
Skandalöser Impfzwang kombiniert mit Kindergartenpflicht in Südtirol
Die Pharmaindustrie hat Kinder als Zielgruppe entdeckt. In den neuen Impfplänen sind bereits 50 und mehr Impfung von der ersten Lebenswoche bis zum 15. Lebensjahr enthalten. Um die Impfungen bei den Kindern anzubringen werden immer mehr Zwangsmaßnahmen gesetzt, wie etwa sie zur Voraussetzung für den Kindergartenbesuch zu machen und diesen verpflichtend vorzuschreiben. Besonders radikal ist die Vorgangsweise in Südtirol, wie Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen berichtet.
Die Landtagsabgeordnete und Rechtsanwältin hatte schon früher aufgedeckt, dass es für die vorgeschrieben Kinderimpfungen keine Studien gibt, die die Wirkung und Sicherheit nachweisen könnten, Verpflichtungen zur Impfung daher ohnehin gesetz- und verfassungswidrig sind. Über die Hintergründe der Impfpflicht gab es kürzlich ein höchst interessantes Interview von Tucker Carlson mit einem der Rechtsanwälte von Robert F. Kennedy Jr., der auch über die Unwirksamkeit der Kinderimpfungen berichtete.
Ein Großteil der Impfungen wie gegen Masern und andere Kinderkrankheiten, wurden eingeführt als diese bereits kein Problem mehr darstellten. Die Nebenwirkungen waren aber derart enorm, dass durch die in den USA möglichen Sammelklagen Geschädigte eine Chance gegen die Pharmakonzerne hatten. Die Schadenersatzzahlungen machten Impfstoffe für die Pharmaindustrie zum Verlustgeschäft. Statt eine Verbesserung der Produkte zu erzwingen, beschloss der US-Kongress eine Haftungsbefreiung für die Hersteller dieser gesundheitsschädlichen Präparate. Das Interview und ein auf Deutsch übersetztes Transkript sind hier zu finden.
All das wirkt noch heute und trotz fehlender Studien, die Sicherheit und Wirksamkeit nachweisen, wird Impfzwang bei Kindern ausgeübt. Gesundheitlich Schäden wie Autismus ist dadurch bei Kindern immer häufiger anzutreffen.
Parallel dazu ist zu beobachten wie internationale, von Lobbyisten gesteuerte Organisationen, wie die EU, WHO, UNO oder UNICEF immer weiter gehend den Eltern die Erziehungsrechte über ihre eigenen Kinder entziehen. Kindergärten werden verpflichtend und „Bildungstätigkeiten“ inklusive Sexualerziehung samt Anleitungen zur Masturbation dorthin verlegt. Damit sollen langfristig fügsame Untertanen produziert werden.
Wie das in Südtirol umgesetzt wird erläutert die Landtagsabgeordnete und Rechtsanwältin Holzeisen in einer aktuellen Pressemitteilung:
VERPFLICHTENDES KINDERGARTENJAHR NICHT VEREINBAR MIT KINDERIMPFPFLICHT
LAND SÜDTIROL WIEDER EINMAL AUSSERHALB SEINER GESETZGEBUNGSKOMPETENZEN ZUM SCHADEN DER SÜDTIROLER BÜRGER TÄTIG
In den letzten Wochen erreichen Südtiroler Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind, ein Schreiben des Bürgermeisters ihrer Wohnsitzgemeinde, mit dem sie aufgefordert werden, ihre Kinder im Zeitraum vom 8. bis 16. Jänner 2025 in den Kindergarten einzuschreiben, oder eine Erklärung abzugeben, mit der sie erklären, mit ihren Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.
Gleichzeitig wird in diesen Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht eine Voraussetzung für den Besuch des verpflichtenden Kindergartenjahres darstelle, und die Erziehungsverantwortlichen jener Kinder, welche die Impfpflicht nicht erfüllen, die oben genannte Eigenerklärung abgeben müssten. Außerdem wird mitgeteilt, dass laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1111/2024 jene Kinder, welche die Bestimmungen zum verpflichtenden Kindergartenjahr nicht erfüllen, von der Gemeinde bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet würden. Dies gelte auch bei Nichteinhaltung der Impfpflicht und der Unterlassung der Eigenerklärung durch die Eltern.
