WHO-Vertragswerk ist Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung: Volksabstimmung erforderlich

25. Juni 2023von 3,7 Minuten Lesezeit

Wie als bekannt vorausgesetzt werden darf, existieren seit dem Abklingen der sogenannten Corona-Pandemie intensive Bestrebungen zur Schaffung eines internationalen Vertragswerks, welches – unter den Slogans „COVID-19: Make it the Last Pandemic“ und „Strenthening WHO Preparedness for Health Emergencies“ – eine erhebliche Stärkung der Position der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegenüber ihren Mitgliedstaaten beinhaltet, inklusive weitreichender Eingriffe in das innerstaatliche Recht.

Im vorliegenden Artikel wird die Frage aufgeworfen ob die Übertragung entsprechender Rechte auf die WHO nach der österreichischen Bundesverfassung einer Volksabstimmung bedarf.

Hier ist vorab festzuhalten, dass eine Änderung der österreichischen Rechtsordnung dann eine Volksabstimmung erfordert, wenn

  • es sich um eine Änderung auf der Verfassungsebene handelt (etwa durch ein Verfassungsgesetz eine neue Behörde geschaffen werden soll) und

  • dieser Akt eine Gesamtänderung der Bundesverfassung darstellt.

(vgl. Art. 44 Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)).

Knackpunkt ist hier der Aspekt der „Gesamtänderung der Bundesverfassung“; der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bereits 1952 zu diesem Begriff festgestellt (VfSlg 2455):

Das B-VG selbst bringt keine Beschreibung des Begriffes „Gesamtänderung der Bundesverfassung“, es lässt auch jede nähere Erläuterung dieses Begriffes vermissen. Nach der Auslegungsregel des ABGB wird man daher … unter Gesamtänderung der Verfassung eine solche Veränderung verstehen müssen, die einen der leitenden Grundsätze der Bundesverfassung berührt. Als solche Grundsätze kommen das demokratische, das rechtsstaatliche und das bundesstaatliche Prinzip in Betracht. Das demokratische Prinzip ist im Art. 1 B-VG verankert, der besagt, dass Österreich eine demokratische Republik ist, deren Recht vom Volk ausgeht. Dem rechtsstaatlichen Prinzip entspricht es, dass alle Akte staatlicher Organe im Gesetz und unmittelbar letzten Endes in der Verfassung begründet sein müssen, und dass für die Sicherung dieses Postulates wirksame Rechtsschutzeinrichtungen bestehen.“

Dabei ist dem VfGH die Erhaltung

  • einer effektiven Kontrolle der Verwaltung durch unabhängige Gerichte und

  • einer Kontrolle der Gesetzgebung durch den VfGH

ein besonderes Anliegen (vgl. Grabenwarter/Frank, B-VG, Manz, Wien, 2020, RZ 7 zu Art. 44 B-VG).

In der Entscheidung G12/00 aus dem Jahr 2001 hat der VfGH unterstrichen, dass die Überprüfbarkeit der Normsetzung (etwa Gesetzeserlassung) durch den VfGH zum Kernbereich des rechtsstaatlichen Prinzips gehört.

Damit steht die Frage im Raum, ob die durch das angesprochene Vertragswerk beabsichtigte Übertragung von Kompetenzen auf die WHO die leitenden Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung berührt:

Kernstücke des ins Auge gefassten Vertragswerks sind

  • ein „Pandemievertrag“ sowie

  • Eine Änderung der „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ („International Health Regulations“, IHR).

Der Pandemievertrag soll Art. 19 der Satzung der WHO unterliegen und somit für einen Mitgliedstaat verbindlich werden, wenn er von diesem entsprechend den Bestimmungen seiner Verfassung angenommen (etwa ratifiziert) wird.

Die Änderung der IHR soll Art. 22 der Satzung der WHO unterliegen und somit für einen Mitgliedstaaten verbindlich werden, wenn der Mitgliedstaat nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.

