Mailaktion der Anwälte für Aufklärung an Gemeinderäte über WHO Verträge

26. Januar 2024von 3,1 Minuten Lesezeit

Im Mai 2024 sollen völkerrechtlich verbindliche Verträge abgeschlossen werden, die die Souveränität der Staaten an die WHO übertragen würden. Die WHO soll in Zukunft direkten Einfluss darauf nehmen können, wie sich ihre Mitgliedstaaten in vermeintlichen Pandemiesituationen verhalten sollen. Sie – oder genauer, ihr Generaldirektor im Alleingang – kann ausrufen, dass eine Pandemie oder potenzielle Pandemie vorliegt und in der Folge Maßnahmen für das Pandemiemanagement anordnen.

Die geplanten Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften und der vieldiskutierte Pandemievertrag sind schon längst in aller Munde. Nur nicht dort, wo sie es sein müssten: In den Volksvertretungen, die unsere Stimme in der Politik sein sollen.

Die Rechtsanwälte für Grundrechte und Anwälte für Aufklärung haben sich – nach Bemühungen auf Bundesebene – nun direkt an diejenigen gewandt, die auf Österreichs unterster Verwaltungsebene am nächsten zu den Bürgern sind. In einem eindringlichen Schreiben wurden alle Gemeinderäte in Österreich einzeln per Mail angesprochen und an sie appelliert, sich mit der Bedeutung der Pläne für die Gemeindeebene auseinanderzusetzen.

Darin heißt es unter anderem:

Sowohl die Ausrufung einer pandemischen Notlage – die wegen allem, was die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt betrifft, erfolgen kann – als auch die entsprechenden Maßnahmen liegen alleine in der Hand des Generaldirektors der WHO. Auch mit wissenschaftlicher Begründung gibt es keine Möglichkeit, die Entscheidungen des medizinischen Laien an der Spitze der WHO zu hinterfragen. Seine persönliche Einschätzung gilt uneingeschränkt und solange er das Vorliegen einer pandemischen Notlage behauptet. Eine Kontrollmöglichkeit gibt es weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene. Dabei können die verordneten Maßnahmen durchaus enormen Einfluss auf Unternehmen und Bewohner auch in Ihrem Gemeindegebiet haben. Wie wollen Sie mit dem finanziellen Risiko umgehen und für die finanziellen Schäden für die Unternehmen in ihrem Gemeindegebiet vorsorgen? Ihre Ansprechpartner auf Landes- und Bundesebene werden sich für nicht zuständig erklären und den schwarzer Peter der WHO zuschieben.

Die Verhandlungen für den Pandemievertrag und die internationalen Gesundheitsvorschriften werden nicht von Österreich, sondern von der EU geführt. Österreich hat das Verhandlungsmandat auf die Europäische Kommission übertragen. Die neuen Regeln sollen innerhalb der WHO in der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 beschlossen werden. Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gehen automatisch und ohne Beratung im Nationalrat oder Bundesrat ins österreichische Recht über. Lediglich ein Widerspruch Österreichs könnte das verhindern. Der Pandemievertrag wird im Parlament zu ratifizieren sein. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Parlament ist zu erwarten, dass der Vertrag sofort “abgesegnet” wird.

Was bedeutet das für Sie auf Gemeindeebene?

Vorschriften zur örtlichen Gesundheitspolizei können danach direkt von der WHO kommen. Wie werden Sie dann Ihre Verantwortung für die örtliche Gesundheitspolizei wahrnehmen?

Welche Auswirkungen erwarten Sie im Falle einer von der WHO angeordneten lokalen Maßnahme, z.B. lokaler Lockdown, der Ihre Gemeinde betrifft? Wie planen Sie damit umzugehen? Wie werden Sie sicherstellen, dass Einwohnerinnen und Einwohner am Arbeitsleben innerhalb und außerhalb der Gemeinde teilnehmen können? Wie werden Sie sicherstellen, dass ansässige Betriebe nicht geschädigt werden? Man beachte, dass es keine Möglichkeit gibt, die Anordnungen der WHO auf dem Rechtsweg zu bekämpfen oder sonstwie Einfluss auf die Dauer der von der WHO angeordneten Maßnahmen zu nehmen.

