Der Wehrdisziplinaranwalt gewinnt – die Bundeswehr verliert

22. September 2024von 3,7 Minuten Lesezeit

Das Truppendienstgericht Nord (TDG) in Potsdam hat am 11.09.2024 um 23:45 Uhr über das Schicksal eines verdienten Soldaten entschieden. Soldat Woitalla, der sich weigerte, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, stand im Fokus des Wehrdisziplinaranwalts (WDA).

Laut seinen Vorgesetzten galt Woitalla als vorbildlicher Soldat: eine tadellose Führungskraft, geschätzt für sein Fachwissen und seine zwischenmenschlichen Fähigkeiten. Seine makellose Dienstakte wurde von allen Seiten betont. Doch seine Weigerung, sich gegen Corona impfen zu lassen, änderte alles. Der WDA hielt ihn für untragbar und forderte seine Entfernung aus dem Dienst.

Die Verteidigungsministerin hatte beschlossen, die Corona-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr aufzunehmen, wodurch alle Soldaten zur Impfung verpflichtet wurden. Doch rechtlich ist es nicht möglich, eine Impfung zu erzwingen. Kein Arzt – auch nicht in der Bundeswehr – darf jemanden gegen dessen Willen impfen. Der Arzt kann lediglich beraten, aber die Entscheidung liegt letztlich beim Patienten.

Dennoch gab es innerhalb der Bundeswehr Verantwortliche, die fest davon überzeugt waren, dass die Impfung entscheidend für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sei. Daten, die diese Auffassung stützen könnten, wurden jedoch nicht erhoben. Im Nachhinein zeigt sich, dass diese Annahme nicht der Realität entsprach. Es gab keine fundierte Grundlage für die Impfpflicht. Die Gerichte entschieden dennoch, dass sich die Bundeswehr auf die mittlerweile widerlegten Empfehlungen des RKI und der STIKO stützen durfte, wodurch die Impfpflicht als rechtmäßig galt.

Doch bei seinem Urteil hat das TDG einen wesentlichen Aspekt übersehen, der für die Zukunft der Bundeswehr von entscheidender Bedeutung ist: Soldaten übernehmen Aufgaben, die lebensgefährlich sein können. Um solche Risiken abzuwägen, benötigen sie einen klaren Blick auf die Realität und müssen bereit sein, ihre Sichtweise ständig an neue Informationen anzupassen. Festhalten an falschen Überzeugungen kann fatale Konsequenzen haben.

Tadellose Führungskräfte zeichnen sich durch ihre Fähigkeit aus, in unsicheren Situationen selbstständig verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen und dabei auch menschliche Aspekte zu berücksichtigen. Soldat Woitalla erkannte, dass die Risiken des Coronavirus übertrieben und die Gefahren der Impfung unterschätzt wurden. Es erscheint nachvollziehbar, dass er die Impfung als potenziell gefährlicher einstufte als das Virus. Aus seiner Sicht – und mittlerweile durch neue Erkenntnisse gestützt – war diese Haltung nicht falsch.

Dies führte zu einem moralischen Dilemma: Woitalla war überzeugt, dass es falsch wäre, sich impfen zu lassen. Nach den Prinzipien der „Inneren Führung“, die ihm in der Bundeswehr vermittelt wurden, durfte er sich in diesem Fall nicht impfen lassen. Dennoch wurde er vom WDA angeklagt und schließlich verurteilt. Sein korrektes Verhalten führte zu seiner existenziellen Zerstörung. Der WDA hat damit einen nachweislich sehr sachkompetenten Soldaten wegen seine Kompetenzen verfolgt und aus der Bundeswehr entfernt. Für jeden kompetenten Soldaten ist das klar erkennbar.

