Das Ende des gedruckten Buches rückt näher – dank EU-Verordnungen

9. Oktober 2024von 3,8 Minuten Lesezeit

Digitale Scheiterhaufen für unerwünschte Fakten und Gedanken sind nur dann voll wirksam, wenn es keine physisch greifbaren Belege mehr gibt. Das gedruckte Wort steht deswegen schon länger auf der Liste gefährdeter Kulturgüter. Da der Buchhandel trotz aller Begünstigungen für e- und audio-books 95% seines Umsatzes mit Gedrucktem macht, werden jetzt schärfere Geschütze aufgefahren, um einer geistigen Anregung bei Stromausfall Einhalt zu gebieten.

Niemand hat die Absicht, Bücher zu verbieten. Auch die Meinungsfreiheit soll nicht in Gefahr sein. Die EU-Kommission sorgt sich alleine um die Natur. Und da Bücher nun einmal aus Papier bestehen, seien sie eben eine grundsätzliche Gefahr für unser Ökosystem. Daher sah man sich gezwungen eine neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR – EU 2023/1115) zu erlassen, die ab dem 30.12.2024 verpflichtend anzuwenden ist.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle, die Bücher in Umlauf bringen, mit jeder Ihrer Lieferungen die nachfolgenden Informationen bereitstellen:

  • HS-Code der Ware,

  • Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,

  • Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,

  • Zeitpunkt der Erzeugung,

  • Bestätigung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht, dass jedes Produkt entwaldungsfrei ist und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde, Referenznummer der Sorgfaltserklärung aus dem Informationssystem der Europäischen Kommission.

Das ganze Machwerk ist eine direkte Folge der sogenannten Lieferkettenverordnung, die nach zwischenzeitlichen Widerständen vom EU-Parlament durchgewunken wurde.

Aber wie soll ein Verlag für jede Buchseite garantieren, dass diese ohne Entwaldung entstanden ist? Gedruckt wird meist weit entfernt. Die dortige Druckerei bekommt ihr Papier von verschiedenen Lieferanten, die sich wiederum flexibel von diversen Zellstoffherstellern versorgen. Deren Holz stammt von verschiedensten Händlern aus Regionen in aller Welt je nach Preis und Qualität. Wenn während des Drucks einer Auflage der Papiervorrat nachgefüllt werden muss, kann er aus einer anderen Charge stammen. Aber derjenige, der das Buch in den Handel bringt, muss mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Verordnung EUDR – EU 2023/1115 garantieren. Die Strafen bei einem Verstoß dürften – wie heute an der Tagesordnung – existenzbedrohend sein.

Und dies ist nur der vorerst letzte Anschlag. Ein Druckerei“sterben“ hat bereits dazu geführt, dass selbst in Großstädten selten ein Buch vor Ort produziert wird. Haltbarere gebundene Ausgaben sind für kleinere Auflagen oft zu teuer und aufgrund der Engpässe bei Buchbindereien nicht umgehend lieferbar. Die Papierpreise sind inzwischen durch die Decke gegangen. Kleinere Verlage können dadurch Bücher jenseits von 200 Druckseiten gar nicht mehr zu einem verkäuflichen Preis anbieten. Große Verlage, die durch eine enge Verflechtung mit Papierproduzenten (z.B. dem Bonnier-Konzern aus Schweden) exklusiven Zugang haben, betrifft das dagegen weniger oder gar nicht. Eine weitere Verlagskonzentration ist vorgezeichnet.

Als wenn dies noch nicht genug Zerstörungskraft hätte, hat die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als private Vertretungsorganisation der Autoren noch beschlossen, dass jede Veröffentlichung auf elektronischem Wege ohne Berücksichtigung des Copyrights an Dritte weitergegeben werden kann, wobei diese Nutzer dann gegenüber den Urhebern haftungsfrei gestellt sind. Die Autoren können dagegen noch bis zum 29. November Widerspruch einlegen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob dieser Widerspruch den Beschluss kippen wird. Wahrscheinlicher ist, dass den Verweigerern die Mitgliedschaft und damit die Teilhabe an Tantiemen für verbreitete Werke entzogen wird.

Angesichts dieses hybriden Kriegs gegen das Kulturgut Buch ist die Reaktion auch in alternativen Medien bisher kaum wahrnehmbar. Der Angriff auf die Hardware der Aufklärung ist aber nicht weniger gravierend als der auf die „Software“ der Inhalte im Digital Services Act der EU. Schließlich braucht die Desinformationspolizei gar nicht mehr aktiv zu werden, wenn ein Buch nie gedruckt wurde. Haben Sie noch eine Schreibmaschine und Kohlepapier für Durchschläge verfügbar?

