Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte

3. Februar 2024von 6,6 Minuten Lesezeit

Der „Maskenprozess“ gegen Dr. Monika Jiang vor dem Landgericht Mannheim aus den Augen des Prozessbeobachters Dirk Helwig. Auch wenn Helwig juristischer Laie ist, seine Beobachtungen dokumentieren ein Teil der Absurdität des deutschen Rechtssystems.

Im vergangenen Jahr wurde Dr. Monika Jiang, eine Allgemeinmedizinerin aus Weinheim, Bergstraße, mit eigener Praxis, zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung und drei Jahren Berufsverbot vom Amtsgericht Weinheim verurteilt. Grund der Verurteilung sei die vermeintlich rechtswidrige Ausstellung von über 4200 „Gesundheitszeugnissen“, nach eigener Begriffsdefinition der Richterin. Aktuell läuft die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Mannheim, die kurz vor dem Verfahrensabschluss steht.

Am 8. Februar 2024 sollen ab 9 Uhr die Schlussplädoyers stattfinden, bevor das Urteil „im Namen des Volkes“ ergehen soll. Staatsanwalt Felix Steinmetz forderte am 24.1.2024 vier Jahre Gefängnis und ein Jahr Berufsverbot. Mit dem Strafmaß ging die Staatsanwaltschaft noch einmal um sechs Monate über den Antrag hinaus, da die Ärztin zu den Vorwürfen schwieg.

Ab dem ersten Prozesstag war ich bei rund der Hälfte der Prozesstagen zugegen und konnte mir daher persönlich ein recht vollständiges Bild dieses Gerichtsverfahrens machen. Auch unter Berücksichtigung der Ereignisse ab dem Jahr 2020 mit den Einschränkungen der Grundrechte und etlichen absurden staatlichen Verfügungen hätte ich ein solches Gerichtsverfahren in Deutschland für unmöglich gehalten. Die Anzahl an nicht nachvollziehbaren, ja grotesken Ereignissen im Rahmen dieses Prozesses würde in jedem Spielfilm als „radikal überzogen“ oder „unmöglich“ eingestuft werden. In Mannheim hat sich das jedoch tatsächlich so zugetragen.

Meine erste grundsätzliche Bemerkung als juristischer Laie ist die Frage, wie es überhaupt möglich sein kann, dass ein Staat in die Autonomie seiner medizinischen Kompetenzträger derart massiv eingreift und die Beurteilungsfähigkeit der Ärzte aufs Schärfste beschränkt. Im hier vorliegenden Fall stellt der Staat die Ergebnisse einer medizinischen Beurteilung nicht nur in Frage, sondern verfolgt die Mediziner, die zu anderen Schlüssen kommen als die vorgegebene Staatslinie, vorgetragen durch „Experten“, mit jeder möglichen Härte.

Der Eingang als Bühne für Kapitalverbrechen

Die Kriminalisierung des Verfahrens und seiner Hauptprotagonistin stellte jeder Prozessbeobachter gleich am ersten Verhandlungstag fest. Allein im Windfang warteten vier bewaffnete Polizeibeamte, die sämtliche Tascheninhalte überprüften und jeden Besucher abtasteten, bevor man zwei weitere Kollegen direkt im Anschluss als zusätzlichen Sicherheitsposten passieren musste. Der Zugang zum eigentlichen Verhandlungssaal lag in Sichtweite und Absperrungen, wie man sie von großen Musikkonzerten kennt, schufen eine Kulisse der Gefahr. Vor dem Gerichtssaal fanden weitere, noch intensivere Überprüfungen der einzelnen Besucher statt. Zunächst musste man sich durch Herausgabe seines Personalausweises akkreditieren. Die Daten wurden per Scanner eingelesen und gespeichert – wo und wie lange konnte der Beamte nicht genau sagen -, bevor man eine klassische Personen- und Taschenkontrolle wie am Flughafen durchlaufen musste. Vor dem Eingang wurde jeder dann ein zweites Mal abgetastet, bevor man eintreten konnte. Die Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen eines Kapitalverbrechenverfahrens hätten nicht schärfer ausfallen können. Für jeden Besucher ohne Hintergrundwissen zur Person der Angeklagten muss diese Kulisse abschreckend gewirkt und Angst erzeugt haben. Insgesamt gab es in etwa gleich viele bewaffnete Polizei- oder Justizbeamte wie Zuschauer im Saal.

