Warum der §218 Frauen schützt – Eine Streitschrift

6. Juli 2025von 11,7 Minuten Lesezeit

„Mein Bauch gehört mir!“ Ein Slogan, den sich die Frauenbewegung seit nunmehr über fünfzig Jahren auf die Fahnen geschrieben hat. Abtreibung soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden und – zumindest für die Schwangeren selbst – komplett straffrei bleiben.

Diese Forderung unterstützt auch die als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts vorgeschlagene Frauke Brosius-Gersdorf. Straffreiheit bis zum Einsetzen der Wehen. Aber – würde das Frauen wirklich nutzen? Nein, die Streichung des § 218 wäre ein massiver Rückschritt nicht nur für die Rechte ungeborener Kinder, sondern auch für Frauenrechte.

England hat es vorgemacht: Dort dürfen Frauen nun bis zum Einsetzen der Wehen straffrei abtreiben. Und das ganz unbürokratisch. Stellt die Frau eine Schwangerschaft fest, so kann sie beim Nationalen Gesundheitsdienst eins, zwei, drei per Post eine Abtreibungspille bestellen. Ein Arztbesuch oder eine Beratung ist weder nötig noch vorgesehen. Am besten soll sie so planen, dass sie am Freitagabend das Bett mit stark saugfähigen Wickelauflagen abdeckt und ordentlich Schmerzmittel einschmeißt bevor die Krämpfe und Blutungen einsetzen, dann kann frau am Montag schon wieder an ihrer Karriere basteln und zum Bruttoinlandsprodukt beitragen. Jedenfalls bis zur zehnten Woche. Danach sollte man die Pille nicht mehr schlucken, weil das eine massive gesundheitliche Gefährdung für die Frauen nach sich zieht. Aber hey, wenn man halt in der fünfunddreißigsten Woche feststellt, dass man selbst oder der Partner jetzt doch kein Kind mehr will – Pille einschmeißen und vor dem Verbluten ins Krankenhaus. Die helfen einem dann weiter. Oder doch die klassische Ausschabung – wenn es sein muss auch bei einem Baby, das schon in der Lage ist, die Stimme der Mutter zu erkennen, am Daumen zu lutschen und zu träumen. Legal. Auf Kosten des Gesundheitsdienstes. Die allerdings nicht hoch sind – Abtreibungspillen gibt es für einen Appel und ein Ei.

Und nun also auch in Deutschland. Die Kandidatin für die Vizepräsidentschaft des Verfassungsgerichtes Brosius-Gersdorf hat sich die Forderungen der Frauenbewegung zu eigen gemacht und möchte Abtreibung für Frauen straffrei stellen. Ohne Wenn und Aber. Die Ärzte sollen belangt werden, wenn sie nach der zwölften Woche ohne Indikation abtreiben (1), die Frauen nicht. Das klingt ja erstmal so, als wäre damit die Fristenlösung gewahrt. Ist sie aber nicht. Denn an Abtreibungspillen kommt man auch in Deutschland recht leicht ran. Spätestens per Post aus England. Schluckt eine Frau sie und geht dann ins Krankenhaus, so ist sie es, die abtreibt, nicht der Arzt, der sie dann vor dem Verbluten rettet. Und beide bleiben straffrei.

In England hatten Feministinnen argumentiert, Abtreibung sei ein Menschenrecht. Es sei unzumutbar für Frauen, einen Arzt aufzusuchen, um sich eine Abschreibungspille verschreiben zu lassen, das müsse per Post gehen. Und ihre Forderung: Der englische Abtreibungsparagraf – analog zu unserem §218 – müsse raus aus dem Strafgesetzbuch. Denn das würde Frauen kriminalisieren. Schaut man sich diese vermeintliche „Kriminalisierung“ in der Realität an, so wurden in England während der letzten fünf Jahre nur sieben Personen wegen illegaler Abtreibungen verurteilt – allesamt Männer. Sie hatten ihre Ex-Partnerinnen entweder zur Abtreibung genötigt oder diese via Abtreibungspille ohne Wissen der Schwangeren eingeleitet. Das soll selbst unter dem Entwurf von Brosius-Gersdorf in Deutschland weiterhin strafbar bleiben. (2) Für Deutschland sind keine Zahlen bekannt, wie oft (und warum) Menschen nach dem §218 verurteilt wurden. Auch hier bleiben Frauen heute schon straffrei – solange die Abtreibung mindestens drei Tage nach einer Beratung und binnen einer Frist von zwölf Wochen stattfindet. Vermutlich ist auch in Deutschland die Zahl der verurteilten Frauen bei null oder doch sehr nahe daran.

