
Winken nur mit links gestattet
Wer auf regierungskritischen Veranstaltungen aktiv ist, sollte immer nur den linken Arm heben, um beispielsweise jemandem zu winken. Wer sich dann auch noch fotografieren lässt, insbesondere bei antifaschistischen Mahnmalen in einer unbekannten Stadt, sollte unbedingt vorher die lokalen Gegebenheiten auf einen etwaigen Zusammenhang mit Nazi-Größen überprüfen. Falls man nämlich Pech hat, kann man in „Nullkommanix“ vom ORF ins rechtsextreme Eck gestellt werden und sich juristisch nicht dagegen wehren.
So geschah es den Phantomen in Braunau, die lt. aktuellem Urteil des Verfassungsgerichtshofs „rechtsextreme Konnotationen nicht scheuen und auch unter Umständen suchen“. Eben dieses Gericht stellt fest, „dem Foto, das jedenfalls eine erhebliche Anzahl der Personen in der Gruppe mit ausgestrecktem (rechten) Arm vor Hitlers Geburtshaus zeigt, sei eine erkennbare antifaschistische Intention der Gruppierung angesichts des Gesamtkontextes des Fotos nicht zu entnehmen.“
Eine kurze Video-Sequenz macht deutlich, wie das Foto wirklich entstand.
Von einer rechtsextremen Haltung „den Arm rechts zu Ehren des Führers erhoben“ ist man so weit entfernt wie die Erde von der Sonne, selbst die vom Verfassungsgerichtshof benannte „erhebliche Anzahl der Personen in der Gruppe mit ausgestrecktem (rechten) Arm“ lässt sich im Video nicht nachvollziehen.
Wer die Phantome noch nicht kennt: Das Video „Schwarze Wahrheit – Hygienediktatur Kunstaktion – 8.12.2020“, das Edith Brötzner am 9.12.2020 als Dokumentation vom 8.12.2020 in Steyr, Wels, Linz und Freistadt online gestellt hat, vermittelt einen guten Eindruck über diese Kunstaktion.
Zum Hintergrund des Falles
Das ORF-Reportagemagazin „Thema“ zeigte am 22. Februar 2021 einen Beitrag mit dem Titel „Inside Demo – Die Welt der Coronaleugner“. Darin wurden u.a. die Phantome – eine Gruppe von ganz in weißen Schutzanzügen und Masken auftretenden Demonstranten – gezeigt, die seit Herbst 2020 in zahlreichen Städten in Österreich durch ihre Kunstperformance vor den Gefahren der Corona-Maßnahmen warnten. Eingeblendet wurde in der Reportage ein Foto, das die Gruppe rund um den Gedenkstein gegen Krieg und Faschismus vor dem Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau zeigt.
Die Inspiration, sich an genau dieser Stelle als Gruppe fotografieren zu lassen, waren die Worte auf diesem Mahnmal gegen den Faschismus, das sich vor dem Haus befindet: „Frieden, Freiheit und Demokratie – Nie wieder Faschismus – Millionen Tote mahnen“.
Der ORF kommentierte die Passage mit: „Auch Rechtsextreme nutzen das Fahrwasser der Demonstrationen. In weiß gekleidete Demonstranten posieren im Jänner vor Hitlers Geburtshaus in Braunau.“ Auch auf die Kontextualisierung mit einem in Österreich verurteilten Holocaustleugner konnte das Medium nicht verzichten.
Die Tatsache, dass Edith Brötzner, das Bild nach der Performance in Braunau ohne jedweden Hintergedanken in den sozialen Medien publiziert hat, sollte deutlich machen, dass sie sich nicht bewusst war, vor welchem Gebäude die Gruppe stand. Das war keinem der Gruppenmitglieder bekannt, da niemand in Braunau ortsansässig war.
