Neue Klage gegen Leyen

8. Januar 2026von 1,9 Minuten Lesezeit

Ursula von der Leyen wurde erneut verklagt. BSW-Chef Fabio De Masi hat wegen mangelnder Transparenz rund um die EU-Aufrüstung die Kommissionschefin verklagt.

Der EU-Plan der „Wiederbewaffnung“ sieht 800 Milliarden Euro für die Aufrüstung der EU vor. Ein Teil davon wird durch neue EU-Schulden finanziert, andere Milliarden fließen in die Ukraine. Der Plan verschiebt Macht von den Nationalstaaten in Richtung Kommission.

Das erinnert an die Corona-Zeit, wo Gesundheitskompetenzen Richtung Brüssel verschoben wurden, ebenso wie bei der Beschaffung von Impfstoffen – es folgte „Pfizer-Gate“ rund um private Nachrichten zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla. Und genau hier sieht BSW-Chef Fabio De Masi die nächste Parallele. Die Kommission und ihre Präsidentin halten Informationen geheim.

De Masi will wissen, ob bei der Aufrüstung alles mit rechten Dingen zugeht. Er stellte eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission, die jedoch verspätet und unvollständig beantwortet wurde. Etwas, das mittlerweile regelmäßig vorkommt und das demokratische Kontrollrecht missachtet – alle Fraktionen klagen darüber.

Der deutsche EU-Abgeordnete verklagt deshalb nun vor dem EU-Gericht in Luxemburg. Er will ein Präzedenzurteil erwirken, um das Fragerecht der EU-Abgeordneten zu stärken beziehungsweise zu sichern.

Zitat De Masi:

„Frau von der Leyen ist vom Beschaffungsfilz der Bundeswehr bis zur Pfizer-Affäre immer wieder durch Missmanagement und Löschung von Akten in Erscheinung getreten. Es gab sogar europäische Gerichtsurteile gegen die EU-Kommissionspräsidentin. Bei der Hochrüstung drohen neue Beschaffungsskandale. Frau von der Leyen weigerte sich zunächst über Monate, meine parlamentarische Anfrage zu ihren Kontakten zur Rüstungsindustrie zu beantworten, und tat dies dann erst nach mehrfacher Aufforderung der Präsidentin des EU-Parlaments unvollständig. Ich werde daher die Rechte des vom Volk gewählten Europäischen Parlaments gegen die EU-Kommission vor dem EU-Gericht einklagen!“

So reagiert die EU-Kommission:

„Die Kommission teilt die Rechtsauffassung von Herrn De Masi ausdrücklich nicht. Es ist aber sein gutes Recht, eine ihn nicht zufriedenstellende Verwaltungsentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.“

Wenn es so läuft wie bei Corona, dann wird der Rechtsstreit lange dauern, De Masi zumindest teilweise gewinnen und die Kommission dann aber trotzdem nichts ändern.


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15 Kommentare

  1. Jakob 8. Januar 2026 um 19:51 Uhr - Antworten

    Es ist für mich schon erstaunlich, nein bedenklich, wie von einigen Kommentatoren hier auf dieser Seite couragierte Versuche mit rechtsstaatlichen Mitteln für Ordnung zu sorgen (vdL) madig oder sogar lächerlich gemacht werden, andere, eindeutig kriminelle Akte wie das terroristische Vorgehen der USA in Venezuela aber verniedlicht oder sogar verteidigt werden.
    Dazu gibt’s dann auch noch likes!

    • Sabine Schoenfelder 8. Januar 2026 um 23:12 Uhr - Antworten

      Diese „Versuche“ sind keineswegs lächerlich, sondern waren bislang erfolglos, aus bereits genannten Gründen. Für Sie ist es offenbar schwer, abweichende Meinungen zu verstehen und dann noch zu ertragen.
      Der Sturz eines Diktators erweckt keinesfalls mein Mitgefühl….und sich angesichts der allgemeinen, desolaten, globalen Lage hinter rechtlichen Vorgaben zu verschanzen, ist lächerlich. T ä g l i c h wird Recht gebrochen und sich an die Macht geklammert. Überall….Rechtliche Bedenken werden vorgeschoben, um den politischen Kontrahenten zu diskreditieren…notfalls wird delegitimiert….😂. Um es biblisch zu formulieren…..wer von Euch ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein. Johannes 8/7.

