Politisches Urteil: Duldungspflicht der Covid-Impfung bei deutscher Bundeswehr zulässig

7. Juli 2022von 8,5 Minuten Lesezeit

Am 7. Juli 2022 entschied das des deutschen Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit der Covid-19-Impfungen bzw. die diesbezügliche Duldungspflicht für Soldaten. Zulässig! Ein politisches Urteil, dass jeder Evidenz und Logik Hohn spricht.

Hintergrund

Die letzte Amtshandlung der im November 2021 scheidenden deutschen Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) war, die Covid-19-Impfungen auf die Liste der von Soldaten zu duldenden Impfungen zu setzen. Zahlreiche Soldaten verschiedenster Ränge legten daraufhin Beschwerde ein. Das Bundesverteidigungsministerium wiederum eskalierte die Beschwerden hin zu einem Verfahren vor dem Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig. Es gibt also nur diese eine, allerdings gleichzeitig höchste Instanz. Da von unteren Instanzen keine Vorarbeit in Sachen Beweisführung erbracht wurde, musste sich das BVerwG in gewissem Rahmen auf eine Beweisaufnahme und Beweiswürdigung einlassen.

In Deutschland hatten sich nur die wenigsten Gerichte auf eine Beweisaufnahme eingelassen. Und wenn doch, wie im Fall des Familienrichters in Weimar, dann fiel das Urteil – natürlich – zugunsten der Maßnahmenkritiker aus. Der Richter und die Gutachter mussten dafür Hausdurchsuchungen und Schikanen über sich ergehen lassen.

Bin gespannt, wann bei mir die Hausdurchsuchung kommt. Meine Bitte an diese Adresse: Lassen Sie meine Haustüre ganz und richten innen keine Verwüstungen an.

Die Verhandlungen

Ich war lediglich bei den Verhandlungen am 7./8. Juni sowie am 6./7. Juli anwesend. Die beiden Beschwerdeführer, beide Oberstleutnant und beide zufällig mit Namen Baier, sowie deren Anwälte (vor allem Wilfried Schmitz und Prof. Martin Schwab, dazu ein paar wechselnde) sowie einige Sachverständige auf der einen Seite, und zahlreiche hohe Bundeswehroffiziere auf der anderen Seite. Das Gericht setzte sich aus 3 Berufsrichtern sowie zwei Laienrichter aus dem Kreis der Luftwaffe zusammen.

Es war wohl schon so, dass einige der Mainstream-Narrative widerlegt wurden. Mindestens jenes zur Überlastung der Intensivstationen. Im Nachhinein konnte man den Eindruck erhalten, dass manchen, ob den Richtern oder Leuten im Hintergrund bleibt offen, das Ganze danach zu bunt wurde. Denn es drohte unmittelbar die Gefahr, dass alle Mainstream-Narrative restlos zerstört werden würden.

Jedenfalls war der vorsitzende Richter schon im Juni restriktiver und erlaubte nur wenige Argumentationen der Sachverständigen der Beschwerdeführer. Frau Prof Kämmerer war so die Letzte von dieser Seite, die einen Vortrag halten durfte. Alle weiteren Vorträge wurden abgelehnt. Die Sachverständigen konnten nur noch Fragen an die Gutachter von RKI und PEI stellen. Und selbst da führte der vorsitzende Richter ein strenges Zeitmanagement. Und mein Eindruck war: Je kniffliger die Fragen an die Regierungsvertreter, desto stärker wurden die Fragen be- bzw. verhindert.

Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme: Nebenwirkungen

Die Vertreter von RKI und Pei wirkten wie von politischen Journalisten geschult. Deren Äußerungen wirkten stark geglättet, so als würden sie in einer Runde vor Anne Will oder Maibritt Illner sitzen. Im Gegensatz zu diesen Veranstaltungen, mussten sich diese Gutachter vor dem BVwerG aber einige kritische Nachfragen gefallen lassen. Was deren Nervosität natürlich erhöhte.

So wusste Dr. Mentzer vom PEI auf die Frage, wie viel 2500 durch 2500 sei nur noch zu stammeln, dass man dazu einen Statistiker befragen müsse, und dass er ja nur Mediziner sei. Der Vertreter des RKI, Dr. Wichmann, konnte immerhin an einer Stelle die Behauptung unterbringen, dass die Impfwirksamkeit gegen schwere Verläufe bei 99% läge. Wenn ich mich recht erinnere, blieb diese Aussage in einem Wust von vielen anderen mehr oder weniger unkommentiert stehen. Das dürfte auch ein Ziel des Richters gewesen sein.