Wer hat denn dann ein Interesse daran, Abtreibung aus dem Strafrecht zu streichen? Männerrechtler. Verhüten können beide, Männer und Frauen, und die Empfängnisverhütung kann auch schiefgehen, daher sind derzeit beide für eine ungewollte Schwangerschaft und deren Folgen verantwortlich. Männer zahlen Unterhalt, bis das Kind mit der Ausbildung fertig ist. Wenn aber der Schwangerschaftsabbruch völlig normalisiert und legalisiert wird, ein Rechtsanspruch, den jede Frau unkompliziert und kostenfrei in Anspruch nehmen kann, wenn sie – und nur sie – das so entscheidet, dann stellt sich schon irgendwann die Frage, warum der männliche Sexualpartner für die nächsten 25 Jahre Unterhalt zahlen soll. Er will kein Kind, sie will nicht abtreiben, tja, ihr Bauch gehört ihr und er ist damit fein raus. Doch dafür muss der Abtreibungsparagraf erstmal raus aus dem Strafrecht. Denn kein Mensch kann zu einer Straftat gezwungen werden. Solange der 218 steht, so lange bleibt eine ungewollte Schwangerschaft auch die Angelegenheit des Mannes.

Es ist erstaunlich, dass manche Feministinnen dieses Problem nicht zu sehen scheinen. Sie argumentieren fleißig weiter, ein Schwangerschaftsabbruch sei das gute Recht jeder Frau, da solle ihr keiner ein schlechtes Gewissen einreden. Bisschen betäuben, zehn Minuten Zellklumpen absaugen und fertig. Doch diese Sichtweise verwandelt die Fruchtbarkeit einer Frau in eine Sache, die man nach Belieben an- und ausschalten kann und die völlig steril ohne Beteiligung der Seele stattfindet. Mit der Lebenswirklichkeit von Frauen hat das eher wenig gemein. Eine Schwangerschaft ist ein unglaublich einschneidendes Erlebnis, das Frauen tief berührt. So zu tun, als sei das anders, ändert wenig an der Sache. Es macht nur alle unglücklicher, denn jetzt hat die Frau noch ein schlechtes Gewissen, wenn sie ein schlechtes Gewissen hat.

Obwohl – möglicherweise gibt es das ja bei jungen Frauen, die so wenig Gefühl für ihren Körper haben, dass sie eine Abtreibung wie eine Zahnreinigung empfinden – unangenehm, aber langfristig einfach besser? Vielleicht spüren sie den Zauber, der dem entstehenden Leben innewohnt, nur dann, wenn es gerade in die Lebensplanung hineinpasst. Dann aber mit Instagram-Inszenierung der großen Gefühle, Weichzeichner, Schmalzmusik unterlegt und allem Drum und Dran. Sonst halt: Zellklumpen und weg damit. Gefühle – Fehlanzeige. Allein: Glauben kann und will ich das auch nicht.

Dem §218 gelingt ein schwieriger Balanceakt: Die Frau bleibt straffrei, aber es ist auch klar: hier liegt eine schwierige Gewissensentscheidung vor. Die Ansprüche des Babys und der Mutter müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Die Frau hat nicht nur die Pflicht – sie hat auch das Recht auf ein Beratungsgespräch. (3) Dort muss sie niemanden überzeugen, sie muss noch nicht mal etwas sagen, nur hingehen, das muss sie. Danach entscheidet sie selbst.

Abtreibung ist letztlich eine sehr moralische Frage. Die Frauenbewegung ist (oder sollte es zumindest sein) eine Bewegung, die sich auf moralischen Grundlagen wie Fairness und Menschenwürde gründet. Das unterscheidet sie von reinen Lobbyverbänden, die z.B. ausschließlich die Interessen der Rüstungsindustrie oder der Chemiebranche vertreten, egal welche Folgen das für andere hat. Ihnen geht es nur und ausschließlich um das Wohlergehen ihrer Klientel und zum Teufel mit dem Rest der Welt. Wenn Frauen ernsthaft argumentieren wollen, dass es für Mütter straffrei sein soll, ein Baby im neunten Monat abzutreiben, nur weil das allgemein mehr Freiheit für Frauen bedeutet, dann gerät viel ins Wanken. Denn mit dem Wort Moral oder Gerechtigkeit brauchen sie dann nicht mehr kommen.

