
Unethisch aus Sicht der Naturwissenschaft: Verurteilungen wegen Maskenbefreiung
Aus dem Blickwinkel der Strömungsmechanik, kann es bei einer Epidemie generell fachlich falsche Maskenbefreiungsatteste geben? Erfolgte ein Fremdschutz stets zu Lasten des Eigenschutzes?
Beim Ausatmen durch eine Maske (z.B. FFP 2 Maske) sind zwei Luftströmungen zu betrachten. Ein Teil der ausgeatmeten Luft geht durch die Maske und wird teilweise gefiltert. Durch den Strömungswiderstand der Maske prallt ein anderer Teil von der Maske oder sogar noch vor Erreichen der Maske ab. Dieser strömungsmechanische Aspekt wurde bei Studien und unterschiedlichen fachlichen Auffassungen zu gesundheitlichen Vor- und Nachteilen von Masken nicht oder kaum untersucht und diskutiert.
These:
- Fachliche Annahmen, dass das Tragen einer Maske während einer Epidemie lediglich zu tolerierbaren gesundheitlichen Nachteilen führt, berücksichtigten im Fall einer Infektion nicht die Rückatmung intakter, ansteckungsfähiger Viren (Virionen) und die potentiellen Folgen einer schnelleren Überlastung des Immunsystems. Möglicherweise basiert bei mit Virionen gesättigten Masken der Fremdschutz hauptsächlich auf der strömungsmechanisch bedingten Rückatmung und dem Foegen-Effekt.
Unterstellen wir, Masken bewirken einen relevanten Fremdschutz. Dies setzt voraus, der Maskenträger ist infiziert oder erkrankt und atmet Virionen aus.
Aufgrund des Strömungswiderstandes der Maske entstehen unterschiedliche Luftströme mit ungefähr gleicher Virionen- und Aerosoltröpfchenverteilung je Volumeneinheit zu unterscheiden. Ein Teil durchströmt die Maske. Der andere Teil kann die Maske nicht durchströmen und wird zurückgeatmet. Dieser wird hauptsächlich über Totraum im Atemtrakt und den Totraum der Maske zurückgeatmet. Wodurch virenbeladene Aerosole und Virionen des zweiten Luftstroms wieder eingeatmet werden. Dies führt dann zu einer lokalen höheren Konzentration von Viren in den Atemwegen im Vergleich zum Atmen ohne Maske, was wiederum zu einer stärkeren Ausbreitung der Viren und schwereren Krankheitsverläufen beim Maskenträger beiträgt.
- Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
Dieser Vorgang wird von den Gesetzen der Strömungsmechanik determiniert. Ein Teil der rückgeatmeten Luft muss nicht einmal die Innenseite der Maske erreichen, sondern wird vorher abgebremst.
Selbst wenn eine Maske nicht korrekt aufgesetzt wird und der Fremdschutz sinkt, prallt strömungsmechanisch ein Anteil der ausgeatmeten Luft vor der Maskeninnenkante ab und führt zur Rückatmung intakter, ansteckungsfähiger Viren.
Auch wenn das Immunsystem eines jeden Menschen individuell reagiert, gibt es Limits, an dem das Immunsystem überfordert ist, und entweder die Erkrankung ausbricht oder einen schweren Verlauf nimmt oder sogar tödlich verläuft. Diese Limits werden logischerweise durch die Rückatmung von Virionen schneller erreicht.
Werden im Rahmen des Arbeitsschutzes Gesichtsmasken getragen, ist davon auszugehen, dass arbeitsfähige Arbeitnehmer so gesund sind, dass sie in der Regel keine gefährlichen Virionen ausatmen. Ein Aspekt der höheren Eigengefährdung durch die Rückatmung ansteckungsfähiger Viren hatte somit keine Relevanz für die wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema Masken und Arbeitsschutz. Deshalb ist es nicht überraschend, wenn es hierzu keine oder nur sehr wenige Untersuchungen gab.
Weiter ist zu beachten, dass diese erhöhte Eigengefährdung über die gesamte Dauer des Maskentragens besteht. Im Gegensatz dazu ist eine Fremdgefährdung nur in den kürzeren Zeitspannen gegeben, wenn andere Personen nah genug beim Maskenträger sind. Selbst wenn der rückgeatmete Luftstrom kleiner als der durch die Maske gehende Luftstrom ist, könnte unter der Berücksichtigung der Zeitspannen die zurückgeatmete Virenlast größer sein als die für den Fremdschutz verminderte Virenlast bei relevanten Kontaktzeiten
Dies führt konsequenterweise zu der Frage, ob landesweit die Nachteile der zusätzlichen Eigengefährdung bedeutender als die Schutzwirkung der Masken sind? Für einen gesunden Maskenträger kann eine Maske bei einem Kontakt mit infizierten Personen das Ansteckungsrisiko reduzieren.
