Zu früh aufgeatmet? Zum VfGH-Urteil über 2G und Lockdown für Ungeimpfte

30. März 2022von 4 Minuten Lesezeit

Wer sich angesichts der am 26. Jänner 2022 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof an den Gesundheitsminister gesendeten Fragen auf ein baldiges Ende der „Pandemie“ gefreut hat, muss eventuell doch wieder um den Zustand der Demokratie bangen.

Am 30. März hat der VfGH zwei Erkenntnisse über die Zulässigkeit des „Lockdowns für Ungeimpfte“ und „2G Regel“ sowie die unterschiedliche Behandlung Genesener und Geimpfter veröffentlicht. Laut diesen Erkenntnissen waren die Grundrechtseingriffe zulässig.

Weil.

Und damit könnten wir den Artikel auch schon beenden. Der VfGH anerkennt kritiklos die Begründungen des Gesundheitsministers. Es sind die seit Beginn der Pandemie von der Regierung verbreiteten Fehlinformationen und Unwahrheiten.

Von Geimpften und Genesenen geht eine geringere Gefahr aus, das Virus zu verbreiten (stimmt sogar bei den Genesenen). Die Lage in den Spitälern war angespannt. Prognosen und Rechenmodelle ergaben eine drohende Überlastung. Die Einschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene sind geeignet, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Nur getestete aber nicht geimpfte Personen haben ein größeres Risiko auf einen schweren Krankheitsverlauf. Genesene haben einen schlechteren Schutz vor Covid als Geimpfte. Und so weiter und so fort. Es ist ermüdend, die gleichen Lügen immer wieder zu hören.

Natürlich kann die Regierung für alle ihre Positionen auf Veröffentlichungen von Regierungsbehörden verweisen. Auf die von der Regierung bestellte „Expertenkommission“. Auf Studien.

Was aber keinerlei Beachtung findet sind die Experten der „Gegenseite“. Die Studien, die den Interessen der Pharmaindustrie entgegenstehen. Das offensichtlich Evidente, wenn man kurz aus dem Fenster schaut und die Welt betrachtet. Die Regierung selbst, die andauernd öffentlich bekannte, die diskriminierenden „Maßnahmen“ dienten nur zur Steigerung der Injektionsquote (so was nannte man früher ein Geständnis).

Es ist inzwischen klar, dass die absolute persönliche Risikoreduktion durch eine Covid Injektion vernachlässigbar ist, sowohl gegen Tod als auch gegen einen schweren Verlauf. Selbst Biontech/Pfizer hatten nie etwas Anderes in ihren Zulassungsstudien behauptet. Im Gegenteil hat sich herausgestellt, dass die „Wirksamkeit“ der Injektionen über die Zeit ins Negative kippt. Und dass die Injektionen das Immunsystem schädigen (V-AIDS).

Es ist klar, dass die „Maßnahmen“ keinen Einfluss auf den Verlauf der „Pandemie“ hatten. Dazu gibt’s Studien, aber es reicht auch ein Blick auf die Nachbarländer. Die Infektionswellen kamen und gingen, egal ob ein Land „Maßnahmen“ setzte oder nicht. Und auch die Überlastung der Intensivstationen war eine Lüge, wie jederzeit auf der AGES-Homepage nachzuprüfen war.

Worauf die „Maßnahmen“ einen Einfluss haben sind die Belastung des Gesundheitssystems durch sinnlose Regeln. Die Verknappung des Personals durch sinnlose Quarantänen aufgrund aussageloser PCR Tests. Die Erhöhung der Gesundheitsrisiken durch Stress, Angst, ausgelassene Vorsorgeuntersuchungen und unterlassene menschliche Kontakte. Das Alleinlassen der Alten während des Sterbens. Und die Isolierung der Jugend, der sowohl Ausbildung wie auch Lebensfreude genommen wurde.

