
Fahrplan für WHO-Reform im Entscheidungsjahr 2024
Dieses Jahr wird für die WHO-Reform entscheidend. Besonders im ersten Halbjahr gilt es, nach Genf zu blicken. So sieht der Fahrplan aus.
2024 wird ein entscheidendes Jahr für den Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Bis zum Mai 2024 bei der Weltgesundheitsversammlung gibt es noch einige entscheidende Termine zu beachten.
Gesundheitsvorschriften
300 Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften werden derzeit verhandelt. Die Öffentlichkeit ist über den Stand der Verhandlungen nicht im Bilde, da sie geheim geführt werden. So gibt es auch keine aktualisierten oder überarbeiteten Fassungen. Die ursprünglichen Vorschläge wurden von TKP breit diskutiert – etwa hier.
Aktuell kommt die WHO aber immer mehr unter Druck. Per Statut muss das endgültige Papier, das im Mai zur Abstimmung kommt, bis zum 27. Januar 2024 vorlegen. Tatsächlich hat man aber bereits angekündigt, dass man diese Frist nicht einhalten werde. Für James Roguski, der Journalist, der die WHO-Reform sehr engmaschig beobachtet, ein Skandal: „Dies sollte überall in den Nachrichten zu lesen sein, aber praktisch niemand spricht darüber.“
- Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
Es bleibt offen, ob überhaupt eine endgültige Fassung bis zur Abstimmung im Mai vorgelegt werden wird. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe für Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (WGIHR) ist für den 5. bis 9. Februar 2024 angesetzt.
Der Pandemievertrag
Die aktuelle Version des Pandemievertrags, der bereits mehrmals abgeändert worden ist, ist hier zu finden. Im Mai auf der 77. Weltgesundheitsversammlung läuft die Vorlage des endgültigen Entwurfs ab. Die nächste Sitzung ist für den 19. Februar bis 1. März 2024 angesetzt. Bis dahin wird der aktuelle Entwurf wieder überarbeitet. Zumindest wurde das internationale Verhandlungsgremium dazu angewiesen. Rechtsanwältin Beate Bahner weist gegenüber TKP daraufhin, dass kein neuer Pandemievertrag zur Abstimmung vorgelegt werden könne. Denn auch hier gelte eigentlich eine sechsmonatige Frist, eine aktualisierte Version könnte dann erst auf der Weltgesundheitsversammlung 2025 vorgelegt werden.
Roguski hat auf seinem Blog zu Jahresbeginn noch einmal seine Arbeit ausführlich in einem Beitrag zusammengefasst. Widerstand gegen die WHO-Reform hat sich mittlerweile weltweit formiert. Auch aus dem EU-Parlament kam etwas hoffnungsvolles: Abgeordnete haben einen rechtlich-formalen Fehler aufgedeckt.
[…] 02.01.2024 Fahrplan für WHO-Reform im Entscheidungsjahr 2024 […]
Wenn Politiker und deren Parteien zuständig sind, solche für ein ganzes Land elementare Verträge zu unterzeichnen, dann gibt es nur eines: Wir müssen die Parteien- Demokratie auf neue Beine stellen.
Derzeit haben wir ein System in den Parteien, das die größten Schwachköpfe und Taugenichtse, wenn ich mir die Regierungen in Österreich und Deutschland anschaue, an die Spitze schwemmt. Das könnte man verhindern, indem man ein Filtersystem einbaut, bei dem es diese Möglichkeit nicht mehr geben kann.
Nicht nur die schulische Leistung zählt, sondern andere Qualifikationen wie Selbständigkeit, Tätigkeit in der Privatwirtschaft, schon einmal Gehälter für Mitarbeiter erarbeitet zu haben usw.
Wenn diese Auslese funktionieren würde, dann wären beide Staaten HEUTE nicht dem Untergang geweiht. Dann hätten es Eliten und mafiöse Foundations nicht so leicht, in Regierungen mit finanziellen Verlockungen einzugreifen. Denn nur hirnbefreite Menschen sind sehr gut steuerbar und das wissen so Herren wie WEF-Schwab, Gates, Soros u.v.m.
Wenn ich dann Leute höre, is eh Wurst, ob ich zur Wahl gehe, es änders sich eh nichts. Das sind genau die Sager, dass Regierungen aus den Dümmsten entstehen können.!!!
ABER: Wir Bürger müssen begreifen, wir haben es in der Hand, mit der Wahlstimme korrigierend einzugreifen!!!
