Grundlagen der „ganzheitlichen Sexualkunde“ nach UNESCO und IPPF

11. August 2023von 21 Minuten Lesezeit

Dieser Tage erscheinen mehrere Beiträge zum Thema Agenda 2030 bzw. dem „Great Reset, wie WEF-Vorstand Klaus Schwab es nennt. Gestern brachte TKP eine eine detaillierte Auseinandersetzung über die Methoden bzw. Vorgehensweise, mit der die Agenda 2030 seit Jahren umgesetzt wird. An dieser Stelle folgt eine Auseinandersetzung mit den Inhalten der sog. „ganzheitlichen Sexualkunde“, deren Unterlagen tiefe Einblicke in das 4. „nachhaltige Entwicklungsziel“ ermöglichen.

Wiewohl die insgesamt 17 (plus 1) sog. „Nachhaltigkeitsziele“ der Vereinten Nationen riesengroß, unfassbar schwammig formuliert und gleichsam „alles und nichts für jeden“ bedeuten können, bieten die dafür erstellten Unterlagen eine Reihe interessanter Einblicke, um die es in diesem Beitrag geht.

Viele der staatlichen Vorgaben basieren auf – folgen dem – mit dem Logo der Agenda 2030 versehenen „konkreten Handlungsrahmen“ der UNESCO, den Sie hier finden. Verantwortlich zeichnet die Deutsche UNESCO-Kommission, deren „Aktionsrahmen für die Umsetzung von Sustainable Development Goal 4“, wo auch Hinweise auf die Umsetzung zu finden sind, wobei es um die folgenden Dinge geht (die folgenden Passagen finden sich auf S. 22-25 entnommen, die Hervorhebungen stammen von mir):

Bildungseinrichtungen schaffen und verbessern, die kinderfreundlich, sensibel gegenüber Behinderungen und gendersensibel sind sowie sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebungen für alle schaffen und verbessern…

Stipendienangebote für Studierende aus Entwicklungsländern ausbauen, insbesondere für Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern, kleinen Entwicklungsinselländern und afrikanischen Ländern, für Hochschulbildung…

Ausbildung qualifizierten Bildungspersonals sicherstellen, auch durch internationale Zusammenarbeit in Entwicklungsländern

All diese Passagen sind mit inhaltlichen Redundanzen, politisch überkorrekten Hinweisen (z.B. „inklusiv“, „divers“) und vagen Zielsetzungen gesättigt, die deren Lektüre (sic) sehr mühsam und ermüdeng machen (aber das könnte Absicht sein…). „Spannender“ wird es noch einmal gegen Ende des „Aktionsrahmens“, wenn über handfestere Dinge gesprochen, den wir uns nun zuwenden.

1. Akt: „Akteure, Monitoring und Finanzierung“

Die hier besprochenen Passagen finden Sie in dem „Aktionsrahmen“ der UNESCO auf S. 26-34, die Hervorhebungen stammen von mir. Die Umsetzung der „Bildungsagenda 2030“ erfordere „nationale, regionale und globale Mechanismen bezüglich Steuerung, Verantwortlichkeit, Koordinierung, Monitoring, Follow-up und Evaluierung“, aber „ebenso Partnerschaften und Finanzierung“ (meine Hervorhebungen):

Das zentrale Ziel der Implementierungsmechanismen der Bildungsagenda 2030 ist die Unterstützung des Handelns der Mitgliedstaaten. Um so wirksam wie möglich zu sein, werden diese Mechanismen inklusiv, partizipatorisch und transparent sein. Sie werden so weit wie möglich auf bestehenden Mechanismen aufbauen…

Regierungen tragen die Hauptverantwortung, das Recht auf Bildung zu gewährleisten, und spielen eine zentrale Rolle als Garanten einer effizienten, chancengerechten und effektiven Steuerung und Finanzierung von öffentlicher Bildung…

Sie [die Regierungen, Anm.] sollten die politische Führungsrolle in der Bildung aufrechterhalten und den Prozess der Kontextualisierung und Implementierung der Ziele der Bildungsagenda 2030 leiten…

Der Staat spielt die zentrale Rolle bei der Festlegung von StandardsRegierungen sollten die Bildungsplanung in die Armutsbekämpfung, in nachhaltige Entwicklungsstrategien und in die humanitäre Hilfe integrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Policies der Verpflichtung von Regierungen entsprechen, das Recht auf Bildung zu respektieren, zu schützen und zu garantieren.

Weiter finden „zivilgesellschaftliche Akteure“ Erwähnung, die „eine wesentliche Rolle spielen“ (S. 26), wobei selbstverständlich ist, dass „der private Sektor, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen“ sowie „Wissenschaft und Forschung“ eine große Bedeutung haben. Keine dieser Hinweise kommen jedoch ohne entsprechende „Seelenstreichler“ aus, so heißt es z.B. über die Rolle der Privatwirtschaft, NGOs und Stiftungen, dass

sie ihre Erfahrungen, innovativen Ansätze, Geschäftskompetenz und finanziellen Mittel zur Stärkung der öffentlichen Bildung einsetzen. Sie können zu Bildung und Entwicklung durch Multi-Stakeholder-Partnerschaften, Investitionen und Beteiligungen beitragen…[und] Planern von Bildung und Kompetenztrainings dabei helfen, Trends am Arbeitsmarkt und den Bedarf an Kompetenzen zu verstehen.

Kürzlich habe ich ausführlich über die „Multi-Stakeholder-Partnerschaften“ der UNO und des Weltwirtschaftsforums berichtet und beschrieben, was sich diese Herrschaften so darunter vorstelle (TKP hat berichtet).

Wissenschaft und Forschung mögen „politikrelevante Forschung, einschließlich Aktionsforschung, betreiben“ und so „lokale und nationale nachhaltige Kapazitäten…entwickeln…Fortschritte sichbar machen, Optionen oder Lösungen vorschlagen und Best Practices identifizieren“.

