Arbeit, Impfung und Recht: Ein epochales Urteil in Italien

29. September 2023von 3,8 Minuten Lesezeit

Italien hatte sehr restriktive Maßnahmen im Rahmen der Impfkampagne verfügt. Insbesondere wurde eine Suspendierung vom Arbeitsplatz für Ungeimpfte vorgeschrieben, die dann auch keine Gehalt mehr erhielten. Besonders übel dabei ist, dass die für Personen über 50 Jahren galt, so als könnten diese nicht mehr für sich selbst entscheiden. Dazu gibt es nun ein Urteil eines Gerichtes, das dieses Arbeitsverbot aufhebt.

Ein Artikel darüber von Davide Donateo erschien in News Academy Italia der TKP zur übersetzten Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurde. (Übersetzung mit DeepL)

Lavoro, Vaccini e Diritto: Una Sentenza Epocale in Italia

Di Davide Donateo

Im Herzen von L’Aquila verkündete das monokratische Gericht, geleitet von der Weisheit des Arbeitsrichters Giulio Cruciani, ein Urteil, das eine Epoche prägen wird. Ein Urteil, das in die Gesetzbücher eingehen wird, eine Antwort auf den Schrei derer, die ihre Arbeitsplätze am seidenen Faden hängen sahen, zwischen dem Gesetz und der Menschenwürde schwebend.

Wie die Nachrichtenseite News Academy Italia berichtet, das Gericht von L’Aquila, Sektion Lav., 13. September 2023, Nr. 136 – erklärt die Suspendierung von der Arbeit für diejenigen, die der Impfpflicht nicht nachkommen, für rechtswidrig und verurteilt sie zur Zahlung von Schadensersatz für biologische Schäden – hier ist das Urteil.

Grundlegende Prämisse: In dieser Rechtssache ging es nicht so sehr um die Rechtmäßigkeit der Sars-CoV-2-Impfpflicht, sondern vielmehr um die Rechtmäßigkeit der Suspendierung von der Arbeit in einem konkreten Fall aufgrund des Fehlens der obligatorischen Impfung für Personen über fünfzig Jahre, wie in Art. 4, quinquies, c. 4, dl. 44/21 festgelegt. Dies ist die zentrale Frage, um die es hier geht.

Kein Gesetz, weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich, schreibt eine Sars-CoV-2-Impfpflicht aufgrund des Alters der Arbeitnehmer vor. Eine solche Verpflichtung besteht nur, wenn der Impfstoff ein Mittel zur Verhütung von Infektionen ist, was er auch sein sollte. Italien stützt sich auf die Arbeit, auf Artikel 1 der Verfassung, der die Arbeit als Grundlage nicht nur der beruflichen, sondern auch der persönlichen Würde ansieht. Das Einkommen aus der Arbeit ist oft die einzige Existenzgrundlage, ohne die man in den Abgrund von Armut und Abhängigkeit rutscht.

Die Artikel 4, 4-bis, 4-ter, 4-quater und 4-quinquies des Gesetzesdekrets 44/21 scheinen die obligatorische Sars-CoV-2-Impfung für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern und Personen über fünfzig Jahre im Namen der öffentlichen Gesundheit vorzuschreiben. Diese Lesart ist jedoch oberflächlich und verfassungswidrig.

Der Grund für die Impfpflicht des Arbeitnehmers war die angebliche Vorbeugung einer Ansteckung, damit er nicht zu einem Ansteckungsträger für seine Kollegen wird. Dies war die Grundlage und Einschränkung der Anwendung dieser Vorschriften. Und genau hier liegt das Problem: Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass eine geimpfte Person sich nicht anstecken und andere anstecken kann. Die Realität zeigt das Gegenteil, es gibt Fälle von Ansteckung zwischen geimpften und nicht geimpften Personen.