In der Verhandlung am 7. Juli sollte die PEI-Statistikerin Dr. Dr. Oberle zu den Sicherheitsanalysen, allen voran die OvE und SMR (Näheres in diesen TKP-Artikeln vom Mai und Juni) befragt werden. Da Frau Dr. Oberle einen positiven PCR-Test gemeldet hatte, fand die Befragung per Videozuschaltung statt. Prof. Kuhbandner hatte die Aufgabe übernommen, von ihr eine Zahl herauszukitzeln, ab wann deren SMR-Analyse ein Signal in Sachen Todesfälle zeigen würde. Nach langem hin und her gab sie zu, dass dies erst bei einer Anzahl von deutlich mehr als 70.000 allein für einen Impfstoff zutreffen würde, also bei Ausradierung einer mittleren Stadt. Ansonsten nur Nebelkerzen und Holzwege. Und sie verteidigte vehement die Analyse pro Dosis, die aber den Nenner um das etwa dreifache erhöht, also das Signal noch weiter reduziert.

Meine Hauptaufgabe war, sie zu Disproportionalitätsanalysen zu befragen. Dazu muss man wissen: Diese Art von Analysen werden von einschlägigen Leitlinien, die das PEI befolgen muss, als primär und automatisiert durchzuführen gefordert. Diese Analysen ergeben völlig andere und unabweisbare Warnsignale, insbesondere zu Tod und sehr vielen schwerwiegenden Reaktionen. Dagegen ergeben die dürftigen und in Sachen Tod völlig irreführenden Analysen des PEI gar kein Signal.

Direkt nach der kurzen Vorstellung verhaspelte sie sich; sagte sie sei Leiterin der Arbeitsgruppe Dispro<nicht verstehbar>analysen. Zugegebenermaßen ist dies ein schwieriges Wort, aber eher nicht für jemandem, deren täglich Brot solche Analysen sind. Ich werte das so: Frau Dr. Oberle ist seit Jahren gewohnt, sich so vorzustellen. Nur fiel ihr in dieser Sekunde auf, dass soviel Wahrheit nicht sonderlich hilfreich sei, denn ansonsten ist dieser Begriff seit den C-Impfungen ein Unwort. Vermutlich biss sie sich mitten im Wort auf die Zunge.

Immerhin konnte ich sie danach konkret fragen und sie bestätigte:

Disproportionalitätsanalysen hat das PEI früher auch immer gemacht.“

Gefragt warum nicht auch jetzt, verwies sie auf die zahlreichen Fälle, die validiert und verarbeitet werden müssten. Die Validierung ist aber gar nicht die Aufgabe Ihrer Gruppe, sondern vielmehr die Verarbeitung der Zahlen.

Eine Disproportionalitätsanalysen erfordert aber nur vier einfache Zahlen, und alle diese Zahlen liegen problemlos in deren Datenbanken vor. Der Wertebereich ist ebenfalls überschaubar, der dürfte beim PEI zwischen 1 bis maximal 200.000 liegen. Okay, wenn man noch mit einem Abakus rechnet … aber kein Tabellenkalkulationsprogramm kommt damit an seine Grenzen. Auch nicht auf einem alten Computer.

Leider konnte ich nur noch die Frage unterbringen, warum der letzte Sicherheitsbericht des PEI keine OvE-Analysen zur Myokarditis mehr zeige. Antwort: Man wollte den Bericht wohl entschlacken. Meine Vermutung: Möglicherweise wäre damit auch die Fragwürdigkeit dieser OvE-Analysen leichter erkennbar geworden. Denn Myokarditis ist ja längst als Signal akzeptiert, aber ein „Unsignal“ hätte die Fragwürdigkeit der OvE nach PEI-Regeln wohl unterstrichen.

Meine vielen anderen kritischen Fragen rund um die Sicherheitsberichte des PEI konnte ich gar nicht mehr stellen. Auch so schon waren die Fragen dem vorsitzenden Richter zu viel.

Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme: Chargenprüfung

Im Nachhinein könnte man diese Thematik auch als Ablenkungsmanöver des Gerichts werten. Das Gericht gestand den Anwälten eine Befragung des entsprechenden Experten des PEI, Dr. Wagner, zu. Tatsächlich ließ der Richter hier eine längere Befragung zu, solange diese nicht konkret ans Eingemachte gingen. Als Prof. Matysik aber konkrete Fragen stellte, fing der Richter wieder mit Drängelei an. Immerhin konnte Prof. Matysik ein paar überraschende Punkte rauskitzeln:

  • Der erlaubte pH-Bereich beim Comirnaty beträgt 6,9 bis 7,9. Dies ist überraschend weit, da das Endprodukt ja gepuffert ist und daher auf Punkt eingestellt sein sollte. Der weite Bereich deutet auf erhebliche Qualitätsprobleme bei der Herstellung hin.
  • Das PEI verfügt über kein Raman-Mikroskop, welches die Detektion von Graphen oder Graphenhydroxid erlauben würde.
  • Überhaupt beachtet das PEI keinerlei externen Berichte wie die Befunde zu Graphen oder Graphenhydroxid oder der Seite „how bad is my batch“.
  • Es wird kein „next generation sequencing“ gemacht.

Leider ging die Frage unter, ob das PEI auch eine Peptid-Expression der modRNA oder DANN überprüft. Eine solche Analyse wäre wichtig, um die Wirkqualität des Impfstoffes zu bestimmen. Selbst dann noch wäre aber ein „next generation sequencing“ mehr als angemessen gewesen. Möglicherweise kann sich das PEI dabei auf die lizensierte Spezifikation zurückziehen, die derlei eben nicht vorsehen. Dann aber muss man fragen: Warum hat das PEI als wesentliches EMA-Mitglied nicht auf solchen Analysen bestanden? Ohne diese sind weder Identität noch Integrität der modRNA bzw. DANN-Sequenzen wirklich zu beurteilen.

Wichtig war noch, dass das PEI zwar zu den Nebenwirkungsmeldungen auch Informationen zu Chargen bekommt, diese bislang aber noch nicht ausgewertet hat. Ebenfalls ein erheblicher Mangel.

Aber vielleicht hat die mangelhafte Qualität auch ihr Gutes: Denn die anscheinend in vitro besser funktionierenden DNA/Vektoimpfstoffe sind ja auch toxischer.

Die mündliche Urteilsverkündung (in Auszügen)

„Die beiden Beschwerden werden abgewiesen.“

Alle hätten sich alle erdenkliche Mühe gegeben. Es sei eine schwierig zusammengesetzte Faktenlage gewesen.

Das Soldatengesetz aus den 1950er Jahren hätte eine Duldungspflicht aus guten Gründen vorgesehen. Das Gesetz gelte noch immer. Impfungen seien zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten bestimmt.

Im November 2021, als die C-Impfungen auf die Liste der zu duldenden Impfungen gesetzt wurde, habe eine sehr ernste Lage bestanden. Seite dem Auftreten der Omikron-Variante sei die Lage aber wesentlich entspannter, zudem würden die gegen das Wuhan-Virus bzw. die Alpha-Variante entwickelten Impfstoffe kaum noch wirken.

Allerdings würden die C-Impfungen zur Vermeidung schwere Verläufe helfen.

Das Gericht bemängelte die Qualität der Datensammlung, meinte aber, die Signalfindung des PEI sei, trotz einiger Fragezeichen, im Großen und Ganzen nicht zu beanstanden.

Es trug dem Bundesverteidigungsministerium auf, vor weiteren Auffrischimpfungen eine Nutzen-Risiko-Analyse vorzulegen und ein Impfevaluation innerhalb der Bundeswehr einzuführen.

Meine Wertung

Dies kann ich nicht anders als ein politisches Urteil werten. Und das Attribut „politisch“ bedeutet eigentlich immer: Bar jeder Evidenz oder Logik, oder beidem.

„There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.”

Warren Buffet 2006 in einem Interview mit der New York Times

Die meisten Argumente der mündlichen Urteilsbegründung würden einer Überprüfung nicht standhalten. Nur – es wird keine Überprüfung mehr geben.


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht unsere. Wir veröffentlichen sie gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser von TKP sind in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Dr. Hans-Joachim Kremer verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der klinischen Forschung und ist als freiberuflicher Medical Writer tätig.


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37 Kommentare

  1. Michael R 8. Juli 2022 at 8:44Antworten

    Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in eine undemokratische, unfreie und einem gnadenlosen Kapitalismus ausgelieferte Gesellschaft, in der Menschenleben nicht mehr zählen. Deutschland ist nicht mehr wiederzuerkennen.

