
Berlins neue Stadtsicherheit
Berlin hat die Überwachungsbefugnisse der Polizei massiv ausgeweitet. Das Gesetz vereint Hacking, gelockerte Regeln für Hausdurchsuchungen und KI und macht es zu einem exemplarischen Entwurf für eine dystopische moderne Polizeiarbeit.
Mit einer weitreichenden Überarbeitung des Berliner „Sicherheitsgesetzes“ wurde die deutsche Bundeshauptstadt in die moderne – digital-physische Polizeiwelt gehoben. Das Gesetz verschiebt die Grenzen polizeilicher Befugnisse nachhaltig. Die CDU-SPD-Koalition wurde dabei von der AfD unterstützt.
Laut der Innensenatorin Iris Spranger (SPD) würde die neue Gesetzgebung die die Polizeiarbeit für ein Zeitalter der verschlüsselten Kommunikation, des Terrorismus und der Cyberkriminalität modernisieren. Diese „Modernisierung“ wischt dabei mit bürgerlichen Grundrechten den Boden auf und verändert das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat nachhaltig.
So ist es für Ermittler nun möglich, unter dem Deckmantel der „Überwachung der Telekommunikationsquellen“ und „Online-Durchsuchungen“ in Computer und Smartphones einzudringen. Die Polizei darf damit nun entwickelte Spyware, Trojaner, auf privaten Geräten installieren, um Nachrichten vor oder nach der Verschlüsselung abzufangen. In Österreich ist die Debatte um den sogenannten „Bundestrojaner“ bereits viele Jahre alt, das Gesetz wurde teilweise vom Höchstgericht gekippt. In diesem Jahr hat man die Pläne aber auch – mit gesetzlichen Einschränkungen – in Wien durchgesetzt.
In Berlin erlaubt das Gesetz den Beamten nun auch, dass man sich heimlich Zugang zu Wohnungen verschaffen darf, wenn man die Spyware nicht von der Ferne in die Geräte bringen kann. Dadurch kann die Polizei Überwachungsprogramme ohne Wissen der Bewohner direkt auf der Hardware installieren. Hier ist Berlin aber nicht Vorreiter, auch andere deutsche Bundesländer erlauben den physischen Zutritt zur Installation digitaler Überwachungsinstrumente. Das macht es freilich nicht weniger dystopisch.
Das überarbeitete Gesetz ändert auch die Art und Weise, wie die Polizei Körperkameras einsetzt. Absatz 24c erlaubt die Aktivierung von Körperkameras in Privatwohnungen, wenn Beamte glauben, dass eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Regierung präsentiert dies als Maßnahme zur Sicherheit der Beamten, aber viele sehen darin eine Türöffnung für die Videoüberwachung in den privatesten Bereichen der Bürger.
Paragraph 26e erweitert die „Mobilfunkmastabfragen” und ermöglicht es der Polizei, Daten über jedes Mobiltelefon zu erhalten, das während eines bestimmten Zeitraums mit einem bestimmten Mast verbunden war.
Das Gesetz erhält international Aufmerksamkeit. Reclaim the Net berichtet ausführlich:
Diese Form der Datenerfassung kann die Bewegungen Tausender unbeteiligter Personen identifizieren, darunter auch Personen, die möglicherweise lediglich an einer Demonstration teilgenommen haben.
Gemäß Absatz 24d werden automatische Kennzeichenerkennungssysteme eingesetzt, um Fahrzeugkennzeichen zu erfassen und mit Datenbanken abzugleichen. Absatz 24h räumt der Polizei außerdem die Möglichkeit ein, Drohnen in bestimmten Situationen zu neutralisieren oder sogar zu kontrollieren.
Absatz 28a führt die biometrische Gesichts- und Stimmverifizierung ein, wobei öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet verwendet werden.
Dies gibt der Berliner Polizei die Möglichkeit, Überwachungsaufnahmen mit Bildern zu vergleichen, die auf Social-Media-Plattformen gepostet wurden. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer automatisierten Identifizierung von Personen im öffentlichen Leben.
