Ein Fehlurteil öffnet die Chancen zur umfassenden Aufarbeitung

18. September 2024von 10,6 Minuten Lesezeit

Der Klagenfurter Fall wurde von Coronamaßnahmen-Kritikern einhellig als Fehlurteil eingeordnet. Die hoffentlich anstehende Revision dürfte aber die Möglichkeit eröffnen, die Coronazeit umfassend aufzuarbeiten. Der Fall bietet sehr viele Aspekte, die aufgearbeitet gehören. Ein Freispruch dürfte sicher sein.

Wie auf TKP berichtet, wurde neulich in Klagenfurt eine Frau wegen „grob fahrlässiger Tötung“ verurteilt, weil sie im Dezember 2021 einen an Krebs erkrankten Nachbarn, der später an einer Lungenentzündung verstarb, mit COVID-19 angesteckt haben soll. Derzeit liegen aber weder das schriftliche Urteil noch das entscheidende Gutachten vor.

Die Umstände dieses Falles führten in zahlreichen Kommentaren sowie auf X, TKP und anderen Plattformen, meist mit dem Tenor „Fehlurteil“; ich meine völlig zu Recht.

Dabei war dies nicht einmal der erste derartige Fall. Bereits im Februar 2021 wurde in Salzburg ein Mann zu „bedingter Haft“, das im Deutschen „auf Bewährung“ entspricht, verurteilt. Der Mann hatte trotz Quarantäneauflage seinen bereits stinkenden Müll entsorgt und sich dafür aus seiner Wohnung herausgeschlichen. Der Angeklagte hatte sich schuldig bekannt, also leichtes Spiel für Staatsanwaltschaft und Richter. Oder war der Salzburger Fall vielleicht sogar zur Einschüchterung so konstruiert worden?

Das würde ich beim Klagenfurter Fall weniger befürchten. Mir stellen sich die Hintergründe so dar: Auf der einen Seite die Angeklagte, eine relativ mittelose 54-jährige Frau mit anscheinend Corona-Maßnahmen-kritischen Ansichten, auf der anderen Seite die Familie des Verstorbenen, die man wohl den Coronoikern zurechnen darf. Zur Hochphase von Corona und Impferei gab es ja eine von Politik und Medien geschürte Massenhysterie. In der Folge praktisch keine Kommunikation mehr zwischen diesen Gruppen, schon gar nicht zu den medizinisch wie verfassungsrechtlich ungeheuerlichen Maßnahmen. Allzu oft wurden die Beziehungen zu Verwandten, Kollegen, sogar zu alten Freunden und Ehepartnern zerschnitten. Ideale Bedingungen für Nachbarschaftsstreit und die rasche Suche nach einem Sündenbock.

Denken wir daran: Man traute sich ja kaum mehr, unter Mitmenschen noch zu niesen, sich zu räuspern oder gar zu husten; allzu viele werteten das als Zeichen der angeblich totbringenden Krankheit. Die allein durch Impfung bekämpft werden könnte – vielleicht auch mit Maskerade und maximaler Distanz. Einige wussten schon damals, was heute definitiv belegt ist: Das alles half nichts. Nur Richterin, Staatsanwaltschaft und die hier beteiligten Gutachter scheinen das nicht mitbekommen zu haben

Wie hätte das mit „social distancing“ denn klappen können? Hin und wieder muss jeder raus. Müllentsorgung, Einkaufen, Arzttermine. Arbeiten war immer erlaubt, Busfahrer, Krankenhauspersonal usw. waren nie im Home Office. Vor allem die vielen Paketboten, die überall rumkamen. Seltsam, unter diesen Bedingungen genau eine Corona-kritische Nachbarin als das Ungeheuer zu beschuldigen, welches die Seuche brachte.

Fünf Eigentore – mindestens

Ich hatte kurz nach Veröffentlichung des Falles getwittert, dass sich dieser Fall „prima zur Aufarbeitung“ eigne, und vermutete fünf Eigentore der Staatsanwaltschaft; ich hatte nicht mehr genug Zeichen für ein „mindestens“ und hatte auch noch nicht alles durchgezählt.

Ein zentraler Aspekt ist doch: Beim Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, d.h. der Staat muss beweisen, dass die Angeklagte schuldig war. Mir sind eher die deutschen Fälle zur COVID-19 Thematik geläufig.

