
Rechtsanwälte gegen Impfpflicht: “Jeder Einzelne kann etwas tun”
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis die Impfpflicht durch den VfGH als verfassungswidrig gekippt wird: darin sind sich zahlreiche Rechtsanwälte einig. Doch bis es so weit ist, gilt es durchzuhalten. Im Hintergrund arbeiten die Rechtsanwälte für Grundrechte an einer Strategie, Betroffene so lange vor etwaigen Strafen zu schützen. Es geht um Zeitschinden: Dazu gehört auch der Beitrag jedes Einzelnen. Jetzt sind Engagement und Eigeninitiative gefragt – wie, haben wir uns angeschaut.
Von Larissa Breitenegger
Die Impfpflicht sei ein „offenkundig verfassungswidriges Gesetz“, sagt Rechtsanwalt Gerold Beneder, Gründungsmitglied der Rechtsanwälte für Grundrechte und gleichzeitig Pressesprecher der MFG. Das beschlossene Impfpflicht-Gesetz würde von zahlreichen Gruppierungen angefochten werden. Auch die Anwältin Astrid Wagner zweifelt am Gesetz für die Impfpflicht: Sie „glaube nicht, dass die Impfpflicht vor dem VfGH halten wird“. Doch bis es so weit ist, gilt es einige Zeit zu überbrücken.
„Ruhig bleiben“: Impfpflicht gilt erst ab 15. März
Die Möglichkeit einer Strafe besteht erst ab dem 15. März 2022. Doch um überhaupt durch die Exekutive auf 2G überprüft zu werden, bedarf es eines begründeten Verdachts eines Verwaltungsdelikts, erklärt Rechtsanwalt Michael Brunner, Mitbegründer der MFG wie der Rechtsanwälte für Grundrechte:
„Nur im Zuge einer solchen Identitätsfeststellung darf auch 2G geprüft werden. Wenn ihr also vom Polizisten nach 2G gefragt werdet, dann fragt ihn zunächst: Welche Begründung besteht für eine Identitätsfeststellung? Niemand in Österreich ist verpflichtet, sich auszuweisen, wenn er nicht im Verdacht steht, ein Verwaltungsdelikt begangen zu haben.“
Ab dem 15. März könne man also ein „potenzieller Verdächtiger von einem Verwaltungsstrafverfahren mit Strafen bis zu 600 Euro, oder dann bis zu 3.600 Euro“ sein, so Beneder, der gleichzeitig zum Ruhigbleiben aufruft: Die Höchststrafen in einem Verwaltungsstrafverfahren würden „üblicher Weise bei Ersttätern nicht verhängt, sondern ein paar 100 Euro oder Ähnliches.“ Und damit sei dann das Feld eröffnet: Man könne begründete Einsprüche einlegen.
Behörden mit Einsprüchen fluten
Aus den vergangenen zwei Jahren voll unverhältnismäßiger und vom Verfassungsgerichtshof schließlich rückwirkend gekippter Maßnahmen wissen wir, dass beeinspruchte Strafen verfallen. Teil der Strategie zum Zeitschinden, die gerade erarbeitet wird, dürfte das Lahmlegen der Behörden mit Einsprüchen und Auskunftsverlangen sein. Es stehe jedem frei, nicht nur Strafen begründet zu beeinspruchen, sondern auch Auskunftsverlangen beispielsweise an ELGA zu stellen. Denn das durch die ELGA bereitgestellte Impfregister soll von der Exekutive für Rasterfahndungen hinzugezogen werden. Die Rechtsanwälte für Grundrechte sehen darin einen „beispiellosen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre“:
Auf der Webseite der Rechtsanwälte für Grundrechte liegt das Formular zum Auskunftsverlangen zum Download bereit.