Wenn der VfGH der Regierung aufgrund von Prognosen und Modellrechnungen weitreichende Grundrechtseinschränkungen gestattet, bei einer Krankheit, von der die Regierung seit Juli 2020 um ihre Harmlosigkeit wusste (zur Erinnerung: die Ischgl Studie von Dorothee von Laer und der Med Uni Innsbruck ergab eine Fallmortalität von 0,26%), dann sehe ich schwarz für unsere Demokratie.

Grundrechte gelten immer und absolut. Die MenschenWÜRDE ist das oberste Gut. Freiheit muss speziell in Krisenzeiten entschlossen gegen staatliche Übergriffe verteidigt werden. Wenn Freiheit und Grundrechte nach Belieben abgeschafft oder gewährt werden können, hatte man sie nie.

Die Regierung mag mit passenden Formulierungen und passenden Experten für den VfGH formal richtig gehandelt haben, aber wenn es ausreicht, keine Formfehler zu machen, um massivste Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen, dann ahne ich nichts Gutes angesichts kommender „Krisen“. Das Klima würde sich als Begründung für eine dauerhafte Abschaffung der Demokratie anbieten. Die Regierung muss nur eine Bedrohung postulieren und von „Experten“ Rechenmodelle erstellen lassen, die Reiseverbote, Verbote bestimmter Berufsgruppen oder das Verbot bestimmter Freizeitbeschäftigungen, Nahrungsmittel, Fahrzeuge (die Liste ist endlos) als „geeignete Maßnahme“ ausweisen, dieser Bedrohung entgegen zu treten. Die Regierung braucht immer nur der Wissenschaft zu folgen, nachdem sie sichergestellt hat, dass die Wissenschaft sagt, was die Regierung hören will.

Wenn wir das zulassen, wird unsere Demokratie Geschichte sein. Das sollte meiner Meinung nach auch den Richtern des VfGH bewusst sein.

Im Übrigen bin ich für eine direkte Volkswahl der Verfassungsrichter. Sie sind zu wichtig, um ihre Besetzung den Parteien zu überlassen.

Die Erkenntnisse im Wortlaut:

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_294_2021_vom_17._Maerz_2022.pdf

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_231_2021_vom_3._Maerz_2022.pdf


2G und „Lockdown für Ungeimpfte“ rechtskonform – Verfassungsgericht hat entschieden

Studie: vollständig geimpfte Mitarbeiter des Gesundheitswesens mit 251-facher Viruslast sind Bedrohung für andere

Zev Zelenko: Zahl der Todesopfer wegen Vakzin-AIDS in Israel überfordert Bestatter

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32 Kommentare

  1. Harald Eitzinger 31. März 2022 at 15:48

    Traurig, anscheinend ist der VfGH auch schon von der Pharma-Mafia unterwandert. Nach meinem Rechtsverständnis kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Lockdown, speziell für Ungeimpfte verfassungskonform sein kann, zumal diese Gen-Spritzen schon länger nachweislich praktisch nichts bringen. Studien, die jetzt zum Vorschein kommen und auch vom Mainstream nicht mehr ignoriert werden können, zeichnen ein völlig konträres Bild der Impfung, denn in Kanada, Schottland und Israel sind die meisten (90%) der Corona-Toten vollständig geimpft und großteils auch noch geboostert!

  2. Buene 31. März 2022 at 7:39

    Einfach nur traurig, unsere Verfassung ist offenbar nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht. Wir wurden jahrzehntelang in der falschen Sicherheit gewiegt, in einem unerschütterlichen rechtsstaat zu leben.
    Schade, dass ich jetzt wenige Jahre vor dem Ruhestand ans auswandern denken muss…

  3. Hanna 30. März 2022 at 22:39

    Nun denn.

    Bittere Erkenntnis, festgeschrieben am 30. März des Jahres 2022:

    Eine Mehrheit von Damen und Herren Verfassungsrichter – möglicherweise einst mit dem persönlichen Ideal und beruflichen Versprechen angetreten, Österreichs schöne und elegante Bundesverfassung zu achten, zu wahren und zu verteidigen – hat sich spätestens mit diesem höchstgerichtlichen Erkenntnis als Gruppe von politisch beeinflussbaren Wasserträgern erwiesen.