Dies alles wird aufgelistet bevor die Zielgruppe ausgewiesen wird (S. 28, meine Hervorhebungen): Junge Menschen. Diese sind „eine der zentralen Zielgruppen der Bildungsagenda 2030“, überaus „wichtige Partner mit spezifischer und einzigartiger Expertise“. Darüber hinaus sind junge Menschen „als aktive, verantwortungsvolle Lernende am Besten in der Lage, ihre Forderungen für ein besseres Lernen zu bestimmen„.

Neben den „Akteuren“ finden sich unter dem Schlagwort der „internationalen Koordinierung“ folgende Institutionen aufgeführt:

Die Regierungen sollten angemessene Mechanismen etablieren und bereits bestehende stärken, um mit Unterstützung der Vereinten Nationen die Hauptinformationsquelle für den regionalen und globalen Monitoring-Prozess zu sein.

Wie so oft, finden sich relevante Informationen entweder in den Anmerkungen „versteckt“ oder hinter Internetadressen „ausgewiesen“. Anm. 12 verweist beispielsweise auf diese Webseite der UNESCO, wobei Sie dort lediglich eine andere Formulierung der bereits zitierten Passagen vorfinden. Wer jedoch ein wenig „weiter“ klicken, findet unter der Überschrift „Umsetzung der Agenda 2030“ ein essenzieller Hinweis auf die „Rolle des Lenkungsausschusses“.

Was aber ist dieser „Lenkungsausschuss“? – Folgende Antworten finden sich ebenda (meine Hervorhebungen):

Am 13. Juli 2021 beschlossen über 80 Ministerinnen und Minister sowie weitere hochrangige Delegierte einen neuen globalen Koordinierungsmechanismus für die Bildung (Global Education Cooperation Mechanism, GCM)…die Einrichtung einer unter dem Dach der UNESCO angesiedelten hochrangigen internationalen Steuerungsgruppe (SDG 4-Education 2030 High-Level Steering Commitee). Unter der Leitung des 28-köpfigen Gremiums, das sich u.a. aus Ministerinnen und Ministern der UNESCO-Mitgliedstaaten sowie den Spitzen regionaler und multilateraler Institutionen zusammensetzt, sollen die Aktivitäten aller relevanten Akteure der globalen Bildungslandschaft zusammengeführt, harmonisiert und effizienter gestaltet werden

Der von der UNESCO einberufene Lenkungsausschuss der Agenda Bildung 2030 (SDG-Education 2030 Steering Committee) [ist] das zentrale Steuerungsorgan im globalen Umsetzungsprozess des Bildungsziels. Seine primäre Aufgabe ist die strategische Unterstützung der Mitgliedstaaten und globaler Akteure in der Bildung. Der Lenkungsausschuss erarbeitet Empfehlungen für die Umsetzung und ist Fürsprecher in Bezug auf finanzielle Ressourcen.

Und so wurde innert weniger als einem Jahrzehnt aus „der Staat spielt die zentrale Rolle“ durch ein „zentrales Steuerungsorgan“ der UNESCO abgelöst, das zwar lediglich „Empfehlungen“ erarbeitet, aber gleichzeitig „Fürsprecher in Bezug auf finanzielle Ressourcen“ ist.

Wir wissen aus der Geschichte: wer zahlt, schafft an.

Der „Aktionsrahmen“ listet übrigens UNESCO, UNICEF (Kinderhilfswerk), Weltbank, UNFPA (Bevölkerungsfonds), UNDP (Entwicklungsprogramm), UN Women, UNHCR (Flüchtlingskommissariat) und die ILO (Internationale Arbeitsorganisation) als „Kerngruppe“. Innert weniger Seiten wurde „bereits“ 2015 festgehalten, wie die „Aufgabenverteilung“ tatsächlich aussieht (S. 29-30, meine Hervorhebungen):

Während die Regierungen vorrangig für die erfolgreiche Implementierung, das Follow-up und die Überprüfung der SDG-Agenda verantwortlich sind, obliegt den Vereinten Nationen die besondere Aufgabe, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene zu koordinieren

UNESCO, als die UN-Sonderorganisation für Bildung, wird der ihr aufgetragenen Rolle der Führung und Koordinierung der Bildungsagenda 2030 weiterhin nachkommen…

Der globale Koordinierungsmechanismus der Bildungsagenda 2030, der innerhalb der weiter gefassten Architektur der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verortet ist, besteht aus der Gesamtheit der relevanten Strukturen und Prozesse, einschließlich der Steuerungsgruppe Bildungsagenda 2030 (Education 2030 Steering Committee, SC), der Global Education Meetings (GEMs), regionaler Treffen und der Collective Consultation of NGOs on Education for All (CCNGO). Der Koordinierungsmechanismus wird durch die Weltbildungsberichte (Global Education Monitoring Reports, GEMRs) überprüft und bei Bedarf angepasst.

Es gibt vier Kernaspekte – global, thematisch, national, regional – für das vorgesehene Monitoring, deren Ergebniss in dem „Weltbericht ‚Bildung für alle‘ (EFA Global Monitoring Report) wird in Form
des Weltbildungsberichtes (Global Education Monitoring Report, GEMR)“ zusammengeführt wird.

Dieser wird „durch ein unabhängiges Team erstellt, ist bei der UNESCO angesiedelt und wird von ihr herausgegeben“. Hier finden Sie diese Berichte auf den Webseiten der UNESCO.

Der UNESCO-Weltbildungsbericht wird der Mechanismus für das Monitoring und die Berichterstattung über SDG 4 sowie über Bildung in den anderen SDGs sein. Er wird auch über die Implementierung nationaler und internationaler Strategien berichten, um alle relevanten Partner dazu anzuhalten, Rechenschaft über ihre Verpflichtungen als Teil des gesamten SDG-Follow-up und deren Überprüfung abzulegen (meine Hervorhebungen).

Wer aber finanziert all diese UNO-Extravaganzen?

