Windräder in Feldern: Super-GAU für Bauern und Nahrungsmittelsicherheit

19. August 2024von 6,8 Minuten Lesezeit

Mitten in landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden massenhaft Windräder in Betrieb genommen. Durch Abrieb an den Rotoren werden teils hoch toxische Stoffe wie feinst lungengängige Carbon- oder Glasfasern freigesetzt. Dazu kommen eine Reihe gefährlicher Chemikalien wie etwa Bisphenol-A. Diese Mikropartikel werden im weiten Umkreis verteilt, kontaminieren den Boden und in weiterer Folge die Nahrungsmittel.

Über die Auswirkungen auf Menschen und Reaktionen darauf habe ich früher schon berichtet. Bewohner in Südkreta haben die Errichtung weiterer Windanlagen verhindert. Anlass waren schwere Erkrankungen von Anrainern bei großen Anlagen auf Bergkämmen. Der Bereich wurde tödlich für alle Arten von Tieren und Landwirtschaft wurde unmöglich. Eine medizinische Studie führt aus, dass „Nachbarn, die im Umkreis von 10 km von industriellen Windturbinen wohnen, haben über gesundheitliche Beeinträchtigungen berichtet und eine Räumung ihrer Häuser in Erwägung gezogen. Einige Teilnehmer schilderten ihre Sorge um die Tierwelt und die Auswirkungen auf ihre Haustiere, Tiere und ihr Brunnenwasser.

Kollege Sander-Faes hat zuerst in einem Artikel über wissenschaftliche Erkenntnisse zu vielfältigen potenziellen Gesundheitsrisiken durch Windkraftwerke berichtet. In einem zweiten Artikel geht es um behördlich bekannte Unterlagen, die Rechtsanwalt Thomas Mock im vergangenen Jahr dem Niedersächsischen Landtag in Form eines Expertengutachtes vorgelegt hat. Das sind bis dato kaum ansatzweise bewusste Gefahren der „Grünen Wende“ für Mensch, Tier und Umwelt.

Diese Gefahren werden mit einiger Wahrscheinlichkeit über kurz oder lang zu Nutzungsverboten in einem Umkreis von mindestens 1000 Metern um Windradstandorte führen (müssen). Die betreffende Fläche wäre 3,14 Quadratkilometer. Das geht aus einem Gutachten hervor, das dem nordrhein-westfälischen Landtag vorgelegt wurde. Der Autor dieses Gutachtens ist Rechtsanwalt Thomas Mock, es datiert vom 2. März 2023 und wurde im Auftrag der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V. erstellt, einer selbsternannten „freiheitlichen“ Denkfabrik.

Erhöht sich der Radius der Konatmination auf 1500 Meter so wächst die betroffen Fläche au 7,07 km² (F = r² * ∏).

Hier ein Beispiel eine Kette von Windrädern in einem Windschutzgürtel mit Feldern auf einer Seite und einem Industriegebiet auf der anderen. Die betroffene Fläche wäre noch immer 1,57 km² bei 1000 Umkreis und 3,53 km² bei 1500 Meter Reichweite der Kontamination.

Durch Mikropartikel, die von Windrotoren in ihre Umgebung freigesetzt werden, sind sowohl Anwohner in Eigentum und Gesundheit betroffen, wie auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, wo über jahrzehntelangen Betrieb eine signifikante kontinuierlich zunehmende Kontamination durch diverse Mikropartikel eintritt. Der Betrieb von Windanlagen aufgrund des natürlichen und unvermeidlichen Abriebs/Erosion/Delamination von toxischen Mikropartikeln von Rotoroberflächen kann einer Genehmigung entgegen stehen.

Das war aber bisher nicht der Fall. Im Gegenteil, es werden massenhaft Windräder mitten in Felder hinein gebaut, wie das Bild oben zeigt. Das ist im Großraum Wien, in Niederösterreich und dem Burgenland, im Weinviertel, Marchfeld, dem Wiener Becken oder im Bereich des Neusiedlersees der Fall. Aus diesen Regionen stammt ein großer Teil der in der Region angebauten Futtermittel (oben zb ein Maisfeld zu sehen), und Nahrungsmittel für Menschen, wie verschiedene Getreidesorten und Gemüse.