Wie bereits am 11.12.2024 in der Aula des Südtiroler Landtags von mir ausgeführt, ist die Pflicht das Kind in den Kindergarten zu schicken bzw. selbst für eine, den jeweiligen Rahmenrichtlinien entsprechende Bildungstätigkeit zu sorgen, mit der Impfpflicht unvereinbar!
Die entsprechenden Bestimmungen der Südtiroler Landesregierung sind grob verfassungswidrig, denn hier verletzt die Autonome Provinz Bozen – wieder einmal – zum Schaden der Südtiroler Bevölkerung die Grenzen der ihr zustehenden Kompetenzen.
Die Androhung einer Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht, wenn die Eltern die Kinderimpfpflicht nicht einhalten und keine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen, steht der Landesregierung bzw. dem Land Südtirol nicht zu, da auf dem übrigen Staatsgebiet es eine solche Bestimmung – aus guten verfassungsrechtlichen Gründen – nicht gibt! Diese Bestimmung wird fallen!
Denn verfassungsrechtlich können ungeimpfte Kinder nicht aus dem Kindergarten ausgeschlossen und deren Eltern verpflichtet werden, selbst (auf eigene Kosten) für eine Bildungstätigkeit der Kinder zu sorgen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entspricht.
In meiner Eigenschaft als Landtagsabgeordnete und als Rechtsanwältin empfehle ich allen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder, die ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten schicken möchten, ihre Kinder innerhalb der Frist anzumelden und von der geforderten Selbsterklärung aktuell Abstand zu nehmen, denn das Jahr 2025 wird die längst fällige rechtliche Klärung der grob verfassungs- und menschenrechtswidrigen Kinderimpfpflicht bringen
Es ist das klare Recht aller Südtiroler Kinder, die mit den Steuergeldern aller Bürger (auch der vielen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder) finanzierten Kindergärten zu besuchen.
Und was die Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht anbelangt sei darauf hingewiesen, dass
- die Südtiroler Gemeinden/Bürgermeister aus den oben genannten Gründen hierfür keine ihnen rechtlich zustehende Kompetenz und die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht Bozen aus denselben Gründen keinerlei gültige rechtliche Handhabe hat
- nächstens umfangreiche Strafanzeigen an die ordentliche Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Landesregierung eingereicht werden, weil in Südtirol die Kinderimpfpflicht mit off-label-Anwendung von Kinderimpfstoffen, gröbster Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe und sonstiger grober Verletzungen des zwingend anzuwendenden Arzneimittelrechts erfolgt.
Das Jahr 2025 wird in diesem Bereich die notwendigen überfälligen rechtlichen Klärungen bringen. Es ist höchste Zeit: zum Schutze der Gesundheit und Grundrechte unserer Kinder!
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Hallo,
ohne die österreicher Verfassung zu kennen, interessiert mich da mal (wieder) ein Blick in die UN-Menschenrechtserklärung und in die Europäische Menschenrechtskonvention.
In der UN-Menschenrechtserklärung wären m.E. relevant Artikel 12, Artikel 16 Abschnitt 3 und Artikel 26.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 16
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Also aus der UN-Menschenrechtserklärung könnte man eine Art Pflicht ableiten, und zwar aus ,,Der Grundschulunterricht ist obligatorisch.“
Ob man daraus eine Anwesenheitspflicht ableiten kann, da würde ich als Gegner der Schul(anwesenheits)pflicht und Kritiker des staatlichen Schulsystems natürlich diskutieren; aber gut, da steht jedenfalls ,,Der Grundschulunterricht ist obligatorisch.“
Wie man von dort allerdings zu Pflichten (Zwängen) für Kinder kommen will, die noch gar nicht als schulreif gelten, dass müsste mal einer erklären.