Es gibt mindestens zwei Studien, die vorstehende Überlegungen stützen.
In einer Studie von Dr. Foegen wurde aufgezeigt, dass die Fallzahlen und Todesfälle mit Maskenpflicht höher waren als ohne Maskenpflicht. Als Ursachenhypothese nennt Dr. Foegen in der Studie die Rückatmung von in der Maske aufgefangenen Tröpfchen mit Viren nach Verdunstung oder reine Virionen ( Foegen Effekt). Dieser ist nicht die alleinige Ursache der Rückatmung von Viren. Aus ingenieurtechnischer Sicht ist die vorgestellte strömungsmechanische Erklärung umfassender (TKP Berichte zum Foegen Effekt hier oder hier)
Die Foegen Studie gilt als umstritten, wurde aber bisher nicht widerlegt. Ob eventuell Mängel im Studiendesign vorliegen oder die Zahlen der Studie im Detail nicht ganz genau sind, auf diese Details kommt es nicht an. Wichtiger ist, dass eine Rückatmung von Virionen als Ursache vermutet und keine verringerte, sondern eine erhöhte Sterblichkeit mit Maskenpflicht festgestellt wurde.
Auch der Mikrobiologe Professor Beny Spira von der Universität Sao Paulo hatte in einer Studie eine Korrelation in mehreren Ländern zwischen Maskentragen und mehr Covid-19-Todesfällen festgestellt. Die Studie enthält aber keine Aussagen zur Ursache für die festgestellte Korrelation
Die beiden Studien stützen die Hypothese, dass durch die zusätzliche Eigengefährdung auch ein insgesamt leicht höheres Sterberisiko an Corona durch eine Maskenpflicht entstand.
Gibt es einen Fremdschutz der Masken zu Viren (bzw. Aerosole), muss es gemäß Strömungsmechanik auch eine Eigengefährdung durch die Masken geben.
Bei der bisherigen Betrachtung wurden die weiteren gesundheitlichen Nachteile der Maske wie die CO2 Aufsättigung der Atemluft bewusst außen vorgelassen. Diese sind quasi zusätzlich wie ein individuell abhängiger Bonus-Schaden.
Über die Rückatmung von Viren und einen fehlenden Fremdschutz der Masken wurde hier berichtet.
Unabhängig davon, ob durch eine Sättigung der Masken mit Virionen ein Fremdschutz entfällt, bleibt die erhöhte Eigengefährdung.
Die vorstehende Betrachtung konzentrierte sich auf den Aspekt, dass ein angenommener Fremdschutz der Masken vor potentiell tödlichen Covid-Erkrankungen immer mit einem höheren Eigenrisiko einer schwereren, potentiell tödlichen Covid-Erkrankung verbunden ist. Die Betrachtung erfolgte aus ingenieurtechnischer Sicht und enthält keine medizinischen, juristischen oder politischen Empfehlungen.
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Dr.-Ing. Uwe Hannes ist Ingenieurwissenschaftler, Geotechnik-Ingenieur mit über 24 Jahren Berufserfahrung im Altlastenbereich (als Gutachter und als Projektsteuerer).
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Das setzt voraus dass nur eine Art von Antigen vorliegt und wirkt.
Das wird nach kurzer Zeit nicht mal bei künstlich freigesetzten Erregern der Fall sein.
Und in den Stunden, die die Masken getragen wurden kann schon von Anzüchtung aller Arten von Erregern gesprochen werden.
Natürlich neben produktionsbedingten Schadstoffen im Maskengewebe, bis zu den Atemwiderständen, bis zur Kohlendioxidanreicherung, bis zu den psychischen Problemen, den Umweltproblemen, bis zu Problemen der Korruption an der z.B. Nervhammers Frau selbsterständlich nicht wirklich beteiligt war, bis zu Hautproblemen, bis zu Unfallgefahren durch Reaktionsbeeinträchtigungen oder Schwächezuständen bei allfälligen Anstrengungen, bis zu Beinrächtigungen des Rachen – Nasenraumes bis zu den Nebenhöhlen.
Und was es noch so gibt und mir gerade nicht einfällt!