Der Oslo Summit on Education (Juli 2015) und die Dritte Konferenz der Vereinten Nationen zur Entwicklungsfinanzierung (Addis Abeba, Juli 2015) haben bestätigt, dass für das Erreichen von SDG 4 eine beträchtliche Steigerung der finanziellen Mittel notwendig ist. Die vollständige Umsetzung der Bildungsagenda 2030 erfordert eine kontinuierliche, innovative und gezielte Finanzierung sowie effiziente Implementierungsregelungen…

Unter Anerkennung der Herausforderungen im Bereich Finanzen und Ressourcen, etablierte der Oslo Summit eine High-level Commission on the Financing of Global Education Opportunities…

Bemühungen zur Schließung der Finanzierungslücke müssen mit nationaler Finanzierung beginnenAuch alternative und innovative Finanzierungsansätze werden benötigt.

Auf gut deutsch also: der Ottonormalverbraucher zahlt für die in den diversen UN-Gremien hinter verschlossenen Türen bestimmten Entscheidungen, die den Bürgern verantwortlichen Parlamente fungieren lediglich als „Abnickhäuser“.

Um welche Größenordnungen geht es dabei eigentlich? Auch hierfür bietet der „Aktionsrahmen“ Anhaltspunkte (S. 32): „Mindestens 4-6% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufwenden und/oder mindestens 15-20% der öffentlichen Ausgaben“ sollen „für Bildung“ zweckgewidmet werden.

Auf Deutschland umgerechnet bedeutet dies bei einem BIP von 3.876 Mrd. (2022; Quelle) also 155-232,5 Milliarden Euro. Zum Vergleich – die Militärausgaben Deutschlands lagen in demselben Jahr bei rund 55 Mrd. Euro (Quelle). Hinsichtlich der Bildungsausgaben weist Statista.de immerhin 176,6 Mrd. Euro oder umgerechnet rund 4,6% des BIP aus (Quelle).

Diese Situation ist außerhalb des „reichen“ Westens klar anders, und um die Differenzen ausgleichen, sollen zudem „bestehende Multi-Stakeholder-Partnerschaften ausgebaut und gestärkt [werden]“, wobei „insbesondere die Global Partnership for Education (GPE)“ ausdrücklich und separat erwähnt wird (S. 33).

2. Akt: Stakeholder-Partnerschaften: mit wem?

In dem „Grundsatzerlass“ des österreichischen Bildungsministeriums aus 2015 wird neben den Vereinten Nationen und ihren vielen Organisationen ausdrücklich auf die „International Planned Parenthood Foundation“ verwiesen. In deren „Wer wir sind„-Hinweisen stehen wie üblich die erwartbaren Kuschelworte (meine Übersetzung und Hervorhebungen):

IPPF ist ein globaler Gesundheitsdienstleister und ein führender Verfechter der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR) für alle…

Unsere Arbeit ist breit gefächert und umfasst umfassende Sexualerziehung, die Bereitstellung von Verhütungsmitteln, sicheren Schwangerschaftsabbrüchen und Mütterfürsorge sowie die Reaktion auf humanitäre Krisen…

Alle Menschen können frei über ihre Sexualität und ihr Wohlergehen entscheiden, in einer Welt ohne Diskriminierung.

Wie schön. Die Finanzierung von IPPF ist übrigens weitaus „undurchsichtiger“ als die erwähnten Ziele der als „Charity“ registrierten „Wohltätigkeitsorganisation“ (mit dieser Rechtskörperschaft sind auch steuerliche Vorteile verbunden).

IPPF ist eine „Nicht-Regierungs-Organisations“ (oder „NGO“), deren Finanzbericht 2022 jedoch folgende Hinweise über die Einkommensströme zulässt (S. 26; meine Hervorhebungen):

Die Hauptfinanzierungsquelle von IPPF sind staatliche Zuschüsse, die 85,5 % (2021: 91 %) der Gesamteinnahmen ausmachen…

Die folgenden Regierungen waren die HauptbeitragszahlerVereinigtes Königreich, vor allem durch das WISH-Programm in Afrika, Südasien und der arabischen Welt, mit 31,1 Mio. US-Dollar; Australien unterstützte weiterhin (3,4 Mio. US-Dollar) die globale SPRINT-Initiative zur Bereitstellung von Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in Krisen- und Post-Krisengebieten in Südostasien, im Pazifik und in Südasien; Kanada steuerte 2,4 Mio. US-Dollar bei, vor allem für junge Menschen…

Die Regierungen der Niederlande, Norwegens und des Vereinigten Königreichs sowie eine private Stiftung stellten 4,6 Millionen US-Dollar für den Aktionsfonds für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung.

Die Regierungen Australiens, der Niederlande, Dänemarks, Norwegens, Schwedens und Deutschlands stellten Mittel in Höhe von 0,7 Millionen US-Dollar für das Nexus-Programm zur Verfügung.

Die „International Planned Parenthood Foundation“ ist also mit nahezu allen westlichen Regierungen eng verbunden, ist aber als eine wohltätige Nicht-Regierungs-Organisation in England registriert.

Es überrascht kaum, dass die IPPF als eine der maßgeblichen „Inspirationen“ in dem Ministerialerlass fungiert. Noch „spannender“ aber sind die Inhalte, die die „International Planned Parenthood Foundation“ via der UNESCO in den Schulunterricht transportiert, den wir uns nun zuwenden.

