UK Oberstes Gericht: „Frau bezieht sich auf das biologische Geschlecht“

17. April 2025von 2,8 Minuten Lesezeit

Der oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat die Berufung einer Aktionsgruppe bestätigt, die geklärt haben wollte, ob Transgender-Frauen nach den Gleichstellungsgesetzen rechtlich als Frauen gelten, und entschieden, dass sich das Gesetz auf „biologische Frauen und das biologische Geschlecht“ bezieht.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 16. April bezog sich auf die Frage, ob eine Transfrau mit einer Geschlechtsanerkennungsurkunde (GRC), einem offiziellen Dokument, das die rechtliche Anerkennung des neuen Geschlechts einer Person bestätigt, als Frau nach dem britischen Gleichstellungsgesetz vor Diskriminierung geschützt ist. Die Kampagnengruppe For Women Scotland (FWS) hatte argumentiert, dass diese Rechte nur auf der Grundlage des biologischen Geschlechts einer Person gelten sollten. Sie hatte eine Richtlinie der dezentralen schottischen Regierung zu einem Gesetz aus dem Jahr 2018 angefochten, das den Frauenanteil in öffentlichen Gremien erhöhen sollte.

In der Richtlinie der schottischen Minister zu diesem Gesetz hieß es, dass eine Transfrau mit einer vollständigen GRC rechtlich gesehen eine Frau sei.

„Die Begriffe ‚Frauen und Geschlecht‘ im Gleichstellungsgesetz von 2010 beziehen sich auf biologische Frauen und das biologische Geschlecht„, erklärte Patrick Hodge, stellvertretender Präsident des Obersten Gerichtshofs.

„Wir raten jedoch davon ab, dieses Urteil als Triumph einer oder mehrerer Gruppen in unserer Gesellschaft auf Kosten einer anderen zu interpretieren – das ist es nicht“, fügte er hinzu.

FWS begrüßte das Urteil in den sozialen Medien mit den Worten: „Ja, wir sind hier absolut begeistert!“

Die schottische Abgeordnete für Edinburgh, Ash Regan, sagte zu dem Urteil: „For Women Scotland hat seine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof gewonnen. Die Anliegen der Frauen wurden anerkannt, die Rechte der Frauen bestätigt, und das Gericht hat bestätigt, dass das Gesetz die biologische Realität widerspiegelt.“

Während einige wie Harry Potter Autorin J.K. Rowling das Ergebnis feierten, wurde das Gerichtsurteil von Transgender-Aktivistengruppen wie Transactual UK in Frage gestellt.

„Wir prüfen derzeit das Urteil des High Court zur Auslegung des Begriffs ‚Geschlecht‘ im Gleichstellungsgesetz“, erklärte Transactual UK am 16. April.

„Wir arbeiten daran, das Urteil und seine möglichen Auswirkungen auf die Rechte und das tägliche Leben von Transgender-Personen vollständig zu verstehen.“

Das Weiße Haus sperrt woke Journalisten

Wer (er/ihn), (sie/ihr), (sie/ihnen) oder sogar (quem/quis) in einer E-Mail-Signatur verwendet, sollten nicht damit rechnen, in nächster Zeit vom Weißen Haus zu hören.

Die Preessesprecherin Karoline Leavitt bestätigte kürzlich, dass es die Politik der Trump-Regierung ist, nicht auf Reporter zu reagieren, die ihre Pronomen in ihrer E-Mail angeben, und bezeichnete diese Praxis als Angriff auf die Wahrheit durch diejenigen, die eigentlich dafür da sind, sie zu schützen.

„Jeder Reporter, der sich dafür entscheidet, seine bevorzugten Pronomen in seiner Biografie anzugeben, kümmert sich offensichtlich nicht um die biologische Realität oder Wahrheit und kann daher nicht vertraut werden, ehrliche Artikel zu schreiben“, sagte die Pressesprecherin laut Berichten der New York Times.


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4 Kommentare

  1. Michael Rosemeyer 22. April 2025 um 9:54 Uhr - Antworten

    Für Frauen gibt es die Gynäkologie
    Für Männer gibt es die Urologie
    Fä+ür alle andern 70 Geswchlechter gibt es die Psychatrie

  2. Michael Rosemeyer 22. April 2025 um 9:52 Uhr - Antworten

    Viele Geschlechter? Das ist Unfug!
    Biologin und Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard
    2022_08_22
    https://www.emma.de/artikel/viele-geschlechter-das-ist-unfug-339689

    Querbeauftragter „hat den Grundkurs in Biologie verpasst“, sagt Medizin-Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard
    2022_08_22
    https://www.welt.de/politik/article240616385/Gender-Debatte-Queerbeauftragter-hat-den-Grundkurs-in-Biologie-verpasst-sagt-Nobelpreistraegerin.html

  3. Karsten Mitka 17. April 2025 um 16:25 Uhr - Antworten

    Gutes Urteil, aber auch schlimm, daß biologisches Grundwissen heutzutage gesetzlich verankert werden muß, um (weiter) zu gelten, gleiches gilt für Ungarn.

  4. Vortex 17. April 2025 um 14:51 Uhr - Antworten

    Eigentlich selbstverständlich, dass wir wieder zurück zur höheren Vernunft gehen möchten, nach so viel demonstrierter Unvernunft um uns herum, nun fehlt nur mehr den eigentlichen Ursprung des Ganzen aufzudecken, wie z. B. hier vorerst als Hypothese (tinyurl.com/mwj6earp) solches gerade in Umlauf ist …

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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