
Hat die WHO den „Pandemievertrag“ durch die Hintertür gemogelt?
Das „Aktionsbündnis Freie Schweiz“ argumentiert, dass die in Genf am 1. Juni 2024 spätnächtens erfolgte Annahme der revidierten „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ weit schwerer wiegt, als dies auf den ersten Blick ersichtlich ist.
Dank der unermüdlichen Bemühungen von James Roguski – dessen „Substack“ in jedem Fall empfehlenswert ist – konnten alle die Entwicklung der von der WHO geführten Verhandlungen über einen so genannten „Pandemie-Vertrag“ und dessen bösen Zwilling, die vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (in Folge IGV), gleichsam in Echtzeit verfolgen.
Wie aus praktisch allen Mainstream-Berichten hervorgeht, wurde am vergangenen Samstag eine stark abgeschwächte Minimalversion der IGV angenommen – obwohl sie technisch gesehen illegal, null und nichtig sind, da die überarbeiteten IGV erst kurz vor der Abstimmung veröffentlicht wurden und nicht wie vorgeschrieben mehr als vier Monate vorher (siehe Artikel 55 Abs. 2 der IGV von 2005; hier und in Folge – so nicht anders ausgewiesen – finden Sie meine Übersetzungen nichtdeutscher Passagen):
Der Text jeder vorgeschlagenen Änderung wird allen Vertragsstaaten vom Generaldirektor mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung, auf der sie zur Beratung vorgeschlagen wird, mitgeteilt.
Da spätestens seit der von der WHO erklärten, sog. „Corona-Pandemie™“ klar feststeht, dass Gesetze und Verfassungen nicht so verlässlich sind, müssen wir über die Inhalte der überarbeiteten IGV sprechen.
Ich setze voraus, dass Sie die Ereignisse vom letzten Samstag in Genf kennen oder zumindest damit vertraut sind. Die offizielle Stellungnahme der WHO finden Sie hier.
Nun aber wenden wir der Einschätzung des „Aktionsbündnis Freie Schweiz„, das die Ereignisse vom letzten Samstag in Genf durchaus „anders“ deutet.
Änderungen der angenommenen IGV sind gravierend
„ABF Schweiz“ war mit dabei als als am letzten Tag der 77. Weltgesundheitsversammlung die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften angenommen wurden. Von deren Seite wurde nun die definitive Fassung der IGV einer kritischen Analyse unterzogen, die u.a. folgende Schwerpunkte ausweist (Hervorhebungen im Original):
Die WHO-Medienmitteilung weist darauf hin, dass der „pandemische Notfall“ nun neu definiert sei. Nach dieser Definition ist eine Pandemie „eine übertragbare Krankheit, die sich geografisch weit in mehreren Staaten ausbreitet oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie sich in mehreren Staaten ausbreitet. Eine Pandemie, welche die Kapazitäten der Gesundheitssysteme in diesen Staaten übersteigt oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie diese übersteigt; die erhebliche soziale und/oder wirtschaftliche Störungen verursacht oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie erhebliche soziale und/oder wirtschaftliche Störungen verursacht, einschliesslich der Störung des internationalen Verkehrs und Handels. Eine Pandemie, die ein rasches, gerechtes und verstärktes koordiniertes internationales Handeln mit Ansätzen für die gesamte Regierung und die gesamte Gesellschaft erfordert“. (ABF-Übersetzung, Hervorhebungen durch den Verfasser).
Wenn also bereits ein „hohes Risiko“ besteht, haben wir einen Gesundheitsnotfall, der alle weiteren Massnahmen, die in den IGV vorgesehen sind, auslösen kann. Also praktisch immer und jederzeit. Die Frage sei nun erlaubt, wer bestimmt, wann ein „hohes Risiko“ vorliegt?
