Urteil Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Geldstrafe bei fehlendem Masern-Impfnachweis rechtswidrig

25. September 2023von 4,6 Minuten Lesezeit

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21. September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind. Für Eltern von Schulkindern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen wollen, eine sehr gute Nachricht. Wer bereits mit einem Zwangsgeld zu tun hat, sollte umgehend die Aufhebung der Zwangsgeldandrohung bei der Behörde unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.09.2023 – 20 CS 23.1432 beantragen, berichtet der Masern.Express in einer Pressemitteilung.

Zahlreiche Eltern von Schulkindern, die keine Masernimpfung vorweisen können, wurden in den letzten Monaten von den Gesundheitsämtern angeschrieben. Sie bekamen Bescheide mit der Anordnung, es müsse ein Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Für den Fall, dass das nicht geschieht, wurde ihnen ein Zwangsgeld angedroht, meist 500,- Euro, manchmal noch erheblich mehr. Die besondere Gefahr von Zwangsgeld ist, dass es immer und immer wieder neu angedroht und festgesetzt werden kann. Wer zunächst 500,- Euro Zwangsgeld hat, muss damit rechnen, dass im nächsten Schritt 1.500,- Euro angedroht werden usw. Es gab zuletzt sogar einige Gesundheitsämter, die bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes ersatzweise Zwangshaft angedroht hatten.

Fragwürdige Zwangsimpfung

Die Masernimpfung ist seit langem zumindest umstritten und laut wissenschaftlich arbeitenden Ärzten auch überflüssig und sogar schädlich. So sagte etwa der „Pabst“ der Orthomolukularmedizin schon im Mai 2020 im TKP-Interview:

„In armen Ländern ist der Vitamin-A-Mangel endemisch. Masern-Erkrankungen verlaufen dort dramatisch und tödlich. Die Auswertung von 47 Studien bei Kindern vom 1. bis 5. Lebensjahr (1,2 Millionen Kinder) senkte die Vitamin-A-Gabe allein (ohne Vitamin D) die Masernhäufigkeit um 50 %, die Sterblichkeit um 12 %.“

Und weiter:

„Die Schieflage äußert sich auch in der gesetzlich festgelegten Masernschutzimpfung, ansonsten 2.500 Euro Strafandrohung. Masern waren in Deutschland stets eine gutartig verlaufende Krankheit. Vereinzelt traten sie in Schulklassen auf, ohne dass die anderen erkrankten. Heute sind schwere Verläufe bei unter- oder einseitig ernährten Kindern und Erwachsenen bekannt, vor allem Migranten. Auch hier gilt, statt Impfung – Prophylaxe!“

Interessant auch die epidemiologische Veränderung seit Impfbeginn. Sie wurde in Deutschland eingeführt, als die Masern im Wesentlichen kein Problem mehr waren, wie diese Grafik zeigt:

In den vergangenen Jahren ist Autismus bei Kindern immer häufiger geworden. Es gibt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Häufigkeit der Impfung und Auftreten von Autismus. Bei den Amischen, die Impfung generell ablehnen, gibt es allerdings keine Fälle von Autismus.

Ist das Zwangsgeld rechtlich zulässig?

Bisher gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht Neustadt sagte in einem Beschluss vom Mai 2023: nein, Zwangsgeld anzudrohen geht nicht. Es dürfe keine Impfpflicht „durch die Hintertür geben“ – Beschluss 5 L 303/23.NW, dort S. 13. Das Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss v. 14.11.2022 – B 7 S 22.1038 hatte die gegenteilige Rechtsauffassung geäußert und die Zwangsgeldandrohung als rechtmäßig angesehen. Auch das Verwaltungsgericht München hatte in einem Beschluss vom 01.08.2023 keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung. Gegen diesen Beschluss vom 01.08.2023 des VG München richtete sich die Beschwerde. Das Ergebnis?

Nein, sagt der Verwaltungsgerichtshof München in einem Beschluss vom 21.09.2023, die Zwangsgeldandrohung läuft auf eine Impfpflicht hinaus und sei voraussichtlich rechtswidrig. Der Kernsatz des Beschlusses lautet:

„Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen.“

Die Entscheidung ist deshalb so bedeutsam, weil es sich beim Verwaltungsgerichtshof um ein Oberverwaltungsgericht handelt. Der Beschluss ist zwar nur in einem Eilverfahren ergangen, er ist aber unanfechtbar. Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss wegweisend ist und bundesweit von den Gesundheitsämtern beachtet werden wird.

