
Polit-Justiz gegen Familienrichter in Deutschland wegen Maskenurteil
In Deutschland läuft ein Verfahren gegen einen Familienrichter, das für jeden Laien sofort als Polit-Justiz erkennbar ist. Der Richter hatte Kinder von der Verpflichtung befreit, ihre Gesundheit durch das dauernde Tragen von Masken schädigen zu müssen. Die wissenschaftliche Erkenntnislage dafür war und ist noch immer eindeutig. Dennoch wird der Richter von deutschen Justizbehörden verfolgt.
Das Problem in Deutschland ist, dass die Justiz nicht unabhängig ist, sondern in der Hand des jeweiligen Ministerpräsidenten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2019 festgestellt. Der EuGH entschied, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt sind, Europäische Haftbefehle auszustellen. Die Richter am EuGH begründen die Entscheidung damit, dass es “keine hinreichende Gewähr für (die) Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive” gäbe. Anders als in anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland gegenüber den Staatsanwälten eine Weisungsbefugnis durch Justizminister.
Noch gravierender ist politischer Missbrauch der Justiz offenbar durch die Corona Maßnahmen geworden. Man denke nur an die 9 Monate Untersuchungs- oder besser Beugehaft, die über Michael Ballweg stellvertretend für die Kritiker der Corona Maßnahmen verhängt wurde. Nach seiner Freilassung erschien in 200 Medien zeit- und wortgleich ein Verleumdungsartikel von den „Faktenprüfern“ der deutschen Presseagentur, verfasst von einem Journalisten und einer „Expertin“, die zwar über keinerlei Fachkenntnisse aber entsprechendes Sponsoring von an der Pandemie verdienenden Institutionen verfügten.
Es muss in diesem Zusammenhang nochmals auf die bekannten und in begutachteter Form veröffentlichten Studien hingewiesen werden. Untersuchungen der höchsten Qualitätsstufe (Cochrane) haben nachgewiesen, dass Masken keinen oder allenfalls eine ganz geringe Schutzwirkung gegen virale Atemwegsinfektionen haben. Umgekehrt zeigen mittlerweile sehr viele Studien, dass es ganz klare Schäden gibt, werden Masken und insbesondere die FFP2-Masken über längere Zeiträume getragen. Die aktuellste begutachte Meta-Studie zeigt, dass Masken die Sauerstoff-Aufnahme und CO2-Abgabe behindern und den Atemausgleich beeinträchtigen. Das gilt insbesondere für Kinder.
Damit ist offensichtlich, dass der Richter vollkommen richtig entschieden hat. Von Rechtsbeugung kann beim Weimarer Familienrichter keine Rede sein, beim Staatsanwalt, der die Anklage erhoben hat, aber sehr wohl.
Der Prozess gegen den Weimarer Familienrichter Christian Detmar hätte heute stattfinden sollen, wurde nun aber auf den 15.6.2023 verschoben.
Das „KriStA – Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte n.e.V.“ hat eine sehr ausführliche Einschätzung und Stellungnahme zu diesem Schauprozess verfasst. Hier ein kurzer Auszug daraus:
Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wurde von der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen seines Beschlusses vom 08.04.2021 (9 F 148/21) zur Maskenpflicht in zwei Schulen wegen Rechtsbeugung angeklagt. Wie schon der Beschluss hat auch das Strafverfahren von Anfang an große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Es ist eines von deutschlandweit bisher zwei Verfahren, in denen gegen einen Richter bzw. eine Richterin im Zusammenhang mit einer Entscheidung, die Corona-Maßnahmen betraf, Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben wurde.1 Der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht Erfurt sollte am 18.04.2023 stattfinden. Nach kurzfristiger Aufhebung dieses Termins soll der Prozess jetzt am 15.06.2023 beginnen.
