Datenschützer Zeger: 3G und „Grüner Pass“ sind grundrechtswidrig und Einstieg in Social Scoring

15. Juli 2021von 6 Minuten Lesezeit

in einer Pressekonferenz der Initiative für evidenzbasierte Corona Info mit dem prominenten Datenschützer Hans Zeger wurde gegen die 3G-Regelungen als massive Verletzung von Grundrechten und Datenschutzgesetzen kritisiert. Vorgestellt wurde auch das Volksbegehren gegen die Corona Willkür in Österreich, wie es sie nur in wenigen anderen Ländern gibt.

Dr. Hans Zeger von der Arge Datenschutz sieht die 3-G-Regelung kritisch:

Jegliche Art von Contact Tracing oder digitaler Überwachung mittels Grünem Pass usw ist ein Einstieg in die Scoring Ökonomie. Die Politik hat sich aus medizinischen Fragen herauszuhalten.”

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt Datenverarbeitungen wie beim Corona Pass nur, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen sind. Keines der drei Kriterien trifft auf den nationalen Corona-Pass zu. Mit Impfung, Maske, Hygiene und Tests kann sich jeder nach eigenen Vorstellungen schützen oder auch nicht. Eine staatliche Überwachung ist nicht erforderlich. Der nationale Corona-Pass, wie er jetzt gestaltet ist, beschränkt massiv die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Würde jedes unvernünftige Verhalten in Österreich reglementiert, dann wäre Österreich ein einziges Freiluftgefängnis.

Rund ein Drittel der ÖsterreicherInnen wollen sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht gegen Corona impfen lassen. Ungefähr gleich viele lehnen es als gesunde Menschen ab, sich ständig testen zu lassen. Sie werden – zunehmend – durch Covid-Verordnungen (Grüner Pass, 3 G) vom sozialen und beruflichen Leben ausgegrenzt. Mittlerweile kann sich jede/r ÖsterreicherIn impfen lassen und sich somit subjektiv schützen.

Einstieg in die Scoring-Ökonomie

Schon Anfang Mai argumentierte die ARGE DATEN, dass mit Impfung, FFP2- Masken, den Abstands- und Hygieneregeln jeder individuell entscheiden kann, wie er sich vor Corona schützt (oder auch nicht). Würde jedes unvernünftige Verhalten in Österreich reglementiert, dann wäre Österreich ein einziges Freiluftgefängnis. Gerade die FFP2-Masken und die Impfungen stellen einen Game-Changer im Kampf gegen Corona dar. Zwei Monate später übernimmt Bundeskanzler Kurz praktisch wortwörtlich die Argumentationslinie der ARGE DATEN, freilich ohne Mut zu den notwendigen grundrechtlichen Konsequenzen.

Wenn Impfung, Maske und Tests ein Game-Changer sind und die Frage einer Corona-Infektion eine medizinische Frage ist aus der sich die Politik herauszuhalten hat, warum existieren noch die zweifelhaften Scoring-Regeln, genannt „Grüner Pass“?

Der nationale Corona-Pass ist ein erster Schritt in eine Scoring Ökonomie. Erwünschtes Verhalten wird belohnt, nicht erwünschtes wird mit Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bestraft. Obwohl der Betroffene durch Arbeit und Steuerleistung seinen Beitrag zum Gesundheitswesen und zu allen anderen staatlichen Einrichtungen geleistet hat.

Grundrechte muss man sich nicht erarbeiten

Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner hat in Österreich erfolgreich eine ganze Reihe von Verordnungen zu Covid Maßnahmen bekämpft: etwa das Betretungsverbot in der Gastronomie sowie die Wiener Contact Tracing Verordnung (Registrierungs- und Auskunftspflicht). Er ist Gründer der „Rechtsanwälte für Grundrechte“, der mittlerweile 50 Anwälte und Juristen angehören und plant weitere VfGH Beschwerden wie z.B. gegen die 3G-Regelung. Er sagt:

Nicht der Staatsbürger hat sich Grundrechte zu erarbeiten oder erkaufen, sondern sie stehen dem einzelnen a priori, uneingeschränkt und unmittelbar, zu.“