  2. Markus 8. Juli 2022 at 7:54Antworten

    Gerade bei dieser Giftsprotze sollte eigentlich jedem im heer klar sein, dass es da vermutlich mehr Probleme geben wird die dann auch das Personal nicht gerade im Kampfmodus positiv halten wird. wenn schäden und Nachwirkungen die Fitness etc. angreifen dann frage ich mich wirklich was dieser ganze schwachsinn soll. Womöglich auch plötzlich und unerwartet gestorben – gerade dort wo man immer wieder an grenzen herangeführt wird ein tödliches unterfangen und das nur weil man sich einbildet unter Befehlsgewalt alles tun zu dürfen. Ich würde den herrschaften empfehlen aus diesem verein auszutreten wenn man mit Zwang die gesundheit gefährdet.

  3. alexandrabader 8. Juli 2022 at 7:25Antworten

    Man tut sich beim Militär relativ leicht mit Impfpflicht, weil es diese ja auch in Auslandseinsätzen gibt. Aber hier geht es eben um etwas anderes, weil die gesamte C-Kampagne mit Destabilisierung zu tun hat, was man bei der Bundeswehr erkennen hätte müssen. Auch die Reaktionen auf den Ukraine-Krieg destabilisieren, weil sie dem eigenen Land schaden sollen. Es ist in Österreich genauso, dass dies gerade beim Militär nicht erkannt werden darf.

    • Kurt Knurrt 8. Juli 2022 at 14:38Antworten

      Auch die Caritas (CARLA – Mittersteig) und Volkshilfe nehmen nur Mitarbeiter mit totaler Covid Immunisierung auf. Das ist eine Diskriminierung und da die die Gelder vom Staat beziehen, gilt dort scheinbar noch immer die Impfpflicht.

      • alexandrabader 8. Juli 2022 at 18:44

        Es ist schlimm, dass die sich als so sozial hinstellen, aber alles von uns allen finanzieren lassen….

      • alexandrabader 8. Juli 2022 at 18:45

        Es ist arg, dass die alles von uns allen finanzieren lassen. Aber sich als so super sozial hinstellen…..

    • Andreas I. 9. Juli 2022 at 11:17Antworten

      Hallo,
      das ist Realsatire. Der Sinn & Zweck der Duldungspflicht von Impfungen soll sein, die Funktionsfähigkeit der Armee sicherzustellen.
      Aber bei diesen mRNA-Präparaten mit Notfallzulassungen ist die Wirkung genau umgekehrt.

      • alexandrabader 9. Juli 2022 at 18:52

        So ähnlich klang es auch nach dem deutschen Urteil. Was jetzt passiert, ist aber das genaue Gegenteil. Ein Bekannter von mir war Truppenkommandant und ist es wegen seinem C-Widerstand nicht mehr (es geht ums Bundesheer). Er sagt, dass es hoffnungslos ist, mit den meisten reden zu wollen, auch was Geopolitik betrifft. Es ist sehr viel an Illusionen und Selbsttäuschung beim Heer im Spiel, was man nur durch viele Tabus aufrechterhalten kann. Daher sind die meisten immer weiter von der Realität entfernt, auch wenn es um Debatten über Landesverteidigung in Medien geht. Das beginnt schon bei der Ausrüstung, geht weiter zu bestenfalls Mittelmässigen oft in der Presse und endet dabei, dass eine Lagebeurteilung, die realistisch ist, nicht mehr vorgenommen werden kann. Bei C hätte man beim Heer in einer halben Stunde erkennen müssen, dass es eine Falle ist, ebenso beim jetzigen Sanktionseifer. Und man hätte auch beides miteinander verbinden und die Sanktionen gegen uns selbst sehen müssen.

        Jetzt hat der Falter eine Titelgeschichte übers Heer mit lange bekannten und nie behobenen Mängeln. Er stellt aber Tanner als „vielleicht die wichtigste VM Europas“ dar, für die das BMLV das Wunschressort gewesen sei. Umpf! Man muss immer auch die Netzwerke ansehen, zu denen sie gehört. Aber ich glaube ihr, wenn sie es als „ich setze mich gegenüber Männern durch“ meint. Das ist noch nicht mit Inhalt verbunden und erfordert auch nicht, Ahnung von der Materie zu haben.

        Der Falter bringt auch Desinformationen unter etwa zu Eurofighter. Hier habe ich sehr viel recherchiert und Dinge in meinem Blog thematisiert, die sonst alle ignorierten. Und nun stellen Sie sich einmal vor, was ich an Tanners Stelle täte, wie anders ich „gegenüber Männern“ auftreten könnte
        ..