Die Folgen für die Bundeswehr sind gravierend. Das Urteil des Truppendienstgerichts hat faktisch das Prinzip der „Inneren Führung“ untergraben – ein Prinzip, das die Grundlage für die Kompetenz ihrer Führungskräfte bildet. Ohne dieses Prinzip droht die Etablierung von blindem Gehorsam, der das eigenverantwortliche Handeln der Soldaten gefährdet. Führungskräfte, die fähig sind, eigenständig und verantwortungsbewusst Entscheidungen zu treffen, werden die Bundeswehr verlassen, bevor sie selbst in ein ähnliches Verfahren geraten.

Die Bundeswehr ist der große Verlierer dieses Verfahrens. Durch die Entscheidung der Richter verliert sie nicht nur einen vorbildlichen Soldaten und eine herausragende Führungskraft, sondern auch das Vertrauen vieler weiterer Soldaten. Für viele wird dieses Urteil den Ausschlag geben, die Bundeswehr zu verlassen, bevor sie selbst betroffen sind.

Dieses Urteil ist ein Lehrbeispiel für negative Machtausübung und wird der Bundeswehr langfristig erheblichen Schaden zufügen. Man kann nur hoffen, dass Soldat Woitalla für sich persönlich eine positive Zukunft findet und irgendwann Frieden damit schließen kann, dass seine Zeit in der Bundeswehr anders endete, als er es erwartet hatte.

Bild von kdg2020 auf Pixabay

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Hans Petereit ist Ingenieur der Elektrotechnik und schreibt unter Pseudonym.


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10 Kommentare

  1. Jurgen 23. September 2024 um 20:38 Uhr - Antworten

    Die Bundeswehr ist eh auch einer der „Bund“-Abwicklungsposten des alliierten Konstrukts, das sich in die alliiert konstruierte EU übergibt… man fragt sich daher, ob die Impfung der Soldaten nicht volle Absicht ist!

  2. Andreas I. 23. September 2024 um 11:19 Uhr - Antworten

    Hallo,
    ,,Soldaten … und müssen bereit sein, ihre Sichtweise ständig an neue Informationen anzupassen. Festhalten an falschen Überzeugungen kann fatale Konsequenzen haben.“

    Hm … haben Richter nicht auch einige Verantwortung und müsste das daher nicht auch für Richter gelten?!
    An falschen Überzeugungen festzuhalten – beispielsweise dass es schon stimmen wird, was staatliche Stellen wie Gesundheitsministerium oder RKI oder gar internationaql WHO behaupten – kann fatale Konsequenzen haben.
    (Hier in diesem Fall scheint ja mal ein Richter ,,innere Führung“ zu haben und sich selbst zu informieren, aber die Mehrheit der Richterschaft ab 2020…)

    ,,ohne dieses Prinzip droht die Etablierung von blindem Gehorsam“

    Oh ja! Und nicht nur bei Soldaten.

    Im Übrigen muss man sich das mal vorstellen:
    Ein äußerer Feind würde die Bundeswehr zerstören wollen. Statt Millionen und Milliarden in Waffen zu investieren, sponsort er großzügig philatrophisch die WHO, besticht EU-Kommussion, Gesundheitsminister und Verteidigungsminister, dann klappts auch mit der Zulassung für beliebige Spritzen und schon würde die Bundeswehr sich selber erledigen.
    Verrückt?!
    Es geht noch weiter: dieser äußere Feind würde die Spritzen, mit der er die Bundeswehrsoldaten außer Gefecht setzt, auch noch von deutschem Steuergeld bezahlt bekommen! :-)

    • Hans Petereit 29. September 2024 um 23:31 Uhr - Antworten

      Ich halte Ihre Übertragung der Ideen meines Artikels auf andere Amtsträger durchaus für zulässig und sinnvoll.

  3. Fritz Madersbacher 22. September 2024 um 10:51 Uhr - Antworten

    „Das Urteil des Truppendienstgerichts hat faktisch das Prinzip der „Inneren Führung“ untergraben“

    Dieses Gericht hat das Prinzip des Kadavergehorsams bevorzugt, das jeder imperialistischen Armee, die zu Aggressionen im Ausland bereit ist, zugrundeliegt. Das hier als „Prinzip der Inneren Führung“ bezeichnete Verhalten ist das Hören auf das eigene Gewissen, der Mut, sich des eigenen Verstandes zu bedienen. Es ist die Grundlage des zivilen (hier militärischen) Ungehorsams.