3. Akt: UNESCO-„Standards für die Sexualaufklärung in Europa“

Bitte lesen Sie das u.a. von der IPPF mitformulierte Dokument selbst. Die Danksagung auf S. 8 weist neben IPPF die WHO als federführend aus – sowie die folgenden Personen und Institutionen:

Professor Dan Apter (Klinik für sexuelle Gesundheit, Väestöliittoo), Doortje Braeken (International Planned Parenthood Federation – IPPF), Dr. Raisa Cacciatore (Klinik für sexuelle Gesundheit, Väestöliittoo), Dr. Marina Costa (PLANeS, Schweizerische Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit), Dr. Peter Decat (International Centre for Reproductive Health, Universität Gent), Ada Dortch (IPPF), Erika Frans (SENSOA), Olaf Kapella (Österreichisches Institut für Familienforschung, Universität Wien), Dr. Evert Ketting (Berater für sexuelle und reproduktive Gesundheit und HIV/AIDS), Professor Daniel Kunz (Hochschule Luzern), Dr. Margareta Larsson (Universität Uppsala), Dr. Olga Loeber (European Society for Contraception), Anna Martinez (Sex Education Forum, National Children’s Bureau, Großbritannien), Dr. Kristien Michielsen (International Centre for Reproductive Health, Universität Gent), Ulla Ollendorff (Norwegian Directorate of Health), Dr. Simone Reuter (Contraception and Sexual Health Service, Nottinghamshire Community Health), Sanderijn van der Doef (World Population Foundation), Dr. Ineke van der Vlugt (Rutgers Nisso Group) und Ekua Yankah (UNESCO), die alle unermüdlich und mit großem Interesse an diesem Projekt gearbeitet haben.

Als Begründung für den postulierten „neuen Bedarf“ an Sexualaufklärung wird wie folgt erklärt (S. 10; hier und in Folge meine Hervorhebungen):

Globalisierung und die Migration neuer Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichem kulturellen und religiösen Hintergrund, die rasche Verbreitung neuer Medien, insbesondere von Internet und Handy, das Aufkommen und die Verbreitung von HIV/AIDS, die wachsende Besorgnis über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und nicht zuletzt eine veränderte Einstellung zur Sexualität sowie ein verändertes Sexualverhalten unter Jugendlichen. Diese neuen Entwicklungen verlangen nach wirksamen Strategien, die den Jugendlichen einen sicheren und befriedigenden Umgang mit ihrer Sexualität ermöglichen. Eine fundierte schulische Sexualaufklärung bietet gute Voraussetzungen, um die Mehrheit innerhalb dieser Zielgruppe zu erreichen.

Etwas weiter unten (S. 14) liest man:

In diesem Zusammenhang ist die Bezeichnung „altersgerecht“ von Bedeutung. Richtiger wäre eigentlich der Ausdruck „entwicklungsgerecht“, da sich Kinder unterschiedlich schnell entwickeln. Dennoch wird hier „altersgerecht“ stellvertretend für beide Begriffe verwendet…

Für eine ganzheitliche Sexualaufklärung ist es von Vorteil, wenn sie von Lehrkräften verschiedener Fächer unterrichtet und auf diese Weise interdisziplinär behandelt wird. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es wichtig ist, die Verantwortung für die zentrale Koordination der verschiedenen Materialien und Inputs einer einzelnen Lehrkraft zu übertragen. Ein weiterer üblicher Ansatz besteht darin, Fachleute in die Schule zu holen, die dann vor Ort bestimmte Themen behandeln. Das können speziell in Sexualaufklärung ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern, Hebammen, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter oder Psychologinnen und Psychologen sein. Häufig werden zu diesem Zweck Nichtregierungsorganisationen im Bereich der sexuellen Gesundheit oder Gesundheitsdienstleister für Jugendliche eingesetzt.

In den einleitenden „historischen“ Passagen ist einiges zu lernen, hier erfolgt jedoch lediglich der folgende Hinweis (S. 16-7):

In Europa ist Sexualaufklärung in erster Linie auf die Persönlichkeitsentwicklung ausgerichtet, während sie in den USA primär der Problemlösung oder der Prävention dient…In Westeuropa wird Sexualität, so wie sie sich bei Jugendlichen herausbildet und entwickelt, in erster Linie nicht als Problem und Bedrohung empfunden, sondern als wertvolle Bereicherung der eigenen Persönlichkeit

Im Jahr 2001 wurde die „WHO European Regional Strategy on Sexual and Reproductive Health“ veröffentlicht…Im November 2006 richteten die BZgA und das WHO-Regionalbüro für Europa unter dem Titel „Youth Sex Education in a Multicultural Euro-
pe“ in Köln eine europaweite Konferenz aus…Im Zuge der Konferenzvorbereitung wurde als erster Schritt eine Sammlung von „Country Papers on Youth Sex Education in Europe“ zusammengestellt…

Fast zeitgleich mit der Konferenz in Köln [2006/07] wurden die ersten Ergebnisse des „SAFE-Projekts“ (Sexual Awareness for Europe) herausgegeben. Dieses Projekt startete im Jahr 2005 als Initiative des europäischen Netzwerks IPPF und dessen 26 Mitgliedsverbänden unter Beteiligung der Universität Lund (Schweden) und des WHO-Regionalbüros für Europa. Die Europäische Kommission (Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz) war an seiner Finanzierung beteiligt

Im Jahr 2009 veröffentlichte die UNESCO (gemeinsam mit weiteren UN-Organisationen) einen zweibändigen Leitfaden mit dem Titel „Technical Guidance on Sexuality Education“…Im Jahr 2009 veröffentlichte der Population Council ein Handbuch zur Sexualaufklärung mit dem Titel: „It is All One Curriculum. Guidelines and Activities for a Unified Approach to Sexuality, Gender, HIV, and Human Rights Education“. Dieser Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung mehrerer Nichtregierungsorganisationen, darunter auch des IPPF, erstellt.

Nun aber zu den Inhalten.

4. Akt: Was bedeutet „umfassende Sexualkunde“ eigentlich?

Selbstredend werden „Geschlecht“ (gender) und „Sexualität“ unterschieden:

„Geschlecht“ bezeichnet die biologischen Merkmale, durch die Menschen generell in männlich und weiblich unterschieden werden.