Impfnachweise sind diskriminierend 

Impfnachweise als Voraussetzung für Job, Zutritt in Räume oder für Reisen, Ausbildung, Bildung und Kulturaktivitäten etc. sind diskriminierend und daher unzulässig. Sämtliche „Impfungen“ sind genbasierten Substanzen, die wegen unzureichender Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit lediglich eine bedingte Zulassung erhalten haben, unter der Voraussetzung einer epidemischen Notlage. „Da von einer Notlage nicht einmal bei den kühnsten Annahmen die Rede sein kann, sind nach meiner Rechtsbeurteilung die bedingten Zulassungen erloschen“, so Brunner weiter.

Volksbegehren gegen Corona-Willkür

Der Mediziner DDr. Christian Fiala moniert: “Seit über einem Jahr sind wir einer öffentlichen Diskussion ausgesetzt, die von Angst und negativen Vorhersagen dominiert ist, die sich dann aber als falsch erweisen.” Eine Impfung der gesamten Bevölkerung gegen eine Infektion, die in ca. 85% der Fälle unbemerkt verläuft und nur selten eine schwere Erkrankung hervorruft, ist medizinisch absurd. Die Impfung ruft bei 60-70% genau jene Symptome als Nebenwirkungen hervor, die man eigentlich vermeiden möchte.

Univ. Prof. Christian Schubert, Psychoimmunologe an der Med.Univ. Innsbruck, macht auf das vierte „G“, aufmerksam: “Wir sollten unsere Gesundheit nicht durch zweifelhafte technische Errungenschaften in Gefahr bringen.“ Fiala bekräftigt: Gesundheit erhalten wir nicht mit zahlreichen Impfungen, sondern durch eine Stärkung unseres Immunsystems. Dieses gilt es zu fördern und zwar selbstbestimmt ohne Zwangsmaßnahmen der Regierung.

Fiala hat daher das Volksbegehren gegen die Corona-Maßnahmen mitinitiiert, für welches bereits mehr als 53.000 Menschen eine Unterstützungserklärung unterschrieben haben. Gefordert wird u.a., der ungehinderte Zugang zu Veranstaltungen, Reisefreiheit. Befugnisse dürfen keinesfalls von der Immunität einer Person abhängig gemacht werden. Medizinische Daten wie z.B. der Immunitätsstatus einer Person müssen unter allen Umständen privat bleiben. Bei verfassungswidrigen Gesetzen soll eine Amtshaftung möglich sein. Schadenersatzansprüche nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz müssen durchsetzbare gesetzliche Ansprüche sein und keine Bittgesuche. Verwaltungsstrafen nach den sog. Covid-19-Maßnahmengesetzen sind außer Vollzug zu setzen, alle diesbezüglichen Verwaltungsstrafverfahren sind unverzüglich einzustellen. Bezahlte Strafen sind zu ersetzen.

Forderungen des Volksbegehrens

Angesichts der zahlreichen durch den Staat willkürlich angeordneten Einschränkungen und der dadurch entstandenen massiven Schäden für viele Menschen sowie auch für die Gesellschaft und Wirtschaft möge der Bundesgesetzgeber folgende Änderungen vornehmen: 

1. Gesetzesrücknahme: Rücknahme aller in diesem Jahr beschlossenen Gesetze im Zusammenhang mit Corona (sog. Covid-19-Maßnahmen) einschließlich der Änderungen des bisherigen Epidemie-Gesetzes.

2. Schadenersatzansprüche nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz müssen durchsetzbare gesetzliche Ansprüche sein und keine Bittgesuche. Ein Rechtsschutz, somit ein Instanzenzug muss gegeben sein.

3. Verwaltungsstrafen: Verwaltungsstrafen nach den sog. Covid-19-Maßnahmengesetzen bzw. Erlässen sind außer Vollzug zu setzen. Alle diesbezüglichen Verwaltungsstrafverfahren sind unverzüglich einzustellen. Bezahlte Strafen sind zu refundieren.