Neue Behörden auf staatlicher Ebene
Die Staaten werden verpflichtet, neue staatliche Behörden zur Umsetzung der IGV zu schaffen. Die IGV sprechen von «nationalen IGV-Behörden» («National IHR Authority»), welche die Umsetzung der IGV zu koordinieren haben, und von «nationalen IGV-Kontaktstellen» («National IHR Focal Point»). Diese Kontaktstellen müssen jederzeit für die «WHO IHR Contact Points» erreichbar sein. Damit werden die Staaten verpflichtet, einerseits Informationen und Daten an die WHO weiterzuleiten und andererseits permanente Krisenstäbe zu etablieren…
Sollten die Staaten in diesem Punkt darauf hinweisen, dass sie bei der Errichtung dieser innerstaatlichen Behörden in der Umsetzung souverän bleiben, wäre das eine Verschleierung der tatsächlichen Umstände. Denn die «Befehle» werden nach der Umsetzung der IGV in nationales Recht von der WHO kommen. Es sind also im Grunde nationale Zweigstellen der WHO, was aber nicht direkt sichtbar sein soll.
Neudefinition ‚relevanter Gesundheitsprodukte‘
Deshalb empfehle ich allen, die mit dem Konzept der „Transposition“ nicht vertraut sind, sich darüber zu informieren, indem sie meinen Artikel über die Funktionsweise der EU lesen – genau so.
Außerdem steckt der Teufel nicht nur in diesen juristischen Details, sondern buchstäblich überall, z.B. im Abschnitt über „relevante Gesundheitsprodukte“, die nach den Definitionen der überarbeiteten IGV,
Gesundheitsprodukte, die benötigt werden, um auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationalem Interesse, einschließlich Pandemien, zu reagieren, darunter Arzneimittel, Impfstoffe, Diagnostika, Medizinprodukte, Produkte zur Vektorkontrolle, persönliche Schutzausrüstung, Dekontaminationsprodukte, Hilfsprodukte, Gegenmittel, zell- und genbasierte Therapien und andere Gesundheitstechnologien umfassen.
Im Grunde alles plus das Spülbecken, wenn die WHO einmal einen „Pandemie-Notfall“ ausruft.
Hier ist der Kommentar von ABF Schweiz:
Was hier vielleicht plausibel und harmlos klingt, ist eine ganz wesentliche und kritische Erweiterung der Definition der relevanten Gesundheitsprodukte. Denn es bedeutet im Klartext, dass man uns zwingen will, in jedem von der WHO selbst deklarierten Gesundheitsnotstand zell- und genbasierte Therapien an uns selbst zuzulassen. Und hier sei angemerkt, dass die COVID-Impfung, basierend auf der mRNA-Technologie, eben genau eine solche Therapie war und auch heute noch immer ist.
Damit nicht genug, denn die gesamte Bandbreite betrügerisch-evidenzbefreiter Maßnahmen aus der WHO-erklärten sog. „Corona-Pandemie™“ steht weiterhin zur Disposition. Dies kommt besonders in dem Abschnitt zu Reiseeinschänkungen zum Ausdruck, wie „ABF Schweiz“ betont (meine Hervorhebungen):
Dass ein Mitgliedsstaat Einreisende, die er für «gefährlich» im Sinne ihres Gesundheitszustandes hält, jetzt auch in Isolation und Quarantäne zwingen kann und dass (private) Transportmittelunternehmen zum Handlanger des Staates gemacht werden, indem sie die Einreisenden bereits an Bord überprüfen müssen, stand bereits in Artikel 27 und einigen anderen Artikeln der Vorversion. Diese Möglichkeit wurde nun aber erneut verschärft und es wurde genau festgelegt, wie die erforderlichen Gesundheitsdokumente, deutlicher gesagt, die uns aus der Corona-Krise bekannten Zertifikate und QR-Codes, auszusehen haben. Es ist anzunehmen, dass es der Wunsch der WHO war, diese nur in digitaler Form anzuerkennen. Doch dagegen gab es offenbar Einspruch aus den Ländern des globalen Südens. Wichtig ist an dieser Stelle, die eigentliche Agenda dieser Artikel zu durchschauen. Es geht offenkundig darum, das internationale Reisen jederzeit beschränken zu können (siehe Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030) bzw. auf die Reisenden zu beschränken, die sich vorab den erforderlichen «Massnahmen» unterziehen (Impfung, Tests etc.). Man könnte es im weitesten Sinne als indirekten Impfzwang betrachten…
Wurde der „Pandemie-Vertrag“ in die IGV z.T. integriert?