Impfuntauglichkeit feststellen lassen – und im Falle beeinspruchen
Das Gesetz selbst sieht vor, dass sich niemand impfen lassen muss, wenn eine konkrete gesundheitliche Gefährdung besteht. Brunner weist darauf hin:
„Diese konkrete gesundheitliche Gefährdung besteht für jeden von uns angesichts der hohen Quote von Impfschadensfällen.“
Bei den mittlerweile bekanntgewordenen Fakten zur mangelnden Immunabwehr sowie zur geringen Wirkung gegen Omikron könne die Impfung höchstens noch den Sinn haben, „zu viel gekaufte Impfdosen an die Bevölkerung verteilen zu können“
Brunner und viele andere würden Anträge bei den Behörden einbringen, und die Behörden sind verpflichtet, bescheidmäßig über Impftauglichkeit zu entscheiden. Brunner warnte in seiner Rede bei einer MFG-Kundgebung:
„Jeder Behördenarzt sollte wissen: Wenn er eine Impftauglichkeit feststellt, obwohl diese nicht besteht, steht er in der Haftung.“
Wenn der Antrag auf Impfuntauglichkeit abgewiesen wird, gibt es also die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Dazu wird die afa-Zone innerhalb der nächsten Wochen Material und Vorlagen zur Verfügung stellen, sagt Gernot Klopcic, ehemaliger Richter des Verwaltungsgerichts Wien, ebenfalls aktives Mitglied der Rechtsanwälte für Grundrechte, im Gespräch mit tkp.at. Er moderiert den dortigen Arbeitskreis zur Impfpflicht und arbeitet am Aufbau einer Ombudsstelle für Betroffene der Covid-Maßnahmen des Covid-Regimes. Es geht dabei “um rechtliche Unterstützung mittels Mustervorlagen, individuelle Begleitung durch Mentoren bei Behördengängen und psychosoziale Stärkung der Menschen, um den monatelangen Impfdruck der Regierung standhalten zu können”. Im Gespräch ruft Klopcic, wie bereits Beneder, zur Ruhe auf – aber auch zur Standhaftigkeit:
„Standhaft bleiben, nicht impfen lassen! Wir von den Anwälten für Grundrechte sind bereits an einer Strategie dran, um eine tatsächliche Impfung sehr lange rauszögern zu können und auch eine Bestrafung rauszögern zu können.“
Ziel sei es, etwaige Strafen so lange hinauszuzögern, bis sie obsolet sind weil die Impfpflicht gekippt – oder, wie Klopcic eher vermutet, von der Regierung aus zurückgenommen wird. Wenn man die Meldungen aufmerksam lese, deute alles darauf hin: Immer mehr Stimmen kommen nun an die Öffentlichkeit, die sagen, eine Impfpflicht sei nicht mehr erforderlich. Das könne kein Zufall sein, weist Klopcic auf eine mögliche Exit-Strategie der Regierung hin, nachdem in jüngster Zeit auch Gerüchte rund um einen österreichischen „Freedom Day“ laut wurden. Ob die Impfpflicht nun vom VfGH gekippt oder von der Regierung zurückgenommen würde – bis dahin gelte es, Zeit zu überbrücken:
„Anders als die Regierung lassen wir niemanden im Regen stehen und arbeiten daran, die Betroffenen gegen diese unverantwortliche und medizinisch unsachliche Corona-Politik zu schützen.“
Jeder Einzelne kann seinen Beitrag leisten
Klopcic weist auf die Wichtigkeit der Einzelnen hin: Jeder einzelne könne und müsse seinen Beitrag leisten:
„Erstens einmal, indem er weiterhin auf die Demos geht. Zweitens, indem er sich an unserer Strategie beteiligt, nämlich die Behörden mit Anträgen zuzuschütten.“
Rund zwei Millionen Österreicher müssten „in nächster Zeit gespiked werden. Wenn nur 200.000 davon mittels Anträgen und Beschwerden einen Beitrag leisten“, würden die Behörden lahmgelegt. Bald findet der engagierte Bürger notwendige Dokumente im Download-Bereich der afa-Zone.
Die Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber & Partner bereitet darüber hinaus einen gemeinsamen Antrag auf Überprüfung des Impfpflichtgesetzes vor. Als Antragsteller hätte man Anspruch auf Schadenersatz wie Rückzahlung von Strafen, Schadenersatz bei Impfschäden durch das Gesetz, kostenpflichtige Tests. Wer sich der Klage anschließen möchte, findet dazu Infos auf der Webseite der Kanzlei.
Bild: pixabay / geralt
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25 Kommentare
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Nur so ein Gedanke: Was heißt eigentlich rechtlich “Impfpflicht”? Kann das bedeuten, dass dies generell für alle Arten von Impfungen (heute und morgen) gilt? Dann könnte ein Gesundheitsminister jeden immer und spontan zu einem Impftermin zwingen, egal um was es sich handelt. Eigentlich müßte es Covid19-Impfung heißen.