    Tu, infelix Austria, spem iustitiae perdidisti.

  4. Franz M 30. März 2022 at 20:24

    Gell, die alten Herren haben Angst um ihre Gesundheit und glauben den hochkorrupten Medizinhuren!
    Und der Beweis, dass das österreichische Rechtssystem genauso korrupt und unter politischem Druck
    steht wie die deutschen Gerichte ist damit ebenfalls bewiesen. Ich bin mir sicher, daß auch die nächste Runde, die
    der letzten Tage vor Weihnachten und rund um den Jahreswechsel genauso ausgehen wird. Wußte ja niemand,
    daß der Omnibus überwiegend die Getupften in die Horizontale kickte, die Impffreien verschont blieben.
    Die mageren Daten der Vollpfosten in Gesundheitsministerium und Regierung gelten mehr als die
    unleugbaren Fakten der wirklichen Welt. Und die bladen Wiener Despoten müssen ja auch geschützt werden.

    Meine Enttäuschung ist grenzenlos. Ich bleibe aber noch in diesem Land der Idioten in der Regierung, um
    diesen das Leben so schwer wie möglich zu machen. Weil, als Optimist bin ich fest überzeugt, daß für alle,
    die an dieser Verschwörung des Bösen mitmachen, die Zeit der Abrechnung kommt. Auch Höchstrichter wird
    an einem bestimmten Zeitpunkt – wohl dann, wenn sie wichtigere Abschlüsse in ihrem Leben hätten – das
    Gewissen einen Strich durch das friedvolle Ende machen. Karma is a bitch!

  5. audiatur et altera pars 30. März 2022 at 20:19

    Ad V 294/2021: Wer sich das Erkenntnis zeitsparend antun will, hier eine Gliederung zum effektiveren Lesen:

    Grundsatz: Das Interessante steht nicht wie bei Journalisten am Anfang. Sondern am Ende. Die ersten 36 Seiten kann man sich „schenken“. Dann geht’s ans Eingemachte. Davor:

    Auf den S. 17-23 stehen die Anfechtungsgründe RA Dr. Gulners (vgl. TKP-Reportage). Der VfGH ist daran gebunden. Er darf also nicht wegen anderer (zB TKP-Lesern bekannter) Gründe prüfen. Bemerkenswert, dass Gulner die evidenzlose Staubmaskenreligion und die „Inzidenzen“ im wesentlichen brav nachbetet. Wobei er den Gerichtshof ausdrücklich darauf hinweist, dass nur für die Ungeimpften Testpflichten bestanden hätten. Zu diesem Thema siehe unten.
    Auf den Seiten 17-31 erfolgt das Vorbringen des Gesundheitsministeriums. Dieses kann vernachlässigt werden, weil es ohnehin (wenn wesentlich) weiter unten wiederholt wird. Seiten 31-36 sind Ausführungen zur Zulässigkeit. Für Nichtjuristen uninteressant.

    Meine Beispiele aus den Erwägungen Justizias ab Seite 37. Und ein paar hausverständige Fragen dazu:

    1.
    Nach § 6 Abs. 1 COVID-19-MG muss die Behörde eine Maßnahme für UNERLÄSSLICH erachten,
    um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung wegen der Krankheit Covid-19 zu verhindern. Der Lockdown für Ungeimpfte sei unerlässlich gewesen, weil eine „hohe und stark steigende Zahl an Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 dokumentiert“ worden sei und die 33 %-Auslastungsgrenze (!) der Intensivstationen und damit ein „sehr hohes Systemrisiko“ (!) vorgelegen habe.

    Fragen:

    Wie hoch waren in den Jahren vor Corona die üblichen Auslastungen von Intensivstationen?