Für die hier zu beantwortende Frage sind insbesondere die vorgesehenen neuen Bestimmungen in den Artikeln 13A und 42 IHR relevant (vgl. Article-by Article Compilation of Proposed Amandments to the International Health Regulations (2005) submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022)):

  • Gemäß Art. 13A Z 1 IHR erkennen die Vertragsstaaten für den Fall eines globalen Gesundheitsnotstandes (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) die WHO als Leitungs- und Koordinationsbehörde an und verpflichten sich, die Empfehlungen der WHO zu befolgen. Dabei muss beachtet werden, dass die Ausrufung eines globalen Gesundheitsnotstandes gemäß Art. 12 Z 1 IHR durch den Generaldirektor der WHO erfolgt, ohne irgendeine demokratische Abstimmung zu diesem Thema und ohne irgendeine Möglichkeit einer rechtlichen/gerichtlichen Überprüfung.

  • Gemäß Art. 42 Z 1 IHR müssen die angesprochenen Empfehlungen von den Vertragsstaaten unverzüglich umgesetzt werden, und es müssen die Vertragsstaaten Maßnahmen setzen, um auch nichtstaatliche Akteure zur Befolgung dieser Empfehlungen zu zwingen.

Alle diese Empfehlungen respektive Maßnahmen unterliegen nach dem Konzept des Vertragswerks keiner Nachprüfung durch die Verfassungsgerichte der Vertragsstaaten.

Hier liegt offensichtlich ein Eingriff in die leitenden Grundsätze des österreichischen Bundesverfassungsrechts – namentlich in den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit – vor, sodass für die Implementierung dieser Normen nach Art. 44 Abs 3 B-VG jedenfalls eine Volksabstimmung erforderlich ist.

Michael von der Lohe für Mehr Demokratie, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Dr. iur. Mag. rer. soc. oec. Georg Prchlik ist Rechtsanwalt in Wien


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Zusammenfassung: Die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Kommentar RA Philipp Kruse zu WHO Pandemievertrag: Totalitäre Dystopie ohne Grundrechte – im Namen der Gesundheit

24 Kommentare

  1. Ernest Grumm 2. Dezember 2023 at 13:43Antworten

    Nur so am Rande gefragt, gab es vor Jahrzehnten nicht auch eine Volksabstimmung zum Thema EU-Verfassung, die in Österreich eine Abfuhr kassierte?

  2. […] die neuen WHO-Verträge ebenfalls ab. In Österreich hat Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik in diesem tkp-Artikel erklärt, warum die Anwendbarkeit der geänderten WHO Verträge in Österreich […]

  3. […] Fico die neuen WHO-Verträge ebenfalls ab. In Österreich hat Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik in diesem tkp-Artikel erklärt, warum die Anwendbarkeit der geänderten WHO Verträge in Österreich zwingend eine […]

  4. […] Fico die neuen WHO-Verträge ebenfalls ab. In Österreich hat Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik in diesem tkp-Artikel erklärt, warum die Anwendbarkeit der geänderten WHO Verträge in Österreich zwingend eine […]

  5. Christian Steinberger 26. Juni 2023 at 13:27Antworten

    „Was Du denkst, schreib’s nicht sogleich; Was Du schreibst, laß‘ nicht gleich setzen – Was gesetzt ist, prüf’s und streich. Jedes Wort, das könnt‘ verletzen. Wahrheit sei Dir höchste Pflicht. Ehr das Ganze vor den Teilen! Was Du dann noch sagst, sag’s schlicht; Nur der Redliche hilft heilen. Einen Stein wirfst Du nicht blind. Hart fällt er, weil unbeflügelt. Härter noch als Steine sind: Worte, die der Geist nicht zügelt.“ PAUL OSTHOLD (Großvater, 1956) Hat sich der hier fachfremd nicht als Historiker eingesetzte Christian Osthold die sehr naheliegende (und nur in rosarotest bebrillten Nato-Kreisen nicht brennende) Frage gestellt, was aus dem russischen Atomwaffenarsenal bei einem Bürgerkrieg und Sturz Putins werden würde? Ich frage mich, was Karl Kraus zu solch atemberaubend sorgenbefreiter Jugendfrische gesagt hätte: „Immer feste druff“?

  6. I.B. 26. Juni 2023 at 12:54Antworten

    Wo ist eigentlich Fritz Madersbacher?