Besonderes Augenmerk ist zudem auf den Artikel 13 «Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschliesslich des gleichberechtigten Zugangs zu einschlägigen Gesundheitsprodukten» zu richten, der stark erweitert wurde und auf den ersten Blick so anmutet (eine Detailanalyse muss noch erfolgen), als seien hier Teile des WHO-Pandemieabkommens eingebaut worden. Wohl deshalb, weil es beim Vertragstext des Pandemieabkommens bislang zu keiner Einigung kam. Für uns, die auf unsere Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit bestehen, ist das WHO-Pandemieabkommen zumindest in seiner letzten veröffentlichen Fassung zweitrangig und weniger bedrohlich als die IGV. Denn es handelt sich bei diesem Vertrag eher um eine Art Handelsabkommen für diejenigen Akteure, welche die bereits genannten «relevanten Gesundheitsprodukte» auf den Markt bringen werden. Das zeigt, wie zwingend es ist, auch die weitere Entwicklung dieses Abkommens genau zu beobachten.
Vrläufige Schlussfolgerungen der AFB Schweiz
Das von ABF Schweiz in Auftrag gegebene Gutachten kommt zum Schluss, dass die angepassten IGV dem Parlament vorgelegt werden müssen, da ansonsten das souveräne Recht der Schweiz tangiert wird. Im Gutachten resp. in der Zusammenfassung des Gutachtens werden die Gründe dafür aufgeführt. Damit genügend Zeit für den parlamentarischen Überprüfungsprozess zur Verfügung steht, muss der Bundesrat nun unverzüglich das Opting-out erklären [in Art. 13 der revidierten IGV gibt es eine Klausel, die ein Kulanzperiode von bis zu zwei Jahren zu Prüfungs- und Umsetzungszwecken vorsieht, Anm.]. Das Parlament, das die Oberaufsicht über den Bundesrat hat, hat Letzteren aufzufordern, diese Erklärung fristgerecht abzugeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die geänderten IGV demokratisch legitimiert werden. Dies entspricht einer unserer Forderungen an die Politik.
Dem ist nichts hinzuzufügen, denn es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Erste Einschätzung und Ausdeutung
Die Optik und die Inhalte sind sehr schlecht, mit oder ohne Berücksichtigung der „vorläufigen“ Deutung von „ABF Schweiz“. Die Zeit wird zeigen, ob deren Interpretation näher an der Realität ist als die von den alten Medien und Politikern geäußerte. (Ich tippe auf „ABF Schweiz“.)
Wenn es einen Silberstreif am Horizont gibt, dann wird die neue Bürokratie, die angeblich geschaffen werden soll, zu endlosen Revierkämpfen, heißen Debatten über ihre (ständige) Finanzierung und natürlich zu der Frage von Pfründen im Inland bei der Ernennung von Personal für diese vermutlich gut bezahlten, meist steuerbefreiten de facto „internationalen“ Positionen führen. Dies wird die sicherlich unbeabsichtigte Folge haben, dass, wer auch immer an den nationalen IGV-Schwerpunkten (oder wie auch immer sie heißen werden) „arbeiten“ wird, in Bezug auf Finanzierung, Kapazität und Qualität der ernannten Personen so kompromittiert sein wird, dass größere Pannen so gut wie sicher sind.
Selbst wenn dies nicht beabsichtigt ist, wird es vielen Menschen ernsthaft schaden, zumal – mit der Bejahung der „Gleichheit“ (sprich: Sozialismus) und seines bösen Zwillings, der ideologischen Konformität – das, was andere als „medizinischen Lysenkoismus“ bezeichnen, noch viel mehr Menschen schaden und/oder umbringen wird. Wann immer der „öffentliche“ (oder private) Sektor der Konformität Vorrang vor der Kompetenz einräumt, kommt es zu Schlampereien, oft mit tödlichen Folgen, wie es im Gesundheitswesen der Fall ist. Die WHO-erklärte sog. „Corona-Pandemie™“ legt hiervor jeden Tag eindrücklich Zeugnis ab.
