
Verfassungsbeschwerde gegen WHO-Verträge und Bundestagswahl 2025
Eine Bürgergemeinschaft reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften und die Unregelmäßigkeiten der Bundestagswahl 2025 ein.
628 Bürgerinnen und Bürger haben beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) eingereicht. Die Bürgergemeinschaft sieht dadurch die Gefahr drohender Menschenrechtsverletzungen. Außerdem hat sie auch eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen der Nichtbehebung der Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2025 eingereicht. Initiatoren der Gemeinschaftsaktion sind die Menschenrechtsorganisation United for Freedom (UFF) und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL)
In der letzten Sitzung des Bundesrates im Jahr 2025 am 19. Dezember wurde das „Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ im Schnellverfahren durchgewunken. Es gab keine Wortmeldungen, der Sitzungsleiter erwähnte nur die Empfehlung aus dem Gesundheitsausschuss und per Handzeichen wurde dem Gesetz innerhalb ein paar Sekunden zugestimmt. Schon Anfang November hatte der Bundestag seine Zustimmung gegeben.
TKP hat über die WHO-Reform und den zivilgesellschaftlichen Widerstand dagegen ausführlich berichtet – wie auch andere oppositionelle Medien. Kritisch daran ist insbesondere die Einschränkung der fundamentalsten Grund- und Menschenrechte, damit die WHO die Souveränität von Nationen aufheben und beliebige medizinische Anordnungen erlassen kann.
Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt.
Verfassungsbeschwerde
Die Änderungen der IGV legen, so die Beschwerdeführer in einer Pressemitteilung, einen besonderen Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung „relevanter Gesundheitsprodukte“. Ermöglicht werden solle eine drastisch beschleunigte Zulassung von Impfstoffen sowie Zell- und Gentherapien, außerdem die Legalisierung verpflichtender Impfungen. Diese Impfstoffe und Therapien sollen demnach in Zusammenarbeit mit CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations/Koalition für Innovationen zur Vorbereitung auf Epidemien) nicht die üblichen Zulassungsverfahren von 10 Jahren, sondern nur 100 Tage durchlaufen.
Der besonders für die BRD historisch relevante Nürnberger Kodex werde dadurch eklatant verletzt. Dieser war damals eine Reaktion auf die Naziverbrechen des Dritten Reiches und verbietet den unfreiwilligen experimentellen Einsatz von Medikamenten und Impfstoffen am Menschen ohne dessen aufgeklärte Zustimmung d. h. ohne vollumfängliche Kenntnis der Risiken. Eine radikale Verkürzung der Zulassung auf 100 Tage führt unvermeidlich dazu, dass Risiken nicht einschätzbar sind und damit eine über die Risiken informierte Einwilligung objektiv unmöglich ist. Der Bundesgesetzgeber habe es versäumt, die mit den IGV-Regelungen verbundenen Risiken zu prüfen, und mit den Grundrechten abzuwägen.
Der grundrechtseinschränkende Maßnahmenkatalog der WHO im Pandemiefall bedeutet nach Meinung der Initiative, dass der Mensch fortan Träger eines abstrakten Risikos und erst in zweiter Linie schutzbedürftiges Individuum sei. Er werde zum Mittel der Gefahrenabwehr, zur Ressource für Forschung und zum bloßen Objekt staatlichen Handels herabgesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt aber: Der Staat darf den Menschen nicht zum bloßen Mittel der Gefahrenabwehr machen – selbst nicht im Notstand.
Das verabschiedete Zustimmungsgesetz ermögliche die grundgesetzwidrigen Einschränkungen u. a. wie Quarantäne, Impfpflicht, Lockdowns, Einschränkung der Bewegungsfreiheit bis hin zu Hausarrest, Überwachung von Kommunikation, Verlust der Privatsphäre, Einschränkung der Reisefreiheit, Sperrzonen für Ungeimpfte, Aufhebung des Rechts auf Brief- und Postgeheimnis oder Datenaustausch ohne weitere Prüfung.
