Verwaltungsgericht Wien zerpflückt Corona Maßnahmen, PCR -Test und hebt Demoverbot auf

31. März 2021von 5,8 Minuten Lesezeit

Die Regierungen in Bund und Land Wien treiben Schindluder mit Krankheitsdefinitionen, Fallzahlen, der Anwendung von PCR- und Antigentests sowie der Darstellung der „Seuchenlage“. Das wird von vielen Wissenschaftlern, Juristen, Ärzten und unabhängigen Medien schon längere Zeit kritisiert, von Politikern, ihren virologischen Beratern und den Mainstream Medien geflissentlich ignoriert um Lockdown, Sperrung von Geschäften, Gastronomie oder Schulen aufrechtzuerhalten und die Körperverletzung durch Massentests auch von kleinen Kindern weiterführen zu können.

Die FPÖ hat gegen das rechtswidrige Verbot der Versammlung vom 31.1.2021 beim Verwaltungsgericht Wien Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Am 24. März urteilte das Verwaltungsgericht Wien über diese Beschwerde und zerriss bei dieser Gelegenheit gleich die Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung in der Luft. Unter Berufung auf international anerkannte Experten, Studien und die Weltgesundheitsorganisation befand das Gericht, dass die Krankheitsdefinitionen Anschobers falsch und ein PCR-Test zur Covid-19-Diagnostik ungeeignet wäre.

Das Urteil schließt damit an die Urteile des Verfassungsgerichtshofes an, sowie an die eines italienischen Verwaltungsgerichtes, deutsche Amtsgerichte oder das berühmt geworden Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichtes. Wie berichtet hat der Top-Medizin-Wissenschaftler John Ioannidis kürzlich in einer neuen Studie nachgewiesen, dass die durchschnittliche Infektionssterblichkeit weltweit nur 0,15% beträgt, wobei es örtlich deutliche Unterschiede gibt. Die Hysterie, die insbesondere von der österreichischen und der deutschen Regierung geschürt wird ist absolut nicht gerechtfertigt.

Krankheitsdefinition komplett falsch

Das Wiener Verwaltungsgericht hat sich die Basis für die Hysteriepolitik der österreichischen Bundesregierung genau angesehen und festgestellt, dass alleine schon die Krankheitsdefinition des Gesundheitsministers Anschober völlig falsch und haltlos ist.

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

Ginge es bei uns nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu, müsste dieses Urteil dazu führen, den gleichen Weg wie Schweden oder Florida zu gehen. Sämtliche Maßnahmen müssten sofort aufgehoben werden, die gesamte Bundesregierung hätte zurückzutreten und wäre rechtlich für die sinnlose Vernichtung zahlloser Existenzen zu belangen.

Ein ebenso wichtige Textstelle im Urteil zeigt, in welchen Dimensionen die Politik aber auch die Mainstream Medien die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr falsch informiert haben:

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“.

Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

Somit kommt das Gericht zum Schluss, dass in der Information des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, auf welche die Landespolizeidirektion Wien ihre Untersagung stützte, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“. Das Verbot galt schon zuvor auch aus dem Gesichtspunkt fragwürdig, dass die Gerichtsbarkeit schon seit Jahren bloße Befürchtungen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als nicht ausreichend für Demoverbote erachtetet.

Als Basis für den medizinischen Teil der Urteilsbegründung zog das Gericht folgende Grundlagen heran:

WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, Nucleic acid testinq (NAT) technoloqies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021

Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E., Alexander, D., Garnett, L., & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. Clinical Infectious Diseases, 7j(10), 2663-2666.)

Dr. Kary Mullis (Erfinder des PCR-Tests): „… dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.“

Das Gericht stellt fest, dass alleine ein Arzt dazu berechtigt ist, festzustellen, ob eine Person krank oder gesund ist (2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz1998, BGBI. I. Nr. 169/1998 idF BGBI. I Nr. 31/2021), wie das auch schon das portugiesische Berufungsgericht festgestellt hat. Ich habe kürzlich auch daraufhin hingewiesen, dass die Behauptung in Verordnungen und Bescheiden, man können “Covid Tests” machen völliger Unsinn ist. Das sieht das Verwaltungsgericht genauso.