Eigentor 1 der Staatsanwaltschaft ist, dass sie es sich hier anscheinend allzu einfach machte und nicht erkannte, dass hier das ganz große Rad gedreht werden kann. Bemerkenswert, da inzwischen doch allgemein bekannt sein dürfte, dass an den offiziellen Narrativen nicht oder so gut wie nichts stimmte.

Überhaupt: Sagte nicht Frau Merkel, dass die Geimpften „ihre Privilegien“ zurück bekommen könnten? Lag diese grob verfassungswidrige Denke nicht auch in Österreich vor? Hat denn der Staat Österreich jemals nachgewiesen, dass die Maßnahmen begründet, sachgerecht und verhältnismäßig waren? Hätte man das nicht abwägen müssen? Eigentor 2. Selbst wenn Richterin und Staatsanwaltschaft auf dem Standpunkt stünden, diese Prüfung würde ihnen nicht zustehen, so hätte Sie doch angesichts dieser Problematik wenigstens sich eine Einstellung ins Auge fassen sollen. Nein, man wollte wohl Sieg und Vernichtung.

Eine Twitterin meinte zu Recht, dass Keimträger eine menschliche Eigenschaft sei, und daher niemals zu einer Tat führen können, anderenfalls wir ständig Menschen fahrlässig töten könnten. Auch dieser Aspekt legt die Axt an die Prinzipien der gesamten Corona-Maßnahmen-Politik. Sind rigorose Quarantäne-Vorschriften überhaupt zu rechtfertigen? Sogar im Falle von COVID-19, wo für jeden, der es wissen wollte, bereits im März 2020 klar war, dass es nicht gefährlicher als die Grippe war? Wollen wir demnächst in jeder Grippe-Welle solche Strafverfolgungen? Darf man überhaupt jemanden strafrechtlich verfolgen, wenn das damalige Recht nicht auf rechtsstaatlichen Prinzipien beruhte? Vielleicht wäre denkbar, hochinfektiöse Patienten im Krankenhaus abzusondern. Aber solche Patienten sind eben auch schwerwiegend krank, bedürfen Behandlung und Pflege, sind also per se schon stark beeinträchtigt, so dass Freiheitsentzug relativ klein ausfällt.

Eigentor 3: Grundsatzfragen zu Quarantäne-Vorschriften wurden vermutlich völlig vernachlässigt. Bestand Notwendigkeit zum Fremdschutz durch Quarantäne? Waren diese Regeln zielführend, auch in relevantem Ausmaß?

Dies berührt unmittelbar eine weitere Kernfrage: War COVID-19 überhaupt die gefährliche Krankheit, als die es hingestellt wurde? Alle Daten, wenn sie sauber und unvoreingenommen analysiert werden, zeigen: Nicht schlimmer als eine Grippe, eher sogar harmloser. Eigentor 4.

Wodurch zeichnet sich COVID-19 überhaupt aus? Tatsächlich bekommt man diese Diagnose nur aufgrund eines positiven RT-PCR-Tests, der dann angeblich das SARS-CoV-2 nachweisen könne. Der Test war aber nie validiert und standardisiert worden. Man muss hier nur an das weltweite Verschwinden der Grippe (Influenza) im März 2020 denken und deren allmählichen Wiederauftauchen ab etwa April 2022; zufällig mit Einführung von Multiplextests. Oder an die absurden Testorgien, gerade in Österreich.

Die Masse der angeblich Infizierten entwickelte nur milde Symptome, schwere Symptomatik blieb immer selten, d.h. deutlich unter 5%. Wenn doch mal ein Fall sogar schwerwiegend war, dann eigentlich immer mit Komplikationen, also bei Vor- und Nebenerkrankungen, die wesentlich zur Entgleisung beitrugen. Der Staat möge doch erst mal eindeutig belegen, wie viele Personen alleine an einer Infektion mit dem angeblichen SARS-CoV-2 verstarben und nichts anderem. Ohne „Evidenz“ aus den TV-Nachrichten! Eigentor 5: Die Gefahr durch COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 wurde offenbar einfach so angenommen, obwohl allergrößte Zweifel bestehen.

