Deutscher Bundesrat erklärt Covid-19 für unbedenklich bei Kindern – Update

13. Oktober 2022von 2,3 Minuten Lesezeit

Laut Beschluss des Bundesrats vom 7. Oktober wird COVID-19 als besonders ansteckende Krankheit aus dem §34 Infektionsschutzgesetz gestrichen. Veröffentlicht wurde der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Drucksache 480/22 vom 30.09.2022. Gültig ist dieser Paragraph allerdings nur im Bereich Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Hier ist zunächst der alte §34 im Infektionsschutzgesetz IifSG:

Angeführt sind insgesamt 23 Krankheiten, direkt hinter der Cholera fand sich der Eintrag „Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“.

Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29. September 2022 wurde die Liste von 23 Einträgen durch Streichung der bisherigen Nummer 2 „Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ auf 22 im § 34  reduziert:

Auch einen Test benötigt man nicht mehr um in „Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben“ zu dürfen:

Der Beschluss ist nun auch durch den Beschluss des Bundesrates vom 7.10.2022 bestätigt. Der Beschluss des Bundessrates ist hier veröffentlicht worden. Der Bundespräsident muss noch unterschreiben um Gesetzeskraft zu erlangen.

Die Gesetzesänderung wurde in einem Gesetz zur Durchsetzung von EU-Sanktionen „versteckt“. In den Erläuterungen auf der Webseite des Bundesrats heißt es dazu:

Vereinfachung beim Infektionsschutzgesetz – Verschärfung bei EU-Sanktionen
Am 7. Oktober 2022 stimmte der Bundesrat einem Gesetz aus dem Bundestag zu, das die Durchsetzung von EU-Sanktionen verbessern soll.

Rückkehr in Schul- und Kitabetrieb und Kinderheime vereinfacht

Es enthält zudem eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der letzten Bundesratssitzung per Protokollerklärung angekündigt hatte: Lehr-, Erziehungs- und Pflegepersonal in Schulen, Kitas oder Kinderheimen können damit nach einer Corona-Infektion künftig ihre Arbeit wieder ohne negatives Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung aufnehmen. An der bisherigen Regelung hatte es im Bundesrat deutliche Kritik gegeben. Der neue Passus war kurzfristig an den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EU-Sanktionsrecht angefügt worden.

Update:  In einer ursprüngliche Version des Artikels wurde fälschlich von einer allgemeinen Gültigkeit ausgegangen. Die Streichung bezieht sich tatsächlich aber nur auf Kinder und Jugendliche, die ohne einen negativen Test nach einer Corona Infektion oder einem herkömmlichen grippalen Infekt nicht in die KiTa/KiGa oder Schule hätten gehen dürfen.

Es geht um diesen Abschnitt:

6. Abschnitt – Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen

§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen
§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

Aber immerhin ein Anfang. Wenn es bei Kindern keine Tests mehr braucht, dann sollte es bei allen anderen Menschen auch nicht mehr lange dauern.


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36 Kommentare

  1. thr637 2. November 2022 at 7:33Antworten

    Wann begreift ihr Menschen mal endlich da draußen das die die da in Berlin sitzen uns überhaupt NICHTS zu sagen haben ???? WANN , alle Macht geht vom VOLKE aus !!!
    Was sollen sie den tun wenn das VOLK nicht “ MEHR IHNEN Volgt “ , was ?! Wollen sie uns alle erschießen ?!
    Also wovor Deutsches Menschenkind hats du Angst ?
    Man hat dir bereits alles genommen , also noch mal !!!!
    WOVOR HAST DU JETZT NOCH ANGST ?????

  2. Hartmut Ferdinand Lau 23. Oktober 2022 at 13:52Antworten

    Mit Vorsatz den Nuernberger Kodex unterlaufen. Allein diese Fakt reicht schon aus , um die Piks Unterstuetzer und das Pikspersonal juristisch zur Verantwortung vorzuladen. Sollten Patienten Schaden zugefuehrt sein, zu Tode gestochen, so haben das Pikspersonal nach SHEAF ihre Execution schon bestellt.

