Wahlanfechtung wegen Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen

25. Februar 2025von 9 Minuten Lesezeit

Nach der Bundestagswahl in Deutschland prüft das Bündnis Sahra Wagenknecht eine Wahlanfechtung. Es hat nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis 2.468.670 bei insgesamt 49.642.087 abgegebenen Zweitstimmen erhalten. Die für den Einzug ins Parlament erforderlichen 5 % wären 2.482.105 Stimmen gewesen, es fehlen dem BSW also 13.435 Stimmen.

Der Verfasser dieses Artikels hat  bereits am Abend des 23.02.25 seinen Einspruch abgeschickt und der Bundestagspräsidentin sowie der Bundeswahlleiterin vorab per Mail übermittelt. Den Text seines Einspruchs hat er zudem hier veröffentlicht.

Wenn die Wahlanfechtung mit der Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen begründet werden soll, greift die Rechnung des BSW aber zu kurz. Die zusätzlich abgegebenen Stimmen hätten auch die Grundgesamtheit erhöht. Die fehlenden Stimmen würden sich dann nach der Formel „ 49.642.087 + X = (2.468.670 + X) · 20“ errechnen; X wäre dann aufgerundet 14.142.

Zahl der Auslandsdeutschen

Lt. Eurostat sollen 2024 unter Verwendung älterer Zahlen bei nicht aktuellen Daten 1.274.586 Deutsche im EWR-Ausland + UK gelebt haben, davon 128.049 in Spanien. Die Zahl für Spanien hält der Verfasser aus eigener Anschauung für zu niedrig, weil die spanischen Behörden unter Verletzung des EU-Rechts ausländischen Rentnern die Aufenthaltsgenehmigung mit absurden Begründungen verweigern, um sie im Gegensatz zu rückkehrenden Gastarbeitern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen zu müssen. Am 04.02.25 hat der Verfasser hier darüber berichtet. Sofern es sich um Zahlen der Ausländerbehörden handelt, fehlen die Rentner also insgesamt. Bei Zahlen der Meldebehörden wären nur die Rentner enthalten sein, die sich ein Haus oder eine Wohnung gekauft haben und sich zur Vermeidung der Zweitwohnungssteuer und der erhöhten Grunderwerbsteuer für Zweitwohnungen bei der Stadt mit einem Hauptwohnsitz angemeldet haben. Aber schon auf der Grundlage der Eurostat-Daten kann man weltweit von mindestens 2 Mio. Auslandsdeutschen ausgehen. Diese Website nannte ohne Quellenangabe „3,4 Millionen Deutschen … Ausland .. (davon rund 800.000 im grenznahen Ausland und 1,1 Millionen in den USA).“ Die SPD-Zeitung „Vörwärts“ schrieb am 22.02.25 ebenfalls ohne Quellenangabe: „Nach Schätzungen leben drei bis vier Millionen deutsche Staatsbürger*innen dauerhaft im Ausland. Davon haben rund 210.000 Interesse an einer Teilnahme an der Wahl bekundet, indem sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer letzten deutschen Heimatgemeinde eintragen ließen.“ Der Rest hat dann wohl von vornherein eingeschätzt, dass die verfügbaren zwei Wochen zwischen dem Druck der Stimmzettel und dem Wahltag zu kurz sind, und deshalb keinen Antrag gestellt. Dabei hatte die Bundesregierung hier mit dem Hinweis geworben: „Um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen schnellstmöglich wieder in Deutschland ankommen, öffnet das Auswärtige Amt den amtlichen Kurierweg und setzt Sonderkuriere ein, wo dies aufgrund der Postlaufzeiten oder der Unzuverlässigkeit des örtlichen Postsystems erforderlich ist.“ Das hat offensichtlich nicht funktioniert.

