Ärger für Politiker: Juristischer Erfolg in Luxemburg gegen Maskenzwang und Covid-Gesetze

3. März 2022von 2,5 Minuten Lesezeit

Anklagen gegen zwei Aktivisten der Luxemburger Freiheitsbewegung werden zum Boomerang für die Politik. Der Richter gab den Angeklagten recht, weshalb nun der Verfassungsgerichtshof von Luxemburg eingeschalten wird. Dieser wird nun mehrere Covid-Gesetze auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen. Etwa die Maskenpflicht bei Veranstaltungen oder die nächtliche Ausgangssperre.

Von Waldo Holz*

Mitte Februar standen zwei Gesichter der Luxemburger Freiheitsbewegung vor Gericht. Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag hatten gegen die Corona-Gesetzgebung verstoßen. Fünf Delikte aufgrund fehlender Maske, Abstand und anderen „hygienischen Maßnahmen“ wurden ihnen vorgeworfen. Im Raum standen Geldstrafen. Die beiden Organisatoren der Luxemburger Demos bestreiten ihre Verstöße auch nicht.

Luxemburg schaltet Verfassungsgericht ein

Doch sie beantragten, dass der Fall zum Verfassungsgerichtshof müsse. Warum? Sie verweigern die Maske auf den Demos, da sich die Demos eben unter anderem auch gegen die Maske richten. Ebenso betrifft das Distanzvorschriften, nächtliche Ausgangssperren und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. All diese Covid-Gesetze wurden nicht eingehalten, die Aktivisten bezweifeln aber ihre Rechtmäßigkeit.

Jean-Mary Jacoby, ein Kommunist, der vor längerer Zeit auch Mitglied bei der KPÖ war, bezieht sich im Gespräch mit TKP auf die allgemeinen Menschenrechte: „Laut Artikel 19 der Menschenrechtscharta hat jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wenn wir gegen die Maskenpflicht demonstrieren, uns aber vorgeschrieben wird, diese zu tragen, dann wird Artikel 19 untergraben.“

Deshalb könne der Fall nicht vor dem Strafgericht behandelt werden, wenn nicht zuvor der Verfassungsgerichtshof die Gesetze prüfe. Am Dienstag kam die Entscheidung: Der Richter hat das Verfassungsgericht beauftragt eine sogenannte „question préjudicielle“ durchzuführen. Jetzt muss sich der oberste Gerichtshof damit befassen, ob die Covid-Gesetze, auf dessen Basis Jacoby und Freitag angeklagt sind, überhaupt verfassungskonform sind.

Schlechter Schlaf für Politiker?

Es wird also geprüft, ob die Covid-Gesetze mit der Verfassung und den darin verankerten Grundrechten überhaupt vereinbar sind. Ist dem nicht so, darf man für die Nicht-Einhaltung nicht bestraft werden. Mit all jenen Gesetzen nach denen Jacoby und Freitag angeklagt wurden, muss sich das Verfassungsgericht jetzt befassen.

Diese sind: die nächtliche Ausgangssperre, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, Masken- und Abstandsgebote bei Versammlungen von 11 bis 100 Teilnehmern, sowie die Frage nach den Regeln bei mehr als 100 Teilnehmern.

In einer weiteren Anklage wurden Jacoby und Freitag freigesprochen. Sie wurden beschuldigt eine Lautsprecheranlage bei fünf Demonstrationen verwendet zu haben, obwohl dies von der Stadtverwaltung untersagt worden war. Für den Richter war dies ein unverhältnismäßiger Eingriff in die freie Meinungsäußerung.

Das nun aber der Verfassungsgerichtshof eingeschalten wurde, ist ein noch größerer Erfolg als der Freispruch. Die Anwaltskosten für die beiden Aktivisten übernimmt die Luxemburger „FAIR Bewegung“ . Jean-Marie Jacoby abschließend zu TKP: „Ich denke, es gibt jetzt einige in Parlament und Regierung, die schlecht schlafen.“

Bild wikicommons

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5 Kommentare

  1. James Thomma 5. März 2022 at 7:59Antworten

    Dës Foto weist net Lëtzebuerg!

    • Laurent Schiffmann 5. März 2022 at 20:43Antworten

      Spillt daat eng roll

  2. Bernd 3. März 2022 at 15:09Antworten

    Sehr geehrter Herr Holz, aus Anlass dieses obigen Artikels ist das hier für Sie:

    https://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-die-sauna-ist-angeschalten-a-339978.html

    Besser spät als nie, möge es auf fruchtbaren Boden fallen.

  3. Hans Im Glück 3. März 2022 at 13:59Antworten

    Ein sehr lesenswerter Artikel auf multipolar, der sich auf mit Maßnahmen und der Rechtmäßigkeit derselben beschäftigt: „Offener Brief eines Polizisten: „Ich bin erschüttert über den Zustand unserer Polizei“

    „Mich erschreckt die völlige Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen

    Ich komme immer wieder auf die selben Punkte zurück. Mich erschreckt diese völlige Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, diese nahezu kritiklose Umsetzung und mangelnde Remonstration, insbesondere hochrangiger Polizeiführer. Allein wenn ich daran denke, wie die Ausgangssperre in Bayern verkündet wurde und ich reflexartig gesagt habe: „Das geht nicht durch, das ist verfassungswidrig und unverhältnismäßig.“ Und trotzdem wurde sie umgesetzt und überwacht. Ich bin so erschüttert über den Zustand unserer Polizei. Für mich ein systemisches Versagen. Ein Zusammenspiel aus einigen willfährigen Erfüllungsgehilfen der Politik, vielen Mitläufern und Technokraten und einigen Überzeugten. Das Schlimmste ist die Ohnmacht. Zu wissen, dass „Aufstehen“ vermutlich das Karriereende bedeuten würde.“

  4. Markus 3. März 2022 at 13:56Antworten

    Das wird auch den Politikern in Österreich noch massiv auf den Kopf fallen- wenn jetzt auch noch die Pfizer Dokumente öffentlich sind welche Nebenwirkungen diese Spritze hat und die man 55 Jahre vor dem Volk verhindern wollte (es fehlen da auch noch sehr viele seiten die vermutl. noch nicht bisher bekannt sind- so wird es ein juristisches gemetzel gegen die experten geben die ja immer steif behauptet haben es sei alles sicher.
    In anderen Ländern hat der verfassungsgerichtshof schon eingegriffen- in österreich wird auch davon auszugehen sein.

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