Hochgiftige Antigen-Tests – Laboruntersuchung zeigt toxischen Inhalt

22. September 2022von 4,6 Minuten Lesezeit

Die Antigen-Tests, tausendfach in Österreichs Schulen an unschuldigen Kindern eingesetzt, beinhalten hochtoxische Stoffe in ihrer Flüssigkeit. Das ist nun bewiesen. 

Beim Testen sei doch nichts dabei, das sei eine absolute Kleinigkeit und völlig ungefährlich – Sager, die wohl vielen Direktoren und Lehrern in den letzten Jahren über die Lippe gekommen sind. Ganz so ist es aber nicht. „Brandgefährliche und hochgiftige Stoffe“ seien in der Flüssigkeit der Antigen-Tests aufgetaucht, begann Bernhard Costa, der Sprecher der oberösterreichischen Gruppe „Wir-EMUs“.

Für Kinder sehr gefährlich

Zwar sei das Thema in Österreich neu, doch in vielen Teilen der Welt sehe das mittlerweile ganz anders aus. Etwa in den USA, wo mittlerweile ganz offen über die Gefährlichkeit verschiedener Tests gesprochen werde. Im Land des „Test-Weltmeisters“ Österreich ist das allerdings ganz anders.

Als Lehrer könne man nicht sicherstellen, dass die Kinder nicht mit der Flüssigkeit in Kontakt kommen. Das sei schlicht unmöglich, sagte der oberösterreichische Lehrer Klaus Samhaber. Immer wieder betonten die Anwesenden, dass Kinder mit dieser Flüssigkeit herumspielen könnten und wohl auch tun.

Die Untersuchungen, durchgeführt in einem Labor, das auch mit der Ages zusammenarbeitet, seien eindeutig gewesen. Drei hochgiftige Stoffe würden sich in der Flüssigkeit der Antigen-Schnelltests finden lassen. Der gefährlichste der drei Stoffe trägt den Namen Natriumazid. Lebensgefährlich sei das – vor allem in dieser Menge – zwar nicht, doch durchaus schwer toxisch. Auch mögliche Langzeitwirkungen dürften nicht aus den Augen verloren werden.

Alle Informationen wie auch dieser Screenshot sind nun auf testfrei-gesund.at zu finden. Die Gruppe der „EMUs“ bittet um breites Teilen der Informationen. 

Kommt Natriumazid mit der Haut in Kontakt, könne es zu allergischen Reaktionen kommen. Dringt die Substanz in den Organismus ein, seien Kopfschmerzen, Gesichtsrötungen oder Übelkeit die mögliche Folge. Es könnte etwa einer Migräne ähneln. Das Problem: „Kein Arzt wird diese unspezifischen Symptome auf den Schnelltest zurückführen“, so Missliwetz.

Toxisch und gefährlich

„Es ist leichter, die Menschen zu betrügen als sie zu überzeugen, dass sie betrogen worden sind“, sagte der Gerichtsmediziner und Professor Johann Missliwetz zum Abschluss seiner Präsentation recht pessimistisch. Er glaube nicht, dass „dieses heutige Event“ viel Wirkung zeigen werde.

Auch der bekannte Toxikologe und Professor Stefan Hockertz ließ den „EMUs“ eine Einschätzung zukommen. Darin heißt es unter anderem: „Zusammenfassend gibt es für Natruimazid klare Hinweise darauf, dass es sich hier um eine potentiell geonotoxische Substanz handelt, die in kleinsten Konzentrationen die DNA des Menschen verändern kann. Kinder mit dieser Chemikalie allein hantieren zu lassen, ist eine grobe Fahrlässigkeit, da durch unsachgemäße Handhabung die Kinder bleibende Schäden in ihrem Erbgut erleiden können, die späterhin zu Krebs oder metabolischen Erkrankungen führen.“

Die ehemalige Bundessprecherin der Grünen, Madeleine Petrovic, ging auf die Perspektive auf die Umwelt ein. In Summe seien „Hektoliter“ des giftigen Stoffes in die Umwelt gelangt. Aber immerhin seien „die Plastiksackerl verboten“, so Petrovic. Sie habe sich, nach Betrachtung der Causa, die Sache „auch legistisch angeschaut“. Die Behörden würden hier „mit dem Feuer spielen“.