Faktische Unmöglichkeit einer Wahl

In der Tagesschau (hier und hier) wurde am 22.02.25 über die faktische Unmöglichkeit einer Briefwahl aus dem Ausland berichtet. Auch der deutsche Botschafter in London schrieb auf Twitter/X: „Bei der #Bundestagswahl können viele Deutsche im Ausland ihr Wahlrecht nicht ausüben. Fristen wurden zu knapp kalkuliert, die Verfahren sind zu bürokratisch. Eine Reform ist dringend notwendig.“ Der Verfasser war hiervon persönlich betroffen. Am 13.01.25 hat er über das Internet bei der zuständigen Stelle in Deutschland die Briefwahl und die Versendung der Briefwahlunterlagen an das deutsche Konsulat in Malaga beantragt. Aus dem deutschen Wahlamt sollen sie am 07.02.25 an das Auswärtige Amt geschickt worden sein. Am 12.02.25 teilte ihm das Konsulat in Malaga auf Anfrage mit, dass seine Briefwahlunterlagen noch nicht eingegangen seien und er umgehend nach dem Zugang per Mail informiert würde. Bei einer nochmaligen Nachfrage am 19.02.25 erhielt er die Antwort, dass die Unterlagen noch immer nicht eingegangen seien, der letzte Kurier für die Rücksendung nach Deutschland aber schon am 18.02.25 abgeflogen sei. Auch am 21.02.25 waren die zwei Wochen zuvor abgeschickten Briefwahlunterlagen noch immer nicht in Malaga eingetroffen. Böse Zungen mögen behaupten, dass das angesichts der feindseligen Haltung der grünen Außenministerin (Stichwort: feministische Außenpolitik) gegenüber alten weißen Männern (also deutschen Rentnern), die zusätzlich noch überwiegend bio-deutsch und heterosexuell (die LGBTQXYZ-Mode machen sie nicht mit) sind, Absicht war.

Mindestens unter Auslandsdeutschen in Spanien kann der Verfasser ein erhöhtes Potential für das BSW erkennen. Er war nach seiner Ankunft überrascht, wie viele gut situierte Auslandsdeutsche in Spanien über ihre Jugend in der Hausbesetzerszene, der Friedensbewegung oder im MSB (Marxistischer Studentenbund) berichten konnten. Diese Leute schwammen früher gegen den Strom, und haben sich ihr eigenständiges Denkvermögen bewahrt. Am 19.02.25 hat er hier die deutsche Szene in Spanien skizziert. Dass sich das BSW hier die fehlenden 14.142 Stimmen erhofft, ist nachvollziehbar.

„Recht haben“ oder „Recht bekommen“?

Die Erfolgsaussichten einer Wahlanfechtung werden in den Mainstream-Medien als gering bezeichnet. Prof. Dr. Sophie Schönberger, die Co-Direktorin des Düsseldorfer Universitätsinstituts für Parteienrecht sagte der Wochenzeitung Die Zeit: „Ich sehe keinen Hebel für eine Verfassungsklage.“ Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Briefwahl. Sie sehe auch keine Vorschrift im Wahlrecht, die zum Beispiel eine bestimmte Frist für die Zustellung von Briefwahlunterlagen vorschreibe. Christian Rath schrieb für die SPD-Zeitung: „Zwar besteht nun eine Ungleichbehandlung der Auslandsdeutschen, weil manche wählen können und andere nicht. Das ist aber keine Diskriminierung des Staates, sondern ist Folge der persönlichen Wahl des Wohnorts.“

Natürlich muss man zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht verhält sich gegenüber den Normalbürgern schon seit vielen Jahren überheblich. Faktisch alle Verfassungsbeschwerden von Nicht-Promis werden unabhängig von ihrem Inhalt nicht zur Entscheidung angenommen. Aus diesem Grund mögen die Mainstream-Medien die Lage zutreffend einschätzen.

Wenn man aber nicht nach „Recht bekommen“, sondern nach „Recht haben“ fragt, stellt sich die Lage anders dar. Rath und Schönberger vermischen Verwaltung, Gesetz und Verfassung. Natürlich dürfte die Verfassung das Wahlrecht an einen Wohnsitz im Inland knüpfen und den Gesetzgeber lediglich ermächtigen, Deutschen im Ausland zusätzlich das Wählen erlauben. Die aktuelle Regelung ist aber eine andere. Das Wahlrecht ist nur von der Staatsangehörigkeit und einem Mindestalter von 18 Jahren abhängig. Damit ist der Gesetzgeber in der Pflicht, dieses theoretische Wahlrecht auch praktisch zu organisieren. Das Gesetz muss keine Briefwahl ermöglichen. Alternativ hätte das Wahlgesetz auch vorschreiben können, dass Auslandsdeutsche für die Ausübung ihres Wahlrechts in die Botschaften und Konsulate kommen müssen. Dass ein Deutscher in Deutschland nach einem 200-Meter-Spaziergang sein Wahllokal erreichen kann und der Auslandsdeutsche 200 km zum Konsulat fahren müsste, wäre keine Verletzung des Wahlrechts. Der Gesetzgeber wäre aber in der Pflicht, irgendeine praktisch durchführbare Möglichkeit der Wahl im Ausland zu regeln. Die Schaffung einer praktisch undurchführbaren Möglichkeit verletzt die Bürger dagegen in ihrem verfassungsmäßigen Recht.