2 Fragen: wurde der Nachweis einer zellulären (T-Zellen) Immunität als Beweis in Ö schon ausjudiziert? Wenn ich einen Antrag auf Impfallergie bei den zuständigen, überforderten Amtsärzten stelle und aufgrund Überlastung keinen zeitnahen Befreiungsbescheid bekomme, gilt dann mein Antrag als Nachweis bei einer Kontrolle?
Bürger = Betrogener.
Wenn man es aber weiß, so sollte man auch etwas dagegen unternehmen.
Bürger können gegen kriminelle Gesetze, deren Rechtmäßigkeit vom Verfassungsgericht erst in ferner Zukunft beurteilt werden, nicht wirklich etwas ausrichten. Außer sich abzumelden, wer nicht nicht gemeldet ist kann keine Impfaufforderung und auch keine Strafe erhalten, allenfalls in eine Kontrolle geraten. Oder sich eine zeitlang freizukaufen indem die Verwaltungsstrafe bezahlt wird in der Hoffnung, dass das Verfassungsgericht die grob verfassungswidrige Impfpflicht einkassiert oder die Regierung zur Vernunft kommt und die Maßnahme wegen der Harmlosigkeit von Omikron wieder fallen lässt. Eigentlich völlig absurd : Österreich ist das einzige Land der westlichen Hemisphäre, in dem eine allgemeine Impfpflicht erforderlich sein sollte, um das Problem Corona in den Griff zu bekommen, obwohl die heimische Impfquote im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch ist, nur wenige Länder haben eine höhere Impfquote als Österreich.
@ Christian Peter: Deutschland steht auch kurz vor dem Erlass einer Impfpflicht, sie geben dieses Ziel nicht auf, wider besseren Wissens.
Ich streite mich seit Monaten (!) per Brief und E-Mail mit den Verantwortlichen, füttere sie mit Infos und Fakten, aber auf dem Auge “Nebenwirkungen” sind sie blind. Ihrer Meinung nach würde das in den alternativen Medien maßlos übertrieben, NW seien selten, Todesfälle gäbe es kaum, deshalb sei eine Impfpflicht auch verhältnismäßig.
Abmelden – daran habe ich auch schon gedacht, dann sollte man sich aber noch vorher einen aktuellen Pass ausstellen lassen, denn wenn dieser abläuft, hat man ein Problem. Als Arbeitnehmer ist das auch nicht praktikabel, das Finanzamt weiß, wo ich arbeite, und die Behörden arbeiten zusammen.
Wem es möglich ist, der kann es im grenznahen Ausland versuchen – In Frankreich, Tschechien, Belgien usw. Hauptwohnsitz dorthin verlegen, ggf. behält man seinen Nebenwohnsitz ohne Namen am Klingelschild…
Schweden:
“Seit heute gelten unter anderem für Restaurants und Bars keine begrenzten Öffnungszeiten und Abstandsregeln mehr, auch Teilnehmergrenzen für Zusammenkünfte und Veranstaltungen gehören nun der Vergangenheit an.
Die Schwedinnen und Schweden werden nicht mehr dazu aufgerufen, im Gedränge in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und auch für Schweden-Reisende gibt es Erleichterungen: Bei der Einreise in das skandinavische Land muss man als EU-Bürgerin oder -Bürger nun nicht mehr Impfung, Genesung oder negativen Coronavirus-Test nachweisen können.”
Schweden hat einen ähnlichen Impfstatus wie Österreich, schon allein deshalb ist im Vergleich die Impfpflicht nicht verhältnismäßig und daher verfassungswidrig.
@paul, glänzt wieder durch halbwissen oder argumentationsarmut,niemand wird zahlen.
man unterschreibt eine verzichtserklärung und stimmt der teilnahme an einem versuch zu.
da keine der heilsbringer eine konforme zulassung hat, sondern nur eine begrenzte notfallzulassung
(womit wird der notfall eigentlich begründet?, jedenfalls nicht durch überprüfbare daten)
wird es auch keine schadenersatzleistung von irgendeiner seite geben.
Die Pflicht ist weder an die Maßnahmen noch an einen verordnung gelegt der gesundheitsdiktator kann allein entscheiden…
Frage am Rande neben den Impfungen. Aber soweit ich den Artikel verstehe….Wer bezahlt den Schadenersatz? Laut Gesetz der Bürger, also wir ….warum?
weil es tradition ist, darum schon etwas vom kapitalsozialismus gehört?
der gewinn wird privatisiert, der verlust sozialisiert,
Die EU hat bereits für diesen Fall vorgesorgt.
In Österreich wird man mit max. ein paar Tausend Euro abgespeist.
