Strafanzeige gegen AGES durch MFG wegen unterlassener oder ungenügender Prüfung der Corona Tests

28. Februar 2023von 2,1 Minuten Lesezeit

Weltweit wurden Milliarden von PCR-, Antigen- und sonstigen Tests im Rahmen der Corona Pandemie verwendet. Alleine in Österreich wurden bei den Tests 202,088.800 Stäbchen bis zum 21.11.2022 verwendet. Da es sich um Medizinprodukte handelt, unterliegen die Bestandteile der Tests besonderen Prüfanforderungen. Insbesondere was die enthaltenen Giftsubstanzen anlangt.

In zwei Pressekonferenzen wurde im Vorjahr von Rechtsanwälten, Medizinern und Journalisten ausführlich dargelegt, dass in den Komponenten der Antigen-Schnelltests nachweislich vorhandene gesundheitsschädliche Substanzen enthalten sind. Davon hat die AGES gerade einmal 15 Tupfer überprüft.

In der von Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik namens seines Mandanten MFG Österreich an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelten Sachverhaltsdarstellung wird diese Prüfung bei 200 in der EU zugelassen Präparaten als bei weitem nicht ausreichend kritisiert.

In den Antigen-Schnelltests, wie sie in Schulen, Betrieben und Wohnzimmern zur Anwendung kommen, sind nicht deklarierte Giftstoffe wie Natriumazid und Triton X-100 enthalten. Bis heute weigern sich die Behörden beharrlich, die billige Chinaware auf tatsächliche Inhaltsstoffe zu testen. Man vertraut den chinesischen Herstellern blind.

Bei den Pressekonferenzen wurden Laborbefunde vorgelegt, welche für Teststäbchen in Antigen-Tests, PCR-Tests oder Lolli-Tests Werte von bis zu 171 mg/kg ausweisen. Sollten vereinzelte Test-Kits wirklich in diesem Ausmaß verunreinigt sein, ist Feuer am Dach, denn dann haben sich unsere Kinder dieses Gift mehrfach pro Woche direkt in die Nasen- oder Mundschleimhaut gerieben.

Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen und die Bedenken hinsichtlich Gesundheitsschädlichkeit waren der AGES vom Klub der MFG-Abgordneten im oberösterreichischen Landtag bekannt gemacht worden. Die Antwort, dass 25 Stäbchen getestet worden seien, wovon bei 13 Prozent das giftige Ethylenoxid nachweisbar war aber unter einer willkürlich gewählten Grenze lag, wird als nicht ausreichend angesehen. Die AGES habe ihre gesetzliche Pflicht zum Schutz der Bevölkerung nicht erfüllt:

Es besteht somit der Verdacht, dass die AGES durch die offenkundig den wissenschaftlichen Prinzipien Hohn sprechende Vorgangsweise der AGES bei der Ermittlung des zu erwartenden EthylenoxidGehalts der Teststäbchen im Wege der Verwendung eines für jedermann erkennbar zu niedrigen Stichprobenumfangs ihre Aufgaben gemäß § 8 Abs 2 Z 14 Gesundheits und Ernährungssicherheitsgesetzes gröblichst verletzt und damit das Delikt des § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit), in eventu das Delikt der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 StGB realisiert hat.
Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird angeregt.

Hier der Wortlaut der Sachverhaltsdarstellung:

MFG-Eingabe an Staatsanwaltschaft


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Hochgiftige Antigen-Tests – Laboruntersuchung zeigt toxischen Inhalt

Weitere Laborbefunde zu giftigen Inhaltsstoffen in chinesischen Antigen-Schnelltests und Erkenntnisse aus Faktenchecks


22 Kommentare

  1. 4765 8. Mai 2023 at 14:53Antworten

    Rückruf von einer halben Million kontaminierter Schnelltests von Roche in den USA. Auch in Europa ausgeliefert?

    Inhaltsstoffe sind nicht ins Abwasser zu kippen!

    Na dann – Prost Mahlzeit!

    FDA Issues Emergency Bacteria Warning For 500,000 COVID-19 Tests
    https://www.zerohedge.com/markets/fda-issues-emergency-bacteria-warning-500000-covid-19-tests

  2. Slobodan Covjek 1. März 2023 at 8:27Antworten

    Leider agiert die Justiz in Zeiten wie diesen immer als Mitläufer, wenn nicht sogar als Mittäter. Der Großteil der Justiz ist leider zu unqualifiziert oder zu korrupt, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

    In den letzten drei Jahren habe ich mich immer wieder gefragt, wozu wir eigentlich ein Verfassungsgericht haben. Die Schweizer haben bekanntlich keines.