  7. traditionellkonservativ 26. Juni 2023 at 12:40Antworten

    Hier einen Widerspruch aufkommen zu lassen ist aber seeeehr gefährlich, sehr gefährlich. Wen man den Befehlen des Klaus Schwab nicht folgt, marschiert er mit der NATO in Österreich ein.
    ZYN off
    Es bleibt nur zu hoffen, dass es Kickl gelingt, diese gesamten Schweinerein in Österreich zu stoppen. Diese gesamte Verbrecherbande um Klaus Schwab, außerhalb des demokratischen und vor allem legitimierten Behördenbogens, gehören bei Wasser und Brot lebenslang in den Knast.

    • Thomas 26. Juni 2023 at 17:25Antworten

      Es gibt keinen Retter in den vorherrschenden Politischen Systemen. Das sollte doch mittlerweile klar sein. Es kann nur jeder für sich selbst einstehen. Das passiert aber nicht.

  8. niklant 26. Juni 2023 at 8:19Antworten

    Wem gehört eigentlich der einzelne Mensch? Bin ich als Lebewesen auf diesem Planeten oder als genehmigte Laborratte? Eines kann man zur WHO sagen, es ist nur eine Geldmaschine zur Umverteilung von Reichen Menschen an Testobjekten auf diesem Planeten! Krankheiten werden nicht beseitigt sondern zum Finanziellen Gewinn aufgearbeitet. Statt Genesung gibt es nur leichte Besserung oder eine Impfung mit fragwürdigen Inhalten. Wer solche Maßnahmen will, der sollte seinen Friedhof WHO wählen.

  9. Aurelian 26. Juni 2023 at 1:52Antworten

    Aufgrund der generellen Verblödung der Bevölkerung durch die Mainstreammedien würde auch diese Verfassungsänderung noch mit Freuden angenommen werden. Die Abstimmungsergebnisse der Schweiz vom 18. Juni dieses Jahres mögen eine Warnung sein, wo dem Klimamumpiz und Verlängeung des Covidgesetzes mit rund 60% zugestimmt wurde. Grüsse aus der Schweiz.

  10. therMOnukular 25. Juni 2023 at 19:11Antworten

    Krass, Österreich hat eine Verfassung?

    Merkt man gar nicht…..

  11. alana 25. Juni 2023 at 17:02Antworten

    Der Chef der WHO, Tedros, kommt in seinem Heimatland Äthiopien sofort in`s Gefängnis,
    sollte er jemals dort wieder einreisen wollen

    Als er dort Gesundheits- (welch Hohn) und Aussenminister war, verursachte er den Tod von 2,5 Millionen Amharen, da er ihnen medizinische Versorgung und Lebensmittel verwehrte. Danach verschwanden sie aus der Datenbank – sie starben

    Zudem verkaufte er den Lebensraum von 15.ooo Oromo an einen indischen Agrarkonzern, siedelte die Oromo per Zwang um

    Dieser Mann (WEF gesteuert) soll nun wirkliche Macht gegenüber den Ländern und Staaten der Welt erhalten und nicht nur Empfehlungen sondern BEfehle aussprechen dürfen – auch den Zwang zur Impfung anordnen. Denn die hören nicht auf, nein. Sie versuchen es durch die Seitentür. Das Ziel ist ja, dass lediglich nur noch 1 Millarde Menschen auf unserem Planeten verbleiben (Gates: „Gerne 1/2 Million!“. Diese dann natürlich transhumanisert sind, halb Maschine, halb Mensch – Cyborgs

    Der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ wurde aus den neuen Vorschriften der WHO in Bezug auf unsere Gesundheit (der HOHN auch hierbei) entfernt

    Offengestanden kann ich mir nicht vorstellen, dass „die“ noch gestoppt werden können. Es sei denn eben über die Verletzung ihrer Achillesferse, der Pädophilie

    Siehe Artikel hier bei tkp vom 18.6. („ehemaliger Exekutivdirektor der Vereinten Nationen und ehemaliger Chef des Clubs of Rome) . und eben dem Hinweis auf die Achillesferse dieser Monster