Bei der Wahl 2025 hat das grüne Außenministerium die Verpflichtung übernommen, die praktische Durchführung der Wahl unter den schwierigen Bedingungen zu ermöglichen. Es wollte die Wahlbriefe aus Deutschland per Kurier in die Botschaften und Konsulate bringen und den Rücklauf nach Deutschland organisieren. Nach dem BWahlG sind die deutschen Auslandsvertretungen zwar keine Wahllokale; die Wähler hätten ihren Stimmzettel aber vor der Tür oder auf der Toilette ausfüllen und sofort wieder abgeben können. Diese Regelung wäre eine verfassungskonforme Möglichkeit gewesen, den Auslandsdeutschen eine Teilnahme  an der Wahl anzubieten.

Dass das Außenministerium diese Umsetzung ver(baer)bockt hat, ist mit dem Wahl-Chaos des Jahres 2021 in Berlin vergleichbar, und hinsichtlich der praktischen Auswirkung wegen des knappen BSW-Ergebnisses sogar gravierender. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine absichtliche Behinderung von Wählern gehandelt hat, die vor der rot-grünen Politik und der Kriegsgefahr ins Ausland geflohen sind, oder ob – wie 2021 – eine schlichte Unfähigkeit der Bürokratie der Grund gewesen ist. Wenn durch das Staatsversagen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl vorkommen, muss die Wahl wiederholt werden, sofern sich die Fehler auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben können. Weil dem BSW nur 14.142 Stimmen für den Einzug ins Parlament fehlten und ca. 200.000 als Wähler registrierte Auslandsdeutsche nicht wählen konnten, ist die Möglichkeit einer Auswirkung auf das Wahlergebnis gegeben.

Würde den Auslandsdeutschen eine nachträgliche Stimmabgabe ermöglicht, um den Mangel der Wahl zu heilen, und würden dann wirklich 200.000 zusätzliche Stimmzettel abgegeben, müsste das  BSW aber 23.434 zusätzliche Stimmen erhalten, also 11,7 % der Auslandsdeutschen. Das wäre ein anspruchsvolles Ziel. Eine Anfechtung müsste dann damit argumentieren, dass unter den Bedingungen einer Nachwahl das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet wäre, denn in vielen Gemeinden könnte nur ein einziger zusätzlicher Stimmzetteln eingehen. Aus der Differenz zwischen altem und neuem Ergebnis wäre dann ablesbar, wie der betreffende Auslandsdeutsche gewählt hätte.

Vollständige Blamage

Eine vollständige Wahlwiederholung wäre aber auch eine vollständige Blamage für den Regierungsapparat, insbesondere für Annalenas feministische Außenpolitik. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese Blamage mit aller Kraft verhindert werden soll. Dass ein Wahlprüfungsausschuss des Bundestags selbst dieses Totalversagen einräumt und eine Wiederholung der Wahl beschließt, wäre nur bei einem massiven öffentlichen Druck eine realistische Möglichkeit. Selbst beim Berliner Wahl-Chaos von 2021 musste ein Gericht entscheiden.

Die oppositionellen Kräfte (Grüne und Linke zählen nicht dazu) sind aber mit dem politischen Wahlergebnis einer Koalition aus Union und SPD unzufrieden. Sie hätten alle ein Interesse daran, die deutsche Ministerialbürokratie und die etablierten Parteien vorzuführen. Die Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen sollte deshalb nicht als isoliertes Problem einer Randgruppe angesehen werden, sondern als Beweis der Unfähigkeit der herrschenden Politik. Man sollte auch ernsthaft die Frage diskutieren, warum das Haus Baerbock nicht in der Lage war, zwischen dem 07.02 und dem 21.02. einen Wahlbrief von Deutschland nach Spanien zu bringen, und warum nach dem Tweet des deutschen Botschafters in London überhaupt keine Wahlbriefe angekommen sind, obwohl das Haus Baerbock Kuriere einsetzen wollte. Man sollte nicht nur Unfähigkeit feststellen, sondern durchaus auch nach der Möglichkeit böser Absicht fragen.

Diese Diskussion sollt nicht nur von den Anhängern des BSW geführt werden. Eine Wahlwiederholung nach der totalen Blamage der etablierten Parteien würde auch der AfD zusätzliche Stimmen bringen. Das wäre dann natürlich ein wichtiger Grund, dass die etablierten Parteien den Shitstorm aussitzen. Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Es würde auch nicht der letzte Beweis für die Unfähigkeit oder Böswilligkeit der etablierten Parteien bleiben.