Eine Logik, die besagt, dass sich Rechtsextreme um einen Gedenkstein gegen den Faschismus gruppieren, um damit einen Faschisten zu feiern, ist für mich schwer nachvollziehbar. Wie die Israelische Kultusgemeinde, die das Foto wohl gefunden und gemeldet hat, daraus einen antisemitischen Vorfall kreieren konnte, ist für mich ein Rätsel. Offenbar setzte sie sich nicht näher mit dieser Kunstaktion der weiß gekleideten Phantome und wofür diese stehen, auseinander.
Zweierlei Maß bei Kundgebungen vor dem Geburtshaus
Demos vor dem Geburtshaus Hitlers sind offensichtlich nur ein Problem, wenn sie das politische Mainstream-Narrativ nicht bedienen. Denn noch am 4.7.2020 titelte „Der Standard“ „Kundgebung für den Verbleib des Mahnsteins vor dem Hitlerhaus“ und man erfuhr „Rund 300 Menschen demonstrieren für den Erhalt des Steins. SPÖ fordert alle Parteien auf, den Stein am jetzigen Standort stehen zu lassen.“ Gemeinsam mit Wolfgang Grabner-Sittenthaler von der SPÖ Braunau setzten sich die Omas gegen Rechts für den Verbleib des Gedenkstein an der Stelle ein, an der er steht.“
Über die Phantome verfasste der Standard am 4.1.2021 die Unterüberschrift „Hitlergruß vor Geburtshaus“ und berichtete „Die Polizei Oberösterreich hat indessen Ermittlungen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung gegen Teilnehmer eine Corona-Kundgebung am 2. Jänner in Braunau eingeleitet. Rund 50 in weiße Schutzanzüge gekleidete Demonstranten posierten dabei für ein Foto vor dem Geburtshaus Adolf Hitlers. Einige reckten anscheinend die Hand zum Hitlergruß.“
Wie man im Foto des ersten Standard-Artikels sieht, waren die „Omas gegen Rechts“ bei ihrer Kundgebung im Juli systemkonform mit FFP2- bzw. mehrheitlich mit OP-Maske vermummt, sodass man einzelne nicht erkennen konnte. Auch die Phantome traten mit ihren Masken vermummt auf, als sie ihre Zustimmung zu dem Mahnmal bekundeten.
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Kundgebungen: die „Omas gegen Rechts“ saßen auf Stühlen und hoben ihre Arme nicht für den Fotografen, während die Phantome ihrer Begeisterung für „Frieden, Freiheit und Demokratie“ mit rechts, mit links, beidseitig oder mit Victory-Zeichen entsprechenden Ausdruck gaben. Der offensichtlich gewünschte Protest für das Mahnmal wird bejubelt, die begeisterte Zustimmung Corona-kritischer Demonstranten dagegen sofort ins rechtsextreme Eck gestellt. Hier nicht zweierlei Maß durch die Medien – hier repräsentiert durch „Der Standard“ – zu sehen fällt schwer.
Wenn das ORF Programm auf Widerspruch stößt
Gabriele Faller aus Graz reichte nach Kenntniserlangung dieses Framing eine sogenannte Popularbeschwerde gegen den ORF ein, die jeder ORF-Seher zur Sicherung der Unabhängigkeit des ORF einbringen kann. Denn aus ihrer Sicht war der Beitrag des ORF in vielerlei Hinsicht indiskutabel.
In ihrer Beschwerde wird die
„Verletzung der Verpflichtung
- zur objektiven Auswahl und Vermittlung von Informationen in Form von Nachrichten gemäß § 4 Abs 5 Z 1 ORF-G
- zur Wiedergabe und Vermittlung von für die Allgemeinheit wesentlichen Standpunkten und kritischen Stellungnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen gemäß § 4 Abs 5 Z 2 ORF-G
- zum Beitrag zu einer umfassenden Information zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung gemäß § 10 Abs 4 ORF-G
- zur unabhängigen, unparteiischen und objektiven Informationspflicht gemäß § 10 Abs 5 ORF-G
- zur angemessenen Berücksichtigung der Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen § 10 Abs 6 ORF-G
bei der Berichterstattung zum Thema Corona-Maßnahmenkritik unter dem Titel „Inside Demo“ – Die Welt der Coronaleugner“ in der Sendung „Thema“ von 22.2.2021 ausgestrahlt um 21:11.“
ausführlich begründet. In den ersten beiden Instanzen wurde dieser Beschwerde samt Anträgen – nach mehreren Darstellungen und Gegendarstellungen – auch stattgegeben, obwohl der ORF behauptete, dass man die Phantome ohnehin nie als rechtsextrem habe darstellen wollen.