Aber selbst, wenn man die Folgen für Kinder völlig ausblendet, so ist es auch für Frauen nicht gut, wenn Abtreibung so bagatellisiert wird. Wenn sie als die normale Reaktion angesehen wird auf eine ungewollte Schwangerschaft. Von den Sexualpartnern, von der Familie, vom Arbeitgeber. Das verschiebt Normen. Frauen, die in England zu tausenden allein wimmernd in ihren Betten liegen, krampfend, blutend, nie ganz sicher, ob das noch normal ist oder doch schon ein Zeichen, ins Krankenhaus zu müssen. Die dann so tun sollen, als wäre alles super, ein normaler Vorgang und weiter kein Problem, Girl-Boss, yeah. Um nach einem durchlittenen Wochenende wieder in der Arbeit zu erscheinen, als sei nichts gewesen. Ohne Beratungsmöglichkeiten, denn die Feministinnen haben so lange darüber geredet, dass das nur ein kleiner Zellklumpen sei, bis die Gesprächsangebote gestrichen wurden. Männer, die sehr offen eine Reform des Unterhaltsrechts fordern: „Your body your choice, yes. But my money, my choice.” (etwa: Dein Bauch gehört Dir und mein Einkommen gehört mir). Wenn sie halt nicht abtreiben will, dann soll sie ihre Suppe auch allein auslöffeln.

Schwangerschaftsabbrüche sind nicht nur ein Thema für die Frauenbewegung. Männer haben da durchaus auch Interessen. Das Geschichtsbild zum Thema Abtreibung ist in West-Deutschland sehr einheitlich: Alice Schwarzer hat das Recht erkämpft. Für die Frauen. Mit ihrer Stern-Geschichte. Und das war ja auch so. Es ist aber auch so, dass der Ablauf in allen Ländern einem ähnlichen Muster folgt: Erst wird die Pille eingeführt. Dadurch kommt es zu einer sexuellen Revolution und sehr viel mehr unehelichen Kindern (4), in Folge gibt es ein Gesetz, das unehelichen Kindern Unterhaltsrechte zuspricht, da der Staat nicht allein für sie aufkommen möchte. Dadurch betreffen ungewollte Schwangerschaften nicht mehr „nur“ Frauen, sondern auch Männer. Und das nicht nur finanziell: da die Unterhaltszahlungen auf dem Kontoauszug klar sichtbar sind, lassen sich ungewollte Kinder nicht mehr so leicht verheimlichen. Die Ehefrauen – bestehende oder zukünftige – erfahren unweigerlich von dem „Fehltritt“. Damit haben Männer plötzlich ein Interesse daran, ungewollte Schwangerschaften unterbrechen zu können. Und dann gibt es in den Parlamenten auf einmal Mehrheiten für ein Recht auf Abtreibung. In Deutschland kam die Pille für Unverheiratete ab 1964, die Unterhaltspflicht für uneheliche Kinder 1967 und das Recht auf Abtreibung 1970. (5) In anderen Ländern ist das Muster ähnlich, wenn auch mit anderen Jahreszahlen. Einzig Irland hat zwischen Pille (1989) und Schwangerschaftsabbruch (2013) eine lange Frist verstreichen lassen. Möglicherweise war dort die katholische Kirche zu stark. Oder sie hatten keine Alice Schwarzer.

Jetzt gibt es aber neue Interessen. Männer wollen nach Tinder-Sex nicht mehr geradestehen für das, was sie als unverbindliche Freizeitbeschäftigung angesehen haben. Transverbände wollen Fruchtbarkeit in ein Feature umdichten, das man an- und abschalten kann, aber gar nicht ursächlich zur Weiblichkeit gehört. Eine technische Geschichte halt. Leihmutterschaft wäre gesetzlich praktischer, wenn man zwischen der Seele einer Frau und ihrem gemieteten Uterus eine klare Trennlinie ziehen könnte. Und man der Frau auch gleich in den Vertrag schreiben könnte, dass sie das Baby bei Bedarf abzutreiben hat. Für all das wäre es viel angenehmer, den §218 aus dem Strafgesetzbuch draußen zu haben. Frauen wird dann erklärt, dass eine Missachtung ihrer Gefühle und ihres Körpers „Empowerment“ bringt. Dass es ihr Menschenrecht ist, allein wimmernd zu bluten, wenn das für alle Beteiligten doch so viel angenehmer ist.