Konkret muss man hier hinterfragen, an welchem Krebs der Mann litt und wie genau er behandelt wurde. Hatte er vielleicht sogar Lungenkrebs? Metastasen? Wie war seine Prognose? Bekam er Radio- oder Chemotherapie, Immunsuppressiva? Hätte sich der Mann vielleicht selbst schützen müssen? Wenn ja, dann wie? Wurde er rechtzeitig und sachgemäß behandelt. Gab es am gerichtsmedizinischen Gutachten wirklich nichts auszusetzen? Mich jedenfalls wundert sehr, dass weltweit fast niemand ursächlich an einer viralen Lungenentzündung verstarb, nur ausgerechnet dieser Fall! Die allermeisten schweren Lungenentzündungen haben nämlich eine bakterielle Ursache. Auch während COVID-19! Wurde eine bakterielle Infektion sicher ausgeschlossen? Mangels Unterlagen zugegebenermaßen etwas spekulativ. Dennoch: wahrscheinlich Eigentor 6.

Ist wirklich völlig auszuschließen, dass die Lungenentzündung bzw. die mutmaßliche bakterielle Superinfektion nicht auch durch die Angehörigen oder Ärzte verursacht wurde? Wurde die mutmaßlich terminale bakterielle Infektion –man denke hier z.B. an MRSA –vielleicht überhaupt erst im Krankenhaus übertragen? Kann man wirklich dieser Frau einseitig die gesamte Verantwortung für diesen Tod aufbürden? Vermutlich Eigentor 7.

In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass hier bei Ort und Zeitpunkt der möglichen Ansteckung Aussage gegen Aussage stand. Das Urteil basierte nach Angaben der Richterin allein auf dem Gutachten eines Sachverständigen. Das ist an sich sehr wenig für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und gegensätzlichen Aussagen. Laut diesem Gutachten waren die Sequenzen bei Opfer und Angeklagten beinahe identisch, es wurde die beeindruckende Zahl von 99,9% genannt. Mich wundert, wie man Wochen oder Monate später noch einen validen Abstrich gemacht haben könnte; sowohl beim Opfer wie auch der Angeklagten. Gab es Kontrollversuche? Z.B. anhand von Proben aus jener Zeit und Gegend? Von den Angehörigen? Hätte man mit dieser Methodik vielleicht bei jedem Kärntner eine hohe Übereinstimmung gefunden? Eigentor 8: mutmaßlich fehlende Kontrollen und möglicherweise fragwürdige Präanalytik.

Es scheint, als hätte sich die Richterin hier weniger auf Daten, sondern auf die Expertenmeinung verlassen. Denn es hieß:

Die Probe hatte sogar den Gutachter überrascht, sagte dieser am Donnerstag aus: „Eine Deckung von 100 Prozent ist sehr selten, weil Coronaviren sich sehr rasch verändern.“

Das wäre aber die niedrigste Evidenzstufe überhaupt! Eigentor 9.

Man kann ja auch die Frage stellen: Was hat das Opfer selbst bzw. haben die Corona-Maßnahmen, hier also die Impfung zum Desaster beigetragen? Dass die Impfung nicht wirksam war, hätte jeder mit dem Aufkommen der Boosterimpfungen erkennen können, denn zuvor hieß es ja noch: Zwei Piekse und ihr seid frei und geschützt. Wie auch dieser Einzelfall zeigt, konnte davon keine Rede sein. Wer sich in einer Risikogruppe wähnt, sollte sich zunächst selbst schützen und nicht auf andere zeigen. Vielleicht waren das Opfer und seine Familie seinerzeit dazu nicht in der Lage – im Jahre 2024 hätte die Richterin aber den Intellekt dafür aufbringen müssen. Man sollte auch bedenken, dass dieser Krebs überhaupt durch diese Impfungen ausgelöst oder verschlimmert worden sein könnte. Wurde das berücksichtigt? Eigentor 10.

Alles in allem, mindestens 10 Ansatzpunkte für eine Revision – und eigentlich auch für die totale Aufarbeitung der Corona-Krise in Österreich.

Ergänzungen von Wilfried Schmitz

Man sollte sich nochmals den Filmklassiker „Die 12 Geschworenen“ (1957, mit Henry Ford) vornehmen. Er zeigt eindrücklich. wie die vorurteilsfreie Feststellung und Beurteilung von Sachverhalten durch äußere Einflüsse wie massenmediale Dauer-Propaganda getrübt wird. Heute kommt sogar noch der fast vollständige Verlust der Integrität der Hochschulwissenschaft, die irgendeinen Bezug zu offiziellen Narrativen der Politik hat, hinzu.