In diesem Beitrag soll die Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 17.05.2022 (542 Js 11498/21) in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Form analysiert werden.2 Da die Anklageschrift insgesamt 62 Seiten umfasst, von der Staatsanwaltschaft nicht nur ein einziger, sondern eine Vielzahl von Vorwürfen erhoben wird und sich außerdem schwierige Rechtsfragen stellen, ist eine solche Analyse – wenn sie der Sache gerecht werden soll – nicht in einem schwungvollen Durchgang durch den Anklagetext zu haben, sondern nur in vielen – auch für den Leser vielleicht mühsamen – Einzelschritten. Diese Schritte sind folgende: Nach einem Blick auf den Tatbestand der Rechtsbeugung (Abschnitt 1) folgen kurze Erläuterungen zum Inhalt des von Richter Dettmar erlassenen Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021, der Gegenstand der Anklage ist (Abschnitt 2). Sodann folgt ein längerer Abschnitt über den infolge des Beschlusses in mehreren gerichtlichen Entscheidungen ausgetragenen Streit über die Frage der Zuständigkeit des Familiengerichts für das Verfahren und wie die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und in der Anklage mit dieser Frage umgegangen ist. Ergänzt wird dies durch Erläuterungen zu dem für den Beschluss zentralen § 1666 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Abschnitt 3). Danach werden die Rahmenerzählung, in die die Staatsanwaltschaft die einzelnen Tatvorwürfe eingebettet hat (Abschnitt 4), der Vorwurf, Richter Dettmar hätte eigene Befangenheit anzeigen müssen (Abschnitt 5) und der Vorwurf, er habe rechtswidrig den Tenor des Beschlusses auf alle Schüler der beiden betroffenen Schulen erstreckt (Abschnitt 6), erörtert. Die verbleibenden Vorwürfe können eher summarisch behandelt werden (Abschnitt 7). Ein Hinweis auf das, was in der Anklage fehlt (Abschnitt 8), leitet über zum abschließenden Fazit (Abschnitt 9).
Der gesamte Bericht ist absolut lesenswert.
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Masken-Studie zeigt gefährliche Konzentration von CO2 bei Kindern
Mögliche CO2 Vergiftung durch dauerndes Masketragen – Studie
22 Kommentare
Comments are closed.
1) >>> … Nach seiner Freilassung erschien in 200 Medien zeit- und wortgleich ein Verleumdungsartikel von den „Faktenprüfern“ der deutschen Presseagentur, verfasst von einem Journalisten und einer „Expertin“ …<<<
Wie schade, daß Sie die Namen der beiden bezahlten Lügenmäuler hier nicht nennen.
Aber die kriegen wir auch so heraus.
Die beiden digitalen Schreibtischtäter und Maulhuren des horizontalen Mediengewerbes haben sich nämlich einen Ehrenplatz verdient im nächsten Band von “Möge die Republik …”
2) Gut, daß die Verhandlungen verschoben wurden, was ich nebenbei als Zeichen von Angst seitens der Gerichte und Staatsanwälte werte – so dämlich können sie nämlich nicht sein, nicht zu ahnen, daß sie hier in einem mächtigen Dilemma stecken.
Also spielen sie auf Zeit, denn sie wollen ja nicht ihrerseits Opfer von Willkürjustiz und Hausdurchsuchungen werden, wie sie dem “Angeklagten” Richter Dettmar widerfahren sind.
Und bis Mitte Juni 2023 könnten sich die Verhältnisse noch auf ziemlich überraschende Weise ändern!
To be continued …
@Judith Panther
19. April 2023 at 8:08
“Gut, daß die Verhandlungen verschoben wurden, … so dämlich können sie nämlich nicht sein, nicht zu ahnen, daß sie hier in einem mächtigen Dilemma stecken”
Vollste Zustimmung …
Man wird die Sache auf die lange Bank schieben, bis Dettmar in Pension geht und ihn dann entschädigen. Bis dahin hat man ein Exempel für die jungen Karrieristen statuiert.
Wenn man sich anschaut, was Kanzler Scholz und der unumschränkten Leyden begründet vorgeworfen wird, darf man sich über derartige Methoden nicht wundern.
Aber die Leute wollen genau das und wählen es immer wieder!
Hallo,
ja es lohnt sich, den Artikel auf Krista zu lesen, auch wenn es immernoch viel juristische Prosa ist, es ist insgesamt verständlich gehalten.