Hinzu kommt, dass alleine die Frage, ob man den offenkundig inkompetenten und evidenzbefreit agierten Persönlichkeiten von WHO, (E)CDC, der EMA und wie die Buchstabensalat-Agenturen sonst noch heißen überhaupt auf nur ein Quäntchen „mehr“ an Sachkompetenz und/oder Befugnisse gewähren sollte, jegliche Diskussionen über ein „Pandemie-Abkommen“ oder die revidierten IGV erübrigt. Besonders erstaunlich ist, dass Inkompetenz, persönliches Fehlverhalten oder gar die Absenz jeglicher Konsequenzen offenkundig in unserer Gesellschaft keine Rolle zu spielen scheinen. Von Politschaustellern, „Experten™“ und „Journalisten“ in den „Leit- und Qualitätsmedien“ ganz zu schweigen.
Ohne Zweifel ist das, was am Samstag in Genf passiert ist, eine Abscheulichkeit, und ich fürchte, dass die Interpretation von „ABF Schweiz“ umso wichtiger wird, je mehr Zeit vergehen wird. Aber es gibt noch einen anderen Aspekt, der Beachtung verdient:
Die meisten von Menschen geschaffenen, gigantischen, multidimensionalen Institutionen scheitern, manche schneller als andere, aber wenn sie es tun, ist es ein kein schöner Anblick.
In der Weltwirtschaftskrise schuf US-Präsident F.D. Roosevelt viele neue Institutionen aus dem Nichts, angeblich weil er wusste, dass alle neuen Einrichtungen nach ein paar Jahren verkümmern würden. (Über John Flynns meisterhaften, wenn auch zensierten FDR-Abrechnund der in den späten 1940er Jahren veröffentlicht wurde).
Eine Randbemerkung zum Aufbau von Institutionen
Ich habe mich in den letzten rund zehn Jahren eingehend mit dem Aufbau und den Binnenveränderungen von Verwaltungsbehörden befasst; es folgen einige ausdeutende Überlegungen auf dieser Basis.
Wenn eine neue Institution zusammengeschustert wird, führt dies unweigerlich zu Personalstreitigkeiten, Revierkämpfen, Auseinandersetzungen über die Finanzierung und natürlich den immerwährenden Komplizen der Bürokratie, die Änderung der Zuständigkeiten. Dies geschieht in der Regel „von oben“ in Form von Anordnungen, was auch bedeutet, dass es a) reversibel ist und b) keinen schriftlichen und/oder logischen Überlegungen unterliegen muss. Unterwürfigkeit und die Verlängerung des Bestehenden, zusätzlich zur Beibehaltung der „Verantwortlichkeiten“, die einst in Abteilung A lagen, werden schnell zur Daseinsberechtigung der Abteilungen B bis Z. Es gibt nichts in der Geschichte, was sich nicht auf diese Weise abgespielt hätte.
Allgemein gesprochen, lassen sich die menschlichen Institutionen unter den Bedingungen der (Post-) Moderne in zwei Kategorien einteilen: Staatliche und private Konglomerate, „Big Gov’t“ und „Big Biz“, wenn Sie so wollen. Beide wenden, technisch gesehen, Integrationsmechanismen an, die sich nicht in ihrer Art, sondern in ihrem Ausmaß unterscheiden: Während „Big Gov’t“ eine horizontale Integration anstrebt, strebt Big Biz eine vertikale Integration an. Anders ausgedrückt: Ersteres zielt darauf ab, verschiedene Schichten der Gesellschaft, der menschlichen Interaktion usw. zu kontrollieren, während Letzteres versucht, alle Aspekte der Versorgungskette zu beherrschen.
ie WHO sitzt irgendwo „dazwischen“ – eine „öffentlich-private Partnerschaft“, wenn es so etwas je gegeben hat – und die sich daraus ergebenden Eigenheiten werden die meisten Bemühungen innerhalb weniger Jahre zum Scheitern bringen, und sei es nur aufgrund von Redundanzen, Finanzierungs- und Revierkämpfen und den Egos derjenigen, die die Befehle geben, und derjenigen, die sie angeblich befolgen werden.
