
So kommen die Leyen-Pfizer Bestell-SMS noch an die Öffentlichkeit
Der EU-Gerichtshof hat heute „die Entscheidung der Kommission für nichtig“ erklärt, den SMS Verkehr zwischen der Kommissionspräsidentin Leyen und dem Pfizer CEO Bourla nicht zu veröffentlichen. Selbst wenn Leyen diese SMS nicht aufgehoben, sondern vernichtet hat, müssen sie noch beim Empfänger in den USA verfügbar sein. (TKP Bericht)
Es hagelt daher von allen Seiten Rücktrittsaufforderung an Leyen, wie TKP ebenfalls hier berichtet hat. Aber nicht nur gegen Leyen und andere Kommissionsmitglieder, auch an Abgeordnete im EU-Parlament gibt es Aufforderungen zum Rücktritt. Das Parlament hatte sich – könnte man meinen – in den Dienst der Konzerne gestellt und nicht in jenes des Volkes. Mit 349 zu 254 Stimmen wurde die Transparanzmaßnahme Anfang 2024 abgelehnt. Obwohl sogar die grüne Fraktion Großteils für die Freigabe gestimmt hatte, wurde der Antrag niedergeschmettert: Eine Allianz aus Sozialdemokraten, der konservativen EVP und den Liberalen hat (wieder einmal) gereicht.
Die Südtiroler Landtagsabgeordnete und Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen schreibt dazu in einer Aussendung:
„Nicht nur die Präsidentin der EU-Kommission, sondern auch alle EU-Parlamentarier (u.a. SVP-EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann), die gegen die Offenlegung der sms-Nachrichten von Ursula von der Leyen an Albert Bourla (CEO der Pfizer, Produzent des für die EU wichtigsten sog. COVID-19-“Impfstoffes”), und damit gegen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit gestimmt haben, müssen zurücktreten!
Sie haben bewiesen, nicht im Interesse der Bürger, sondern im Interesse von big-Pharma und deren Marionetten zu handeln und als Vertreter eines autoritären Regimes in totaler Missachtung demokratischer Grundsätze tätig zu sein!
Aufbewahrungspflicht der SMS durch Pfizer Chef Bourla in den USA
Sollte die Kommission bzw Leyen die etwa 100 SMS, mit denen für etwa 36 Milliarden Euro Steuergeld rund 1,8 Milliarden Dosen mRNA-Impfstoff bei Pfizer gekauft wurden, nicht herausrücken, so kann das Gericht diese in einem Rechtshilfeverfahren durch ein US-Gericht von Albert Bourla einfordern. Darüber hatte TKP im April 2024 hier berichtet.
Die EU-Kommission behauptet bekanntlich, dass „Ursula von der Leyen nicht mehr im Besitz der Textnachrichten ist“. Politico hatte einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten gestellt, auf den die Kommission geantwortet hatte:
Es wurden keine Textnachrichten im Dokumentenregistrierungssystem der Kommission registriert. In Anbetracht der Tatsache, dass die Nachrichten „registriert worden wären, wenn sie wichtige Informationen enthielten, die nicht kurzlebig sind“, bedeutet das, dass die Textnachrichten, falls sie jemals existierten, nicht sehr wichtig gewesen sein müssen. Und wenn sie nicht wichtig sind, dann hätten sie gar nicht erst registriert werden müssen.
Bourla hatte öffentlich erklärt, dass es ihm von den vielen Amtsträgern, mit denen er über den Kauf seiner gefährlichen Produkte gesprochen hat, besonders leicht gefallen ist, mit Ursula von der Leyen zu sprechen, die auch Ärztin (Gynäkologin) ist. Wie in der New York Times berichtet wurde:
Herr Bourla sagte, er und Frau von der Leyen hätten „ein tiefes Vertrauen entwickelt, weil wir tiefgehende Diskussionen geführt haben.“ Er sagte: „Sie kannte Details über die Varianten, sie kannte Details über alles. Das hat die Diskussion sehr viel engagierter gemacht.“
Die französische Anwältin Diane Protat hat in Vertretung des belgischen Lobbyisten Frédéric Baldan gemeinsam mit dem US-Anwalt William Snyder vor einem US-Bundesgericht eine Klage gemäß Abschnitt 1782 des Titels 28 des United States Code eingereicht, um die Textnachrichten zu erhalten.
Abschnitt 1782 ermächtigt US-Bundesbezirksgerichte (d. h. ein Bundesgericht), eine Person oder Einrichtung, die im Zuständigkeitsbereich des Gerichts „ansässig“ ist, anzuweisen, „ihre Aussage oder Erklärung abzugeben oder ein Dokument oder eine andere Sache zur Verwendung in einem Verfahren vor einem ausländischen oder internationalen Gericht vorzulegen„. Da der CEO von Pfizer, Albert Bourla, seinen Wohnsitz in New York hat, gilt dieses Gesetz definitiv für seine Kommunikation mit dem Präsidenten der EU-Kommission.
Was die Aufbewahrung solcher Daten anlangt, sind US Gerichte absolut humorlos. Werden sie nicht herausgegeben, setzt es drakonische Strafen. In einem Gespräch mit John Leake das hier zu sehen und zu hören ist, weist aber die französische Anwältin Diane Protat darauf hin, dass das US-Gericht erst handeln wird, nachdem ein EU-Gericht den Bedarf anmeldet. In den USA muss derartige Kommunikation für 5 Jahre aufgehoben werden.
Gelingt es Leyen also die Sache lange genug hinauszögern, könnte Bourla die SMS ebenfalls löschen. TKP hatte am 28. April 2021 über die Bestellung berichtet und die geleakten Verträge veröffentlicht.