Laut dem Gutachten von Thomas Mock ist die Gefahr von signifikanten Gesundheitsschäden durch die toxischen und schädlichen Partikeleinträge unverhältnismäßig und unzumutbar, Art 2, 20 a GG, und kann einen landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Existenz gefährden, Art 14 GG. Dabei ist angesichts der großen Flächen heutiger Rotoren und eines üblichen durchschnittlichen aber unvermeidlichen Abriebs von Mikropartikeln in allen Größen und der Lebenszeit von Rotoren bereits von einer signifikanten Menge an Mikropartikeln auszugehen, die aufgrund ihrer Winzigkeit auch dann schon in die Millionen Partikel reichen.

„Standorte in Anbaugebieten für Lebensmittel bzw landwirtschaftlich genutzte Flächen scheiden mithin per se aus,“ so Mock. Dem ist aber nicht so, wie wir sehen.

Heute üblich gewordene Rotoren mit ca. 80 m Länge haben eine Gesamtoberfläche von 250 bis 350 qm. Eine Windanlage mit drei solcher Rotoren hat mithin eine Gesamtoberfläche von bis ca. 1.000 qm.

Die in den Oberflächen heute üblicher Rotorblätter verwendeten Materialien Carbon/GFK/CFK sind synthetisch hergestellte Substanzen, die in der Natur nicht vorkommen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie gleichzeitig wasserabweisend (hydrophob), fettabweisend (lipophob) und schmutzabweisend wirken. Aufgrund ihrer hohen Stabilität werden die chemischen Verbindungen von Carbon/GFK/CFK durch die in der Umwelt üblichen Abbauprozesse praktisch nicht zerstört. Dementsprechend lassen sie sich auch dem Abwasser durch die in Kläranlagen gängigen Abbauverfahren, die im Wesentlichen auf dem Einsatz von Mikroorganismen beruhen, nicht entziehen.

Mit anderen Worten: Sie verbleiben dauerhaft in den Böden oder im Grundwasser, so sie nicht in die Pflanzen aufgenommen werden und damit in die Nahrung von Mensch und Tier gelangen.

Carbon/GFK/CFK sind für Menschen und Tiere toxisch und stehen im Verdacht, in hohen Dosen fortpflanzungsgefährdend und krebserregend zu sein (u.a. Bisphenol-A) und werden mit Asbest gleichgesetzt (UBA 2020).

Die zuständigen Behörden haben bisher nicht einmal eine Prognose oder Untersuchungen oder Monitoring zum Schutz der Anwohner und der Landwirtschaft eingefordert, selbst wenn die Anlage nur wenige hundert Meter zu Wohnhäusern errichtet werden oder sogar unmittelbar neben oder inmitten von Flächen zum Anbau von Lebensmitteln.

Das ist alles bereits im großen Umfang geschehen und wird laufend erweitert und ausgebaut für den „Klimaschutz“.

Wann kommen Nutzungsverboten und Enteignung von der EU?

Es gibt, wie der Rechtsanwalt ausführt, die entsprechenden Gesetze und Paragraphen, die eine Aufstellung von Windrädern selbst in der Nähe landwirtschaftlicher Flächen untersagen. Was, wenn diese Pargraphen nun umgekehrt angewendet werden? Die Kontamination ist passiert, eine landwirtschaftliche Nutzung kann daher nicht mehr statthaft sein.

Die EU tut seit einiger Zeit alles um den Bauern das Leben schwer zu machen. Die Vorschriften führen zu massenhaften Enteignungen und Vertreibungen der Bauern wie in Holland, CO2-Steuern auf Kühe in Dänemark  und werden ergänzt durch nicht enden wollende bürokratische Einschränkungen.

Gleichzeitig werden Insektenmehl aus Grillen, Mehlwürmern und ähnlichen Getier für die Produktion von Nahrungsmitteln, Laborfleisch, Kunstmilch, Chemie-Butter und vertikale Gemüseproduktion in Mega-Fabriken zugelassen und aus Steuermitteln massiv gefördert.

Die Mengen von Mikropartikelemissionen sind laut dem Gutachten beträchtlich, wie die Untersuchungen belegen und stellen u.a. das BodenSchG vor eine Herausforderung. Denn ggfls. müssen nach Jahrzehnten des Betriebs riesige Bodenflächen bei entsprechender Kontamination durch die Emissionen abgetragen werden, so der Rechtsanwalt.

Die Frage ist dann aber, wer sich das leisten kann. Geht die Betreiberfirma des Windparks rechtzeitig in den Konkurs so verbleibt der Bauer mit einer kontmainierten Fläche, deren Nutzung verboten und deren Sanierung zu teuer ist. Das bietet ein ideales Betätigungsfeld für die großen Vermögensverwalter, die dann als Aufkäufer auftreten.