Und das alles wofür? Weil man Frauen „kein Beratungsgespräch zumuten will“. Echt jetzt? Weil man „Frauen nicht kriminalisieren will“, ohne dass überhaupt irgendjemand eine Frau kennt, die in den letzten Jahren für eine Abtreibung verurteilt worden wäre? Frauen können heute de facto straffrei abtreiben. „Frauen nicht kriminalisieren“ ist eine Worthülse. Oder geht es darum, Spätabtreibungen möglich zu machen? Und wollen wir das wirklich? Oder vielleicht schnelle Entscheidungen aus der Panik heraus ohne Wartezeit zu ermöglichen? Selbst für Zahnersatz braucht man eine Bedenkfrist, aber für Abtreibung nicht mehr?

Für Frauen steht mit der Abschaffung des §218 viel auf dem Spiel. Sie haben in den letzten Jahren oft die Erfahrung machen müssen, dass die Erfüllung ihrer Forderungen durchaus auch negative Konsequenzen nach sich zieht. Es wäre jetzt so wichtig, dass sich Frauen ernsthaft fragen, ob es ihre Menschenwürde wirklich stärkt, Abtreibung komplett zu legalisieren. Oder ob es zu einer Verschiebung der Sexualnormen führt, hin dazu, dass Männer zwar jederzeit Sex haben können, Frauen das Nachspiel aber komplett allein überlassen. Die letzten Jahre sind nicht gut gelaufen für Frauen. Eine Streichung des §218 würde das sicher nicht besser machen. Mein Bauch gehört mir klingt gut. Viel besser, als wenn Männer sagen: Dein Bauch gehört Dir.

Es gibt viele Gründe, gegen die Kandidatur von Brosius-Gersdorff zu sein. Nicht nur hat sie vehement eine Impfpflicht für alle gefordert, ohne sich um die Freiheit des Individuums zu scheren, als das gerade schick war, fordert jetzt zusammen mit dem Mainstream ein Verbot der AfD, jenseits der Frage, was Wähler eigentlich wollen. In einem Punkt aber stellt sie die Rechte des Individuums über alles: wo es trendy wird, eine Straffreiheit für Abtreibung zu fordern, ist sie voll dafür. Female Empowerment! Ich hätte im Präsidium des Bundesverfassungsgerichtes gerne Menschen, die mal einen Schachzug vorausdenken. Und solche mit Prinzipien und Rückgrat.

Referenzen

  1. das wäre nach ihrer Vorstellung eine medizinische Komplikation, eine Behinderung des Fötus oder eine Schwangerschaft aus Vergewaltigung
  2. https://www.bundestag.de/resource/blob/1049772/Stellungnahme-Brosius-Gersdorf.pdf
  3. Man kann sich leicht vorstellen, was mit der Schwangerenberatung passieren wird, wenn sich die Raus-Aus-Dem-Strafgesetzbuch-Fraktion durchgesetzt hat: derzeit warten selbstmordgefährdete Kinder (Kinder! Selbstmordgefährdete!) sechs bis acht Monate auf einen Therapieplatz. Den Pro-Familia-Beratungsstellen würden wohl schneller die Mittel gestrichen werden als man „Zellklumpen“ sagen kann.
  4. Die Pille verhütet Schwangerschaft „nur“ zu 99% bei korrektem Gebrauch. Bei durchschnittlichem Gebrauch in England zu etwa 91% (Perry, The case against the sexual revolution). Da so viel mehr Sex außerhalb einer Ehe stattfindet, explodieren die Zahlen unehelicher Kinder.
  5. https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/210997/55-jahre-pille/; https://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1967/1967-11-a-652.pdf; https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/290795/kurze-geschichte-des-paragrafen-218-strafgesetzbuch/
Inge Werth, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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Anne Burger ist Hochschullehrerin für Mathematik und Logik. Sie lebt mit Mann und Kindern in Süddeutschland.