Schließlich ist da noch der Begriff der „Transposition“. Er bedeutet zwar technisch gesehen die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an das, was von außen kommt (hier: die IGV), doch geschieht dies in der Regel durch das Hinzufügen umfangreicher Formulierungen zu Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen usw. Dies wird die Umsetzung der revidierten IGV massiv erschweren, vor allem, wenn einige Länder diese Revisionen nicht umsetzen wollen. Darüber hinaus wird die Polarisierung angesichts der daraus resultierenden gerichtlichen Anfechtungen zunehmen, insbesondere wenn es zu einer Wiederholung der von der WHO ausgerufenen so genannten „Corona-Pandemie™“ kommen sollte.
Epilog
Die neuen IGV sind schlecht, daran besteht kein Zweifel.
Solange es keine Aufarbeitung der „Corona-Pandemie™“ und v.a. ihrer „Maßnahmen“ – mit Folgen für die Verantwortlichen – gibt, sollte nichts Weiteres in diese Richtung unternommen werden.
Wir sollten also Sondergerichte für diejenigen einrichten, die die von der WHO erklärte sog. „Covid-Pandemie™“ und deren Exzesse zu verantworten haben, und dies fängt mit dem WHO-Direktor an und zieht sich nahtlos bis zu den willfährigen Exekutoren auf lokaler Ebene durch.
Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass eines dieser Dinge in absehbarer Zeit geschehen wird. Dennoch dürfen wir nie den wesentlichen Aspekt des menschlichen Handelns vergessen:
Kein Tyrann wurde jemals durch ständiges Mitmachen bzw. Nachgeben gestoppt.
Stimmen Sie nicht zu. Fügen Sie sich nicht.
Also wenn sie dumm sind versuchen das den nächten Winter nochmal!? Wir haben die Ungespritzten, die Impfpassschwindler, die Überrumpelten, Geschädigten und Geläuterten. Ich schätze mehr als 20% werden es nicht. Auch werden diesmal die Nebenwirkungen besser beobachtet werden können. Damals war das noch Theorie. Sie hatten Ihre Chance mal abgesehen von den wirtschalftlichen Folgen. Doofland kann sich gar eine zweite Pandemie leisten. Dann haben sie einen Bürgerkrieg. Wenn sie schlauer sind warten sie 10 Jahre ab. Sind sie aber nicht, sie sind strohdoof. Ich bereite mich vor! Aber ohne Angst diesmal. Sie werden mich nicht impfen!!!
Da ghörts her…auf YT immer noch abrufbar:
Fauci Warned Trump Administration a ‚Surprise Outbreak‘ Was Coming in 2017
Das gehört überhaupt hier nicht her, sondern zu Fauci, sorry.
Wer sich das deutsche Gesundheitssystem der letzten 40 Jahre anschaut, müsste eigentlich bemerken, das es nichts mehr mit Gesundheit zu tun hat! Mindestens 50% der heutigen Kranken wurden von den Ärzten erst erschaffen. Und das Ziel ist ganz einfach, nur mit Kranken ist Geld zu verdienen!
Verbrechersyndikat WHO lässt sich seine rechtswidrigen Regeln vom Verbrechersyndikat EU bestätigen. Dann ist ja alles in Ordnung. Dachte schon, hier passieren illegale Dinge.
Nachdem die IGV nicht ordnungsgemäss vier Monate vor der Sitzung in der Fassung, über die nachher abgestimmt worden ist, den Mitgliedern vorgelegt wurde, ist das ganze Theater gar nicht notwendig. Sie sind ungültig, denn regelwidriges Verhalten kann kein Festhalten am Protokoll einfordern !
Diskussionlos.
Wie geht es, auf Unrecht getroffene Entscheidungen unwirksam zu bekommen?
Wenn UN 2.0 und Global Digital Compact im Herbst noch auf ähnliche Weise durchgewunden wird, ist Recht relativ, dann herrscht zunehemend bis 2040, 2050 das Recht der neuen biodigitalen Megaschine im Namen der Sicherheit.
Wie stark Moral Recht aufheben kann, wenn nur genügend Unsicherheit ausgelöst worden ist, war bereits zu erleben.
Mit anderen Themen läuft das ungehindert weiter und funktioniert ähnlich gut.
Danke für den Artikel und alle Überlegungen.