Es wird einiges angesprochen, was mich immer wieder zu der Frage bringt, was eigentlich bei der Mehrheit der deutschen Staatsanwälte und Richter für ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit herrscht.
Ein Beispiel:
“Die Staatsanwaltschaft legt diese Annahme den Vorwürfen gegen Richter Dettmar allerdings offensichtlich zugrunde. Nach ihren Vorstellungen wäre die Beauftragung z. B. von Prof. Christian Drosten mit einem Gutachten zum PCR-Test mutmaßlich unproblematisch gewesen, die Beauftragung von Prof. Ulrike Kämmerer soll dagegen – weil sie die Corona-Politik und insbesondere die massenhafte Anwendung des PCR-Tests kritisiert hat – ein Zeichen mangelnder Objektivität sein. Um die Sachverständigenauswahl kritisieren zu können, müsste sich die Staatsanwaltschaft erst einmal mit dem Inhalt der eingeholten Gutachten befassen und prüfen, ob die Gutachten wissenschaftlichen Kriterien und den Standards von Gerichtsgutachten standhalten. Das tut sie aber nicht, wie sie auch sonst … ”
Das ist doch von Anfang an der Punkt:
Die Mehrheit der Richter hatte sich auf Behauptungen von regierungsnahen RKI & Co. gestützt, ohne die zu überprüfen – Rechtsstaatlichkeit?!
Ist der Staat bzw. sind staatliche Institutionen und Akteure eine Partei in der Sache Bürger gegen Staat?!
Aber ausgerechnet einem Richter, der kritische Sachverständige zu Rate zog, soll es an den Kragen gehen.
Die normopathische Gesellschaft lässt grüßen.
@Andreas I.
18. April 2023 at 13:32
“Die Staatsanwaltschaft legt diese Annahme den Vorwürfen gegen Richter Dettmar allerdings offensichtlich zugrunde”
Welche Annahme? Es handelt sich um die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass “es eine allgemein erwiesene und von jedem Richter seiner Arbeit zu Grunde zu legende Tatsachenwahrheit wäre, dass die Corona-Politik „richtig“ und Kritik daran „falsch“ ist”(aus der Stellungnahme der „KriStA – Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte n.e.V.“). Das ist das eigentlich Empörende und zeigt die ganze unerbittlich-kafkaeske Vorgangsweise der “Pandemie”-Tyrannei gegenüber allen ihrem Betrug gegenüber kritisch eingestellten Menschen, selbst und vor allem jenen gegenüber, die wenigstens die Kinder vor ihr schützen wollten.
Der mutige Weimarer Familienrichter ist bedroht mit dem “Straftatbestand der Rechtsbeugung” (“Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft”):
“Für einen wegen Rechtsbeugung angeklagten Richter geht es immer um seine berufliche Existenz, da – wie vom Bundesgerichtshof im obigen Zitat dargelegt – im Falle einer Verurteilung aufgrund des vorgegebenen Strafrahmens mindestens auf Freiheitsstrafe von einem Jahr zu erkennen ist und damit das Richterverhältnis (wie auch jedes Beamtenverhältnis) automatisch endet” (aus der Stellungnahme, siehe oben)
Die “KriStA-Stellungnahme” endet mit folgenden wichtigen Sätzen, auszugsweise wiedergegeben:
“Inzwischen hat sich die gesellschaftliche Diskussion gewandelt … Dass die Schulschließungen unnötig waren, ist inzwischen allgemeiner Konsens … Dass auch die Maskenpflicht in der Schule unnötig war, jedenfalls auch nach über zwei Jahren der Krise keine wissenschaftliche Evidenz für ihren epidemiologischen Nutzen gegeben ist (wie das die Sachverständige Kappstein in ihrem in dem Verfahren eingeholten Gutachten bereits im April 2021 festgestellt hat), hat man zwar noch von keinem der verantwortlichen Politiker gehört. Dass ein Politiker aber gegenwärtig noch äußern könnte, er sei unverändert der Auffassung, dass die Maskenpflicht in der Schule eine richtige Maßnahme gewesen sei, erscheint inzwischen fast undenkbar.