Die für eine Popularbeschwerde notwendigen 120 Unterstützungserklärungen waren schnell beschafft und die KommAustria sah die Beschwerde als gerechtfertigt, u.a. da „aus Sicht eines Durchschnittsbetrachters unzweifelhaft (ist), dass der Beschwerdegegner die Gruppe von weiß gekleideten Menschen als Rechtsextreme bezeichnet (wurde) … Der Beschwerdegegner hat, da sich die im von ihm gestalteten Beitrag „‚Inside Demo‘ – Die Welt der Coronaleugner“ getroffene Aussage, dass es sich bei der Gruppe von weiß gekleideten Demonstranten einer „Anti-Corona-Demonstration“ und vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler um Rechtsextreme handelt, nicht aus den von ihm herangezogenen Recherchequellen ergibt, seine Pflicht zur sorgfältigen Recherche verletzt. Damit hat der Beschwerdegegner gegen die Bestimmungen des § 4 Abs. 5 Z 1 iVm § 10 Abs. 5 ORF-G verstoßen.“
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid der Behörde und erlaubte auch keine Revision. Nachdem der ORF zweimal verloren hatte, richtete er eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, in der er behauptete durch die beiden Vorinstanzen in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden zu sein.
Erst in der Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof unterlag die engagierte Demokratin – „Die Beschwerdeführer [vor dem Verfassungsgericht ist der ORF Beschwerdeführer] sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit verletzt worden“ – mit Begründungen, die teilweise faktenwidrig und offensichtlich falsch sind.
Die Sicht der Beschwerdeführerin
Ich sprach mit Gabriele Faller, die ich schon länger persönlich kenne, über ihre Beweggründe für die Beschwerde, die Entwicklung und ihre weitere Vorgehensweise.
Gabi, was hat Dich zu der Beschwerde motiviert?
Ich habe die Phantome und ihre friedliche, künstlerische Art sich gegen Grundrechtseinschränkungen zu wehren, von Anfang an bewundert. Den Protest fand ich besonders wertvoll, da sie sich für die für mich sehr wichtigen Grundrechte eingesetzt haben. Ich hatte selbst überlegt, mich an den Aktionen zu beteiligen, da ich es ungleich angenehmer finde, künstlerisch auf Missstände hinzuweisen als mit lautem, aggressivem Protest. Als ich dann den Beitrag im ORF sah, war ich wirklich fast persönlich gekränkt. Da ich selbst gerne dazugehört hätte, war diese Falschdarstellung der Phantome als Rechtsextreme einfach schockierend.
Es ist unfair, dass man diese künstlerische Performance derartig diffamiert. Das ist Propaganda, hat nichts mit Wahrheitssuche zu tun und gehört nicht ins öffentlich-rechtliche Fernsehen, für das ich GIS bezahle. Da erwarte ich als Kundin, korrekte, unabhängige und objektive Informationen.
Warum ist keiner der Phantome selbst aktiv geworden?
Das kann ich nicht sagen, aber eine Popularbeschwerde ist nicht mal für mich, mit einer juristischen Vorbildung, einfach durchzuführen. Ich habe lange vor Corona schon mal als Umweltaktivistin einen aus meiner Sicht grob unobjektiven Beitrag kritisiert und eine ORF Beschwerde gemacht. Damals war es für mich einigermaßen aufwendig, herauszufinden wie es geht. Die Schwelle war daher jetzt deutlich niedriger.
Kanntest Du die Gruppe persönlich?
Vor der Ausstrahlung des ORF-Beitrags kannte ich niemanden. Erst im Rahmen der Beschwerde habe ich einige von ihnen kennengelernt, um mich über die Abläufe in Braunau aus erster Hand zu informieren.