    Österreichs Soldaten müssen bei ihrer Angelobung folgenden Eid schwören:
    „Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen. Ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen“ ( § 41 des Wehrgesetzes)

    Was ist, wenn die Vorgesetzten die Preisgabe des Schutzes der Republik Österreich und des österreichischen Volkes befehlen wie 1938? Eine analoge Situation ist höchst aktuell. Die heutigen Vorgesetzten in Armee und politischen Funktionen sind durchsetzt von NATO-Quislingen, die bereit sind, Österreichs Neutralität und Unabhängigkeit zu untergraben und Österreichs Soldaten den westlichen Kriegstreibern zur Verfügung zu stellen. Es droht die Frage: gehorche ich den Vorgesetzten oder will ich die Republik Österreich schützen?

    Der bei der Verabreichung der mRNA-Genpräparate verlangte Kadavergehorsam in der Deutschen Bundeswehr war ein Beitrag zur „Wehrkraftzersetzung“, sowohl physisch als auch psychisch …

    • Hans Petereit 22. September 2024 um 15:30 Uhr - Antworten

      Das ist genau das, was aus der Argumentation folgt.

      Allerdings hat die Bundeswehr ohne die innere Führung in einer freiheitlichen Gesellschaft keine Zukunft.

  4. Varus 22. September 2024 um 10:22 Uhr - Antworten

    Laut seinen Vorgesetzten galt Woitalla als vorbildlicher Soldat: eine tadellose Führungskraft

    Seltsame Adjektive für einen Angehörigen der Wehrmacht 2.0 – die mit dem abgehörten Telefonat, wie man Russland mit den Taurus beschießen kann. Neulich haben die Typen:innen China um Taiwan provoziert. Wer sich für solchen Job entscheidet, kriegt meinen Mitleid nicht, egal weswegen.

    • Jan 22. September 2024 um 10:34 Uhr - Antworten

      „Kein Arzt – auch nicht in der Bundeswehr – darf jemanden gegen dessen Willen impfen.“

      Dies ist totes Recht. Ich kenne ehemalige Gefängnisinsassen in Österreich, die mit Zwang oder unter Androhung von Zwang geimpft worden sind.

      Justitia möchte ja so ungern arbeiten!

      Grundrechte weg ohne Notlage – man könnte auf die Idee kommen, die Republik sei kein Rechtsstaat mehr.

      • Varus 22. September 2024 um 10:56 Uhr

        Man kann jedoch nicht übersehen, dass der „vorbildliche Soldat“ sich selber mit Eifer dafür beworben hat, den nichtwestlichen Völkern des Planeten jegliche Rechte wegzunehmen – und den westlichen auch bei Gelegenheit. Vorheriger TKP-Artikel: „EU-Parlament weiter voll auf Kriegskurs gegen Russland“ – würde sich der feuchte Traum der Euro-Politkaste von diesem Krieg erfüllen, würden ihn nicht „vorbildliche Soldaten“ umsetzen? Dann trifft es mal gerechterweise den Richtigen.

    • Der Zivilist 22. September 2024 um 13:35 Uhr - Antworten

      Viele haben sich für die BW entschieden VOR Taurus & Taiwan und hier geht’s auch nicht um Mitleid. Obwohl, einem, der aus der post Covid BW rausgeflogen ist, sollte man schon Glück auf seinem weiteren Lebensweg wünschen !

    • Hans Petereit 22. September 2024 um 15:51 Uhr - Antworten

      Es geht nicht um Mitleid für den Soldaten. Er geht seinen Weg, da bin ich mir sicher.

      Es geht darum, dass der WDA und das TDG sehenden Auges die Bundeswehr ruinieren und damit die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gefährden. Diese Entscheidung ist Wehrkraftzersetzung.

      Der Soldat kann froh sein, dass er nicht mehr dabei ist.

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