Ich sage Achtung beim Blick auf alle Details. Dies lenkt ab von der einzig wirklich relevanten Tatsache, die penetrant und immer und immer und immer wieder wiederholt werden muss:
Die Regelungen sind ungültig, nichtig, weil für das Zustandekommen ein relevanter Formfehler begangen wurde und die bestehende Gesetzgebung, konkret das in Artikel 55 Abs. 2 der IGV von 2005 verlangte Vorgehen nicht eingehalten wurde. Punkt.
Erst wenn die Fassung vorliegt, was ja jetzt gegeben wäre, diese ordentlich vorgelegt würde und frühestens vier Monate danach eine Zusammenkunft zustande kommt und die geforderte Mehrheit dafür stimmt. Erst dann sind diese gültig.
Für die Abstimmung darüber muss das Parlament vorgängig, in einem politischen Prozess die Meinung gebildet haben und die Verantwortung übernehmen für die Stimme, welche dann im Namen der Schweiz eingebracht werden soll.
Andernfalls sind die behaupteten Bestimmungen ungültig. Punkt.
Immer und immer wiederholen und standhaft bleiben.
Danke, für die Aufmerksamkeit.
pantherauge
Die Angstmache kurz vor Wahlen geht los…
https://www.bild.de/leben-wissen/viruslast-im-abwasser-corona-variante-kp-2-breitet-sich-rasant-aus-665d721491ade866c1ebc4cb
Reisefreiheit ist ein Grundrecht. Dieses wird nun eingeschränkt, wenn das Risiko besteht, dass der Handel gestört werden könnte.
Die alte Pandemiedefinition erforderte den Tod vieler Menschen. Eine de facto Zwangsimpfung, weil das Risiko besteht, dass die Leute weniger kaufen, wäre im Vorcoronarecht nie durchgegangen.
Haben sich Hunnen, Großbritannien, die USA oder die Moslems um Reiseeinschränkungen gekümmert? Selbst wenn der Handel gestört werden sollte – es wird einmaschiert/ eingereist. Mit oder ohne UNO oder WHO. Aber unsere Regierung will es so wie diese demokratisch nicht legitimierten Organisationen es vorschreiben.
Es ist höchste Zeit dass gegen die WHO und den Dr. Tedros aggressiver vorgegangen wird!
Wurde geprüft, dass das nicht de facto eine ausländische Kriminelle Vereinigung ist, bei der Gesundheitsschutz nur vorgetäuscht wird? Schließlich haben deren Vorgaben drastische Auswirkungen auf Grundrechte und zwingen die Staaten zu erheblichen Ausgaben zugunsten ihrer Sponsoren.
dem epilog stimme ich durchaus zu, bezüglich der IGV-novellen teile ich hingegen eher die gestrige positive betrachtungsweise von prof. homburg. da hätte ursprünglich noch weit schlimmeres drinnen stehen sollen, wenn es nach früheren entwürfen gegangen wäre.
zur passage mit dem „hohen risiko“: die war meiner erinnerung nach im vorletzten entwurf nicht mehr drinnen, kam anscheinend nun doch leider hinein. aber das wichtigste ist meiner meinung nach, dass die WHO eben nach wie vor den staaten keine verbindlichen vorgaben machen darf. diese gefahr losgeworden zu sein, halte ich für einen doch sehr großen erfolg. somit ist der begriff „hohes risiko“ in der praxis wohl eher bedeutungslos.
andi pi
3. Juni 2024 at 14:01
Leider erweist sich Ihre Einschätzung etwas zu optimistisch, schon gemäß der beweisbaren Ausführungen der Schweizer Rechtsanwältin Andrea Staubli (ABF Schweiz). Siehe dazu das von mir verlinkte Video weiter unten, welches derzeit viral geht…
Das Verbrechen geruht schlicht fürderhin immer bestialischer als auch grundgroteskest auszuwuchern.
Man werfe trotzdem seine Nerven nicht voreilig weg… ;)
die who erfüllt als institution selbst die kriterien einer pandemie.
