Warum die WHO über ihre Reform desinformiert

12. Dezember 2023von 9,5 Minuten Lesezeit

Bedrohen Pandemievertrag und neue internationale Gesundheitsvorschriften die nationale Souveränität? Der WHO-General sagt, dass wäre gefährliche „Desinformation“. Aber warum verbreitet er die Unwahrheit? 

Der WHO-Generalsekretär Tedros ist äußerst besorgt: Die falschen Informationen rund um die WHO-Reform (Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und der Pandemievertrag) bringe das Vorhaben unter Druck. Besonders bedacht ist er darauf, zu erklären, dass „kein Land seine Souveränität an die WHO abtreten“ werde – TKP hat berichtet.

Pandemiezentrale

Aber diese Aussage steht im Widerspruch zu den Texten, die im Mai 2024 verabschiedet werden sollen. David Bell und Thi Thuy Van Dinh haben für das Brownstone Institute die Aussagen des WHO-Generalsekretärs überprüft. Sie fragen in ihrer am Dienstag veröffentlichten Analyse: Warum stellt die WHO falsche Behauptungen auf?

Die aktuellen Dokumente, so die beiden Autoren, „eine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf die WHO in Bezug auf grundlegende Aspekte der gesellschaftlichen Funktion vor, zu deren Umsetzung sich die Länder verpflichten.“

Natürlich betrifft das die nationale Souveränität:

Die Generaldirektion der WHO wird die alleinige Befugnis haben, zu entscheiden, wann und wo sie angewendet werden. (Indem er eine gesundheitliche Notlage ausrufen kann, Anm.)

Die Vorschläge sollen nach internationalem Recht verbindlich sein.

Die Frage, ob tatsächlich Souveränität übertragen wird, und der rechtliche Status eines solchen Abkommens sind daher von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Gesetzgeber demokratischer Staaten. Sie haben die absolute Pflicht, sich ihrer Sache sicher zu sein. Wir untersuchen diesen Grund hier systematisch.

Die Rechtsverbindlichkeit hält vor allem die EU klipp und klar fest. Auch der Pandemievertrag soll rechtsverbindlich sein, die IHR sind es ohnehin. Der Rat der EU schreibt zur WHO-Reform explizit:

Ein Übereinkommen, eine Vereinbarung oder ein anderes internationales Instrument ist nach internationalem Recht rechtsverbindlich. Ein im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedetes Abkommen über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion würde es Ländern rund um den Globus ermöglichen, ihre nationalen, regionalen und globalen Kapazitäten und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Pandemien zu stärken.

Die systematische Analyse untersucht zunächst die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Hervorhebungen von TKP:

Eine Änderung der IHR von 2005 könnte ein einfacher Weg sein, um schnell „neue normale“ Maßnahmen zur Gesundheitskontrolle einzuführen und durchzusetzen. Der derzeitige Text gilt praktisch für die gesamte Weltbevölkerung, da er 196 Vertragsstaaten zählt, darunter alle 194 WHO-Mitgliedstaaten. Für die Genehmigung ist möglicherweise keine formelle Abstimmung der Weltgesundheitsversammlung (WHA) erforderlich, da die jüngste Änderung von 2022 im Konsens angenommen wurde. (Allerdings steht hier der Verdacht im Raum, dass die WHA ihre eigenen Richtlinien bei der Abstimmung gebrochen haben könnte – TKP hat berichtet, Anm.)

Wenn im Mai 2024 derselbe Genehmigungsmechanismus zur Anwendung kommt, werden viele Länder und die Öffentlichkeit möglicherweise nichts von der Tragweite des neuen Textes und seinen Auswirkungen auf die nationale und individuelle Souveränität erfahren.

TKP hat ausführlich und regelmäßig über die Pläne zur WHO-Reform berichtet, aber was sind die IHR nun wirklich?

Bei den IHR handelt es sich um eine Reihe von Empfehlungen im Rahmen eines völkerrechtlich verbindlichen Vertragsverfahrens. Sie sollen die WHO mit einer gewissen moralischen Autorität ausstatten, damit sie im Falle eines internationalen Gesundheitsnotfalls, z. B. einer Pandemie, koordinierend und leitend eingreifen kann. Die meisten dieser Empfehlungen sind nicht verbindlich und enthalten sehr spezifische Beispiele für Maßnahmen, die die WHO empfehlen kann.

Darunter ein Bündel an Maßnahmen, die man allgemein als „Lockdown“ bezeichnet und die im Widerspruch zur mehreren UN-Menschenrechten stehen.