Hier ist das gesamte Schreiben (auch zum Download).

WHO Schreiben an Gemeinderäe


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18 Kommentare

  1. MEDIEN - AustriaInfoCenter 27. Januar 2024 at 3:14Antworten

    […] 26.01.2024    Mailaktion der Anwälte für Aufklärung an Gemeinderäte über WHO Verträge […]

  2. andi pi 27. Januar 2024 at 3:01Antworten

    ich habe einen großen wunsch und frage mich gerade, wie erfüllbar er ist. dieser wunsch wäre jener, dass das thema WHO-pandemievertrag und dessen gefahren für die zukunft der menschheit zu einem DER hauptthemen der heurigen europawahl werden würde. momentan schaut es eher nicht danach aus. die „linken“ (bzw. die sich für welche halten) haben das thema „gegen rechts“ (was das deren meinung nach auch immer sein mag) zu ihrem hauptthema auserkoren, die „konservativen“ und „liberalen“ die umverteilung des (human)kapitals von den menschen weg zu den internationalen großkonzernen hin und die „rechten“ werden sich wohl einzig und allein auf ihren fetisch „migration“ fixieren. von SÄMTLICHEN bis dato bestehenden europäischen parteienfamilien ist also kaum zu erwarten, dass sie den irrsinn, der uns durch die künftige allmacht der WHO über unsere körper droht, zur sprache bringen. von den „linken“, die sich zurecht gegen TTIP, CETA oder das MERCOSUR-abkommen ins zeug legten (eben auch sehr stark auf gemeinde-ebene) sehr egnagierten, herrscht gähnende leere, wenn es um die neuen säulenheiligen der neuen pseudo“linken, nämlich die pharmamafia, geht. bleibt nur mehr (zumindest mir) der ausweg, dahingehend auf ganz neue parteien zu hoffen, um sich nicht ins nichtwählertum begeben zu müssen (dr. hubmer-mogg hätte da evtl. etwas für mich bei dieser wahl sinnhaftes angekündigt?)

  3. federkiel 26. Januar 2024 at 16:12Antworten

    Jedenfalls kann nun keiner der Gemeinderäte sagen, er hätte nichts gewußt.

  4. Jurgen 26. Januar 2024 at 13:57Antworten

    Deutschland kann keinen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag über die Bundesrepublik, Bund oder Bundesländer abschließen, die keine Hoheitsrechte mehr haben! Die deutschen Gebiete sind zur völkerrechtlichen Neuaufstellung freigegeben. Man muss schon jede Gemeinde direkt fragen, wenn man völkerrechtlich verbindliche Verträge haben will.

    Unter dieser Prämisse ist auch klar, dass der 2+4 Vertrag noch immer nicht ratifiziert ist und die Finanzämter keine Steuererhebungsgrundlage mehr besitzen!

  5. therMOnukular 26. Januar 2024 at 11:37Antworten

    Einerseits klug: da in der Politik die allergrößten Trottel für die obersten Ränge gebraucht werden, ist logischer Weise auf den untersten Rängen mit mehr Intelligenz zu rechnen.

    Andererseits ist das allgemeine Niveau bereits derart tief gesunken, dass man auch diesen Trick nur als Strohhalm bezeichnen kann.

    Vielen Dank aber für das Bemühen! So bleibt wenigstens die Hoffnung auf den steten Tropfen, er möge den Stein der Unweisen schnell genug höhlen…..

    • Vortex 26. Januar 2024 at 12:58Antworten

      Es gilt das Peter-Prinzip allerdings, da ich selbst in staatlichen Gefilden beschäftigt war, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass ein Ausschreiten aus der internen Order von oben (Pyramide der Macht) erhebliche Konsequenzen hat(te), seither verdiene ich viel weniger und bin nicht mehr in staatlichen Betrieben erwünscht, nur wer von den Gemeinderäten wird wohl einen ähnlichen Weg einschlagen wollen?