Liebe Redaktion, hier eine Analyse der Schweizer Rechtsanwältin Andrea Staubli ABF Schweiz:
https://www.twitch.tv/videos/2161968865
Liebe Redaktion, siehe ergänzend auch Norbert Häring (02.06.2024):
https://norberthaering.de/news/ihr-reform-angenommen/
Und wenn man die Leute wieder per Nachrichten „zwingt“ daheim zu bleiben, keine Tauben im Park zu küssen, auf Fleisch alles Art zu verzichten und seine Verwandten nur noch im Astronautenanzug besuchen zu dürfen, spätestens dann werden wieder alle Schlange stehen für die nächste Ladung Spritzbrühe. Egal was das Zeug anrichtet.
Hauptsache man bekommt seine alten Rechte zurück.
Oh – Moment mal, weggenommen hat sie eigentlich keiner. Die Leute glaubten das nur und haben mitgemacht.
Schon beim letzten Mal standen nicht „alle“ Schlange. Sondern trotz zusätzlichen Überrumpelungseffektes so um die 65%, weitere ~ 10% liessen sich nur mit Nötigung pressen, der Rest selbst damit nicht. Und diese 35% sowie alle mittelbar/unmittelbar Geschädigten des letzten Mals werden sich ganz sicher nicht nochmal ähnliche Spritzbrühe aufzwingen lassen. Auch nicht mehr mit Nötigung und/oder Angst-, und/oder sozialen Diffamierungskampagnen.
Wäre modRNA nicht ein derart toxischer Dreck, wäre die Rechnung von Billy, WHO und Big Pharma womöglich aufgegangen und kaum einer hätte anschliessend die „Maßnahmen“ hinterfragt. Die hatten genau einen Schuss frei – und den haben sie massiv versemmelt. Was 1918ff mit der „spanischen Grippe“ = Impfschadenspandemie noch mangels freien Informationsflusses möglich war, nämlich die Katastrophe zu falschdeklarieren, funktioniert nicht mehr (übrigens auch seinerzeit schon mit umfangreicher Beteiligung der Rockefellers). Deshalb auch die massiven Kampagnen gegen angebliche „Desinformation“.
Nun ist aber der Geist aus der Flasche entfleucht, und sie bekommen den Deckel nicht mehr drauf. Trotz erkennbarer Anstregungen. Und DESHALB können die sich auch ihre IGV hintenrum selbst einführen. Gegen mehr als 1/3 der Bevölkerung ist eine weitere Spritzekampagne mit demselben Dreck selbst mit Angstkampagnen schlicht nicht machbar – die nutzen sich nämlich auch umso schneller ab, je erkennbarer evidenzfrei sie sind.
@ Hein Kaputtnik
3. Juni 2024 at 16:38
ich denke auch, dass im fall einer nächsten pseudopandemie die beteiligung an genetischen messias-spritzen deutlich unter dem covid-spritzniveau liegen würde. ich gehe sogar davon aus, dass sich nicht bloß 10%, sondern eher 20-30% ausschließlich aufgrund von nötigung die covid-spritze gaben. wenn man ganz optimistisch sein will: die viertspritze haben sich dann weniger als ein viertel der bevölkerung gegeben – womöglich wird sich also sogar eine klare mehrheit nicht mehr an einer badeentengrippe-„impfung“ beteiligen.
die passage mit der spanischen grippe sehe ich hingegen recht anders. da grippeimpfungen erst in den 1930er jahren aufkamen, ist das mit der angeblichen impfpandemie eine legende. und das virus dürfte auch wirklich ein ganz massiv gefährlicheres als die covid-fake/pheic-„pandemie“ gewesen sein – v.a., wenn man sich ausschaut, wie viele jüngere leute damals verstorben sind (etwas, das bei covid so gut wie nie vorkam). die schätzungsweise damals 50 mio. an/mit der spanischen grippe verstorbene wären bezüglich bevölkerungsanstieg hochgerechnet heute etwa 200 mio. tote. und selbst laut der (wohl viel zu hoch berechneten) WHO-statistik gab es 7 mio. an/mit corona verstorbene. deshalb ist jeglicher vergleich mit der spanischen grippe ein völliger unfug. im übrigen hatten damals während der spanischen grippe ausgerechnet jene paar US-städte, die eine maskenpflicht verordnet hatten, ganz besonders hohe todesraten (san francisco ist da ein wohl allgemein bekanntes beispiel).
