US-Drohung gegen Internationalen Strafgerichtshof

7. Mai 2024von 2,4 Minuten Lesezeit

Weil der Internationale Strafgerichtshof (ICC) bald Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und andere aussprechen könnte, schicken Republikaner eine scharfe Drohung.

Wieder ist es eine Gruppe republikanischer Senatoren, die für Aufregung sorgen. Diesmal ist es nicht ein Brief an Joe Biden wegen der WHO-Reform, sondern ein Brief an den Chefankläger des ICC, Karim Khan. Darin wird Khan entschieden davor gewarnt, Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und andere israelische Amtsträger auszustellen. Sollte dies passieren, würden „schwere Sanktionen“ warten.

„Sie sind gewarnt“

Das Medium Zeteo hat am Montag exklusiv über den Brief berichtet, der von einflussreichen Republikanern, wie Tom Cotton aus Arkansas, Marco Rubio aus Florida und Ted Cruz aus Texas unterzeichnet wurde. Insgesamt haben 12 Senatoren unterzeichnet, der ziemlich deutlich endet: „Sie sind gewarnt worden.“

Der einseitige Brief teilt Khan mit, dass ein Urteil gegen Netanjahu und andere „“nicht nur als Bedrohung der Souveränität Israels, sondern auch der Souveränität der Vereinigten Staaten“ interpretiert werden würde. Der letzte Absatz ist eindeutig:

„Nehmen Sie Israel ins Visier, werden wir Sie ins Visier nehmen.“ Man werde die „Mitarbeiter und Partner sanktionieren und Sie und Ihre Familien aus den Vereinigten Staaten ausschließen „.

Ein demokratischer Senator sagte in Reaktion auf den Brief zum Medium: „Es ist in Ordnung, sich gegen eine mögliche gerichtliche Maßnahme auszusprechen, aber es ist absolut falsch, sich in eine gerichtliche Angelegenheit einzumischen, indem man Gerichtsvollziehern, ihren Familienangehörigen und ihren Mitarbeitern mit Vergeltung droht. Dieses Vorgehen passt zur Mafia, nicht zu US-Senatoren.“

Auch der US-Dissident Edward Snowden hat auf den Brief reagiert und kommentierte: „Der ICC sollte darauf reagieren und diese 12 Personen wegen Beihilfe zum Völkermord anklagen.“

Weder Israel noch die USA sind Mitglied des ICC, dagegen hat Palästina seit 2015 den Status eines Mitgliedsstaates. Khan ist seit 2021 Chefankläger des ICC, eine Woche nachdem das Gericht bereits mehrheitlich beschlossen hatte, dass sich seine territoriale Zuständigkeit auf „Gaza und das Westjordanland“ erstreckt.

Nach den Anschlägen vom 7. Oktober 2023 gab Khan bekannt, dass der Gerichtshof für alle potenziellen Kriegsverbrechen zuständig sei, die sowohl von Hamas-Kämpfern in Israel als auch von israelischen Streitkräften im Gazastreifen begangen werden. Jüngsten Berichten zufolge glauben israelische Beamte zunehmend, dass der IStGH Haftbefehle gegen Netanjahu und andere hochrangige Kabinetts- und Militärbeamte vorbereitet.

Am Freitag veröffentlichte das in Den Haag ansässige Büro des Chefanklägers eine beispiellose Erklärung auf Twitter, in der es ein Ende der Drohungen mit Vergeltungsmaßnahmen gegen den ICC und der Versuche, seine Beamten „zu behindern“ und „einzuschüchtern“. Was es damit zu tun hat, war ziemlich unklar. Der Brief der republikanischen Senatoren liefert aber jetzt eine Erklärung.

Bild  „Supporting Israel in the USA“ by IsraelMFA is licensed under CC BY 2.0.


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8 Kommentare

  1. Jurgen 9. Mai 2024 um 15:16 Uhr - Antworten

    Cowboy Mentalität ohnegleichen… und schlechtes Poker-Spiel…

  2. B.Recht 7. Mai 2024 um 22:40 Uhr - Antworten

    Das ist die typische US Mentalität, die sich anmaßt allein nur das Recht u. die Wahrheit zu kennen, während sich diesen Gerichtshof (den ich allerdings für einen zahnlosen Tiger halte) überhaupt nicht anerkennen.

    • Satya 8. Mai 2024 um 14:28 Uhr - Antworten

      B.Recht
      7. Mai 2024 at 22:40Antworten

      Ich sehe zu Thema “ Drohungen „
      Gewisse Parallelen.
      Da gibt es einen Idiot in Russland der ständig mit einem Atomkrieg droht. Putin, glaube ich heißt er.
      Der Gute, der darf das, nicht wahr.
      Droht doch nur mit dem Einsatz von Nuklearwaffen, nicht so schlimm.
      Lasst euch einweisen, sobald ein Platz freigeworden ist.
      Momentan ist die Belegung mit Euresgleichen ziemlich hoch.

      • Jurgen 9. Mai 2024 um 16:05 Uhr

        Hauptsache wieder was dumm gelabert ohne vorher zu reflektieren?