Die rechtliche Perspektive erläuterte dann der Wiener Rechtsanwalt Georg Prchlik. 2021 sei das Medizinproduktegesetz abgeändert worden. Zu diesem Zweck setzten die Gesundheitssprecher der Regierung, Gabriela Schwarz (ÖVP) und Raphael Schallmeiner (Grüne), wie so oft eine sogenannte „Trägerrate“ ins Parlament ab: ein quasi leerer Abänderungsantrag, der die Funktion hat, Begutachtungsverfahren sowie parlamentarische Kontrolle zu umgehen. Eine gelebte und erfolgreiche Praxis der türkis-grünen Regierung und nicht nur anti-demokratisch sondern auch anti-parlamentarisch. Im Gesundheitsausschuss hatte die Abänderung dann plötzlich 20 Seiten.

„Das für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG, Anm.) wird in diesem Fall nicht auf Amtswegen tätig“, ist der entscheidende Satz. Das ist, klärt Rechtsanwalt Prchlik auf, eine gesetzliche Anordnung an die Prüfstelle, nicht tätig zu werden und keine Feststellung. Das BASG durfte die Tests per Gesetz keiner Prüfung unterziehen.

Der rechtliche „Schutzmechanismus“ der eigentlich vorgesehen wäre, um Medizinprodukte auf ihre Sicherheit zu prüfen, sei gesetzlich ausgehoben worden, so Prichlik. Die Begründung: „Pandemie“, Ausnahmesituation. Es ist aus legistischer Perspektive zweifellos der größte Skandal in der gesamten Causa. Das Gesetz habe sich „am Rande der bewussten Fahrlässigkeit“ bewegt.

Gefährlicher Pseudo-Test

Mittlerweile ist diese gesetzliche Bestimmung wieder aufgehoben. Sie war zeitlich bis auf Ende Dezember 2021 beschränkt. Der Gesundheitsausschuss hätte die Bestimmung verlängern wollen, erst das Plenum habe das Unterfangen jedoch gestoppt. Prchlik habe keine Informationen, dass das BASG mittlerweile tätig geworden wäre.

Die ganze Pressekonferenz.

Die Kritik und die Enthüllungen würden sich innerhalb des Corona-Narratives bewegen, so Florian Machl von „Report24“. Es gehe nicht um die Impfung oder um die (Un)Gefährlichkeit von Covid. Stattdessen drehe sich die Enthüllung ausschließlich um das Recht „unserer Kinder auf funktionierende und ungefährliche Medizinprodukte“. 

Was die Untersuchungen noch gezeigt haben? Der Antigen-Schnelltest schlägt auch auf andere Viren positiv an. Etwa auf andere Coronaviren oder auf die Influenza. Auch das ist auf der Seite www.testfrei-gesund.at nachzulesen.

Bild dronepicrCOVID-19 Antigen Rapid Test Device (50688124377)CC BY 2.0

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20 Kommentare

  1. Michael Owen 23. September 2022 at 7:15Antworten

    Warum haben sie nicht auch noch die Teststäbchen auf Ethylenoxid getestet? Dann wäre der öffentliche Aufschrei vll noch größer.

    • Markus 24. September 2022 at 7:32Antworten

      Michael Owen
      23. September 2022 at 7:15Antworten

      Welcher öffentliche Aufschrei ?
      Hab keinen öffentlichenh Aufschrei nach der Konfernez gehört.

  2. niklant 23. September 2022 at 0:28Antworten

    Was tun diese Politiker, wenn Väter und Mütter ihre kinder begraben müssen? Irgendwann platzt auch hier der Knoten und Rache wird meist kalt serviert! Der Schutz der Politik durch die Polizei ist nur Fassade, denn auch Polizisten werden nach und nach entsorgt! Auch die Familien der Polizei und der Bundeswehr bleibt vor nichts verschont! Da sollten diese Einrichtungen schon jetzt den Weg des Gerechten einschlagen und die Korruption in der Politik unter Arrest stellen!

