
Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Ungeimpfte
Für Ungeimpfte gibt es keine Entschädigung aufgrund verordneter Corona-Quarantäne. Das hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht diese Woche in einem wegweisenden Urteil entschieden. Wer Impfungen, die der Staat verlangt, nicht nimmt, zahlt drauf.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig haben Urteile unterer Instanzen aufgehoben und am Donnerstag ein eindeutiges Urteil gesprochen: Wer eine empfohlene Impfung hätte in Anspruch nehmen können, trägt die wirtschaftlichen Folgen selbst. Ob diese Empfehlung wissenschaftlich haltbar ist und/oder gesundheitlich riskant, spielt dabei keine Rolle. Ungeimpfte, die im Herbst 2021 aufgrund einer Corona-Infektion in Quarantäne mussten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für Verdienstausfälle.
Der Fall dreht sich um einen selbstständigen Versicherungsvermittler aus Baden-Württemberg. Der Mann wurde im Oktober 2021 positiv auf SARS-CoV-2 getestet und musste sich für 14 Tage in häusliche Absonderung begeben – vom 18. Oktober bis 1. November. Dadurch entstand ihm ein Verdienstausfall, für den er beim Land Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragte. Das Land lehnte ab: Gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG erhalte keine Entschädigung, wer die Absonderung durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermeiden können.
Das BVerwG erklärt per Pressemitteilung am Donnerstag im Wortlaut:
„Der selbstständig erwerbstätige Kläger wurde im Oktober 2021 positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet und musste sich aufgrund behördlicher Anordnung für 14 Tage in häusliche Absonderung begeben. Anschließend beantragte er beim beklagten Land eine Entschädigung für durch die Absonderung erlittenen Verdienstausfall. Der Beklagte lehnte den Antrag ab. Nach § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG sei ein Entschädigungsanspruch ausgeschlossen, wenn der Antragsteller die Absonderung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können.“
Es ist ein deutliches Urteil für die staatliche Impfkampagne. „Sicher und wirksam“ gilt offenbar weiterhin, Kritik und die überwältigende Evidenz gegen die Impfung stehen nicht zur Debatte. Der Staat gibt, der Staat will. Es ist eine Machtfrage, wie sich hier deutlich zeigt.
- Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
Das Urteil vom 9. Oktober 2025 könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle aus der Pandemiezeit haben.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab der Klage zunächst statt und verpflichtete das Land zur Zahlung. Auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies die Berufung zurück. Die Begründung: Die Impfung habe im Oktober 2021 keine Wirksamkeit von mindestens 90 Prozent gegen Infektionen geboten, weshalb die Absonderung nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen sei.
Das BVerwG kassierte diese Urteile nun auf Revision des Landes:
„Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene COVID-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat, eine Impfung für sie aber möglich gewesen wäre.“
Die Richter betonen, dass es ausreiche, wenn die Impfung eine Wirksamkeit gegen Infektionen habe – auch wenn sie keine Garantie biete. „Ausreichend für die Vermeidbarkeit ist die Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert. Diese Voraussetzung ist bei der COVID-19-Impfung nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Wirksamkeit der Impfung im Oktober 2021 erfüllt gewesen. Die Inanspruchnahme der Impfung war für den Kläger auch möglich.“
Bild „2021-12-21-Impfung Zero Gravity-6811“ by Superbass is licensed under CC BY-SA 4.0.
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Dieser richterliche Begründung sagt alles: „Ausreichend für die Vermeidbarkeit ist die Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert.“ Die haben echt „MÖGLICHKEIT“ gesagt. Möglicherweise bin ich die Wiedergeburt von Jesus. Klaro.
Staatsanwaltschaften weisungsgebunden, Gerichte politisch besetzt, mehr braucht man dazu nicht zu sagen.
Hatte tatsächlich jemand ein anderes „Urteil“ erwartet in diesem besten aller Deutschlands?
Das Urteil passt zu unserem deutschen Sozial-Öko-Kommunismus! Der Staat regelt überall und pfuscht in das Leben der Bürger wo es nur geht! Sie zwingen die Menschen in giftige Spritzen und hindern sie auch noch an ihrer Arbeit! Wer aufmuckt, macht Bekanntschaft mit der gekauften Systemjustiz!