„Sexualität“ im umfassenden Sinn wird gemäß den vorläufigen Definitionen der WHO wie folgt definiert: „Human sexuality is a natural part of human development through every phase of life and includes physical, psychological and social components […].“

Beachten Sie hierbei, dass hier zunächst einer Neudefinition von „Geschlecht“ Tür und Tor geöffnet werden – denn „damals“ bezeichnete dies die biologischen Unterschiede; heute aber ist dies eine „sozial konstruierte“ Angelegenheit.

Die auf S. 19-20 ausgewiesenen „sexuallen Rechte“ wurden 2015 übrigens wortwörtlich vom Bildungsministerium übernommen.

Neu eingeführt wurde hingegen der Begriff der „intimer Bürgerrechte“, die wie folgt (S. 21) definiert und argumentiert wird:

In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, den Begriff der „intimate citizenship“ einzuführen, der sich auf sexuelle Rechte aus einem sozialwissenschaftlichen Blickwinkel bezieht.

Sozial- und Sexualwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler plädieren derzeit für die Etablierung einer Verhandlungsmoral als gültige Sexualmoral der Gegenwart. Der Kern dieser Moral besteht darin, dass die Inhalte in gegenseitigem Einverständnis von mündigen, gleichwertigen, gleichberechtigten und gleich starken Beteiligten ausgehandelt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Beteiligten ein gemeinsames Verständnis des Begriffs „Einvernehmlichkeit“ entwickeln und sich die Konsequenzen ihres Handelns – gerade auch in ihrem partnerschaftlichen und sexuellen Verhalten – bewusst machen

Die zentrale bildungspolitische Aufgabe hinsichtlich sexueller Rechte besteht daher darin, in Familie, Schule und Ausbildung Wert auf die Vermittlung und Betonung spezieller Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Erlangung und Umsetzung kritischen Denkens zu legen. Kinder und Jugendliche – die späteren Erwachsenen – werden so in die Lage versetzt, den Anspruch der Selbstbestimmung und Einvernehmlichkeit im partnerschaftlichen Handeln einzulösen.

Dazu ist es notwendig, dass Fühlen, Denken und Handeln mit Worten ausgedrückt und reflektiert werden können. Eine ganzheitliche und altersgemäße Sexualaufklärung ist für die Vermittlung und Reflexion entsprechender Inhalte, d. h. den Erwerb notwendiger Kompetenzen in besonderer Weise geeignet.

An dieser Stelle sei die Erinnerung angeführt, dass diese „ganzheitliche Sexualkunde“ ab 5 Jahren im Vorschulalter beginnen soll und z.T. von „externen Fachleuten“ im Schulunterricht vorgenommen wird.

Die engen – inzestuösen – Verflechtungen von IPPF und UNESCO kommen nahezu auf Schritt und Tritt in dem Dokument vor (z.B. S. 23, aber im Endeffekt auf rund jeder dritten Seite).

Kategorisch wird festgehalten, dass „außerschulische Sexualaufklärung allein…für
eine moderne Gesellschaft nicht ausreichend [ist]“ (S. 24) wobei auffällig ist, dass derartige Aussagen den Rest der Unterlage kennzeichnen:

Unter „Grundsätzen“ findet sich etwa die Aussagen: „Sexualaufklärung beginnt mit der Geburt“ (S. 31).

Ebenda lautet eines der Ziele:

Sie befähigt die Menschen, sich als sexuelle Wesen zu entwickeln. Dies bedeutet zu ler-
nen, Gefühle und Bedürfnisse auszudrücken, Sexualität lustvoll zu erfahren sowie die eigene Geschlechterrolle und sexuelle Identität zu entwickeln.

Auf S. 39 ist zu lesen:

Ein Kind wird demzufolge von Geburt an als sexuelles Wesen gesehen, obwohl seine Sexualität sich von der eines Erwachsenen in vielerlei Hinsicht unterscheidet, und zwar in Ausdruck, Inhalt und Zielen.

Die Frage, wer denn „ein Kind…von Geburt an als sexualles Wesen“ sieht, bleibt ungestellt (lässt aber tiel in die Abgründe der Verfasser blicken).

  1. Akt: Erläuterungen zur „ganzheitlichen Sexualkunde“

Die folgenden Ausführungen zu den Inhalten finden sich ab S. 42, wobei diese entsprechend der erwähnten Hinweise „mit der Geburt“ beginnen und u.a. die folgenden Aspekte umfassen (meine Hervorhebungen):

  • 0-4 Jahre: unter „Sexualität“ heißt es: „Vergnügen und Lust, den„ eigenen Körper zu berühren,
    frühkindliche Masturbation“; „lustvolle Erfahrung„ körperlicher Nähe als Teil des menschlichen Lebens“; sowie „Bewusstsein für Geschlechtsidentität entwickeln„.

Für einen Gutteil dieser frühkindlichen Phase können Menschen noch nicht sprechen, aber „körperliche Nähe lustvoll erfahren“ oder sich ihrer „Geschlechtsidentität entwickeln“.

  • 4-6 Jahre: dort heißt es u.a.: „Bedeutung und Ausdrucksformen von Sexualität (beispiels-
    weise Liebe ausdrücken)“; „angemessene Sexualsprache“; „sexuelle Gefühle (Nähe, Lust, Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle (dies sollten positive Gefühle sein; Nötigung oder Leid gehören nicht dazu)“.
    Unter „Emotionen“ liest man: „Unterschied zwischen Freundschaft und Liebe“; „heimliche Liebe, erste Liebe (Verliebtheit und „Verknalltheit“, unerwiderte Liebe).
    Unter „Sexualität und Rechte“ heißt es: „Gewalt (Es gibt einige Menschen, die nicht lieb sind; sie geben vor, nett zu sein, könnten aber gewalttätig sein)“; „sich bei Problemen an eine„ Vertrauensperson wenden„.

Im Vorschulalter kommen dann die erwähnten Faktoren hinzu, wobei die Erklärung und ggf. „Darbietung“ unterschiedlicher „Ausdrucksformen von Sexualität“ bzw. Hinweise auf „sexuelle Gefühle“ durch Kindergarten- und Volksschulpersonal bzw. „externe Experten“ (Aktivisten) besonders problematisch ist. 4-6-Jährigen kann also „normal“ – d.h. ohne Hinzuziehung oder Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – erfolgen. Durch durch Kindergarten- und Volksschulpersonal, die mit dem Schutz von Kindern betraut sind.