4. Transparenz: Sämtliche ExpertInnen und deren Gutachten, welche im Rahmen der Covid-19-Epidemie von der Regierung beauftragt wurden, sind zu veröffentlichen. Es muss dargestellt werden und klar ersichtlich sein, welche Maßnahmen aufgrund politischer Überlegungen getroffen wurden und welche auf einer wissenschaftlichen Basis beruhen.

5. Hilfsgelder: Die Auszahlung von Hilfsgeldern im Rahmen der Covid-19-Maßnahmen hat nur aufgrund einer entsprechenden detaillierten gesetzlichen Basis zu erfolgen.

6. Datenschutz: Medizinische Daten, u.a. der Immunitätsstatus einer Person, müssen unter allen Umständen privat bleiben. Berechtigungen, z.B. für Veranstaltungen, Reisefreiheit und Befugnisse dürfen keinesfalls von der Immunität einer Person abhängig gemacht werden.

7. Verfassungsgerichtshof-Reform: Einrichtung einer Senatsstruktur, da derzeit der VfGH nur im Plenum im Rahmen von 4 Sessionen jährlich entscheidet. Ferner muss die Möglichkeit von Eilentscheidungen des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein.

8. Amtshaftungsrechts-Novellierung: Bei verfassungswidrigen Gesetzen soll eine Amtshaftung möglich sein, auch wenn dieses Gesetz rechtmäßig vollzogen wurde. Derzeit besteht keine Möglichkeit, nach Aufhebung eines verfassungswidrigen Gesetzes Amtshaftungsansprüche aufgrund eines rechtmäßigen Vollzuges von solchen.


Alle aktuellen News im TKP Telegram Channel

Unterstütze unabhängigen Journalismus mit einer Spende via PayPal


Corona Dokumentation in Servus TV mit internationalen Top-Wissenschaftlern über Impfung, Behandlung und Tests

Impfpässe – Flop oder Vorstufe für den Überwachungsstaat?

Kein Abstand, keine Masken und kein grüner Pass in den USA

9 Kommentare

  1. Hanna 17. Juli 2021 at 18:00

    Die guten Urteile mehren sich, zunehmend stellen noch funktionierende Gerichte schwarz auf weiß fest, was uns seit über einem Jahr klar ist: Regierungen haben willkürlich und grundlos Freiheitsrechte beschnitten, agieren massiv gesetz- und verfassungswidrig. Nach wie vor.

    So hat nun das spanische Verfassungsgericht entschieden,

    »dass die Behörden über die „Einschränkung“ der Grundfreiheiten hinausgegangen und sie aufgrund der Coronavirus-Pandemie vollständig „ausgesetzt“ haben.«

    https://www.aa.com.tr/es/mundo/el-tribunal-constitucional-de-espa%C3%B1a-declara-ilegal-el-confinamiento-impuesto-en-el-primer-estado-de-emergencia/2304830

    Das Urteil vom 14. Juli wird noch veröffentlicht.

  2. Petra 17. Juli 2021 at 17:16

    Bei der Live-Übertragung der Pressekonferenz gab es Probleme. Der Mitschnitt wurde erneut hochgeladen:

    https://youtu.be/FnyEFevA9eE

  3. Lutz Gerke 15. Juli 2021 at 20:36

    Die Zeit ist reif

    Der Irrsinn der Impfapostel liegt darin, daß scheinbar die Geimpften vor den Ungeimpften geschützt werden sollen. Die Impfexperten trauen ganz offensichtlich dem Impfstoff nicht? Soll der nicht vor einer Infektion schützen? Wofür ist der dann gut? Quasi wird damit gespielt, daß die Ungeimpften eine Gefahr darstellen. Für wen denn genau?

    Die Ungeimpften können nicht schuld sein, daß die Gesellschaft in Knebelhaft ist. Die Geimpften sind schuld, weil sie sich nicht um ihre, sondern um fremde Angelegenheiten kümmen.

    Die Ungeimpften können sich nur untereinander anstecken. So die Publikation.
    Wir Ungeimpften tragen das Risiko mit Fassung.