  4. Elisabeth 8. Juli 2022 at 4:35Antworten

    Da diese Bütteln der Pharmaindustrie und der Psychpathen wie im Mittelalter fuhrwerken, sollte es FÜR SIE auch Strafen wie im Mittelalter geben. Wobei, sie jede Woche mit der übelsten Charge zu spritzen und mal abzuwarten, wäre auch eine Option.

    Die Kläger geben hoffentlich nicht auf. Aber ich fürchte, es lässt sich hier kein anständiger Richter mehr finden. Sie dienen alle der Politik und diese den Börsenspekulanten. Man müsste bis nach Uruguay gehen. Dort gibt es einen Richter, der gegen diese *** angeht. Soeben konnte er bewirken, dass für Unter-13-Jährige keine Spikung“ mehr erlaubt ist.

    Sein Name ist Alejandro Recarey. Gefunden auf Report24 „Uruguay: Gericht stoppt Covid-Impfungen von Kindern unter 13 Jahren!“

    Die Soldaten, die sich nicht impfen lassen wollen, müssen wohl kündigen oder werden gekündigt. Zum Trost, es ist sowieso kein guter Beruf. Überlasst das doch den woken Tütü-Antifanten. Zu denen passt das doch eher!

    • Allewillkommenmax 8. Juli 2022 at 4:51Antworten

      Bin schon gespannt wie die woken Antifanten reagieren, wenn die „alle-willkommen Personen mit queeren Geschlecht“ bei ihnen einziehen, und dann auf einmal aber weder den Abwasch machen, auch nicht das Klo putzen, sondern sich als echte Männer entpuppen und das Hab und Gut den Besitzer wechselt… frage mich, ob das in Amerika auch so sein wird mit dem willkommen-Zustrom aus dem Süden… oder vielleicht liege ich ja ganz falsch, und wir werden wirklich bald alle in für-alle-offen Hippie-Kommunen aller Religionen leben, ohne Strom und Wasser und täglich neu unser Geschlecht und Schlafplatz wählen, nichts besitzen und alle sind glücklich?

  5. Henning 8. Juli 2022 at 1:59Antworten

    Ist das ein Bild von der tatsächlichen Verhandlung oder Urteilsverkündung oder ist das ein Symbolbild?
    Ich meine, vom Bundesverwaltungsgericht hieß es stets, dass die Verhandlung so große Nachfrage ausglöst hat, dass der Zuschauerraum Wochen im Voraus ausgebucht sei.

    • Chris 8. Juli 2022 at 11:10Antworten

      Der große Sitzungssaal war bei den mündlichen Verhandlungen stets voll. Das Foto wurde wohl weit vor Beginn angefertigt. Die Prozessvertreter der Bundeswehr waren noch nicht einmal anwesend.

      • alexandrabader 9. Juli 2022 at 20:06

        Man fotografiert dann, wenn man dafür Zeit hat- wenn es voll ist, würde man andere stören, wenn man aufsteht oder man ist mit Notizen machen beschäftigt.

    • Hans-Joachim Kremer 8. Juli 2022 at 17:13Antworten

      Das Bild habe ich ewa 20 Minuten vor der Urteilsverkündung aufgenommen. Leider hatte ich auf die Schnelle kein Bild mit dem vollen Saal Ich denke, die meisten Stühle waren besetzt. Und es wurde auch an einigen Stelle laut gelacht, z.B. als der Richter meinte, die Impfungen hätte ja den Zweck zu schützen und täten die auch.

  6. Franz M 7. Juli 2022 at 22:49Antworten

    In Deutschland wie in Österreich urteilen die Höchstgerichte gegen jede Evidenz und Logik.
    In diesen Gerichten werken ausschließlich brave Befehlsempfänger, die politische Dummheit in
    unglaublich dämliche Rechtserklärungen übersetzen. So, wie in Österreich die Gentherapie
    grundrechtskonform sei, weil sie nie umgesetzt wurde, werden deutsche Soldaten in den Tod
    gespritzt, weil es einem Wahnsinnigen so gefällt.
    Nur, liebe Höchstrichter, sind erst eure Auftraggeber verwichen (weil vom Zorn der Menschen
    verweht), werdet auch ihr euch zu rechtfertigen haben und wenig Zuspruch bekommen!
    Auch die obersten Richter des 3. Reiches landeten am Galgen! Auch wenn ihr und eure
    Vorreiter die Todesstrafe ausgesetzt haben, ihr werdet jede Sekunde nach oben/unten, rechts/links,
    vorne/hinten blicken müssen, um euer erbärmliches Leben zu bewaren!

