Kann man jetzt die Hersteller des mRNA-COVID-Impfstoffs mit Aussicht auf Erfolg verklagen?

24. Oktober 2023von 3 Minuten Lesezeit

Es wird viel über die „neue“ Möglichkeit berichtet, Pfizer wegen Herstellungsbetrugs zu verklagen, da der SV40-Promotor in den Impfstoffen gefunden wurde. Stimmt das? Können wir Pfizer jetzt wegen Betrugs verklagen? Wenn ja, was hat sich geändert?

Im April 2023 wurde eine krebsfördernde Gensequenz – SV40 – in mRNA-Impfstoffampullen gefunden. Es ist zweifelhaft, dass die Kontamination mit SV40 in den Pfizer-Dokumenten, die die FDA erhalten hat, offengelegt wurde.

Das bedeutet, dass die mRNA-COVID-Impfstoffe gepanscht sind und die Hersteller nun auf Schadenersatz verklagt werden können und die FDA verpflichtet ist, die COVID-Impfstoffe vom Markt zu nehmen, bis die Verfälschung behoben ist„, so Steve Kirsch.

Kirsch meint: „Die Plasmid-Sequenzen mit bioaktiven Verunreinigungen wurden den Zulassungsbehörden NICHT mitgeteilt. Dies wird als Verfälschung angesehen.

Wenn es eine Kontamination gibt, gibt es keine Immunität. Das macht Sinn. Sonst könnten sie Arsen in die Impfstoffe einbringen und wären nicht haftbar„, so Kirsch.

Die C-19-Injektionen, die als „Impfstoffe“ vermarktet werden sind gefährliche Gifte (Biotoxine und Transfektionsmittel), müssen unverzüglich vom Markt genommen und beschlagnahmt werden. Das bezeugen eine Reihe von Wissenschaftlern und Ärzten seit 2021 und ich tue dies auch weiterhin bei jeder Gelegenheit.

Sasha Latypova fragt, seit wann denn die Beweise vorliegen, wer hat sie vorgebracht und wie sieht die Beweislage bis heute aus? Hat sich etwas geändert? Konnten wir Pfizer vorher NICHT verklagen?

Sie fasst ihre Antwort so zusammen:

Sie KÖNNEN Pfizer wegen Betrugs verklagen

Das konnten Sie IMMER

Die Beweise für den Betrug waren schon IMMER vorhanden und bewiesen

Einige Leute HABEN geklagt – so zum Beispiel Brook Jackson.

Es hat sich nichts geändert, was die Beweise für Produktverfälschungen angeht. Im Laufe der Zeit haben sich einfach mehr Beweise angesammelt, einschließlich der Informationen über die DNA in den Fläschchen und die SV40-Promotorsequenz.

Am Status der Covid-Spritzen als „EUA-Gegenmaßnahme im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsnotstands, die unter das PREP-Gesetz fällt“, habe sich nichts geändert. Wer klagt, müuss immer noch einen Weg finden, um die Verteidigung dieser juristischen Festung zu überwinden.

Impfstoffe werden im Allgemeinen als pharmazeutisches Produkt reguliert, d. h. sie müssen den geltenden guten Herstellungspraktiken (GMP) entsprechen – einer Reihe von Rechtsvorschriften, die die Qualitätskontrolle, Sicherheit und genaue Kennzeichnung von Arzneimitteln regeln. Ein Verbraucher oder ein Gesundheitsdienstleister kann in der Regel nicht erkennen (durch Riechen, Fühlen oder Sehen), ob ein Arzneimittel sicher ist oder wirkt, daher sind Sicherheitstests und -verfahren erforderlich. Dieses formale Kontrollsystem eines Pharmaunternehmens trägt, wenn es angemessen umgesetzt wird, dazu bei, Verunreinigungen, Verwechslungen, Abweichungen, Ausfälle und Fehler zu vermeiden.

Ohne die Einhaltung der GMP-Vorschriften ist es nicht möglich, etwas über die Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit von Arzneimitteln zu sagen, und es ist auch nicht möglich, die Mechanismen der Wirksamkeit oder Schädigung mit einem gewissen Grad an Sicherheit zu diskutieren. Ein nicht GMP-konformes Produkt gilt de facto als verfälscht und ist ein potenzielles Gift. Die Durchsetzungsbefugnisse der Gesundheitsbehörden ergeben sich aus dieser Tatsache.

Wie dem auch sei, bisher haben sich Gerichte der herrschenden Politik gefügt und Recht und Gesetz nicht Geltung verschafft. Hat ein Richter dies gewagt, ist er selbst vor Gericht gelandet wegen angeblicher Rechtsbeugung wie in Deutschland geschehen. Das Land hat diesbezüglich aber ohnehin eine traurige Tradition. Also, nichts Neues im Westen.


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8 Kommentare

  1. Dr. Rolf Lindner 25. Oktober 2023 at 18:24Antworten

    Wie schon einmal kommentiert, ist inzwischen bekannt, dass in den zur Zulassung durchgeführten Tests und den Anwendungen unterschiedliche Verfahren zur Herstellung des Genimpfgiftes angewandt wurden. Das allein reicht um eine eine Zulassung abzulehnen. Auf welcher Seite der Betrug liegt, ist fraglich. Hinzu kommt der Nachweis von verfahrensbedingten Verunreinigungen in Form von DNA-Schnipseln und Plasmiden im Anwendungsprodukt. Hier müsste die Staatsanwaltschaft von selbst – ohne Anzeige – tätig werden.

