gefiltertes Ausatmen) oder eines Eigenschutzes (gefiltertes Einatmen, leichtes Aiusatmen) handeln soll. Die entsprechenden Masken sind unterschiedlich konstruiert und konzipiert (Fremdschutz: DIN 14683, Eigenschutz: DIN 149) und wirken auch unterschiedlich.
    Keine der Normen bezieht sich auf einen Virenschutz, DIN 14683 beinhaltet allerdings eine Bakterienprüfung.
    Fordert man einen Eigenschutz gegen Corona-Viren, sie sind in Risikoklasse R3 arbeitsrechtlich eingestuft, müsste eine FFP3 Maske verwendet werden, Diese hat jedoch in der Regel ein Ausatemventil, sodaß ein Fremdschutz beeinträchtigt ist.
    Und wenn es um Fremdschutz geht: COVID-19 ist eine Atemwegserkrankung. Wie ein Zwang, bei einer sowieso beeinträchtigten Atmung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen im Hinblick auf die körperliche Unversehrtheit zu sehen ist – ich bin kein Jurist, fand aber Bilder von Guantanamo, wo Häftlinge mit Masken arbeiten mussten, schon beeindruckend.

    • lbrecht torz 20. Februar 2024 at 10:43Antworten

      Diese interessante Abwägung von Ihnen geht mMn aber dennoch an der Sache vorbei. Selbst angenommen, Masken würden irgendwie vor Krankheiten schützen, Selbschutz und/oder Fremdschutz – wollten wir dann allen Ernstes einer Pflicht für das Tragen von Masken das Wort reden? Ich nicht.

      Solche Eingriffe in elementare Grund- und Persönlichkeitsrecht sind UNTER KEINEN UMSTÄNDEN in Demokratie und Rechtsstaat tragbar. Tür und Tor für weitere staatliche Übergriffe wären sperrangelweit geöffnet.

      Der staatliche Zugriff auf den Bürger als Person, „Körpereigner“ und Rechteinhaber muss ganz klar und scharf begrenzt werden. Gerade an solchen Stellen, die durch ihre ikonographische Form der Gesichtsvermummung und -verschandelung, die auch aus Sklavenhaltung und Gefängnissen bekannt ist, und damit auch Gefühle wie Scham oder auch Würdelosigkeitsgefühle berühren können, aber auch Gleichschaltung und Uniformierung, etc., kann und darf niemals etwas staatlicherseits aufgezwungen werden können. Egal welcher vermeintliche Nutzen damit verbunden wäre.

      Und selbst wenn dann deshalb die Welt unterginge!

      (Natürlich gilt auch auf der andere Seite: wer sich einen solchen Rotzlappen ins Gesicht schnallen will, soll das genauso tun dürfen wie es ihm gefällt. Ausnahmen und Begrenzungen setzen etwa das Demonstrations- oder Verkehrsrecht.)

  6. Georg Uttenthaler 19. Februar 2024 at 18:13Antworten

    Wenn eine Maske gegen Viren oder sonstige Erreger schützen soll, dann schützt auch ein „Maschendraht- Zaun“ über das Schlafzimmer Fenster gespannt gegen Gelsen.

    Steht allerdings in der Gebrauchsanweisung der besten im Handel erhältlichen „Uvex FFb2 STAUBMASKE“ ACHTUNG: „schützt nicht gegen Viren und sonstige Krankheits- Erreger“.
    Was mich ärgert, dass sogenannte Ärzte bei diesem Schwachsinn mitgemacht haben, der nur den Herstellern dieser Gesichts- Fetzen Milliarden Profite brachten und uns Verarmung, denn es war unser Geld.

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