  • 6-9 Jahre: unter „Sexualität“ heißt es: „Zärtlichkeit„“; „Sex in den Medien (auch im„ Internet)„; „Vergnügen und Lust beim„ Berühren des eigenen Körpers (Masturbation, Selbststimulierung)“; „angemessene Sexualsprache„“; „Geschlechtsverkehr„; „mit Sex in den Medien umgehen können„; „Verständnis für ‚akzeptablen„ Sex‘ (konsensual, freiwillig, gleichberechtigt, altersgerecht, kontextadäquat und unter Wahrung der Selbstachtung)“.
    Unter „Sexualität und Rechte“ heißt es: „das Recht, sich selbst zu„ verwirklichen“; „sexuelle Rechte von Kindern„ (Information, Sexualaufklärung, körperliche Unversehrtheit)“.
    Unter „Soziale und kulturelle Determinanten der Sexualität“ findet sich zudem der Hinweis: „über eigene Erfahrungen,„ Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf kulturelle Normen sprechen„.

Auffällig hierbei ist v.a., dass Schulen mit Kindern über „Sex in den Medien“ sprechen sollen, u.a. wie 6-9-Jährige „umgehen“ sollen. Vorbehalte über die Schutzfunktion von Schulpersonal gegenüber Kindern sind anzuführen, ebenso fragwürdig erscheint die Formulierung „über eigene Erfahrungen…in Bezug auf kulturelle Normen sprechen“. Wie eine Vielzahl von Videos in the sozialen Medien aus den USA zeigen, so gibt es eine Vielzahl neurotischer bzw. vollkommen ungeeigneter „Lehrpersonen“, die ihre eigenen Erfahrungen, Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf kulturelle Normen“ mit Schülern teilen.

„Das Internet“ ist übervoll mit derartigen perversen „Groomer“-Typen, empfehlenswert ist da keiner, aber Eltern und Erziehungsberechtigte sollten darüber Bescheid wissen – ein besonders ekelhaftes Beispiel ist der „Influencer“ Jeffrey Marsh, der sich in vielen Videos direkt „an die Kinder“, aber „ohne Eltern“ wendet (siehe z.B. hier).

  • 9-12 Jahre: unter „Sexualität“ heißt es u.a.: „erste sexuelle Erfahrungen„“; „Genderorientierung„“; „sexuelles Verhalten von„ Jugendlichen (Unterschiede im sexuellen Verhalten)“; „Lust, Masturbation, Orgasmus“.
    Unter „Sexualität, Gesundheit und Wohlbefinden“ liest man u.a. „Symptome, Risiken und„ Folgen von ungeschützten, unangenehmen und ungewollten sexuellen Erfahrungen (sexuell übertragbare Infektionen, HIV, ungewollte Schwangerschaften, psychische Folgen)“

Zusätzlich zu allen bereits erwähnten Hinweisen sei v.a. auf die Re-Definition von sexuell übertragbaren Krankheiten in „Infektionen“ hingewiesen. Es geht mir hierbei nicht darum, nostalgisch auf „gute, alte Zeiten“ zu verweisen, in denen „alles besser“ war, sondern um einen ausgesprochen perfiden Zusammenhang zwischen sexueller Aktivität und deren Konsequenzen: neben (ungewollter) Schwangerschaft sind dies v.a. sexuell übertragbare Krankheiten wie etwa Gonorrhoe, Syphillis u.v.m. Im Sinne der „ganzheitlichen Sexualkunde“ wird dies jedoch offenbar als „part of the game“ besprochen und nicht als eine der möglichen Folgen von Promiskuität.

An dieser Stelle beenden wir diese Lektüre, da der Hinweis auf Inhalte, die in Kindergärten und Schulen vermittelt werden sollen, immerzu „altersgerecht“ sein sollen – aber in den erwähnten Altersgruppen von 4-9 in nahezu jedem Fall Kinder vor ihrer Geschlechtsreife betreffen.

Epilog: Verbrechen und Strafe

Das Schutzalter für konsensuale Sexualität von Minderjährigen mag zwar 14 Jahre sein, aber in jedem Fall ist es angemessen, dass es zumindest fragwürdig ist, wenn Erwachsene (wie oben erwähnt) Kinder „ab der Geburt als sexuelle Wesen“ ansehen.

Von Sexualität abgesehen gibt es im Rechtskorpus unserer Länder eine Reihe von Passagen, die Kinder und Jugendliche betreffen, u.a. Verbote über den Erwerb von Alkohol oder Tabakwaren, den Gebrauch von Schusswaffen oder das Wahlrecht.

Aber es erscheint vollkommen in Ordnung, Minderjährige mit Inhalten zu konfrontieren, die fragwürdig erscheinen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, „konsensual“ eine wie auch immer geartete „Zustimmung“ zu Vorgaben von Erwachsenen etwa in der Schule zu „erbitten“.

Besonders fragwürdig erscheint zudem, dass erwähnte fremde Erwachsene mit Kindergarten- und Volksschulkindern über „Lust“ an Sexualität sprechen.

Davon abgesehen – wie steht es um die Sexualisierung von (Klein-) Kindern durch die erwähnten „Forscher:innen“?

Letztlich sei auf die ungebührliche – inzestuöse – „Nähe“ privater „Wohltätigkeitsvereine“ wie der „International Planned Parenthood Foundation“ (die aber nahezu gänzlich von westlichen Staaten finanziert wird) und den unterschiedlichen UN-Organisationen hingewiesen.

Die Ergebnisse finden sich ab 2011 in Deutschland bzw. 2015 in Österreich ministerial verordnet und werden seither in 1.000 verschiedenen Versionen in den Kindergärten, Volks- und Sekundarschulen „unterrichtet“.