aber der formulierung „Gegen mehr als 1/3 der Bevölkerung ist eine weitere Spritzekampagne mit demselben Dreck selbst mit Angstkampagnen schlicht nicht machbar“ kann ich mich sehr gerne nur anschließen. so ist es. denn 1/3 der bevölkerung werden die nun mal nicht ins gefängnis bringen können. ich kann mich von damals an gleich einige menschen aus meinem freundeskreis erinnern, die ganz klar meinten: eher gehe ich ins gefängnis, bevor ich mich an diesem gen-experiment beteilige. und das bestärkt meinen glauben, dass derartige zwangsimpfungsphantasien nun gestorben sind. sie werden eher das angehen, wo die menschen viel eher mitgemacht haben – nämlich die zwangsmasken. dort lauert aus meiner sicht die viel größere gefahr für die nahe zukunft.
andi pi!
Eine Impfpandemie war die „spanische“ Grippe sicher nicht! Wenn es auch merkwürdige Versuche gab.
Ansonsten liegt bei den deklarierten 50 000 auch so einiges im argen, bezüglich richtiger Daten.
Das haben Dr. Gerd und Helga Reuther anschaulich aufgeschlüsselt und ist leider etwas zu umfangreich um es hier an zu führen!
50 000 000 selbstverständlich!
ok, ich schiebe hinsichtlich der „spanischen Gruppe“ ein „mutmasslich“ ein bei der Bezeichnung als Impfschadenspandemie.
Exemplarisch hierzu folgender Artikel als Begründung:
https://peds-ansichten.de/2024/05/eleanor-mc-bean-spanische-grippe-pharma-infektion-seuche-erster-weltkrieg/
Das Extremstverbrechen explodiert folgerichtig fürderhin als ungebremst, solange nicht der allerletzte von diesen Radikalverbrechern allermindestens auf Ewig einsitzt.
Die Lügen der WHO haben keinen Erfolg gezeigt, worauf die EU hin ihre zweite Möglichkeit hintenherum einführte! Da die EU eine NGO Gemeinschaft ist, wird für mich diese Entscheidung nicht Rechtsgültig! Daher wird auch die Wahl 2025 für eine Bürgergerechte Wahl stehen, für die AFD! Wenn ich Rechts sein sollte, wo steht dann die EU? Ultra-Rechts?
Die EU besteht sich als Vorreiter und Erfüllungsgehilfe im Bestreben der Erreichung eines World Government der „Eliten“ (Die WHO ist einer der Wege, das zu erreichen). Daraus machen die nicht mal einen Hehl, sondern zelebrieren das ganz offen alljährlich in Deklarationen beim WEF.
Diese erstrebte Weltregierung der „Eliten“ („große Transformation“ formerly known as „Great Reset“) ist aber nichts weniger als der Versuch, die Errungenschaften von Aufklärung und frz Revolution zurückzudrehen und wieder Feudalismus einzuführen, in dem 99% nicht besitzen und 1% (= die „Eliten“) alles.
Dieser Neofeudalismus ist sowohl „ultrarechts“ als auch extremlinks. Denn alle sind darin gleich, nur wenige, denen alles gehört, sind „gleicher“. Wie schon Orwell in „Animal Farm“ trefflich den Kommunismus beschrieb. Genau deshalb finden sich auf der Gefolgschaftsliste des WEF sowohl die (S)AntiFa, als auch Grüne, Spezialdemokraten, als auch Blackrock-Merz und Konsorten.
Milliardärssozialismus.
Bei „grüner“ Ökonomie und Verhaltensökonomie als Zukunftsmodell für ein gesamtes Jahrhundert treffen sich alle, egal welche Farbe.
Weit und breit keine Stimme, die sagt: Stopp! Stopp! Stopp! Diesen NEUROliberalismus unter der Fahne der guten Zukunft, der schönen Nachhaltigkeit wollen wir nicht.
Auf YT immer noch abrufbar:
Fauci Warned Trump Administration a ‚Surprise Outbreak‘ Was Coming in 2017