      • Jakob 9. Januar 2026 um 3:24 Uhr

        Die kriminelle Entführung eines Staatsoberhauptes durch das terroristische Vorgehen einer ausländischen Macht als Sturz zu bezeichnen ist eine Verniedlichung. Damit verteidigen Sie indirekt diese Vorgehensweise.
        An anderer Stelle haben Sie geschrieben für die Freiheit zu kämpfen.
        Wenn Sie dies ehrlich und uneingeschränkt meinen müssten Sie derartige Rechtsbrüche aufs Schärfste verurteilen, unabhängig ob Ihnen dies sympathisch ist oder nicht.

      • Sabine Schoenfelder 9. Januar 2026 um 13:27 Uhr

        ….wenn Sie mir die „Freiheit“ unter Maduro erklären…..🤓

    • Oekologe 9. Januar 2026 um 8:06 Uhr - Antworten

      Ist prima, dass der Fabio das macht. Gegen die MACHT. Auch wenn es nicht allzu viel bewirkt – Kleinvieh macht auch Mist. Und solche Klagen finden ihren Weg auch immer in die Mainstream-Medien. Otto Normalbürger*in werden dann mal auf den Aspekt gestupst, das vielleicht nicht alles in Butter und wunderbar in Ordnung ist. Irgendwann heisst es dann mal: „Die umstrittene Chefin“. Dann ist schon einiges gewonnen. Oder auch: „POLITIK DER KLEINEN SCHRITTE“. Es kann ja nicht immer ein Hauruck-Akt sein, der etwas ändert.

  2. Glass Steagall Act 8. Januar 2026 um 19:28 Uhr - Antworten

    Wer für die R+R-Familiendynastien arbeitet, der wird niemals angeklagt, solange man deren Agenda erfüllt!

  3. Jakob 8. Januar 2026 um 18:35 Uhr - Antworten

    Auch wenn sie auch dieses Mal wieder davonkommen sollte, so ist es wichtig und gut mit den Werkzeugen der Rechtsstaatlichkeit gegen sie vorzugehen.

    • Sabine Schoenfelder 8. Januar 2026 um 18:47 Uhr - Antworten

      Wenn diese Werkzeuge funktionierten, lieber Bruder, säße diese Dame längst hinter Gittern…..😎

      • Jakob 8. Januar 2026 um 19:24 Uhr

        Ihre Art gegen sie vorzugehen wären also illegale Aktionen.
        Ja, auch eine Einstellung.

      • Glass Steagall Act 8. Januar 2026 um 19:27 Uhr

        Für die ganze Liste ihrer Verbrechen müsste sie eigentlich über 20 Jahre sitzen! Und 20 Jahre wären noch freundlich.

      • Sabine Schoenfelder 8. Januar 2026 um 22:46 Uhr

        Warum schreiben Sie das ? „Ihre Art gegen sie vorzugehen wären also illegale Aktionen.
        Ja, auch eine Einstellung.“
        Nein , das ist eine UNTERSTELLUNG und zwar von 👉 Ihnen. Das Parlament, genudgtes Stimmvieh, möchte nicht, daß sich diese Person für Ihr Handeln verantwortet. Deshalb kommt es zu keinem Verfahren.
        Wie frei entscheiden diese Parlamentarier ? 😳
        Es ist ein Mißbrauchsfall strafrechtlicher Immunität.

    • Daisy 9. Januar 2026 um 5:06 Uhr - Antworten

      ES ist wieder da.

  4. Sabine Schoenfelder 8. Januar 2026 um 17:42 Uhr - Antworten

    Gut. Hoffe wir kommen dieses Mal einen Schritt weiter. Zur Verurteilung, z. Bsp.
    Leyen wird langsam zur KLAGEN-USCHI…..über ihre Arbeit wird non-stop g e k l a g t und a n g e k l a g t ist sie auch ständig……das zeugt von hohen Kompetenz- und Sympathiewerten….😂👍🏼

  5. Jan 8. Januar 2026 um 16:30 Uhr - Antworten

    Und auf welcher Rechtsgrundlage überweist die Dame 90 Mrd Steuergelder in ein Gebiet außerhalb der Jurisdiktion an einen persönlichen Freund und Schneekönig?

  6. Daisy 8. Januar 2026 um 16:15 Uhr - Antworten

    Auch diese Klage ist für die Würscht.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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