    Führten die „Gesundheitsökonomen“ (einer spricht heute kompetent für die MFG) Intensivstationen, um sie nur zu einem Drittel zu belegen?

    Hatte der Staat bis November 2021 nicht genug Zeit, Intensivbetten nach Bedarf zu schaffen (etwa so wie zur Zeit der Hysterie im Frühjahr 2020) und warum ignorieren Höchstrichter dieses naheliegende Argument so himmelschreiend?

    2.
    „2.9.9.3. Zu den im Verordnungsakt dokumentierten Inzidenzen und den fachlichen Ausführungen zu den verschiedenen Schutzmaßnahmen kann auf Punkt 2.9.7.3 verwiesen werden =
    Die Fachliche Begründung zur Verordnung führt zur Inzidenz nach Impfstatus aus,
    Auswertungen der AGES würden einen deutlichen Unterschied der Inzidenzen
    nach Impfstatus zeigen.“

    Fragen:

    Wer musste sich für Arbeit oder in der Schule testen lassen und wer nicht?

    Darf der Bürger erwarten, dass der durchschnittliche Rechtsgelehrte aus diesem Rechtsumstand einen wesentlichen Grund für den Unterschied der sogenannten Inzidenzen bei „Immunisierten“ und „Ungeimpften“ ableitet?

    3.
    Der Verordnungsgeber verfolge ein gesundheitspolitisches Ziel von erheblichem Gewicht, wenn er die Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und des drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung zum Anlass für die Erlassung der angefochtenen Ausgangsregelung nehme.

    TACHELES dazu:

    Was hat die Verbreitung von Covid-19 RECHTLICH mit weltmeisterlich bzw. willkürlich herbeigetesteten SarsCov-2 “Inzidenzen” zu tun, liebe Höchstrichter?

    Zusammenbruch ab einer Belegung von einem Drittel der Intensivbetten: Halten Sie die Bürger für dumm, liebe Höchstrichter?

  6. Manfred Müller 30. März 2022 at 20:10

    Selbst wenn es sinnlos wäre zu klagen ist es doch nötig. Zudem ja diese Zwangsmaßnahmen am besten durch passiven Widerstand beantwortet werden, also durch Nichts Tun. Verbesserungsvorschläge unterbleiben, Fehler werden nicht gemeldet oder zu spät, usw. Das stellt sich ganz von selber ein in einem totalitärem Regime, siehe DDR. Und dann drehen die Mächtigen an vielen Rädern aber die Transmission fehlt. Sollen sie doch mit ihren wertvollen Zuwanderern schauen wie weit sie kommen. In einer hochtechnisierten Welt, die ja entsteht, egal ob sie angestrebt wird oder nicht sind die Mächtigen angewiesen auf Mitarbeit, mit Sklaven die keine Lust haben können Sie das nicht stemmen. Auch nicht mit gender oder rasismusforschung. und es ist an uns den Mächtigen das zu erklären: Ihr seid nur mächtig solange wir mitspielen und demnächst machen wir das nicht mehr. Und ihr werdet gar nicht bemerken wer da nicht mitspielt weil wir so tun als würden wir uns an die Regeln halten, genauso wie ihr…

  7. Aurelian 30. März 2022 at 20:04

    Die Schweiz hat heute die letzten wenigen seit Februar noch verbliebenen Massnahmen beendet (per 1. April, trotzdem kein Aprilscherz), das sind Maskenpflicht im ÖV und Isolation bei positivem Test.
    Zudem gibt der Bund sämtliche im Rahmen der Epidemie an sich gezogene Kompetenzen wieder an die Kantone ab, und das soll betreffend Corona dauerhaft so sein. Die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ist nun wieder Sache der Kantone, einige wollen sie noch eine Zeit beibehalten.
    Man geht von einer fast 100%igen Immunisierung aus (Impfung sowie Durchseuchung) und sieht in nächster Zeit keine grosse Gefahr eines erneuten Aufflammens der Epidemie.
    https://www.srf.ch/news/schweiz/das-neueste-zur-coronakrise-in-kuerze-live-beendet-der-bundesrat-die-besondere-lage