Ergänzung 17.10.2024:

Ich bin gerade auf folgende Mitteilung gestoßen:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/105-vo-entwaldungsfreie-produkte.html

Die Verordnung für entwaldungsfreies Papier wird von der EU um 1 Jahr verschoben, weil es scheinbar doch Widerstand gibt…


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Dr. med. Gerd Reuther ist Radiologe, Medizinaufklärer und Medizinhistoriker. Er hat 8 Bücher veröffentlicht, darunter die Bestseller „Der betrogene Patient“ und „Die Kunst, möglichst lange zu leben“. Dr. phil. Renate Reuther ist Historikerin. Gemeinsam haben sie 3 Bücher veröffentlicht, zuletzt „Die Eroberung der Alten und Neuen Welt. Mythen und Fakten.“


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28 Kommentare

  1. Informationsbefreier 30. Oktober 2024 um 8:47 Uhr - Antworten

    Wo kann man den Absatz über die VG Wort im Original nachlesen? Das wäre echt ein Hammer. Ich meine diese Passage:
    „Als wenn dies noch nicht genug Zerstörungskraft hätte, hat die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als private Vertretungsorganisation der Autoren noch beschlossen, dass jede Veröffentlichung auf elektronischem Wege ohne Berücksichtigung des Copyrights an Dritte weitergegeben werden kann, wobei diese Nutzer dann gegenüber den Urhebern haftungsfrei gestellt sind.“

    • Informationsbefreier 30. Oktober 2024 um 8:55 Uhr - Antworten

      Auf der Homepage der VG Wort sehe ich davon nichts direkt, dafür ganz viele Beiträge zu KI und Trainingsdaten. Geht es evtl. darum, dass die Autoren nach Vorstellung der VG Wort ihre Texte standardmäßig zum KI-Training freigeben sollen? Das geht natürlich in Richtung Aufweichung des Urheberrechts. Aber es heißt wahrscheinlich nach wie vor nicht, dass man ab jetzt Texte von anderer Leute Homepage auf seine eigene kopieren darf.
      Bisher hieß es immer: Maschinelle Verarbeitungen und selbst menschengemachte Übersetzungen umgehen nicht den Urheberschutz des Originalwerkes. Sprich, der Originalautor darf auch bei den Übersetzungen mitreden und bekommt für jedes verkaufte Werk einer Übersetzung Tantiemen.

  2. Mausohr 10. Oktober 2024 um 21:53 Uhr - Antworten

    War da jemand zu oberflächlich – oder hab ich was übersehen?

    Guckst du unter Anhang 1 der „VERORDNUNG (EU) 2023/1115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1115&qid=1723017805967#d1e32-243-1

    Die Verordnung gilt z. B. bei Rindern nur für lebende Rinder („0102 21 , 0102 29 Rinder, lebend“), bei allem anderen, wie z. B. Rindfleisch („ex 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt“), steht ein „ex“ (also wohl: exklusiv) davor (= „Lebenszyklus schon abgeschlossen“).
    Bei Holz stehen eine Menge Bereiche drin, hier z. B.:
    „4421 Andere Waren aus Holz – Halbstoffe und Papier der Kapitel 47 …“ und in der Zeile drunter:
    „ex 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes, hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne“

    Bücher, Zeitungen usw. sind damit wohl von der Verordnung ausgeschlossen, oder etwa nicht? Wär ja auch nicht sehr sinnvoll, wenn ein Kioskbesitzer (per Verordnungsdefinition auch schon ein KMU – Klein- und Mittel-Unternehmer) für jede verkaufte Zeitung entsprechende Nachweise erbringen müsste. Oder ein Metzger jedes Stück Gulasch einzeln aufzulisten hätte!? (… obwohl, von und über wen reden wir hier eigentlich? Soll in der EU ja schon zeitweise Verordnungen über den max. Biegegrad von Salatgurken gegeben haben!)

    (P.S.: Rindfleisch ist sicherlich verdauungsfreundlicher als Papier, außer vielleicht man ist ein Papierfischchen).