      Der Widerspruch gegen diese sich anbahnenden WHO-Verträge muss in großer Anzahl vom Volk selbst kommen, vielleicht kann hier ServusTV oder ähnliche (nicht staatliche) Privatsender tatkräftig mithelfen, die Menschen aufzurütteln, um rechtzeitig das Richtige zu tun und denkt auch an Eure Nachkommen …

      • therMOnukular 26. Januar 2024 at 21:44

        Da haben Sie natürlich vollkommen Recht. Mein „Einerseits“ hat zwar einen wahren Kern, war aber dennoch nicht zu 100% ernst gemeint.

        Auch amS wird es nötig sein, solchen Politikern zu 100% die Zustimmung zu entziehen und als Bevölkerung klar zu machen, dass sich Politiker entweder gegen solche Anwandlungen „des Establishments“ verwehren und wieder tatsächlich die Interessen der Bevölkerung vertreten – oder in die Wüste geschickt werden, besser noch für Demagogie (also mutwillige Täuschung) verurteilt.

  6. audiatur et altera pars 26. Januar 2024 at 11:32Antworten

    Es fehlt die Unterschrift des Vereinsvorstandes. Unter Anwälten haben unterschriftslose Schriftstücke keinen Wert. Unter Juristen fehlt der Hinweis auf die zwingende Volksabstimmung über den Vertrag im Fall der behaupteten dauerhaften Abgabe von Souveränitätsrechten und der Aushebelung des Grundrechtsschutzes.
    Auf NATIONALER Ebene längst geschaffene Gesetze, die Minister Rauch selbst völlig zu Recht als „radikal“ bezeichnete, lassen den Verein dagegen relativ kalt. Hat es für die letzte Show einen Pandemie-Vertrag gebraucht? Nein. Eine Justitia, die die Augenbinde gegen die Maske eintauschte, war völlig ausreichend. Und nun: „Hurra, wir haben den bösen Vertrag verhindert“ und jetzt wird „alles gut“? Wenn man sich da mal nicht täuscht …

    • I.B. 26. Januar 2024 at 13:13Antworten

      audiatur et altera pars
      26. Januar 2024 at 11:32

      Was schlagen Sie vor?

    • Lesen lohnt 27. Januar 2024 at 1:11Antworten

      Eine Volksabstimmung könnte hier verfassungsrechtlich notwendig sein, denn eine dauerhafte Angabe dieser hoheitlichen Kompetenz im Bereich der Gesundheit an eine Organisation kommt wohl einer Gesamtänderung der Bundesverfassung gleich.

      Ansonsten wäre dieses Unterfangen verfassungsrechtswidrig.

      Wenn die entschlossenen Menschen zusammenhalten wie in den Jahren zuvor, kann auch das schlussendlich verhindert werden!

  7. Norbert 26. Januar 2024 at 11:22Antworten

    Das wird

  8. audiatur et altera pars 26. Januar 2024 at 11:12Antworten

    Schade finde ich, dass ein Schreiben von Anwälten keine Unterschrift enthält. In diesem Fall des Vereinvorstandes.

    Es fehlt mir auch der deutliche Hinweis darauf, dass wenn „nun in Österreich Regierung und Parlament knapp davorstehen, wesentliche verfassungsrechtliche Kompetenzen dauerhaft an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen“ und „dadurch bedeutende Aspekte der Souveränität unseres Landes sowie auch der Grundrechtsschutz der Bürger dauerhaft aufgegeben“ werden, der Vertrag verfassungsrechtlich ZWINGEND einer Volksabstimmung zu unterziehen wäre und nicht wie der Verein behauptet eine 2/3 Mehrheit reichte.

    Mag sein, dass auf den VfGH in der aktuellen Besetzung kein Verlass ist. Das ist Spekulation. Aber wenn schon Panikmache, dann wäre zumindest im Rahmen dieser Panikmache konsistent zu argumentieren. Und auch ordentlich zu unterschreiben, nicht wahr?!

