Krankenkassen als Inkassobüros der Medizinindustrie

18. Oktober 2024von 4,1 Minuten Lesezeit

Die bis heute als soziale Errungenschaft gepriesene Krankenversicherungspflicht war nie eine Wohltat für die Zwangsbeglückten. Die Kosten für überwiegend unsinnige und oft kontraproduktive medizinische Dienstleistungen waren immer höher als deren tatsächlicher Wert.

Die gesetzliche Verpflichtung befreit aber seit 150 Jahren die Anbieter medizinischer Produkte und Dienstleistungen davon, sich Marktbedingungen stellen zu müssen. Ärzte, Apotheker und Pharmaproduzenten haben eine Festpreisgarantie und müssen sich nicht um die Nachfrage bekümmern. Da die Versicherten ohnehin zahlen müssen, wollen sie wenigstens möglichst viel vom Kuchen der vermeintlichen Medizinsegnungen abbekommen.

Früher als andere sind die ehemaligen Krankenkassen in das Orwell’sche Neusprech eingetreten. Schon vor einer Generation mutierten sie zu „Gesundheitskassen“. Seither stehen gleichartige Einrichtungen in einer Pseudokonkurrenz zueinander, die sich nur durch die Erstattung einiger weniger überflüssiger Behandlungsangebote unterscheiden. Der Beitragssatz ist staatlich festgelegt und bietet nur beim „Zusatzbeitrag“ Handlungsspielraum. Finanzielle Anreize für die Zwangsmitglieder müssen nicht gemacht werden. Wenn jährlich die Ausgaben für stetig sich verteuernde und sich vermehrende Schulmedizin steigen, fordert man seitens der Kassen jährlich einfach einen höheren Beitrag ein.

Es sind auch die Krankenversicherer, die die Kosten in die Höhe treiben. Wer hat denn die „Covid-Impfungen“ beworben und finanziert? Wer bezahlt klaglos für die Neubürger Leistungen, ohne adäquate Beiträge einzufordern? Wer bezahlt die Fülle nutzloser Pharmaka und unnötiger Operationen, ohne Evidenz für deren Gesundheitsverbesserung einzufordern? Im Gegenteil, durch die Versicherer wird der Konsum schädlicher Pharmaka noch angeheizt. Wer einen nach Absenkung der Normwerte „erhöhten Cholesterinwert“ bescheinigt bekommt, muss bei privaten Krankenversicherungen einen satten Aufschlag bezahlen oder gesundheitsschädliche Cholesterinsenker einnehmen.

Inzwischen haben die Zwangsgebühren ein existenzbedrohendes Niveau erreicht. Beim Eintritt in den Ruhestand, wenn der Trick mit dem Arbeitgeberanteil wegfällt, stößt jedem die monatlich unmäßige Teilnahmegebühr am Medizinbetrieb sauer auf. Wer im Alter durch Rente und andere Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, muss inzwischen mehr als 1000 Euro pro Monat an seine Krankenkasse überweisen – ob er sich das leisten will oder auch nicht. Für 2025 steigt der sogenannte Zusatzbeitrag in Deutschland weiter auf 2,5%! Eine Beitragsrückvergütung bei Medizinabstinenz ist ein Minderheitenprogramm einiger weniger Versicherer. Abwahlmöglichkeiten von medizinischem Unfug mit entsprechender Beitragsreduktion sucht man vergebens.

Spätestens bei Inanspruchnahme einer medizinischen Dienstleistung fällt auf, dass die Krankenkassen nicht die treuhänderischen Sachwalter der Beiträge ihrer Versicherten sind. Weder wird der Versicherte über die abgerechneten Leistungen und Kosten in Kenntnis gesetzt, noch gibt es eine Überprüfung, ob diese tatsächlich erfolgt sind. Lediglich bei Kliniken finden durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Stichproben statt. Kommt es dort zu Falschabrechnungen zu Lasten der Versicherten bleibt dies allerdings folgenlos. Der Tatbestand des Versicherungsbetrugs existiert im stationären Abrechnungswesen überhaupt nicht!