  3. Kaspar Hauzer 10. Oktober 2024 um 8:19 Uhr - Antworten

    Bücher einschränken: ja, über den „relevanten Rohstoff“ Holz (8,6%). Was mir auffällt, ist allerdings der Schwerpunkt RINDER. Er wird mit 5% für die Entwaldung verantwortlich gemacht, folgt aber dann prominent im weiteren Text als „relevanter Rohstoff“ Könnten da Interessen der Kunst-Nahrungsmittelindustrie eine Rolle gespielt haben? (Punkt 38 der Einleitung „in Erwägung nachstehender Gründe“)

  4. therMOnukular 9. Oktober 2024 um 22:36 Uhr - Antworten

    Und überhaupt: ist so ein Buch nicht auch ein Stück gebundenes CO2?….;)))

  5. Jurgen 9. Oktober 2024 um 21:51 Uhr - Antworten

    Papier aus Hanffasern wäre die bessere Lösung. Hanf ist 3x wüchsiger als normale Bäume und wäre auch für all die Co2ioten eine Erleuchtung…

    • therMOnukular 9. Oktober 2024 um 22:39 Uhr - Antworten

      Da wäre ich vorsichtig. Hanf mag wuchern, entwickelt aber wenig Masse/Dichte. Zudem bleibt die Frage nach dem Anteil an Holzabfällen aus Sägewerken, die für Papier verwendet werden; welche Bäume werden verwendet. usw.

      Unsere Wälder sterben dadurch jedenfalls nicht aus und darum ist hier auch keinerlei Handlungsbedarf.

  6. Rumpelstilz 9. Oktober 2024 um 18:07 Uhr - Antworten

    Das gilt hoffentlich auch für Toiletten- und Druckerpapier!

    • Jan 10. Oktober 2024 um 0:46 Uhr - Antworten

      Für jedes Blatt die Geokoordinaten! ROFL

  7. Daisy 9. Oktober 2024 um 11:22 Uhr - Antworten

    Erinnert an Fahrenheit 451 von Ray Bradburry, die Temperatur, bei der Bücher restlos verbrennen. Schließlich finden sich einige in einer Zuflucht und jeder lernt ein Buch auswendig, um es der Nachwelt zu erhalten. So weit kommts noch.

    Die Entwaldungsverodnung ist ein Bürokratiemonster. Alle, die das durchgewunken haben, gehören fristlos gefeuert á la Trump – you are fired :-)

    In meiner Bibliothek stehen noch die schönen Bücher meiner Mutter, die schon in jungen Jahren Mitglied beim Bertelsmann Verlag war. So manches davon sollte ich sogar in den Schulunterricht mitnehmen. Sie wurden durchgereicht von Bank zu Bank, sodass alle darin blättern konnten, etwa „Fliegende Kleinodien“ oder illustrierte Natur- und Weltgeschichte, die Entstehung des Lebens – dort auch abgebildet die Dinosaurier… Ein Buch ist für mich immer ein Schatz, alle sind wertvoll, nicht nur mein Wilhelm Busch Buch in rotem Leder mit seinen goldenen Initialien W.B….

    Eine Hermes Baby habe ich auch noch von meinen Eltern. Die geht ab wie eine Rakete, wenn man auch Klavierspielen kann ;-) Und jetzt tippsle ich mit einem Finger am Touchsreen herum… Hab natürlich große Reserven Farbbänder, obwohl es die tatsächlich noch gibt…für die Hermes Baby müssen es spezielle sein. Wenn die Flügeron offen sind, schaut sie aus wie ein Lamborghini..Schweizer Präzisionsmechanik.

    Mir hats beim Hochwasser einen Baum vom Bach her über die Zufahrt geworfen. Als ich mich daran machte, mir den Weg freizuschneiden, kamen welche von der Feuerwehr rein und halfen mir. Ich konnte sonst nicht mit den Auto raus. Der Chef fragte gleich, ob der Baum vom Bach sei. Ja, er wuchs außerhalb vom Zaun. Da dachte ich auch an die neue Verordnung. So weit kommts noch, dass man alle umgefallenen Bäume melden und womöglich ersetzen muss. Die haben ja einen Klopfer! Ich jedenfalls mache mir jetzt sukzessive Brennholz daraus. Habe sogar einen Holzspalter… lt. Verordnung darf man Brennholz auch nicht mehr einfach verschenken. Man braucht für alles einen Nachweis. Tock-tock-tock, die spinnen die EUlen…

    • rudifluegl 9. Oktober 2024 um 15:14 Uhr - Antworten

      Detto!
      Meine Mutter war auch in jungen Jahren bei Bertelsmann,
      Ich lese gerade den Archipel Gulag passagenweise nach um mich wieder ans wesentliche zu erinnern!
      Unfassbar von welchen Seiten die Zerstörung der Aufklärung quasi urplötzlich, daherkommt!
      Einem -selbstverständlich durch die Pharma konstruierten – ADHS 13jährigen der mit Ritalin (Das gibt es immer noch?!?!?) versorgt wird und auch Arachnophobiker ist, habe ich Kullmann/Sterns -Leben am seidenen Faden- zukommen lassen. Außerdem das Buch -ADHS ist keine Krankheit – den Eltern.
      Ich habe Hoffnung dass meine Bibliothek weitergegeben/aufgeteilt wird anstatt bei Fahrenheit 451 in der Fernwärme zu landen!