  3. Lydia Müller 17. Oktober 2022 at 15:01Antworten

    Wenn wir Menschen uns alle darüber bewusst würden, dass die sog. Regierung uns Rechenschaft schuldet und nicht umgekehrt, wäre das der erste Schritt. Wenn wir uns dann auch noch darüber bewusst würden, dass Maßnahmen, die in die Grund- und Menschenrechte eingreifen und diese massiv einschränken, nur vorübergehend und im Notfall eingesetzt werden dürfen und, dass bei längerem Einsatz der Gesetzgeber sowohl die Verhältnismäßigkeit als auch die Wirksamkeit beweisen muss, hätte dieser Wahnsinn heute noch ein Ende.

  4. Pati1225 13. Oktober 2022 at 21:07Antworten

    Hallo Herr Mayer,

    vielen Dank für das Update. Eine kleine Ergänzung noch: Die Änderung gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für die Personen, die dort arbeiten („[…] dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist oder sie in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) einen Testnachweis nach § 22a Absatz 3 vorlegen„).

    Ich teile die Vermutung von Herrn Heiko B: Wahrscheinlich hat man Angst, dass es im Winter einen Personalnotstand gibt.

  5. Jack 13. Oktober 2022 at 17:03Antworten

    In § 34 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes geht es doch nur um die Tätigkeitsausübung in Gemeinschaftseinrichtungen mit den in der Liste aufgeführten Krankheiten. In der Liste über die meldepflichtigen Krankheiten in §6 hat die Gesetzesänderung meiner Ansicht nach keinen Einfluss.

  6. Franz M 13. Oktober 2022 at 15:09Antworten

    Dafür werden die armen Hascherl in Österreich nach wie vor von fehlgeleiteten Schulleiter (innen und auße) und dämlichen Lehrkräften zu Masken und Tests gezwungen. Wäre ich – noch – Obmann eines Elternvereins, diese Hohlköpfe würden den Rest ihres Lebens für die Bezahlung von Gerichts- und Schadenersatzkosten Gehälter und Pensionen einsetzen dürfen.
    Wo sind die Disziplinarverfahren gegen eigenmächtige Entscheidungen zum Mißbrauch von besonders Schutzbedürftigen? Auch der Widerstand gegen offenkundig ungesetzliche Aufforderungen durch Vorgesetzte wäre Pflicht!

  7. Doris 13. Oktober 2022 at 13:55Antworten

    Soweit ich es verstanden habe, dass dieser Gesetzesänderung der Bundesrat am 7. Oktober zwar zugestimmt, aber damit die Änderung gültig wird, muss der Bundespräsident erst noch unterzeichnen. Hat er???

    • Ulrich Jarzina 13. Oktober 2022 at 14:25Antworten

      Genaugenommen muss er Präsident das Gesetz unterzeichnen UND es muss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das ist aber noch nicht der Fall, wie oben im Text beschrieben.

    • Pati1225 13. Oktober 2022 at 20:49Antworten

      Der Bundespräsident muss das Gesetz zwar noch unterschreiben (ratifizieren), dazu ist er aber (außer in sehr sehr engen Ausnahmefällen) verpflichtet. Auch die Veröffentlichung ist nur Formsache. Leider bringt die Gesetzesänderung schlicht nichts.

  8. Georg Uttenthaler 13. Oktober 2022 at 13:54Antworten

    Jetzt geht es darum, jenen Menschen, die durch diese „erfundene Plandemie“ Schäden davon getragen haben ev. Renten- oder Eimal- Abfindungen!. Seien es Verdienstausfälle, Betriebsschließungen, Impfschäden bis hin zu Todesfällen nach Impfung. Und da es sich bei der Justiz in Österreich/ Deutschland um einen rauchenden Trümmerhaufen handelt, kann nur eine Sammelklage „Class Action“ in den USA nach angelsächsischem Recht Erfolg bringen. Solche Klagen sind in Vorbereitung: Es geht darum, denjenigen zu finden, “der für das Geschehene zur Verantwortung gezogen werden kann.” Da bieten sich “insbesondere die Impfkommissionen, GECKO usw. vor allem die deutschen Erfinder und Verkäufer der PCR-Tests an, denn sie waren zuerst auf dem Markt und wurden von der WHO weltweit empfohlen.” Verantwortlich sind aber auch die Amtsträger aus der Politik, die sich “ohne Prüfung und Nachdenken blind” auf die Testergebnisse stützen, die allesamt „falsch-positiv“ waren und vorsätzlich, nachweislich, um Fälle zu erfinden, eingesetzt wurden.
    Wenn ein Produkt Mängel aufweist, haftet der Hersteller für die Schäden. In der Klage geht es aber nicht allein um Schadensersatz, sondern auch um die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen, sollte die Beweisaufnahme zu dem Ergebnis führen, dass die – übrigens gar nicht für diagnostische Zwecke zugelassenen – Tests entgegen den Zusicherungen “keinerlei Aufschluss über Infektionen” geben können.
    Anders als in der deutschen juristischen Realität dürfen in den USA keine für die Entscheidung eines Rechtsstreits relevanten Beweismittel zurückgehalten oder gar vernichtet werden, so Füllmich. Geschehe dies trotzdem, gilt das als Beweisvereitelung und die die Beweise vernichtende oder zurückhaltende Partei verliere ohne weiteres Anhören den Rechtsstreit.
    Wenn in den USA jemand nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich und immer wieder Schäden anrichtet, droht ihm dort zusätzlich zum eigentlich zu ersetzenden Schadensersatz noch Strafschadensersatz, sogenannte “punitive damages”.
    Kommt die Class Action in Gang, kann sich JEDER aufgrund der PCR-Test basierten Maßnahmen Geschädigte WELTWEIT dieser Klage anschließen.
    Weiterführende Links zum Thema: Corona-Schadensersatzklage.de Corona-Ausschuss

