Oberstes griechisches Gericht kippt Impfpflicht für medizinisches Personal

28. November 2022von 4 Minuten Lesezeit

Der griechische Staatsrat – das höchste Verwaltungsgericht des Landes – entschied am Donnerstag, den 24. November, dass die fortgesetzte Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheitswesens in Griechenland verfassungswidrig ist. Die Entscheidung sollte das Ende einer 15-monatigen Geschichte für nicht geimpfte griechische Beschäftigte des Gesundheitswesens bedeuten. Sie sind seit dem 1. September 2021 ohne Bezahlung suspendiert, weil sie sich gegen eine Corona-Impfung entschieden hatten.

Konkret widerspricht die Entscheidung des Gerichts der Verlängerung der Impfpflicht durch die griechische Regierung, die am 1. April 2022 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2022 gelten sollte.

Die Entscheidung ebnet den Weg dafür, dass die suspendierten Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sich die griechische Regierung an die Entscheidung hält oder Mittel und Wege findet, sie anzufechten oder zu umgehen.

Die Entscheidung des Staatsrats

In der Entscheidung 2332/2022 stimmte ein siebenköpfiges Gremium des Staatsrats mit 6:1 zugunsten der Nationalen Vereinigung der Angestellten öffentlicher Krankenhäuser (POEDHN), die im Namen der suspendierten medizinischen Fachkräfte geklagt hatte, und stellte fest, dass das verlängerte Impfmandat verfassungswidrig ist.

Mit der Entscheidung des Staatsrats wurde auch das vom griechischen Gesundheitsministerium am 14. April 2022 auf der Grundlage des Gesetzes 4825/2021 eingeleitete Einstellungsverfahren für neues medizinisches Personal mit befristeten Verträgen aufgehoben, das vermutlich die suspendierten Mitarbeiter ersetzen sollte.

Laut dem Text der Entscheidung, der am Donnerstag auf der Website des Staatsrats veröffentlicht wurde, ist die obligatorische Impfung einiger Kategorien von Arbeitnehmern verfassungsgemäß – allerdings gibt es Grenzen für diese anerkannte Verfassungsmäßigkeit. Nach Ansicht des Gerichts überschreiten diese Grenzen den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ in Bezug auf die bestehende Gefahr:

„Wie der Staatsrat bereits in einer Reihe von Entscheidungen anerkannt hat, können die Maßnahmen, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor dem Coronavirus COVID-19 durchgeführt werden, einschließlich der Pflichtimpfung für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern … stellen zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Ausübung grundlegender Menschenrechte wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Freizügigkeit und der Privatsphäre dar, werden aber dennoch als verfassungsmäßiger Eingriff betrachtet, wenn diese Maßnahmen unter anderem für den erforderlichen Zeitraum und auf jeden Fall bis zur Entwicklung von Lösungen zur Bewältigung der Pandemie strikt durchgesetzt werden. „Die Strenge und die Dauer dieser Maßnahmen müssen aufgrund ihres vorübergehenden Charakters von den zuständigen staatlichen Behörden auf der Grundlage der aktuellen epidemiologischen Daten und glaubwürdiger wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig überprüft werden.“

Der Staatsrat stellte in seiner Entscheidung fest, dass der griechische Staat dies im Fall der suspendierten medizinischen Fachkräfte nicht getan hat:

„In diesem speziellen Fall war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der fraglichen Entscheidungen (31. März 2022 und 14. April 2022) ein Zeitraum von mehr als acht Monaten seit der Einführung des Impfstoffmandats für medizinisches Personal vergangen.

„Dies ist eine Zeitspanne, die aufgrund der Art dieser Maßnahme und ihrer Folgen eindeutig über einen angemessenen Zeitraum hinausgeht, ohne dass eine erneute Überprüfung der Maßnahme auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher und epidemiologischer Daten, des Werts, der Wirksamkeit und der Folgen der Coronavirus-Impfstoffe oder der aktuellen Pandemieentwicklung stattgefunden hätte.“

Die vom griechischen Gesundheitsministerium verhängte Verlängerung sei daher nach denselben Grundsätzen verfassungswidrig, so der Staatsrat:

„Es ist nicht ersichtlich, auf der Grundlage welcher spezifischen wissenschaftlichen Daten die Entscheidung getroffen wurde, das Datum der Wiederholungsprüfung auf den 31. Dezember 2022 zu verschieben – mit anderen Worten, eine Zeitspanne, die erneut das Maß des Angemessenen überschreitet, wenn man bedenkt, dass sie neun Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes 4917/2022 [zur Verlängerung des Mandats] lag.“