  3. federkiel 22. September 2022 at 20:09Antworten

    Habe mir extra die ZIB 1 heute angeschaut, kein Wort über die Sache

  4. Hans im Glück 22. September 2022 at 18:59Antworten

    Leider mal wieder völlig Off Topic. Aber ich denke, das sollte man schon publik machen. Quelle FR-Online

    „Fast eine Million Euro: CDU-Politiker darf Masken-Provision behalten

    Jena – Fast eine Million Euro darf CDU-Bundestagsabgeordneter Mark Hauptmann behalten. Das Verfahren wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit bei Maskendeals ist von der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft eingestellt worden. Ein hinreichender Tatverdacht liege nicht vor. Somit kann der Politiker wieder über das zeitweise eingefrorene Vermögen in Höhe von 997.000 Euro frei verfügen.

    Hauptmann stand im Verdacht, Corona-Maskendeals vermittelt und dafür eine Provision von einer Frankfurter Firma bekommen zu haben. Der Politiker hatte stets bestritten, sich mit der Vermittlung von Masken bereichert zu haben. Zuvor waren bereits die CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter vor dem Bundesgerichtshof freigesprochen worden.“

    Fragen? Ich für meinen Teil nicht. Hauptsache man geht mit aller Härte gegen betrügerische Pfand-Bon Kassierinnen vor. Ist in einer Linie zur restlichen Auflösung des Rechtsstaates.

  5. Jens Tiefschneider 22. September 2022 at 17:05Antworten

    Kinder sind den Verbrechern doch egal. In Berlin wurden die Temperaturen der Schul-Hallenbäder auf 24° gesenkt, weil die Energiekosten aufgrund der Kriegspolitik von Rot-Grün (FDP erwähne ich nicht, die nickt eh alles ab), so gestiegen sind, dass die Bäder sich 30° nicht mehr leisten können. Frieren für die Ukraine, dabei wissen die Kleinen noch nicht mal, wo die liegt.

    • Zuio 23. September 2022 at 22:17Antworten

      Meine Kinder bekommen in der Schule Messer und Gabel zum Essen.
      Die werden doch nicht…

  6. Michael 22. September 2022 at 15:53Antworten

    Die Tests sind giftig. Die Testflüssigkeit ist toxisch. Die Teststäbchen sind giftig. Sie sind widerlich feucht, beim Berühren und in der Nase. Starker chemischer Geruch, widerwärtigenr Geschmack in Kehle und Mund, die giftige Tränkeflüssigkeit der Stäbchenköpfe wandert sofort über die Schleimhäute in den Mundraum, wodurch sie dort rapide in den Körper verteilt wird. Nase brannte, entzündet.

    mRNA-Injektion: Enthalten sind verschiedene giftige Stoffe enthalten: ALC0135 und viele weitere Stoffe. Des weiteren Graphenoxid, mit lebensbedrohlichen Folgen bei Aufnahme. Bi Bekanntwerden: Die Faktenschwurbler von Correctiv leierten umgehend kindergartenmäßig: „Nein, Covidstoffe enthalten kein Graphenoxid“. Im Gegensatz dazu war selbst auf den eigenen Webseiten von Robert Koch, Paul Ehrlich und den üblichen Verdächtigen Anfang 2022 zu lesen, man könne es nicht ausschließen, dass Graphenoxid-Partikel enthalten seien. Huch? Jetzt doch! Wie kommt denn das nur rein? Die Texte verschwanden dann aber schnell von deren Webseiten.

    Ebenso Masken: Enthalten die Schwermetalle Blei, Antimon, Kupfer, Cadmium, und etwa 10 chemikalische Substanzen mit wohlklingenden langen Molekülnamen. Schließlich Desinfektion und Parfümierung der Masken. Man riecht es schon beim Aufsetzen. Ganz zu schweigen von den Fasern, die bei verschiedenen Personen im Lungengewebe gefunden wurden.