WHO NO! Dann Widerstand bis zum letzten! Ich denke nicht im Traum daran, mich und meinen Körper einer Korrupten Bill Gates Organisation zu unterwerfen!
Vortex, kleiner Tip: schau mal in der Bibel, Buch der Offenbarung nach.
Tkp ist eine unerschöpfliche Quelle von ansonsten schwierig zu findenden Studienberichten der Pharmaindustrie, Gerichts- und Vertragstexten. Danke!!
Es wird nur noch Selbstschutz übrig bleiben oder das Verhungern … ich habe mich jetzt schon entschieden: lieber verhungern incl. Selbstschutz (dabei nehme ich welche mit, wenn ich kann), statt mich totspritzen zu lassen.
wr
2. Januar 2024 at 23:02Antworten
Großer Worte, nichts dahinter.
Das Ergebnis ist dasselbe.
Tot.
Aber wenn Ihnen Verhungern lieber ist, warum nicht.
Ob Sie mit ihrer Rollatorgang noch welche “ mitnehmen “ können wage ich zu bezweifeln.
Ihren früheren Aufrufen zu Lynchjustiz ist auch noch niemand gefolgt.
Sie schrieben doch früher immer, Sie arbeiten im Untergrund und hätten einen Plan.
Merken Sie sich folgendes.
Der Idealismus kann sich im Angesicht des Todes, ganz schnell in ein Betteln um Hilfe ändern.
Erich-Egon heißt 2024 erst einmal Otti… so wie die Ottifanten…
Wir werden ihn um Hilfe anbetteln, wenn es soweit ist.
Jemand (oder etwas) scheint einen enormen Druck auszuüben, um termingerecht alles, was geplant wurde, über die Weltenbühne zu bringen, eine (unbekannte?) Macht im Hintergrund zieht hier anscheinend die Fäden und versucht möglichst global alle Abläufe zu synchronisieren, parallel dazu läuft aber auch eine weitere Geschichte ab (tinyurl.com/yc54cehz, tinyurl.com/2s3ks9fm), möglichst anonym, was ebenfalls weitgehend unter Ausschluss der Weltbevölkerung stattfindet, also was läuft hier auf diesen Planeten wirklich ab?
Eine deutsche Übersetzung des Pandemievertrags in der Version vom 30. Oktober findet sich hier:
https://coronaquest.de/who-pandemievertrag/#who-ca+
Sehr geehrter Herr Oysmüller,
da ich gerade in den letzten Zügen meines neuen Buches „Die dunklen Pandemiepläne der WHO – Was wir alle darüber wissen müssen“ sitze, erlaube ich mir einen rechtlichen Hinweis zu o.g. aktuellem Artikel:
Meines Erachtens ist die Verhandlungsgrundlage für den Pandemievertrag die Version aus Oktober 2023. Es ist dem INB meines Erachtens nicht mehr gestattet, für die Verhandlung im Mai 2024 eine weitere geänderte Version vorzulegen. Vielmehr ist die 6-Monatsfrist einzuhalten, die ich aus dem Vertrags-Entwurf selbst entnehme: Nach Inkrafttreten des Pandemievertrags ist für etwaige Änderungsvorschläge in Art. 28 Abs. 2 und für Protokolle in Art. 30 Abs. 3 PV-E eine Frist von 6 Monaten vorgesehen. Dann muss diese Frist nach meiner Überzeugung erst recht für die erstmalige Vorlage des Pandemievertrags gelten, auch wenn der Vertrag freilich noch nicht unterschrieben ist. Denn für dieses umfangreiche Vertragsgebilde benötigen die Mitgliedsstaaten erst recht diesen Zeitraum zur Prüfung und Erfassung. Es wäre widersprüchlich und unglaubwürdig, wenn die Weltgesundheitsversammlung noch kurz vor der Tagung im Mai 2024 weitere Entwürfe vorgelegt bekäme, während im weiteren Verlauf nach Vertragsschluss jede Änderung und jedes Protokoll mindestens 6 Monate vorher vorliegen muss.
James Roguski sieht dies (derzeit) noch anders, aber wenn ich es richtig sehe, ist er auch kein Jurist… Ich werde dies in meinem Buch jedenfalls klar so vertreten.
Der letzte Entwurf stammt ja auch tatsächlich aus Oktober 2023 – und wäre damit innerhalb der 6-Monatsfrist vorgelegt! Weitere Änderungen für eine eventuelle Abstimmung in 2024 sind meines Erachtens nicht mehr zulässig, der Vertrag müsste dann in 2025 verhandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Bahner Fachanwältin für Medizinrecht Heidelberg