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14 Kommentare

  1. Informationsbefreier 8. Juli 2025 um 10:50 Uhr - Antworten

    Bei Strafrechtsdebatten wird immer stillschweigend unterstellt, dass eine Angelegenheit verschwindet, wenn man sie nur streng genug verbietet. Wenn ich das so schreibe, ist sicher jedem klar, dass dieser Zusammenhang so nicht besteht. Die Strafbarkeit von bestimmten Taten kann die Anzahl der Taten verringern, unverändert lassen oder sogar noch erhöhen. Solche paradoxen Zusammenhänge hat man ja schon gesehen.
    Bei der Strafbarkeit der Abtreibung geht es also zunächst einmal nur um die Frage: Was machen wir, wenn die Abtreibung schon passiert ist? Bestrafen wir die Frauen, die Ärzte oder irgendwen anders? Soll der Staat also Menschen ein Übel zufügen, die in irgendeiner Weise an einer Abtreibung beteiligt waren?
    Die Strafbarkeit kann natürlich Auswirkungen auf die Anzahl und die Art der Abtreibungen haben, aber dann kann man auch fragen: Ließe sich das mit anderen Mitteln auch erreichen?
    Generell bin ich kein Freund des Strafrechts. Warum soll der Staat Menschen ein Übel zufügen, die sich möglicherweise ohnehin in einer schwierigen Lebenssituation befinden? Warum denken Menschen soviel darüber nach, anderen Menschen Übel zuzufügen, anstatt über Hilfen und Angebote nachzudenken?

  2. Dr. Rolf Lindner 6. Juli 2025 um 22:23 Uhr - Antworten

    Wahrscheinlich sind Frauen wie Brosius-Gersdorf Opfer einer ungewollten Schwangerschaft, die sich nach der Geburt als mangelnde oder sogar gänzlich fehlende Zuwendung der Mutter manifestiert, verstärkt durch die prinzipiell ausgeprägtere weibliche Emotionalität soziale Bindungen betreffend. Ergebnis sind dann soziopathische Charaktere mit Hass auf alles, was stabile Familienverhältnisse und stabile gesellschaftliche Verhältnisse überhaupt repräsentiert. Ihren Hass übertragen sie auf Dinge und Menschen, die scheinbar nichts mit ihren Seelenschmerzen zu tun haben wie z.B. CO2, Gengiftinjektionsverweigerer, Russen. Logische Auswirkung ist, dass sie ihren eigenen Hass denen andichten, die ihrem eigenen nicht folgen wollen.

    Soziopathen an die Macht

    Was falsch läuft bei vielen zwischen den Ohren,
    resultiert nicht aus dem, was sie derzeit bewegt,
    nein, es ist schlicht und einfach angeboren
    oder früh in der Kindheit schon angelegt.

    Was gibt man heut‘ alles dem Fötus zu kosten,
    zuviel Zucker, Stress, Pillen, Gengift und Drogen,
    schon im Mutterleib so Epigene rosten,
    sind Gefühl und Verstand vorgeburtlich verbogen.

    Wenn dem frühen Kind Liebe und Fürsorge fehlen,
    wird der Sinn fürs Soziale ihm abtrainiert,
    wird autistisch sich und viele andere quälen,
    ist der Soziopath, der uns heut‘ regiert.

    • Fritz Madersbacher 6. Juli 2025 um 23:23 Uhr - Antworten

      @Dr. Rolf Lindner
      6. Juli 2025 um 22:23 Uhr
      „Wenn dem frühen Kind Liebe und Fürsorge fehlen …“

      Das ist das eigentliche Problem, und es wird nicht gelöst werden durch die strafrechtliche Verfolgung – vielleicht aus Verzweiflung – abtreibender Frauen, wie die Realität ja beweist. Die gesellschaftliche Realität beweist auch, dass die strafrechtliche Verfolgung abtreibender Frauen nicht als Notbremse gegen die „Verschiebung der Normen“ in der Sexualmoral funktioniert, wie manche glauben oder sich wünschen. Jede Abtreibung ist in gewisser Hinsicht eine Tragödie, auch die ohne Gefühle hingenommene oder vollzogene, aber zur Lösung der damit verbundenen Probleme ist die strafrechtliche Verfolgung abtreibender Frauen völlig ungeeignet …