Die Frage ist nach alledem, ob es der 2. Strafkammer des Landgerichts Erfurt … gelingt, einen unvoreingenommenen Blick auf den Sachverhalt und die Person des Angeklagten zu werfen. Sie könnte dann vielleicht in Christian Dettmar einen Kollegen erkennen, der auf das – jedenfalls von ihm als solches betrachtete – Unrecht der Corona-Maßnahmen in der Schule mit den Mitteln des Rechts reagieren wollte und dem nichts ferner lag, als Unrecht seinerseits mit Unrecht zu begegnen”
Somit wird dieser Strafprozess ein Indikator dafür, wieweit es einer von der “Pandemie”-Inszenierung unterjochten Gesellschaft gelingt, diese verheerende Periode aufzuarbeiten und den bösen Zauber wieder zu bannen, den Geist der Angst wieder in die Flasche zu stopfen. Auch in Österreich warten gewaltige Altlasten auf Aufarbeitung, z.B. ein grotesk-verstörender Straffeldzug gegen einen unbotmäßigen Hotelier in Achenkirch, der sich seinen gesunden Menschenverstand nicht durch eine von Sinnen geratene Obrigkeit nehmen lassen wollte …
@Andi
18. April 2023 at 19:24
“Ob sich die gesellschaftlich Diskussion inzwischen gewandelt hat, spielt für den Prozess keine Rolle … So dumm sich das anhört, es ist aber so”
Ich kann das nicht beurteilen, ich habe nur aus der “KriStA-Stellungnahme” zitiert. Da aber nichts eindeutig (mathematisch gesprochen “eineindeutig”) ist, auch nicht die Juristerei, ihre Paragraphen und ihre Fachsprache, gibt es immer so etwas wie einen “Ermessensspielraum”. Ob ein solcher hier zum Tragen kommt oder abgelehnt wird (nach Ihrer Meinung sogar abgelehnt werden muß), wird sich bald zeigen …
@ Andi Hallo,
faktisch hatte die veröffentlichte Diskussion fast alle Richter beeinflusst, die zwischen 2020 – 2022 Urteile bezüglich der Grundrechtseinschränkungen gefällt haben.
Denn ohne dass diese Richter selber geglaubt hätten, dass es einen Ausnahmezustand gegeben hätte, wären die Grundrechtseinschränkungen unmöglich gewesen.
Davon abgesehen muss Rechtsbeugung bewusst geschehen, aber die Qualitätsjournalisten arbeiten mit Methoden, die bei vielen Leuten unbewusst wirken, offensichtlich auch bei Richtern.
Wenn Richter null Medienkompetenz besitzen, dann entstehen zwar ernste Fragen, aber es ist keine Straftat, wenn Richter so dumm sind. Sonst wäre ja ein Jura-Studium schon als Vorbereitung einer Straftat anzusehen.
(Aber die wenigen kritischen Juristen zeigen, dass es nicht am Studium allein liegen kann. :)
auch in kärnten ist soeben eine lehrerin rechtskräftig entlassen und mit mehrjährigem berufsverbot belegt worden, weil sie ihre schülerinnen und schüler vor der quälerei mittels zwangsmasken und zwangstests beschützen wollte. wenn “aufarbeitung” und “versöhnung” so gemeint sind, dass immer noch derartige urteile gefällt werden – dann wird das nicht funktionieren können.
Das allgemeine Versagen der Staatsanwälte während „Corona“ (so man sie als Anwälte des Strafrechtes und nicht als Anwälte der Herrschenden ansieht) mit der Weisungsbefugnis vorgesetzter Politiker zu erklären, greift weit zu kurz. Warum sollten sich innerhalb der Staatsanwaltschaften nicht die nahezu gleichen Dynamiken abgespielt haben wie in Familien? Und warum sollten dort nicht dieselben Angstpsychosen gewütet haben wie in der Gesellschaft? Warum nicht dieselben Karriere- und Konformitätsmechanismen wie unter Ärzten und Politikern?