    • rudi & Maria fluegl 13. Oktober 2022 at 15:08Antworten

      Für einen Arzt ist es eine gute Hilfe um aus möglichen Diagnosen auswählen zu können!
      Auch seitens der WHO ist der PCR für Massenscreenings ohne Arzt, nicht zulässig.
      Ein positives Ergebnis bei niedriger Praevalenz, ist auch nach dem RKI Rechner, Humbug.
      Anders herum müssten endlich mal Kohortenstudien mit Arzt und PCR gemacht werden falls da wirklich mal ein gefährlicher Erreger vorhanden ist, um überhaupt mal den Durchseuchungsgrad, Praevalenz zu haben um richtig in die Rechnung -Sensitivität-Spezifität-Praevalenz–alles Werte die obendrein andere Fehlermöglichkeiten haben–gehen zu können.
      Im Falle hoher Praevalenz ist auch ein PCR gegenüber gefährdeten nicht geeignet um Sicherheit zu schaffen.
      Nicht nur wegen dem Zeitfaktor.
      Rudi Fluegl

  9. magerbaer 13. Oktober 2022 at 13:47Antworten

    Ich kapier das noch nicht ganz: Es scheint eigentlich um eine Angleichung an die Bestimmungen der EU zu gehen, die (was die Abgeordneten möglicherweise übersahen) nun aber auch national entsprechend umzusetzen ist ??

  10. majestyk74 13. Oktober 2022 at 13:17Antworten

    Die Coronamaßnahmen gehören zum Flächenbombardement der Neuzeit. Und je mehr Mittelstand ein Land hat, desto mehr Bomben müssen abgeworfen werden. Deswegen werden die Deutschen besonders terrorisiert und die Schweden so gut wie gar nicht. Die Schweden waren ja schon vorher doof, durchnummeriert und feministisch entmannt, da ist nicht viel Arbeit notwendig bis die sich freiwillig chippen und enteignen lassen. In Afrika ist nicht viel zu holen, was dort wäre wird eh geplündert, daher hat man die in Ruhe gelassen. Wenn man endlich begreift, daß es keine Maßnahmen wegen der Pandemie, sondern eine Pandemie wegen der Maßnahmen gibt, dann wird die Sache ganz einfach, dann hat selbst der Wahnsinn Methode. Deswegen gibt es ja auch Sanktionen die die eigene Bevölkerung mehr treffen, ist kein Kollataralschaden, sondern Ziel des Ganzen. Nennt sich Umerziehung hin zum besitzlosen und unfreien Wesen, daß sich brav anleinen läßt und sich freut wenn Herrchen mal ein Stöckchen wirft.

  11. federkiel 13. Oktober 2022 at 13:14Antworten

    Echt? Amen und Halleluja ☺
    Noch gestern hat Lauterbach im Bundestag einer Abgeordneten erklärt, wie wirksam die Impfungen sind, nachdem sie ihn zu Nebenwirkungen befragt hatte.
    Na, schauen wir mal, denn dann müßte ja die enrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, sofort!