    Persönlich halte ich den Zirkus um einen (ohne Volksabstimmung verfassungswidrigen) völkerrechtlichen Vertrag für hysterisch. So wird von den national längst implementierten Hardcore-Regeln abgelenkt. Welche unser nicht besonders hervorleuchtender Herr Gesundheitsminister ja selbst und völlig zu Recht als „radikal“ bezeichnete. Die Frage ist also nur mehr, „welche Radikaliät wir uns künftig zutrauen“ …

    • SchauGenau 26. Januar 2024 at 11:37Antworten

      Wir hatten doch schon mehrmals Aktivitäten der EU, welche einer Gesamtänderung der Verfassung gleichkamen (Stichwort z.B. Vergemeinschaftung der Schulden) und keinen hat’s gejuckt, geschweige denn zu einer Volksabstimmung geführt..
      Es ist halt nur eine Verfassungsänderung, was die Regierung zu einer erklärt und/oder der VfGH so sieht.
      Und dass der zu einem Regierungsinstrument verkommen ist, deuten Sie ja selber an.

    • I.B. 26. Januar 2024 at 13:11Antworten

      @audiatur et altera pars
      26. Januar 2024 at 11:12

      Ich denke, dass die Unterschrift „Rechtsanwälte für Grundrechte Anwälte für Aufklärung in Österreich“ und die Angabe der internet-Seite genügt.

      Da Sie sich sehr gut auszukennen scheinen, wäre es doch vielleicht möglich, dass Sie die Gemeinderäte ebenfalls anschrieben und Sie über die ZWINGENDE Volksabstimmung aufmerksam machten. Die Adressen bekämen Sie sicherlich von den Anwälten für Grundrechte.

      • audiatur et altera pars 26. Januar 2024 at 17:12

        Warum sollte man Gemeinderäte verfassungswidrig in einer Sache anschreiben, die nicht in ihre verfassungsmäßige Zuständigkeit, sondern in die des Bundesparlamentes fällt?
        Schreiben Sie an die Abgeordneten des Hohen Hauses wegen dem Flächenwidmungsplan in Hinterholz 8?

      • I.B. 26. Januar 2024 at 20:35

        @audiatur et altera pars
        26. Januar 2024 at 17:12

        a) Ich habe nicht gesehen, dass Sie beanstandet hätten, dass das Schreiben der Anwälte an die Gemeinderäte verfassungswidrig wäre.

        b) Jemanden anzuschreiben, der für die Sache nicht zuständig ist, ist verfassungswidrig?

  9. niklant 26. Januar 2024 at 9:44Antworten

    Wer einem Kriminellen einen Blanko-Scheck ausstellt, der darf sich nicht wundern, dass das Konto leer ist. Tedros ist ein Gates gesteuerter Krimineller, der eine Fake Pandemie angetrieben hat! Was also soll ihn davon abhalten, für seine WEF Brüder Menschen in den Tod zu treiben? Politiker die diese WHO zum obersten Massenmörder kühren, sind Mitschuldig an geplanten Massenmorden. Für mich zählt diese Einrichtung nicht und sie hat auch keine Bewandnis, denn Deutschland ist zwar Selbstverwaltet, aber die Politiker sind Korrupt.

  10. Hasdrubal 26. Januar 2024 at 9:12Antworten

    @„In einem eindringlichen Schreiben wurden alle Gemeinderäte in Österreich einzeln per Mail angesprochen und an sie appelliert, sich mit der Bedeutung der Pläne für die Gemeindeebene auseinanderzusetzen.“

    Gibt es irgendwelche Reaktionen, die man hier zitieren könnte? Ich meine, von den üblichen Floskeln abgesehen.

    In Buntschland sind leider etliche Altparteien voll auf der Linie, wie bezahlte Dienende:innen. Da kann man kaum Erleuchtungen erwarten.

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