  8. Gerhard 30. März 2022 at 19:45

    Selbst wenn das alles wahr wäre, wäre es keine schlüssige Begründung:

    “Von Geimpften und Genesenen geht eine geringere Gefahr aus, das Virus zu verbreiten (stimmt sogar bei den Genesenen). Die Lage in den Spitälern war angespannt. Prognosen und Rechenmodelle ergaben eine drohende Überlastung. Die Einschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene sind geeignet, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Nur getestete aber nicht geimpfte Personen haben ein größeres Risiko auf einen schweren Krankheitsverlauf. Genesene haben einen schlechteren Schutz vor Covid als Geimpfte.”

    Vor März 2020 wäre so eine Begründung nie und nimmer durchgegangen. Mit dem Zusperren hat sich alles geändert. Das war der grundsätzliche Gamechanger. Die Lügen werden bald nicht mehr notwendig sein – Falls nicht doch noch ein breites Nachdenken einsetzt.

    Das Engagement dieser Seite, für die Wahrheit einzutreten, nicht auf die darniederliegende Wahrheit zu treten, ist davon unabhängig, nämlich unbezahlbar – egal wie die Sache ausgeht.

  9. Slobodan Covjek 30. März 2022 at 19:26

    Zusammengefasst: Es reicht eine schwer korrupte Branche mit angeschlossenen Universitätsinstituten, eine falsche Modellrechnung und daraus folgend die Annahme einer Überlastung des Gesundheitssystems und jedes Grundrecht kann auf dem Verordnungsweg außer Kraft gesetzt werden. Schade, dass die Verfassungsrichter die ihnen zugedachte Aufgabe nicht erfüllt haben.

  10. Markus 30. März 2022 at 19:11

    es ist eigentlich unfassbar dass die herrschaften des VfGH sichtlich nicht mal auch etwas mehr dieses Coronatheater im Auge hatten- es betrifft ja eigentlich auch sie.
    Wenn man eventuell auch mal den Coronaausschuss angesehen hätte (oder zumindest teile davon) dann hätten bei jedem – nicht nur bei einem Richter schon etwas die Alearmglocken läuten müssen bzw. zumindest eine gesunde skepsis bez. der von der regierung und deren “Experten ” vorgegebenen Infos.
    Was jetzt damit verursacht wird ist, dass man selbst dem VfGH nicht mehr vertrauen kann. Wenn nur der Linie des GM entsprochen wurde, dann fragt man sich ob überhgaupt die ganze problematik kritisch gesehen wurde.
    Auf alle Fälle scheint nun Parteipolitik auch beim VfGH angekommen zu sein.
    Mal sehen wie das weiter geht- ich hoffe nur dass dies alles nicht in irgend einer weise mit dem deutsch gericht abgesprochen wurde wo eh schon durch Harbart das vertrauen kaputt ist.
    Man wird sehen wie es weiter geht- wenn es so weitergeht dann ist unsere demokratie erledigt

  11. quantumonly 30. März 2022 at 18:48

    Die Unterdrückung nimmt perfekte Formen an.