  7. Glass Steagall Act 7. Juli 2022 at 21:52Antworten

    Was heißt denn das jetzt im Klartext für die beiden Kläger? Zwangsimpfung?

    • Hanna 7. Juli 2022 at 23:02Antworten

      Hier kurze Video-Statements – u.a. des BVerwG-Sprechers und des im Prozeß als SV aufgetretenen Prof. Werner BERGHOLZ – zu dem mE schändlichen (Polit-)Urteil:

      epochtimes.de/politik/deutschland/bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-covid-impfpflicht-fuer-soldaten-a3886269.html

  8. Klaus C. 7. Juli 2022 at 21:38Antworten

    Den Richtern war wohl nicht klar, dass dann auch Kampfpiloten zwangsgeimpft werden, die nochmals besonderen Belastungen im Flugzeug ausgesetzt sind. Da kann man nur noch beten….

    • Rosa 7. Juli 2022 at 22:08Antworten

      Vielleicht wird’s dann ja Kampfjets mit Copiloten geben. Die Bundeswehr wird ja doch nicht wollen, dass auch ihre wertvollen Flieger verloren gehen?

      Allerdings, bis der NFP realisiert hat, der supersonic fliegende Kollege ist out of order, und das Jetruder übernehmen kann, …

  9. Pierre 7. Juli 2022 at 21:03Antworten

    Die Justiz hilft der Bevölkerung nicht mehr, sondern steckt im Allerwertesten der Regierung. Im Grunde müsste man sie einfach ignorieren. Denn es kommen nur negative politische Urteile heraus, die dann in Zukunft wieder als Referenz dienen.

    Besser wäre wohl ziviler Ungehorsam oder koordinierte Streiks etc.

  10. Andreas I. 7. Juli 2022 at 20:54Antworten

    Hallo,
    friendly fire kann bei Soldaten schonmal vorkommen, aber Soldaten dazu zu verpflichten, sich friendly fire mit Spritzen auszusetzen, das ist schon irgendwie merkwürdig.
    Ich hätte ja nichts dagegen, die Funktionstüchtigkeit der Bundeswehr in etlichen Bereichen (alles außer Verteidigung) einzuschränken, aber doch nicht indem man gesunde Leute mutwillig krank macht. Und die Daten zu Nebenwirkungen liegen auf dem Tisch und selbst wenn der Tisch umgeschmissen wird, dann liegen sie daneben und man stolpert drüber.

    Naja, ab wann ist ein Staat ein gescheiterter Staat? Könnte der Anfang vom Ende beginnen, wenn die Justiz komplett versagt? Und falls ja, ab wann war das? Ab 2020 Covid-19 oder doch schon ab 2005 Hartz-IV oder ab einem beliebigen seit Jahrzehnten bestehenden Zustand … und was wir ab 2020 erleben, ist nur die Folge des Tolerierens des Versagens seit Jahren oder Jahrzehnten?
    Sowas entwickelt sich nicht über Nacht, das kann nur entstehen, wenn lange Zeit sämtliche Warnsignale ignoriert wurden, eben auch in der Justiz von den Juristen.

    • Fritz Madersbacher 7. Juli 2022 at 21:30Antworten

      @Andreas I.
      7. Juli 2022 at 20:54
      „… aber doch nicht indem man gesunde Leute mutwillig krank macht“
      Ich gebe zu, ich bin kein großer Freund der deutschen Bundeswehr. Es gibt bestimmt genug Leute auf dieser Welt, die nicht sonderlich an der „Kampfkraft“ dieser Armee interessiert sind, etliche davon aus anderen Gründen und in etwas mächtigeren Positionen als ich. Vielen deutschen Soldaten/-innen kommt vielleicht der Gedanke „Wozu Feinde bei solchen Freunden“ …

  11. Jens Tiefschneider 7. Juli 2022 at 20:47Antworten

    Deutschland hat keine Gerichte mehr. Stattdessen Follower der Bundesregierung.

  12. federkiel 7. Juli 2022 at 20:09Antworten

    Ich habe den Schriftsatz von Dr. Martin Schwab gelesen, und dachte der sitzt.

    https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/07/1.7.22-Schriftsatz-Martin-S.-anonymisiert.pdf

    In der Tat, ein politisches Urteil.