    • Jan 10. Oktober 2024 um 0:52 Uhr - Antworten

      Ich schlage hiermit offiziell vor, die Skala für den Intelligenzquotienten um die Ganzen Zahlen zu erweitern!

    • therMOnukular 10. Oktober 2024 um 1:36 Uhr - Antworten

      Holz spalten und verbrennen……was für ein kathartischer Vorgang….;)))
      Könnte ich ewig machen und jeden Tag wieder von vorn. Neid……

  8. therMOnukular 9. Oktober 2024 um 10:26 Uhr - Antworten

    Herzlichen Dank für diesen Artikel & Information.

    Ich glaube ja schon länger, dass die Aufklärung mehr ein Mythos ist und die „Aufgeklärten“ dieses Mäntelchen als reines Mode-Accessoire überstreifen. Mir scheint, als wäre dieses Konzept vielen Menschen schlicht zu mühsam. Do your own research kostet auch Zeit und Anstrengung. Und dann gehört da auch noch Eigenverantwortung dazu – spätestens da geht vielen Wille & Charakter aus.

    PS, weil hier Papier aus Hanf vorgeschlagen wurde:
    So weit kommt’s noch, den brauch ich selber!!! ;)))
    Aber auch mal nachdenken, wie viele Ha Hanf man pflanzen muss, um dieselbe Menge Papier aus einem Baum zu erstellen. Nette Idee, aber unnötig. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff – so wie ja auch Gurken & Tomaten. Diesen Rohstoff nicht zu ernten/nutzen und verrotten zu lassen, hielte ich eher für fragwürdig. Oder muss ich mich beim nächsten Salat jetzt auch schon als Mörder fühlen?
    Fazit: diese Bürokratie ist zu 100% von jeder Realität und Menschlichkeit entrückt. Darum ist sie längst eine Bedrohung für uns alle geworden – und Hans-L hat amS völlig recht. Funfact: dieselbe Bürokratie reduziert permanent die allgemeine Anbaufläche („Renaturierung“ nennt sie das dann). Wo genau soll dann der Hanf herkommen?

  9. audiatur et altera pars 9. Oktober 2024 um 9:33 Uhr - Antworten

    Den “hybriden Krieg” gegen das Kulturgut Buch sehe ich definitiv nicht. Was ich sehe, sind viele Menschen, die sich schwer tun, Sinn von Unsinn zu unterscheiden. Oder gar nicht verstehen, was sie lesen – wenn sie (noch) lesen. Und Akademiker, die zwar zu verstehen meinen, was sie lesen, aber niemand versteht sie. Auch hier historisch keine Seltenheit. Womit wir pluralis majestatis beim Förmlichen wären:

    Der konkrete Auswurf mildtätiger Regelungswut ist 42 PDF-Seiten lang, besteht wie immer zu etwa einem Drittel aus einleitendem Blabla, das die Plebs davon abhalten soll, das Relevante zu lesen. Der “Anhang” ist ausnahmsweise mit 5 Seiten relativ kurz. Die rund 20 Seiten des eigentlichen Rechtstexts enthalten 3 (!) Seiten Begriffsbestimmungen, die ich hier ausnahmsweise direkt abbilde. Viel Spaß hinter der Fichte!

    Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
    1.
    „relevante Rohstoffe“ Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz;
    2.
    „relevante Erzeugnisse“ Erzeugnisse gemäß Anhang I, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden;
    3.
    „Entwaldung“ die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen, unabhängig davon, ob sie vom Menschen herbeigeführt wird oder nicht;
    4.
    „Wald“ Flächen von mehr als 0,5 Hektar mit über 5 m hohen Bäumen und einer Überschirmung von mehr als 10 % oder mit Bäumen, die auf dem jeweiligen Standort diese Werte erreichen können, ausgenommen Flächen, die überwiegend landwirtschaftlich oder städtisch genutzt werden;
    5.
    „landwirtschaftliche Nutzung“ die Nutzung einer Fläche für landwirtschaftliche Zwecke, einschließlich landwirtschaftlicher Plantagen und stillgelegter landwirtschaftlicher Flächen, sowie für Flächen für die Aufzucht von Tieren
    6.
    „landwirtschaftliche Plantagen“ Flächen mit Baumbeständen in landwirtschaftlichen Erzeugungssystemen wie Obstbaumplantagen, Ölpalmenplantagen oder Olivenhainen und in agroforstwirtschaftlichen Systemen, wenn Kulturen unter Bäumen angebaut werden; dazu gehören alle Plantagen relevanter Rohstoffe außer Holz; landwirtschaftliche Plantagen sind von der Definition des Begriffs „Wald“ ausgenommen;
    7.
    „Waldschädigung“ strukturelle Veränderungen der Waldbedeckung in Form der Umwandlung von
    a)
    Primärwäldern oder sich natürlich verjüngenden Wäldern in Plantagenwälder oder in sonstige bewaldete Flächen oder
    b)
    Primärwäldern in durch Pflanzung entstandene Wälder;
    8.
    „Primärwald“ natürlich verjüngte Wälder mit einheimischen Baumarten, in denen es keine deutlich sichtbaren Anzeichen für menschliche Eingriffe gibt und die ökologischen Prozesse nicht wesentlich gestört sind;
    9.
    „sich natürlich verjüngende Wälder“ Wälder, die vorwiegend aus Bäumen bestehen, die durch Naturverjüngung entstanden sind; dies schließt die folgenden Punkte mit ein:
    a)
    Wälder, in deren Fall eine Unterscheidung zwischen Entstehung durch Pflanzung und Entstehung durch Naturverjüngung nicht möglich ist,
    b)
    Wälder mit einer Mischung aus natürlich verjüngten einheimischen Baumarten und durch Pflanzung oder Aussaat entstandenen Bäumen, in deren Fall die natürlich verjüngten Bäume bei Reife voraussichtlich den Hauptteil des Holzbestands ausmachen werden,
    c)
    Ausschlag von Bäumen, die ursprünglich durch Naturverjüngung entstanden sind,
    d)
    natürlich verjüngte Bäume eingeführter Arten;
    10.
    „durch Pflanzung entstandener Wald“ einen Wald, dessen Bäume überwiegend angepflanzt und/oder absichtlich ausgesät wurden, vorausgesetzt die durch Anpflanzung oder Aussaat entstandenen Bäume bei Reife voraussichtlich mehr als 50 % des Holzbestands ausmachen werden; dazu zählt auch Ausschlag von Bäumen, deren Bestand ursprünglich auf Anpflanzen oder Aussaat zurückzuführen ist;
    11.
    „Plantagenwald“ einen durch Pflanzung entstandenen Wald, der intensiv bewirtschaftet wird, und der bei reifer Bepflanzung und reifem Bestand alle der folgenden Kriterien erfüllt: ein oder zwei Arten, einheitliche Altersklasse und regelmäßige Baumabstände; dazu zählen Plantagen mit Kurzumtrieb für die Holz-, Faser- und Energiegewinnung, aber keine Wälder, die zum Schutz oder zur Wiederherstellung von Ökosystemen gepflanzt wurden, und keine durch Anpflanzen oder Aussaat angelegten Wälder, die bei reifem Bestand sich natürlich verjüngenden Wäldern ähnlich sind oder sein werden;
    12.
    „sonstige bewaldete Flächen“ nicht als „Wald“ eingestufte Flächen von mehr als 0,5 Hektar mit über 5 m hohen Bäumen und einer Überschirmung von 5 bis 10 % oder mit Bäumen, die auf dem jeweiligen Standort diese Werte erreichen können, oder Flächen, die zu über 10 % mit Sträuchern, Büschen und Bäumen bewachsen sind, ausgenommen Flächen, die überwiegend landwirtschaftlich oder städtisch genutzt werden;
    13.
    „entwaldungsfrei“ die Tatsache,
    a)
    dass die relevanten Erzeugnisse relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, und
    b)
    im Fall relevanter Erzeugnisse, die Holz enthalten oder unter Verwendung von Holz hergestellt wurden — dass das Holz aus dem Wald geschlagen wurde, ohne dass es dort nach dem 31. Dezember 2020 zu Waldschädigung gekommen ist;
    14.
    „erzeugt“ angebaut, geerntet, gewonnen oder aufgezogen auf betreffenden Grundstücken oder — in Bezug auf Rinder — in Betrieben;
    15.
    „Marktteilnehmer“ jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt;
    16.
    „Inverkehrbringen“ die erstmalige Bereitstellung eines relevanten Rohstoffs oder relevanten Erzeugnisses auf dem Unionsmarkt;
    17.
    „Händler“ jede Person in der Lieferkette mit Ausnahme des Marktteilnehmers, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse auf dem Markt bereitstellt;
    18.
    „Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines relevanten Erzeugnisses zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit;
    19.
    „im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit“ zum Zweck der Verarbeitung, zum Vertrieb an gewerbliche oder nichtgewerbliche Verbraucher oder zur Verwendung im Unternehmen des Marktteilnehmers oder Händlers selbst;
