Es gibt ein Verfahren gegen Gates, Bourla und Rutte, und es gibt einen Termin vor einem Gericht in den Niederlanden. Die Formulierung „die Welt werde hören, wie die Pandemie geplant wurde“, wie man im Internet lesen kann, lässt große Erwartungen aufkommen. Hier was bisher bekannt ist.
Am 22. Oktober findet in Leeuwarden die inhaltliche Verhandlung einer Zivilklage von sieben Geimpften gegen unter anderem Bill Gates, Albert Bourla, Mark Rutte und den niederländischen Staat statt. Es ist ein Zivilverfahren, kein Strafprozess. Die Verhandlung beginnt um 12:30 Uhr. Die Rechtspraak überträgt sie per Livestream. Zwei der ursprünglich sieben Kläger sind inzwischen vermutlich an den Folgen der mRNA-Behandlung verstorben, die übrigen fünf führen das Verfahren weiter. Anwalt Peter Stassen hat die Klage 2023 beim Gericht Noord-Nederland eingereicht. Laut Bericht auf uncutnews.ch scheiterte Gates mit seiner Einrede, das niederländische Gericht sei nicht zuständig. Bourla und Rutte bleiben Beklagte, werden aber nicht persönlich im Saal sein. Eine ältere Meldung der Liberty Beacon behauptet dagegen, Gates und Bourla seien zum persönlichen Erscheinen verpflichtet worden. Das widerspricht den neueren Berichten.
Die Expertenaussagen
Der Weg dorthin war verwickelt. Laut der Chronologie von Duty to Dissent lehnte das Gericht im November 2025 ab, die Experten unter Eid zu hören. Am 15. August 2026 filmte Stassen sein Plädoyer zusammen mit vier Sachverständigen, die dabei einen Eid ablegten und aussagten. Am 22. September reichte er das Video als Beweisstück 157 ein, aber das Gericht ließ es zunächst nicht zu. Am 14. Oktober entschied es aber dann doch, die Videoaussagen der Experten als gesondertes Beweisstück zuzulassen, so dass es in die Verhandlung eingebracht werden kann. Nach Darstellung der Kläger-Website handelt es sich um 3 Stunden und 19 Minuten. Die vier Experten sind laut Duty to Dissent Sasha Latypova, Mike Yeadon, Catherine Austin Fitts und Joseph Sansone.
Drei Informationen gehören dazu
Die Aussagen entstanden auf Initiative der Kläger, nicht vor dem Gericht. Das hatte sogar zunächst sogar versucht, die Aussagen zu verhindern. Der Eid wurde bei der privaten Aufnahme abgelegt, das Gericht hat die Experten nie selbst vernommen.
„Zugelassen“ heißt nur, dass das Material in der Akte steht. Wie viel Gewicht es hat, entscheidet das Gericht später. Die vorherige Ablehnung lässt wenig Gewicht erahnen.
Latypova schreibt, sie reise als beratende Expertin der Kläger an. Alle vier Experten sind also Teil der Klägerseite.
Was „geplant“ bedeutet
Die Behauptung, die Pandemie sei geplant gewesen, stammt aus dem Vortrag der Kläger. Laut Duty to Dissent gehen die Experten davon aus, die Injektionen seien Biowaffen und Teil eines „Great Reset“. Das sind Parteibehauptungen in einem Verfahren, das erst jetzt in die inhaltliche Prüfung geht. Laut ninefornews.nl muss die Gegenseite am 22. Oktober erstmals formell Verteidigung führen. Bis dahin gibt es keine gerichtliche Feststellung zu irgendeinem Planungsvorwurf.
Interessanter Nebenaspekt: Von Bill Gates selbst verbreitete Videos unterstützen die Kläger.
Die Quellenlage
Fast alles, was man finden kann, kommt von Klägerseite oder aus ihrem Umfeld, etwa thenetherlandscase.com, Substack-Autoren und Experten, die selbst beteiligt sind. Laut De Andere Krant läuft derzeit eine internationale Medienkampagne rund um den Prozess. Eine Bestätigung der Entscheidung vom 14. Oktober durch die Rechtspraak selbst oder durch unabhängige Medien sind nicht öffentlich verfügbar. Ebenfalls ungeklärt ist, ob Bourla und Rutte durch Anwälte vertreten erscheinen. Die Angeklagten hatten bisher versucht, die Vorwürfe einfach auszusitzen. Das könnte nun enden.
Zusammenfassung
Ein ungewöhnliches Zivilverfahren mit prominenten Beklagten und einem öffentlichen Livestream findet am Donnerstag statt. Der Prozess kam nur durch den außergewöhnlichen Druck der Öffentlichkeit zustande. Die Beweisaufnahme beginnt erst. Dass das Gericht den Planungsvorwurf überhaupt anhört, belegt noch nicht, dass er stimmt. Bisher kennen wir ausschließlich die Einlassungen der Klägerseite. Allerdings darf erwartet werden, dass die Angeklagten in erster Linie ad hominem argumentieren werden, also die Zeugen und deren Gutachter als belastet durch Vorurteile und ohne „wissenschaftliche“ Beweise ablehnen werden.
Bild: Screenshot aus Video über den Vorgang
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