Was ich interessant finde: Die Phantome wussten nicht, dass sich hinter ihnen das Geburtshaus befindet. Wer sich nicht in radikalen Kreisen befindet und nicht aus der Region stammt, kennt die Geschichte der verschiedenen Gebäude nicht. Der ORF-Redakteur, der als Zeuge vor dem Bundesverwaltungsgericht aussagte, wusste nicht, dass sich vor dem Geburtshaus ein Mahnmal gegen den Faschismus befindet. Auf beiden Seiten bestand ein Mangel an Information. Das hätte man klären können, wenn man miteinander spricht. Aber die Redaktion hatte mit den Phantomen keinen Kontakt, obwohl dieser sehr leicht hergestellt hätte werden können.
Ob über den Bericht im Standard „Die Köpfe hinter den Querdenker-Demos“ oder die verschiedenen Twitter-Veröffentlichungen: man konnte sehr leicht erfahren, dass Edith Brötzner Teil der Phantome ist und sie war leicht öffentlich zu erreichen. Mir ist eine Kontaktaufnahme auch schnell gelungen.
Hattest Du erwartet, dass Ihr in den ersten beiden Instanzen Recht bekommen werdet?
Man kann nie wissen, ob man Recht bekommt, selbst wenn Recht hat. Gehofft hatte ich es natürlich.
Und wie war Deine Erwartung gegenüber dem Verfassungsgerichthof?
Der Verfassungsgerichtshof ist politisch besetzt. Daher hatte ich kein positives Urteil erwartet, denn ich habe es für möglich gehalten, dass politische Aspekte eine Rolle spielen. Wenn Karoline Edtstadler, Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt der Republik Österreich, auf Twitter/X postet, dass diese „unfassbare Verharmlosung der Schoah und der Gräueltagen des NS-Unrechtsregimes … auf Schärfste zu verurteilen“ ist … was kann man da erwarten?
Wie hast Du das Ganze finanziert?
Die Beschwerde habe ich selbst gemacht, daher war sie gratis, die anwaltliche Betreuung war pro bono und Gerichtskosten fallen keine an.
Hast Du vor es nochmals auf Europäischer Ebene zu versuchen bzw. was sind Deine nächsten Schritte?
Gemeinsam mit meinem Anwalt überlegen wir aktuell die weitere Vorgehensweise.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg. Da ich selbst bei den Phantomen ein paar Mal mitgefahren bin, kann ich bestätigen, dass das rechtsextreme Framing inakzeptabel ist und ich bin dankbar, dass Du dagegen aufgestanden bist!
Die Sicht einer der betroffenen „Rechtsextremen“
Mein nächster Gesprächspartner ist Edith Brötzner, die u.a. für RTV arbeitet und die Phantome fast immer aktiv als Mitglied bzw. Journalistin begleitet hat.
Edith, was habt Ihr Euch bei dem Foto in Braunau gedacht?
Wir haben uns gedacht, dass der Mahnstein genau unsere Botschaft vertritt – und diese Botschaft wollten wir verbreiten und deshalb haben wir uns dort platziert.
Direkt gefragt, obwohl mir die Antwort auf die Frage klar ist, da wir uns schon länger kennen: wo stehst Du politisch?
Ich bin unpolitisch nach wie vor, habe keine bestimmte Richtung, mag einfach Menschen mit Hausverstand. Da gibt es momentan leider wenige.
Waren in der Gruppe Menschen, die Du als rechtsextrem einordnen würdest?
Nein. Definitiv nicht. Im Gegenteil, das waren Menschen, die für Frieden und Freiheit stehen. Das waren ganz normale Menschen, denen es gereicht hat. Die Maßnahmen haben einfach nicht gepasst und wir wollten etwas dagegen tun. Selbst meine Tochter war dabei und da bin ich immer sehr vorsichtig. Wäre ein Rechter in der Gruppe gewesen, hätten wir vermutlich gewusst, was das für ein Haus ist. So haben wir es erst aus der Presse erfahren.