    20.
    „Person“ eine natürliche Person, eine juristische Person oder jegliche Personenvereinigung, die keine juristische Person, jedoch nach Unionsrecht oder nach einzelstaatlichem Recht rechtsfähig ist;
    21.
    „in der Union niedergelassene Person“
    a)
    im Falle einer natürlichen Person, jede Person, deren Wohnsitz in der Union liegt;
    b)
    im Falle einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung, jede Person, deren eingetragener Sitz, Hauptsitz oder ständige Niederlassung in der Union liegt;
    22.
    „Bevollmächtigter“ jede in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die gemäß Artikel 6 von einem Marktteilnehmer oder von einem Händler schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben zur Erfüllung seiner aus dieser Verordnung resultierenden Verpflichtungen wahrzunehmen;
    23.
    „Ursprungsland“ ein Land oder Gebiet im Sinne des Artikels 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013;
    24.
    „Erzeugerland“ das Land oder Gebiet, in dem die relevanten Rohstoffe oder die relevanten Rohstoffe, die bei der Erzeugung eines Erzeugnisses verwendet wurden oder darin enthalten sind, erzeugt wurden;
    25.
    „nichtkonforme Erzeugnisse“ relevante Erzeugnisse, die gegen Artikel 3 verstoßen;
    26.
    „vernachlässigbares Risiko“ das Risikoniveau, das bei relevanten Rohstoffen und relevanten Erzeugnissen vorliegt, wenn bei diesen aufgrund einer vollständigen Bewertung der produktspezifischen und der allgemeinen Informationen sowie gegebenenfalls der Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen kein Anlass zur Besorgnis darüber besteht, dass sie gegen Artikel 3 Buchstaben a oder b verstoßen;
    27.
    „Grundstück“ ein Stück Land innerhalb einer einzigen Immobilie gemäß den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes, das homogen genug ist, um eine Bewertung des aggregierten Risikoniveaus in Bezug auf Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung mit relevanten Rohstoffen, die auf dieser Fläche erzeugt werden, zu ermöglichen;
    28.
    „Geolokalisierung“ die geografische Lage eines Grundstücks, angegeben durch Breiten- und Längenkoordinaten in Form von mindestens einem Breitengrad- und einem Längengradwert und unter Verwendung von mindestens sechs Dezimalstellen; bei Grundstücken mit einer Fläche von mehr als vier Hektar, die für die Erzeugung der anderen relevanten Rohstoffen als Rinder genutzt werden, wird dies in Gestalt von Polygonen, unter Verwendung von genügend Breitengrad- und Längengradwerten angegeben, um den Umriss jedes Grundstücks zu beschreiben;
    29.
    „Betrieb“ jedes Betriebsgelände bzw. jede Räumlichkeit, Struktur oder im Fall der Freilandhaltung jede Umgebung oder jeden Ort, in der bzw. an dem vorübergehend oder dauerhaft Tiere gehalten werden;
    30.
    „Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen“ oder „KMU“ Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (19);
    31.
    „begründete Bedenken“ eine gebührend begründete Behauptung auf der Grundlage objektiver und überprüfbarer Informationen über Verstöße gegen diese Verordnung, die ein Tätigwerden der zuständigen Behörden erfordern könnte;
    32.
    „zuständige Behörden“ die nach Artikel 14 Absatz 1 benannten Behörden;
    33.
    „Zollbehörden“ die Zollbehörden gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 5 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013;
    34.
    „Zollgebiet“ das Gebiet im Sinne von Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013;
    35.
    „Drittland“ ein Land oder Gebiet außerhalb des Zollgebiets der Union;
    36.
    „Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ das Verfahren gemäß Artikel 201 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013;
    37.
    „Ausfuhr“ das Verfahren gemäß Artikel 269 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013;
    38.
    „relevante Erzeugnisse, die auf den Markt gelangen“ relevante Erzeugnisse aus Drittländern, die in das Zollverfahren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, und die für das Inverkehrbringen auf dem Unionsmarkt und nicht für private Zwecke oder für den privaten Verbrauch im Zollgebiet der Union bestimmt sind;
    39.
    „relevante Erzeugnisse, die den Markt verlassen“ relevante Erzeugnisse, die in das Zollverfahren zur Ausfuhr übergeführt werden;
    40.
    „einschlägige Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes“ die im Erzeugerland geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf
    a)
    Landnutzungsrechte,
    b)
    Umweltschutz,
    c)
    forstbezogene Vorschriften, einschließlich Regelungen der Forstwirtschaft und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, wenn sie in direktem Bezug zur Holzgewinnung stehen,
    d)
    Rechte Dritter,
    e)
    Arbeitnehmerrechte,
    f)
    völkerrechtlich geschützte Menschenrechte,
    g)
    den Grundsatz der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung (the principle of free, prior and informed consent — FPIC), auch entsprechend der Verankerung in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker,
    h)
    Steuer-, Korruptionsbekämpfungs-, Handels- und Zollvorschriften.