Es liegt auf der Hand, dass die mit der fehlenden Impfung begründete Suspendierung des Arbeitnehmers unbegründet ist, wenn man nicht davon ausgeht, dass einige Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zugelassen werden können und andere nicht.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass ein Verwaltungsakt, der eine solche, im Primärrecht nicht vorgesehene Diskriminierung vorschreibt, rechtswidrig wäre und nicht angewendet werden müsste.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Impfpflicht für über 50-Jährige der Vermeidung von Ansteckungen dienen sollte, nicht deren Folgen. Wenn sich geimpfte und ungeimpfte Arbeitnehmer auf die gleiche Weise anstecken und verbreiten können, können sie daher – zumindest was den Zugang zur Arbeit betrifft – nicht unterschiedlich behandelt werden.

Die Urteile des Verfassungsgerichts sind zwar wichtig, haben aber keine bindende Wirkung für die Leistungsgerichte. Ihre Funktion ist nomofilaktisch und zielt darauf ab, die genaue Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten. Sie können die Rechtsprechung der Gerichte nicht ersetzen.

Das Urteil des Gerichts von L’Aquila ist ein Leuchtturm im Sturm der Rechtsprechung. Es steht für die Verteidigung der Menschenwürde und der Rechte der Arbeitnehmer, ohne ungerechtfertigte Unterscheidungen. Es ist eine Warnung, Prävention nicht mit Diskriminierung zu verwechseln. Das Gesetz ist der Kompass, aber die Gerechtigkeit ist der Polarstern, der uns den Weg weist.


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13 Kommentare

  1. MEDIEN - AustriaInfoCenter 29. September 2023 at 22:06Antworten

    […] 29.09.2023    Arbeit, Impfung und Recht: Ein epochales Urteil in Italien […]

  2. Josef 29. September 2023 at 17:26Antworten

    Ein epochales Urteil ?
    “Die Urteile des Verfassungsgerichts sind zwar wichtig, haben aber keine bindende Wirkung für die Leistungsgerichte. Ihre Funktion ist nomofilaktisch und zielt darauf ab, die genaue Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten. Sie können die Rechtsprechung der Gerichte nicht ersetzen.”
    Kann mich jemand aufklären weshalb dieses Urteil epochal sein soll ?

  3. Hans im Glück 29. September 2023 at 16:33Antworten

    Na ja. Mein Jubel hält sich in Grenzen: –>

    „Die Urteile des Verfassungsgerichts sind zwar wichtig, haben aber keine bindende Wirkung für die Leistungsgerichte. Ihre Funktion ist nomofilaktisch und zielt darauf ab, die genaue Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten. Sie können die Rechtsprechung der Gerichte nicht ersetzen.“

    Das hat dann eher folkloristischen Charakter. Ähnlich dem Amtseid im besten Deutschland aller Zeiten.

  4. Jan 29. September 2023 at 14:49Antworten

    Wenn sich diese Lesart durchsetzt und die Pieks-Fans sie auch begreifen, könnte der Volkszorn die ungeheuren Leistungen der Regierungen Nehammer und Kicher-Olaf doch noch in Frage stellen. Es könnte sein, dass man dann einen Krieg zur Ablenkung und zum Machterhalt befürwortet.

    Wir sollten uns gut überlegen, in welche Richtung wir den Karren steuern.

    Die Alternativen in der Opposition könnten dabei weniger Handlungsspielraum haben als wir meinen!

  5. Fritz Madersbacher 29. September 2023 at 9:53Antworten

    „Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass eine geimpfte Person sich nicht anstecken und andere anstecken kann. Die Realität zeigt das Gegenteil, es gibt Fälle von Ansteckung zwischen geimpften und nicht geimpften Personen“
    Das war für Menschen bei klarem Verstand schon vor dem ersten Stich in einen Oberarm klar. Darauf wurde aber eine „Impf“-Apartheid aufgebaut, die unzählige Menschen (ganz besonders auch – aber natürlich nicht nur – in Italien) in schwere existenzielle und Gewissensnöte brachte. Alle, die in verantwortlichen Stellen diese schwere Nötigung und Diskriminierung forciert haben, sind eigentlich bis zum Vorbringen einer Entschuldigung dafür als disqualifiziert für öffentliche Ämter anzusehen und können nicht mehr ernst genommen werden, was besonders auch für die „Impf“-Apartheids-Megaphone in den Medien gilt. Diesen Leuten wird das zwar allmählich bewusst, da die nachteiligen Folgen für sie selbst gar nicht mehr aus der Welt zu schaffen sind, aber sie versuchen nach wie vor hartnäckig, es zu verdrängen. Eine Wiederholung ihrer „Pandemie“- und „Impf“-Tyrannei würde sie allerdings sehr schnell endgültig zu Fall bringen …