    Kurzum: Ein Trio Infernale aus Test, Maske und Injektion.

  7. MM 22. September 2022 at 15:50Antworten

    Wie ist die Reihenfolge? Stövchen in die Nase und dann in die Flüssigkeit. Wo ist das Problem?

    • CJP 22. September 2022 at 16:47Antworten

      Erst Artikel lesen, dann denken und abschließend dann kommentieren. Bitte Danke!

    • Jens Tiefschneider 22. September 2022 at 17:12Antworten

      Ich hätte ja nicht gedacht, dass man das einem erwachsenen Menschen erklären muss, aber die Kinder haben sich vor Unterrichtsbeginn SELBST testen müssen. Zum Einen verfügen Kinder im Grundschulalter oft noch nicht über die sichere Motorik eines Jugendlichen oder Erwachsenen und zum anderen steht es doch klar im Text: Kinder spielen mit den Testgerätschaften auch gerne mal herum, oder verschütten was – alles geschehen, kann ich bestätigen. Man lässt Grundschulkinder mit chemisch gefährlichen Stoffen herumhantieren. DA ist das Problem.

    • leontinger 23. September 2022 at 0:55Antworten

      Saudummer Kommentar MM

  8. Fritz Madersbacher 22. September 2022 at 15:28Antworten

    „Der rechtliche „Schutzmechanismus“ der eigentlich vorgesehen wäre, um Medizinprodukte auf ihre Sicherheit zu prüfen, sei gesetzlich ausgehoben worden“, so wie bei den Masken, bei den Genpräparaten, bei allem, was der Schwindelpandemie-Tyrannei im Wege gestanden ist. Das ist tatsächlich skandalös, hat die Schlagworte „demokratischer Rechtsstaat“, „liberale Demokratie“ und sonstige Gehirnwäsche-Vokabeln als hohles Phrasengeklingel entlarvt. Entsprechend groß ist der Vertrauensverlust in der Bevölkerung …

  9. Slobodan Covjek 22. September 2022 at 15:22Antworten

    Wo sind eigentlich eventuell zuständige Institutionen in diesem Fall geblieben? Ich denke an Arbeitsinspektorat, Arbeiterkammer, AUVA oder Jugendwohlfahrt?

    • alexandrabader 22. September 2022 at 17:17Antworten

      Gute Frage! Bei der PK hat mich überrascht, dass eine Beraterin der AK aus dem Publikum offen davon sprach, wie nicht getestete Kinder behandelt werden (aus dem Unterricht ausgeschlossen und nicht jeder kann Stoff selbst lernen und ist dann auch nicht unbedingt zu Prüfungen zugelassen). War sicher kritischer als die Linie der AK.

  10. Slobodan Covjek 22. September 2022 at 15:06Antworten

    An unserer Schule ist eine Chemikerin Direktorin. Wäre sie nicht in besonderem Maß im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet gewesen, auszuschließen, dass Kinder mit giftigen Substanzen in Berührung kommen? Hätte sie nicht aktiv das Sicherheitsdatenblatt einfordern müssen? Und falls sie es nicht bekommt, die Tests sofort stoppen müssen?

  11. Otto 22. September 2022 at 15:05Antworten

    Das war Alles ?
    Boah!

    • HT 22. September 2022 at 15:39Antworten

      Was heißt, das war alles, wir haben damals eine Strafe bekommen für das Inverkehrbringen eines Spielzeugs. Das war eine Puppe auf einem Fahrrad und im Gepäckträger waren Zuckerl, und im Beipackzettel war ein rotes Symbol, durchgestrichen 0-3. und weil da nur das Symbol drauf war und nicht ausführlich draufgestanden ist. Achtung! Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren – verschluckbare Kleinteile!. war Gefahr im Verzug! und a ordentliche Geldstrafe und die Gleichen hauen den Kindern die Test vor die Nasen. Auf was für einer Uni waren die? sperrs zua

    • leontinger 23. September 2022 at 0:53Antworten

      Nicht sehr gescheiter Kommentar von Otto!

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