Auch die extreme Fehleranfälligkeit der Antigen-Tests wird erwähnt und kritisiert, dass sich die Corona-Kommission für aktuelle Analysen ausschließlich auf solche Antigen-Tests stützen würde. Alleine diese kleine Teil-Information ist eine politische Bombe.

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte“ falsch.

Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

Gericht urteilt: PCR-Test taugt nicht zur Diagnostik!

Das Gericht bestätigt sogar das, was ich hier im Blog und andere Kritiker der überzogenen und schädlichen Maßnahmen seit Monaten erklären: Der PCR-Test kann weder Erkrankung noch Infektion nachweisen. Ganz ausdrücklich verweist das Gericht auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“. Dies alleine sei aber noch nicht einmal das größte Problem.

Denn der Gesundheitsminister nutze sogar eine noch viel breitere Definition für Covid-19-Erkrankungen als die WHO. Weil die Corona-Kommission dessen Zahlen verwendet und nicht jene nach WHO-Richtlinien, sei jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch. Folgerichtig könne mit der verwendeten Definition auch kein Versammlungsverbot begründen lassen, so das Verwaltungsgericht schlüssig.

Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Das Urteil wurde auch noch nicht veröffentlicht, sondern nur der FPÖ als Kläger zugestellt. Ich stütze mich daher in der Berichterstattung auf den Wochenblick und auf Report 24.

Im Licht dieses Urteils wird auch klar, dass die derzeit wieder geplanten oder schon verordneten Abriegelungen, Lockdowns und andere einschränkende Maßnahmen vor Ostern insbesondere von den Politikern der Stadt sowohl fakten – als auch rechtswidrig sind. Es wird genau mit den gleichen unsinnigen Begriffen und “Zahlen” argumentiert, die das Gericht als unrichtig und falsch erkennt.

Update 15:30: Mehr Details aus dem Urteil, das ich mittlerweile auch erhalten habe,  habe ich hier zusammengestellt:
Verwaltungsgericht korrigiert falsche Ansichten von Corona Kommission und Wiener Gesundheitsdienst

Update 17:30: Das Urteil steht hier zum Download bereit.


Alle aktuellen News im TKP Telegram Channel

Unterstütze unabhängigen Journalismus mit einer Spende via PayPal


Verfassungsgericht kippt Taxi-Verordnung – somit alle Verordnungen vom 16.3. bis 21.9.2020 rechtswidrig

Verfassungsgericht in Österreich: Keine generelle Impfpflicht

Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt wieder Corona Verordnungen

Zivilgericht in Rom: Giuseppe Conte handelt mit Lockdown außerhalb des Gesetzes und verfassungswidrig

Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Tests für unzuverlässig und hebt Quarantäne auf

28 Kommentare

  1. Martin Ruczizka 2. April 2021 at 23:04

    Wunderbar ich freue mich wirklich sehr über die starken Urteile gegen die überzogenen und rechtswidrigen Corona Maßnahmen.

  2. Petra 2. April 2021 at 14:07

    Danke an den mutigen Richter!
    Erwartungsgemäß verhalten waren die Berichte darüber in den offizeillen Medien, eine Randnotiz, ohne mit einem Satz auf die weitreichenden Argumentationen im Urteil einzugehen.
    Dieses Urteil habe ich nun in ausgedruckter Form stets bei mir, um es im Bedarfsfall jederzeit als Rechtfertigung vorzeigen zu können.

  3. Philosojan 2. April 2021 at 5:33

    Richtig und Falsch gehören zu der einen einzigen Wahrheit.

    Warum stehen artifizielle stochastische Inzidenzen in Politik und Medien im Vordergrund?

    Warum stehen NICHT STRUKTUREN und NIVEAUS der Belegungen von KRANKENHÄUSERN da?

    Es gibt immer URSACHEN warum jemand als PATIENT:IN im Krankenhaus ist.

    Ebenso verhält es sich bei TODESURSACHEN.

    Werden die Ursachen RICHTIG phänomenologisch benannt und in ihren Verhältnissen zueinander dargestellt?

    Täglich KRANKENHAUS-URSACHEN und TODESURSACHEN benennen und MEDIAL statistisch darstellen, STATT artifizielle INZIDENZEN!?