Sollten Sie jemals vor einem* “Impf”arzt sitzen, lassen Sie ihn doch eine persönliche Haftungserklärung unterschreiben, andernfalls verweigern Sie Ihre Zustimmung zur Teilnahme am Studienversuch III.
Übrigens kann niemand zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment gezwungen werden.
Und zur Zeit IST es noch ein medizinisches Experiment zur Erprobung möglicherweise gegen SARS-C-2 wirksamer Substanzen.
Wer das Glück hatte, die Zeit vor der EU als denkender Mensch zu erleben, der weiß noch, was ein Rechtsstaat ist und Freiheit, und wohin er zurück will.
Renate Kargl
Die Regierung erklärte tatsächlich, es gibt Impfschäden, und man kann auch dabei auch sterben. Anschließend wird eine Impfpflicht beschlossen, und Strafen angedroht. Was denkt man sich da? Außerdem ist nicht jede Charge des Impfstoffes gleich. Es gibt kein einheitliches Rezept. Es wird häufig nicht aspiriert, und damit nicht sicher, dass beim Einstich nicht ein Blutgefäß getroffen wird! Normalerweise schwächt jede Mutation das Individuum. Damit ist nicht zu erwarten, dass eine extrem gefährliche Variante im Herbst folgt, die man jetzt sowieso nicht bekämpfen kann. Gott hat uns bereits geschützt!
Also mich interessiert warum nimand stellt nicht mal eine Frage warum will ich mich nicht impfen lassen?Damals wo ich hilfe vom Arzt gehoft habe bin ich in Stich gelassen wertrauen damit ist weg.
Ich mache mir täglich Mut…aber wenn man die Justiz kennt, ist es oft schwierig. Was, wenn auch der VfGH das Gesetz nicht zur Gänze kippt? Das wäre katastrophal, denn auf den EuGH braucht niemand hoffen, der wird von der Leyen die Füße küssen, wie es der Europarat jetzt schon getan hat. Diese ganze Clique gehört aufgelöst…
und Österreich muss es schaffen, diese Regierung zu entfernen und Neuwahlen aufzustellen…ich sehe kaum eine andere Lösung.
Die Länder kochen bereits ihr eigenes Süppchen und wollen Befreiungsanträge nur online (!) erledigen. Eine besondere Frechheit. Man muss dann wissen, dass unbedingt auf die Haftung hinzuweisen und ein Bescheid zu verlangen ist! Sie hoffen massiv auf die Hilflosigkeit der Bürger….was werden hier all die alten und kranken Menschen machen, für die niemand spricht oder die nur regierungskonforme Impffanatiker um sich haben…
es liegt an nur ihnen, bei den vorgezogenen neuwahlen, die heuer noch kommen werden, an dem von ihnen präferierten impfgegner ein kreuz zu setzen. man muss weder den einen noch den anderen lieben, aber
wie sagte einst clausewitz, im buch vom kriege, getrennt marschieren – gemeinsam schlagen und den feind kennen wir alle. auch wenn sich dieser nun in alle richtungen zu winden beginnt
@gabriele: vor rund 2 wochen erschien eine neue studie der uni wien. es waren 1.500 befragte ab 14 jahren:
83% mindestens einmal geimpft
12% nicht impfbereit
4% “zögerlich” (vermutlich also de facto auch nicht impfbereit)
1%(!!!) impfbereit
und das zu einem zeitpunkt, als klar war, dass die impfpflicht kommt. die zahl der mindestens einmal geimpften liegt im übrigen etwas oberhalb der offiziellen zahlen. hier könnten also menschen auch sozial “erwünschte” antworten gegeben haben.
die entscheidende frage ist für mich jene, inwiefern es sich ein staat, der sich als demokratie bezeichnet, auf die dauer leisten kann, einen widerständigen kreis von rund 20% der bevölkerung dauerhaft zu kriminellen zu erklären. und genau das ist für mich der entscheidende punkt. denn so etwas kann nicht funktionieren. und selbst, wenn der VfGH dieses gesetz als verfassungskonform erachten sollte – es wird in der praxis einfach nicht exekutierbar sein. denn da geht es nicht bloß um einige zehntausend menschen, die sich diesem medizinischen experiment verweigern. nein, da geht es um wohl mindestens eine million. das kann der erfolgreichste streik in der geschichte der zweiten republik werden (streik in dem fall nicht im sinne von arbeitsniederlegung, sondern im fall der verweigerung, einem staat totalitäre allmachtsansprüche über die eigene körperliche integrität zu erlauben).