    Das rumäniische und auch türkische Fernsehen berichtete bereits 2020 über Adrenochrome, wer es alles nimmt, über die gefangenen und gefolterten Kinder in Tunneln – weltweit, auch in DE. Sie berichteten auch wie Adrenochrome gewonnen wird: in ihrer Todesangst – sie werden gefoltert – geben die Kinder Adrenalin in ihr Blut ab. Dieses adrenalisierte Blut wird ihnen abgezapft und teuerst verkauft. Die Kinder sterben im allgemeinen danach

    Ein sicheres Zeichen, dass jemand Adrenochrome konsumiert (es soll jung und vital halten) ist ein unkontrollierbares Zittern. Wer hat denn bei uns gezittert, hm ? Auch Blutergüsse um die Augen herum sind ein Zeichen

    Viele im englischen und iranischen Königshaus nehmen es, so gut wie gesamt Hollywood. Mel Gibson wurde erpresst dazu zu schweigen (er nahm es nicht), sonst würde man seine Familie töten

    Gates ist auch in den Epstein Skandal verwickelt

    Hilary Clinton und ihre Tochter verkauften Adrenochrome via das Darknet. Soros hatte eine Adrenochrome Fabrik bei Wuhan

    Und dazu kommt eben auch mehr und mehr an`s Licht

    Gates bezahlt die Mafia und Media, damit er aus den Kindesmissbrauch-Skandalen herausgehalten wird

    In DE wollte ein Anwalt darüber Informationen erlangen, kontaktierte das BKA, wurde abgewimmelt
    z.b. unter Mönchengladbach war einer dieser Tunnel, auch in Ahrweiler und genau deshalb – da Kinderleichen hochgeschwemmt wurden – wurde Hilfspersonal behindert, teils abgewiesen. Es wurde einer dieser Tunnel unter der Schule entdeckt. Durch die Flut kamen die Kinderleichen hoch

    Dies sollte vertuscht werden, es gelang jedoch nicht

    Ein Untersuchungsausschuss ist mit der Angelegenheit beschäftigt

    Trump hatte bei Amtseintritt eine task force gegen das trafficking von Kindern gegründet. Jährlich verschwinden alleine in DE 100.ooo Kinder, in den USA 800.ooo – spurlos (Involviert sind Jugenheime die die Kinder verkaufen, Pfadfinder Gruppen, Waisenheime – in Indien wurden deshalb etliche Waisenheime ausgehoben, geschlossen. in Indien gab es eine Geburtsfabrik – anders kann man es kaum nennen – und ie Säuglinge wurden ohne Papiere überwiegend in die USA verkauft). Als ich das alles erfurhr, habe ich geweint. Ebenso weinte der Reporter im rumänischen Fernsehen, 2020)

    Die Leute dieser task force wurden im Auftrag von Trump ausgebildet spezielle Maschinen zu fliegen, sehr niedrig, um den Boden zu scannen und so die Tunnel zu finden. Sie flogen auch über Deutschland

    Einer der vielen Tunnel, weltweit, war einer unter dem Central Park in New York City

    Daraus wurden 2020 hunderte Kinder gerettet. Deshalb kam das Schiff „The Comfort“ auf Anweisung von Trump 2020 nach New York – nicht wegen „C“

    Ostern 2020 hielt er eine Rede mit – wie so oft – teils Verschlüsseltem. So sagate er: „We can now see the light at the end of the tunnel!“ Damit meinte er eben nicht „Corona“, sondern die Rettung dieser Kinder in New York City

    Ein andermal sagte er: „Today, we have hit M very hard!“

    M stand für Mayfair, diesem Möbelkonzern – über diesen wurden Kinder gebucht // verkauft (den Konzern gibt es nach wie vor. Wie auch immer die sich da rausmanöveriert haben)

    Dann gab es (ich lebte bis 2011 in den USA, ich kannte diese Läden) die Ladenkette: „Abercrombie & Finch, Abercrombie Kids“

    Well, in dem Namen ist der Begriff Adrenochrome enthalten. Ganz klar erkennbar. Die Läden wurden unter Trump ausgehoben