Was kann dabei schon schief gehen?

Bild United Nations, Sustainable Development Goals, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

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Bevölkerungsreduktion als Ziel von Corona und Klimapanik?

Die UN/WEF-Agenda 2030 muss vor den Vorhang

16 Kommentare

  1. […] Nowe „Podstawy holistycznej edukacji seksualnej” w kontekście Agendy 2030 były ostatnio przedmiotem intensywnej debaty prowadzonej przez Stephana Sander-Faesa dla TKP. […]

  2. […] Nowe „Podstawy holistycznej edukacji seksualnej” w kontekście Agendy 2030 były ostatnio przedmiotem intensywnej debaty prowadzonej przez Stephana Sander-Faesa dla TKP. […]

  3. MEDIEN - AustriaInfoCenter 11. August 2023 at 20:38Antworten

    […] 11.08.2023    Grundlagen der “ganzheitlichen Sexualkunde” nach UNESCO und IPPF […]

  4. Mayflower 11. August 2023 at 18:48Antworten

    Die (organisierten) Pädophilen werden sich freuen – sie wollten doch nur das Baby/Kleinkind/Kind fürsorglich dabei unterstützen, das richtige Bewusstsein zu entwickeln…
    Liebe Eltern, wehrt euch, wenn Ihr nicht wollt, dass Euch eure Kinder entgleiten durch nicht kontrollierbare Einflüsse von außen! Wo sind die Grenzen definiert zwischen Fürsorge und Missbrauch, wer will sie setzen, kontrollieren?

  5. Pierre 11. August 2023 at 16:13Antworten

    Mein Kind bekommt im Kindergarten keine Sexualaufklärung! Das sollen sie mal schön bleiben lassen. Alles hat seine Zeit. Wir haben im Gymnasium das erste mal etwas über Sexualität gelernt, das war absolut ausreichend, möchte ich meinen. Gut, der Eine oder Andere brauchte da nicht mehr zuhören…
    Aber jedes Kind entwickelt sich ja eben auch anders. Typisch UNO wird wieder alles vereinheitlicht und in Pläne gepresst. Vermutlich nicht ohne Hintergedanken.

  6. Jan 11. August 2023 at 14:55Antworten

    Ich habe den Kids gesagt: Ob ihr mit einem Mädl oder einem Jungen nach Hause kommt, ist mir gleich lieb, aber es sollte jemand sein, mit dem ihr euch vorstellen könnt, länger zusammen zu sein. Wenns nicht passt, versäumt man auch nichts!

    Rechtsextrem und aus dem vorigen Jahrhundert vermutlich. Staatsgefährder und Erderhitzer, sofort Grundrechte weg!

  7. Peter Ruzsicska 11. August 2023 at 14:30Antworten

    Der im Übermaß gepflogene Schein stellt sich immer klarer als Camouflage gegenwärtiger Bestialitätsentfaltung dar

    Der Vergleich als verboten klärender Vorbote des Nichtenden

    Gleichheit – Inklusion – Kohärenz

    Die Totale Verrechtlichung im Zuge Totaler Erfassung sämtlicher Zielsubjekte Totaler Herrschaft, nicht nur in Belangen von Totaler Erfassung von Sexualität, weist immer unmissverständlicher darauf hin, wohin die Reise geht:

    Erfassung – Selektion – Ausmerze.

    Die Nazis damals benötigten bloß einige wenige Gesetze, begleitet von Verordnungshagelschauern als auch schneidiger Erlassflut.

    Heute geht das frohgemut global ausgerollt im Zuge extremstinflationärer Anscheinsproduktion von Legitimitätsgigantomanie im Rahmen von energiehungriger brachialtechnologiebegleitender Generalverrechtlichungslogistik.

    Das immergleiche Herrschaftsmuster –
    Totalität in selbstähnlichen Variationen.

    Zur wiederholten Erinnerung:

    Die Gehirnwäsche-Propagandamaschine behauptet seit Jahrzehnten, das Vergleiche mit dem Nazi-Regime grundsätzlich unstatthaft seien…
    Genau dieses Denktabu erweist sich zumindest seit der Einführung einer Impfpflicht durch unsere Regierung als überholt – geradezu – seit dem sich immer deutlicher jede Impfeinwilligung als Dauerabofalle in eine Art Russisches Pharma-Roulette im Rahmen eines vorsätzlich geplant weltweit impfexperimentellen Genozids herausstellt.

    Spätestens seit dem ersten Tag des ersten Lockdowns war klar – keiner der sogenannten „Experten“ kann sich darauf ausreden „nichts gewusst zu haben“.

    Der Kaiser war immer schon nackt gewesen.
    (11.08.2023)

  8. Hollie 11. August 2023 at 13:02Antworten

    „Alle Menschen können frei über ihre Sexualität und ihr Wohlergehen entscheiden, in einer Welt ohne Diskriminierung.“ Alle- ausser die Ungeborenen bzw. die nachfolgende Generation. Die ist einfach nicht „gleich stark“ sondern absolut schutzbedürftig. Die fragt man nicht nur nicht, ob sie leben will statt verhütet zu werden, sondern man bekämpft sie im Zweifelsfalls und tötet sie (planned parenthood/profamilia leben gerade auch vom Geschäft Abtreibung). Wie nachhaltig! So verlogen!
    Sexuelles Leben nur unter „Einvernehmlichkeit“ zu stellen, greift einfach viel zu kurz, ist mindestens einfältig. Was jedem einigermassen klar denkendem/vernünftigen Menschen eigentlich sofort einsichtig ist (und der jüdisch-christliche Glaube seit jeher lehrt): Frau und Mann -und nicht alles „Diverse“- sind aufeinander hingeordnet, in Treue, nicht nur , aber vor allem zur Weitergabe des Lebens. Das ist unbequem, herausfordernd, aber nur dies ist human, nicht-animalisch, und macht auf Dauer glücklich, während Unkeuschheit eine Todsünde ist.