Der Prozess war insgesamt zerfahren und von sehr vielen Unterbrechungen bzw. vorzeitigen Abbrüchen geprägt. Die Verteidiger mussten einige Male aus dem Gesetz zitieren, um den Richter bzw. Staatsanwalt von ihren berechtigten Einlässen zu überzeugen. Eine überraschende Verlängerung des Prozesses ließ diesen nunmehr ins aktuelle Jahr führen. Die zuerst vorgesehenen vier Prozesstage wurden um acht weitere verlängert – obwohl der Richter am zweiten Prozesstag bereits mitteilte, dass aus seiner Sicht die Beweisaufnahme abgeschlossen sei.

Die schiere Anzahl an ungewöhnlichen Ereignissen macht jeden Prozessbeobachter sprachlos und hätte bereits genug Material für eine Buchveröffentlichung. Wenige Punkte möchte ich jedoch herausarbeiten, um eine bis dato noch nicht involvierte Öffentlichkeit auf die massiven Rechtsverletzungen hinzuweisen. Eine umfassendere Auflistung der absurden Ereignisse sowie Stimmen von weiteren Prozessbeobachtern kann man diesem Link entnehmen.

Die Besetzung des Schöffenamtes mit einer Pharmaangestellten

Beim Verfahren gegen Dr. Monika Jiang handelt es sich, wie eingangs erwähnt, um einen typischen „Maskenprozess“. Eine der beiden Schöffinnen arbeitet in der Finanzverwaltungsabteilung der Phoenix Gruppe in Mannheim, die als einer der größten Pharmagroßhändler der Bundesrepublik Gewinne in Millionenhöhe mit dem Handel von Masken machte. Trotz Befangenheitsantrags durch die Verteidigung wurde die Schöffin seitens des amtierenden Richters Dr. Hirsch im Amt belassen, weil dieser keinen Interessenskonflikt sah.

Beweisaufnahme als Hochrechnung

Ein weiterer Punkt ist die Beweisaufnahme. Ich war bei der Vernehmung des leitenden Polizeibeamten Jäger persönlich zugegen. Die Ermittlung der über 4200 Fälle, auf die Anklage und Forderung der Staatsanwaltschaft nach vier Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung und ein Jahr Berufsverbot fußen, erfolgte durch „Modellierung“, so der Fachbegriff aus der Wirtschaftskriminalität. Auf Grundlage der festgestellten Überweisungseingänge, die Frau Dr. Jiang erhalten hatte, ermittelte man durch Teilung mit 5, 6 oder 7 eine Zahl, die man mit der Anzahl von ausgestellten Bescheinigungen gleichsetzte. Hintergrund ist, dass der damalige Unkostenbeitrag für das Ausstellen einer Bescheinigung zunächst 5€ betrug, später etwas mehr. Ein Abgleich mit der tatsächlichen Person und deren Krankheitsbild erfolgte nicht. Auch ein Abgleich mit den Betreffzeilen, bei denen manchmal der Begriff „Schenkung“ vermerkt war, ist nicht erfolgt.

Die unglaublichste Tatsache bei dieser „Beweisaufnahme“ oder besser: diesem Rechenspiel, ist, dass man in der Ermittlungsakte keine einzige Originalbescheinigung findet.

Die versteckte Kamera

Ein weiterer bemerkenswerter Vorfall ereignete sich im Gerichtssaal, nachdem der Verteidiger Sven Lausen ein Objektiv in der Wand hinter seinem Rücken mit direkter Perspektive auf sein Laptop mit den Verteidigungsschriften entdeckt hatte. Auf seine Nachfrage an das Gericht, ob eine Kamera installiert sei, gab der Richter die Antwort, dass es sich tatsächlich um eine Kamera handelte, die jedoch nicht funktionsfähig sei. Der Verteidiger verdeckte nachfolgend das Objektiv. Es dauerte wenige Minuten, bis ein Gerichtsbeamter das Blickhindernis wegräumte. Allein diese Episode könnte in einem Stück des Genres „Absurdes Theater“ Anklang finden, ginge es hier nicht um die Existenz eines Menschen.