Diese Annahme stützt sich auf eine ähnliche Situation im Jahr 2022 bei § 20a IfSG, der Regelung über die Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen. Die im Gesundheitssektor tätigen Beschäftigten hatten im Frühjahr 2022 teilweise Anordnungen zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises mit Zwangsgeldandrohungen erhalten. Das OVG Lüneburg hatte – ebenfalls in einem Eilverfahren – im Juni 2022 diese Praxis als nicht rechtmäßig angesehen. Daran hat sich die Verwaltungspraxis anschließend in allen Bundesländern gehalten. Jetzt ist zu erwarten, dass sich die Gesundheitsämter ebenfalls an die Rechtsprechung des bayrischen. Verwaltungsgerichtshofes halten werden, auch außerhalb von Bayern, schreibt der Maser.Express.

Was sagte der Verwaltungsgerichtshof zur Begründung?

Der Verwaltungsgerichtshof München bezieht sich auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Nachweispflicht gem. § 20 IfSG

„die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern als solche nicht aufhebe und diesen damit die Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz belasse. Die Nachweispflicht ordnet keine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht an (vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG.) Vielmehr verbleibt den für die Ausübung der Gesundheitssorge zuständigen Eltern im Ergebnis ein relevanter Freiheitsraum“. Diese Textpassage im Beschluss des VGH wurde nahezu wörtlich Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses über die Masern-Impfnachweispflicht vom 21.07.2022 entnommen.

Der Verwaltungsgerichtshof führt weiter aus, es müsse im vorliegenden Fall berücksichtigt werden, dass es sich um den eingeforderten Masernimpfnachweis eines schulpflichtigen Kindes handelt, welches der Nachweispflicht regelmäßig nicht ausweichen kann. Der Verwaltungsgerichtshof verweist erneut auf die Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses.

Damit ist recht deutlich formuliert worden: Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft sind so rechtlich nicht zulässig! Also sehr gute Neuigkeiten für die Eltern von Schulkindern.


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30 Kommentare

  1. Ökologe 3. Dezember 2023 at 13:45Antworten

    AUCH EINE GRANATE! https://hoch2.tv/sendung/231202-horizont/

  2. Andreas 28. September 2023 at 6:27Antworten

    Laut Masernvirus-Prozess gibt es kein Masernvirus!

  3. Claudia 26. September 2023 at 18:20Antworten

    Wo findet man dieses Urteil denn offiziell, nicht nur im Masern.Express? Ich habe jetzt nach der Nummer gesucht, bin aber (noch) nicht fündig geworden?

  4. RECHT - AustriaInfoCenter 26. September 2023 at 4:05Antworten

    […] 25.09.2023    Urteil Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Geldstrafe bei fehlendem Masern-Impfnachweis rechtswidrig […]

  5. Stephano 25. September 2023 at 22:36Antworten

    Mich würde einmal interessieren ob dieses Urteil irgendwie auch für Kitas anwendbar ist. Hat da Jemand eine Idee?

  6. Monika 25. September 2023 at 18:40Antworten

    es sind aggressive schnellwachsende zell-linien von HELA in der masernimpfe, also schnellstwachsender krebs…….

  7. Christiane 25. September 2023 at 17:57Antworten

    Da es die Masernimpfung nur im „Dreierpack“ gibt, würde ich diese Impfung ablehnen, da für die anderen Impfungen keine Pflicht besteht, dürfte das auch das Kitaproblem lösen.

  8. Hoffmann 25. September 2023 at 16:57Antworten

    Jeder Mensch hat von Natur aus ein intaktes Immunsystem.
    Impfungen basieren auf Lügen und Profit der Schulmedizin.
    Als sog. „Erzieherin“ i.R. kann ich bestätigen, dass Kinder (vorallem Jungen) sich nach einer MMR Impfung deutlich in ihrem Wesen veränderten und autistisches Verhalten zeigten. Eltern sollten sich dringend über die Inhaltsstoffe in Impfseren informieren und ihre Kinder schützen! Zudem gibt es KEINE Schulpflicht in Deutschland! Es gelten ausschließlich nach wie vor die alliierten SHAEF Gesetze, da Deutschland noch immer unter US Besatzung steht!
    Alle anderen Gesetze sind ungültig!

