Wahleinmischung in Ungarn: X muss Daten offenlegen

19. Februar 2026von 2,6 Minuten Lesezeit

X muss Daten zum ungarischen Wahlkampf an deutsche NGOs herausgeben. Damit dürften Vereine im Umfeld der EU-Kommission versuchen, die Wahl in Ungarn zu beeinflussen.

Die in Berlin ansässige und von der Kommission finanzierte Gruppe Democracy Reporting International (DRI) hat eine Klage gegen X gewonnen. Sie fordert Zugang zu Plattformdaten gemäß dem Digital Services Act (DSA) der EU. Da mittlerweile belegt ist, dass die Kommission Wahleinmischung bei nationalen Wahlen betreibt, ist dieses Urteil mehr als brisant.

Die Gruppe erklärt, die Daten seien notwendig, um mögliche Desinformation und Einmischung im Umfeld der für den 12. April angesetzten ungarischen Parlamentswahlen zu untersuchen. Nicht wenige sehen darin jedoch mehr als bloße „Forschung“. Der US-Bürgerrechtler Mike Benz sieht einen klaren Versuch, die ungarische Wahl zu manipulieren – und zwar zuungunsten von Viktor Orbán. Er fordert das US-Außenministerium auf, X zu verteidigen – schließlich handle es sich um ein amerikanisches Unternehmen, das legal in Ungarn operiert.

Benz, ehemaliger Mitarbeiter im US-Außenministerium und Gründer der Foundation for Freedom Online, kritisiert seit Jahren, dass US-Behörden wie USAID und das State Department weltweit Zensurstrukturen fördern – oft unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Desinformation“.

Das Berliner Kammergericht gab den Klägern recht und stellte fest, dass deutsche Gerichte trotz des Firmensitzes von X in Irland zuständig sind. Die Entscheidung basiert direkt auf Artikeln des umstrittenen Digital Services Act, der sehr große Online-Plattformen verpflichtet, externen Forschern Zugang zu Daten zu gewähren, um Risiken wie „Desinformation, Hassrede und Wahlmanipulation“ zu untersuchen.

Das Gericht ordnete an, dass X Daten zu Reichweite und Interaktionen (Engagement) von Beiträgen liefern muss, die mit der ungarischen Wahl in Verbindung stehen. Das Urteil bezieht sich ausdrücklich auf öffentlich sichtbare Daten und nicht auf interne Algorithmen. Es tritt sofort in Kraft – bei Nichteinhaltung drohen Zwangsgelder oder weitere Sanktionen. X hat bisher nicht auf das Urteil reagiert. Der Geschäftsführer von Democracy Reporting International begrüßte das Urteil: „Der Online-Raum darf kein Black Box sein.“

Für zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland könnte die Entscheidung als Präzedenzfall dienen, um künftig leichter Zugang zu Plattformdaten zu erhalten – auch bei nationalen Wahlen. Über „Trusted Flagger“ können mit diesen Daten die EU-Zensurmaschine leichter geölt werden und „Desinformation“ – oft auch schlicht EU-Kritik – gelöscht und zensiert werden.

Die Wahl in Ungarn findet in knapp zwei Monaten statt. Viktor Orbán, der de-facto-Anführer der souveränistisch-patriotischen Bewegung innerhalb der EU, stellt sich der Wiederwahl. Die EU versucht vehement, ihn „demokratisch“ zu entfernen – auch um die Ukraine per Schnellverfahren an die EU anzuschließen. Eine Option ist zudem ein „rumänischen Szenario“, sollte Orban gewinnen. Mit den erklagten Daten könnten man dann eventuell eine scheinbare russische Einmischung argumentieren. Allerdings wird Orban seinen Sieg anerkennen, nur Brüssel könnte Orban dann als „illegitimen Diktator“ ähnlich zu Nicolas Maduro nicht anerkennen.

Bild Gage Skidmore, Elon Musk – 54820170390CC BY-SA 4.0

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