Das ist natürlich Systemschutz.
Immer dort, wo es dann wirklich gefährlich werden würde für die eigentlichen Ziele, wird es keine Entscheidung für die Opfer, uns, geben.
Man stelle sich vor, es wäre jetzt umgesetzt worden?
Was würde das für die Zukunft bedeuten und wieviele könnten nun ebenfalls ihre Verluste geltend machen?
Mit diesem „Urteil“ passiert nichts weiter, als in Zukunft den Betrug ohne Probleme wieder aufzuwärmen, bzw. es neu zu probieren.
Es ist ja bewiesen, dass es ein Betrug war und trotzdem werden die Verbrecher geschützt und es passiert nichts. Es gibt noch nichtmal wenigstens ein Bauernopfern, das man fallen lässt, um die Meute zu beschwichtigen. Spahn, Lauterbach, oder irgendeinen anderen kleinen Minister.. nichts!
Diese Typen werden in andere Positionen verfrachtet, oder wie im Falle von Habeck uns sein Zerstörungswerk, oder diese nette Baerbock, irgendwohin in die Vergessenheit gesteckt, mit irgendwelchen Scheinpöstchen gut bezahlt, zu sagen haben die eh nichts..
Jetzt werden die Opfer einfach noch zu fast Tätern erklärt. Du hättest ja die Giftsuppe nehmen können, dann hättest du nicht in Quarantäne(Kontaktsperre) gemusst und hättest weiter dein Job machen können.
Du bist also selbst schuld..
Das er sein Leben gerettet hat, weil er sich nicht hat vergiften gelassen, dass es gar keine Pandemie gab.. All das existiert nicht, weil es das Lügenkonstrukt und die Zukunftspläne viel zu stark gefährden würde.
Jetzt bleibt alles beim Alten.. Ich bin nicht sonderlich überrascht, es ist einfach eine Notwendigkeit der Machtpyramide so zu „entscheiden“.
Zitat:
„Die Richter betonen, dass es ausreiche, wenn die Impfung eine Wirksamkeit gegen Infektionen habe – auch wenn sie keine Garantie biete: Ausreichend für die Vermeidbarkeit ist die Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert. Diese Voraussetzung ist bei der COVID-19-Impfung nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Wirksamkeit der Impfung im Oktober 2021 erfüllt gewesen“.
Wie oft muß man es offensichtlich bildungsresistenten Richtern eigentlich noch sagen:
Die Richter bzw. Gerichte sind (noch immer) nicht auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, der u.a. (auch) von der Vorsitzenden der EMA, Emer Cook höchstpersönlich am 18.10.2023 (spät ist immer noch besser als nie) festgestellt wurde in ihrer Antwort auf eine Anfrage des EU-Abgeordneten Marcel de Graff:
Zitat Cook:
„You are indeed correct to point out that COV ID -19 vaccines have not been authorised for
preventing transmisson from one person to another . The indications are for protecting the
vaccinated individuals only“
Ergänzend ist festzustellen, dass „protecting the vaccinated individuals only“ sich ausschließlich nur auf den (möglichen) „Schutz vor schwerer Covid19-Erkrankung“ bezieht, NICHT aber auf den Schutz vor Infektion auf den Schleimhäuten (genauso wenig wie vor Transmission, die von den Schleimhäuten ausgeht), weil die „Impfung“ nur IgG-Antikörper im Blut und keine IgA-Antikörper auf den Schleimhäuten erzeugt, die aber genau dort (nämlich am Eingangs, -Vermehrungs- und Ausgangsort der Viren), also sowohl gegen Infektion, als auch Replikation und Transmission) benötigt würden.
Das schafft nur eine „natürliche“ Virus-Infektion von AUßEN über die Schleimhäute, so wie sich das für eine Atemwegsinfektion gehört.
Das gilt übrigens auch für konventionelle, intramuskuläre Impfungen, wie z.B. die Grippe-Schutzimpfung.