Wie fühlst Du Dich, wenn man Dich als rechtsextrem framed?
Inzwischen beschäftigt mich das weniger, am Anfang war es natürlich schlimm, weil sich manche Menschen distanziert haben. Man wird in eine Ecke gedrängt, in der man nicht daheim ist. Ich bin jetzt auf Wikipedia namentlich erwähnt worden, meine Versuche das zu löschen sind leider gescheitert. Es ist nicht angenehm, wenn der Name in dieser Form aufscheint. Aber man weiß ja heute, dass die meisten, die rechtsextrem geframed werden, eher kritische Menschen sind. Darum stresst es mich jetzt weniger. Es sind ja alle rechts, die nicht links-woke sind.
Hat der ORF Dich irgendwann einmal kontaktiert in der Causa?
Nein. Nie. Obwohl ich im Impressum zu finden bin. Sie haben mich wegen aller möglichen Dinge kontaktiert, nur in diesem Fall nicht. Kein Anruf, kein Mail – nichts. Niemand hat gefragt, was wir da eigentlich gemacht haben. Es scheint ihnen wohl nicht wichtig gewesen zu sein, die Hintergründe zu klären.
Wie willst Du weiter vorgehen?
Ich bin ebenso wie der Fotograf von Gabriele Faller angefragt worden, ob ich bei einer Beschwerde als Zeuge auftreten würde. Das mache ich natürlich. Der ORF ist ein große Organisation, die auf Steuerzahlerkosten Menschen denunziert. Es ist auch ein Talk bei RTV geplant, bei dem Alexander Todor-Kostic dabei sein wird. Es sollen mehr Menschen über das, was da passiert ist, informiert werden. Man sollte auch mal unsere Meinung hören.
Die Sicht des Anwaltes
Ich habe Rechtsanwalt Alexander Todor Kostic, der den Fall durch alle Instanzen begleitet hat, gebeten, eine Stellungnahme aus juristischer Sicht abzugeben. Hier sein Statement:
Der VfGH hebt mit dem vorliegenden Erkenntnis den Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts, das in zweiter Instanz die Verurteilung des ORF durch die KommAustria wegen einer Verletzung des Objektivitätsgebotes aufgrund des Rechtsextremismusvorwurfes gegenüber der gegenständlichen, weiß gekleidet gewesenen Demonstrantengruppe bestätigt hat, mit einer „Überraschungsentscheidung“ wegen Verletzung des Rechts auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit auf.“
„Überraschend“ im rechtstechnischen Sinn ist die Entscheidung deshalb, da der VfGH erstmals im gesamten Verfahren dem fotografisch festgehaltenen Auftritt der genannten Demonstranten rund um den Gedenkstein vor dem Hitler Geburtshaus einen rechtsextremen Inhalt unterstellt. Insbesondere behauptet der VfGH in einer aus meiner Sicht, aber wohl auch von der Warte eines verständigen Durchschnittssehers unvertretbaren Interpretation des im Akt befindlichen Fotos, dass darauf eine erhebliche Anzahl der rund um den genannten Gedenkstein posierenden, vollständig weiß gekleideten und maskierten Demonstranten, mit ausgestrecktem (rechten) Arm gezeigt werde.
Daraus soll sich in rechtlicher Hinsicht ergeben, dass der vom ORF erzeugte Rechtsextremismusvorwurf im inkriminierten TV-Beitrag vom 22.02.2021, der laut VfGH als Reportage und nicht als Berichterstattung zu werten sei, von der Meinungsfreiheit gem. Art 10 EMRK gedeckt ist, weil die „Gruppe weiß gekleideter Demonstranten den Kontext zu rechtsextremem Gedankengut jedenfalls nicht scheut und mit diesem Kontext auch spielt, um ihre Botschaften zu vermitteln“.