Meiner Meinung ist die Frage nicht, ob dies passieren wird, sondern lediglich wann. Die One Health Ideologie der WHO, die sich auch die EU zu eigen gemacht hat, liefert den idealen Begründungsrahmen. Was meint Ihr, wann die EU zuschlagen wird? Hinterlasst Eure Einschätzung in den Kommentaren unten ⬇️.

Unter dem Strich: Windräder in und bei landwirtschaftlich genutzten Flächen sind eine mittlerweile akute Gefahr für Bauern und Nahrungsmittelverfügbarkeit.

Folgende Artikel sind dazu empfehlenswert:

Windkraft und “fiese Fasern”: Fakten von RA Thomas Mock

Windkraftwerke als Todesfallen: “Fiese Fasern” und Kontaminationsrisiken

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Hitze und Saharastaub in Griechenland und die Rolle von Windparks

Und hier noch ein Interview von TKP-Gastautor Dr. Martin J. F. Steiner mit Frau Dr. med. Bellut Staeck über diese neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Schäden durch Infraschall von Windkraftanlagen:


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8 Kommentare

  1. Georg Uttenthaler 19. August 2024 um 13:05 Uhr - Antworten

    Den Altparteien unter Führung der Grünen genügt es nicht mehr nur, die Deutschen zu dezimieren, ihre Sprache, ihre Kultur auszumerzen, sie mit primitiven Analphabeten zu fluten, damit das Niveau auf das der Gäste sinkt und sich keiner auf der Welt mehr bedroht sieht von möglicherweise ausgeprägteren Terror-Fähigkeiten. Da wird Intelligenz nicht nur verboten, sondern gleich ausgerottet.

    Nein, sie zerstören das Land, die Natur, die Fauna, die Flora, sie vernichten Leben, nur weil es deutsch ist, den Eindruck könnte man bekommen. Ich wiederhole dies immer wieder. Ich kenne niemand, der gestörter ist als die Deutschen, nicht einmal die Österreicher.

    Bei uns im Nachbardorf wurde den Leuten gerade fünf neue Windräder vor die Nase gesetzt!
    Für die eventuellen Folgen scheint sich niemand zu interessieren !….Einen lächerlichen 5-10 Megawatt elektrischen Generator in 120 metern Höhe anzuordnen ist ingenieurwissenschaftlich einfach der teuerstmögliche Schei..dreck den man einem unbedarften IDIOTEN mit Geld andrehen kann.

    Hinzu kommt noch die unhörbare Schall, Infraschall, der von den Anlagen über zig km hinweg ausgestrahlt wird. Folge: Konzentrations – , Aufmerksamkeit-, Schlafstörungen, Schwindel, Tinnitus, Herzrhythmusstörungen, chronische Stresserkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebs!
    Das macht doch niochts, denkt der „deutsche Michl IQ 20+“

  2. Glass Steagall Act 19. August 2024 um 12:53 Uhr - Antworten

    Ein rücksichtsloses Beispiel um die Betreiber der Windparks:

    Ein Bekannter von mir (Förster) erzählte, dass jetzt in NRW verstärkt Windparks in abgeholzten Wäldern im Sauerland aufgebaut werden sollen, wo es bislang nie welche gegeben hat. Also anstatt Aufforstung! Der Förster hatte den Betreiber der Windparks darüber informiert, dass es genau in der Nähe, wo der Betreiber seine Windräder aufstellen will, schon seit Jahren nistende Schwarzstörche gibt. Das Naturschutzgesetz verbietet, in einem weiten Umkreis dort Windparks zu errichten! Ich glaube es waren 7 Kilometer. Was machte der Windparkbetreiber mit dieser Information? Er ließ alle Bäume mit den Nestern der Schwarzstörche fällen, die ihm der Förster zuvor mitgeteilt hatte!

    Soviel zum Thema grüne Technik! Das ist allen nur ein dreckiges Geschäftsmodell und hat mit Naturschutz gar nichts zu tun!