Dieser wurde laut dem Leak am 20. November 2020 unterzeichnet, die 5-jahresfrist läuft also spätestens am 20.11.2025 ab, wahrscheinlich aber einige Wochen vorher, wann auch immer das letzte SMS dazu versendet wurde.
Bild: Flickr
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Das selbst die Liberalen mitgemacht haben ist schon traurig. Das verstößt sogar gegen liberale Grundprinzipien.
Man muss sich mal die Frage stellen, wieso sollte man was gegen Transparenz haben. Hier geht es ja erstmal gar nicht um die Verurteilung von jemanden, sondern schlicht nur um Transparenz. Grad im Parlament als das „Kontrollorgan“ der EU Kommission, ist (und sollte auch) Transparenz das alleroberste Prinzip des Handelns sein.
Die Parlamanetarier haben hier wohl nicht wie sie eigentlich sollten nach ihrem Gewissen abgestimmt sondern nach Parteidisziplin. Der Fall zeigt recht gut wie nachteilig Parteiendemokratie gegenüber direkter Demokratie ist. Da wird nicht im Sinne der Wähler abgestimmt, sondern im Sinne einer kleinen Elite Gruppe.
‚Selbst wenn Leyen diese SMS nicht aufgehoben, sondern vernichtet hat, müssen sie noch beim Empfänger in den USA verfügbar sein“
Das ist lediglich ein frommer Wunsch, die Nachrichten sind längst gelöscht. Diese korrupten Deals per SMS abzuschließen, geschah ja nicht ohne Grund.
Wenn die Kommunikation nicht über einen externen Service ging, von was nicht auszugehen ist, werden Textnachrichten auf keinem Server gespeichert, sondern beim Provider nach Zustellung „gedumpt“.
Die einzige Möglichkeit wäre über die regelmäßige Datensicherung des Smartphones, aber auch daran wird man gedacht haben.
Mit Geschäften per SMS hat Mrs. Teflon ja ihre Erfahrungen. Die können ihr gar nichts. Nu sind die halt weg …..
Wer so viel Aufwand betreibt, nichts offenlegen zu müssen, ist nach allen Regeln: schuldig.
Mehr muss „das Volk“ nicht begreifen. Und das geht sich bei den meisten aus…..;))
Jede Lüge zieht neue Lügen nach sich, um die alte Lüge zu decken. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis auch über Uschi alles zusammenbricht. Die EU wird es nicht mehr so lange geben. Ich freue mich schon auf das Begräbnis…
Löst Euch doch endlich vom Mythos der Demokratie. Die Demokratiesimulation gab es, so lange es für das Kapital noch lukrativ war. Jetzt geht’s schnurstracken Streiches Richtung Diktatur. Corona war der Anfang und der hat super funktioniert. Freut Euch auf die Fortsetzung.
100 % d’acord. Was Big Tech da schon für uns vorbereitet während dem Trumpi makes everything great again Ablenkungsschauspiel… da werden wir noch mit den Ohren schlackern. Auch das kapiert die wabernde Masse nicht.
Was soll dieser Nonsense – der Empfänger hat die Daten. In der ganzen EU gilt das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung. Der Anbieter der SIM Karte von Flintenuschi hat alles in den Logs lagernd. Muss nur mir der Gerichtsbeschluss angefragt werden und schon ist alles da. Datenverdichtungen gibts nur für Mengen und Anzahl, nicht jedoch für Inhalt.
Und die NSA hat diese Daten ebenfalls mit Sicherheit auf deren Backups. Einfach mal anfragen.
Da werden nur Sender und Empfänger gespeichert, aber keine Inhalte. Macht vielleicht die NSA, aber die geben weder was zu noch was her.
Nur die Rufnummern, Sende- und Empfangszeiten. KEINE Inhalte.
Wir als deutsche Handwerker haben für geschäftliche Korrespondenz, wie Angebot … Auftragsbestätigung … Allgem. Gesch.bedingungen und sonstiger schriftlicher Geschäftsverkehr,
eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Das fordert das Finanzamt vom deutschen Steuerzahler.
Genau, vom Steuerzahler. Die oben dürfen alles, können alles. Solange die wabende Masse es zulässt. Und wie es aussieht, ändert sich da nix.
Auf dem offiziellen Weg kommt da nix ans Licht. Die NSA oder CIA oder wer auch immer da drüben hat die natürlich schön brav irgendwo gespeichert. Ist doch ein tolles Druckmittel für alle Fälle. Falls es die SMS überhaupt gibt oder das ganze nur wieder ein Schauplatz zur Ablenkung der Massen ist und damit die alternative Presse was zu schreiben hat. Irgendwie müssen die VTs ja beschäftigt werden.
„So kommen die Leyen-Pfizer Bestell-SMS noch an die Öffentlichkeit“ – Da kommt nichts mehr ans Licht. Bei Leyen sind die schon lange gelöscht und bei Bourla denke ich auch, trotz besagter Aufbewahrungspflicht und selbst falls nicht, es ist jetzt noch nen halbes Jahr, bis er sie offiziell löschen dürfte, bis dahin muß erstmal ein US-Gericht ein Urteil fällen und gegen dieses wird dann sicher noch 3x Einspruch eingelegt.
Das ist doch gerade der Sinn von „Big Data“, dass alle Daten für immer gespeichert bleiben, die jemals ins Netz abgeschickt worden sind! Meiner Meinung nach können auch die SMS von Leyen nicht gelöscht werden! Man muss sie nur anfordern, es sei denn, jemand von ganz hoher Stelle lässt sie bei der NSA absichtlich löschen!