    • Peter Ruzsicska 29. September 2023 at 11:03Antworten

      Ich stimme Ihnen zu, aber zum Thema Entschuldigung möchte ich mich gerne wiederholt äußern, da öffentliche Entschuldigungen Top-Down als auch Bottom-Up ein grundsätzlich geöffnetes Einfallstor zur irreversiblen Öffnung der Büchse Pandora’s hinsichtlich (totaler) Herrschaft nachweislichst dartellten als auch darstellen – Grundsätzlichst alle (Totale) Herrschaft, welche sich durch völlige Abwesenheit jedweder Selbstbeschränkungsfähigkeit auszeichnet(e). Vermittelt oder direkt angewendet, gemäß ihrer Definition von Gewalt über Lebewesen und Gegenstände aller Art:

      Gewalt und Verantwortung

      Angemessene Verantwortung kann nur nach (sic!!!) Unterbrechung der Gewalteskalation erfolgen und soll nie in Rache münden, weil das bloß die Umkehr vom Herrscher (= Der Gewalthabende) zum Unterjochten (= Der Gewaltduldende) darstellt.

      Den jederzeit gewaltüberdehnenden Herrschaftshabenden inklusive deren Geschränz keine Gnade und Vergessen – Selbig diese sind ausnahmslos zur angemessenen Verantwortung zu ziehen:
      Völlige Enteignung, Aberkennung sämtlicher Titel,
      (gegebenenfalls) lebenslängliche Haft mit Sozialdienstpflicht etc….

      Grundsätzliches zum Thema Entschuldigung, Vergebung, Verzeihung etc…

      Zur derzeitigen Eskalationslage fortschreitender Herrschaftsüberdehnung sei ergänzend vorbemerkt,

      1.) daß das Verbrechen einfach schon zu groß ist um das überhaupt ggf. Entschuldigen zu können und
      2.) die Herrschaftliche Gewalteskalation noch nicht einmal nachhaltig unterbrochen ist und
      3.) jede Entschuldigung, die wenn überhaupt nur zwischen einzelnen Menschen erfolgen kann und niemals von Personen pauschal herab „Top-Down“ über viele abhängige Körper der im Herrschaftsgehege inhaftiert Befindlichen – Was nachgerade die Täter-Opfer-Beziehung verfestigt und die solchselbige fürderhin wie Generationen übergreifend gnadenlos wie folgerichtig fortsetzt.

      • Peter Ruzsicska 29. September 2023 at 11:21

        Sorry, Tippfehlerberichtigung:
        … darstellten…

      • Fritz Madersbacher 29. September 2023 at 14:42

        @Peter Ruzsicska
        29. September 2023 at 11:03
        „Gewalt und Verantwortung“
        Das Thema kann man so sehen, wie Sie es tun. Nicht umsonst waren Revolutionen gewaltsam, denn vorher waren viele Leute zu Schaden gekommen, außerdem waren weitere Schäden oder gar eine Niederlage (mit noch viel mehr folgendem Blutvergießen) zu verhindern.
        Was außer Zweifel steht, ist, dass die Verantwortlichen, Mittäter und Mitläufer in ihrer Qualifikation für öffentliche Ämter aufs Höchste anzweifelbar sind, Erklärungsbedarf haben, dem sie nicht nachkommen und sich weiterhin in Amt und Würden befinden, also Wiederholungsgefahr besteht …

      • Peter Ruzsicska 29. September 2023 at 17:26

        Fritz Madersbacher
        29. September 2023 at 14:42
        Jene haben zwar Erklärungsbedarf, freiwillig werden die nebst Aussitzen sämtliche Spieße im Rahmen ihrer Herrschaftsgebarung vermittelt sowie interessensgeleitet gerne umzudrehen wissen…
        Ohne heftigsten Druck machen die weiter wie bisher, was man derzeit klar beobachten bzw. als frommer Antragsteller erleben kann…