    Wenn man on-line zu Adrenochrome forscht, erhält man logischerweise den Begriff Verschwörungstheorie. Wikimedia und Wikipedia werden unter anderem von Gates und Soros finanziert, somit wird kontrolliert was sie dort haben wollen, was nicht

    Das alles ist ein Sumpf und den gilt es endlich trockenzulegen

    Dazu muss einem jedoch erst einmal klar sein, DASS wir von einem Sumpf umgeben sind
    Und dafür gibt es z.b. tkp – vielen Dank

  12. Jurgen 25. Juni 2023 at 17:00Antworten

    Na, eine Volksabstimmung ist doch das Mindeste!

    In Deutschland ist der 2+4 Vertrag auch nie ratifiziert worden durch die Ortsgemeinden, obwohl die völkerrechtliche Freigabe zur Neuaufstellung erfolgt ist und alle Hoheitsrechte 1991 kassiert wurden.

  13. JoeO 25. Juni 2023 at 16:58Antworten

    Danke für die Bestätigung des Vermuteten.

    Ich darf erinnern, dass Österreich etwas Ähnliches schon einmal durchlaufen hat.

    „Soll der Gesetzesbeschluß des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?
    O Ja O Nein“

    Damals hat in Österreich und darüber hinaus eine beispiellose Gleichschaltung von Medien und Institutionen, ähnlich jener während der sogenannten „Pandemie“, die Meinung der Österreicher von Nein zu Ja gedreht und beinahe soviel Wahlberechtigte stimmten mit Ja, wie sich später mRNA injizieren ließen. Es wurde schon damals gelogen, dass sich die Balken bogen.

    • Hannes Stuber 27. Juni 2023 at 9:32Antworten

      der ORF brachte 12 Wochen lang samstags um 20.15 Uhr quasi eine Werbesendung für die EU. In der letzten sprach der ehrwürdige Bundeskanzler F.V. die Worte: „Ich möchte nicht schuld sein, wenn meine Kinder einmal in Österreich oder der EU keine Chance im Beruf mehr haben.“ – Das genügt, dass 66 % mit JA stimmten. Ich glaube, dass damals Österreich ein wichtiges Zünglein an der Waage war, denn bei einem NEIN wäre die EU nicht so gut gewachsen. Ich bin damals für eine MEU (mitteleuropäische Union) aus A + CH + H eingetreten. Diese drei Kleinen hätten jährlich Milliarden von der EU für den Transit kassieren können.

  14. JoeO 25. Juni 2023 at 16:54Antworten

    Danke für die Bestätigung des Vermuteten.

    Ich darf erinnern, dass Österreich etwas Ähnliches schon einmal durchlaufen hat.
    #BEITRITT ÖSTERREICHS ZUR EUROPÄISCHEN UNION:

    „Soll der Gesetzesbeschluß des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?
    O Ja O Nein“

    Damals hat in Österreich und darüber hinaus eine beispiellose Gleichschaltung von Medien und Institutionen, ähnlich jener während der sogenannten „Pandemie“, die Meinung der Österreicher von Nein zu Ja gedreht und beinahe soviel Wahlberechtigte stimmten mit Ja, wie sich später mRNA injizieren ließen. Es wurde schon damals gelogen, dass sich die Balken bogen.

  15. Wundadokta 25. Juni 2023 at 15:35Antworten

    Danke für die klare Aussage zu den WHO-Vorhaben, eine Volksabstimmung ist unbedingt notwendig – ich hoffe das ausreichend Österreicher noch Herz und Hausverstand haben und dieses fatale Projekt mit Mehrheit ablehnen.

    • Karsten Mitka 25. Juni 2023 at 16:50Antworten

      Herz und Hausverstand bei genügend Österreichern? Was davon zu halten ist, hat man doch während der pandemischen Lüge internationaler Tragweite schon gesehen. Gleiches gilt für Deutschland.

  16. Jan 25. Juni 2023 at 15:31Antworten

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand in Österreich eine entsprechende Volksabstimmung durchbringt.

    Eher könnte ich mir vorstellen, dass ein Höchstrichter (verfassungswidrig) entscheidet, eine Abstimmung sei nicht nötig.