Fehlende Geschädigte

Letztlich sollte man bei jedem Prozess die Sinnhaftigkeit grundsätzlich hinterfragen. Der Staat soll und muss Vergehen seiner Bevölkerung ahnden. Es stellt sich hier jedoch die wichtigste Frage, welcher Schaden überhaupt entstanden ist. Es gibt keine Geschädigten, die als Nebenkläger auftreten oder Ansprüche gegen die Angeklagte geltend machen würden. Das Gericht hat noch nicht einmal versucht, über Gerichtsgutachter ein mögliches medizinisches Vergehen fachlich prüfen zu lassen. Man darf sich die Frage stellen, um was es bei diesem Prozess überhaupt geht.

Die Nachrichten über Impfschäden und die negativen Folgen des Tragens von Masken werden heutzutage selbst von den Leitmedien thematisiert, wenn auch nicht als Schlagzeilen. Es steht fest, dass sich die meisten Mediziner mit den staatlichen Vorgaben deutlich kritischer hätten umgehen müssen. Im Idealfall auf die Art und Weise, wie das Frau Dr. Jiang nach eigener Erfahrung, Expertise und Fachwissen gehandelt hatte. Stattdessen werden vorbildliche Ärzte wie die Angeklagte weiterhin kriminalisiert und zum Ziel staatlicher Strafverfolgung gemacht. Die mutigen Ärzte müssen schlimmste persönliche Konsequenzen fürchten, obwohl sie Vorbilder in dieser Krise waren. Nicht wenige haben bereits Schlimmstes erlebt. Die Aufarbeitung des staatlichen Handelns und seiner Akteure in der sog. „Corona-Krise“ muß endlich starten. Der geeignete Startpunkt kann nur die sofortige Beendigung der Strafverfolgung der wenigen kritischen und aufrechten Ärzte sein.

Wir dürfen nicht zulassen, dass weiterhin Unrecht im Namen des Volkes bezüglich Corona gesprochen wird. Stattdessen müssen wir offen und aktiv dieses Unrecht thematisieren und gemeinsam dafür aufstehen.

Bildquellen: Titelbild, Gerichtssaal – Dirk Helwig

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.


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17 Kommentare

  1. […] Dirk Helwig […]

  2. piek7 4. Februar 2024 at 7:19Antworten

    Bezüglich der Kommentare Schneider/Ogmios: beide enthalten falsche Darstellungen. Coronaviren haben einen max. Größe von 120nm/0.12µm! Herpesviren z.B. eine Größe von 300nm/0,3µm. Alle FFP-Masken, egal ob 1,2, oder FFP3, haben eine maximale Filterfähigkeit von bis zu 600 nm/0,6µm. Der Unterschied liegt einzig in deren Leckage (25%/11%/5%) und einer Filterfäigkeit von 80%/94%/99% an Partikeln. Dies immer nur unter der Voraussetzung einer absoluten Einhaltung der Tragevorschift! Eine FFP3-Maske kann daher nie einen Schutz gegen Coronaviren bieten, wozu sie auch nie gedacht war!

  3. Max Stirner 4. Februar 2024 at 1:01Antworten

    Ich hatte während der Seuche auch einen Prozess und sah mich 2 Schöffen und einem Richter mit dreckigen Staubschutzmasken gegenüber, ich mit Attest ohne, und fühlte mich wie bei Kreissler 1942 oder sowas. Am allgemeinen Hasspegel und dem Grad der kollektiven Psychose lese ich: Das „Land der Dichter und Denker“ steigert sich langsam in eine ihrer Massenmordepisoden rein, in der alle paar Jahrzehnte Nachbarländer oder einzelne inländische Bevölkerungsgruppen auf niederträchtigste Art ermordet werden. Vielleicht müssen die Russen tatsächlich wieder mal bis Berlin um ihnen beizubringen, dass das nix wird. Aber nein danke, ohne mich – ich bin raus. Ich werde meine angeblichen „Landsleute“ nie verstehen. Sie widern mich an