  3. Christian Fiala 6. Juli 2025 um 21:13 Uhr - Antworten

    Ein kurzer Nachsatz: Abtreibung ist in keiner Weise eine „moralische Frage“. Sondern ausschließlich eine Machtfrage, es geht nur darum wer entscheidet, die betroffene Frau oder der Staat in Form von ÄrztenInnen, RichterInnen etc. Die angebliche Moral wird ja nur vorgeschoben, um den Anspruch des Staates netter aussehen zu lassen.
    In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 25.05.1993 die Anmaßung bestätigt: der Deutsche Staat hätte laut §218 und 219 eine „Schutzpflicht gegenüber dem Ungeborenen“ woraus das Gericht ableitet: „Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter“ weshalb „Der Staat zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen“ müsse und er folglich glaubt Frauen „die grundsätzliche Pflicht zum Austragen eines Kindes“ auferlegen zu müssen. (Kein Scherz, sondern alles Originalzitate!)
    Das ist historisch konsistent: Kaiser Wilhelm I. hat den §218 im Jahr 1871 nicht zufällig mit der Gründung des Deutschen Reiches eingeführt, sondern weil er für ebendiese Gründung Menschen brauchte, die er zuvor in den 3 („Einigungs“-) Kriegen geopfert hatte. Es überrascht daher auch nicht womit sich der §220 in Deutschland bis ins Jahr 2002 befasste: Völkermord.
    Konsequenterweise und historisch konsistent war der Abbruch im 3. Reich nicht nur verboten, sondern sogar mit der Todesstrafe bedroht und die letzte von vielen Frauen wurde in Wien im Januar 1945 dafür hingerichtet. Nachzulesen im Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch.
    In Österreich hat eine Frau das Verbot aus den gleichen Überlegungen eingeführt, Kaiserin Maria Theresia, siehe die Film Doku: Der lange Arm der Kaiserin

  4. Christian Fiala 6. Juli 2025 um 20:51 Uhr - Antworten

    Es ist beeindruckend, wie häufig sich beruflich Unerfahrene zum Thema Abtreibung glauben äußern zu müssen und von den Medien auch tatsächlich einen Platz bekommen ihre Fantasien und Ängste auszubreiten. Diese haben gar nichts, wirklich gar nichts mit der Lebensrealität von Frauen mit ungewollter Schwangerschaft gemein, wie die zahlreichen Fehler und Falschbehauptungen der Autorin belegen. Wie wäre es denn, wenn die Medien in ähnlichem Ausmaß auch Analphabeten Raum geben würden, ihre Vorstellung von Journalismus zu erläutern? Und wenn die Forderungen von Analphabeten nach gesetzlichen Regelungen für Journalisten auch tatsächlich diskutiert würden?
    Niemand würde zuhören, aus gutem Grund. Aber warum soll das bei einem so komplexen Thema wie einer ungewollten Schwangerschaft anders sein?
    Ich sage dies auf der Basis eigener beruflicher Erfahrung als Arzt in Ländern in denen das Verbot der Abtreibung noch exekutiert wird, so wie bei uns früher auch: das ist Krieg. Den kann man ja wollen, aber dann soll man auch zu den Verlusten stehen, in diesem Fall zu sterbenden und leidenden Frauen. Und es ist ja beileibe nicht so, dass Frauen in Europa immer problemlos eine Abtreibung bekommen, wie wir in einer Film-Dokumentation dargelegt haben, auch in Europa sterben noch Frauen, wenngleich deutlich seltener als früher: Abandoned heißt der Film.
    Für die Autorin und alle die sich mit dem Thema Abtreibung im Strafgesetz beschäftigen möchten, sei empfohlen sich die Zeit vor der Straffreiheit anzusehen. Hierzu ein aktuelles Buch: 1945–1975: Der blutige Kampf um die Fristenlösung
    In aller Kürze, es gibt keine vernünftige Alternative zur echten Selbstbestimmung, insbesondere in so intimen Fragen wie der eigenen Sexualität und Fruchtbarkeit. (Dies gilt selbstverständlich auch für Frauen, wobei es wirklich traurig ist, dass man das heute immer noch betonen muss.) Alle Erfahrung der letzten 150 Jahre hat gezeigt, dass Einmischung durch den Staat nie etwas positives bewirkt hat, sondern nur zu negativen Konsequenzen oder Katastrophen führt.

  5. Andreas N. 6. Juli 2025 um 19:37 Uhr - Antworten

    Die Spezies Mensch zeigt sich immer wieder als Bestie, so auch hier: ein Baby (es heißt ja auch Babybauch) hat schon deutlich vor der Geburt einen schlaf-wachrhythmus, es reagiert auf Musik, Sprache, Wärme und Kälte. Eine Ermordung kurz vor der Geburt hat mit Abtreibung gar nichts zu tun. Völlige Ausdehnung und Verdrehung der Begriffe. Wie kann man das psychisch für den Rest des Erwachsenenlebens durchstehen?
    Ich bin gegen Abtreibung, kann aber die 12-Wochenfrist als Rechtsrahmen tolerieren. In diesem Stadium ist der Fötus allerdings auch schon deutlich ausgeprägt. Eigentlich wärs Zeit diese Frist zu verkürzen, wobei ich mir nicht sicher bin ob das Kinderleben retten oder weitere kosten würde.
    Im österr. Kurier wurde gerade ein Artikel zur Brustamputation von Teenagern veröffentlicht. Aus rein psychischer Veranlassung wohlgemerkt. Das Gesundheitsministerium findet das super, kein Einspruch. Alles in allem wird kein Teilbereich zur erfolgreichen Bevölkerungsreduktion ausgespart.