Auszugehen ist davon, dass während des gesamten Verfahrens in erster und zweiter Instanz niemand – selbst der ORF nicht – die Behauptung aufstellte, dass die weiß gekleideten Demonstranten auf dem gegenständlichen Foto, auf welchem sie eindeutig als Gruppe mit beiden erhobenen Händen winkend zu sehen sind, mit rechts ausgestreckten Armen rechtsextremes Gedankengut verbreiten. Dabei handelt es sich auch deshalb um eine nicht nachvollziehbare und im Verwaltungsverfahren nie hervorgekommene Tatsachenannahme, weil auch selbst die damals eingeschaltete Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis keine Anhaltspunkte für die Begründung eines Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz fand. Ein solcher wäre aber zwingend vorgelegen , wenn man der Bewertung des Auftritts der gegenständlichen Demonstrantengruppe durch den VfGH folgen würde. Die Interpretation des für den VfGH offenbar entscheidungsrelevanten Fotos ist daher nicht nur aus prozessualer Sicht „überraschend“, sondern auch inhaltlich unrichtig.
Hätte man sich – wie auch von den Vorinstanzen im Verwaltungsverfahren gefordert – auf Seiten des ORF mit dem Gesamterscheinen der weißt gekleideten Künstlerformation nur im Ansatz beschäftigt, was laut Beweisverfahren leicht möglich gewesen wäre, wäre problemlos hervorgekommen, dass diese „Phantome“ ohne jeden Zweifel gegen die (damals zum Teil selbst vom VfGH als grundrechtswidrig aufgehobenen) Corona-Maßnahmen protestieren wollten und deren Auftritt – trotz der bewussten Provokation – frei von jedem rechtsextremen Gedankengut war, welche Tatsache durch die Positionierung vor dem Gedenkstein gegen Rechtsextremismus nur unterstrichen werden sollte.
Die Popularbeschwerdeführerin, aber auch ich als deren Rechtsvertreter distanzieren sich daher ausdrücklich von dieser Unterstellung des VfGH, die gegenständliche Demonstrantengruppe hätte mit ihrem Auftritt eine rechtsextreme Einstellung – insbesondere durch das im Akt befindliche Foto – in der Öffentlichkeit vermittelt. Weder die Popularbeschwerdeführerin noch ich als deren Rechtsvertreter sympathisieren auch nur im Ansatz mit Rechtsextremismus und hätten im Falle eines solchen Kontext auch jedes Engagement bzw. die Rechtsvertretung unterlassen. Durch die meines Erachtens unvertretbaren Schlussfolgerungen des VfGH ohne geeignete Sachgrundlage werden wir aber ebenso in ein „rechtes Eck“ gestellt, wodurch unsere grundrechtsverbundene Geisteshaltung gerade in das Gegenteil verkehrt wird. Eine solche diffamierende Vorgangsweise ist derzeit zwar auf politischer Ebene durchaus üblich, sollte aber keinesfalls auch nur indirekt die Grundlage für Entscheidungen von österreichischen Höchstgerichten bieten. Im weiteren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird dieser Standpunkt der Popularbeschwerdeführerin daher noch durch ergänzende Beweise untermauert werden, zumal der VfGH in seinem Erkenntnis von den im bisherigen Verfahren (weitgehend unstrittig) zugrunde gelegten Tatsachengrundlagen weitgehend abweicht.
Mein kurzes Resümee
Vermutlich werde jetzt auch ich ins rechte Eck gestellt. Schließlich war ich bei den Phantomen auch mal mit dabei, unterstütze die Beschwerde gegen den ORF aus voller Überzeugung und habe diesen Artikel verfasst.
Wenn man sieht, wie gut der ORF recherchiert und wie qualifiziert er berichtet, zahlt man doch gerne seinen ORF-Beitrag für derartige Meinungsbeiträge, nicht wahr?
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ORF-Beschwerde wegen fragwürdigem „Faktencheck“ mit dem Magazin Profil zu WHO-Verträgen
Sag beim Abschied, leise „Heil“ ..
Winken wie der Papst.
Dann hat die Queen dem Volk wohl auch den Hitler-Gruss gezeigt? Was heißt das? Heil?