Doch mit den vorgeschlagenen Änderungen werden die unverbindlichen „Empfehlungen“ durch drei Mechanismen in verbindliche Anordnungen umgewandelt. Die beiden Autoren besprechen die drei wesentlichen Punkte innerhalb der IHR:

In Artikel 1 (hier die IHR aus dem Jahr 2005) soll der Begriff „nicht-bindend“ gestrichen werden.

In Artikel 13A soll die Formulierung, dass die Mitgliedstaaten „sich verpflichten, den Empfehlungen der WHO zu folgen“ und die WHO nicht als Organisation unter der Kontrolle der Länder, sondern als „koordinierende Behörde“ anerkennen, eingefügt werden.

Die Autoren verweisen dazu auf Artikel 18. Demnach „gehören dazu zahlreiche Maßnahmen, die die Freiheit des Einzelnen unmittelbar einschränken. Wenn die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen (Souveränität) hier nicht beabsichtigt ist, könnte der derzeitige Status der IHR als „Empfehlungen“ bestehen bleiben, und die Länder würden sich nicht verpflichten, die Anforderungen der WHO zu befolgen.“

In Artikel 42 verpflichten sich die Vertragsstaaten, was bisher nur „Empfehlungen waren.

Bemerkenswert ist, dass die vorgeschlagene Änderung in Artikel 1 (Streichung des Begriffs „nicht verbindlich“) eigentlich überflüssig ist, wenn der neue Artikel 13A und/oder die Änderungen in Artikel 42 bestehen bleiben. Dies kann (und wird wahrscheinlich) aus dem endgültigen Text gestrichen werden, was den Anschein eines Kompromisses erweckt, ohne die Übertragung der Souveränität zu verändern.

[..]

Aus menschenrechtlicher Sicht erscheint es empörend, dass die Änderungsanträge die WHO in die Lage versetzen werden, den Ländern vorzuschreiben, individuelle medizinische Untersuchungen und Impfungen zu verlangen, wenn sie eine Pandemie ausruft. Der Nürnberger Kodex und die Deklaration von Helsinki beziehen sich zwar speziell auf Experimente am Menschen (z. B. klinische Versuche mit Impfstoffen) und die Allgemeine Erklärung zur Bioethik und zu den Menschenrechten auch auf die Beziehung zwischen Leistungserbringer und Patient, doch können sie vernünftigerweise auf Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgedehnt werden, die Einschränkungen oder Veränderungen des menschlichen Verhaltens mit sich bringen, und insbesondere auf alle Maßnahmen, die Injektionen, Medikamente oder medizinische Untersuchungen erfordern, die eine direkte Interaktion zwischen Leistungserbringer und Mensch voraussetzen.

Wenn sich Impfstoffe oder Medikamente noch in der Erprobung befinden oder noch nicht vollständig getestet sind, ist das Problem, Gegenstand eines Experiments zu sein, ebenfalls real. Es besteht die eindeutige Absicht, das CEPI-„100-Tage“-Impfprogramm anzuwenden, das per definitionem innerhalb dieser Zeitspanne keine aussagekräftigen Sicherheits- oder Wirksamkeitsstudien abschließen kann.

Der Pandemievertrag

Sucht man nach dem Pandemievertrag bei Google, findet man ganz oben einen Artikel des Davoser Weltwirtschaftsforums. Titel: „Pandemievertrag: Was ist es und wie wird es in der Zukunft Leben retten?“

Klingt das bedrohlich?

Die Autoren vom Brownstone Institute schreiben:

Das vorgeschlagene Pandemieabkommen wird die Menschheit in eine neue Ära führen, die seltsamerweise um Pandemien herum organisiert ist: Präpandemie, Pandemie und Interpandemie.

Im Falle einer Pandemie erhält die WHO in Echtzeit Zugang zu mindestens 20 % (10 % als Spende und 10 % zu für die WHO erschwinglichen Preisen) der Produktion sicherer, wirksamer und effektiver pandemiebezogener Produkte zur Verteilung auf der Grundlage der Risiken und Bedürfnisse der öffentlichen Gesundheit, wobei jede Vertragspartei, die über Produktionsanlagen verfügt, die in ihrem Hoheitsgebiet pandemiebezogene Produkte herstellen, alle erforderlichen Schritte unternimmt, um die Ausfuhr solcher pandemiebezogener Produkte gemäß den zwischen der WHO und den Herstellern zu vereinbarenden Zeitplänen zu erleichtern.