In der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt es einen Artikel 8, folgendermaßen:
Art. 8
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Zwar finde ich in der Europäischen Menschenrechtskonvention kein Recht auf Schutz der Familie (wie Art. 16 Abs. 3 der UN-Menschenrechtserklärung), aber
ein Recht auf Bildung, wie Artikel 26 der UN-Menschenrechtserklärung, finde ich in der Europäischen Menschenrechtskonvention auch nicht.
Also gibt es da auch nichts, woraus man irgendwelche Bildungs-Pflichten (Zwänge) ableiten könnte.
An Artikel 8 (Privat- und Familienleben) ist der einschränkende Absatz 2 dran; ,,(2) Eine Behörde darf … zum Schutz der Gesundheit“, aber dann wäre man an dem (seit 2020 sattsam bekannten) Punkt, dass zur Einschränkung von Grundrechten
a) nachgewiesen sein müsste, dass die Gesundheit gefährdet ist und
b) nachgewiesen sein müsste, dass die Eingriffe der Behörde geeignet sind (tatsächlich die Gesundheit schützen) und verhältnismäßig sind.
Ich glaube nicht dass Südtirol sich hier von anderen Ländern besonders unterscheidet!
Aber Südtirol ist mit Frau Holzeisen gesegnet, der ich schon stundenlang zuhören durfte und die naturgemäß besonders polarisiert!
Die Niedertracht und Geldgier kennt hier offensichtlich keine Grenzen mehr… jetzt drehen sie durch.
Wieder so eine Art Testgebiet, bei dem ausprobiert wird, wie man eine Pflicht mit der anderen kombinieren kann. Interessant wie Bildung mit Gesundheit verknüpft werden soll. Letztendlich folgt es genau nach dem Strickmuster der politischen Erpressung der Bevölkerung. Man testet also, wie weit man gehen kann und wie weit die Bevölkerung folgt.
Soweit wir schon gesehen haben, wurde das Klima mit der Reduzierung von Freiheit gekoppelt und Bildung an Impfpflicht. Oder Impfpflicht an Freiheit oder Abgaben mit Klima.
Die Liste ließe sich unendlich fortsetzen. Wenn dann die digitale ID kommt, wird wohl jede Pflicht mit allen anderen kombiniert. Wir sollten es nicht soweit kommen lassen!
Ein wenig off-topic, aber auch mit Bezug auf Kinder, ein interessantes Interview von Masha Orel, einer Aktivistin der ersten Stunde, mit Mary Holland, die Robert F. Kennedy Jr. sowohl als Geschäftsführerin von „Children’s Health Defence“ als auch während seines Wahlkampfes zur Seite stand.
Anmerkung von Mascha Orel. Ich habe dieses Gespräch bereits im November geführt. Leider wurde es von den Medien als zu gefährlich eingestuft und ich habe leider zu lange auf eine Veröffentlichung gehofft.
https://www.alexander-wallasch.de/impfgeschichten/interview-mit-mary-holland-die-rechte-hand-von-robert-f-kennedy-jr
Inwieweit ergibt sich aus der Inanspruchnahme von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ein indirekter Impfzwang? Die Arbeitslosengeldbezieher müssen ihre Betreuungspflichten geregelt haben. Die Ämter werden kaum einsehen, dass die Nichtdurchführung von vorgeschriebenen Impfungen einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen. Inwiefern könnte dies auch den Straftatbestand der Nötigung bzw. der Schweren Körperverletzung erfüllen, da die Arbeitslosenversicherung kaum medizinische Indikationen bei Kleinkindern prüfen kann??
Haben die gelernt von der Mikl-Leitner? Der hat es ja auch nicht geschadet, ist sie doch Landeshauptfrau in Niederösterreich. Grrr Diese Politmenschen gehören hinter Gitter
Solche Gesundheitsverbrecher und Impfpflichtbefürworter gehören wöchentlich geimpft, bis ihnen ihre eigene Medizin bei den Ohren heraus kommt.