  12. Fritz Madersbacher 30. März 2022 at 18:42

    Der VfGH erklärt: „Das COVID-19-Maßnahmengesetz sieht vor, dass eine solche Ungleichbehandlung auf wissenschaftlich vertretbaren Annahmen über wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Weiterverbreitung von COVID-19 beruhen muss. Dies war im Fall der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung nachvollziehbar gegeben”
    Auch wenn es die saturierten Apartheidsbefürworter-Honoratioren nicht gerne hören: auch einem Menschen jüdischer Herkunft wäre es beim Reichsgericht, geschweige denn beim Volksgerichtshof, nicht möglich gewesen, seine Entrechtung und Diskriminierung durch die Nürnberger Rassengesetze anzufechten. Es wäre ihm hohnlachend entgegnet worden, “dass eine solche Ungleichbehandlung auf wissenschaftlich vertretbaren Annahmen” beruht, nämlich auf den “wissenschaftlich vertretbaren Annahmen” der “Rassenanthropologie” und deren hochpräzisen Schädelvermessungen. Es ist an der Zeit für uns, uns einmal etwas gründlicher mit den Begriffen “Demokratie”, “Rechtsstaat” und anderen Euphemismen zu beschäftigen, kritisch und selbstkritisch gegenüber der Gehirnwäsche und Indoktrination, der wir seit Geburt unterzogen sind. Sonst wird weiterhin mit unserer Unterwerfung unter die herrschenden Ideen, also die Ideen der Herrschenden gespielt …

    • phase out 31. März 2022 at 9:20

      repräsentative demokratie ist keine volksherrschaft.

      und rechtsstaat heisst gar nix, ausser dass gesetze nach selbst gegebenen regeln zustande kommen muessen.

      es ist als zeit fuer neue begriffe mit echtem inhalt:

      es gibt uebrigens einen grund, warum man so grundlegende begriffe wie frau umzudefinieren versucht.

      wenn nicht mal mehr frau definiert ist, wird jeder begriff beliebig.

      dann wird rot gruen, wahrheit luege und krieg frieden.

      gruesse von orwell.

    • Hollie 31. März 2022 at 10:14

      Ein richtiger und wichtiger Vergleich.

  13. Hans im Glück 30. März 2022 at 18:33

    Sogar bei der Tagesschau wird jetzt zumindest über abweichende Ansichten berichtet.

    “Untersuchungen im Kreis Tübingen jedoch hätten ergeben, dass die meisten der Corona-Ausbrüche in dortigen Pflege- und Seniorenheimen nicht durch Ungeimpfte in die Einrichtungen hineingetragen worden seien, sondern durch Menschen, “die zweifach geimpft oder sogar geboostert waren”, erzählt der Landrat.In der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht er deshalb keinen Schutz der vulnerablen Bevölkerung, sondern eher eine Verstärkung des Pflegenotstandes: “Wir haben im Kreis Tübingen mehr als 1600 Arbeitnehmer ohne Impfschutz in den Einrichtungen. Wenn jetzt der Techniker im Klinikum, der die Geräte für die Intensivstation wartet, nicht mehr arbeiten darf, dann hat das Auswirkungen.”

    Das Schlimme an der ganzen Impfpflicht Debatte ist die Größenordnung der dahinterstehenden Dummheit. Je idiotischer irgendetwas ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das kommt und nie mehr verschwindet. Schönste Beispiele für dieses eherne Gesetz: Sommerzeit, Soli, Sektsteuer, um nur ein paar zu nennen.

  14. Karl Heinz MÜLLER 30. März 2022 at 18:20

    Urteil war für mich mehr als überraschend, da ich das Verfassungsgericht als von der Politik unabhängig hielt. Es wurden offensichtlich weder sachliche Argumente noch Entscheidungen anderer Staaten berücksichtigt.

  15. anamcara 30. März 2022 at 18:19

    Solche Gefälligkeitsurteile, die auf zweifelhafter, wenig evidenzbasierter, aber pharmafreundlicher Argumentation gründen, legitimieren das diskriminierende desaströse Pandemietreiben der Marionettenregierung, ihrer Mitläufer und Speichellecker.

    Ich befürchte, dass die Heuchler sich auf solche Schrotturteile berufen werden um ihre zukünftigen Schikanen zu rechtfertigen.

  16. Werner Z. 30. März 2022 at 18:18

    Ist es nicht so, dass Lockdowns keineswegs beliebig verhängt werden können?
    Es muss, soweit ich weiß, die konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems vorliegen – und das war definitiv nicht der Fall.
    Damit wäre der Lockdown an sich bereits illegal gewesen – ganz unabhängig davon, ob für alle oder eben die Diskriminierung einer Minderheit.