Die gesamte Struktur wird durch einen neuen, von der derzeitigen WHO-Finanzierung getrennten Finanzierungsstrom finanziert – eine zusätzliche Anforderung an die Steuerzahler gegenüber den derzeitigen nationalen Verpflichtungen (Artikel 20 (2)). Die Finanzierung wird auch eine Dotation aus freiwilligen Beiträgen „aller relevanten Sektoren, die von der internationalen Arbeit zur Stärkung der Pandemievorbereitung, -vorsorge und -reaktion profitieren“ sowie Spenden von philanthropischen Organisationen umfassen (Artikel 20 (2)b).

Derzeit entscheiden die Länder über die Auslandshilfe auf der Grundlage ihrer nationalen Prioritäten, abgesehen von den begrenzten Mitteln, die sie Organisationen wie der WHO im Rahmen bestehender Verpflichtungen oder Verträge zur Verfügung stellen. Das vorgeschlagene Abkommen ist nicht nur insofern bemerkenswert, als es den Betrag, den die Länder aufgrund vertraglicher Verpflichtungen bereitstellen müssen, erheblich erhöht, sondern auch, weil es eine parallele, von anderen Prioritäten im Krankheitsbereich losgelöste Finanzierungsstruktur einführt (ganz im Gegenteil zu früheren Ideen zur Integration der Gesundheitsfinanzierung). Außerdem wird einer externen Gruppe, die nicht direkt rechenschaftspflichtig ist, die Macht gegeben, weitere Mittel zu fordern oder zu erwerben, wann immer sie es für notwendig hält.

In einem weiteren Eingriff in das, was normalerweise in die rechtliche Zuständigkeit der Nationalstaaten fällt, wird das Abkommen von den Ländern verlangen, dass sie (Artikel 15) „… verschuldensunabhängige Entschädigungsmechanismen für Impfschäden …“ einrichten, womit Pharmaunternehmen für Schäden, die den Bürgern durch die Verwendung von Produkten entstehen, die die WHO im Rahmen einer Notfallzulassung empfiehlt oder von denen die Länder sogar verlangen, dass sie sie ihren Bürgern auferlegen, eine wirksame Immunität erhalten.

Wie es für die Machthaber immer akzeptabler wird, werden die ratifizierenden Länder zustimmen, das Recht ihrer Öffentlichkeit einzuschränken, sich gegen die Maßnahmen und Behauptungen der WHO bezüglich eines solchen Notfalls zu wehren (Artikel 18):

…und die Bekämpfung von falschen, irreführenden, fälschlichen oder desinformierenden Informationen, auch durch wirksame internationale Zusammenarbeit und Kooperation…

Der Geltungsbereich dieses vorgeschlagenen Abkommens (und der IHR-Änderungen) geht über Pandemien hinaus und erweitert den Bereich, in dem eine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen verlangt werden kann, erheblich. Andere umweltbedingte Gesundheitsbedrohungen, wie z. B. Klimaveränderungen, können nach dem Ermessen der Generaldirektion zu Notfällen erklärt werden, wenn, wie empfohlen, breite Definitionen von „One Health“ angenommen werden.

Es ist schwierig, sich ein anderes internationales Instrument vorzustellen, bei dem derartige Befugnisse über nationale Ressourcen an eine nicht gewählte externe Organisation übertragen werden, und es ist noch schwieriger, sich vorzustellen, wie dies als etwas anderes als ein Verlust von Souveränität angesehen werden kann.

[…]

Zur Fragte der Souveränität

Die beiden Autoren drehen abschließend den Spieß um:

Die entscheidende Frage in Bezug auf diese beiden WHO-Instrumente sollte nicht lauten, ob die Souveränität bedroht ist, sondern warum demokratische Staaten ihre Souveränität an eine Organisation abgeben, die (i) in erheblichem Maße privat finanziert wird und dem Diktat von Unternehmen und selbsternannten Philanthropen gehorchen muss, und die (ii) von Mitgliedstaaten mitregiert wird, von denen die Hälfte nicht einmal behauptet, offene repräsentative Demokratien zu sein.

Wenn es tatsächlich stimmt, dass die Regierungen ohne Wissen und Zustimmung ihrer Völker wissentlich auf ihre Souveränität verzichten und sich dabei auf falsche Behauptungen der Regierungen und der WHO stützen, dann sind die Folgen äußerst gravierend. Dies würde bedeuten, dass die Staats- und Regierungschefs direkt gegen die Interessen ihres Volkes oder ihres Landes und zur Unterstützung externer Interessen arbeiten. In den meisten Ländern gibt es spezielle grundlegende Gesetze, die sich mit solchen Praktiken befassen. Es ist also sehr wichtig, dass diejenigen, die diese Projekte verteidigen, entweder ihre Definition von Souveränität und demokratischem Prozess erläutern oder ausdrücklich die Zustimmung der Öffentlichkeit einholen.