    Komisch, der Mensch. Kriegsschauplätze ohne Grenzen, woher kommt dieser überbordende Ungeist? Die Spielarten der Gier sind unerschöpflich ….

  6. lotus998dc2ac81f3 6. Juli 2025 um 17:32 Uhr - Antworten

    Wenn Dein Bauch Dir gehört, dann noch lange nicht, was drin ist. Wenn Du meine Goldmünze verschluckst, ist diese immer noch mein Eigentum.
    Frau zu Arbeitssklavinnen zu machen. Ist Befreiung. Sie zu Intervalkbrutkästen machen, auch. Und außerdem ist das Geschlecht eh eingebildet. Gleichberechtigung ist für mich selbstverständlich- Gleichheit absurd.
    Die Menschheit schafft sich echt ab. Auf allen Ebenen. Vielleicht ja gut so.
    Ein guter Text, aber wen erreicht der heute noch?

  7. Jurgen 6. Juli 2025 um 17:05 Uhr - Antworten

    Eigentlich bewundere ich ja Indonesien (oder war es Thailand?), wo die Erbfolge nur über die Frauen läuft, weil man Kinder nur der Frau wirklich zuordnen kann…

    Die Vererbung über die männliche Linie ist sowas von krank (Vatikan = Männerverein) und gehört komplett abgeschafft.

    Auch §218 ist lediglich eine Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte der Frau über ihren Körper, weil es die Grenze der Selbstbestimmung schon vor der Geburt des Nachwuchses ansetzt. Also ein Staatsrecht vor das Recht von Frau und Familie setzt, ohne irgendwelche Kompensationen im Ausgleich dazu anzubieten. Zum Glück gilt das Gesetz in Deutschland nur noch im Rahmen des Handelsrechtes und ist daher seit 1990 völlig freiwilliger Natur.

  8. Wolliku 6. Juli 2025 um 15:30 Uhr - Antworten

    Mir kommt bei der Ermordung eines ungeborenen Kindes die Kotze hoch. Es ist schon ein strittiges Angebot in den ersten Monaten eine Abtreibung zu legalisieren, danach ist ein no go die einzige rechtlich akzeptable Lösung, weil es durch Dritte auch jede Menge Lösungen für nicht gewünschte Kinder gibt.

  9. Josef 6. Juli 2025 um 14:45 Uhr - Antworten

    Bei jeder Abtreibung wird ein Mensch getötet. Wie sollen wir eine Gesellschaft nennen, die unschuldige Menschen zur Tötung freigibt?

  10. g.e. 6. Juli 2025 um 14:24 Uhr - Antworten

    „Wenn Frauen ernsthaft argumentieren wollen, dass es für Mütter straffrei sein soll, ein Baby im neunten Monat abzutreiben, nur weil das allgemein mehr Freiheit für Frauen bedeutet…“

    Der Satz müsste wohl im Konjuktiv geschrieben werden, oder mit der Einschränkung auf nicht alle, aber einige Frauen.

    Es geht ja bei den §§218ff nicht darum, die werdende Mutter zu gängeln oder zu kriminalisieren, sondern um eine Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter, u.a. der Wahrung des eigenständigen Rechtes auf Leben des ungeborenen Kindes (wie verbrieft in §219 StGB).

