Erhebliches öffentliches Interesse an eImpfpass wegen „Volksgesundheit“? Datenweitergabe an EU, WHO, Pharma? Impfpflicht?

10. Oktober 2024von 6,8 Minuten Lesezeit

Seit 30. September gibt es beim eImpfpass in Österreich verpflichtende Eintragungen. Das gibt es teils in anderen Ländern ebenfalls und es soll EU-weit kommen, geht es nach der Leyen-Kommission. Zuletzt wurden von Faktencheckern und Medien falsche Informationen und Nebelvorhänge  zum verpflichtenden eImpfpass verbreitet. Hier einige Korrekturen und Richtigstellungen.

Den eImpfpass gibt es schon länger und er war Teil der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Von ELGA kann man sich abmelden aber nicht vom eImpfpass, konnte allerdings einer Eintragung gemäß DSGVO widersprechen. Das galt bis zum 29. September 2024 als der Impfpass noch Teil von ELGA war. Am nächsten Tag, dem 30. September 2024, wurde aber eine neue eHealth Anwendung für den eImpfpass eingeführt, bei der nun die Eintragung verpflichtend angeordnet werden kann, derzeit von vier Impfungen, nämlich Grippe, Corona, HPV und Affenpocken. Die ELGA bleibt davon unberührt. Die technische Betrieb liegt zunächst bei der ELGA GmbH und wird, sobald alles läuft, zum Gesundheitsministerium übertragen. Die Gesundheitsakte ELGA ist offensichtlich nicht gleich der Betreiberfirma ELGA GmbH. Für den normalen, nicht-juristschen Sprachgebrauch war der eImpfpass vor dem 30.9. nicht verpflichtend da man eine Eintragung ablehnen konnte, jetzt ist er es.

Das wird zum Beispiel im vom Ministerium zur Verfügung gestellten Antrag auf Einsichtnahme und/oder Ausdruck des e-Impfpasses erläutert:

Der e-Impfpass ist keine ELGA-Anwendung; er ist gesondert gesetzlich geregelt. Ihr e-Impfpass steht Ihnen daher auch dann zur Verfügung, wenn Sie ELGA widersprochen haben.

Die e-Impfpass-Anwendung bedient sich der für die ELGA-Anwendungen geschaffenen technischen Infrastruktur, ohne dass auf ELGA-Daten zugegriffen werden kann. Die jeweiligen Berechtigungen der Gesundheitsdiensteanbieter sind für ELGA-Anwendungen einerseits und für die e-Impfpass-Anwendung andererseits gesondert gesetzlich vorgegeben.

Für den e-Impfpass gibt es keine Möglichkeit zu widersprechen, da die Datenverarbeitung der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, dient. Daher sind sämtliche Personen, die einer ELGA-Teilnahme widersprochen haben, von der e-Health-Anwendung “e-Impfpass” umfasst und können sich an die ELGA-Ombudsstelle wenden.

Der e-Impfpass kann nicht deaktiviert oder gelöscht werden.“

Wenden wir uns also der Frage zu, was genau das öffentliche Interesse ist um diese fundamentale Grund- und Schutzrecht der Privatsphäre für den Teil der Gesundheitsdaten aufzuheben. Gewöhnt wurden wir daran durch die angebliche Pandemie. Es wurde dazu eine „neuartiges“ Coronavirus erfunden und behauptet um eine nie gekannte Gefährlichkeit glaubhaft zu machen. Für die, die Neuartigkeit nicht glauben wollten, wurde ersatzweise der Laborursprung und „gain-of-function“ ins Feld geführt. Wie auch immer – durch den verpflichtenden eImpfpass wird das Recht auf Privatsphäre der besonders sensiblen Gesundheitsdaten ausgehebelt.

Weitergabe von Daten und Nutzung für Impfpflicht

Der APA- Faktencheck befasst sich mit dem Thema, wer Zugriff auf die Daten hat und gibt dazu eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums wieder, die allerdings irreführend ist. Darin wird erklärt:

„Tatsächlich erfolge durch die Speicherung der personenbezogenen Daten im zentralen Impfregister keine Übermittlung dieser Daten in ein Drittland, versicherte das Ministerium auf Anfrage.

Die Verarbeitung der Daten sei demnach „auf nationale Belange beschränkt“. Lediglich Durchimpfungsraten würden an die WHO übermittelt, jedoch ohne die Möglichkeit der Rückführbarkeit auf einzelne Personen. Die Übermittlung dieser Zahlen erfolgt laut Ministerium nicht auf Basis des GTelG 2012, sondern „auf Grundlage internationaler Verpflichtungen“.“

Dass stimmt allerdings so nicht oder ist irreführend. Die EU erhält nämlich den gesamten Datensatz, ist allerdings kein „Drittland“ und auch nicht die WHO. Das EU-Parlament hat auf Wunsch der Kommission im April 2024 die digtiale EU-Pateintenakte und einen „Gesundheitsdatenraum“ beschlossen. Mit dem „Gesundheitsdatenraum“ sollen alle Patienten-Informationen über jede medizinische Behandlung einschließlich Impfstatus, Medikamente und Schwangerschaften, Labor- und Entlassungsberichte digital gespeichert und europaweit abrufbar gemacht werden. Auch Privatpatienten sind davon betroffen. Eine Vielzahl von Stellen in der gesamten EU können dann auf die Daten zugreifen – ein Widerspruchsrecht gibt es je nach den gültigen Länderbestimmungen, also nicht für die Daten des eImpfpasses.