    Trotzdem oder gerade deswegen mein Dank an die engagierten Anwälte, die diese Sisyphosaufgabe auf sich nehmen.

  3. Georg Uttenthaler 28. Februar 2023 at 14:41Antworten

    Die Experimentalphysikerin und Biomaterialforscherin Prof. Antonietta Gatti hat diverse PCR-Teststäbchen unter dem Mikroskop begutachtet und ihre Inhaltsstoffe analysiert. Das irritierende Ergebnis: sie sind aus harten Materialien und enthalten eine Vielzahl von – teils im Beipackzettel nicht deklarierten – (Nano-)Partikeln aus Silber, Aluminium, Titan, Glasfasern ect. Geraten diese in die Schleimhaut können sie Wunden und Entzündungen hervorrufen, so die Wissenschaftlerin. Damit wird die Schleimhaut gehindert, Schadstoffe aus der Luft und aus der gefährlichen Maske zu filtern.

    Der PCR Test ist Fälschungs- anfällig durch die Manipulation der ZYKLEN= CT. Wert, jeder Wert über 30 ist ungültig und falsch positiv. Da der Mensch von Milliarden Viren umgeben ist und der Test einen „krankmachenden“ Virus nicht erkennen kann, ist der Test für uns Steuerzahler, teurer „SONDERMÜLL“.

    Daher wird der Test auch nur zu vergleichenden Fakten wie, wenn es um die Vaterschaft oder in der Kriminalistik um die Täter- Opfer DNA. geht. Ansonsten ist der Test nur TEUER, zu 95% falsch positiv und WERTLOS.
    Die „Verbreiter“ sollten schon lange vor einem „unbefangenen“ Richter stehen, wie wir sie vor 50 Jahren noch hatten…!

  4. Hausmann_Alexander 28. Februar 2023 at 14:35Antworten

    Es lohnt sich heute bei Uncutnews.ch reinzuschauen (neue Videos unter anderem).
    Hier ein Ausschnitt:
    Biden:

    „Ich bin, glaube ich, das 12. oder 13. Mal nach Kiew gegangen, um zu sagen, dass es eine weitere Milliarden-Dollar-Kreditgarantie gibt. Und ich hatte eine Zusage von
    Poroschenko und Jazenjuk bekommen, dass sie gegen den Staatsanwalt vorgehen würden, aber das taten sie nicht. Also sagten sie – sie gingen aus der Pressekonferenz, und ich sagte
    wir werden euch die Milliarde Dollar nicht geben“.

    Sie sagten:“ Sie haben keine Befugnis. Sie sind der Präsident!
    Nur der Präsident kann dies.“

    Biden:
    „Ich sagte, rufen Sie ihn an. Ich sage Ihnen, dass Sie keine Milliarde
    Dollar bekommen werden. Sie bekommen die Milliarde nicht. Ich werde hier weggehen. Ich glaube,
    es waren etwa 6 Stunden. Ich schaute auf die Uhr und sagte, ich gehe in 6 Stunden. Wenn der Staatsanwalt nicht gefeuert wird, kriegen Sie das Geld nicht! Nun, dieser verdammte Mistkerl …
    Er wurde gefeuert!“

    Joe Biden 2018 vor laufender Kamera beim Council on Foreign Relations. Über den obersten Staatsanwaltschaft in der Ukraine, der gegen seinen Sohn Hunter Biden ermittelte (Biolabore).

    Ohne Worte.

  5. G. Kanten 28. Februar 2023 at 13:51Antworten

    Zitiere: Bis heute weigern sich die Behörden beharrlich, die billige Chinaware auf tatsächliche Inhaltsstoffe zu testen. Man vertraut den chinesischen Herstellern blind.

    Genau hier haben wir seit Jahren ein sehr großes Problem. Da wird einem Übel vor laute Ignoranz in der Politik.

  6. Martina 28. Februar 2023 at 13:36Antworten

    Hanna
    28. Februar 2023 at 12:47

    Seit wann arbeiten denn Anwälte umsonst ?