    Wir Ungeimpfte sollten eine Sammelklage ins Auge fassen. Hier wird ganz massiv in die Bürger- und Menschenrechte eingegriffen und die Schuld an der Knebelhaft verschoben. Die Zeit ist reif, die Büchertische sind randvoll mit coronakritischer Literatur und die Impfverweigerung ist groß. Ein Aufruf zum croud funding und schon haben wir die Kohle für 100 Sammelklagen zusammen. Damit könnten wir uns die besten Kanzleien leisten. Millionen Menschen würde endlich das Licht am Ende des Tunnels sehen.
    Eine Sammelklage mit einer million Klägern! Ich verspreche bestimmt nicht zu viel! Das würde das Kartell beeindrucken!

    Und wir fahren alle zum Gerichtsplatz, um der Sache Nachdruck zu verleihen. Das wird richtig gut!

    Los Umgeimpfte, organisiert eine Sammelklage. Wir Ungeimpften müssen zusammen halten!

    Solidarität mit den Ungeimpften! (man lernt ja dazu)

  4. Hanna 15. Juli 2021 at 20:02

    Freitag, 15. Juli, ab 11:00 – 61. Sitzung https://corona-ausschuss.de/ – Titel:

    » We’ll CATCH you CAUSE we CAN «

    Tatkräftige Ansage AN ALLE Maßnahmen_verordner, Panik_verbreiter, Grundrechte_verbieter, Bürger_Drangsalierer, …, …, …,

  5. Tony 15. Juli 2021 at 12:14

    Diese 3 G Vorschriften dienen zuallererst einmal dazu, die Leute in die Impfung zu zwingen. Jugendliche, die keine Impfung brauchen, sagten mir, sie lassen sich halt impfen, „damit Ruhe ist“. Sonst muss man sich ja alle paar Tage neu zum Testen anstellen. Das ist der erste Zweck des grünen Passes, der Impfzwang. Dann kann man den natürlich so verwenden, wie es der Datenschützer sagt, man kann die Menschen auf alles Mögliche hin kontrollieren, wo sie waren, was sie tun, wie sehr sie sich staatlichen Anordnungen unterwerfen oder auch nicht. Man erinnere sich, dass Mückstein ursprünglich noch viel mehr Daten für den grünen Pass sammeln wollte, wo er dann nach vielen Protesten den Rückzieher machen musste. Da wusste man dann, worauf es langfristig hinausläuft. Es ist ein Hilfsmittel für die Diktatur.

  6. GS 15. Juli 2021 at 11:51

    Bitte den neuen Artikel auf Multipolar Magazin dringend beachten

    • GS 15. Juli 2021 at 14:16

      Mulipolar Magazin:

      Wie der Lockdown nach Deutschland kam.

      Über die Vorbereitung zur Pandemie und die Strippenzieher

      https://multipolar-magazin.de/artikel/wie-der-lockdown-nach-deutschland-kam

    • Guido Vobig 15. Juli 2021 at 23:05

      Immer wieder erhellend, wie die Netzwerke im Hintergrund gestrickt sind und welche Namen immer wieder auftauchen. Aber da es längst die große Schublade “Verschwörungstheorie“ gibt, wird jegliche Diskussion in der Öffentlichkeit im Keim erstickt, weil niemand solche Dinge ansprechen mag, befürchtend gleichfalls in eben dieser Schublade zu landen und fortan gesellschaftlich stigmatisiert zu sein. Nur deshalb kann überhaupt derart offen/offensichtlich/öffentlich seitens solcher Netzwerke agiert werden. Und nur deshalb wird es in naher Zukunft zur Trinität der Angst aus Pandemie, Klimakatastrophe und Cyberattacke kommen. Immer in verschiedenen Dosierungen und Kombinationen. Die Saat dafür ist längst global in den Köpfen der Massen ausgebracht und geerntet wird alljährlich und das ganze Jahr über. Das Immunsystem wird durch genetisches Herumpfuschen ersetzt; das CO2 wird weiter verteufelt, auch wenn es global immer mehr Kälterekorde gibt, von denen die sogenannten Leitmedien nichts erwähnen und mittels fortschreitender Digitalisierung unser aller Lebensumstände kann auch jeder zum Cyber-Opfer werden. Es fügt sich alles zusammen.

Comments are closed.

Aktuelle Beiträge