Die andere Frage, die man sich stellen muss, ist, warum die Gesundheitsbehörden und die Medien die Beteuerungen der WHO über die Gutartigkeit der Pandemie-Instrumente wiederholen. Sie behauptet, dass es sich bei den Behauptungen über die eingeschränkte Souveränität um „Fehlinformationen“ oder „Desinformationen“ handelt, von denen sie an anderer Stelle behauptet, sie seien die großen Killer der Menschheit. Auch wenn solche Behauptungen etwas lächerlich sind und offenbar darauf abzielen, Andersdenkende zu verunglimpfen, macht sich die WHO eindeutig dessen schuldig, was sie selbst kritisiert.

Wenn ihre Führung nicht nachweisen kann, dass ihre Behauptungen über diese Pandemie-Instrumente nicht absichtlich irreführend sind, wäre sie aus ethischen Gründen gezwungen, zurückzutreten.

Bild „Trust your government at Pandemic“ by -Curly- is licensed under CC BY-NC 2.0.

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8 Kommentare

  1. E. T. 13. Dezember 2023 at 7:38Antworten

    Glaubt doch kein Mensch, dass so ein „netter Versuch“ von China, Japan, Russland, Indien, Argentinien oder den muslimischen Ländern unterschrieben werden wird. Wahrscheinlich wieder nur von der EU, vielleicht auch von den USA unter Biden.

    • carmen 15. Dezember 2023 at 18:44Antworten

      ……….und von der Schweiz…………

  2. TimR 13. Dezember 2023 at 7:01Antworten

    Liechtenstein?

  3. andi pi 12. Dezember 2023 at 21:16Antworten

    „Der derzeitige Text gilt praktisch für die gesamte Weltbevölkerung, da er 196 Vertragsstaaten zählt, darunter alle 194 WHO-Mitgliedstaaten.“

    da es mich interessieren würde (und meine internetrecherche so auf die schnelle erfolglos blieb): welche zwei staaten sind es, die da die differenz bilden? der eine scheint mir recht klar (taiwan), aber beim anderen tappe ich etwas im dunkeln.

    • Leopold 7. Februar 2024 at 18:39Antworten

      Der Vatikan glaube ich….

  4. rudifluegl 12. Dezember 2023 at 18:46Antworten

    Da der hiesige Nationalstaat mindestens so schlimm agiert hat, in Wahrheit schlimmer, als die WHO, denen bleibt allerdings der Maßstab, kann davon ausgegangen werden, dass die alles daransetzen, den WHO Sündenbock zu installieren, um aus der Deckung heraus, schlimmeres als schon geschehen, zu bewirken!

  5. Jan 12. Dezember 2023 at 15:53Antworten

    Es wird darauf ankommen, welche faktischen Machtmittel die WHO besitzt, ihre Entscheidungen und „Rechte“ durchzusetzen.

    Man darf annehmen, dass dies durch die Drohung mit einer Abschaltung digitaler Services von den Nationalstaaten erpresst werden soll.

    Die Frage ist, warum ÖVP und SPÖ das Land in eine solche Problemlage manövrieren? Droht man mit der Abschaltung von SWIFT?

    Und „verschuldensunabhängige Entschädigungsmechanismen für Impfschäden“ werden dazu führen, dass riskante Produkte hergestellt werden. Entschädigungen sind kein Ersatz für Gesundheit.

  6. Glass Steagall Glass 12. Dezember 2023 at 15:00Antworten

    Im Prinzip ist die Aussage des Generaldirektors der WHO ganz einfach zu verstehen! Es ist nichts anderes als selbst erschaffene Propaganda! Für ihn ist es Desinformation, weil sie nicht in seine Ideologie passt. Und diese Ideologie soll nun der ganzen Welt übergestülpt werden.

    Und wenn man wie Klaus Schwab ganz stolz darauf ist, die westlichen Länder mit eigens Ideologiesierten Polit-Marionetten aus dem Young Global Leadership Programm unterwandert zu haben, ist doch klar zu verstehen, warum die Länder ihre Souveränität an die WHO freiwillig abgeben werden! Alles schön unterstützt von den Medien-Huren des Mainstreams!

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