
Finnlands Ex-Innenminister wegen „Volksverhetzung“ schuldig
Ein protestantischer Bischof und der der Ex-Innenminister wurden in Finnland verurteilt. Sie hatten ein Kirchenpamphlet, das für zwei Geschlechter und konservative Beziehungsbilder wirbt, verbreitet. Neben der Strafe werden Passagen aus dem Pamphlet nun aus dem Netz gelöscht.
Urteil gefällt: Die langjährige christdemokratische Abgeordnete und ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen wurde wegen „Volksverhetzung“ verurteilt. Das hat der Oberste Gerichtshof am Donnerstag entschieden. Dazu wurde auch der protestantische Bischof Juhana Pohjola verurteilt.
Auslöser ist ein von Pohjola verfasstes Kirchenpamphlet aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „Mieheksi ja naiseksi hän heidät loi“ („Als Mann und Frau schuf er sie“). Der Text legt eine bibelbasierte Sicht auf Ehe, Sexualität und die Geschlechter dar. Nun müssen beide knapp 2.000 Euro Strafe zahlen, bestimmte Passagen des Pamphlets sollen aus dem Internet gelöscht werden. Das Pamphlet, das nun teilweise als strafbar eingestuft wurde, ist online aber noch zu finden.
Der Fall zeigt, wie es um die Redefreiheit in Finnland steht. Die Geschichte begann 2019, als Räsänen auf X (ehemals Twitter) einen Bibelvers (Römer 1,24–27) teilte und die Beteiligung ihrer Kirche an der Helsinki Pride kritisierte. Die Staatsanwaltschaft sah darin – sowie im alten Pamphlet – eine Beleidigung Homosexueller. Im Februar sagte die Politikerin:
„Dieser Tweet über die Bibel löste meinen fast siebenjährigen Rechtsstreit aus, der sich noch immer in der Prüfung durch den Obersten Gerichtshof befindet. Dies soll all jene hier daran erinnern, die fragen, in welchem Zusammenhang meine Anschuldigungen mit der Bibel stehen.“
Tästä Raamattutwiitistä lähti liikkeelle lähes 7 v kestänyt oikeusprosessini ja tämä on edelleen Korkeimman oikeuden tutkittavana. Tämä muistutuksena niille, jotka täällä kyselevät, miten syytteeni liittyvät Raamattuun. https://t.co/j948NgUgn6
— Päivi Räsänen (@PaiviRasanen) February 8, 2026
Der Rechtsstreit zog sich seit Jahren. Die ehemalige Ministerin argumentierte stets mit ihrer christlichen Überzeugung. In zwei Instanzen (Bezirksgericht 2022 und Berufungsgericht 2023) wurde sie einstimmig freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof entschied nun mit knapper 3:2-Mehrheit anders: Für das Pamphlet sei die Äußerung strafbar, weil sie Homosexualität als „psychosexuelle Entwicklungsstörung“ darstelle – eine Aussage, die nach Ansicht des Gerichts medizinisch falsch sei und die Würde der Betroffenen verletze. Der Tweet aus 2019 wurde hingegen einstimmig als geschützte religiöse Meinungsäußerung im öffentlichen Diskurs gewertet.
Die christliche Rechtsorganisation ADF International, die Räsänens Verteidigung koordiniert, spricht von einem „dunklen Tag für die Redefreiheit“. Die Kampagne „Free Speech on Trial“ warnt vor einer Blaupause. Gesetze gegen „Hassrede“ könnten künftig jede kritische Debatte zu Themen wie Ehe oder Sexualität kriminalisieren. Räsänen selbst zeigte sich „schockiert“ und kündigte eine mögliche Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Das finnische Strafgesetzbuch schützt seit 2011 auch sexuelle Orientierung vor „Volksverhetzung“. Das Gericht entschied gegen Meinungsfreiheit und für Menschenwürde, so die Argumentation. Kritiker wie ADF sehen darin einen Präzedenzfall, der auch durch den EU-Digital-Services-Act (DSA) verstärkt werden könne.
Geschlecht und sexuelle Neigung sind zwei Paar Schuhe. Homosexualität als „psychosexuelle Entwicklungsstörung“ zu bezeichnen ist natülich etwas anderes, da dieser Ansicht überholt ist und nicht dem heutigen Stand der Forschung entspricht. Aber die Meinungsfreiheit hat wieder verloren, da jedem seine Meinung, und sei sie noch so „falsch“ oder auch nicht, zusteht!