  13. Thomas Moser 7. Juli 2022 at 19:27Antworten

    „Der Vertreter des RKI, Dr. Wichmann, konnte immerhin an einer Stelle die Behauptung unterbringen, dass die Impfwirksamkeit gegen schwere Verläufe bei 99% läge. Wenn ich mich recht erinnere, blieb diese Aussage in einem Wust von vielen anderen mehr oder weniger unkommentiert stehen. “
    99%, wow! Leider nur für ein paar Monate oder Wochen. Dann ist wieder Essig, Also müsste man im Jahr 4 mal injizieren, um den Level zu erhalten. Dann kommen aber die schweren und nicht so seltenen Nebenwirkungen dieser Spritzbrühe zum Tragen: je öfter umso gefährlicher. Insgesamt ein Algorithmus aus der Giftküche.

    • Hans im Glück 7. Juli 2022 at 19:45Antworten

      Ein Leserkommentar bei der „Welt“

      „Millionen Menschen müssten die Schließung des RKI verlangen!“

      So ist es! Macht diesen Propaganda Drecksstall endlich dicht.

    • Hanna 7. Juli 2022 at 20:54Antworten

      „Impfwirksamkeit … bei 99%“ –

      Keineswegs. Auch nicht betr. „schwere Verläufe“. 99 % – 95 % – 50 % – usw., allesamt Lüge.

      Die ARR hat beim PFIZER-Produkt anfänglich 0,84 % Wirksamkeit betragen, d.h. noch vor Auffliegen des Megabetrugs. Nun liegt der Grad der absoluten Risikoreduktion von ‚Comirnaty‘ sehr nahe Null. Natürlich auch die vom RKI betr. „schwere Verläufe“ vorgebrachte.

      Ich denke, auf der Klägerseite hat man das Sondergericht sicherlich auf die üble Trickserei der Pharmazeutischen Hersteller mit den optisch „phantastischen“, aber surrealen RRR-Werten aufmerksam gemacht. Auch den „99 %“ des RKI-Mannes widersprochen. Es obliegt aber in der Verhandlung mehr oder weniger richterlichem Ermessen, inwieweit dem wirklich Gehör geschenkt wird.

      Die Ausführungen in der anstehenden Berufungsschrift werden hochinteressant, anzunehmen, daß darin u.a. auch entscheidungsrelevante schwere Verfahrensmängel zur Rüge gebracht werden.

      • Hanna 7. Juli 2022 at 22:40

        Stellungnahme von Beate BAHNER zum enttäuschenden Ausgang des Verfahrens vor dem BVerwG Leipzig:

        covidimpfung-soldaten.de

      • Hans-Joachim Kremer 8. Juli 2022 at 17:19

        Das ist die höchste und letzte Instanz. Es gibt an sich keine Berufungsmöglichkeit.
        Eventuell beim EuGhMr. Aber der ist auch von WEF- und Soros-Leute durchsetzt.

      • Hanna 12. Juli 2022 at 0:14

        an Hans-Joachim Kremer

        Wenn ich es richtig verstehe, ist das BVerwG auch „Sondergericht für Soldaten“, unter Auslassung der verwaltungsbehördlichen Unter- bzw. ersten Instanz. Wird damit diesen Rechtssuchenden, den Soldaten, nicht eine wichtige – zweite – Instanz vorenthalten?

        Verwaltungsgericht – VwGH – uU auch VfGH, wäre in Österreich der Instanzenweg für gewöhnliche Rechtssuchende.

        Betr. EGMR, ja, habe heuer mal gelesen, etwa die Hälfte der Spitzenjuristen dort sollen infiltriert sein. Keine großartige Aussicht auf Gerechtigkeit für die beiden deutschen Offiziere.

    • Rosa 7. Juli 2022 at 21:49Antworten

      „Impfwirksamkeit gegen schwere Verläufe bei 99% …“

      Dr. Ole Wichmann, der war auch schon in Sachen SCHWEINEGRIPPE zur Stelle, hat auch damals mit so hohen (RRR-)Werten hantiert.

      Hat der RKI-Mann den mega Unterschied zwischen relativer (nichtssagender) und absoluter (aussagekräftiger) Risikoreduktion nicht verstanden, oder wird das unter dem (pseudo-)wissenschaftlichen Tisch gehalten?