Auch wenn Frau Cook ihren (Er-) Kenntnisstand erst Ende 2023 preisgegeben hat, bestand die diesbezügliche Kenntnis zur fehlenden Wirksamkeit gegen Infektion und Transmission auch schon 2021 in der Wissenschaft (allerdings nicht in „DER Wissenschaft“, die von korrupten „Experten aus DER Wissenschaft“, „Gesundheits“-Politikern und „Qualitätsmedien“ öffentlich kommuniziert wurde).
Die (Zitat BVerwG) „… Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert“, ist bei der COVID-19-Impfung also schon im Oktober 2021 MITNICHTEN ERFÜLLT gewesen und ist es erst recht NICHT am 09.10.2025!
Und deshalb hätte auch die Inanspruchnahme „einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung“ die Infektion (oder den positiven Corona-Test?) NICHT vermeiden können.“
Die Schutzimpfungen waren deshalb auch KEIN „zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie“, weil sie bezüglich des Pandemiegeschehens, also des Infektions- und Transmissions-Geschehens, wirkungslos waren. Und der eventuelle Eigenschutz mußte mit dem Risiko eines schweren oder gar tödlichen Impfschadens durch die (zumindest potentiell) hochtoxische Gen-Therapie erkauft werden.
Gerichtsurteile, die in wesentlichen Teilen auf falschen Annahmen bzw. gänzlich fehlendem Wissen der Richter zur praktisch fehlenden Wirkung der „Corona-Schutzimpfungen als ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie.“ basieren, sind deshalb als unbegründet anzufechten.
Ich habe Bedenken, dass die geurteilt habenden Richter vorab nicht richtig recherchiert haben und deshalb dieses Fehl-Urteil zustande gekommen ist.
Das, was die Bundesverwaltungsgerichtsrichterlein willkürlich festlegten (nicht: urteilten) ist deutlich Rechtsbeugung.
Vielleicht sollten sich diese Bundesverwaltungsgerichtsrichterleindarsteller selber und aus Sorge für sich selbst fragen: How bad was my batch? Oder sind diese Bundesverwaltungsgerichtsrichterleindarsteller nicht giftgespritzt worden?
8.Okt. 2025
Das Internationale Tribunal der Alliance of Indigenous Nations (A.I.N.) ist die erste Regierungsbehörde und Justizbehörde weltweit, die eine VERFÜGUNG erlassen hat, in der mRNA-Nanopartikel-Injektionen zu biologischen und technologischen Massenvernichtungswaffen erklärt werden.
Durch zivilen Ungehorsam von Prof. Dr. A. Burkhardt und Prof. Dr. W. Lang in der Pressekonferenz 20.09.2021
zeigten sie eindeutige Beweise, welche vom Internationalen Tribunal der Alliance of Indigenous Nations vor wenigen Tagen bestätigt wurden.
https://www.pathologie-konferenz.de/
„… Das Internationale Tribunal der Alliance of Indigenous Nations (A.I.N.) ist die erste Regierungsbehörde und Justizbehörde weltweit, die eine VERFÜGUNG erlassen hat, in der mRNA-Nanopartikel-Injektionen zu biologischen und technologischen Massenvernichtungswaffen erklärt werden. …“
Bitte mal diese rechtlich-politisch schwergewichtige Aissage nach Templin zur Merkel oder in ihre (Merkelsche) Behausung (Adresse: Kupfergraben, Berlin-Mitte) „funken“. Diese Dame kann nicht Physik studiert haben und hat(te) von Naturwissenschaften so wenig Wissen und Ahnung, wie der Frosch vom Fliegen.
Die Deutschen brauchen das! Die wählen die Verantwortlichen garantiert noch einmal.
Wie empfahl Aleister Crowley? Let the slaves serve!
Die eigenen Kinder wegömpfen. Das Opfer für den großen Ahriman. Wie tief kann man fallen?
Bis 👉 GANZ nach unten…🙃
Die eigenen Kinder wegimpfen, während millionen Wurfmaschinen importiert werden, die die Impfung aus religiösen Gründen ungeschoren und repressionslos verweigern (dürfen). Klingt nach nem Plan.