Internetmogul Kim Dotcom trotzt Auslieferung aus Neuseeland für Prozess in USA

17. August 2024von 3,3 Minuten Lesezeit

Internet-Mogul Kim Dotcom, aka Kim Schmitz aus Kiel, erklärte, dass er nirgendwo hingeht, obwohl der neuseeländische Justizminister am Donnerstag seine Auslieferung an die USA zugestimmt hat. Es geht dabei um angebliche Copyright-Verletzungen im Zusammenhang mit seiner nicht mehr existierenden Filesharing-Website Megaupload. Die Geschichte läuft mittlerweile seit 14 Jahren.

US-Geheimdienste überwachten Kim Dotcom einige Zeit lang, weil sie die US-Content-Industrie durch die Speichermöglichkeit verschlüsselter Inhalte auf seiner Webseite Megaupload bedroht gefühlt hatte. 2012 kam es zu seiner Verhaftung sowie zu Beschlagnahmung seiner Server samt ihren Inhalten, die den Besitzern nicht mehr oder mit extremer Verspätung ausgehändigt, also gestohlen wurden.

Seither zieht sich ein juristisches Gerangel um die von den USA verlangte Auslieferung, wobei die US-Kolonie Neuseeland jetzt endgültig der Auslieferung zuzustimmen scheint. Das Ganze erinnert stark an den Fall von Julian Assange, zumindest von den Methoden und der Politik, wenn auch nicht von den rechtlichen Inhalten.

Den Zusammenhang mit WikiLeaks stellt auch Dotcom selbst her. Die Spende an den Whistleblower ist in den USA nicht freundlich aufgenommen worden. Verfolgt wird er seit 2010, offiziell wegen angeblicher Unterstützung von Copyright Verletzungen für seine Kunden.

Justizminister Paul Goldsmith gab in einer Erklärung bekannt, dass er einen Auslieferungsbeschluss für Dotcom unterzeichnet habe: „Ich habe alle Informationen sorgfältig geprüft und entschieden, dass Herr Dotcom an die USA ausgeliefert werden sollte, um sich vor Gericht zu verantworten“, und fügte hinzu: “Wie es üblich ist, habe ich Herrn Dotcom eine kurze Frist eingeräumt, um meine Entscheidung zu überdenken und sich beraten zu lassen.“

Die Auslieferungsanordnung erfolgt nun 12 Jahre nach der vom FBI angeordneten Razzia in seinem Haus in Auckland. Im Jahr 2017 genehmigte das Oberste Gericht Neuseelands erstmals seine Auslieferung – ein Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung im Jahr 2018. Im Jahr 2020 bestätigte der Oberste Gerichtshof des Landes das Urteil erneut, ließ aber auch die Tür für eine weitere gerichtliche Überprüfung offen.

Dotcom reagierte auf die Entscheidung und schrieb am Dienstag: „Die gehorsame US-Kolonie im Südpazifik hat gerade beschlossen, mich für das auszuliefern, was Nutzer auf Megaupload hochgeladen haben.“

Später sagte er: „Ich liebe Neuseeland. Ich verlasse es nicht.“

Nach Behauptungen der US-Behörden haben Dotcom und drei weitere Megaupload-Führungskräfte Filmstudios mehr als 500 Millionen US-Dollar gekostet, indem sie Menschen dazu ermutigt haben, urheberrechtlich geschütztes Material zu speichern und weiterzugeben – und damit über 175 Millionen US-Dollar für seine Website eingenommen haben. Außerdem wird er wegen Geldwäsche und Erpressung angeklagt.

Der Internetmogul sagt, er solle nicht persönlich für Urheberrechtsverletzungen auf seiner Website haftbar gemacht werden.

„Das neuseeländische Urheberrechtsgesetz (92b) stellt klar, dass ein Internetanbieter nicht für die Handlungen seiner Nutzer strafrechtlich haftbar gemacht werden kann“, erklärte Dotcom 2017 nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. „Es sei denn, man ist Kim Dotcom?“


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12 Kommentare

  1. Der Zivilist 19. August 2024 um 16:22 Uhr - Antworten

    Arme Neuseeländer, von einer UK Kolonie zu einer US Kolonie.

  2. Andreas I. 18. August 2024 um 10:01 Uhr - Antworten

    Hallo,
    das ,,Urheber“recht, wie es im Westen existiert, ist einer der krankesten Auswüchse der (neo)liberalen Ideologie ALLES zur Ware zu machen.
    Denn dadurch können die Rechte eben einfach gekauft werden, d.h. die dümmsten Idoten mit dem meisten Geld können die fiesesten Anwälte beauftragen …
    Die Urheber, die kreativen Menschen die die geistige Leistung erbringen, die gehen leer aus. Und weil das meistens kluge Menschen sind, geht das so weit, dass etliche ihre Ideen lieber verschweigen.

    • Jurgen 18. August 2024 um 18:06 Uhr - Antworten

      Agree completely!

  3. federkiel 18. August 2024 um 8:12 Uhr - Antworten

    Der Mann ist ja offensichtlich ein Betrüger und Schaumschläger.