  9. I.B 25. September 2023 at 10:43Antworten

    In längst vergangenen Zeiten, als es im ORF noch Leute mit eigener Meinung gab und diese auch äußern durften, sagte ein Journalist zu Beginn eines interviews ungefähr: Masern war bis jetzt eine harmlose Kinderkrankheit. Seit es eine Impfung dagegen gibt, ist Masern plötzlich gefährlich geworden.

    Übrigens: Schweizer Rundfunk verliert Verfahren um Verunglimpfung von Maßnahmenkritikern. Das Bundesgericht urteilte, die Sendung sei nicht ausgewogen gewesen, die SRG habe ihre gesetzliche Pflicht zur Meinungsvielfalt verletzt.

    Sloweniens Regierung entschuldigt sich bei Bürgern für Corona-Unrecht und erstattet alle Strafen zurück

    (Beides bei Norbert H ä r i n g )

  10. Jürgen 25. September 2023 at 10:08Antworten

    Das bring aber den Kita Kindern nichts.
    Ohne Masernimpfung – keine Kita weil im Gegensatz zu Schule kein Kita Pflicht besteht.

    • hermann hesse 26. September 2023 at 7:58Antworten

      Eine wesentliche Frage ist, ob der Träger der Kita ein privater Anbieter ist oder sich der Allgemeinheit verpflichtet hat, ohne jemanden auszuschließen.
      Bei Privatverträgen könnte allerlei Absurdes als Bedingung des Zugangs verlangt werden, während im Dienst der Öffentlichkeit, die der Allgemeinheit verpflichtet ist, nicht.
      Hier können die Verantwortlichen aufgefordert werden, widmungsgemäß zu handeln, sonst wäre das Untreue.

  11. Fritz Madersbacher 25. September 2023 at 10:00Antworten

    „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21. September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind“
    Vielleicht hat das auch damit zu tun:
    „In Umfragen war die CSU zuletzt auf bis zu 36 Prozent abgesackt, sie lag damit noch unter ihrem schon historisch schlechten Landtagswahlergebnis von 2018 (37,2 Prozent). Söder und dessen CSU … müssen deshalb alles daran setzen, dass es auf den letzten Metern noch einmal einige Prozentpunkte nach oben geht“

    • Fritz Madersbacher 25. September 2023 at 10:07Antworten

      Quelle: „Tiroler Tageszeitung“, 23/09/2023

      • Jan 25. September 2023 at 10:55

        Impfnachweispflicht ohne Zwangsgeld? Will man dem kichernden Piraten mit Legasthenchen die Schmach ersparen, das IfSG für verfassungswidrig zu erklären?

        Ich bin der Meinung, dass wegen der Impfpflichtgesetze ein paar Leute in Haft gehören, der Schaden ist zu groß!

      • Teddy 25. September 2023 at 12:18

        Laut meinem Hausarzt bei vor 1970 geborenen kein Impfnachweis bei Masern da durch natürliche Infektion Immunität besteht. Ja, so war es auch. Masern gab es so nebenbei wie auch andere Krankheiten nebenbei in der Kita. Und dann war man durch mit dem Quatsch.

  12. Hollie 25. September 2023 at 9:32Antworten

    Weiss nicht, für wie harmlos ich Masern halten soll, aber die Nachricht freut mich.
    Zumal mit Masernimpfzwang auch Mumps und Rötelnimpfzwang einhergeht und dieses Zeugs mit Hilfe Zellen abgetriebener Kinder hergestellt wird.
    In einer freien Gesellschaft hätte man hier die (Aus-)Wahl, ohne irgendwelchen Druck und Halbwahrheiten.

  13. bimpferle 25. September 2023 at 8:54Antworten

    Anfang der 60er Jahre hatte ich im Vorschulalter die Masern, die ich überhaupt nicht als schlimm empfand. Dadurch bin ich lebenslang vor einer weiteren Ansteckung geschützt. Für mich stand immer fest, hätte ich je Kinder gehabt, dann hätte ich sie als Kind „bei Gelegenheit“ anstecken lassen, aber nicht dagegen impfen, da meine damalige Kinderärztin sagte, daß die Masern nur bei Erwachsenen eine „schwere“ Erkrankung sein könnten.
    Zugegeben, seither hat sich in der Medizin sehr viel geändert, aber ob das immer mit Vorteilen einhergeht sollte jeder (ganz besonders angesichts der letzten Jahre) für sich selbst entscheiden können.

  14. Nurmalso 25. September 2023 at 8:52Antworten

    Sehr gute Nachricht. Habe gerade eine geschwängert, bilde ich mir zumindest ein, und ich werde alles gegen diese verfluchten Impfungen tun.