    Ganz abgesehen davon, war der Lockdown weder das gelindeste Mittel, noch ein erfolgversprechendes. Das bewiesen auch “damals” schon zahlreiche internationale Studien. Das einzige Ziel dieses Lockdowns war es, auf bösartigste Weise vor allem Jugendliche in die Giftnadel zu treiben. Toll, dass so etwas im Sinne der Verfassung sein soll.

    • phase out 31. März 2022 at 9:16

      ja richtig, aber das mit den gelinderen mitteln muss der kläger so argumentieren, sonst kann bzw. wird es das gericht nicht aufgreifen.

      das heisst da sollte es definitiv eine möglichkeit geben.

    • Hollie 31. März 2022 at 10:12

      Ja, scheinbar hat keine Abwägung bzw. Prüfung hinsichtlich gelindeste Mittel, noch ein erfolgversprechendes stattgefunden. Was doch geprüft hätte werden müssen.
      Man muss wirklich von einem politischen Urteil ausgehen.

      Aus dem Artikel: “Das offensichtlich Evidente, wenn man kurz aus dem Fenster schaut und die Welt betrachtet.” Tja, Aufklärung hat wohl doch nicht zur Mündigkeit verholfen, sondern das Enlightment hat das Licht der Welt, Christus verdunkelt und damit die schrankenlose Herrschaft des Menschen über den Menschen.

  17. Manfred Goedel 30. März 2022 at 17:31

    Es war absehbar und nicht anders zu erwarten.
    Was wir – längerfristig – brauchen, sind ganz neue Parteien, eine andere politische Struktur (und Kultur) und ein neues Wahlrecht (vor allem Persönlichkeitswahl).
    Nur dann besteht die Hoffnung, aus diesem verkommenen Sumpf wieder einmal herauszufinden und Verfassungsrichter (letztlich die höchste Instanz in diesem Staat) zu haben, die keine willfährigen Knechte der Politik bzw. der Parteien sind.
    Bleibt der gegenwärtige Zustand erhalten und verlottert absehbar noch weiter, so können wir Verfassung und Rechtsstaat auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgen.

  18. phase out 30. März 2022 at 15:40

    der vfgh macht es sich sehr einfach

    Der BMSGPK hat jedoch im Verord- nungsakt unter Verweis auf die zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung verfüg-
    bare wissenschaftliche Evidenz nachvollziehbar dargelegt, dass nicht immunisierte Personen ein deutlich höheres Übertragungsrisiko aufweisen als Geimpfte und Ge- nesene.

    Das war aber nicht die Frage.
    Die Frage war: haben GETESTETE Ungeimpfte ein höheres Uebertragungsrisiko als UNGETESTETE Geimpfte.

    • Hollie 31. März 2022 at 10:07

      Danke für den Hinweis. In der Schule hiesse das: Themaverfehlung. Nicht bestanden.

  19. Gast 30. März 2022 at 15:14

    Gibt es Informationen darüber, ob bzw wie viele Richter die Grundrechtseingriffe für unzulässig hielten? Waren es knappe Entscheidungen?

  20. Michael R 30. März 2022 at 15:09

    《 Wenn wir das zulassen, wird unsere Demokratie Geschichte sein. 》
    Ich erlaube mir, das zu korrigieren, zumindest soweit es Deutschland betrifft:

    Unsere Demokratie IST bereits Geschichte.
    Wenn eine Regierung wesentliche Teile der Verfassung (“Grundgesetz”) ausser Kraft setzt, kann es keine Demokratie mehr sein.
    Wenn eine Regierung ohne echte Grundlage immerhin über 20 Prozent der Bevölkerung systematisch drangsaliert und diskriminiert, ist das kein demokratischer Staat mehr.
    Wenn ein Staat seine Bevölkerung fortwährend belügt und betrügt und nötigt, ist das ganz sicher keine Demokratie.