Die richterliche Überzeugungsbildung ist eben nicht gänzlich frei. Auch wenn uns Nicht-Verfahrensbeteiligten die Wahrnehmung der Beweisvorgänge in der Hauptverhandlung des LG Klagenfurt völlig verschlossen ist, so ist uns doch – wie dies auch bei einem Revisionsgericht der Fall ist, das die Rechtmäßigkeit eines Urteils grundsätzlich alleine auf Grund der Urteilsgründe und der Hauptverhandlungsprotokolle beurteilen darf – eine Einordnung der tragenden Urteilsgründe in fallübergreifende Regelhaftigkeiten, Gesetzmäßigkeiten und Schlussfolgerungen zugänglich.

Gegen diese fallübergreifenden Grundsätze hat die Strafkammer in der vorliegenden Sache in mehrfacher Hinsicht verstoßen, eben weil es hier – von Sachverständigen offensichtlich falsch beraten – zu Unrecht „jenseits jeden vernünftigen Zweifels“ von einer geschlossenen und eine Verurteilung tragenden Beweiskette ausgegangen ist.

Das Vorliegen eines bestimmten Virustyps kann niemals auf einen bestimmten Ursprungswirt und dessen Pflichtwidrigkeit schließen lassen, bloß unterstellt, eine solche Feststellung wäre nachträglich überhaupt möglich gewesen. Das dürfte unmöglich gewesen sein.

Lag für den fraglichen Zeitraum der Infektion wirklich ein vollständiges Bewegungsprofil des „Tatopfers“ von täglich 24 Stunden mit allen Kontakten und deren Symptomatik vor? Konnten diese Kontakte auch alle zeitnah getestet werden? Auch das dürfte unmöglich gewesen sein, vor allem wenn man dem falschen Narrativ folgen will, auch Symptomlose hätten Dritte anstecken können und ein von vornherein untauglicher Test könnte ein lebendiges, übertragungsfähiges Virus nachweisen.

In jedem Falle ist es nicht die Aufgabe des Strafrechts allgemeine Lebensrisiken zu kriminalisieren, gerade auch dann nicht, wenn Medien in der Bevölkerung eine Art Hysterie entfacht haben, die sehr stark an Zeiten der Hexenverfolgung und die primitivsten Degenerationen der Rechtspflege erinnert. Abstruse Ansichten wie „Der Mensch ist dem Menschen ein mörderisches Virus…“ oder „Maßnahmenverweigerer bringen ggf. die eigene Oma um!“ waren Ausgeburten dieser geschürten Hysterie.

Das Urteil des Landgericht Klagenfurt muss unbedingt aufgehoben werden, da es ein trauriger Höhepunkt richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Verwirrung und der Hörigkeit gegenüber „Experten“ ist, die die Grenzen ihrer Erkenntnisse nicht aufgezeigt haben. Dieses Urteil ist ein Triumph der Dummheit und Ignoranz im Narrenkostüm unseriöser Pseudo-Wissenschaft.


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Dr. Hans-Joachim Kremer verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der klinischen Forschung und ist als freiberuflicher Medical Writer tätig. Autor von „Gutachten zu Nutzen und Risiken von Comirnaty®

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz machte sich einen Namen in zahlreichen Corona-Verfahren, wie z.B. dem „Solddatenprozess“ in Leipzig. Autor des Buches „Zivilrechtliche Musterklage gegen BioNTech“.


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11 Kommentare

  1. Konrad Kugler 21. September 2024 um 22:28 Uhr - Antworten

    Das große Elend und die entsprechende Plage sind die bornierten intell . . enten Ignoranten.

  2. Jan 19. September 2024 um 7:42 Uhr - Antworten

    Ein Aspekt scheint mir unerwähnt:

    Dass sich die Sequenzen zu 99,9% gleichen hat das Gericht als Beweis der Ansteckung gesehen. Es wäre aber denkbar, dass sich Opfer und Täter bei einem Dritten mit ebenfalls 99,9% Übereinstimmung angesteckt haben, zB beim Bäcker oder beim Apotheker, oder sogar bei „mehreren Dritten“, weil eine bestimmte Variante im Grätzl kursierte.

    Wenn es 8 Mrd Varianten gibt, reicht nach meinem Verständnis eine Spezifizierung von 99,9% nicht aus, um diese 8 Mrd Varianten zu erfassen. Die Variation kann erst nach der ersten Nachkommastelle beschrieben werden, weil auf der ersten Nachkommastelle nur 10 und nicht 8 Mrd Varianten Platz haben.