Und hier wird es bereits unkontrollierbar für Österreich. Einen Fahrplan und entsprechende Verordnungen der EU für die Einführung eines EU-Impfpasses und die Erfassung aller Gesundheitsdaten in einem Gesundheitsdatenraum gibt es seit 2018. Darin findet sich als durchgängige Aufgabe über die Jahre:

Leitlinien zur Bekämpfung des Zögerns bei der Impfung, die auf die von den Mitgliedstaaten ermittelten spezifischen Bedürfnisse und/oder auf impfstoffspezifische Fragen zugeschnitten sind – ECDC-Bericht über das Zögern bei der Impfung gegen HPV.“

Als Gründe und Ziele des Vorschlags werden angeführt:

Mit dem EHDS wird ein gemeinsamer Raum geschaffen, in dem natürliche Personen ihre elektronischen Gesundheitsdaten leicht kontrollieren können. Außerdem wird es Akteuren aus Forschung und Innovation sowie politischen Entscheidungsträgern ermöglicht, diese elektronischen Gesundheitsdaten auf vertrauenswürdige und sichere Weise unter Wahrung der Privatsphäre zu nutzen.“

Nochmals der von Floskeln entkleidete Kern: „… politischen Entscheidungsträgern ermöglicht, diese elektronischen Gesundheitsdaten … zu nutzen.“

Zu den „Akteuren aus Forschung und Innovation sowie politischen Entscheidungsträgern“ gehören natürlich Pharmafirmen und die WHO. Die vielleicht nicht direkt auf jede einzelne Person zugreifen, weil sie das auch gar nicht interessiert.

Die Nutzung der Daten für eine Impfpflicht, die von der WHO nach den neuesten Versionen der völkerrechtlich verbindlichen Verträge vorgeschrieben werden kann, ist zu erwarten. Gerade in Österreich wurde bekanntlich eine Impfpflicht von just den Parteien am 20.1.2022 beschlossen, die jetzt an der Bildung einer Ampelkoalition arbeiten.

Grund „Volksgesundheit“

Hier nochmal die Stelle mit dem öffentlichen Interesse am verpflichtenden eImpfpass im Gesundheitstelematikgesetz § 24b Ziffer (5):

(5) Die Verwendung des eImpfpasses erfüllt ein erhebliches öffentliches Interesse gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. g bis j DSGVO. Dieses erhebliche öffentliche Interesse ergibt sich insbesondere aus:

  1. der Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung, vor allem durch
    a) eine einheitliche, flächendeckende und lückenlose digitale Impfdokumentation sowie eine verbesserte, schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen,
    b) die Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität von Impfungen und die Wirksamkeit von öffentlichen Impfprogrammen,
    c) die Erhöhung der Arzneimittel- und Patient/inn/ensicherheit;

  2. der Verfügbarkeit digitaler Impfinformationen für die Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens, vor allem zur
    a) Bestimmung von Impfstatus und Durchimpfungsraten sowie des daraus ableitbaren Handlungsbedarfs,
    b) Verbesserung der Reaktionsmöglichkeiten auf Ausbrüche von durch Impfungen bekämpfbaren Krankheiten,
    c) Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele

Was genau ist das öffentliche Interesse? Volksgesundheit wie im Dritten Reich? Gesunde Profite für die Pharmafirmen? Fremdschutz – siehe Volksgesundheit! Sonst fällt jedenfalls mir nichts mehr ein.

Bei Urteilen deutscher Gerichte bei Verweigerung der Impfung bei „einrichtungsbezogener Impfpflicht“ wurden Präzedenzen von Nazi-Richtern herangezogen. Tom Lausen hat das wie schon einmal berichtet aufgedeckt und Prof. Stefan Homburg hat nochmal nachrecherchiert. In der heutigen BRD schlägt NS-Recht das Grundgesetz. Tom Lausen bemerkt, dass die Corona-Rechtsprechung auf dem nationalsozialistischen Gedanken der „Volksgesundheit” beruht. Bespiele zu den Urteilen sind hier zu finden.

Solche Ansätze sind aus mehreren Gründen fehlgeleitet. Die Impfungen ergeben keinen Fremdschutz, da sie weder Infektion noch Übertragung verhindern. Durch Impfung wird keine Herdenimmunität erreicht.

Damit entfällt jedenfalls auch der Grund „c) Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele“ und insgesamt der Punkt 2. der Begründung des öffentlichen Interesses.