  4. Andreas I. 3. Februar 2024 at 21:08Antworten

    Hallo,
    ja logisch ist alles folgende grotesk, denn die Rechtsbeugung beginnt damit, dass die die Behauptung der Regierungspolitiker, dass es angeblich eine „pandemische Lage“ gäbe, NICHT überprüften.
    In einen Rechtsstaat wäre die Justiz die Instanz, die die Regierungspolitiker kontrolliert, und zwar extrascharf kontrolliert, weil Regierungspolitiker sehr viel größere Schäden anrichten können als gewöhnliche Verbrecher, aber wenn die „Richter“ selber Psychopathen sind, die selber Mainstreammedien konsumieren, was an sich noch nicht schlimm wäre, aber wenn die den absurden Quark auch noch selber glauben – also wenn die „Richter“ selber autoritätshörig sind … aber wer wird denn in D Richter?!
    NC und dann CumLaude oder jedenfalls 1+, also die Creme de la Creme der Auswendiglerner, die Rundgelutschtesten unter den Stromlinienförmigen; altbackene deutsche Richterroben passen da gar nicht, ein moderneres schnittiges Design von Hugo Boss wäre angesagt.

  5. niklant 3. Februar 2024 at 19:44Antworten

    Müssen zukünftige Urteile nicht heissen: Im Namen der Diktatur ergeht folgendes Urteil!??????

  6. Erika Schock 3. Februar 2024 at 19:31Antworten

    „FFP2-Masken sind ursprünglich Arbeitsschutzmasken, die im Handwerk eingesetzt werden. Sie werden deshalb standardmäßig nicht darauf getestet, dass sie vor Viren wie dem SARS-CoV-2-Virus schützen. Daher übernehmen wir keine Haftung für diese Art der Nutzung.“ Wolf Wagner, Uvex

    https://www.br.de/nachrichten/wissen/stimmt-es-dass-ffp2-masken-nicht-vor-viren-schuetzen,SMdj8yf

  7. Sebastian 3. Februar 2024 at 17:16Antworten

    Leute, betrachtet doch endlich das Glas als halbleer statt halbvoll, was die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands betrifft. Der Rat für Menschenrechte hat bereits mehrmals angemahnt, dass es in D. keine Gewaltenteilung gibt, wie ,an sie von einem Rechtsstaat erwartet und fordert und immer wieder Beesserung angemahnt. Passiert ist nichts. Und somit wird es auch niemals eine Aufarbeitung der staatlichen und institutionellen Pandemieverbrechen in D. geben. Niemals! Nehmt zur Kenntnis, das D. seine Vergangenheit nie wirklich überwunden hat und längst in alte autoritäre und totalitäre Muster zurückgefallen ist. Und mit dem Staat auch gleich ein goßer Teil seiner Bürger, die es genießen sich wieder freiwillig anbiedern zu können …spricht ganz „artig“ zu sein. Sehen wir ja gerade heute bei den Kundegebungen vor dem Reichstag. Bevor dann wieder das Anbiedern in offenen Hass gegen Andersdenkende umschlagen wird und die große Mobilmachung kommt (und das wird sie nach der Verarmung ganz sicher), empfehle ich jedem freiheitsliebenden, friedfertigen, gebildeten, humanen wahren Demokraten, das Land so schnell wie möglich zu verlassen, solange es noch einfach geht. Es lohnt nicht die Mühe und Lebenszeit.

  8. Hans Hirzel 3. Februar 2024 at 17:11Antworten

    Einige Enkel oder Urenkel der deutschen Nazigeneration sind offenbar wieder bei den Methoden ihrer Vorfahren angekommen. Wenn Deutschland so weitermacht müssen wir uns wieder auf einiges gefasst machen – diesmal kommt der Faschismus allerdings aus der linken Ecke, bzw. die Faschisten glauben sich links.

    • OMS 3. Februar 2024 at 19:45Antworten

      Nationaler Sozialismus ist Sozialismus. Wo steht dieser politisch?

    • Andreas I. 3. Februar 2024 at 21:41Antworten

      Hallo,
      was der Hochfinanz dient, hier den Aktionären der am mRNA-Geschäft beteiligten Pharmafirmen, ist per Definition rechts, aber hier ist es mal wieder ein Richter, der noch nie was von Gewaltenteilung gehört hat, da ist die „Verschmelzung von Hochfinanz und Staat“ nicht weit.

  9. Hans Schneider 3. Februar 2024 at 16:47Antworten

    Verordnungen zum Tragen von „Schutzmasken“ (FFP3) schützt nicht vor Vieren. FFP3 Masken sind Staupschutzmasken die Partikel mit einem Durchmesser von 600 nm zu 90% zurückhalten

    Coronavierne haben einen Durchmesser von ca 30 nm. Auch wenn sie an Aerosolen anhaften sind die Schutzmasken für die Vieren kein Hindernis.