    • Pati1225 13. Oktober 2022 at 13:25Antworten

      Nö, da die Pandemie nicht für beendet erklärt wurde und auch die Grundlage für die Maßnahmen nicht entfallen ist. Siehe dazu die vorherigen Beiträge, die darauf hinweisen.

  12. Limonado 13. Oktober 2022 at 12:49Antworten

    Aufarbeitung, Verantwortlichkeiten und Konsequenzen.

    Vor allem aber sofortige Beendigung des Notstands und das Entfernen des ifsg, einhergehend mit der Überarbeitung aller durch dieses Gesetz verursachter Absurditäten in den Gesetzesbüchern. Viel Spaß damit.

    Einfacher wäre eine verfassungsgebende Versammlung mit einem Neubeginn unter den freiheitlichen Bedingungen einer Direktdemokratie mit Selbstbestimmung und Eigenverantwortung als Grundpfeiler einer gerechten Gesellschaft. Ein offener Diskurs über eine glimpfliche Herauslösung aus strukturellen Ungerechtigkeiten (Politik und Syndikat), Überlegungen zu aktuellen wirtschaftlichen Problemen unter Einbeziehung in der Vergangenheit aufgeworfener Umweltthemen sowie eine Enttabuisierung alternativer Konzepte sowie erlaubte Grundsatzkritik an Handel, Währung und Ökonomie. Probleme werden nicht mehr ignoriert oder vertuscht wie bislang, sondern Auswege diskutiert, abgestimmt und umgesetzt. Begleitend dazu eine Auseinandersetzung mit seinem eigenen Bewusstsein, seelischen Wunden und erlebten Traumata als Voraussetzung für ein möglichst gewaltloses Zusammenleben. Das braucht viel Zeit… Ideologisch getriebener Aktionismus und am Reißbrett entworfene Utopien sollen der Vergangenheit angehören.

    …man wird ja noch Träumen dürfen :)

  13. Jens Tiefschneider 13. Oktober 2022 at 12:32Antworten

    Die Berliner Null-Covid-Fraktion um Franziska Giffey (SPD) scheinen Bundesrat-Beschlüsse nicht zu interessieren. Sie planen bereits in Kürze wieder Vermummungszwang in Supermärkten und Schulen. Im Berliner Nahverkehr wurde der Zwang zur FFP2 nie aufgehoben! Also Folge dessen sind bakterielle Atemwegserkrankungen in Berlin auf langjährigem Höchststand.

  14. Kara B 13. Oktober 2022 at 12:24Antworten

    Zwar wurden diese 2 Stellen aus dem Gesetz entfernt, über 80 weitere Stellen aber nicht! Die Änderung besagt lediglich, dass Personen mit positivem „Test“, die Menschen betreuen, der Arbeit nicht fernbleiben müssen, um sich freizutesten.

    Insbesondere bleibt die „Diagnose“ in Form des positiven „Tests“ meldepflichtig und es wird auch weiter ein „Immunitätsnachweis“ oder „Genesenenzertifikat“ verlangt für so ziemlich alle Berufe, die einen Kontakt mit Menschen erfordern.

    Man kann es als Anerkenntnis der Tatsache sehen, dass ein positiver „Test“ rein gar nichts aussagt. Mehr aber leider noch nicht.

    • Michael R 13. Oktober 2022 at 12:51Antworten

      Exakt so ist es. – Unterdessen laufen die Vorbereitungen für eine weitere Impfung und neue Maskenpflicht auf vollen Touren:

      ARD TEXT 13.10.22:

      Forderung nach neuer Impfkampagne

      Der Deutsche Hausärzteverband hat eine neue Kampagne für die zweite Corona- Auffrischungsimpfung gefordert.

      „Spätestens jetzt sollte die Impfquote in die Höhe schießen – tut sie aber nicht“, sagte der Bundesvorsitzende, Beier, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

      Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung für Menschen ab 60 Jahren und Gruppen mit Risikofaktoren. Nach Angaben des RKI haben sich bislang 28% der Über-60-jährigen ein viertes Mal spritzen lassen.

      Lauterbach fordert Maskenpflicht

      Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die Bundesländer zu einem möglichst einheitlichen Vorgehen bei einer Rückkehr zur Maskenpflicht aufgerufen.

      Zwingen könne der Bund die Länder nicht, jedes Land entscheide für sich selbst, so Lauterbach im ARD-Morgenmagazin. Eine Rückkehr zur Maskenpflicht in Innenräumen sei wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen sinnvoll.