    Deutschland hat auch schon lange aufgehört, ein Rechtsstaat zu sein. Das hat sogar der Europäische Gerichtshof EuGH bestätigt (Justiz in Deutschland weisungsgebunden, nicht unabhängig).

    Sollte die Impfpflicht kommen, ist es deshalb sinnlos, dagegen zu klagen. Auch mit den besten, plausibelsten Argumenten wird man den Prozess nicht gewinnen, weil es politisch nicht gewollt, ja erlaubt ist. Kommt die Impfpflicht gibt es nur drei Lösungen: a) sich impfen lassen (mit Inkaufnahme möglicher Schäden), b) verweigern (mehrfach hohe Ordungsstrafen, dann Erzwingungshaft, am Ende Lösung a)) oder c) Deutschland verlassen (solange es nich geht).

    • Taktgefühl 30. März 2022 at 20:42

      Wir könnten für ein Referendum werben, daß die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft aufgelöst wird.

      Wenn wir die Vorschlag bis in die Jubelpresse kriegten, wäre das auch noch schön kompromittierend. Da hätte man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
      Vielleicht könnte man Die Basis oder die AfD dafür gewinnen?

  21. Stefan Ochsner 30. März 2022 at 14:57

    Ein skandalurteil – leider sind wir alle überreizt, deswegen stumpf und es fehlt mittlerweile schon die Kraft um sich zu empören.

    Die Intellektuelle Bankrotterklärung einer Wohlstandsverwahrlosten Gesellschaft.

    Kein Wettstreit wer die besseren Ideen hat, 68er ade. Alles wie immer „wer das Gold hat macht die Regel“

  22. BackToTheFuture30 30. März 2022 at 14:54

    Durch mich geht man hinein zur Stadt der Trauer,
    Durch mich geht man hinein zum ewigen Schmerze,
    Durch mich geht man zu dem verlornen Volke.
    Gerechtigkeit trieb meinen hohen Schöpfer,
    Geschaffen haben mich die Allmacht Gottes,
    Die höchste Weisheit und die erste Liebe
    Vor mir ist kein geschaffen Ding gewesen,
    Nur ewiges, und ich muss ewig dauern.
    Lasst, die Ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!

    Die Göttliche Komödie, Inferno III, 9 (Das Höllentor)

  23. theDude 30. März 2022 at 14:47

    genau so wird es kommen …“Die Regierung mag mit passenden Formulierungen und passenden Experten für den VfGH formal richtig gehandelt haben, aber wenn es ……“ ! in der brd hat man dahingehend bereits die weichen gestellt ! ..und jucken tut`s die dumme masse nicht, die glauben einfach nicht an ein 2.stalingrad!

    • Rosa 31. März 2022 at 12:40

      So weit ist es in unserem Land gekommen, dass VERFASSUNGSRICHTER ein dermaßen VERFASSUNGSWIDRIGES Urteil erlassen.

      Nie hätte ich gedacht, dass offiziell unabhängige Richter, noch dazu solche, die als oberste, letzte Hüter und Bewahrer garantierter Grund- und Freiheitsrechte sich dazu hergeben, fundament- und haltlosen Behauptungen ohne Weiteres Glauben schenken und sich billigst politisieren lassen.

      Einen der aktuellen Verfassungsrichter habe ich früher gekannt und sehr geschätzt, fachlich wie auch charakterlich. Ich hoffe sehr, daß er nicht zur enttäuschenden Mehrheit gehört, die der geplagten, als geknebelt und in Unfreiheit lebend zu bezeichnenden Bevölkerung dieses fatale Unrechtserkenntnis eingebrockt hat.

  24. Slobodan Covjek 30. März 2022 at 14:47

    Schade, dass der VfGH den Blick nach Schweden nicht geschafft hat. Solche “Richter” braucht niemand.

  25. rudi & Maria fluegl 30. März 2022 at 14:43

    Nächste Instanz???

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