Zivilgericht in Rom: Giuseppe Conte handelt mit Lockdown außerhalb des Gesetzes und verfassungswidrig

25. Dezember 2020von 2 Minuten Lesezeit

Nach dem Urteil eines portugiesischen Gerichtes, mit dem die Verhängung von Quarantäne durch Gesundheitsbehörden auf Basis eines PCR-Tests als rechtswidrig erkannt wurde, gibt es nun auch ein sensationelles Urteil in Italien. Ein Zivilgericht hat erkannt, dass die Verordnungen der Regierung Conte rechts- und verfassungswidrig sind.

Italienische Zeitungen berichten, dass die Regierung von Giuseppe Conte eine rechtswidrig handelnde Regierung ist. So lautet ein sensationelles Urteil, des Römischen Gerichtshofs. Im Fadenkreuz sind die DPCM, wie die italienischen Verordnungen bezeichnet werden, mit denen seit fast einem Jahr regiert wird. Damit werde das Leben der Bevölkerung erschwert und das Parlament ignoriert.

Das Gericht war angerufen worden, um über einen Streit zu entscheiden bei dem ein Geschäft wegen Nichtzahlung von Gebühren geschlossen hätte werden sollen. Für die angeordnete Schließung durch die Verbote in der Notfall-Coronavirus wurden jedoch keine Entschädigungen gezahlt.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass die DPCM Verordnungen „mit Verstößen wegen mangelnden Grundlagen“ und „in mehrfacher Hinsicht in der Illegalität“ behaftet sind. Sie sind daher „nichtig“, d.h. sie entfalten keine konkreten Wirkungen in rechtswissenschaftlicher Hinsicht. Und sie sind zu annullieren. Außerdem erklärte der Richter, dass die Dekrete, mit denen die Regierung intervenierte, nicht „normativer Natursind, sondern „administrierend“ und sich daher als solche auf ein bestehendes Gesetz beziehen sollten.

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Das Zivilgericht von Rom zitiert „alle emeritierten Präsidenten des Verfassungsgerichts, Baldassarre, Marini, Cassese“. Es erklärt auch, dass es kein einfaches Gesetz gibt, „das dem Ministerrat die Befugnis gibt, den Notstand aufgrund von Gesundheitsrisiken auszurufen“. Kurzum, die CPMs sind verfassungswidrig.

In dem Urteil heißt es auch, dass „sie eine Verlängerung der Einschränkung der Freiheitsrechte durchgesetzt haben“. Stattdessen hätten sie „eine neuerliche Behandlung durch das Parlament“ erfordert, was es bekanntlich nie gegeben hat. „Es handelt sich also um Maßnahmen, die im Widerspruch zu den Artikeln 13 bis 22 der Verfassung und zur Disziplin des Artikels 77 der Verfassung stehen, wie es die maßgebliche Verfassungslehre feststellt“, so der Richter abschließend. Ein vernichtendes Urteil über die Maßnahmen von Premier Conte.


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2 Kommentare

  1. Petra 27. Dezember 2020 at 10:38

    Auch in Österreich werden ja immer wieder Maßnahmen der Regierung für rechts- bzw. verfassungswidrig erklärt. Das Problem hier ist aber, dass es jeweils viele Monate dauert, bis nach einer Beschwerde eine Entscheidung vorliegt, und es nützt wenig, wenn wir heute wissen, dass eine Maßnahme im Frühjahr oder Sommer rechtswidrig war. Ständig werden die Texte der Rechtsnormen für an sich identische Rechtsfolgen etwas anders formuliert … und somit sind die alten Entscheidungen nicht oder nur begrenzt auf neue Einschränkungen anwendbar, und aktuelle Maßnahmen sind somit immer gültig … so was wie eine einstweilige Verfügung mit aufschiebender Wirkung gibt es ja leider nicht bzw. kam zumindest bis jetzt nie zum Tragen.

    Klar ist es ein Armutszeugnis für eine Regierung, wenn sich ein Großteil der Maßnahmen im Nachhinein als verfassungwidrig erweist, aber den aktuell Betroffenen hilft dies leider wenig, denn die Schäden sind dann schon passiert.

    • Albrecht Storz 27. Dezember 2020 at 11:51

      Das hat leider Methode. Indem bald im Wochentakt die Rechts- oder Verordnungslage geändert wird, hat das träge Gerichtswesen nichts mehr zu melden.

      Und noch ein Effekt ist erreicht: der verunsicherte Bürger ist geradezu darauf angewiesen, sich ständig der Corona-Hysterie aus den Nachrichten auszusetzen, weil er sich vor Schaden durch Verletzung der Auflagen und Vorschriften schützen will.

      Um sich darüber zu informieren, was man gerade darf und nicht darf, muss man sich die ganze Panik und Hysterie und „Oh Gott, wir werden alle sterben!“ aus Radio und Fernsehen auch noch gezielt und selbsttätig antun (also Einschalten und auch noch aufpassen). Das ist, wie wenn man jemanden dazu zwingt, sich selbst die Folter zuzufügen.

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