Ein bei Juristen besonderer Aspekt ist jedoch folgender: Sie wurden allesamt im Sinne der herrschenden Ideologie des Rechtspositivismus konditioniert. Rechtspositivismus bedeutet kurz zugespitzt und (sehr) einfach formuliert: „Es gilt das, was (auch immer) gilt. Und damit basta!“
Mit dem Rechtspositivismus (dessen Geist sich mit Hans Kelsen übrigens auch in unserer Ö-Verfassung widerspiegelt) hielt die Technokratie Einzug in die Juristerei. Sie befreite den heute handelnden Juristen von der elenden Plage der ewigen Ungewissheit und damit leider auch oft zugleich von der Bürde des eigenen Gewissens.
PS: Quod erat demonstrandum von ein paar der besten “staats-raisonierenden” Juristen dieses Landes. Etwa durch das historisch letztklassige VfGH-Erkenntnis über das „Impfpflichtgesetz“.
alma zadic (ein besonderes beispiel misslungener und undankbarer inklusion) –
“deutsch auf dem schulhof zu sprechen ist hass und hetze”
laudatio bei posthumer preisverleihung für das lebenswerk(?) eines willi resetarits. so schaut’s aus
Der ganz normale Fa(eser)schismus in Deutschland.
Dieses Land kann man nicht mehr ernst nehmen. Weder deutschen Justizbehörden, Politiker mit mangelnden Handlungsbedarf, unsichere Virologen, Möchtegern Gesundheitsfritzen, unbrauchbare WHO und Ärzte die längst ihren Glanz verloren haben.
Alle verfehlen ihre Tätigkeit die mehr und mehr ans Licht erscheint.
Ich hatte schon länger den leisen Verdacht, dass manche die Augenbinde der Justizia als blinden Gehorsam interpretieren.
Wenn ein Statsanwalt auf Anweisung eine Straftat begeht so wird er so bestraft als ob er die Straftat selberbegangen hätt.
Soldatengesetz §11 abs (2) Gilt auch für Beamte!!!
(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.
Kurze Korrektur: Nicht nur Deutschland hat nichts aus seiner Geschichte gelernt.
Kleines Wörtchen vergessen: nichts. ;-]
Fragt sich, wieso das angeblich in Österreich besser sein soll, wo auch hier der Justizminister, im jetzigen Fall, die grüne Abschreiberin, Staatsanwälte durch Weisung fest im Griff hat.
Anders als in Deutschland mit Christian Dettmar ist mir in Österreich nicht einmal ein einziger Richter bekannt, der aufgrund seiner Bildung und auf dem Boden der österreichischen Verfassung zu einer wahrheitsgemäßen Ermittlung des Sachverhalts in der Lage gewesen wäre. Es hätte ja schon gereicht sich auf die Aussagen von Herrn Prof. Allerberger, bis Mitte 2021 ranghöchster Epidemie-Experte Österreichs, zu stützen, um wenigstens die Kinder aus diesem Jahrhundert-Verbrechen herauszuhalten.
Man kann davon ausgehen, dass die meisten Richter auch in anderen Rechtsfällen nicht in der Lage sind, den wahrheitsgemäßen Sachverhalt zu ermitteln. Bei Corona wäre es ja wirklich keine Kunst gewesen.
Wir haben ein monströses Versagen des gesamten Staatsdienstes erlebt, wir müssen den gesamten Staat neu aufbauen und wir müssen beim Bildungssystem, das ausschließlich Systemknechte produziert, beginnen.
Nicht nur Deutschland hat aus seiner Geschichte gelernt. Auch nicht die Menschen selbst trotz Krisen wird weiter geglaubt es geht so weiter. Grober Fehler.
Wie soll auch jemand aus der Geschichte lernen, wenn die Täter der Vergangenheit immer noch an der Macht und in der Lage sind, das Bildungssystem nach eigenen Interessen zu gestalten?
Eines ist sicher: Deutschland hat aus seiner Geschichte nichts gelernt.
Interessanterweise gehören dazu aber nicht die Leute dazu, die vom Establishment als “rechtsextrem” bezeichnet werden.
Ja, das ist der Treppenwitz an dieser ganzen Geschichte.