Falls Versicherte doch irgendwie Kenntnis über abgerechnete Leistungen erlangt haben und ihren Kassen ein Missverhältnis mitteilen, bestätigt sich die Kollaboration der Versicherer mit dem medizinisch-industriellen Komplex. Hinweise auf abgerechnete, aber gar nicht erbrachte medizinische Maßnahmen werden von Krankenkassen nur widerwillig angenommen. Bestätigen Kliniken oder Ärzte, die die Falschabrechnungen erstellt haben, die Richtigkeit der Angaben, ist der Fall erledigt. Selbst wenn Ärzte als Patienten auf unzulässige Abrechnungen hinweisen, wird ihnen kein Glauben geschenkt.

Die Bezahlung der Forderungen an die medizinischen Dienstleister hat Vorrang gegenüber der Treuhänderschaft für das Geld der Versicherten. Nicht das eingezahlte Geld soll möglichst wirtschaftlich ausgegeben werden, die Krankenkassen sind der Saugrüssel für den medizinisch-industriellen Komplex, der die Taschen aller Bewohner leeren will. In regelmäßigen Abständen explodierende Defizite sind notwendig, um weitere Beitragserhöhungen zu rechtfertigen. Der Anteil der Versichertenbeiträge, der tatsächlich für medizinische Maßnahmen und nicht für Verwaltung und Gewinne der Dienstleister draufgeht, wird gar nicht bestimmt.

Die jetzigen „Gesundheitskassen“ sind integraler Bestandteil eines betrügerischen Systems, das „Gesundheit“ zu überinflationär steigenden Tarifen anbietet, ohne diese überhaupt im Portfolio zu haben. Nur so konnte der medizinisch-industrielle Komplex hierzulande zum größten Wirtschaftsbereich aufsteigen. Müssten sich die durchweg unnützen und zu mehr als einem Drittel schädlichen Therapieangebote einer tatsächlichen Nachfrage bei direkter Bezahlung stellen, würden uns kaum mehr 10% der jetzigen Kosten entstehen.

SolingenFan95, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Univ.-Doz.(Wien) Dr. med. Gerd Reuther ist Facharzt für Radiologie, Medizinaufklärer und Medizinhistoriker. In Kürze erscheint „Die Eroberung der Alten und Neuen Welt. Mythen und Fakten“. Er hat insgesamt acht Bücher veröffentlicht. Zuletzt zusammen mit seiner Ehefrau „Die Eroberung der Alten und Neuen Welt. Mythen und Fakten“.