    • rudifluegl 9. Oktober 2024 um 15:29 Uhr - Antworten

      Akademiker sind darauf trainiert mit allen Tricks und sei es sie holen sich die Essenzen von Kommilitonen,
      aus eine Wust von Schriften für die Prüfungszeit das wesentliche heraus zu holen.
      Das läuft der Aufklärung zuwider! Das ist Ausbildung und Selbstindoktrination. Es fehlt die Zeit des sickern lassens, der Reflexion, des in Frage stellens! Es fehlt die Zeit für Bildung!
      Auf diese Weise werden Aversionen gegen Bücher erzeugt!
      Der Inhalt, die Mühe die Menschen beim erstellen von Büchern hatten, ist entwertet!
      Es fehlt gerade noch dass Aufhängevorrichtungen für Bücher zum Toilettengebrauch angeboten werden.

  10. David.K 9. Oktober 2024 um 9:18 Uhr - Antworten

    Dabei geht es kein bißchen um den Schutz des Waldes oder Ähnlichem. Wie die meisten hier kommentieren, könnte man Papier bei vielen anderen Dingen sparen, z.B. Verpackungen, Werbematerial, Zeitungen etc.
    Es geht grundsätzlich um zwei Dinge, erstens um die Kontrolle, was veröffentlicht wird, und zweitens um kleine Verlage und Buchhandlungen zu ruinieren und Unterstützung der Großverlage.
    Ich kann mich nur wiederholen, solange Menschen die Produkte von Großkonzernen konsumieren und nicht die Kleinunternehmer unterstützen, wird es in diese Richtung weiter gehen.

    Bleibt ungeimpft,
    David

  11. Sabine Schoenfelder 9. Oktober 2024 um 9:02 Uhr - Antworten

    Es gibt keine Klimaerwärmung.
    Solche Verordnungen werden sinnlos und schikanös verfaßt, um ein verlogenes Narrativ zu erhalten, Kontrolle zu demonstrieren und um DIGITALISIERUNG voranzutreiben. Lächerlich. 🤕🙁😖
    Wirklich sinnvoll wäre es jeden Bombe, jeden Ausritt auf einem PANZER, jedes zerstörte Wohnhaus zu dokumentieren…..die Inhaltsstoffe , das abgereicherte URAN, die Verseuchungen festzuhalten, die Leichen zu personifizieren und individualisieren.
    Der hohle mit Schweigegeldern ausgestattete EU-Beamtenapparat darf dann den CO2-Verbrauch ermitteln, aber bitte die Herstellungskosten der Rüstungsindustrie n i c h t vergessen.
    Dazu addieren wir die CO2-Generierung beim Geoengineering, 👉 das CO2 von den Millionen Flugzeugen jährlich, die nicht zu unserem Vergnügen starten, sondern unseren Himmel verpesten…🤮

  12. Wolliku 9. Oktober 2024 um 8:50 Uhr - Antworten

    Vielleicht stehen demnächst auf jedem Buchcover ähnlich schockierende Bildchen wie schon auf den Zigarettenschachteln? Kahlschlagflächen und Kettensägen bei der Arbeit, gefährden ihr Wohlfühlklima? Oder Bücher werden nur noch dann auf Papier gedruckt, wenn sie wichtig bzw. bedeutend sind und die Kriterien von Ursula von der Leyen und ihren Experten des Digital Services Act erfüllen. Dann kommen die Geldscheine dran! Selbst dem grünen Wirtschaftsminister Habeck ist das Lieferkettengesetz unheimlich geworden, seit dem die Minuszeichen in der Wirtschaft dominieren.