Die Würde des Menschen und seine Freiheitsrechte sind im Grundgesetz jedoch festgelegt. Das Grundgesetz setze damit dem Staat und seinen Organen enge Grenzen für die Einschränkungen der Grundrechte und verlange die Überprüfung jeder Einschränkung auf ihre Verhältnismäßigkeit, die bis jetzt aber ignoriert wurde.
Außerdem macht die Bürgergemeinschaft das stets geltende Recht auf Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz geltend, da die geänderten IGV die Verpflichtung enthalten, die Meinungsfreiheit radikal einzuschränken. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit habe diese im Oktober 2025 auf eine Anfrage bezüglich der IGV-Änderungen auch bestätigt (s. Anlage 1 Verfassungsbeschwerde).
Die zahlreichen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 1. Juni 2024, die der WHO unter Einschränkung der nationalen Souveränität mehr Macht verleiht, seien nachweislich unter massiver Verletzung der bindenden Verfahrensvorschriften der WHO und des Völkerrechts zustande gekommen.
Deshalb seien diese Änderungen, worauf sich das erlassene Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der IGV bezieht, ungültig und nichtig. Alle Verfahrensverletzungen bei der Entstehung und Verabschiedung der IGV-Änderungen vom 1. Juni 2024 sind in der Verfassungsbeschwerde dokumentiert. Der deutsche Gesetzgeber sei aber verpflichtet, im Einklang mit den geltenden IGV-Verfahrensregeln, dem Grundgesetz und dem Völkerrecht zu handeln. Falls die Änderungen trotz ihrer Ungültigkeit umgesetzt werden, drohten endlose Grundrechtseingriffe, denn die Einschränkungen der Grundrechte würden durch das Ratifizierungsgesetz legalisiert sein.
Wahlprüfungsbeschwerde
Neben der Verfassungsbeschwerde gegen das IGV-Zustimmungsgesetz hat die Bürgergemeinschaft auch eine Wahlprüfungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 eingereicht. Der Gesetzgeber habe seine Pflicht, für eine korrekte Wahl zu sorgen, verletzt. Bereits 2017 habe die OSZE das deutsche System scharf kritisiert: Es gebe keinen Zeitrahmen für die Entscheidung über Beschwerden, der lange Prozess widerspreche internationalen Standards. Zurzeit kontrolliert der Bundestag seine Legitimität selbst. Das Wahlprüfungsgesetz bedürfe dringend einer Revision, denn es verletze das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und sei mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren.
Die Verfassungsbeschwerde und die eingereichte Dokumentation sind unter diesem Link einsehbar.
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Was es wohl helfen wird…. in Zeiten, wo Gesetz und sogar grundlegende Menschenwürde kaum noch etwas wert sind.
….übrigens betreffend Impfpflichten, wo gerade vorige Woche eine große Meldung verbreitet wurde, wonach wieder einmal „das medizinische Rätsel“ um Todesfälle durch mRNA-„Impfungen“ als GELÖST präsentiert wurde (und die meisten Schafe werden aufatmen und es glauben). Es war nur eine absolute Kleinigkeit, die man da übersehen hat, quasi die spezielle Empfindlichkeit einzelner Menschen (deren Leben dann offenbar auch wenig wert ist). Es gab absolut keine Fehler bei der Herstellung der heiligen Impfungen. Weshalb man auch weitermachen kann wie gehabt – bald gibt es neue „Produkte und Verpflichtungen“. Denn die Menschheit muss – wie wir von einem gewissen Herrn Gates und Consorten ja gehört haben – gerettet werden, indem man sie reduziert. Nur die Elite forscht auch weiter am ewigen Leben für sich selbst, denn sie ist ganz besonders wertvoll für diesen Planeten.
Man darf also wenig Hoffnung auf Gerichte haben… den wer sitzt dort wohl an gewissen Plätzen…