    • Hanna 28. Februar 2023 at 13:51Antworten

      1.) Jeder Private, jeder Bürger, kann eine solche Anzeige verfassen. Es braucht dafür KEINE rechtsfreundliche Vertretung!

      2.) In punkto bestimmte Schriftsätze,
      für die rechtsfreundliche Vertretung (bzw. Einbringung) vorgesehen bzw. vorgeschrieben – hier aber nicht der Fall – ist:

      Sind denn unter den MFG-Mitgliedern keine Juristen und Anwälte?

  7. Lou 28. Februar 2023 at 12:45Antworten

    Ich tippe mal: wird in den Müll geworfen „kein ausreichender Anfangsverdacht“. Der Joker für jeden weisungsgebundenen Staatsanwalt.

  8. Jan 28. Februar 2023 at 12:45Antworten

    Endlich!

    Was passiert, wenn WEF-Madl Zadic die Staatsanwaltschaft anweist, die Sache einzustellen?

  9. niklant 28. Februar 2023 at 12:04Antworten

    Zum Glück hat VdL und KL ja dei EMA gut im Griff, die lässt nur zu, was diese Pharma-Lobbyisten erlauben! Nämlich alles!

  10. Fritz Madersbacher 28. Februar 2023 at 10:55Antworten

    Es ist ganz offensichtlich, dass das Medizinproduktegesetz nicht eingehalten worden ist. Die Hersteller der Tests müßten eine Risikobewertung und eine klinische Bewertung vorlegen, die sich auf ein zytotoxisches Gutachten zur Gewährleistung der Biokompatibilität dieser Medizinprodukte stützen. Das ist mit Sicherheit nicht geschehen, eine (Schnell-)Überprüfung im AGES-Labor kann diese Voraussetzungen für eine Zulassung nicht ersetzen. Aber die ganze „Pandemie“-Inszenierung ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass alle Vorschriften für Arzneimittel und Medizinprodukte ignoriert worden sind. Am schlimmsten fällt das natürlich bei den mRNA-Genpräparaten ins Gewicht – mit den entsprechenden die Menschen treffenden Folgen …

  11. Martina 28. Februar 2023 at 10:05Antworten

    JeanLuc
    28. Februar 2023 at 9:25Antworten

    Richtig, das ist mir völlig egal.
    Das ist kein Rechtschreibwettbewerb.
    Thema verfehlt?

    • 1150 28. Februar 2023 at 10:20Antworten

      du verfehlst permanent alles,
      wie war das nochmal mit dem goldenen ehrenzeichen vom kriegsdienstverweigernden opa?

    • 1150 28. Februar 2023 at 10:25Antworten

      wird wohl eher das eichenlaub in gold gewesen sein, siehste, du verwechselst immer alles

  12. Hausmann_Alexander 28. Februar 2023 at 9:07Antworten

    Nur die alternativen Medien haben die Pressekonferenz über
    die Schädlichkeit der Teststäbcheb begleitet. Die MSM
    schweigen bei vielen öffentlich werden Informationen über Schaden gegen die Bevölkerung.

  13. Martina 28. Februar 2023 at 8:34Antworten

    Wundert mich nicht dass die MFG politisch immer mehr in der Versenkung verschwindet, wenn sie ihre Gelder für komplett unsinnige Klagen verpulvert.
    Zumindest verdient der Anwalt Geld aus den Beiträgen der Mitglieder.
    Nachdem sich Brunner ja zurückgezogen hat, scheint es der Neue auch nicht besser zu machen.

    • JeanLuc 28. Februar 2023 at 9:25Antworten

      @ Martina: Ein Beistrich vor dem „Dass“ würde nicht schaden. Den scheinen Sie aber grundsätzlich nicht zu mögen.

      • quantumonly 28. Februar 2023 at 10:08

        Die Grammatik wurde dem Bot nicht beigebracht.

    • Hanna 28. Februar 2023 at 12:26Antworten

      „Anzeige“ und „Klage“ sind grundverschiedene Dinge!

      Ad „unsinnig“, haben Sie den gegenständlichen Sachverhalt vorab denn schon einer staatsanwaltlichen Prüfung unterzogen?

      • Hanna 28. Februar 2023 at 12:47

        Ad »… ihre Gelder (…) verpulvert«,

        seit wann kosten Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft mehr als Zeit, Papier, Druckerschwärze und Briefmarke?

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