Impfzwang und Profite für Pharma

Was bleibt ist der Punkt 1, der mit vielen schönen Worten umschreibt, dass für die Pharmaindustrie Profite gemacht werden sollen, auch durch Impfzwang und Impfpflicht. Dazu muss man auf Knopfdruck an alle herankommen, die sich bisher der Impfung entzogen haben. Und das auch auf der Ebene der EU und der WHO.

Die neuen völkerrechtlich bindenden Verträge räumen der WHO sehr weitreichende Rechte ein. Unter anderem können sie Vertreter in die nationalen Gesundheitsbehörden entsenden. Und diese haben bekanntlich Zugriff auf den eImpfpass.


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5 Kommentare

  1. anamcara 10. Oktober 2024 um 17:32 Uhr - Antworten

    Ein digitaler Impfpass stellt bisher zwar keine zwingende Vorschrift dar, die jeden Bürger einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zu einer “Impfung” zwingt, aber er fungiert als bedingte Vorschrift – eine Vorschrift, die die Illusion einer Wahl bietet, in Wirklichkeit jedoch die bürgerlichen Freiheiten derjenigen einschränkt, die sich nicht daran halten.

    Wie Dr. Fauci in einem Interview sagte: „Es ist erwiesen, dass Menschen ihren „ideologischen Schwachsinn“ vergessen und sich impfen lassen, wenn man ihnen das Leben schwer macht.“

    Das derzeit in Entwicklung befindliche Global Digital Health Certification Network (GDHCN) der WHO ist ein guter Hinweis darauf, wie Gesundheitskontrollen ablaufen werden.
    Das GDHCN erweitert die „regionalen Netzwerke“, die das digitale COVID-19-Zertifikatssystem der EU nutzte, vermutlich auf „globaler“ Ebene.
    Das GDHCN zielt darauf ab, Impfzertifikate „innerhalb und über Grenzen hinweg“ zu digitalisieren und als digitale Informationsdrehscheibe für die Speicherung der relevanten Krankenakten z.B. reisender Bürger zu fungieren.

    Mit anderen Worten: Sie wird „digital signierte Gesundheitsnachweise (z. B. Impfausweise, Gesundheitsakten)“ verfolgen oder welche von der Pharmaindustrie entwickelten Medikamente/Impfstoffe Bürger weltweit eingenommen haben, damit die Mitgliedsstaaten diese Daten nutzen können, um die Menschenrechte von z.B. Reisenden zu diktieren.
    Die WHO rühmt sich auf ihrer Website der „Interoperabilität“ des Systems – also seiner Fähigkeit, mit anderen „bestehenden regionalen Netzwerken“ zusammenzuarbeiten, die bereits zur Überprüfung von Gesundheitsnachweisen eingerichtet wurden.
    Mehr dazu im lesenswerten Artikel „Die WHO: Aufbau eines dauerhaften Pandemie-Marktes“
    https://globe.global/the-who-building-a-permanent-pandemic-market/

  2. bimpferle 10. Oktober 2024 um 12:48 Uhr - Antworten

    Volksgesundheit – Einzelschicksal.
    Eine Impfung gegen Krebs (HPV) trägt zur Volksgesundheit ebensowenig bei wie eine diesbezügliche Vorsorge-Untersuchung, denn Krebs ist meines Wissens nicht ansteckend. Ob ich mich dem Risiko einer Ekrankung aussetze oder gegebenen Falls daran versterbe bleibt meine Entscheidung, da Andere davon nicht betroffen sind.
    Rauchen ist ungesund, trotz dieses Wissens gibt es sogar unter Ärzten viele Raucher. Haben wir bald eine Impfung zur Raucher-Entwöhnung? Sollte Sarkasmus sein, da Raucher zu sein nicht ansteckend ist, aber im Sinne der Volksgesundheit?
    Oder vorsorgliche Impfungen gegen Alkoholismus, gegen Drogenabhängigkeit, gegen Heißhunger …?
    Herrlich wie endlos lange man diese Liste fortführen könnte – und jeder Stich ist ein Klingeln im Geldbeutel der Machthaber.
    Vielleicht entwickelt ja mal jemand ein Mittel gegen Geldgier, Machtgier und Neid.

    • rudifluegl 10. Oktober 2024 um 14:28 Uhr - Antworten

      Hatten wir schon!
      Am Platz der Eintracht in Paris.
      Das ist mir aber auch zu unappetitlich!

  3. 1150 10. Oktober 2024 um 12:27 Uhr - Antworten

    ergänzung:

    ……sie sich selbst überdurchschnittlich, ohne jede qualifikation und erkennbare leistung, besolden……

    sollte es heissen

  4. 1150 10. Oktober 2024 um 12:21 Uhr - Antworten

    meine interessen gehen mir vor, was interessiert mich das „öffentliche“ interesse

    die korrupte bagage soll sich lieber um die essentiellen interessen des souveräns kümmern,
    für die sie sich selbst überdurchschnittlich, ohne jedwede qualifikation, besolden.
    ausserdem, seit wann bestimmen der lakai ungefragt über seinen lohn?

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