    Ich habe folgende Bedenken:

    Was ist mit solchen Schwangeren, die von ihrem Umfeld zur Abtreibung gedrängt werden? Haben diese nicht auch ein Recht auf „sexuelle Selbstbestimmung“? Nicht alle haben das Zeug zum konfrontativen Widerstand, schon gar nicht in jungen Jahren. Die bestehende Regelung kann als Ausrede dienen, hinter der sich die werdende Mutter verstecken mag: „ … Fristen verpasst, sorry…“.
    Was ist mit denen, die die Entscheidung zur Abtreibung in Panik treffen, im Zustand des Schocks, in Trübung der objektiven Urteilsfähigkeit? Ein erheblicher Prozentsatz entwickelt später Gewissensbisse und teilweise psychische Probleme. Sind wir als Gesellschaft nicht in der Pflicht zu moderieren, aufzuklären, Alternativen aufzuzeigen, den vielleicht zur Abtreibung drängenden Vater über die massiven emotionalen Folgen aufzuklären, die die Abtreibung für die Mutter seines Kindes haben könnte? Sollte unsere Gesellschaft nicht besser die alleinerziehende Mutter entlasten, statt sie mit idiotischen Arbeitsangeboten und ständigen Gesprächsterminen unter Druck zu setzen, wie es gegenwärtige Praxis der Jobcenter ist?
    Was ist mit den Schwangeren, die aus Boshaftigkeit handeln, die mit der dann jederzeit legalen Tötung des Kindes eine Persönlichkeitsstörung ausleben oder Eltern oder Partner treffen wollen? Mordlust oder Rachsucht wären niedere Motive, die Tötung demnach Mord. Ebenfalls legal?
    Und schliesslich: Was ist mit dem Arzt, der angewiesen auf seinen Job auf dienstliche Anweisung hin lebensfähige Frühchen tranchieren muss, die halb narkotisiert auf dem OP-Tisch manchmal doch nicht sterben wollen? Die bei der Organentnahme plötzlich aufwachen? Ricke-Racke-Ricke-Racke … geht die Mühle mit Geknacke… – man mag es sich nicht vorstellen, sollte aber. Brauchen wir also Vodka auf Arbeitgeberkosten als neuen Eintrag im §23 EStG?

    Pro Familia in der Schwangerschaftsberatung halte ich übrigens für den Bock im Garten. Pro Femina würde ich Frauen in solcher Konfliktsituation eher empfehlen.

  11. Jan 6. Juli 2025 um 13:46 Uhr - Antworten

    Die Damen wollen ihre Männer in den Krieg schicken, testosterongesteuerte junge Männer einladen und die Kinder abtreiben. (Man stelle sich das umgekehrt vor!) Die Frauenbewegung hält Persönlichkeiten wie Frau Krone-Schmalz für imageschädigend und wählt daher lieber die juristische Expertin Baerbock und die paternale Führungspersönlichkeit Leyen. Die Frauenbewegung hat auf den Arbeitsmarkt gedrängt, ohne die Arbeitszeit für alle zu halbieren. Die dubiosen mRNA-Spritzen wurden von Frauen erfunden, zugelassen und den Bürgern aufgedrängt. Über die gegenwärtige Performance von Gerichten, Schulen, Universitäten und Medien mit ihrem hohen Frauenanteil wollen wir gar nicht erst reden. Es ist ernüchternd!

  12. Gabbro 6. Juli 2025 um 13:44 Uhr - Antworten

    Ich weiß nicht wie verbreitet das ist, aber die Debatte hat aus Männersicht noch eine weitere Facette: Ein Kind, das der Mann wünscht, das er gerne ins Leben begleiten möchte und auch dafür zahlen möchte, das die Frau aber nicht haben will, kann die Frau abtreiben. Die Frau hat hier die alleinige Entscheidung über das Schicksal des gemeinsam gezeugten Kindes.

  13. therMOnukular 6. Juli 2025 um 13:05 Uhr - Antworten

    Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem an diesem Problem nicht.

    Ist werdendes Leben zu Beginn ein „bloßer“ Zellhaufen? Ja, ist es.
    Ist werdendes Leben irgendwann kein Zellhaufen mehr, sondern eben das Wunder des Lebens? Natürlich!

    Alles, worum es hier zu streiten gibt, ist amS dieser Moment. Aber sonst?

    Für mich also nur eine weitere Scheindebatte, die sich vom Thema salbst längst weit entfernt hat.
    Ein neues Problem wird kreiert, das für die Gesellschaft eigentlich als gelöst galt (zB 80% der Reps in den USA sehen das Prinzip einer Fristenlösung als akzeptablen „Kompromiss“ und unterstützen diese Idee grundsätzlich).

    Dass diese geistigen Bettler:innen (ätsch) aber auch wirklich jeden guten Ansatz pervertieren müssen….und unter „Emanzipation“ den Versuch verstehen, noch effizientere Adolf Eichmänner zu sein.
    Herr, lass Hirn regnen (und Herz schneien)!!

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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