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10 Kommentare

  1. Informationsbefreier 19. Oktober 2024 um 10:09 Uhr - Antworten

    Die Beitragsstaffelung der gesetzlichen Krankenkassen in Schland ist übrigens auch sehr bemerkenswert. Bei der Einkommensteuer gilt die Progression, d.h. der prozentuale Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Die Idee dahinter: Man braucht ein gewisses Grundeinkommen, um überhaupt leben zu können. Dieses sollte gar nicht besteuert werden. Praktisch kann man vom heute steuerfreien Einkommen nirgendwo in D mehr leben, nicht einmal mehr im Erdloch. Das nennt sich kalte Progression. Am oberen Ende der Einkommenskala werden höhere Steuersätze genommen, weil es dort nur noch um verschiedene Grade des Luxus geht.
    Jetzt kommt aber die Krankenkasse, die ja ebenfalls gesetzlich verpflichtend vom Bürger gebucht werden muss. Deren Beiträge folgen nicht nur dem Modell der Flat Tax, also einem konstanten prozentualen Steuersatz über alle Einkommen hinweg, sondern dort gilt sogar das Gegenteil einer Progression: Auch auf ein Einkommen von 0€ muss der Mindestbeitrag von etwa 200€ entrichtet werden. Das sind grob überschlagen unendlich Prozent von 0€. Dieser Satz sinkt mit steigendem Einkommen, bis man das Beitragsbemessungs-Mindesteinkommen erreicht, auf den die offiziell genannten 15% Krankenkassenbeitrag zu entrichten sind. Dieser Satz bleibt dann konstant bis zum Beitragsbemessungs-Maximaleinkommen. Über dieses Einkommen hinaus werden keine Krankenbeiträge mehr erhoben, d.h. der prozentuale Beitragssatz verringert sich nach oben hin in Richtung 0%.
    Das ist genial, oder? Die Steuerprogression, die ohnehin das Existenzminimum schon lange nicht mehr wahrt, wird ergänzt durch einen Krankenkassenbeitrag, der genau umgekehrt zur Steuerprogression funktioniert. Also man könnte zynisch sagen: Beide Modelle ergänzen sich prima.
    Die Parteien, die dieses Modell seit Jahrzehnten zu verantworten haben, nennen sich übrigens demokratisches Spektrum und werden gerne immer wieder gewählt, um das „größere Übel“ zu verhindern.

    • Jurgen 19. Oktober 2024 um 17:42 Uhr - Antworten

      Ich teste gerade wie das ist, wenn man 0 hat, kündigt und die weiteren KK-Forderungen nicht bezahlt. Da nur das Handelrecht (d.h. alle Verträge sind freiwillig) gilt in den freigegebenen Gebieten dürfte die Eintreibung über den Zoll schon problematisch sein (persönliche Haftungen) und sich nur auf Depots und Bankkonten beschränken. Soweit die Vermutung.

  2. Informationsbefreier 19. Oktober 2024 um 9:52 Uhr - Antworten

    Danke an Herrn Reuther, dass er den Trick mit dem Arbeitgeberanteil benennt! Selbst nach Jahrhunderten gibt es immer noch ein intensives Schattenfechten, wie hoch der „Arbeitgeberanteil“ im Vergleich zum „Arbeitnehmeranteil“ sein sollte, um noch als „solidarisch“ angesehen werden zu können. Selbst oder gerade Gewerkschaften und sich selbst als sozial ansehende Parteien machen diesen Unfug mit.
    Die Wahrheit ist: Der Krankenkassenbeitrag ist die Summe aus beiden Anteilen und beide Anteile müssen vom Angestellten erwirtschaftet werden und beide werden zusammen automatisch vom Unternehmen oder der Behörde an die Krankenkasse überwiesen, und ob man einen Anteil „Arbeitgeberanteil“, „Arbeitnehmeranteil“ oder „Katzenanteil“ nennt, ist völlig Wurscht. Mit der gleichen Logik könnte man die Beiträge zur Hausratversicherung in einen „Arbeitgeberanteil“ und einen „Arbeitnehmeranteil“ aufspalten, oder der Vollständigkeit halber noch in einen „Vermieteranteil“, damit der auch seine „soziale Ader“ zeigen kann.
    Diese willkürliche Aufteilung hat aber ganz praktische politische Konsequenzen. Weil ja offiziell der „Arbeitgeber“ (selbst ja schon ein Falschwort, weil nicht er seine Arbeitskraft hergibt) einen Teil des Krankenkassenbeitrages bezahlt, sitzen in den Verwaltungsräten der Krankenkasse zur Hälfte „Arbeitgebervertreter“. Und „Arbeitgeberverbände“ dürfen regelmäßig die zu hohen Lohnnebenkosten, sprich die zu hohen Krankenkassenbeiträge beklagen. Vielleicht wollen sich mit meinem oben aufgezeigten Weg die „Arbeitgeber“ und Vermieter auch noch bei meinem Hausratversicherer einnisten und dort über meine Versicherungsbeiträge und Versicherungsleistungen mitbestimmen?
    Es ist der gleiche Unfug, wie wenn ein Hausmakler 3% Käuferprovision und 3% Verkäuferprovision nimmt und dem Verkäufer auf Nachfrage nur die Verkäuferprovision nennt. Nein, die Provision, die beim Makler ankommt sind 6%. Er wird sicher auch schon gemerkt haben, dass es am Ende nicht nur 3% sind und sich vielleicht schon selbst gefragt haben, warum er am Ende das doppelte von 3% bekommt, ohne das der Verkäufer mehr als 3% bezahlen muss. Die einfache Antwort lautet: Die Provision ist die Differenz zwischen dem, was der Käufer zahlt und dem, was beim Verkäufer ankommt. Es ist völlig egal, wie man diese Differenz nominal auf Käufer, Verkäufer und die beteiligten Hauskatzen aufteilt. Ok, auf dem Weg des Geldes vom Käufer zum Verkäufer halten noch mehr Wegelagerer die Hand auf, davon jetzt mal ganz abgesehen.