    • Josef 29. September 2023 at 12:40Antworten

      Ich würde den Ausdruck „Entschuldigung“ durch „Bitte um Vergebung“ ersetzen. Da geht es nicht um einen versehentlichen Rempler in der U-Bahn. Niemand kann sich selbst ent-schuldigen. Es liegt an den Geschädigten, ob sie vergeben oder nicht. Überdies kann diese Vergebung nicht die gerichtliche Aufarbeitung wegen schwerer Nötigung mit dem Risiko gesundheitlicher Schädigung bzw. Gefährdung des Lebens ersetzen. Zumindest in einem Rechtsstaat.

      • Peter Ruzsicska 29. September 2023 at 17:18

        Entschuldigung, Vergebung etc. sind bez. deren Wirksamkeit in Bereichen Herrschaftlicher Verschränkung (auch sozusagen bereits über sog. Dritte) ein und das Selbe, Top-Down als auch Bottom-Up.
        Da, wie ich es bereits ausführte, Entschuldigung, Vergebung, Verzeihung höchst privat individuelle Aspekte zum Ausgleich von zwischenmenschlichen Beziehungen sind – Hauptsächlich vom Du zu Du, was beim Einzelnen zu sich selbst beginnt.
        Jeder Versuch einer größeren sozialen Umfassung von Entschuldigung, Verzeihung, Vergebung etc. birgt die Gefahr Herrschaftlich sozialer Okkupation in sich.
        Da friedliches Dasein im Gefüge von Spannungsausgleichen naturgemäß in erster Linie subjektiv längere Zeit gelebt als auch erlebt wird.
        Hier lässt sich Subjektivität nicht objektiv überschatten, passiert dies doch, werden ungelöste psychische als auch damit verbundene physische Spannungen über Generationen weitergereicht…

        Vorausgesetzt man definiert Herrschaft als Gewalt über Lebewesen und Gegenstände, welches auch Herrschaft über sich selbst einschließt.
        Die sozusagen einige Jahrtausende politisierte Praxis besonders der Christlichen Religionssysteme in enger Verbindung mit weltlicher Herrschaftsgebarungspraxis hat diese unheilvolle Vergesellschaftung von Entschuldigungs-, Vergebungs- und Verzeihungsritualistik quasi ins kollektive als auch ins individuelle Alltagsbewußtsein eingegraben.
        Nachgerade in gegenwärtiger Eskalationsspirale von strukturellen, politischen und persönlichen Gewalterscheinungen verschiedenster Art, erweist es sich möglicherweise notwendig darüber genauer nachzudenken.
        Schon alleine deshalb um impulsiven Auslösern von Angst, Panik, sowie Zerüttungen etc. lebenserhaltend, lebensbejahend als auch der Gedeihlichkeit förderlich begegnen zu können…

      • Peter Ruzsicska 29. September 2023 at 17:43

        P.S.:
        Zu jeder Form justizieller Aufarbeitung möchte ich randnotiert, jedoch klar bemerken, daß Iustitia immer schon Teil waltender Herrschaftsgewalt war und ist – Daher sind von dieser Seite im günstigsten Falle gestaffelte Almosensprüche unter schonendster Anbetracht des Schutzes von fundamentalen Herrschaftsinteressen zu erwarten.
        Das ist schlicht den Kräfteverhältnissen geschuldet, was zwar fatal ist, jedoch pure Eigentümlichkeit, welche der staatlich-gesellschftlichen Sozialkonstruktion scheinbar „naturgemäß“ innewohnt.
        Justiz ist schlicht Teil von Herrschaftsgebarung von allen Staats- und Gesellschftssystemen zumindest seit Babylon, da sie sprachlich hierarchisch selbststrukturiert ist, sohin in sich ein Abbild Herrschaftlicher Hierarchie darstellt…

  6. Nurmalso 29. September 2023 at 8:29Antworten

    Der arme Richter für Arbeitsrecht. Hoffentlich wird der nicht entlassen, nur weil er einfach wegen der Rechtslage nicht anders entscheiden konnte.

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