Eine weitere Neuerung, Absatz 42d, erlaubt die Verwendung von echten Ermittlungsdaten wie Fotos, Videos und Textnachrichten zum „Trainieren und Testen” von Systemen der künstlichen Intelligenz.
Dies verstößt gegen den Grundsatz, dass Daten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden, später nicht wiederverwendet werden dürfen. Da KI-Modelle Muster aus dem Originalmaterial erkennen können, besteht die Gefahr, dass diese Klausel Polizeiaufzeichnungen zu Trainingsdatensätzen für maschinelle Lernsysteme macht.
Das Gesetz verlängert auch die Dauer der Sicherungsverwahrung. Gemäß Absatz 33 können Personen nun bis zu fünf Tage lang inhaftiert werden, in Fällen von Terrorismus sogar bis zu sieben Tage.
Der Gesetzgeber diskutierte diese Bestimmung im Zusammenhang mit Protesten der Umweltgruppe „Last Generation“, deren ziviler Widerstand wiederholt zu Festnahmen geführt hat.
Die Gruppe NoASOG verurteilte das Gesetz als Angriff auf die Zivilgesellschaft, während die Gesellschaft für Freie Meinungsbildung (GFF) Pläne zur Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde ankündigte.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hatte bereits gewarnt, dass die Zulassung des Staatstrojaners „einen Frontalangriff auf die IT-Sicherheit aller Bürger“ darstelle. Sie sagte, der Gesamtrahmen schaffe „eine verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Überwachungsdichte“.
Berlin reiht sich nun in die Liste der deutschen Bundesländer ein, die in den letzten Jahren die Polizeibefugnisse erweitert haben, doch der Umfang dieser Gesetzgebung ist bemerkenswert. Sie verbindet physisches Betreten von Wohnungen, digitale Überwachung und künstliche Intelligenz unter einem rechtlichen Dach und verringert damit die Grenzen zwischen Polizeiarbeit und Privatleben.
Die Bandbreite der neuen Befugnisse, die der Polizei übertragen werden, verschiebt das Gleichgewicht entscheidend in Richtung staatlicher Kontrolle personenbezogener Daten.
Berlin ist eine Stadt, die einst für ihre starken Traditionen im Bereich des Datenschutzes bekannt war, und die ASOG-Reform markiert einen entscheidenden Moment. Ob sie einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, wird darüber entscheiden, wie weit Deutschlands Engagement für den Schutz der Privatsphäre im Namen der Sicherheit ausgedehnt werden kann.+
Bild „Berliner Polizei hat Anonymous verhaftet. #noBaergida“ by sebaso is licensed under CC BY-SA 2.0.
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Hegelsche Dialektik: Richte das totale Chaos an, kontrolliere die Reaktion und implementiere die Lösung, die ohne das Problem niemals worden wär oder lange nicht so schnell. Die Psychopathen im Hintergrund und ihre willigen Vollstrecker gehen immer gleich vor.
Aus Schneewittchen:
Der erste sprach ‚wer hat auf meinem Stühlchen gesessen?‘ Der zweite ‚wer hat von meinem Tellerchen gegessen?‘ Der dritte ‚wer hat von meinem Brötchen genommen?‘ Der vierte ‚wer hat von meinem Gemüschen gegessen?‘ Der fünfte ‚wer hat mit meinem Gäbelchen gestochen?‘ Der sechste ‚wer hat mit meinem Messerchen geschnitten?‘ Der siebente ‚wer hat aus meinem Becherlein getrunken?‘
Das KI-Gesetz (Verordnung (EU) 2024/1689) ist doch noch gar nicht so alt. Wurde gefeiert als Schutz des Bürgers. Aber genau davor wo KI am gefährlichsten ist in den Händen des Staates schützt es nicht.
China mag das neue Polizeigesetz. ;)
Zu viel Staatsmedien konsumiert? Warst du schon in China? Weniger restriktiv als Deutschlandeu…