  2. MEDIEN - AustriaInfoCenter 24. Oktober 2023 at 22:56Antworten

    […] 24.10.2023    Kann man jetzt die Hersteller des mRNA-COVID-Impfstoffs mit Aussicht auf Erfolg verklagen? […]

  3. oHenri 24. Oktober 2023 at 21:45Antworten

    „ Kann man jetzt die Hersteller des mRNA-COVID-Impfstoffs mit Aussicht auf Erfolg verklagen“
    Warumdenn? Die Leute wollten es ja so, haben sich ja fast geprügelt, die Impfsauce als Erste rein zu bekommen.
    Etvvoila, da habt Ihr sie nun, und fresst sie.

  4. Fritz Madersbacher 24. Oktober 2023 at 10:16Antworten

    Die mRNA-Biotechnologie ist nach der betrügerischen „Pandemie“-Inszenierung für ihre breite Markteinführung und dem damit erzeugten „Impf“-Desaster in solchen Misskredit in Fach- und Laienkreisen gekommen, dass ihre Profitaussichten – selbst Nobelpreis-gekrönt – bis auf Weiteres empfindlich gestört sind. Das Vertrauen in die Segnungen von Impfungen allgemein sowie in deren Verfechter („Experten“) samt zugehöriger Zulassungseinrichtungen und Bioethikkommissionen ist stark geschwunden, ebenso jenes in deren (vorbehaltlose) politischen Unterstützer und medialen Lautsprecher. Die rational nur allzu begründete sogenannte „Wissenschaftsskepsis“ dieser Technologie gegenüber wird – z.B. auch von der dafür entehrten altehrwürdigen „Österreichischen Akademie der Wissenschaften“ – damit bekämpft, dass unter absurdem Rückgriff auf den Kierkegaard’schen Glaubensbegriff, ausgespielt gegen den für die spätere „Aufklärung“ bahnbrechenden cartesischen Zweifel, Glaube an die wohlgesonnene Obrigkeit statt eigenständigem Denken verlangt wird. Das ist zwar traurig, andererseits auch belustigend, jedenfalls bezeichnend für die angeblich „liberale Demokratie“, hinter der sich Klassenherrschaft verbirgt …

    • lbrecht torz 24. Oktober 2023 at 11:55Antworten

      Sie ignorieren, wie schnell die Bevölkerung zum vergessen gezwungen wird – mit immer neuem Müll, der angeblich gewusst werden müsste. Jeder Kuhschiss auf der Welt, der medial aufgeplustert wird, wird uns als „notwendig zu wissen“ verkauft wenn man nicht unter Kollegen und Freunden als Nixblicker dastehen will. Wenn jemand auf der Straße interviewt wird und sagt, er wissen zB nichts von einem Gaza-Konflikt (was jedermanns gutes Recht ist, sich nur um seine eigenen Sachen zu kümmern) würde medial als Vollhonk dargestellt werden.

      Ich suchte zB daletzt nach dem Namen des bayrischen Ministerpräsidenten, der seine Frau öffentlich „Muschi“ nannte. Einfach weg, wie wenn es den nie gegeben hätte.

      Unsere Gedächtnisse werden gezielt gelöscht mit Informations-„Overflow“. Auch eine gezielt eingesetzte Herrschaftserhaltungs-Methode.

      • Fritz Madersbacher 24. Oktober 2023 at 13:08

        @lbrecht torz
        24. Oktober 2023 at 11:55
        „Sie ignorieren, wie schnell die Bevölkerung zum vergessen gezwungen wird“
        Die Bevölkerung setzt sich aus vielen Menschen zusammen, aus solchen und solchen. Auf enen wahrscheinlich nicht geringen Anteil von ihnen trifft das vielleicht zu, was Sie schreiben, auf einen anderen aber nicht, und das ist derjenige , der nicht zum Schweigen gebracht werden kann und auf längere Sicht sogar die Oberhand behalten kann („Die Wahrheit wird ans Licht kommen“) …

      • lbrecht torz 25. Oktober 2023 at 12:30

        „auf einen anderen aber nicht“

        Sie wissen also ganz genau, was Sie alles schon vergessen haben?

        ;-)

  5. Nurmalso 24. Oktober 2023 at 9:28Antworten

    Die SV40-Sequenz vor dem DNA-Spike Gen wurde eingefügt, um eben eine hohe Ausbeute der Impf-mRNA durch Transkription zu erreichen. Viele Impf-mRNA’s auf einmal in einem Bioreaktor in einer Charge bedeutet halt viel Kostenersparnis. Man kann sich sehr wohl ausrechnen, dass eine SV40-Enhancer/Promotor Sequenz so und so viele Millionen an Profit mehr einbringt, als eine T7-Promotor-Sequenz. Die Transkriptionsausbeute wird um das 400-fache gesteigert. Im Falle die DNA-Rückstände in der Produktion bleiben durch schlechte Reinigung im Impfstoff zurück, dann haben eben die Impflinge Pech.
    Das große Problem besteht darin, dass diese linearen Plasmide in denen sich der DNA-Spike-Bauplan befindet, einen aggressiven SV40-Enhancer haben der durch geeignete und wiederholende Sequenzen sich auch an benachbarte Promotor-Regionen von stromaufwärts sowie stromabwärts liegender Gene über Aktivatorproteine binden kann. Ist der SV40-Enhancer nach der Mitose (Zellteilung) einmal im Zellkern drinnn, kann er benachbarte Gen-Expressionen beeinflussen. Dazu kann das Aktivieren von Repressor-Genen gehören, die zu Proteinen als „Transkriptionsfaktoren“ für das Blockieren der Gene führen. Zum Bsp. mit Folge einer Blutarmut nach der Impfung. Oder die Tumorsuppressor-Gene TP53; LFS1; TRP53; p53 die zum Bsp. für das p53-Protein codieren, werden blockiert bzw. ausgeschalten, so dass der Zellzyklus nicht angehalten wird und keine DNA-Reparatur mehr erfolgen kann.

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