
Wahrscheinlich Revision zu Fehlurteil gegen Frau, die angeblich Nachbarn ansteckte
Vor kurzem schlug ein offensichtliches Fehlurteil hohe Wellen. Nun ist entschieden: Die Angeklagte wird in Revision gehen.
Wie neulich auf TKP berichtet und später von mir kommentiert, wurde in Klagenfurt eine Frau wegen „grob fahrlässiger Tötung“ verurteilt, weil sie im Dezember 2021 einen an Krebs erkrankten Nachbarn, der später an einer Lungenentzündung verstarb, mit SARS-CoV-2 angesteckt haben soll.
Laut Aktenlage gab es mindestens zwei konkret höchst fragwürdige Aspekte an diesem Urteil, abgesehen von vielen grundsätzlichen.
Erstens lagen anscheinend keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass der Nachbar überhaupt an und nicht nur mit COVID-19 verstarb. Nach Aktenlage sieht es derzeit nur nach mit aus. Insofern wäre damit schon der Tötungsvorwurf vom Tisch.
- Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
Zweitens erscheint die Schlussfolgerung des Gutachters, der eine 99.9%ige Übereinstimmung der Proben vom Nachbarn sowie der Angeklagten festgestellt haben will, sachlich unbegründet. Denn der Gutachter unterließ es, die Güte der Sequenzierung in Vergleichsproben zu belegen. Es wurde offenbar versäumt, andere Proben aus jener Zeit und Gegend zu untersuchen. Es gibt offenbar keinen Beweis, dass andere Proben nicht auch eine 99,9%ige Übereinstimmung gezeigt hätten. Damit wird Aussagekraft dieses Tests hinfällig. Die Richterin hat sich hier lediglich auf eine Meinung, also Eminenz, und nicht auf Fakten verlassen. Falls diese Sequenzierung überhaupt so ausgeführt wurde, wie behauptet; auch da besehen Zweifel.
Außerdem ist zu bedenken: Es soll sich bei den Proben um Teststäbchen gehandelt haben, die seinerzeit von den beiden Kärntner Laboren, die die beiden RT-PCR-Tests durchführten, archiviert worden sein sollen. Ob eine Archivierung überhaupt rechtlich zulässig war, wäre eine weitere berechtigte Frage.
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Dr. Hans-Joachim Kremer verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der klinischen Forschung und ist als freiberuflicher Medical Writer tätig. Autor von „Gutachten zu Nutzen und Risiken von Comirnaty®“
Krankheit als Weg. Dann ist die Impfung die Fahrkarte…
Auf den Punkt gebracht!
Die Kurzsichtigkeit, Gedankenlosigkeit und Praxisferne dieser „Jurisprudenz“ ist beeindruckend. Man stelle sich vor, man hätte vor 5 Jahren diesen Wahnsinn mit der Grippe veranstaltet! Vermutlich werden sich früher oder später Spitzel in den Krankenhäusern einstellen, die bei jedem Huster und gar einer laufenden Nase einer Schwester oder eines Arztes die Polizei auf den Plan rufen.
Der Grundsatz „In dubio pro reo“ wird schon angesichts der Fadenscheinigkeit dieser forensischen, jedoch für Diagnosen völlig ungeeigneten Tests mit Füßen getreten. Ein federführend Verantwortlicher für diese Entwicklung sitzt übrigens in der sogenannten „Ethikkommission“ im Bundeskanzleramt. Und der dortige Bundeskanzler, der diesen Wahnsinn politisch zu verantworten hat, wirbt – man kann es kaum fassen – auf beste orwellsche Art und mit einem Wort: STABILITÄT!
Müssen „Eliten“, die in Wahrheit weit weg davon sind, wirklich nur frech genug sein, um mit dieser Umkehrung aller bisherigen Werte auch juristisch durchzukommen?
Dieser Frau sollte jede finanzielle Unterstützung gewährt werden, um sich eine erstklassige Rechtsvertretung leisten zu können. Und wenn dies durch Spendenaufrufe geschehen muss. Denn schließlich sind alle Ungeimpften dem Risiko ausgesetzt, dass man selbst der nächste ist, an dem man seine Wut, seinen Hass oder seine Agression auslässt. Schließlich muss man einen unfolgsamen Bürger ordentlich bestrafen.