  15. Heiko S 25. September 2023 at 8:38Antworten

    Das ständige Nachbeten der Theorie, dass die Masernimpfung zu Autismus führt, ist wie die CO2-Klimatheorie. Es fehlt ein wissenschaftlich nachgewiesener kausaler Zusammenhang. Noch dazu wo Diagnosen wie Autismus sehr beliebt sind, um die Eltern verhaltensauffälliger Kinder von jeglicher Schuld frei zu sprechen und der Gesellschaft, vor allem den Schulen, einen Persilschein für den Umgang mit diesen Menschen auszustellen, analog zu ADHS.

    • Dr. Peter F. Mayer 25. September 2023 at 10:35Antworten

      Natürlich gibt es wissenschaftlich bewiesene zusammenhänge:
      Autismus bei Kindern nimmt rapide zu – dank 52 Impfungen bis zum 15. Lebensjahr? Hier sind einige Studien zitiert und eine statistische Auswertung der Daten des Deutschen Krankenkassenverbandes.

    • Fritz Madersbacher 25. September 2023 at 11:13Antworten

      @Heiko S
      25. September 2023 at 8:38
      Bezüglich „ADHS“ neige ich sehr zu Ihrer Auffassung, ohne Eltern oder auch andere Personen verurteilen zu wollen, die selber nicht allzuviel dafür können, weil sie es nicht anders gelernt haben oder einfach nicht besser verstehen, vielleicht selber schon unter solchen Umständen aufgewachsen sind in unserer ziemlich seltsam orientierten Gesellschaft …

      • Jürgen 25. September 2023 at 14:01

        Fritz Madersbacher
        25. September 2023 at 11:13Antworten

        Ich schließe mich Ihrer und der Meinung von Heiko S an.
        Was heute alles als ADHS diagnostiziert wird wäre zu meiner Schulzeit als kleiner Wildfang bezeichnet worden.
        Die Diagnose, Autismus ist auch so eine Modeerscheinung.
        Einen echten Beweis dass die Impfungen schuld sein sollen existiert nicht.
        Ich sehe eher die übertechnologisierte Welt in der die Kinder aufwachsen, hat meiner Meinung nach einen viel größeren Einfluss

      • Claudia 26. September 2023 at 18:02

        Mit der Diagnose ADH/ADHS kann man Ritalin oder Ähnliches verschreiben. Ist aktuell bei der Verschreibungsquote ein Bombengeschäft. Allerdings gibt es auch viele Eltern, die sicher an der Diagnose nicht unschuldig sind, weil die Kinder zu lebhaft sind, oder weil sie viel zu viel Süßes in sich reinstopfen + Farbstoffe +Zusatzstoffe. Und dann gibt’s die armen Kinder, die körperlich einfach nicht ausgelastet sind, weil die Eltern evtl. keinen Bock auf Sport und Bewegung haben, wenn die Kinder noch ganz klein sind oder zu ungeduldig, wenn die Kinder noch nicht gut laufen können. Multifaktoriell auf alle Fälle, aber für die Pharmaindustrie definitiv eine geniale Einnahmequelle.

    • lbrecht torz 26. September 2023 at 11:53Antworten

      Interessant wie sich hier Verharmloser zusammentun und gegenseitig bestätigen.

      Also die Zunahme von mentalen Erkrankungen sei nicht Tatsache, und die ubiquitären künstlichen chemischen Stoffe wie Weichmacher, Glyphosat, früher das heute immer noch vielerorts nachweisbare DDT, Neonicotinoide, … sei alles unbedenklich, da ja Eltern sich nur aus der Verantwortung stehlen wollten –

      was seid ihr für ein ekelhaftes, menschenverachtendes, industriehöriges Pack?

  16. Unglaublich 25. September 2023 at 8:02Antworten

    Artikel Kurier, 12.3.2019
    In Italien Impfpflicht Masern, Keuchhusten Mumps, Schafblattern seit 2018, 500 Euro Strafe, kein Platz ungeimpfter Kinder für KiTa, Schule, Hort

    Italien nach Frankreich und Griechenland an dritter Stelle mit hohen Maserninfektionen

    Die WHO empfiehlt eine Durchimpfungsquote von 95(!) %

    Wie in diesem Artikel beschrieben VitA Mangel bei einseitig ernährten Menschen, Migranten sind auch davon betroffen…

    Ich vermute, dass durch die Flüchtlingsbewegungen, ohne Check der europäischen Gesundheitsbehörden bei Ein- bzw. Weiterreise, Krankheiten, die bei uns bereits seit Jahrzehnten „verschwunden“ sind, erneut auftauchen.