also nur nicht resignieren! denn selbst wenn es alle gerichte als rechtskonform erachten (woran ich aber ohnehin nicht glaube), wird diese impfpflicht ganz fix an der praktischen umsetzbarkeit scheitern. ein paar wochen noch durchhalten – und ich glaube, dann ist dieser spuk vorbei. es will ja bereits jetzt kaum ein bundesland mehr mitmachen, die NEOS sind im hauptausschuss auf einmal auch umgeschwenkt. aus diesem zwangsexperiment wird meiner ansicht nach wohl nichts mehr werden. nur mut!
Die “Impfpflicht” muss ein für alle Mal gekippt werden, denn sie ist, wie uns nun eindrucksvoll vorgeführt wurde, ein Willkürinstrument für sich autoritär gerierende Machthaber, die unter Berufung auf Pseudo-“Wissenschaft” die Bevölkerung terrorisieren. Damit muss Schluss sein, oder die daran Festhaltenden müssen von ihren Posten entfernt und zur Rechenschaft gezogen werden. Der breite, immer größer werdende Widerstand in der Bevölkerung wird dafür sorgen!
Zudem werden auch die zahlreichen, erdrückenden Beweisergebnisse aus den öffentlichen Sitzungen des Vorfeldtribunals COURT OF PUBLIC OPINION – dazu beitragen, daß sich nicht nur für einen bis dato noch nicht genügend informierten Teil der österreichischen Bevölkerung der tatsächliche Rahmen der hier vorliegenden Verbrechen und der enormen strafrechtlichen Folgen – hohe Strafrahmen – sowie auch der für die Verantwortlichen folgenden schadenersatzrechtlichen Haftungen ein erhellendes, sehr übersichtliches Gesamtbild zeigt, das allen Menschen den gewaltigen Umfang der vielen obrigkeitlichen Verbrechen und in deren Folge verursachten verheerenden Schadensausmaße – insbesondere in Bezug auf persönliche Gesundheit und Vermögen – klar und deutlich vor Augen führen wird.
Sondern AUCH DEN in sehr großer Zahl an den Verbrechen Beteiligten, TÄTERN aller Art. Wie auch sonst weltweit, befinden sich in Österreich in diesen Kreisen zuvorderst Regierungsmitglieder, ihre Hofexperten, Propagandamedien, zudem ein erheblicher Teil der ehemaligen “Volksvertreter”, und viele, viele mehr.
Alle Sitzungen werden im Livestream übertragen. Die Eröffnungssitzung vom 5. Feber 2022 des COURT OF PUBLIC OPINION – Tag 1 des Grand Jury Proceedings – https://2020news.de/grand-jury-proceeding-zum-pandemiemanagement-gestartet/ mit den »Opening Statements« der 11 Rechtsanwälte und des vorsitzenden Richters ist in http://www.grand-jury.net abrufbar.
Und was mach ich dann mit der ELGA Antwort? Klagen?
Es ist ja bekannt, daß die Datenbanken verschränkt werden.
@federkiel: Da fragen Sie zurecht – es geht hier m. E. primär darum, die ELGA beschäftigt zu halten, denn antworten müssen sie. Wenn nicht, kann man sich wiederum beschweren. Und auch wenn Sie als Nichtmitglied der ELGA angeschrieben werden, sollte man fragen, wie das zustande kam und welche Daten gespeichert sind, ohne dass man zugestimmt hätte. Ebenso beim Impfregister.
Mein Gedanke beim Lesen, was ich beim Arzt sagen werde:
Falls Sie mich für impftauglich erklären und ich erleide Schaden durch die Impfung – wie viel Geld haben Sie für Schadenersatzzahlungen? Sie haben dann keine Ausrede, denn ihr Urteil bekomme ich auch schriftlich und nicht nur mündlich.
zusätzlich werde ich den ball der geschürten ungewissheit zurückspielen und ihn/sie mit einem gefühl einer diffusen zukunftsangst ohne konkrete aussagen zurücklassen
Ganz einfach nicht die Einwilligungserklärung unterschreiben und am Anamnesebogen eine Allergie gegen Inhaltsstoffe ankreuzen.
Mehr braucht es nicht!
Stimmt nicht, man braucht eine Impfunfähigkeitsbescheinigung eines Amtsarztes, um von der Impfpflicht befreit zu werden.