Der Staatsrat stellte nicht nur fest, dass keine erneute Überprüfung des Mandats stattfand, sondern auch, dass die damals verfügbaren Daten dies nicht gerechtfertigt hätten:

„Keiner der Belege [in den vom griechischen Gesundheitsministerium dem Gericht vorgelegten Unterlagen] deutet darauf hin, dass eine solche formative Bewertung und Evaluierung stattgefunden hat … in jedem Fall rechtfertigen die dem Gericht vorgelegten Belege nicht die Ausweitung der Impfstoffmandate.“

Wie das griechische Nachrichtenportal newsbomb.gr am Donnerstag berichtete, bedeutet die Entscheidung des Staatsrats, dass die suspendierten medizinischen Fachkräfte nach der Veröffentlichung der endgültigen Entscheidung durch das Gericht die Möglichkeit haben werden, wieder in ihre Positionen eingesetzt zu werden, wenn sie dies beantragen.

Bild von Dias12 auf Pixabay

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder.

Michael Nevradakis, Ph.D. mit Sitz in Athen ist ein leitender Reporter für The Defender und Teil der Moderatoren von CHD.TVs Zusätzliche Informationen: Wissenschaftler für Gesundheit und Freiheit


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3 Kommentare

  1. Pierre 29. November 2022 at 7:26Antworten

    Im Prinzip war die Impfpflicht also rechtens, der griechische Staat hat nur versäumt, ausreichende Belege für den Nutzen zu liefern. Hätte der Staat „gute“ „Schrottstudien“ gemacht (welche den Nutzen „zweifelsfrei“ ermittelt hätten) und das regelmäßig wiederholt, wäre die Impfpflicht also evtl. als rechtmäßig bewertet worden. So verstehe ich das.

    Es ist zwar gut, dass die Pflicht nun wohl erstmal gekippt ist, aber das Prinzip ist ja als rechtmäßig anerkannt worden, von daher könnte die nächste Impfpflicht schon bald wieder auftauchen. Wenn eben die Kriminellen die nächste Pandemie inszenieren, um die Genspritzen zu pushen. Wobei wahrscheinlich brauchen sie das gar nicht, die nächsten modRNA-Spritzen sind ja schon in der Pipeline.

  2. Jens Tiefschneider 28. November 2022 at 20:35Antworten

    Für die Griechin Chrysanti Katalesi zu spät. Die 36 Jahre alte Zahnärztin nahm sich vor 2 Monaten das Leben, nachdem der Impfzwang ihre Existenz zerstört hatte. Sie hatte sich gerade selbständig gemacht. Mitsotakis hat Blut an seinen korrupten Händen. Nicht nur das von Chrysanti Katalesi.

  3. Peter Pan 28. November 2022 at 14:33Antworten

    Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Deutschland hatte sowohl im Jahre 2020 als auch im Jahre 2021 erklärt, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung oder Überlastung des Gesundheitswesens in Deutschland durch COVID-19 gab. Trotzdem wurde der Spritzmitteleinsatz propagiert und endete mit einer (de facto) Impfpflicht für alle Personen im Gesundheitsweisen, bei den Feuerwehren und bei der Bundeswehr, die auch heute noch gilt. Schlimmer noch: Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht haben die Sachlage ignoriert und den Spritzmitteleinsatz gerechtfertigt. Heute wissen wir, dass selbst die angebliche Wirkung des Spritzmittels ignoriert wurde, denn sie wurde nie von den Spritzmittelherstellern nachgewiesen. Außer Glaubensbekenntnissen einer angeblichen „96-prozentigen Schutzimpfung“ und den Opfern des Spritzmitteleinsatzes ist nichts übrig geblieben. Trotzdem haben die obersten Gerichte, die Bundesregierung und das Parlament die Impfpflicht durchgesetzt. Aus meiner Sicht haben die jeglichen Bezug zur Realität, Verfassung und zum Rechtsstaat verloren.

    Ich begrüße die Entscheidung des griechischen Staatsrats. Ich befürchte jedoch, dass auch die griechische Regierung den Spritzmitteleinsatz fortsetzt, ausgedehnt auf die Grippe und RSV, denn Ziel ist die permanente Etablierung der verfassungswidrigen Zertifikate von US-amerikanischen geisteskranken Superkriminellen und dem damit verbundenen Staatsstreich von oben. Mit dem Thema hat sich der griechische Staatsrat nicht auseinandergesetzt. Erst wenn die Zertifikate verboten sind, wird das ganze Konstrukt um deren Einführung samt allen Zwangsmaßnahmen einschließlich des Spritzmitteleinsatzes in sich zusammenfallen.

    Die Zertifikate müssen weg.

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