    Wer dachte bisher in Richtung world-wide ÄRZT:INNEN-und PHARMA-LOBBY?

    “Meine” Krankenkasse hat ihren Beitrag um über 10 % erhöht, mit der Begründung mehr unheilbare Krankheiten wurden heilbar und die 0%-Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) angeführt.

    0% von der EZB und den meisten Zentralbanken der Welt trafen VERMÖGENDE Ärzt:innen und Pharmaindustrie besonders “hart”, denn die Mieter:innen IHRER Immobilen erhalten auch nur 0% Zinsen.

    Trotz DAS VIRUS bleibt die GIER der Antrieb, und der Motor läuft gerade unter Höchstdrehzahl.

  4. Markus 1. April 2021 at 22:18

    und jetzt wäre es gut wenn uns durch anwälte erklärt würde wie wir darauf reagieren können .
    eigentlich sollten jetzt auch unsere sicherheitsbehörden darauf reagieren und sich an diese urteile halten bzw. auch die verordnungen nicht mehr exekutieren.
    jetzt ist das wirkliche wissen und die gesetzestreue jedes einzelnen polizisten gefragt zu hinterfragen.
    auch die ärzte sollten jetzt aus ihrer Deckung kommen und Klartext reden.
    Leute es geht um unsere Zukunft und besonders um unsere Kinder!!!!

  5. rudi&maria fluegl 1. April 2021 at 5:23

    Dieses Urteil ist keine normale Bombe sondern eine Atombombe im Vergleich was ansonsten von Behörden zu erwarten war!!( Außer dem Verfassungsgerichtshof als oberste leider zahnlose Behörde.)
    Noch dazu angezettelt von den ehemaligen Demokratie und Humanismus Feinden! Einen größtmöglicher Beweis für “ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn” ist denk unmöglich und wird hoffentlich zukünftig widerlegt!
    Wir schämten uns bisher maßlos für die deutschsprachigen Corona Kommissionen!
    Am deutsch(sprachig)en wesen musste leider schon mehrmals die Welt “genesen”.
    Wie man über eklatante Fehler so nonchalant bis jetzt hinweg blicken konnte wird uns für den Rest unseres Lebens unbegreiflich bleiben! Und zum Glück sind wir nicht vorher nach Israel ausgewandert.
    Wenn wir uns aber überlegen welche Magenschmerzen uns alleine heute der Klartext um 18:30 in Ö1 bereitete, mit Ärzten deren Zynismus und Kälte uns jetzt noch Schaudern bereitet, kann der Rest unseres Lebens nicht mehr groß sein! Das Glück hängt eben nahe dem Abgrund.
    Wir würden uns wünschen, dass es ein Papier gebe wo eingetragen ist, neben der Zusage zum Beispiel zu einer Organspende, dass keinerlei Behandlung bei Bewusstlosigkeit oder Organentnahme bei Tod, erfolgen darf wenn solche Ärzte, (Namensliste) auch nur im entsprechendem Gebäude sind.
    Ob so ein Urteil Diskussionen in der breiten Öffentlichkeit auslöst ist nach dem bisher erlebten trotzdem fraglich.
    Mit befeuerter Hoffnung erwarten wir dass noch bestmögliche!

  6. monika reddig 31. März 2021 at 17:41

    großen dank an alle initiatoren! das macht mir hoffnung!

  7. Kafka 31. März 2021 at 16:49

    Wir hoffen endlich auf Gerechtigkeit, in dieser Menschen verachteten Politik! Habe viele Kunden, die keinen oder im fortgeschrittenen Alter gestorbene!? Und da fraglich, weil es in der Zeit des Covids verstorbene waren!?

  8. Susanne 31. März 2021 at 15:29

    Einsperren zu Ostern hat noch nie funktioniert. Hallelujah!!

  9. Barbara Hackl 31. März 2021 at 15:17

    Ich hoffe sooo sehr, dass dieses Urteil hält und auch dementsprechend durchgesetzt wird!!!

  10. manfred schneider 31. März 2021 at 15:15

    Super auf so ein Urteil warten wir alle schon lange. Jetzt darf Das auch umgesetzt werden. Hurraaaaa los geht es hoffentlich.