Die österreichische Justiz hat im Zusammenhang mit ungefähr 500 Maskenbefreiungsattesten, die ein pensionierter Arzt in der Steiermark ausgestellt hat, ihr Image stark beschädigt. Nur deshalb, weil er in vielen Fällen keine körperliche Untersuchung vorgenommen hat und sich mit den ausgefüllten Fragebögen, in denen die Probleme mit den Masken geschildert wurden, zufrieden gab, bekam er eine Hausdurchsuchung und wurde wegen Beweismittelfälschung angezeigt. Alle Empfänger dieser Atteste wurden als Bestimmungstäter zu einer Beweismittelfälschung angezeigt, obwohl dafür drei Voraussetzungen notwendig waren, die in allen Fällen nicht gegeben waren. Zuständig für diese Verfahren waren jene Bezirksgerichte, in deren Gerichtssprengel die Attestempfänger lebten. Trotz identischem Sachverhalt zeigten sich höchst unterschiedliche Vorgangsweisen. Es gab sehr viele Freisprüche. Die meisten Richter wollten sich jedoch das Ausfertigen eines Urteils ersparen und boten Diversionen zwischen Null und 600 Euro an, obwohl für eine Diversion ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein Voraussetzung war, das aber keiner der Angeklagten hatte. Da aber eine Berufung durch einen Rechtsanwalt gegen ein Urteil mindesten € 1200,– kostet, haben sich die meisten Angeklagten zu einer Diversion „überreden“ lassen. In mehreren Fällen kam es dennoch zu erfolgreichen Berufungen, die mit Freisprüchen endeten. Auch der ausstellende Arzt wurde nach drei Verhandlungstagen aufgrund eines 69 Seiten starken Gutachtens eines deutschen Sachverständigen freigesprochen. Allerdings ist dieser Freispruch noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Graz dagegen berufen hat. Das Straflandesgericht Graz war leider in mehreren Berufungsfällen gegenüber sämtlichen Argumenten völlig uneinsichtig und erlaubte sich „Beweiswürdigungen“, die nach Ansicht juristischer Experten als Amtsmissbrauch anzuzeigen wären. Inzwischen liegt seit Anfang September bei der Generalprokuratur ein Antrag auf Einbringung einer Wahrungsbeschwerde gegen ein eindeutig massiv fehlerhaftes Berufungsurteil dieses Straflandesgerichtes. Jetzt wird es spannend, wie lange die Generalprokuratur möglicherweise aus politischer Rücksichtnahme diese „heiße Kartoffel“ nicht anrührt.
Seit wann interessiert sich der Plandemie-Initiator für unabhängige Wissenschaft ??
Sans näht so kontrabrodugtiev….😉🤓….der CO2-Partialdruck im Blut steigt an, das Blut wird dick und dunkelrot. Nennt sich Hyperkapnie….
Berufsbezogene Maskenträger kennen das Problem. Dabei sind die Atemporen in den Masken im Verhältnis zum Virus immer noch viel, viel zu groß.
Das WAR und IST allen Beteiligten b e k a n n t ‼️🤌🤌🤌🤌🤌
Ist alles nicht richtig, schreibt „Correctiv“ im Internet. Deren Slogan : Wir nennen uns Correctiv, weil wir immer die WAHRHEIT korrigieren….
Hallo,
die Voraussetzung für eine Notstandsverordnung ist ein Notstand.
In der Wissenschaft wie in der Justiz sollte Beweisbarkeit gelten. Also der Notstand müsste bewiesen sein.
Wenn nicht, ist alles folgende sowieso nichtig.
Es gibt eine latente Nebenniereninsuffizienz, die für die Betroffenen im normalen Leben keine Rolle spielt. Kommt es aber zu einem erhöhten Bedarf an Adrenalin im Blut, um den Blutdruck aufrecht zu erhalten, kann es zu einem plötzlichen Versagen des Kreislaufs kommen. Anästesisten kennen das Problem, weil es sofortige Reaktion erfordert, soll der Patient überleben. Durch die Rückatmung kommt es zu einem erhöhten CO2-Partialdruck, der tendentiell den Blutdruck senkt, wogegen der Körper mit Adrenalinausschüttung reagiert. Kinderarzt Dr. Jansen hatte hier Untersuchungen bei Kindern angestellt. Wenn es jetzt zum erwähnten Nebennierenversagen kommt, ist der Betroffene verstorben bevor der Notarzt eintrifft.
Welche Folgen bestehen für asthma- oder COPD-kranke Arbeitnehmer, für Pflegebedürftige mit nicht mehr ganz gesunden Lungen oder für Kinder, die ein viel kleineres Lungenvolumen haben? Was bedeutet dies hinsichtlich Hirnentwicklung, Demenz oder Herzgesundheit?
Die Verantwortlichen müssen aus ihren Ämtern entfernt werden, damit neutrale Untersuchungen möglich sind und rechtzeitig (nach vier Jahren?) Maßnahmen zur Schadensbegrenzung vorgenommen werden können, das ist nicht von Privaten oder einer Handvoll Heilpraktikern zu stemmen.
Leider sind es die Geschädigten, die sich mit Händen und Füßen wehren, ihre Schäden zu verringern und noch mehr Schaden verlangen. Dabei wollen sie den kritischen Rest der Bevölkerung in Geiselhaft nehmen. Das ist nicht hinzunehmen!