  3. Glass Steagall Act 19. August 2024 um 12:41 Uhr - Antworten

    Bin mal gespannt, ob sich in Sachen Windräder überhaupt etwas bewegen wird. Hier bei uns in NRW stehen tausende davon schon seit Jahrzehnten mitten in Feldern und direkt an Dörfern. Es hat auch kürzlich eine Gesetzesänderung in NRW gegeben, die erlaubt, diese Windräder inzwischen unterhalb von einem Kilometer an Siedlungen heran zu bauen! Auch gibt es keinerlei Einschränkungen für Landwirte, die fleißig zwischen den Windrädern ihre Felder bestellen. Von kontaminierten Böden und der Bestrebung diese zu beseitigen, habe ich hier noch nichts gehört. Im Gegenteil, es werden immer mehr von diesen Windrädern gebaut. Lediglich eine über zwanzig Jahre alte Anlage wurde vor drei Wochen abgebaut. Mal sehen, was sie dort jetzt machen werden, da ich ab und zu mit dem Fahrrad vorbei komme.

    Ich sehe lediglich mehr Felder stillgelegt und brach liegen, aber nicht um Windräder herum.

  4. Dorothea 19. August 2024 um 9:35 Uhr - Antworten

    Hauptsache die Aktionäre werden zufriedengestellt, der jeweilige Bürgermeister kann seinen Windpark umsetzen und die jährlichen Einnahmen für die Gemeinde generieren. Die Bauern ernten nicht nur Raps, Weizen und Gemüse, sondern auch die Pacht für die Windkraftanlagen auf ihren Feldern. Und die wie jene sind vielleicht auch noch Anteilseigner. Alles dreht sich wie immer nur ums Geld.

    Nicht nur unsere Nahrung wird kontaminiert, auch das Trinkwasser ist wahrscheinlich mit all den möglichen giftigen Komponenten angereichert, insbesondere wenn bei einem Betriebsschaden Öl ausläuft. Kritikern kommt man dann bloß mit Totschlagsargumenten wie: „Wollt ihr Atomstrom?“

  5. Gabriele 19. August 2024 um 9:21 Uhr - Antworten

    Sie werden unsere Gesundheit und unsere Nahrungsgrundlagen so zuverlässig und vollkommen zerstören, wie nur möglich. Das auch noch in „guter Absicht“.
    Die Menschheit ist schlicht zum Überleben zu blöd.

  6. Jan 19. August 2024 um 8:55 Uhr - Antworten

    Gerade das Gutachten überflogen:

    So richtig und plausibel die Darstellung ist, bleibt das Gutachten leider dürftig und wird sicher keine einzige Anlage verhindern.

    Die verlinkte Studie behandelt die Nutzung von Abfällen bei der Milcherzeugung, zB Kuhmist, und hat mit Mikropartikeln eher nichts zu tun.

  7. Fritz Madersbacher 19. August 2024 um 8:54 Uhr - Antworten

    „Mitten in landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden massenhaft Windräder in Betrieb genommen. Durch Abrieb an den Rotoren werden teils hoch toxische Stoffe wie feinst lungengängige Carbon- oder Glasfasern freigesetzt. Dazu kommen eine Reihe gefährlicher Chemikalien wie etwa Bisphenol-A. Diese Mikropartikel werden im weiten Umkreis verteilt, kontaminieren den Boden und in weiterer Folge die Nahrungsmittel“

    Die Rotorblätter bestehen aus Faserverbundwerkstoffen (Glas-, Carbonfasern + Epoxidharzmatrix), zur Aushärtung des Epoxyharzes werden Härter benötigt, die das hochtoxische Bisphenol-A enthalten. Es gibt keinen Kunststoff, der nicht über kurz oder lang zu verspröden beginnt, es gibt keine wirkliche, umweltschonende Entsorgung für Faserverbundwerkstoffe.
    Der Windflügelmarkt ist der bei weitem größte Markt für die Hersteller von Faserverbundwerkstoffen, die auch im Flugzeug- und Waggonbau, Schiffs- und Bootsbau, für Autokarosserien und Sportgeräte (z. B. Skier und Snowboards) verwendet werden. Die im Artikel angesprochene Problematik ist tatsächlich höchst brisant …

  8. Jan 19. August 2024 um 7:52 Uhr - Antworten

    Die investierten Gelder und die landwirtschaftlichen Flächen sind beide verloren.

    Kernproblem ist die Implosion des Rechtsstaates. Unter funktionierenden Umständen wären Klagen plus Entschädigungszahlungen möglich. Das würde Fehlinvestitionen vermeiden und geistig eingeschränkte oder suchtkranke Politiker ablösen.

    Da heute Richter eine Weisung als Wissenschaft interpretieren (RKI-Files), wenn sie Grundrechte schützen sollten, können sie den Schaden nicht mehr rechtzeitig abwenden.

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