    • Dr. Hans-Joachim Kremer 20. September 2024 um 10:56 Uhr - Antworten

      Natürlich war dieser wichtige Aspekt berücksichtigt.
      „Gab es Kontrollversuche? Z.B. anhand von Proben aus jener Zeit und Gegend? Von den Angehörigen? Hätte man mit dieser Methodik vielleicht bei jedem Kärntner eine hohe Übereinstimmung gefunden?“

  3. Dr. Rolf Lindner 18. September 2024 um 23:54 Uhr - Antworten

    Krebskranke sind allein durch den krankheitsbedingten Stress immunreaktivitätssupprimiert. Welche Maßnahmen hat die Familie unternommen, um die Immunreaktivität des Kranken zu verbessern? An erster Stelle muss hier an die Anwendung von hohen Vitamin D3-Dosen gedacht werden. Wurde der Patient etwa sogar immunsuppresiv behandelt und diese Behandlung trotz Infektionsgefahr fortgesetzt? Hat die Familie möglicherweise durch Unterlassung die Lungenentzündung mitverursacht?
    Ich habe mehrfach registriert, dass Ärzte immunsuprimiert behandelten Patienten das Gengift injiziert hatten. Sie wollten also eine Immunreaktion auslösen, die medikamentös unterdrückt wurde. Welch eine Ignoranz medizinischer Basalkenntnisse?

    • Jan 19. September 2024 um 7:57 Uhr - Antworten

      „Sie wollten also eine Immunreaktion auslösen, die medikamentös unterdrückt wurde.“

      Danke!

  4. ibido 18. September 2024 um 21:11 Uhr - Antworten

    Ihr Wort in Gottes Ohr!

  5. Sabine Schoenfelder 18. September 2024 um 18:49 Uhr - Antworten

    Kurzum, der Gutachter ist eine Pfeife und die Richterin bläst darauf……
    Dieses Gerichtsurteil wird einmal die Blödheit der Menschen, juristisch-staatlich eingebaerbockt, symbolisieren. 2024. Das Jahr in dem der Mensch eindeutig begann sich zurück in einen Affen zu verwandeln…..mit Pocken.😂👍
    Für jeden Laien mit rudimentären medizinischen Kenntnissen ist dieses Urteil eine Lachplatte, für alle Profis eine Schande.😳

  6. anamcara 18. September 2024 um 17:14 Uhr - Antworten

    “Ein virologisches Gutachten belegte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen”

    Die Forderung nach Wissenschaftlichkeit und den Virusexistenzbeweis.
    Dies ist die zielführendste und einfachste Strategie, da Paragraph 1 Infektionsschutzgesetz die Wissenschaftlichkeit fordert, was somit alle darauf basierenden Maßnahmen nicht nur wissenschaftlich, sondern auch juristisch angreifbar macht.

    Dazu gibt es folgendes Urteil.
    „Ein Kleiner Sieg für NEXT LEVEL – Ein großer für die Menschen – dies beschreibt es vermutlich am besten.“

    Ausgangslage:
    Unser Pressesprecher bei NEXT LEVEL – Wissen neu gedacht, Marvin Haberland, erhielt eine Ordnungswidrigkeit (Corona Verordnung – Maske nicht getragen).
    Wir nutzten diese Möglichkeit um die fehlende Wissenschaftlichkeit in der Virologie vor Gericht klären zu lassen, da der Paragraph 1 Infektionsschutzgesetz diese fordert.

    Dafür legten wir einen Einspruch ein und ergänzten um fünf Beweisanträge, mit denen wir auf die wissenschaftlich fundierte Grundlage gesetzt haben, mit denen deutlich wird, dass die Existenz des behaupteten SARS-CoV-2 zu keinem Zeitpunkt bewiesen wurde.

    Damit war von Beginn an klar, dass dem Gericht und allen Beteiligten bekannt war, dass wir die Wissenschaftlichkeit und damit die Behauptung krankmachender Viren verhandeln wollen.
    Der erste Prozesstag war für Mittwoch, den 19. Oktober 2022 um 14:45 Uhr, im Amtsgericht, Sievekingplatz 1 in 20355 Hamburg angesetzt.
    Dieser Termin wurde in den alternativen Medien bekannt und es zeichnete sich ab, dass es viele Prozessbeobachter geben würde.