      Der Ärzteverband Marburger Bund forderte in Regionen mit hoher Inzidenz eine sofortige Pflicht zum Tragen von FFP2- Masken in Innenräumen.

  15. Glass Steagall Act 13. Oktober 2022 at 12:24Antworten

    Jetzt wird wohl für einige der neugewonnene Lebensinhalt der letzten 2,5 Jahre wegbrechen. Mein herzliches Beileid.

  16. Martin Adam 13. Oktober 2022 at 12:09Antworten

    Wenn das Infektionsschutzgesetz das einzige wäre das zählt, dann könnten wir jetzt aufatmen! Leider hat der Gesetzgeber in den vergangenen zwei Jahren spezielle Gesetze erlassen, die Covid-19 als alleinigen Inhalt haben. So muss wahrscheinlich im IfSG Covid-19 nicht mehr explizit genannt werden. Und neue Gesetze sind bereits auf dem Weg.

    • Michael 13. Oktober 2022 at 12:27Antworten

      Ich habe das gerade noch mal recherchiert. Es handelt sich leider mal wieder um eine typische Fehldarstellung der Sachlage!

      Wer sich die kurze Mühe macht, und den betreffenden Paragraphen mal selbst aufruft (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/ifsg/34.html), der wird sofort feststellen, dass es sich bei diesem Paragraphen nicht um allgemein dem Infektionsschutzgesetz zugeordnete Krankheiten handelt, sondern es hier ganz speziell nur um Personen geht die in bestimmten Einrichtungen arbeiten:

      „Personen, die an … [Anmerkung: bisher auch Covid-19] erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist oder sie in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) einen Testnachweis nach § 22a Absatz 3 vorlegen.“

      Also (leider) alles nur viel heiße Luft um nichts.

      Es zeigt mal wieder, dass wir selbst bei den vermeintlich verlässlichen Quellen aus unseren „eigenen“ Reihen immer sehr genau hingucken müssen!

      • Ramona Herrmann 22. Oktober 2022 at 20:08

        Hallo Michael,was du schreibst habe ich nicht gelesen,Erzieher,Lehrer und sonstige Betreuer dürfen ohne Test wieder Arbeiten gehen……unabhängig davon,ist das IfSG eh noch nie gültig gewesen,dazu müsste man aber recherchieren und zurüc.
        k auf 1990 blicken,allerdings auch hier,ob man noch was findet??? 1990 ging so einiges schief und zu sagen,sehr viel,man hat uns hinters Licht geführt.Ich sage nur noch so viel und das sagte auch Horst Seehofer,es gilt kein Gesetz,keine Verordnung und kein Vertrag,er sagt die Wahrheit

  17. Frühling 13. Oktober 2022 at 12:07Antworten

    @leontinger. Kann man Ihre Variante auch singen?😉

  18. Pati1225 13. Oktober 2022 at 11:55Antworten

    So schön das wäre, was Sie hier schreiben, Herr Dr. Mayer, leider stimmt es so nicht.

    Geändert wurde ausschließlich der § 34 Abs. 1 Satz 1 IfSG. Das heißt, dass Personen, die an Corona erkrankt sind oder bei denen der Verdacht einer Corona-Erkrankung besteht, zukünftig in den in § 33 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen Tätigkeiten ausüben dürfen.

    NICHT geändert wurden insbesondere §§ 28a und 28b IfSG, die Grundlage nahezu aller Anti-Corona-Maßnahmen sind. Die in diesen Vorschriften genannten Maßnahmen sind daher leider auch weiterhin zulässig. Auch die Pandemie wurde durch die Gesetzesänderung nicht beendet. Ihre Aussage: „ Mit dem geänderten Gesetz sind sämtliche Anti-Corona Maßnahmen aufzuheben oder ungültig, es fehlt ihnen ab sofort die gesetzliche Grundlage.“ trifft daher leider nicht zu. Und Lauterbach wird auch nicht gehen, sondern weiterhin die Bürger tyrannisieren. Wäre auch zu schön, um wahr zu sein…

    • Pati1225 13. Oktober 2022 at 12:08Antworten

      Bezeichnend ist zudem, dass die Änderung des § 34 IfSG in einem Gesetzesentwurf „versteckt“ wurde, welches mit Infektionsschutz nichts zu tun hat. Man wollte wohl sogar vermeiden, dass die breite Öffentlichkeit diese geringe Änderung mitbekommt.