  4. de_ongelikte_beer 17. August 2024 um 18:22 Uhr - Antworten

    Okay, die Ernährung hat nichts mit seiner Handlungsweise zu tun.
    Der Hase liegt doch woanders im Pfeffer und es geht nicht nur um Geld, nein, es ist immer das Gleiche, wer nicht nach den Spielregeln spielt ,die vom grossen Bruder vorgegeben werden, muss „“ kalt““ gemacht werden!!
    Ihr wisst, wie ich das meine !!
    Alles, was dem widerspricht, wird bis aufs Messer bekämpft, buchstäblich ohne Ansehen der Person.Bei Kim ist es doch nicht nur die Vergangenheit, sondern weil er auch immer mal das Maul aufreisst und „“ missliebige „“ Dinge sagt.Das spielt es keine Rolle, ab ich ein Grossmaul bin, wie er, oder ein alter Mann wie ich.Ob ich öffenlich etwas sage,oder ich über Whatsapp, Facebook, o.ä. eine nicht mainstreamkonforme Bemerkung mache.
    Der Schlag ins Gesicht, ist sicher…aber feste!!

  5. Gabriele 17. August 2024 um 15:45 Uhr - Antworten

    Ich verstehe nicht ganz – sollen damit die Machenschaften dieses übergeschnappten Narzissten entschuldigt werden? Hoffentlich nicht…

    • Jurgen 17. August 2024 um 16:18 Uhr - Antworten

      Welche Machenschaften? Freies Internet war das damals noch!

      • Jan 17. August 2024 um 16:49 Uhr

        Er ist im Vergleich zu heimischen Politikern nicht völlig unbekannt.

        Vielleicht geht dem ein oder anderen der Einfluss der Konzerne auf die Justiz (Stw Grundrechte und C.) ja zu weit und sie wählen dann doch einmal eine Partei, die nicht schon von vorne herein verspricht, ihre Wähler versklaven und totspritzen zu wollen.

        Könnte doch immerhin möglich sein!

      • Gabriele 17. August 2024 um 16:50 Uhr

        Ich weiß, er ist auch sehr gerissen und klug – aber am Ende war ihm jeder außer ihm selbst herzlich egal. Gleich, was er aufgeführt hat, es ging nur noch ums Geld und um ihn selber. Er hat sich präsentiert wie der liebe Gott. Wenn man so etwas bewundert – bitte. Wie können Sie überall so kritisch sein und das gut finden. Der Mann schafft es nicht einmal, halbwegs gesund zu leben und nicht bald 200 Kilo zu haben… mich wundert, dass er noch aufrecht steht.

      • Jurgen 18. August 2024 um 18:04 Uhr

        @Gabriele Der ist schon eine imposante Erscheinung. Ich nehme an, dass die Kilos damit zu tun haben sich selbst geerdet zu bekommen trotz des US-übergriffigen Dauerverhaltens… Ist m.E. bei vielen Dicken so, dass sie zu sensibel sind.

    • Informationsbefreier 17. August 2024 um 21:54 Uhr - Antworten

      100.000$ als Spende an Wikileaks klingt nicht nur nach „es geht ihm nur um sich selbst und ums Geld“. Abgesehen davon: Man könnte sicher auch Julian Assange Narzissmus vorwerfen. Gilt deswegen für die beiden das Recht nicht?
      Man muss immer bedenken: Das Urheberrecht schützt vor allem tote Urheber, denn es gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers eines Werkes. Wer schafft es schon, zu Lebzeiten 70 Jahre lang von Tantiemen zu profitieren?
      Man muss auch bedenken: Das sogenannte Urheberrecht schützt ein bestimmtes Geschäftsmodell, für das man frei vervielfältigbare Daten juristisch auf die Einmaligkeit materieller Güter zurückstützen muss. Aus Vogelperspektive betrachtet ziemlich bekloppt, oder? Es gibt zwischenzeitlich viele andere Geschäftsmodelle für die Vermarktung von geistigen Werken. Die Gesellschaft muss sich auch mal fragen, ob sie dieses eine Geschäftsmodell weiterhin so fördern möchte, für den Preis starker Grundrechtseinschränkungen.
      Wir könnten stattdessen auch sagen: Geistige Werke sind Kulturgut und wir wollen die Vorteile geistiger Werke nutzen und nicht verbieten und wir wollen die Werke archivieren und für die Nachwelt erhalten und jedem zugänglich machen und weiterentwickeln und wir bauen unsere Geschäftsmodelle um diese Idee herum auf. Die Leute stimmen bereits seit Jahrzehnten mit kopierten Kassetten, Disketten, CDs usw. gegen das Geschäftsmodell des geistigen Eigentums. Wenn Leute Werke auf Megaupload hochladen, für die die Verwerter ein anderes Geschäftsmodell vorgesehen hatten, könnte der Staat auch einfach sagen: Sucht euch ein anderes Geschäftsmodell, euer Geschäftsmodell hat keinen Verfassungsrang und rechtfertigt keine tiefen Grundrechtseingriffe (Wohnungsdurchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Auslieferung in fremde Länder) und es genießt keinen besonderen Schutz.

      • Gabriele 18. August 2024 um 9:20 Uhr

        Das Recht gilt für jeden – es geht aber auch darum, dass ein erwachsener Mensch lernen sollte, die Verantwortung dafür zu übernehmen, in welche Lage er sich bringt. Das hat er nie getan – es war immer nur wichtig, wie „cool“ er wirkt und was er anderen beweisen wollte. Tun wir nicht immer so, als müsste man alles entschuldigen, was irgendein Kasperl auf die Beine stellt, nur weil es so besonders wirkt.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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