  3. Andreas I. 7. Mai 2024 um 18:51 Uhr - Antworten

    Hallo,
    ja das wirkt ein bisschen wie im Wilden Westen, wo die Verbrecher dem Sheriff befehlen, was er zu tun hat; aber keine Sorge, das sind die Guten und weil die sooo guuut sind diese Guten, deshalb sind das ja auch unsere Verbündeten. :->

    Der Witz ist jetzt das Fortbestehen des Haftbefehls gegen den Präsidenten der Russischen Föderation.
    Russland beruft sich auf Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta.
    Das ist plausibel, denn die Bevölkerung der ehem. ukrainischen Oblaste hatte in Referenden entschieden, der Russischen Föderation beizutreten und somit verteidigt Russland russisches Territorium. Und das hatte die Bevölkerung so entschieden nach allem, was seit 2014 geschah; Maidan, Massaker von Odessa und dessen Nicht-Aufklärung und Nicht-Strafverfolgung, Beschuss von Lugansk und Donezk …
    Israel beruft sich auch auf „Selbstverteidigung“.
    Das ist zynisch nach der Nakba, der Besatzungs-, Besiedelungs- und Blockadepolitik und das alles ohne die Bevölkerung dieser Gebiete zu befragen, sondern mit gewaltsamer Vertreibung, mit Salamischeiben-Völkerzid.

    Also wenn der Chefankläger des ICC, Karim Khan, nicht sein Leben oder das seiner Angehörigen riskieren will – und wer will das schon – dann müsste der ICC aber wenigstens den Haftbefehl gegen den Präsidenten der Russischen Föderation aufheben.
    Ansonsten macht sich der ICC zur Witzfigur, denn es stünde in keiner Verhältnismäßigkeit, wenn plausible Selbstverteidigung verfolgt würde, während Salamischeiben-Völkerzid keine Konsequenzen hätte.
    Der Rest der Welt würde den ICC dann nur als verlängerten Arm der USA ansehen und damit würde sich die Autorität auf die Durchsetzungsfähigkeit der USA reduzieren.
    Und die endete außerhalb des „kollektiven Westens“ im Jahre 2011, Gadhaffi hatte USA noch beseitigen können, Assad nicht mehr.

  4. Harald Eitzinger 7. Mai 2024 um 18:30 Uhr - Antworten

    Und hier schließt sich der Kreis in der amerikanischen Politik! Wer sich schon auf den nächsten Präsidenten Trump freut, bekommt sozusagen ein Trojanisches Pferd. Mag sein dass er in der Ukraine für Frieden sorgen könnte, in der Unterstützung der Juden allerdings ist er viel radikaler als der Demokrat Biden. So würde man den Brennpunkt, in keinem Fall ungefährlicher, wieder in den nahen Osten verlagern.

  5. Fritz Madersbacher 7. Mai 2024 um 16:57 Uhr - Antworten

    Der Drohbrief der zwölf republikanischen Senatoren wirft ein Schlaglicht darauf, was der „Westen“ unter „regelbasierter internationaler Ordnung“ versteht: angeblich völkerrechtlich legitimierte Institutionen werden solange „respektiert“, solange sie sich als Werkzeug für die eigenen Interessen mißbrauchen lassen.
    „Am 17. März 2023 erließ der IStGH auf Betreiben Khans Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die Präsidialbeauftragte für Kinderrechte, Marija Lwowa-Belowa. Ihnen wurde die Beteiligung an der Deportation von ukrainischen Kindern nach Russland vorgeworfen. Russland schrieb als Reaktion darauf Khan zur Fahndung aus und ermittelt wegen Verstoßes gegen russische Strafgesetze“ („Wikipedia“)
    Nun ist der Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; englisch International Criminal Court, ICC) wieder in Ungnade gefallen wie 2002:
    “ 2002 wurde der American Service-Members’ Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten implizit dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern anzuordnen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müssten“
    Oder wie 2018:
    „Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsersuchen der Chefanklägerin am IStGH, Fatou Bensouda, gegen US-Streitkräfte und US-Geheimdienste wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan kündigte die USA im September 2018 an, im Fall von Ermittlungen gegen US-Staatsbürger Einreiseverbote und Finanzsanktionen gegen Richter und Staatsanwälte am IStGH auszusprechen sowie die Richter und Staatsanwälte am IStGH durch US-Strafjustizbehörden verfolgen zu lassen“
    Die erstmalige Belangung eines westlichen Protegés wegen Völkermords (Genozid) vor dem IStGH durch einen afrikanischen Staat der „globalen Mehrheit“ zeigt signifikant die Änderung der internationalen Situation: man läßt sich die (schein-)moralische Bevormundung durch den „Westen“ nicht mehr gefallen und wendet die eigenen Waffen dieses Heuchlers gegen ihn selbst. Entsprechend groß ist das Geheule der bisherigen Oberschulmeister über diese „Gefährdung der internationalen regelbasierten Ordnung“. Auch das besonders gern den Zeigefinger erhebende Deutschland wurde (von Nicaragua) vor das internationale Gericht gezerrt. Und der Schlächter von Gaza bezeichnet seine drohende Verurteilung als „antisemitisches Hassverbrechen“. Die bisher so hochnäsigen Strolche zeigen Wirkung …

  6. federkiel 7. Mai 2024 um 16:16 Uhr - Antworten

    Wenn einer meint, jemandem drohen zu müssen, so zeigt er sich nackt und schwach.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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