  19. Heiko B. 13. Oktober 2022 at 11:49Antworten

    Ganz so einfach ist es nicht.
    In der Aufzählung der Meldepflichtigen Krankheiten wird es wohl noch stehen bleiben.
    Hier geht es um den Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen und die Aufzählung bei welchen Indikationen z.B. eine Einrichtung betreten werden darf oder nicht.
    Ich interpretiere das so, dass z.B. ein Pfleger mit oder ohne Schnupfen und positiven Test (der Volksmund spricht dann von COVID) zur Arbeit gehen kann.
    Der Hintergrund wird wohl sein, dass man im Winter Angst vor Personalnot hat, wie ich finde zurecht.

    • Pati1225 13. Oktober 2022 at 11:58Antworten

      Genau so ist es leider. Grundlage der Anti-Corona-Maßnahmen sind die §§ 28a und 28b IfSG, diese wurden aber nicht geändert. Die Politik darf also weiterhin die Bürger mit entsprechenden Maßnahmen tyrannisieren.

    • Heiko B. 13. Oktober 2022 at 12:07Antworten

      Das Beispiel mit der Pfleger ist unglücklich, weil der Eindruck entsteht, es könnten auch Krankenhäuser gemeint sein. Es geht aber nur um die in §33 aufgeführten Einrichtungen ( Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager).

  20. Frühling 13. Oktober 2022 at 11:25Antworten

    „Die Botschaft hör‘ ich wohl. Allein mir fehlt der Glaube.“ Dieses Affentheater ist noch nicht in Gänze vorbei, aber es bewegt sich langsam in die vernünftige Richtung. Wäre bis vor kurzem noch vollkommen undenkbar gewesen.

  21. leontinger 13. Oktober 2022 at 11:21Antworten

    Die frohe Botschaft hör‘ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube!

  22. zaungast 13. Oktober 2022 at 11:15Antworten

    Abwarten: das Ganze hat sich noch nicht rumgesprochen. Und vergessen Sie nicht: Recht wird im besten Deutschland, das es je gab nach dem Merkelschen Imperativ „das muss rückgängig gemacht werden“ gesprochen. Noch hat der größte Virologe aller Zeiten noch nicht sein Veto eingelegt. Und außerdem: was helfen Beschlüsse des Bundesrats und ihre gesetzliche Publikation, wenn eine Mehrheit von deutschen Maskenbürgern im Winter mit einer Art imperativem Mandat das Maskentagen als Gewohnheitspflicht durchsetzt? In den öffentlichen Verkehrsmitteln meiner Heimatstadt lauern zur Zeit immer noch die Blockwarte auf nackte, also menschliche Gesichter um ihr lauterbachisches Gemecker loszuwerden. Aber ich will mit Herrn Meyer Optimist sein und hoffe auch in Deutschland auf den Beginn einer flächendeckenden Aufklärung über den wohl dreistesten Medizinskandal der neueren Geschichte.

  23. Gabriele 13. Oktober 2022 at 11:02Antworten

    Bitte verheimlichen vor Herrn Rauch und Konsorten – weil sie sonst auch gehen müssten…und unser Foren-Rudi könnte ich schwerste Depressionen verfallen.

    • Gabriele 13. Oktober 2022 at 11:18Antworten

      Korrektur: Es sollte natürlich „in“ heißen….und wie man sieht, geht’s ihm noch gut. Verleugnung und Rationalisierung nach Programm. Man kann damit relativ lange glücklich leben. Vor allem aber die mangels Arbeit oder diverser Hobbys reichlich vorhandene Freizeit füllen. Indirekt wird damit weiters mitgeteilt, dass auch keine Menschen vorhanden sind, denen man sich sinnvoll zuwenden könnte. Und wer es noch nicht weiß: Ein Herzenswunsch der meisten Narzissten, Querulanten und Psychopathen ist nachweislich: Aufmerksamkeit, Zuwendung und… Mitleid. Was auch die Lösung des Problems beinhaltet.

  24. Rieck 13. Oktober 2022 at 10:57Antworten

    Heute Morgen im Radio wurde noch von der Ärzteschaft nach einer Maskenpflicht verlangt. Die dürfte dann doch hoffentlich auch endlich obsolet sein.

  25. Taktgefühl 13. Oktober 2022 at 10:49Antworten

    Herr Mayer, Sie sind der beste!

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