      Ich habe in der RKI-Publikation „WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN – Nationaler Pandemieplan – Teil II“ aus 2016 den Namen WICHMANN nachgelesen, und siehe, auch damals ein frappant hoher Wert an „Impfeffektivität“ (sprich RRR). – Auf Seite 138 ist unter der Kapitelüberschrift

      8.5.5. Effektivität pandemischer Influenzaimpfstoffe 2009/10

      zu lesen:

      „Während der Pandemie 2009 konnten Wichmann et al. in Deutschland, wo überwiegend ein AS03-adjuvantierter Pandemieimpfstoff zur Anwendung kam, eine sehr hohe Impfeffektivität bei 14- bis 59-Jährigen von 97% (95%-KI: 92–98%) und bei über 60-Jährigen eine hohe Effektivität von 83% (95% KI: 71–91%) zeigen.“

      Fundstelle:

      rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Pandemieplanung/Downloads/Pandemieplan_Teil_II_gesamt.pdf?__blob=publicationFile

  14. Pfeiffer C. 7. Juli 2022 at 19:04Antworten

    Danke für den Artikel und danke für das Standvermögen Dr. Hans-Joachim Kremers.

    Hier zur Ergänzung eine offizielle Bundeswehr-Pressemitteilung zur Causa der – ich nenne es – inkriminierten medizinischen Handlung (weil bedingt zugelassen, weil genbasiert, weil der große weisße Elefant immer größer wird und der Raum, in dem er sich befindet, immer kleiner):

    Zitat:

    Das Soldatengesetz erwarte von den Bundeswehrangehörigen,… zu seiner persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 87a GG) insgesamt“ beitragen zu können, dies entspreche der „zentralen Dienstpflicht im hoheitlichen Dienst- und Treueverhältnis des Soldaten (Art. 33 Abs. 4 GG)“.

    Zitat Ende

    Folglich müsste das deutsche Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig doch den beiden Beschwerdeführer, beide Oberstleutnants und beide zufällig mit Namen Baier, in Hinblick auf den großen weißen Elefanten im schrumpfenden Raum, in allen Bereichen Recht geben! (Und jetzt werde ich richtig böse: Es sei denn, die Verhandlungsführung war darauf angelegt, die Angeklagten zu demütigen und weitgehend ihres Rechts, sich umfangreich selber und / oder sich mithilfe von Experten tiefgreifend zu erklären, berauben. Nennt man „Morbus Roland F.)

    Zur Effizienz von COVID-19-Impfungen heißt es auf der Webseite der Bundeswehr nach wie vor:

    Zitat:

    „Alle derzeit in der Bundeswehr genutzten COVID-19-Impfstoffe schützen gut vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und sind hochwirksam gegen schwere Verläufe von COVID-19. Die Impfung schützt nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern reduziert erheblich das Risiko, das Coronavirus SARS-CoV-2 auf andere zu übertragen.“

    Zitat Ende

    Der Standpunkt der stählernen Pharma-Romantiker – istgleich kreuzbrav und unbeholfen – kann man natürlich auch als „Rotieren in der Leerlaufrille“ betrachten…

  15. Jan 7. Juli 2022 at 19:03Antworten

    Sehr interessante Analyse! Ich hätte den Klägern mehr Erfolg gewünscht. Ich vermute, die Kläger bewerten den Prozess sehr ähnlich. Für jemanden, der mit seinem Leben für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eintritt und andere auffordert, dies zu tun, muss ein „politisches Urteil“ ein schwerer Schlag sein!

  16. Hans im Glück 7. Juli 2022 at 18:56Antworten

    Um den Autor zu ehren würde ich gerne einen guten Kommentar verfassen. Aber mir verschlägts hier einfach nur noch die Sprache. Die Leute, die hier auf ihr Recht gehofft hatten, sind vermutlich fassungslos in ihrer Ohnmacht. Wäre ich an deren Stelle, dann würde ich die Uniform ausziehen.

    • Eispickel 8. Juli 2022 at 11:03Antworten

      Die Offiziere haben stattdessen ihre Erkennungsmarken (und 10 weitere anderer Kameraden) im Sitzungssaal zurückgelassen, der Symbolwert ist derselbe

  17. Reinhard Gunst 7. Juli 2022 at 18:50Antworten

    Warum Biontech eigentlich nicht frontal angegangen. Deren medizinische hinweise offenbaren doch dass die Brühe wirkungslos ist. Ebenso werden im deutschen Aktionärsbericht alle Risiken verschwiegen. Der Löwe muss also direkt erlegt werden und nicht in kleinen Scharmützeln.

  18. Ronald 7. Juli 2022 at 18:27Antworten

    Nichts anderes war zu erwarten, wieder wurde Recht genrochen

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