    • Ogmios 3. Februar 2024 at 17:46Antworten

      Das ist nicht korrekt. FFP3-Masken sind für den Einsatz bei Umgebungen mit „Viren“, Bakterien, Pilzsporen, radioaktiven Stoffen, Edelstahlschweißen, Schwermetallen, uvm. zugelassen. Diese Filtern 99% der Stoffe.

      FFP2-Masken sind für den Einsatz in einer staubiger Umgebung zugelassen, z.B. Stemmarbeiten.

      • Kai v. Anschütz 3. Februar 2024 at 19:46

        Kein Effekt der Masken auf Infektionsrisiko festgestellt

        In einem Cochrane-Review wurde erneut analysiert, ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder häufiges Händewaschen vor Infektionen mit respiratorischen Viren schützt:

        „ … dass das Tragen einer medizinischen Maske wahrscheinlich nur einen geringen oder keinen Einfluss auf das Auftreten einer grippeähnlichen Erkrankung (ILI) oder COVID-19-ähnlichen Erkrankung hat. Auch auf die im Labor bestätigten Infektionen mit Influenzaviren oder dem SARS-CoV-2 hatte das Tragen von medizinischen Masken keinen Effekt. Zudem gab es kaum eindeutige Unterschiede beim Vergleich von medizinischen/chirurgischen Masken und Atemschutzmasken nach dem N95/FFP2-Standard. Hier gäben die Studien nur geringe Evidenz her. …“

        Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9970686/

      • andi pi 3. Februar 2024 at 21:17

        @ Ogmios
        3. Februar 2024 at 17:46

        unter der annahme, dass im kommentar von hans schneider ffp2-masken gemeint waren (ffp3 war meines wissens nur für medizinisches personal in covid- und intensivstationen verpflichtend), ist der kommentar inhaltlich sehr wohl zutreffend. ffp2-masken schützen definitiv nicht von viren-aerosolen und galten bis 2020 völlig zurecht auch als kein geeignetes virenschutzinstrument. das einzige, wovor sie schützen können, sind größere tröpfchen, die beim husten oder niesen entstehen. doch gerade bei tröpfchen würde es genügen, sich bei hust- oder niesreiz vom gegenüber wegzudrehen, um die übertragung einer allzu großen virenlast zu vermeiden.

        aber jetzt, wo die maskerade in mode gekommen ist (und ich meine das nicht auf den derzeitgen fasching bezogen), wollen manche „experten“ und interessensvertretungen, dass man nun in spitälern und arztpraxen permanent das folterinstrument trägt. zum glück können sie damit aber kaum mehr wen in der bevölkerung überzeugen. die menschen haben doch noch ganz dunkel in erinnerung, dass man vor 2020 ganz normal ohne maske zum arzt ging – und dass das recht auf gesunde atmung stärker ist als irgendeine abstruse maskenideologie.

      • Reiss 3. Februar 2024 at 23:26

        Das ist völlig richtig. In Berlin durfte man aber nur FFB-2 Masken tragen. FFB-3 gab es garnicht zu kaufen.

  10. ak 3. Februar 2024 at 16:03Antworten

    Eines der schlimmsten Systeme der Menschheit wurde und wird gerade installiert. Noch ist es scheinbar ruhig. Doch dieses schlimme System wird sehr bald routiniert ans Werke gehen. Nur die bürgerlichen Eliten werden von diesen System vorerst profitieren. Wann wird das Volk endlich verstehen, was hier wirklich läuft.

  11. andi pi 3. Februar 2024 at 15:46Antworten

    derartige schauprozesse haben in einem rechtsstaat nichts verloren und erinnern eher an totalitäre diktaturen. und der frage „um was es bei diesem Prozess überhaupt geht“ kann ich mich nur anschließen, v.a., wenn es keine geschädigten gibt.

    geschädigte in großer anzahl gibt es hingegen bei den impfungen. da kam es aber bis dato noch zu keinen prozessen. funktioniert der „rechtsstaat“ von heute etwa nach dem motto „helfen ist böse, schädigen ist gut“? dieses gefühl bekomme ich, wenn ich von solchen prozessen und urteilen lese.

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