  11. Christian Lawnik 31. März 2021 at 15:04

    Rechte und Linke sollten in dieser Sache über ihren Schatten springen und gemeinsam gegen die Unterdrücken demonstrieren. Das wäre echte Demokratie.

  12. Arturo 31. März 2021 at 14:32

    Freu! Nur hat sich leider gezeigt, dass die Judikative keine eigenen ‘ausführende Organe’ hat. Wenn die Legislative durchregieren will, so kann sie es weil die Verwaltungen und Polizeikräfte Weisungsempfänger sind.

    Wenn – falls – wir aus dem Schlammassel herauskommen, und es dann noch einen demokratischen Grundkonsens gibt, dann sollten hier, in der Unabhängigkeit der Justiz und der Unsetzung von Recht, neue, demikratischere Strukturen eingebaut werden.

    ¿Gibt es noch einen demokratischen Grundkonsens?

    • Roland 3. April 2021 at 16:24

      Arturo, du meintest mit der Legislative wohl die Exekutive, nämlich Bundesrat, Regierungsräte in den Kantonen etc.

  13. leontinger 31. März 2021 at 13:03

    Ich frohlocke: Halleluja, luja hab i g‘sagt! (ein Bayer im Himmel)

    • Susanne 31. März 2021 at 15:31

      Einsperren zu Ostern hat noch nie wirklich funktioniert. Halelujah!!

  14. Konecny Leopoldine 31. März 2021 at 12:07

    Danke Dr. Beneder und sein Team. Ich finde das großartig und es gibt Hoffnung, dass wir doch bald wieder unsere Freiheit leben können. Gerechtigkeit setzt sich doch immer wieder durch.
    Herzliche Gtüsse von Leopoldine K.

    • pfm 31. März 2021 at 12:12

      Dr. Beneder hatte damit nichts zu tun, die FPÖ als Kläger wird von einem anderen Anwalt vertreten.

  15. REGINA Witt 31. März 2021 at 12:04

    Das ist großartig!👍💖

  16. Fredl 31. März 2021 at 12:04

    Witzigerweise wird das von den ganzen Medien ignoriert. Wieso bloß 😏

    • Ebert 1. April 2021 at 14:23

      Weil diese von der Regierung alles dicktiert bekommen und keine echte,eigene Meinung mehr haben,wollen

    • David Steiner 3. April 2021 at 6:41

      Wes Brot ich ess des Lied ich sing. Die grossen Medien werden mit riesigen Summen (z.B.) von den Regierungen mit Webeaufträgen etc. eingedeckt (und zudem erst noch mit falschen Fallzahlen!).

    • ELIO Pelillo 4. April 2021 at 9:45

      Wenn medien ignorieren was haben die dann ganze zeit gefilmt seit anfang diese plandemie das gezielte chaos? Wenn die eigentlich als medien die hintergründe auch aufdecken und zeigen müssen? Wenn nicht und ignorieren die warheit dann wurden alle medien von korruptesten dieser erde freimaurer zioniste rothschild und rockefeller firmen bezahlt und sozialnetzwerke auch wie youtube darum lügenpresse plandemie menschheit soll sich wrhren damit schluss ist mit dem kakke

  17. Markus 31. März 2021 at 11:37

    Jetzt sollte man sofort erklären was nun durch dieses Urteil nicht mehr steht und was man daher sofort beenden muss.
    Endlich gibt es ein mutiges Urteil und dieses werden sich auch andere Richter in Europa zu eigen machen.
    Das muss jetzt endlich auch umgesetzt zu werden.

    • Nicole Hoppner 31. März 2021 at 14:18

      Ich Danke dem mutigem Gericht von Herzen, ich hoffe für alle Menschen auch hier in Deutschland, dass dieser Wahnsinn, Existenzzerstörung, Entfremdung, Körperverletzung und das ist ja nicht alles, endlich ein ENDE findet. 🙏🙏🙏 Gerechtigkeit sollte immer an erster Stelle stehen und die Personen endlich Mal belangt werden können und müssen.

    • andrea hüber 31. März 2021 at 18:47

      ich hoffe, auch endlich in deutschland

    • Gabi Schmelzer . 1. April 2021 at 17:00

      Richtig

    • Elisabeth 3. April 2021 at 14:59

Comments are closed.

Aktuelle Beiträge