    Kurz vor Prozesstag wurde der Termin seitens der Justiz abgesagt, da der Richter erkrankt sei. Selbst nach persönlichen Besuchen beim Gericht und unzähligen Anrufen, dass wir einen Termin haben möchten, gab es knapp 6 Monate keinen neuen Termin, obwohl der Richter längst wieder genesen war, da wir diesen bei Besuchen beim Amtsgericht gesehen hatten.
    Nun gut, am 26.04.2023 war es dann endlich soweit, wir hatten unseren Termin und dieser wurde durch ca. 100 Prozessbeobachter unterstützt, so dass viele keinen Platz mehr ergattern konnten.
    Prozessergebnis:

    Kurz: Unser Pressesprecher Marvin Haberland gewann den Prozess wie erwartet, in dem das Gericht den Fall eingestellt hat und die Kosten übernimmt.

    Besonders Wichtig:
    Wäre dem Gericht, dem Staat und anderen etwas bekannt, mit dem sie hinsichtlich unserer Beweisanträge juristisch ein Exempel an uns hätten statuieren können, so hätten sie es sicher getan. So haben sie offensichtlich die einfachste „Fluchtmöglichkeit“ angewendet und das Verfahren schlicht eingestellt.

    Zusammengefasst:
    Das Gericht muss aufgefordert werden, eine Bestätigung eines Virologen vorzulegen, in der unter Benennung der ganz konkreten Textstellen mindestens einer wissenschaftlichen Original-Publikation die Existenz des SARS-CoV-2-Virus wissenschaftlich nachgewiesen wurde.
    Diese wissenschaftliche Publikation muss die Dokumentation des Kontrollversuchs enthalten, der ausschließt, dass nicht einzelne, sehr kurze Gen-Moleküle, die ganz normal und immer in den verwendeten Flüssigkeiten vorkommen, als Bestandteil eines Virus fehlgedeutet und rechnerisch zu einem sehr langen, angeblichen Virus-Genom zusammengestellt werden, das niemals als Ganzes dargestellt und in kompletter Form aus einer viralen Struktur isoliert wurde.

    Mehr dazu bei:
    https://www.wissen-neu-gedacht.de/gerichtsprozess-die-next-level-Strategie

  7. Giselle 18. September 2024 um 17:07 Uhr - Antworten

    Ich hab nur 2 Links mit denen die Verteidigung was anfangen kann, wenn sie geschickt vorgeht,
    ob in diesem Fall bei einer Revision oder wen es auch immer noch treffen mag?

    Speziell der erste link ab Seite 457 ff. Man wusste schon 1896 was Sache ist und sage mir keiner derer die sich Akademiker (Ärzte / Mediziner) nennen, haben das alles nicht gewusst?

    https://archive.org/details/b2932760x_0002/page/456/mode/2up

    https://www.dzg.one/sites/default/files/Impf-Friedhof.pdf

    Genauso, wie die obigen Links kann ich nur empfehlen, dass sich alle einmal Zeit nehmen und sich überlegen, ob wir nicht in der Zeit des Endes Leben, wie es die Bibel voraus sagt?! Später heißt es dann: Wir haben nichts wissen können bzw. gewußt! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wenn es soweit gekommen ist, dass Wissen Strafe nach sich zieht, dann sind wir den Gerichten Gottes sicher nicht mehr weit entfernt?

    • Dr. Hans-Joachim Kremer 20. September 2024 um 11:08 Uhr - Antworten

      Ich kann es gerade nicht juristisch belegen, aber ich bin mir sicher, dass Richter und Gutachter eine Holschuld haben, sich also Wissen bzw. Expertise einholen müssen.
      Eigentlich gilt das für alle Mitbürger.
      „Die“ haben es aber im Laufe von 2020 und erst recht danach sehr gut geschafft, viele Personen, Median, Parteien und Meinungen, ja sogar Daten und Fakten mit einem „Igittigitt“ zu belegen, damit sich viele sträubten, auch nur mal minimale andere Informationen zu besorgen und selbst zu denken.
      Eines der vielen Beispiele war, wie der unlustige Clown Böhmermann mal Telegram diffamierte und lächerlich machte.
      Inzwischen löuft eine Verleumdungskampagne gegen X, allerdings meiner Einschätzung nach miserabel für „die“.

  8. OMS 18. September 2024 um 15:51 Uhr - Antworten

    Tausend Daumen nach oben für diesen Artikel!

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