Welchen Arm hebt eigentlich der gute Onkel Stalin dem Volk zum Gruss?
Danke Frau Drescher für diesen ausführlichen Hintergrundericht!
Das wirklich Schlimme an dieser ganzen Angelegenheit ist mMn. nicht so sehr der Agitprop des ORF, der ohnehin dafür bekannt ist, seit Jahren zu einer Propagandaschleuder für die Regirung verkommen zu sein, sondern vielmehr dass der VfGH völlig ungeniert Gesinnungsgerichtsbarkeit praktiziert. Es wird höchste Zeit, dass dieses Gremium von Grund auf erneuert wird: so könnte ich mir z.B. vorstellen dass jeder Bezirk in Österreich einen VfGH-Posten zugestanden bekommt, auf den sich dann eine geeignete Person für eine bestimmte Wahlperiode bewerben kann und von den Einwohnern dieses Bezirks (also vom Volk direkt – welch abartiger Gedanke für die herrschende Burgeoisie!) GEWÄHLT wird. Samt Möglichkeit für ein Recall-Verfahren durch das Volk, damit solche Skandal-Urteile wie in der Corona-Plandemiezeit nicht folgenlos für die obersten Verfassungshüter bleiben.
Also etwas mehr amerikanische Verhältnisse, aber im positiven Sinne!
Ich frage mich schon länger, warum Linke sich so intensiv mit der NS-Zeit, besonders mit H., befassen. Manchmal erschien es mir fast so, als fasziniere eine Führerfigur… Ich wüsste nicht einmal, dass der H-Gruß links oder rechts war. Und erst die Eiernockerlsache ist vielleicht arg, wo das schon mein Lem lang meine Leibspeise ist – mit viel Schnittlauch und grünem Salat…
Der Report hat neulich auch schon über dieses Phänomen nachgedacht und schreibt dazu:
„Wenn Linke nicht rund um die Uhr von Hitler fantasieren, nicht jedem Andersdenkenden Hitler-Sympathie vorwerfen und tonnenweise Hitler-Devotionalien sammeln würden – die Bedeutung des Schreckensherrschers würde wohl langsam schwinden, und damit auch die Bedeutung der Linken, welche die Welt 90 Jahre nach Hitler vor seiner Politik retten wollen. Reichlich spät – vor allem, wenn man die Mittel der Linken berücksichtigt, die sich allzu gern eines quasireligiösen Faschismus bedienen, der keine Widerrede dulden.“
Aus „Linke sind krankhaft von Hitler besessen: Wirre „Kunstaktion“ am Burgtheater Wien“ Report 24
Ich sehe hier auch Parallelen. Stalin usw. sind ja auch Führerfiguren.
@Daisy
12. April 2024 at 19:19
„Ich frage mich schon länger, warum …“
Die Einen beschäftigen sich mit der NS-Zeit, also mit der Zeit, in der das deutsche Großkapital mit Faschismus die deutsche Arbeiterbewegung niedermachte, seine Schreckensherrschaft etablierte und nach der Weltherrschaft griff. Aber sie beschäftigen sich nicht intensiv damit (sonst würden sie auf die Ursachen kommen), sondern extensiv (oberflächlich), weil sie zu Handlangern derjenigen verkommen sind, die in die Fußstapfen des NS-Reichs im Kampf um die Hegemonie über die Welt getreten sind: sie sind Verteidiger des niedergehenden westlichen Imperialismus, den sie sich zum Gipfelpunkt der Zivilisation, zum Hort von Demokratie und Menschenrechten, zur Schutzmacht „unseres Lebensmodells“ zurechtgelegt haben.