    Es wird von den Europäern verlangt, sich und ihre Kinder unter Androhung von Strafen, notfalls per Impfpflicht wie in Italien, gegen xyz durchimpfen zu lassen.

    Die eingeschleppten Polio-, Masern-, TBC-, Hepatitiserreger uva mehr, werden (oder sollen(?)) bei unseren ukrainischen, afghanischen, afrikanischen, syrischen, türkischen…Gästen gar nicht erfasst (werden), geschweige denn werden diese bei Ankunft immunisiert

    Ist das Unterwandern und Vernichten unseres bis vor drei Jahren einigermaßen funktionierenden Gesundheitssystems Teil der Agenda?

    Die eigene Bevölkerung zusätzlich durch eingeschleppte Krankheiten zu schwächen, die Krankenhäuser, Ärzte, Pfleger durch die Massenmigration zu überlasten, die Einheimischen in die zweite Reihe stellen und so UNSER Gesundheitswesen schlussendlich personell und monetär zu vernichten?

    „Glaubt an dieses Österreich“ ist der Zuspruch und die Einladung Nehammers für täglich neue Gäste, die mit offenen Armen empfangen werden

    • Ibido 25. September 2023 at 9:47Antworten

      @Unglaublich
      Keine Angst vor den Krankheitserregern der Migranten!
      Das ist ein Füttern des „virenzentrierten“ Weltbildes, gegen das wir uns verwehren!
      Es kommt immer drauf an, auf welches Immunsystem die Erreger treffen.

      Leider wird auch daran gearbeitet, dass Angst, Unsicherheit und Verwirrung entsteht und dadurch die Abwehrkraft leidet. Wir sollten das nicht noch unterstützen.

    • Fritz Madersbacher 25. September 2023 at 9:55Antworten

      @Unglaublich
      25. September 2023 at 8:02
      Die Angst vor der „Einschleppung von Seuchen“ war ein wesentlicher Bestandteil der letzten „Pandemie“-Inszenierung. Eingeschleppt wurden „SARS-CoV-2“ und „COVID-19“. Wie hier im TKP-Blog oft und oft erklärt und nachgewiesen wurde, braucht unter den bei uns vorhandenen hygienischen Bedingungen niemand große Angst vor Seuchen zu haben, wenn gewisse vernünftige Ernährungsgewohnheiten eingehalten und sonstige einfache präventive Massnahmen (Vitamin-Supplementierungen, Bewegung im Freien etc.) getroffen werden. Die übertriebene Angst vor der Einschleppung von Seuchen spielt nur den Nutzniessern der diversen „pandemischen Bedrohungen“ in die Hände …

      • Jürgen 25. September 2023 at 11:22

        Fritz Madersbacher
        25. September 2023 at 9:55Antworten

        Es mag schon sein dass auch ab und an übertrieben wird.
        So einfach wegwischen wie Sie es allerdings tun, ist auch nicht richtig.
        Tuberkulose:
        Deutsche Einwohner
        5 von 100.000
        In Deutschland Geborene
        2 von 100.000
        Migranten
        Ca. 570 von 100.000
        Ob und wie resistent unser Immunsystem gegen Erreger ist, mit denen es schon lange nicht mehr in Kontakt gekommen ist, wer weiß.
        Ich darf sie an die Spanischen, Portugiesischen Eroberer erinnern, die einen Großteil der Einheimischen durch das Einschleppen dort nicht bekannter Erreger dezimiert haben.
        Hätte es damals schon Verschwörungstheoretikern gegeben dann hätte dies wohl bedeutet: Die Eroberer haben eine Bio Waffe eingesetzt.

      • Fritz Madersbacher 25. September 2023 at 11:41

        @Jürgen
        25. September 2023 at 11:22
        „Ich darf sie an die Spanischen, Portugiesischen Eroberer erinnern, die einen Großteil der Einheimischen durch das Einschleppen dort nicht bekannter Erreger dezimiert haben“
        Mit dieser zweifellos sehr tragischen historischen Periode ist unsere heutige Situation in keinster Weise vergleichbar, davor brauchen wir wirklich keine Angst zu haben, sollten sie auch nicht schüren, denn das hilft uns nicht nur nichts, sondern wird nur gegen uns ausgenützt …

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