  9. lbrecht torz 11. August 2023 at 12:27Antworten

    Das ganze hat seinen Ursprung bei diesem unsäglichen Sigmund Freud. Einem perversen Sexomanen, der sich damit aufgeilte, dass Frauen ihm schlüpfrige bis kranke Phantasien „anvertraut“ haben.

    Habe erst kürzlich davon gelesen, dass Nachfahren von Freud in Kinderschänder-Kreisen umgehen. Passt!

    ()https://www.manova.news/artikel/mord-ist-ihr-hobby

    Auch die Grünenpädophilie-Bewegung speiste sich aus „Psychoanalyse“ und dem Ungeist der perversen „Sexualkunde“-Bewegung.

  10. Peter Ruzsicska 11. August 2023 at 12:16Antworten

    Unterm Additionsstrich:

    Gleichheit – Inklusion – Kohärenz

    Die Totale Verrechtlichung im Zuge Totaler Erfassung sämtlicher Zielsubjekte Totaler Herrschaft, nicht nur in Belangen von Totaler Erfassung von Sexualität, weist immer unmissverständlicher darauf hin, wohin die Reise geht:

    Erfassung – Selektion – Ausmerze.

    • Peter Ruzsicska 11. August 2023 at 12:59Antworten

      Die Nazis damals benötigten bloß einige wenige Gesetze, begleitet von Verordnungshagelschauern als auch schneidiger Erlassflut.
      Heute geht das frohgemut global ausgerollt im Zuge extremstinflationärer Anscheinsproduktion von Legitimitätsgigantomanie im Rahmen von energiehungriger brachialtechnologiebegleitender Generalverrechtlichungslogistik.

      Der Vergleich als verboten klärender Vorbote des Nichtenden Abgrunds drängt sich unaufhaltsam in die Dämmerungen der Wahrnehmungshorizonte.

      • Peter Ruzsicska 11. August 2023 at 14:13

        Es ist immer das gleiche Herrschaftsmuster – Totalität in selbstähnlichen Variationen.

        Zur wiederholten Erinnerung:

        Die Gehirnwäsche-Propagandamaschine behauptet seit Jahrzehnten, das Vergleiche mit dem Nazi-Regime grundsätzlich unstatthaft seien…
        Genau dieses Denktabu erweist sich zumindest seit der Einführung einer Impfpflicht durch unsere Regierung als überholt – geradezu – seit dem sich immer deutlicher jede Impfeinwilligung als Dauerabofalle in eine Art Russisches Pharma-Roulette im Rahmen eines vorsätzlich geplant weltweit impfexperimentellen Genozids herausstellt.

        Spätestens seit dem ersten Tag des ersten Lockdowns war klar – keiner der sogenannten „Experten“ kann sich darauf ausreden „nichts gewusst zu haben“.

        Der Kaiser war immer schon nackt gewesen.

  11. Fritz Madersbacher 11. August 2023 at 11:11Antworten

    Mit den „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“, dem „Rahmenkonzept für politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbehörden, Expertinnen und Experten“ des WHO-Regionalbüros für Europa und BZgA“ und dem – in Österreich beispielsweise – darauf beruhenden „Grundsatzerlass Sexualpädagogik“ dürfte es wohl ein Leichtes sein, den “neuen Bedarf an Sexualaufklärung“ zu decken, entstanden z.B. durch „die rasche Verbreitung neuer Medien, insbesondere von Internet und Handy“.
    Dieser neue bürgerliche (Sexual-)Katechismus steht seinem Vorgänger, dem schon leicht antiquierten Katechismus der katholischen Kirche um nichts nach, ja übertrifft ihn an Komplexität und Subtilität. Seine Schöpfer/-innen können sich leicht mit ihren Vorläufern messen, was Erfindungsgabe und „Einfühlungsvermögen“, z.B. in „(früh-)kindliche Sexualität“, betrifft.
    Es ist interessant, welch heroische Anstrengungen unternommen werden, um alle möglichen „neuen Bedarfe“ in den Griff zu bekommen, die durch die diversen Perversionen unserer Gesellschaft entstanden sind, in der jede Verirrung gestattet ist, wenn sie nur Profit bringt – oder sind diese Anstrengungen selbst ein Ausdruck von Verirrung?

  12. niklant 11. August 2023 at 10:29Antworten

    Armutsbekämpfung ist das, was in Niger gerade verschwiegen werden soll! Französische Ausbeutung für Uran und andere Bodenschätze werden für das Volk nur zur Aufrechterhaltung der Armut genutzt. Wirtschaft null, Arbeit 100% in den Minen! Lebensweise Slums. Fragen sich die Politiker wirklich was Armut ist? Ich glaube eher, das sie diese Armut produzieren!

  13. Glass Steagall Act 11. August 2023 at 9:48Antworten

    In der Sprache kann man viel verbergen. Allein das Wort „Armutsbekämpfung“ kann man auch anders verstehen. Es kann auch bedeuten, man lässt die Armen einfach verhungern. Damit hat man auch die Armut bekämpft.

    Mein Lieblingsspruch ist: „frühkindliche Erziehung bringt später den systemkonformen Erwachsenen“!

    Genau das sieht man bei der frühen Sexualisierung der viel zu jungen Kinder!
    Die Idee dahinter ist klar. Der Staat nimmt den Eltern die Erziehung weg, um seine Ideologien in die Kinderköpfe zu pflanzen!
    Dann braucht man später weniger Propaganda, denn je früher man mit der Beeinflussung beginnt, umso besser die Wirkung der Gehirnwäsche!

    • Jolanda Lips 11. August 2023 at 13:18Antworten

      Zu dieser ganzen Thematik gibt es ein interessantes und gleichzeitig schockierendes Video, das noch einiges zu den ganzen Hintergründen, welche zu dieser Frühsexualisierung unserer Kinder führen, beleuchtet: https://www.kla.tv/SexualPaedagogik/7445&autoplay=true

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