  3. Informationsbefreier 19. Oktober 2024 um 9:35 Uhr - Antworten

    Jeder kann auf Grundlage der DSGVO bei seiner gesetzlichen Krankenkasse erfragen, was Ärzte so in letzter Zeit für seine Behandlung abgerechnet haben. Ärzte und Krankenkassen hassen diesen Trick! :-)

  4. Regina H. 18. Oktober 2024 um 15:31 Uhr - Antworten

    Da wir uns hier auf einer österreichischen Seite befinden, wäre es angebracht deutlich zu kennzeichnen, dass die Rede vom deutschen System ist. Auch bei uns ist wahrlich nicht alles perfekt, aber die viele der angesprochenen Probleme treffen in Österreich eben nicht zu.

  5. Glass Steagall Act 18. Oktober 2024 um 11:49 Uhr - Antworten

    In kaum einem anderen Land der Welt werden Medikamente der Pharmaindustrie so teuer verkauft wie in Deutschland! Die Politik hat noch nie eine Preisbremse eingeführt, weil sie Mittäter und Profiteur ist! Ein Paradies für die Pharmaindustrie!

    Ein Preisbeispiel:
    Ich war vor Jahren in Indien und kaufte mir dort ein Nasenspray gegen Schnupfen einer bekannten Marke. Ich war verblüfft wie günstig die Pharmaindustrie dieses Produkt anbieten kann: umgerechnet 0,45 Euro! In Deutschland kostete das gleiche Produkt mit der gleichen Menge und den gleichen Inhaltsstoffen das zehnfache! Nämlich knapp 4,95 Euro! Und ich bin mir sicher, dass die Pharmaindustrie auch noch von dem niedrigen Preis in Indien einen Gewinn macht!

    • Jurgen 19. Oktober 2024 um 17:57 Uhr - Antworten

      Das Gleiche gilt auch für Autos und alle anderen Dinge, an denen der Zwischenhandel massiv mitverdient.

  6. OMS 18. Oktober 2024 um 10:33 Uhr - Antworten

    Abzocke, Abzocke, Abzocke! Die Auswüchse des Kapitalismus, da der Gewinn immer absolut maximiert werden muss. Gier kennt eben keine Grenzen.

  7. Dorothea 18. Oktober 2024 um 8:41 Uhr - Antworten

    Koste es was es wolle! Keinen Meter zu Fuß zurücklegen, alles mit dem Auto erledigen, sowieso übergewichtig, aber es muss dringend ein neues Kniegelenk her. Und das mit 50+. Dazu kommt, dass die Gelenksbeschwerden plötzlich nach den Genspritzen aufgetreten sind. Abgerechnet wird durch die Krankenkasse.

    • Jurgen 19. Oktober 2024 um 17:55 Uhr - Antworten

      Gelenksbeschwerden bekommen auch Nichtgeimpfte… vermutlich auch andere Ursachen.

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