Die Anderen wollen überhaupt keine Beschäftigung mit der NS-Zeit, weil sie eine Affinität zu etlichen ihrer ideologischen Grundlagen haben, diese aber verbergen wollen, weshalb der Zusammenhang zu den daraus resultierenden Verbrechen verdrängt werden muss. Sie sind allerdings damit konfrontiert, dass Deutschland heute ein Vasall der führenden westlichen Siegermacht des zweiten Weltkriegs ist, und – sowohl aufgrund seiner inneren als auch der internationalen Entwicklung – nie mehr irgendwelche nostalgischen Weltherrschaftsträume realisieren wird können …
Randnotiz:
Der auch hier mit urteilende Verfassungsrichter und führende Medienrechtler Dr. Michael Rami stellt in seiner Privatkanzlei Anwälte ein, die vor ihrer Einstellung folgendes publizierten:
Quelle:
https://www.weka.at/news/Recht-Steuern/Arbeitsrecht/COVID-19-Test-und-Impfpflicht-in-Betrieben-Zumutbar-oder-unzulaessig?page=6&searchtext=2021&thema=1830356
„Zulässige Privilegien für Geimpfte
Eine zulässige Maßnahme wäre es etwa, wenn einzuhaltende COVID-19-Hygienevorschriften im Betrieb für geimpfte Dienstnehmer erleichtert werden. So könnte etwa vorgesehen werden, dass diese in der Cafeteria keine Maske tragen müssen. Denkbar wäre etwa auch, dass nicht geimpfte einen weiteren Abstand einhalten müssen oder nur geimpfte Dienstnehmer den Lift gemeinsam verwenden dürfen.
Zulässig wäre ebenso ein Anreiz in Form einer Bonuszahlung für Dienstnehmer, die sich impfen lassen. So könnten Dienstgeber etwa vorsehen, dass Dienstnehmer eine Impfprämie in Höhe von EUR 100,00 erhalten. Dadurch wäre keine nachteilige Behandlung gegenüber nicht geimpften Dienstnehmern gegeben. Nicht geimpfte Dienstnehmer haben nämlich ebenso die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und so die Impfprämie zu erhalten. Wollen sie dies aus eigener Überzeugung nicht, dann besteht keine nachteilige Behandlung, da ja mit der Impfprämie nur ein zusätzliches Verhalten von Dienstnehmern, das insbesondere ZUM WOHL DES BETRIEBS UND DER ALLGEMEINBEVÖLKERUNG ist, belohnt werden soll.“
Selbstverständlich kann Doktor Rami einstellen, wen er will. Aber bin nur ich Meinung, ein Verfassungsrichter könnte beruflich eine bessere Corona-Figur machen, als Mister-Multi-M…edia?
Als Braunauer gehe ich täglich einige male am Hitler Haus vorbei, grüße einmal „räächt“ und einmal wieder links, ich nehme immer jeweils die freie Hand um zu grüßen und da ich etwas „denkfaul“ bin, habe ich mit linksräächts“ Probleme. Dass Hitler erst im Alter von 14 Tegen in dieses Haus, das damals ein „Wirtshaus „war, übersiedelte, weil das Geburtshaus in der Linzerstrasse steht, sei nur am Rande vermerkt.
Ich habe das Glück nicht der späten Geburt sondern das Glück der frühen Geburt, dass ich das sagen kann! Weil ich mich auch immer mit alten „Braunauer Originalen“ unterhalten habe, daher halte ich viele Geheimnisse auch geheim und habe für Blödheiten im ORF überhaupt kein Verständnis!!! Punkt.
Und nun kann es in Folgeartikeln heissen: „Die durch das ORF als rechtsextrem bezeichnete Gruppierung….hat…“
So wirds gemacht.
Links ist Rechts, eine Erfindung der Politik. Die Nazional-Sozialisten waren Beides. Zu 50% Links zu 50% Rechts.
Unvorsichtig von mir – zwischen Weihnachten und Silvester verbrachte ich mit meiner Frau ein paar Tage in Wien, wo Hitler bekanntlich in einem Obdachlosenheim schmarotzte. Wäre ich bekannter Dissident und hätte die Obrigkeit mich dort fotografiert, hätten die einen Zusammenhang konstruieren können.
Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich Rechtsextrem. Um dieses Framing in die Köpfe der Bürger zu bekommen, dafür gibt es reichlich Geld vom Staat für ORF und alle weiteren Medien.