    • Daisy 9. Oktober 2024 um 11:26 Uhr - Antworten

      Ahja, ein weiterer Grund, Bargeld zu verbieten, denn das ist ja aus Papier…. Psssst ;-)

  13. Dorothea 9. Oktober 2024 um 8:43 Uhr - Antworten

    Sinnvoller wäre es, wenn die Lebensmittelkonzerne endlich mit den Rabattaufklebern, die noch dazu Plastik enthalten, Schluss machen würden. Man kann die Preise auch senken, ohne sinnlosen Ressourcenverbrauch und ohne die Umwelt noch mehr zu belasten.

    Kinder kann man nur mit wertvollen Büchern zum Denken und Lernen anregen. Kein Kind zieht ein e-Book einem liebevoll gestaltetem Buch vor. Mit was kann man Kinder zu den verschiedenen Anlässen mehr erfreuen, als mit einem neuen Buch. Qualitätsvolle Kinderbücher werden gehütet wie ein Schatz und auch an die nächste Generation weitergegeben. Und so soll es bleiben.

  14. Gabriele 9. Oktober 2024 um 8:39 Uhr - Antworten

    Grauenvoll dystopisch, aber möglich – wer Bücher weitgehend abschafft, sorgt dafür, dass Informationen nicht bleiben. Man kann leicht im Nebel der Zeit verschwinden lassen, was man will – etwa die Corona-Verbrechen. Ganz so schlimm wird es wohl nicht kommen, aber anfangen könnte man schon einmal mit all den sinnlosen Zeitschriften, die die Welt täglich überschwemmen – 50 zum gleichen Thema, wie man in jeder Abteilung für Magazine sieht. Und bereits jetzt wird das Papier von Büchern ja immer dünner und minderwertiger, wie man in den Bibliotheken unschwer feststellt. Diese Bücher halten keine 10 Jahre und müssen dann entsorgt oder ersetzt werden – sofern das noch gehen wird…

  15. Satya 9. Oktober 2024 um 8:33 Uhr - Antworten

    Ich lese nur alte Bücher und welche, die nicht mehr vertrieben werden. Da kann nichts geändert oder gefälscht werden. Wer z.B. etwas über die Geschichte Deutschlands wissen möchte kann nicht anders.

  16. Hans-L 9. Oktober 2024 um 7:55 Uhr - Antworten

    @Elias O. Das Problem ist nicht, dass die eine oder andere EU-Verordnung auch irgendetwas „Gutes“ beinhaltet, sondern dass sich in Brüssel 50000 Beamte ihre Lebensberechtigung (und damit IHRE Pfründe) aus dem Ausdenken und Erstellen von neuen Verordnungen und Gesetzen beziehen …. das ist das Übel!! Die entfesselte Bürokratie ist das Krebsgeschwür jeder Gesellschaft …

  17. Elias O. 9. Oktober 2024 um 7:34 Uhr - Antworten

    Grundsätzlich nichts Schlechtes, für die Abholzung und den Ressourcenverbrauch allgemein Bewusstsein zu schaffen. Dann Bitte auch diese Infos bei jeder Werbung-Postwurfsendung.
    Und: auch beim digitalen Verbrauch. Wieviel Strom, woher kommt der Strom, wo und wie wird der Atommüll gelagert, wieviel Wärme produzieren die Server, wieviel Satelliten braucht es zur Informationsübertragung,
    welche seltenen Erden braucht es für die Endgeräte, wieviel Kinderarbeit, Sklavenarbeit steckt darin ….
    Wie werden die digitalen Geräte entsorgt, Windräder entsorgt etc.
    Bei jedem Produkt – bei E-Autos, Obst aus Übersee, Kaffee, etc.etc.

    Und was hält die EU von Alternativen – wie Papier aus Hanf?

    • Laciak 9. Oktober 2024 um 8:38 Uhr - Antworten

      Eine tolle Analyse, wird aber nur von Selbstdenkenden verstanden, deswegen bleibt sie (fast) unbemerkt…

      • Elias O. 10. Oktober 2024 um 13:34 Uhr

        Danke.

    • Konrad Kugler 9. Oktober 2024 um 13:11 Uhr - Antworten

      Das ist eine sehr gefährliche Idee, Papier aus Hanf.
      Am Samstag kommt meine Tageszeitung inklusiv Werbung mit einem Gewicht von über einem Kilo daher. Alle anderen Haushalte bekommen das Extra = Werbezeitung und den Rest ebenfalls.
      Früher wurden 50 000 ha Mais als Viehfutter angebaut, heute 200 000 mehr für Gaserzeugung
      Jetzt sollen die Bauern 10 % weniger Ackerflächen anbauen u n d weniger Kunstdünger verwenden.
      Will man eine künstliche Hungersnot erreichen?

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