    Daher bin ich über jede Diskussion im Vorfeld dankbar!

    • andi pi 25. Juni 2023 at 20:18Antworten

      @Jan
      25. Juni 2023 at 15:31

      also rein rechtlich gesehen gibt es bezüglich volksabstimmung drei unterschiedliche möglichkeiten, die aber aus heutiger sicht alle (noch?) vermutlich an gewissen hürden scheitern würden:

      a) grundsätzlich kann der nationalrat mit (>50%)mehrheit zu jedem gesetz eine volksabstimmung beschließen. da kann dann zwar der verfassungsgerichtshof wenig dreinreden, aber angesichts der derzeitigen parteipolitischen mehrheitsverhältnisse im nationalrat scheint diese variante momentan wenig wahrscheinlich.

      b) für eine volksabstimmung zu einer teiländerung der bundesverfassung würde sogar „nur“ 1/3 von entweder NR- oder BR-abgeordneten ausreichen. auch da dürften derzeit wohl eher die stimmen fehlen. zudem dürfte hier sehr wohl auch der VfGH eine rolle spielen.

      c) bei einer gesamtänderung der bundesverfassung muss es (völlig unabhängig von den mehrheitsverhältnissen im parlament) automatisch zu einer volksabstimmung kommen. und hier spielt dann eben der vfgh die zentrale rolle. hier bräuchte es entweder eine verfassungsklage (wozu wiederum 1/3 der NR- oder BR-abgeordneten nötig wäre) oder eine klage von einzelpersonen, die sich persönlich in ihren rechten verletzt fühlen.

      es gibt zum glück noch ein gewisses zeitfenster. wenn dieser WHO-irrsinn im mai oder juni 2024 beschlossen wird, dauert es wohl noch um die 1-2 jahre, bis ihn genug länder ratifiziert haben, sodass er überhaupt in kraft treten kann. und inzwischen finden in einigen ländern wahlen statt, die die jeweiligen mehrheitsverhältnisse verändern könnten.

  17. andi pi 25. Juni 2023 at 15:10Antworten

    danke, das sehe ich (als zwar nichtjurist, aber juristisch interessierter laie, den gerade die bundesverfassung sehr interessiert) genauso. das ist eindeutig eine machtverschiebung abseits der gewaltentrennung, die z.b. alles an (sehr fragwürdigen) freihandelsabkommen noch meilenweit in den schatten stellt. wenn grund-, freiheits- und menschenrechte weniger wert sein sollen als ein daumen hoch/runter der WHO, dann ist das aus meiner sicht ganz klar eine gesamtänderung der bundesverfassung.

    und apropos bundesverfassung:
    ich würde artikel 7 („Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“) auch um den ausschluss von vorrechten aufgrund des impfstatus erweitern.

  18. Karsten Mitka 25. Juni 2023 at 15:00Antworten

    Volksabstimmung hin oder her, da wird vorher wieder schön eine Kampagne ala „Du musst dich spritzen lassen, sonst bist du unsolidarisch!“ gefahren und schon stimmen 90% der gläubigen Schafe für die Aufgabe ihrer Freiheit, Selbstbestimmung und Individualität zugunsten einer nicht gewählten, privaten Organisation.

    • Gabriele 25. Juni 2023 at 17:29Antworten

      Ganz genau – bei diesem Thema ist aufgrund massiver Lügen und Fehlinformation des „Volkes“ fast schon vorprogrammiert, dass die Mehrzahl dummer Schafe frech und zufrieden über intelligente und kritische Menschen triumphieren…und dann…gibt es tatsächlich keinen Ausweg mehr aus dem Irrsinn, weil „WIR“ es ja so gewollt haben.

  19. Karl Schlosser 25. Juni 2023 at 14:32Antworten

    Leider gehen Volksabstimmungen zu 99% aus wie die herrschende Clique es „braucht“. Zwentendorf war ein Betriebsunfall, mehr nicht. Noch einmal passiert „denen“ so was nicht! Es gilt ähnliches, wie für bürgerliche Wahlen: „würde sie was ändern wären sie nicht erlaubt!

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