Bild „Wahlwiederholung per Briefwahl“ by Schockwellenreiter is licensed under CC BY-NC-ND 2.0.

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Prof. Dr. Werner Müller, ehem. Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz, seit 2023 pensioniert und wohnhaft in Spanien.


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5 Kommentare

  1. Varus 26. Februar 2025 um 0:46 Uhr - Antworten

    Böses Medium berichtete gestern, dass die CDU gleich am Montag eine Anfrage mit insgesamt 551 Fragen einreichte über „Correctiv“, „Omas gegen Rechts“, DUH, Greenpeace und viele andere linksgrüne Vereine. Macht die CDU jetzt auf USAID-Aufklärung? Könnte auch TKP darüber berichten – was aus der Sache wurde?

  2. Jan 25. Februar 2025 um 18:12 Uhr - Antworten

    Auslandsdeutsche verlieren das Wahlrecht, wenn sie länger als 26 Jahre Deutschland fernbleiben. Das erschwert die Abschätzung.

    Die Rechnungen erschließen sich mir nicht. Wir haben die Menge der direkt abgegebenen Stimmen und die der Auslandsdeutschen. Bei den direkt abgegebenen Stimmen erreichte das BSW unter 5%. Wenn die Stimmen der Auslandsdeutschen die direkt abgegebenen verändern sollen, dann müssen die Auslandsdeutschen zunächst auch einmal zu 5% für das BSW stimmen und dann noch einmal um weitere Prozentpunkte, um das Gesamtergebnis zu beeinflussen. Dass aber das BSW bei den Auslandsdeutschen so erheblich höher im Kurs steht, darf man bezweifeln.

  3. R.Fongern 25. Februar 2025 um 17:12 Uhr - Antworten

    Wahlanfechtung

    Ich kann bestätigen,dass die Wahlunterlagen von Berlin nach Barcelona “ auf dem letzten Drücker“ Dienstag vor dem Wahltag in Barcelona eingetroffen sind,obgleich Anfang Februar in Berlin beantragt. Unter normalen postalischen Bedingungen hätten diese Unterlagen nicht bis zum Wahltag in Berlin sein können. Deshalb wurde der Wahlbrief,der von der in Barcelona wohnenden Wählerin noch zu frankieren war, per Express mit Sendungsverfolgung nach Berlin abgeschickt.Der Brief kam am Vortag des Wahlsonntags noch rechtzeitig an.

    Es stellt sich jetzt dringend die Frage ob, abgesehen von der BSW ,auch andere Parteien durch die Schlamperei zu wenig Stimmen aus der EU bekommen haben. Die Wahlanfechtung ist notwendig.

  4. R.Fongern 25. Februar 2025 um 17:09 Uhr - Antworten

    Wahlanfechtung

    Ich kann bestätigen,dass die Wahlunterlagen von Berlin nach Barcelona “ auf dem letzten Drücker“ Dienstag vor dem Wahltag in Barcelona eingetroffen sind,obgleich Anfang Februar in Berlin beantragt. Unter normalen postalischen Bedingungen hätten diese Unterlagen nicht bis zum Wahltag in Berlin sein können. Deshalb wurde der Wahlbrief,der von der in Barcelona wohnenden Wählerin noch zu frankieren war, per Express mit Sendungsverfolgung nach Berlin abgeschickt.Der Brief kam am Vortag des Wahlsonntags noch rechtzeitig an.

    Es stellt sich jetzt dringend die Frage ob, abgesehen von der BSW ,auch andere Parteien durch die Schlamperei zu wenig Stimmen aus der EU bekommen haben. Die Wahlanfechtung ist notwendig.

  5. R.Fongern 25. Februar 2025 um 17:09 Uhr - Antworten

    Wahlanfechtung

    Ich kann bestätigen,dass die Wahlunterlagen von Berlin nach Barcelona “ auf dem letzten Drücker“ Dienstag vor dem Wahltag in Barcelona eingetroffen sind,obgleich Anfang Februar in Berlin beantragt. Unter normalen postalischen Bedingungen hätten diese Unterlagen nicht bis zum Wahltag in Berlin sein können. Deshalb wurde der Wahlbrief,der von der in Barcelona wohnenden Wählerin noch zu frankieren war, per Express mit Sendungsverfolgung nach Berlin abgeschickt.Der Brief kam am Vortag des Wahlsonntags noch rechtzeitig an.

    Es stellt sich jetzt dringend die Frage ob, abgesehen von der BSW ,auch andere Parteien durch die Schlamperei zu wenig Stimmen aus der EU bekommen haben. Die Wahlanfechtung ist notwendig.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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